10.07.2015 Aufrufe

Teilnahmebedingungen Bonusprogramm 2013.pdf - BMW BKK

Teilnahmebedingungen Bonusprogramm 2013.pdf - BMW BKK

Teilnahmebedingungen Bonusprogramm 2013.pdf - BMW BKK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Teilnahmebedingungen</strong><strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> „Formel Gesundheit“Stand 01.03 .2013zu § 13 b Ziffer I - V der Satzung der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong>, Fassung vom 50. Nachtrag.EinleitungDas <strong>Bonusprogramm</strong> der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> Formel Gesundheit soll die Eigeninitiativeund Eigenverantwortung der Versicherten der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> fördern und erhalten.Die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> behält sich vor, das <strong>Bonusprogramm</strong> mit Wirkung für die Zukunftzu ergänzen, zu verändern oder einzustellen. Bestandteil der <strong>Teilnahmebedingungen</strong>ist die Anlage 1, in der die zu bonifizierenden Maßnahmen näher beschriebensind.Die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> kann die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> und die dazugehörige Anlage 1mit Wirkung für die Zukunft jederzeit einseitig ändern oder ergänzen. Änderungenoder Ergänzungen der dort niedergelegten Bestimmungen werden ingeeigneter Form gegenüber den Teilnehmern am <strong>Bonusprogramm</strong> bekanntgegeben.1. TeilnahmeZur eigenständigen Teilnahme am <strong>Bonusprogramm</strong> der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> „FormelGesundheit“ sind Versicherte der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> ab Vollendung des 15. Lebensjahres(ab dem 15. Geburtstag) berechtigt. Der Beitritt ist durch den Versichertenanzuzeigen.Für Kinder die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Familienversicherungnach § 10 SGB V bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> durchgeführt wird, erfolgtdie Gutschrift gesammelter Bonuspunkte bei dem Elternteil, über den die Familienversicherungdurchgeführt wird. Ein Anspruch auf Übertragung von Punktenbei Vollendung des 15. Lebensjahres auf ein eigenes Bonusheft besteht nicht.Der Versicherte erklärt sich durch die Teilnahme am <strong>Bonusprogramm</strong> mit dengeltenden <strong>Teilnahmebedingungen</strong> einverstanden. Die Teilnahme beginnt frühestensmit dem Tag der Anmeldung.2. Gegenstand2.1. PrämierungDie <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> prämiert gesundheitsbewusstes Verhalten nach der Anlage 1mit Bonuspunkten. Ab einer Mindesthöhe von 200 Punkten können diese in eineGeldprämie eingelöst werden. 100 Bonuspunkte entsprechen dabei einemGeldbetrag von 10,- € .Die erstmalige Einlösung der Bonuspunkte ist jeweils frühestens ab dem01. Januar des Folgejahres möglich, in dem der Versicherte sich für das <strong>Bonusprogramm</strong>eingeschrieben hat.Im Rahmen des „Bürgerentlastungsgesetz“ gelten auch ausgezahlte Prämienaus <strong>Bonusprogramm</strong>en als Beitragserstattung. Für die Krankenkassen bestehtdaher die gesetzliche Verpflichtung diese Beträge elektronisch an die Finanzämterzu übermitteln.2.2. BonusheftZur Dokumentation der Maßnahmen erhält jeder Teilnehmer ein personalisiertesBonusheft. Die durchgeführten Maßnahmen müssen darin vom jeweiligenLeistungserbringer bestätigt werden. Der Teilnehmer ist für die Dokumentationder Maßnahmen im Bonusheft verantwortlich. Maßnahmen, die nicht im Bonusheftdokumentiert wurden, können nicht bonifiziert werden.Eventuell entstandene Kosten für die Bestätigung und die Teilnahme könnenvon der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> nicht erstattet werden.Bei Verlust