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Schwerpunktbereich 3 - Prof. Dr. Eva Schumann - Georg-August ...

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Juristische Fakultätder <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-UniversitätGöttingen<strong>Schwerpunktbereich</strong> 3: Europäisches Privat- und Prozessrecht1. Ziel und berufliche PerspektivenDer <strong>Schwerpunktbereich</strong> „Europäisches Privat- und Prozessrecht“ dient der Vertiefung aufdem praktisch besonders wichtigen Gebiet des Zivil- und Zivilverfahrensrechts und bereitetdaher in besonderem Maße auf die spätere anwaltliche oder sonstige berufliche Tätigkeit imBereich des nationalen wie europäischen Zivilrechts vor.2. GegenstandDas deutsche Recht bildet den Kern des <strong>Schwerpunktbereich</strong>s (-> Vertiefung Familien- undErbrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit und familiengerichtliche Verfahren, Medizinrecht,Schiedsverfahren und Mediation, Insolvenzrecht). Darüber hinaus berücksichtigt der<strong>Schwerpunktbereich</strong> die gestiegene Bedeutung der Rechtsberatung und -gestaltung sowie deraußergerichtlichen Parteivertretung und Konfliktvermeidung im anwaltlichen Berufsfeld (->Schiedsverfahren und Mediation, Freiwillige Gerichtsbarkeit und familiengerichtlicheVerfahren, Insolvenzrecht). Auch das deutsche Zivil- und Zivilverfahrensrecht gerät jedochimmer stärker unter den Einfluss des europäischen und internationalen Rechts. Deshalbwerden sowohl das sich herausbildende europäische Zivil- und Zivilverfahrensrecht als auchdie Rechtsvergleichung und die historische Entwicklung des europäischen Privat- undProzessrechts mit einbezogen (-> Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung,Internationales Zivilverfahrensrecht, Europarecht, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit,Europäisches Vertragsrecht, Europäisches Personen- und Familienrecht, EuropäischesZivilprozessrecht).3. Wahlmodul: Eigene Schwerpunkte setzen!Der <strong>Schwerpunktbereich</strong> „Europäisches Privat- und Prozessrecht“ ist im Wahlmodul nichtweiter untergliedert. Den Studierenden steht es frei, aus den angebotenen Veranstaltungen zuwählen und sich auf diejenigen Bereiche zu konzentrieren, denen ihr besonderes Interesse gilt.- Wer sich z.B. auf eine spätere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Familien- undErbrechts vorbereiten möchte, kann im Wahlmodul und als Seminar Veranstaltungenwählen, die hierfür besonders wichtig sind (z.B. Vertiefung Familien- und Erbrecht,Freiwillige Gerichtsbarkeit und familiengerichtliche Verfahren, Medizinrecht,Schiedsverfahren und Mediation, Europäisches Personen- und Familienrecht).- Ebenso möglich ist ein Schwerpunkt im für die spätere anwaltliche Praxis wichtigenBereich der Rechtsverwirklichung und Rechtsdurchsetzung (z.B. Insolvenzrecht,Schiedsverfahren und Mediation, Internationales Zivilverfahrensrecht, EuropäischesZivilprozessrecht).1


- Wer sich besonders für das internationale und europäische Recht interessiert, kanndort seinen Schwerpunkt setzen (z.B. Internationales Privatrecht, InternationalesZivilverfahrensrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht, Europäisches Vertragsrecht,Europäisches Personen- und Familienrecht, Europäisches Zivilprozessrecht,Einführung in das US-amerikanische Zivilrecht).Der <strong>Schwerpunktbereich</strong> „Europäisches Privat- und Prozessrecht“ bildet daher einen weitenund flexiblen Rahmen, innerhalb dessen die Studierenden ihren Neigungen nachgehenkönnen.4. Eignung, Voraussetzungen und VorkenntnisseDer <strong>Schwerpunktbereich</strong> dient der Vertiefung auf dem Gebiet des Zivilrechts und desZivilverfahrensrechts. Er ist daher für alle Studierenden geeignet, die am Zivilrecht, amZivilverfahrensrecht oder am internationalen Privat- und Verfahrensrecht interessiert sind.Vorausgesetzt wird ein Überblick über die zivilrechtlichen Fächer des Pflichtstudiums.Wer innerhalb des Wahlmoduls einen besonderen Schwerpunkt im internationalen Privat- undProzessrecht oder in der Rechtsvergleichung setzen möchte (siehe oben 3.), sollte darüberhinaus über entsprechende sprachliche Vorkenntnisse verfügen. Ausländische Literatur undRechtsprechung werden von den Bibliotheken der Fakultät vorgehalten und zunehmend inGestalt von Online-Datenbanken angeboten.Sehr gut verbinden lässt sich die Wahl des <strong>Schwerpunktbereich</strong>s mit einemAuslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms der Fakultät. Insbesondere bietetsich eine Kombination mit dem Ergänzungsstudiengang „Rechtsintegration in Europa“(M.L.E.) an. Hierbei handelt es sich um einen in das normale Studium integrierten,ergänzenden Studiengang zur Erreichung des Titels „Magister Legum Europae“ (MLE).2


5. Dozenten<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Martin AhrensInstitut für Privat- und ProzessrechtLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und ZivilprozessrechtPlatz der Göttinger Sieben 637073 GöttingenTel: 0551 / 39 - 10331Fax: 0551 / 39 - 10355Email: mahrens@jura.uni-goettingen.deHomepage: www.uni-goettingen.de/de/56566.htmlSekretariat: Frau Anne Diedrich, Platz der Göttinger Sieben 6 (Juridicum), Raum 21a,Tel.: 0551 / 39 - 10332, Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr.<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M.Institut für Privat- und ProzessrechtLehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und ProzessrechtPlatz der Göttinger Sieben 637073 GöttingenFrau <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Coester-Waltjen kommt zum Wintersemester 2008/09 an die JuristischeFakultät und ist vorerst über das Dekanat zu erreichen. Aktuelle Informationen erhalten Sieauf den Internetseiten der Juristischen Fakultät.<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Olaf DeinertInstitut für ArbeitsrechtLehrstuhl für Bürgerliches Recht und ArbeitsrechtPlatz der Göttinger Sieben 537073 GöttingenTel.: 0551 / 39 - 7948Fax: 0551 / 39 - 7245Email: sekretariat.deinert@jura.uni-goettingen.deHomepage: http://www.uni-goettingen.de/de/91123.htmlSekretariat: Frau Bastienne Brühmann, Platz der Göttinger Sieben 5 (Blauer Turm, 12. OG),Raum 2204, Tel.: 0551 / 39 – 7948, Mo. – Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr,Fr. 9.00 - 12.00 UhrHannover Rück Gastprofessur für Angloamerikanisches ZivilrechtDie Gastprofessoren sind über die sie betreuenden Lehrstühle zu erreichen. Näheres dazuerfahren Sie auf den Internetseiten der Juristischen Fakultät.3


Akad. Rat <strong>Dr</strong>. Norbert HilgerInstitut für Privat- und ProzessrechtLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, deutsches und ausländischesZivilprozessrecht (<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Joachim Münch)Platz der Göttinger Sieben 637073 GöttingenTel. 0551 / 39 - 7398<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Volker LippInstitut für Privat- und ProzessrechtLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und RechtsvergleichungPlatz der Göttinger Sieben 637073 GöttingenTel. 