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Schwerpunktbereich 3 - Prof. Dr. Eva Schumann - Georg-August ...

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6. Veranstaltungen des <strong>Schwerpunktbereich</strong>sA) PflichtmodulA. 1. RechtsvergleichungVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzung: ZwischenprüfungGegenstand der Vorlesung sind die Aufgaben und Methoden der Rechtsvergleichung. Eswerden die großen Rechtskreise (germanische, romanische, angelsächsische und nordischeRechtsfamilien) dargestellt und anhand von einzelnen Detailstudien exemplifiziert. Dabeiwerden Grundkenntnisse in ausländischen Rechtsordnungen vermittelt, die für einen Dialogmit den Juristen des jeweiligen Landes erforderlich sind. Als Ziel im Vordergrund steht dieUniversalität der Aufgabe des Rechts, soziale Konflikte zu lösen. Anhand von Fallbeispielenwird dargestellt, wie die verschiedenen Rechtsordnungen bei der Lösung eines bestimmtenKonflikts verfahren.A. 2. Internationales ZivilverfahrensrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Zivilprozessrecht I und II (Pflichtstudium)Das Internationale Zivilverfahrensrecht ist der Teil des deutschen Verfahrensrechts, der sichmit den Besonderheiten auslandsbezogener Zivilverfahren vor deutschen Gerichtenbeschäftigt. Dazu gehören einerseits die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte fürFälle mit Auslandsbezug und die (besonderen) Regeln für derartige Verfahren, andererseitsdie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Die Vorlesung führt indie wichtigsten Fragen des Internationalen Zivilverfahrensrechts ein und vermittelt die füreine Fallbearbeitung notwendigen Grundkenntnisse. Zur Vertiefung dient die VeranstaltungB.6. Europäisches Zivilprozessrecht. Die Vorlesungen Internationales Privatrecht undInternationales Zivilverfahrensrecht ergänzen sich gegenseitig. Daher ist es sinnvoll, beideVeranstaltungen (ggf. parallel) zu besuchen.A. 3. Internationales PrivatrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: gute Kenntnisse im Bürgerlichen RechtDas Internationale Privatrecht ist Teil des deutschen materiellen Rechts, doch internationalausgerichtet. Es beschäftigt sich mit dem territorialen Nebeneinander zweier oder mehrererRechtsordnungen, zu denen ein Lebenssachverhalt aufgrund bestimmter AnknüpfungspunkteBeziehung hat. Es gibt Auskunft über die anzuwendende Rechtsordnung. Die Veranstaltungbehandelt Methoden und Interessen im IPR, Kollisionsnormen des IPR, die wichtigstenAnknüpfungspunkte, Fragen der Qualifikation, der Rück- und Weiterverweisung und dermaßgebenden Rechtsordnung (Statut), sowie ausgewählte Fragen des Besonderen Teils desInternationalen Privatrechts. Die Vorlesungen Internationales Privatrecht und InternationalesZivilverfahrensrecht ergänzen sich gegenseitig. Daher ist es sinnvoll, beide Veranstaltungen(ggf. parallel) zu besuchen.6

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