des Bonusheftes können die gesammelten Punkte nicht berücksichtigtwerden.3. Punkte und Prämien3.1. ZeithorizontEs können nur Maßnahmen bonifiziert werden, die vollständig während derTeilnahme am <strong>Bonusprogramm</strong> der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> durchgeführt wurden.3.2. AusschließlichkeitEs werden nur die in der Anlage 1 der <strong>Teilnahmebedingungen</strong> vorgesehenenMaßnahmen bonifiziert.3.3. Maßnahmen, Mindest- und HöchstpunktzahlMaßnahmen, die im Rahmen der Formel Gesundheit bonifiziert werden, sind inder Anlage 1 der <strong>Teilnahmebedingungen</strong> abschließend aufgezählt.Die Teilnahme am <strong>Bonusprogramm</strong> setzt den kalenderjährlichen Erwerb vonmindestens 200 Punkten voraus. Aus Vorjahren übertragene Restpunkte könnenbei der Ermittlung der Mindestpunktzahl nicht berücksichtigt werden.Die pro Kalenderjahr anrechenbare Anzahl von Maßnahmen ist jeweils in derAnlage 1 beschrieben. Pro Kalenderjahr kann eine maximale Punktzahl von 600Punkten berücksichtigt werden (Kinder davon max. 150 Punkte). Wird dasBonusheft eingelöst, kann für dieses Jahr nur die bis zu diesem Zeitpunktgesammelte Punktzahl angerechnet werden. Ein sammeln weiterer Punkte isterst wieder ab dem 01.01. des Folgejahres möglich.3.4. NachhaltigkeitTeilnehmer, die regelmäßig über die Dauer von drei Kalenderjahren am <strong>Bonusprogramm</strong>teilgenommen haben, in jedem Kalenderjahr mindestens 200 Punkteaktiv erworben haben und diese über 3 Jahre nicht eingelöst haben, erhalteneinmalig 200 Zusatzpunkte.3.5. Verfall von PunktenErworbene Punkte können maximal über drei Jahre gesammelt und gutgeschriebenwerden. In jedem Kalenderjahr müssen mindestens 200 Punkte aktiverworben werden. Die gesammelten Punkte sind spätestens bis zum 31. Dezemberdes Jahres einzulösen, das auf das 3. Kalenderjahr folgt. Maximal könnenpro Kalenderjahr 600 neu gesammelte Punkte (Kinder davon max. 150Punkte) in das Folgejahr übertragen werden.Erreicht der Teilnehmer die kalenderjährliche Mindestpunktzahl von 200 Punktennicht, verfallen die gesammelten Punkte mit dem 31. Dezember des Kalenderjahres,in dem sie gesammelt wurden.Werden Punkte in das Folgejahr übertragen und wird im Folgejahr die Mindestpunktzahlvon 200 Punkten nicht erreicht, verfallen die Punkte mit Ablauf desKalenderjahres in das die Punkte übertragen wurden.3.6. Übertrag von PunktenDas Übertragen von Punkten auf andere Teilnehmer ist ausgeschlossen.4. Beendigung der Teilnahme4.1. Kündigung der TeilnahmeDie Teilnahme am <strong>Bonusprogramm</strong> kann jederzeit beendet werden. Eine gesonderteKündigung der Teilnahme ist nicht erforderlich. Es gelten die Regelungenunter 3.5. zum Verfall von erworbenen Punkten.4.2. Kündigung der Mitgliedschaft bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong>Kündigt ein Teilnehmer die Mitgliedschaft bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong>, verfallen die bisdahin gesammelten Bonuspunkte mit dem letzten Tag der Mitgliedschaft.4.3. Tod eines TeilnehmersBerechtigte im Sinne der Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I können bis zudrei Monate nach dem Tod des Teilnehmers beantragen, dass gesammeltePunkte gegen eine Geldprämie eingelöst werden, soweit die Voraussetzungennach 3.3. erfüllt werden.5. DatenschutzEs gelten die Bestimmungen zum Schutz der Sozialdaten nach dem SGB X undBDSG.6. Salvatorische KlauselSollte eine der hier oder der in der Anlage 1 enthaltenen Bestimmungen ganzoder teilweise unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungenihre Gültigkeit. Die unwirksame Klausel wird von den Parteien durch eine Klauselersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahe kommt.


