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40 41<br />
f) Küche<br />
2 Einfachsteckdosen, 2 Doppelsteckdosen (Arbeitsdosen), Steckdose<br />
für Dunstabzug, Geschirrspülmaschine, Kühlgefrierschrank,<br />
Herdanschluss, 3 Leuchtenauslässe<br />
g) Bad<br />
1 Doppelsteckdose, 1 Deckenauslass, 1 Wandauslass<br />
h) WC<br />
1 Einfachsteckdose, 1 Leuchtenauslass<br />
i) Flur/Diele<br />
2 Einfachsteckdosen, 2 Leuchtenauslässe<br />
j) Balkon/Terrasse<br />
1 von innen schaltbare Steckdose, 1 von innen schaltbare<br />
Leuchte<br />
k) Abstellraum<br />
1 EInfachsteckdose, 1 Leuchtenauslass<br />
l) Kellerabteil<br />
1 Steckdose Aufputz, 1 fest installierte Leuchte<br />
Sämtliche Wohn und Schlafräume sowie sämtliche Flure werden<br />
mit je einem automatischen Rauchmelder ausgestattet.<br />
Telefonversorgung<br />
Jedes Wohn, Schlaf und Kinderzimmer erhält eine Leerdose mit<br />
Federdeckel und eine Leerrohrzuführung von einem Kleinverteiler<br />
aus. Dieser Kleinverteiler in der Wohnung wird über Leerrohr vom<br />
Kellerbereich des jeweiligen Hauses aus erreicht. Der Anschluss,<br />
die Verkabelung sowie Installation und Lieferung der Telekommunikationsdose<br />
(TAEDose) einschließlich Rahmen und Abdeckung<br />
erfolgen durch den jeweils vom Wohnungserwerber bzw. Nutzer<br />
beauftragten Telefonanbieter.<br />
Fernsehversorgung<br />
Die Fernsehversorgung erfolgt durch einen Kabelnetzanlagenbetreiber.<br />
Hierzu wird durch den Verkäufer ein entsprechender<br />
Versorgungsvertrag abgeschlossen, in welchen der Wohnungserwerber<br />
einzutreten hat.<br />
Vorrichtung eines Leerrohrsystems vom Keller bis in die Wohnungen<br />
und innerhalb der Wohnungen. Jedes Wohn, Schlaf und Kinder<br />
bzw. Arbeitszimmer erhält eine Leerdose mit Leerrohrzuleitung.<br />
Die Belegung und Abdeckung der Wanddosen, die<br />
Installation und Verkabelung werden durch den jeweiligen<br />
Dienstanbieter ausgeführt.<br />
4.5 Lüftung<br />
Die Abluftabsaugung erfolgt nach Lüftungskonzept in Anlehnung<br />
an DIN 1946, Teil 6, aus mindestens einem Sanitärraum pro Wohnung,<br />
innenliegende Sanitärräume werden grundsätzlich mit Abluftabsaugung<br />
ausgestattet. Die Abluft wird über zentrale zeitgesteuerte<br />
Abluftanlagen abgesaugt, wobei die Auslegung der<br />
Anlagen (also die Festlegung der zu fördernden Luftvolumenströme)<br />
nach DIN 1946, Teil 6, auf den „Feuchteschutz“ erfolgt.<br />
Die Frischluftnachströmung in die Wohneinheiten erfolgt im Bereich<br />
von Fassaden ohne hohe Schallschutzanforderung über Fensterfalzlüftung,<br />
im Bereich von Fassaden mit hohen Schallschutz<br />
anforderungen über fassadenintegrierte oder in die Fensterkonstruktionen<br />
bzw. Rollladenkästen integrierte schallgedämmte<br />
Nachströmelemente. Von den mit vorgenannten Einrichtungen<br />
ausgestatteten Räumen strömt die Luft innerhalb der Wohneinheiten<br />
über Wohnungsinnentüren mit Unterschnitt von Raum zu<br />
Raum zu den Sanitärbereichen, aus denen die Abluftabsaugung<br />
erfolgt.<br />
4.6 Aufzugsanlage<br />
Die Gebäude erhalten je Haus einen Aufzug mit Stationen in jedem<br />
Geschoss vom Keller über die Tiefgarage bis zu den Dachgeschossen<br />
(keine Anfahrt der Dachgärten). Der Schallschutz<br />
erfolgt gemäß Punkt 1.1. Der Aufzug erhält eine Edelstahlinnenverkleidung<br />
mit seitlichem Spiegel über dem Handlauf bis zur<br />
Decke. Decke aus Edelstahl mit Einbauleuchten oder hinterleuchtetem<br />
Glas. Boden wie Aufzugsvorräume bzw. Treppenhausbelag.<br />
Aufzugssportal aus Naturstein oder Kunstwerkstein analog Treppenhaus<br />
bzw. Ausführung in Edelstahl.<br />
5. SONSTIGES<br />
5.1 Tiefgaragen/Stellplätze<br />