0551 / 39 - 7380Fax: 0551 / 39 - 12325Email: lehrstuhl.lipp@jura.uni-goettingen.deHomepage: www.uni-goettingen.de/de/25322.htmlSekretariat: Frau Marie-France Hesse, Platz der Göttinger Sieben 6 (Juridicum), Raum 23,Tel.: 0551 / 39 - 12391, Mo – Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Joachim MünchInstitut für Privat- und ProzessrechtLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, deutsches und ausländischesZivilprozessrechtPlatz der Göttinger Sieben 637073 GöttingenTel. 0551/ 39- 7399Fax: 0551/ 39- 9252e-mail: jmuench@gwdg.deHomepage: http://www.uni-goettingen.de/de/sh/33188.htmlSekretariat: Frau Ingrid Geisler, Platz der Göttinger Sieben 6 (Juridicum), Raum 116,Tel.: 0551 / 39 – 7399, Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr4


<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Eva</strong> <strong>Schumann</strong>Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und RechtsvergleichungLehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches RechtWeender Landstr. 2 (Auditorium)37073 GöttingenTel. 0551 / 39 - 7444Fax: 0551 / 39- 13776Email: lehrstuhl.schumann@jura.uni-goettingen.deHomepage: http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/eschumann/Sekretariat: Frau Petra Wienands, Weender Landstr. 2 (Auditorium, 1. OG, links), Raum1.107, Tel. 0551 / 39 – 7444, Mo.-Fr. 10.00 - 14.00 Uhr<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Barbara VeitInstitut für Privat- und ProzessrechtLehrstuhl für Bürgerliches Recht- Schwerpunkt Familienrecht –Platz der Göttinger Sieben 637073 GöttingenTel.: 0551 / 39- 7386Fax.: 0551 / 39- 4872Email: bveit@gwdg.deHomepage: http://www.uni-goettingen.de/de/sh/30973.htmlSekretariat: Frau Liliane Neumann, Platz der Göttinger Sieben 6 (Juridicum), Raum 121,Tel. 0551 / 39- 4634, Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 UhrN.N.Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Internationales PrivatrechtPlatz der Göttinger Sieben 637073 GöttingenTel. 0551/ 39- 7396Fax: 0551/ 39- 7395Sekretariat: Frau Elke Freifrau von Tettau, Platz der Göttinger Sieben 6 (Juridicum),Raum 111, Tel. 0551/ 39 - 7396Der Lehrstuhl ist z.Zt. nicht besetzt. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf denInternetseiten der Juristischen Fakultät.5


6. Veranstaltungen des <strong>Schwerpunktbereich</strong>sA) PflichtmodulA. 1. RechtsvergleichungVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzung: ZwischenprüfungGegenstand der Vorlesung sind die Aufgaben und Methoden der Rechtsvergleichung. Eswerden die großen Rechtskreise (germanische, romanische, angelsächsische und nordischeRechtsfamilien) dargestellt und anhand von einzelnen Detailstudien exemplifiziert. Dabeiwerden Grundkenntnisse in ausländischen Rechtsordnungen vermittelt, die für einen Dialogmit den Juristen des jeweiligen Landes erforderlich sind. Als Ziel im Vordergrund steht dieUniversalität der Aufgabe des Rechts, soziale Konflikte zu lösen. Anhand von Fallbeispielenwird dargestellt, wie die verschiedenen Rechtsordnungen bei der Lösung eines bestimmtenKonflikts verfahren.A. 2. Internationales ZivilverfahrensrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Zivilprozessrecht I und II (Pflichtstudium)Das Internationale Zivilverfahrensrecht ist der Teil des deutschen Verfahrensrechts, der sichmit den Besonderheiten auslandsbezogener Zivilverfahren vor deutschen Gerichtenbeschäftigt. Dazu gehören einerseits die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte fürFälle mit Auslandsbezug und die (besonderen) Regeln für derartige Verfahren, andererseitsdie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Die Vorlesung führt indie wichtigsten Fragen des Internationalen Zivilverfahrensrechts ein und vermittelt die füreine