Anlage 1 der <strong>Teilnahmebedingungen</strong><strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> „Formel Gesundheit“Stand 01.05 .2012Krebsvorsorgeuntersuchungen für FrauenDie Krebsvorsorgeuntersuchung, die gemäß § 25 Abs. 2 SGB V bei Frauen abVollendung des 20. Lebensjahres einmal jährlich vorgesehen ist, wird pro Kalenderjahrmit 100 Punkten bonifiziert. Eine Bestätigung der Inanspruchnahmeerfolgt durch den niedergelassenen Arzt, der die Vorsorgeuntersuchung durchgeführthat. Eine Bonifizierung von ärztlichen Untersuchungen, die über dengesetzlichen Rahmen der Vorsorgeuntersuchung hinausgehen, erfolgt nicht.Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.bkkbmw.de, Stichwort FormelGesundheit.Frauen, die während einer Schwangerschaft nachweislich an den gemäß §§ 195,196 RVO vorgesehenen Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen teilnehmen,erhalten während der Schwangerschaft jährlich 50 Punkte.Krebsvorsorgeuntersuchungen für M ännerDie Krebsvorsorgeuntersuchung, die gemäß § 25 Abs. 2 SGB V bei Männern abVollendung des 45. Lebensjahres einmal jährlich vorgesehen ist, wird pro Kalenderjahrmit 100 Punkten bonifiziert. Eine Bestätigung der Inanspruchnahmeerfolgt durch den niedergelassenen Arzt, der die Vorsorgeuntersuchung durchgeführthat. Eine Bonifizierung von ärztlichen Untersuchungen, die über dengesetzlichen Rahmen der Vorsorgeuntersuchung hinausgehen, erfolgt nicht.Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.bkkbmw.de, Stichwort FormelGesundheit.Vorsorgeuntersuchung Check- Up 35Die Vorsorgeuntersuchung Check-Up 35 nach § 25 Abs. 1 SGB V, die ab dem35. Lebensjahr alle 2 Jahre vorgesehen ist, wird mit 100 Punkten bonifiziert.Eine Bestätigung erfolgt durch den niedergelassenen Arzt, der die Vorsorgeuntersuchungdurchgeführt hat.Eine Bonifizierung von ärztlichen Untersuchungen, die über den gesetzlichenRahmen des Check-Up 35 hinausgehen, erfolgt nicht.Die Bonifizierung dieser Untersuchung ist nur einmal alle zwei Jahre möglich.Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.bkkbmw.de, Stichwort FormelGesundheit.PräventionsmaßnahmenDie <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> unterstützt das Engagement ihrer Versicherten zur Gesundheitsförderung,indem sie sich an den Kosten für qualifizierte Gesundheitskurse ausden folgenden Handlungsfeldern beteiligt:• Bewegung• Ernährung• Entspannung• SuchtDarüber hinaus bonifiziert die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> die vollständige Teilnahme an eineranerkannten Maßnahme nach § 20 SGB V mit je 50 Punkten. Eine Bestätigungder Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen Leistungserbringer.Hierzu zählen auch ausgewählte qualitätsgesicherte Gesundheitstrainings der<strong>BMW</strong> Bildungsakademie sowie die Teilnahme an einer <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> AktivWoche.Pro Jahr können maximal zwei Kurse aus unterschiedlichen Handlungsfeldernoder eine AktivWoche bonifiziert werden.Zahnärztliche VorsorgeuntersuchungenGemäß § 22 SGB V haben Versicherte ab dem 18. Lebensjahr pro Jahr Anspruchauf eine, jüngere Versicherte auf zwei prophylaktische Untersuchungenbeim Zahnarzt. Die Inanspruchnahme dieser Untersuchungen wird bei Erwachsenenjährlich mit 100 Punkten, bei Kindern mit 50 Punkten bonifiziert. Für dieAnerkennung von Individualprophylaxe bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahrnoch nicht erreicht haben, sind zwei Untersuchungen jährlich erforderlich.Eine Bestätigung erfolgt durch den Zahnarzt oder durch die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> nachVorlage des Zahn-Bonus-Hefts.Darüber