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Schwerpunktbereich 3 - Prof. Dr. Eva Schumann - Georg-August ...

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B. 2. Vertiefung Familien- und ErbrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Familienrecht und Erbrecht (Pflichtstudium)Die Vorlesung dient einerseits der Vertiefung des Familien- und Erbrechts anhandexamensrelevanter Probleme und andererseits der Vermittlung der neuesten Entwicklungenund Reformbestrebungen vor allem im Bereich des Familienrechts. Exemplarisch wird dabeidie neuere höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH und des BVerfG zum Familien- undErbrecht, aber auch der Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs fürMenschenrechte insbesondere auf das deutsche Familienrecht behandelt (weitere Vertiefung -> B.3. Europäisches Personen- und Familienrecht).B. 3. Europäisches Personen- und FamilienrechtVorlesung; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Familienrecht und Erbrecht (Pflichtstudium), Internationales Privatrecht,Internationales Verfahrensrecht, möglichst auch Rechtsvergleichung (Pflichtmodul des<strong>Schwerpunktbereich</strong>s)Das Personen- und Familienrecht war traditionell lokal und national geprägt. In den letztenJahrzehnten sind diese Rechtsgebiete jedoch durch die Abkommen der Haager Konferenz fürInternationales Privatrecht (z.B. zum Schutz von Kindern oder entscheidungsunfähigenErwachsenen), die Abkommen und Empfehlungen des Europarats (z.B. EuropäischeMenschenrechtskonvention, Bioethikkonvention, Empfehlung zum Schutzentscheidungsunfähiger Erwachsener) und insbesondere durch die Rechtsprechung desEuropäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stark beeinflusst worden. Mittlerweile hat dieEU auch das Familienrecht in ihr Aktionsprogramm zur Rechtsharmonisierungaufgenommen. In der Wissenschaft wird darüber hinaus an der Entwicklung europäischerPrinzipien für zentrale Bereiche des Familienrechts gearbeitet. Das deutsche Familienrechtwird damit zunehmend europäisch. Die Vorlesung vermittelt, ausgehend vom deutschenRecht, ein vertieftes Verständnis dieses werdenden europäischen Personen- undFamilienrechts.B. 4. Freiwillige Gerichtsbarkeit und familiengerichtliche VerfahrenKurs; 2 SWS; 4 ECTS; KlausurVoraussetzungen: Zivilprozessrecht I, Familienrecht (Pflichtstudium)Ziel der Veranstaltung ist es zunächst, das Verhältnis von Zivilprozess und Verfahren derfreiwilligen Gerichtsbarkeit zu klären und das FGG als eine von Gerichten der ordentlichenGerichtsbarkeit angewandte Verfahrensordnung herauszustellen. Sodann sollen dieGrundprinzipien der freiwilligen Gerichtsbarkeit anhand der Verfahren der Vormundschafts-,Nachlass- und Registergerichte vermittelt werden.Familiengerichte erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben unter Anwendung verschiedenerVerfahrensordnungen. Neben den Ehesachen (bes. Statusprozesse mit eingeschränktemDispositions- und Verhandlungsgrundsatz) begegnen uns ZPO-Familiensachen (etwaVerfahren auf Unterhaltsleistung) und fG-Familiensachen (z.B. Sorgerechtsverfahren).Die freiwillige Gerichtsbarkeit und das familiengerichtliche Verfahren sind Gegenstandumfassender nationaler Reformvorhaben; diese finden im Kurs angemesseneBerücksichtigung.8

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