Fallbearbeitung notwendigen Grundkenntnisse. Zur Vertiefung dient die VeranstaltungB.6. Europäisches Zivilprozessrecht. Die Vorlesungen Internationales Privatrecht undInternationales Zivilverfahrensrecht ergänzen sich gegenseitig. Daher ist es sinnvoll, beideVeranstaltungen (ggf. parallel) zu besuchen.A. 3. Internationales PrivatrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: gute Kenntnisse im Bürgerlichen RechtDas Internationale Privatrecht ist Teil des deutschen materiellen Rechts, doch internationalausgerichtet. Es beschäftigt sich mit dem territorialen Nebeneinander zweier oder mehrererRechtsordnungen, zu denen ein Lebenssachverhalt aufgrund bestimmter AnknüpfungspunkteBeziehung hat. Es gibt Auskunft über die anzuwendende Rechtsordnung. Die Veranstaltungbehandelt Methoden und Interessen im IPR, Kollisionsnormen des IPR, die wichtigstenAnknüpfungspunkte, Fragen der Qualifikation, der Rück- und Weiterverweisung und dermaßgebenden Rechtsordnung (Statut), sowie ausgewählte Fragen des Besonderen Teils desInternationalen Privatrechts. Die Vorlesungen Internationales Privatrecht und InternationalesZivilverfahrensrecht ergänzen sich gegenseitig. Daher ist es sinnvoll, beide Veranstaltungen(ggf. parallel) zu besuchen.6


A. 4. a) und b) Europarecht I und Europarecht IIVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Grundlagen des Europarechts (Pflichtstudium)Die Vorlesungen Europarecht I und Europarecht II sind jeweils zweistündig konzipiert. Siebauen auf der Vorlesung Grundlagen des Europarechts auf, die Bestandteil desPflichtstudiums ist und vorausgesetzt wird.Die Vorlesung Europarecht I hat ihren Schwerpunkt in einer vertiefenden Behandlung desinstitutionellen Rechts (EU und EG, Verfassungsprinzipien, Organe und Zuständigkeiten,Kompetenzen, Gesetzgebung, Vollzug, Rechtsschutz, Unionsbürgerschaft, Grundrechte) undin einem Überblick über die Politiken von EU und EG.Die Vorlesung Europarecht II findet ihren Schwerpunkt in einer vertieften Behandlung desWirtschaftsrechts der EG, mithin im Binnenmarktsrecht (Grundfreiheiten, Wettbewerbsrecht,Beihilfenrecht, öffentliche Unternehmen und Daseinsvorsorge). Darüber hinaus werden dieWirtschafts- und Währungspolitik der EG (Art.98 ff., 105 ff. EGV) sowie die Handelspolitikder EG behandelt.A. 4. c) Privatrechtsgeschichte der NeuzeitVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Deutsche Rechtsgeschichte (Pflichtstudium)Die Vorlesung behandelt vertieft die Entwicklung des Privatrechts seit der Rezeption desrömischen Rechts. Im Mittelpunkt steht die Verwissenschaftlichung des Privatrechts alsgesamteuropäische Erscheinung sowie die neuere deutsche Privatrechtsgeschichte des 19. und20. Jahrhunderts (Historische Rechtsschule, Entstehungsgeschichte des BGB, Entwicklungdes Privatrechts im 20. Jahrhundert). Dabei bildet die Geschichte des Familien- und Erbrechtseinen von mehreren Schwerpunkten. Die Veranstaltung wendet sich an Studierende, die fürdie sozialen, kulturellen und historischen Hintergründe des geltenden Privatrechts einvertieftes Verständnis entwickeln möchten.B) WahlmodulB. 1. Europäisches VertragsrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Kenntnisse im Vertragsrecht (Pflichtstudium), Rechtsvergleichung(Pflichtmodul des <strong>Schwerpunktbereich</strong>s)Das Vertragsrecht ist integraler Bestandteil der europäischen Privatharmonisierung.Europäisches Richtlinienrecht bestimmt bereits heute wichtige Bereiche des Vertragsrechts,z.B. in Gestalt der Haustürgeschäftewiderrufsrichtlinie, Verbraucherkreditrichtlinie,Verbraucherklauselrichtlinie. Die Ausarbeitung Europäischer Vertragsrechtsprinzipien undvon UNIDROIT Prinzipien bereiten einer weitergehenden Entwicklung des europäischenVertragsrechts den Boden. Hinzu kommt der Einfluss internationalen Konventionsrechts. DieVorlesung vermittelt ein vertieftes Verständnis des bestehenden wie des werdendenEuropäischen Vertragsrechts.7