hinaus bonifiziert die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> die Inanspruchnahme einer ProfessionellenZahnreinigung (PZR) jährlich mit 100 Punkten.Eine Bonifizierung zahnärztlicher Untersuchungen, die über den Rahmen dieserMaßnahmen hinausgehen, erfolgt nicht.ImpfstatusVersicherte, die am <strong>Bonusprogramm</strong> teilnehmen und einmal jährlich ihrenImpfstatus ärztlich überprüfen lassen, erhalten jährlich 50 Punkte, soweit deraktuelle Impfstatus den Empfehlungen der ständigen Impfkommission amRobert-Koch-Institut entspricht (Stiko). Nähere Informationen hierzu finden Sieunter www.rki.de.Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche(U1 – U9 und J 1)Kinder und Jugendliche erhalten im Rahmen des <strong>Bonusprogramm</strong>s einmaljährlich 50 Punkte, soweit die für das jeweilige Lebensalter vorgesehenenVorsorgeuntersuchungen vollständig in Anspruch genommen wurden.Wurden die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen nur teilweise durchgeführt,ist eine anteilige Bonifizierung für die durchgeführten Maßnahmen nicht möglich.Eine Bonifizierung von ärztlichen Untersuchungen, die über den gesetzlichenRahmen der Vorsorgeuntersuchung hinausgehen, erfolgt nicht.Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, wann welche Untersuchung anfällt:U1U2U3U4U5U6U7U8U9J1direkt nach der Geburtbis 10. Lebenstag4. bis 6. Lebenswoche3. bis 4. Lebensmonat6. bis 7. Monat10. bis 12. Monat21. bis 24. Monat3 bis 4 Jahre5 Jahre13. bis 14. JahrSportSportabzeichenTeilnehmer, die erfolgreich das Deutsche Sportabzeichen erworben haben,erhalten einen Bonus von 100 Punkten. Kinder, die das Deutsche SportabzeichenJugend erfolgreich erworben haben, erhalten einen Bonus von 50 Punkten.Teilnehmer, die an einer Laufveranstaltungen wie z.B. (Halb-)Marathon oderFirmenlauf teilgenommen haben, erhalten bei Einreichung einer Urkunde,Teilnahmebestätigung o.ä. einmal jährlich 100 Punkte.Das Sportabzeichen muss während der Teilnahme am <strong>Bonusprogramm</strong> abgelegtund verliehen worden sein. Eine Bonifizierung des Sportabzeichens istmaximal einmal pro Jahr möglich. Andere Abzeichen und Nachweise für sportlicheAktivitäten werden nicht berücksichtigt, soweit diese nicht ausdrücklichbonifizierbar im Sinne dieser Teilnahmebestimmungen sind. Nähere Informationenzu dem Sportabzeichen finden Sie unter www.sportabzeichen.de.Mitgliedschaft in einem zertifizierten FitnessstudioTeilnehmer, die aktives Mitglied in einem zertifizierten Fitnessstudio sind, erhalteneinmal jährlich 100 Punkte.Teilnehmer, die regelmäßig an einem Lauftreff teilnehmen, erhalten bei Einreichungder Teilnahmebestätigung o.ä. einmal jährlich 100 Punkte.Mitgliedschaft in einem zertifizierten SportvereinTeilnehmer, die aktives Mitglied eines Sportvereines sind, erhalten einmaljährlich 100 Punkte.Sonstiges<strong>BMW</strong> GesundheitsaktionenDie <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> bonifiziert die Teilnahme an ausgewählten Gesundheitsaktionen,die im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in der <strong>BMW</strong> AG angebotenwerden, jährlich mit jeweils 50 Punkten. Eine Bestätigung der Teilnahmeerfolgt entweder durch die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong>; entweder während der Veranstaltungoder nach Vorlage einer entsprechenden Teilnahmebescheinigung.Body- Mass- IndexVersicherte, deren Body-Mass-Index (BMI) nachweislich ≤ 25 ist, erhalten jährlich50 Punkte. Eine Bestätigung des BMI-Wertes kann durch den Hausarztoder die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> erfolgen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!