B. 2. Vertiefung Familien- und ErbrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Familienrecht und Erbrecht (Pflichtstudium)Die Vorlesung dient einerseits der Vertiefung des Familien- und Erbrechts anhandexamensrelevanter Probleme und andererseits der Vermittlung der neuesten Entwicklungenund Reformbestrebungen vor allem im Bereich des Familienrechts. Exemplarisch wird dabeidie neuere höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH und des BVerfG zum Familien- undErbrecht, aber auch der Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs fürMenschenrechte insbesondere auf das deutsche Familienrecht behandelt (weitere Vertiefung -> B.3. Europäisches Personen- und Familienrecht).B. 3. Europäisches Personen- und FamilienrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Familienrecht und Erbrecht (Pflichtstudium), Internationales Privatrecht,Internationales Verfahrensrecht, möglichst auch Rechtsvergleichung (Pflichtmodul des<strong>Schwerpunktbereich</strong>s)Das Personen- und Familienrecht war traditionell lokal und national geprägt. In den letztenJahrzehnten sind diese Rechtsgebiete jedoch durch die Abkommen der Haager Konferenz fürInternationales Privatrecht (z.B. zum Schutz von Kindern oder entscheidungsunfähigenErwachsenen), die Abkommen und Empfehlungen des Europarats (z.B. EuropäischeMenschenrechtskonvention, Bioethikkonvention, Empfehlung zum Schutzentscheidungsunfähiger Erwachsener) und insbesondere durch die Rechtsprechung desEuropäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stark beeinflusst worden. Mittlerweile hat dieEU auch das Familienrecht in ihr Aktionsprogramm zur Rechtsharmonisierungaufgenommen. In der Wissenschaft wird darüber hinaus an der Entwicklung europäischerPrinzipien für zentrale Bereiche des Familienrechts gearbeitet. Das deutsche Familienrechtwird damit zunehmend europäisch. Die Vorlesung vermittelt, ausgehend vom deutschenRecht, ein vertieftes Verständnis dieses werdenden europäischen Personen- undFamilienrechts.B. 4. Freiwillige Gerichtsbarkeit und familiengerichtliche VerfahrenKurs; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Zivilprozessrecht I, Familienrecht (Pflichtstudium)Ziel der Veranstaltung ist es zunächst, das Verhältnis von Zivilprozess und Verfahren derfreiwilligen Gerichtsbarkeit zu klären und das FGG als eine von Gerichten der ordentlichenGerichtsbarkeit angewandte Verfahrensordnung herauszustellen. Sodann sollen dieGrundprinzipien der freiwilligen Gerichtsbarkeit anhand der Verfahren der Vormundschafts-,Nachlass- und Registergerichte vermittelt werden.Familiengerichte erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben unter Anwendung verschiedenerVerfahrensordnungen. Neben den Ehesachen (bes. Statusprozesse mit eingeschränktemDispositions- und Verhandlungsgrundsatz) begegnen uns ZPO-Familiensachen (etwaVerfahren auf Unterhaltsleistung) und fG-Familiensachen (z.B. Sorgerechtsverfahren).Die freiwillige Gerichtsbarkeit und das familiengerichtliche Verfahren sind Gegenstandumfassender nationaler Reformvorhaben; diese finden im Kurs angemesseneBerücksichtigung.8


B. 5. MedizinrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Kenntnisse im Vertrags- und Deliktsrecht (Pflichtstudium Zivilrecht) undüber die Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (Pflichtstudium Strafrecht)Das Medizinrecht ist ein aktuelles und umfangreiches Rechtsgebiet. Es umfasst das Recht derHeilbehandlung (Arztvertragsrecht, Arzthaftungsrecht), der Heilmittel (Arzneimittel- undMedizinprodukterecht, Transplantationsrecht), des Gesundheitswesens (Kassenarztrecht,Berufsrecht) und der biomedizinischen Forschung (Embryonenschutzrecht, Gentechnikrechtetc.). Die Vorlesung will Studierenden einen Einblick in die genannten Rechtsgebiete geben,und Grundkenntnisse vermitteln. Es soll insbesondere auch ein internationaler Bezughergestellt werden: Ausländische Rechtsordnungen und internationale Regelwerke werdenmiteinbezogen.B. 6. Europäisches ZivilprozessrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Zivilprozessrecht I und II (Pflichtstudium), InternationalesZivilverfahrensrecht (Pflichtmodul des <strong>Schwerpunktbereich</strong>s)Das Verfahrensrecht ist seit langem Gegenstand der Rechtsharmonisierung in der EU.Zunächst konzentrierte sie sich auf das Gebiet des Internationalen Zivilverfahrensrechts, alsoauf die internationale Zuständigkeit nationaler Gerichte und auf die Anerkennung undVollstreckung ausländischer Entscheidungen, später kam dann das Beweis- undZustellungsverfahren hinzu. Mittlerweile erstreckt sie sich z.T. schon auf Kernbereiche desVerfahrens (z.B. Mahn- und Bagatellverfahren, Prozesskostenhilfe, Mediation etc.). DieAusarbeitung europäischer Prinzipien durch die Wissenschaft bereitet einer weiterenEuropäisierung des Verfahrensrechts den Boden. Die Vorlesung baut auf der VeranstaltungA.2. Internationales Zivilverfahrensrecht auf und vermittelt ein vertieftes Verständnis desbestehenden wie des werdenden Europäischen Zivilprozessrechts.B. 7. Schiedsverfahren und MediationVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Zivilprozessrecht I und II (Pflichtstudium)Die Entscheidung eines Rechtsstreits durch private Schiedsgerichte (§§ 1025 ff. ZPO) ist dieklassische Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Zunehmend treten heute aber auchandere Formen nicht-staatlicher Streitbeilegung unter Beteiligung eines privaten <strong>Dr</strong>itten inden Blick. Sie werden meist als Alternative Streitbelegung (bzw. ADR) bezeichnet. DieVorlesung vermittelt einen Überblick über Zwecke und Erscheinungsformen desSchiedsverfahrens und der Mediation (Wirtschaftsmediation, Familienmediation,Sanierungsmediation), über ihr Verhältnis zum staatlichen Zivilprozess (materiellrechtlicheWirkungen, Schaffung eines Vollstreckungstitels) sowie über die rechtliche Grundlagen(Schiedsvertrag, Feststellungsvertrag, Vergleich, Schiedsgutachten, Streitschlichtung,Insolvenzplan). Sie bereitet damit u.a. auf praxisbezogene Veranstaltungen in diesenBereichen vor.9


B. 8 InsolvenzrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Sachenrecht, Zivilprozessrecht I und II (Pflichtstudium)Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet mit hoher Praxisrelevanz. „Unternehmenssanierung“und „Verbraucherentschuldung“ sind nur zwei, allerdings zentrale Problemfelder. Gerade ineiner Zeit schnellen wirtschaftlichen Wandels werden Schuldner häufig zahlungsunfähig.Sicherungsrechte wie Sicherungseigentum, Sicherungsabtretung, Eigentumsvorbehalt oderGrundpfandrechte, die den Gläubigern Vorrechte bei der Verteilung des Schuldnervermögensverschaffen, entfalten dann ihre eigentliche Bedeutung. Richtig erfassen und verstehen kannman sie deshalb erst mit Blick auf den Insolvenzfall. Die Vorlesung behandelt dieGrundfragen des Insolvenzrechts, vermittelt Kenntnisse über seine Strukturen und stelltwichtige Problemkreise exemplarisch dar.B. 9. VertragsgestaltungVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Sachenrecht (Pflichtstudium)Vertragsgestaltung bildet eine zentrale Aufgabe anwaltlicher Dienstleistungen, die nichtselten wichtiger ist als eine forensische Betätigung. Die Vermittlung vonVertragsgestaltungskompetenzen gehört damit zu den wesentlichen durch Studierende zuerwerbenden Schlüsselqualifikationen. Die Vorlesung zur Vertragsgestaltung führt in dieGrundlagen insbesondere der anwaltlichen Kautelartätigkeit ein. Dabei sollen diemethodischen Fertigkeiten zur Erstellung von Vertragsentwürfen erlernt werden. Hierzugehört es u.a., die verschiedenen Gestaltungsalternativen zu erkennen und eine für denMandanten interessengerechte Lösung zu entwickeln. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehtdie konkrete Fallarbeit, wodurch zugleich die Kenntnisse in den zentralen zivilrechtlichenGebieten vertieft werden.B. 10. Einführung in das US-amerikanische ZivilrechtVorlesung; 2 SWS (verblockt); 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Kenntnisse im deutschen Zivilrecht; Beherrschung der englischen SpracheDie Vorlesung im Rahmen der „Hannover Rück Gastprofessur für AngloamerikanischesZivilrecht“ gibt eine Einführung in das US-Zivilrecht. Die Vorlesung besteht aus insgesamt28 Veranstaltungsstunden, die jährlich in den Monaten Juni und Juli nach besondererAnkündigung stattfinden. Der Kurs in englischer Sprache richtet sich an Studierende allerSemester. Die Abschlussklausur kann als Prüfungsleistung u.a. im <strong>Schwerpunktbereich</strong>Europäisches Privat- und Prozessrecht erbracht werden.B. 11. a) und b) Europarecht I und Europarecht IIB. 11. c) Privatrechtsgeschichte der NeuzeitSiehe A 4. a), b) und c).B. 12. SpezialveranstaltungenNeben den genannten Veranstaltungen des Wahlmoduls können je nach Angebot weitereSpezialveranstaltungen zu den Rechtsgebieten des <strong>Schwerpunktbereich</strong>s belegt werden, z.B.• Einführung in die Zivilrechtsordnung eines bestimmten Landes in fremder Sprache• Internationales Kaufrecht• Rechtliche Beratung und Gestaltung im Familien- und Erbrecht• Vertiefungsverstaltungen unter Einbeziehung von Praktikern z.B. im Insolvenzrecht10


8. Übersicht über den <strong>Schwerpunktbereich</strong>A) Pflichtmodul (insgesamt 8 SWS)Vorlesungen, 2 SWS, 4 ECTS, i.d.R. Klausur• Rechtsvergleichung• Internationales Zivilverfahrensrecht• Internationales Privatrecht• Europarecht I oder Europarecht IIoder Privatrechtsgeschichte der NeuzeitB) Wahlmodul (insgesamt 8 SWS)freie Wahl, darunter aber mindestens ein Seminar.(1) Veranstaltungeni.d.R. Vorlesungen, 2 SWS, 4 ECTS, i.d.R. Klausur• Vertiefung Familien- und Erbrecht• Freiwillige Gerichtsbarkeit und familiengerichtliche Verfahren• Medizinrecht• Europäisches Vertragsrecht• Europäisches Personen- und Familienrecht• Europäisches Zivilprozessrecht• Schiedsverfahren/Mediation• Insolvenzrecht• Vertragsgestaltung• Einführung in das US-amerikanische Zivilrecht• Europarecht I, soweit nicht im Rahmen des Pflichtmoduls gewählt.• Europarecht II, soweit nicht im Rahmen des Pflichtmoduls gewählt.• Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, soweit nicht im Rahmen des Pflichtmodulsgewählt.• Spezialveranstaltungen wie z.B. fremdsprachige Kurse, Internationales Kaufrecht,rechtliche Beratung und Gestaltung im Familien- und Erbrecht usw.(2) Seminare2 SWS, 12 ECTS, Studienarbeit und VortragSeminare aus den Gebieten des <strong>Schwerpunktbereich</strong>s werden in jedem Semester angeboten.11

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