Es stehen Stellplätze in der gemeinsamen Tiefgarage in Form von<br />
Einzelstellplätzen zur Verfügung. Die Stellplätze müssen separat<br />
erworben werden.<br />
Ausführung der eingeschossigen Tiefgarage als Stahlbetonkonstruktion.<br />
Der Tiefgaragenboden der Fahrspur und der Einzelstellplätze<br />
wird mit Pflastersteinen gelegt bzw. enthält einen<br />
Gussasphalt. Die Tiefgaragenplätze werden nummeriert und sind<br />
jeweils farblich auf dem Boden bzw. an der Wand voneinander<br />
abgetrennt.<br />
Die Beleuchtung erfolgt über Langfeldleuchten, schaltbar über<br />
Lichttaster mit Zeitautomatik oder Bewegungsmelder. Einfahrtsbereich<br />
mit elektrisch betriebenem Garagentor, Bedienung über<br />
Transponder (1 Fernbedienung je Stellplatz) bzw. Schlüsselschalter<br />
und Zugbandschalter.<br />
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über eine Rampe mit einer Neigung<br />
von ca. 20 % der Tiefgarage des Baufeldes WOCON 2. Es<br />
wird darauf hingewiesen, dass die Ausführung der Rampe von<br />
der Vorgabe der Garagenverordnung (15 % Rampenneigung) abweichen<br />
kann.<br />
Als Interimsmaßnahme bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens<br />
WOCON 2 werden die erforderlichen Stellplätze hinter den beiden<br />
Wohntürmen im Bereich der Wiese des Parkviertels Giesing<br />
zusammen mit der Müllsammelstelle vorgehalten. Die Zufahrt<br />
erfolgt über die vorgesehene Feuerwehrzufahrt an der westlichen<br />
Seite des Gebäudekörpers A. Die Interimsstellplätze werden<br />
mit Mastleuchten ausgestattet, die Zuwegung zwischen den beiden<br />
Wohntürmen mit Pollerleuchten. Nach Fertigstellung des<br />
Anschlusses an die Tiefgarage des Baufeldes WOCON 2 werden<br />
die oberirdischen Stellplätze und der provisorische Müllplatz<br />
wieder zurückgebaut.<br />
Die Belüftung der Tiefgarage erfolgt auf natürlichem Wege über<br />
Lüftungsschächte in den Außenanlagen.<br />
Die Tiefgaragenwände werden weiß gestrichen und erhalten in<br />
einer Höhe von 15 cm einen grauen Sockel.<br />
5.2 Gemeinschaftsanlagen<br />
Es stehen separate Fahrrad/Kinderwagenräume und Trockenräume<br />
sowie Müllsammelräume im Keller, der Tiefgarage oder<br />
den Außenanlagen zur Verfügung. Sämtliche Müllräume werden<br />
über zeitgesteuerte Abluftanlagen über Dach mechanisch entlüftet.<br />
Die Zuluftführung erfolgt über Nachströmung.<br />
5.3 Außenanlagen gemäß Außenanlagenplanung und Satzung<br />
Die Außenanlagen werden gemäß einem Freiflächengestaltungsplan<br />
mit Erstbepflanzung, Rasenflächen, befestigten Wegeflächen<br />
und einer Kinderspielfläche hergestellt. Es wird je ein barrierefreier<br />
Zugang zu den Eingängen geschaffen.<br />
Die Wege zu den Eingangsbereichen werden mit Betonplatten<br />
hergestellt. In den Grünflächen werden Baum und Strauchpflanzungen<br />
z. T. mit Unterpflanzung aus Bodendeckern, Gräsern und<br />
Stauden vorgenommen. In den Gartenbereichen werden Rasenflächen<br />
(Gebrauchsrasen) und z. T. Pflanzflächen angelegt. Die<br />
Gärten sind mit Stabgitterzäunen eingefriedet. Die Zäune werden<br />
mit geschnittenen Buchenhecken hinterpflanzt.<br />
Auf der Platzfläche entsteht ein Kinderspielplatz, bestehend aus<br />
einer Sandspielfläche und zwei Hüpf bzw. Wippgeräten mit entsprechendem<br />
Fallschutzbelag. Zudem werden auf dem Platz<br />
Sitzmöglichkeiten und Fahrradstellplätze angeboten.<br />
Artauswahl und Pflanzqualitäten entsprechen dem Freiflächengestaltungsplan.<br />
Die privat nutzbaren Grundstücksanteile werden,<br />
entsprechend dem noch zu genehmigenden Freiflächengestaltungsplan,<br />
angelegt.<br />
5.4 Planabweichungen<br />
Aufgrund bautechnischer oder behördlicher Erfordernisse sind<br />
Abweichungen zu den Plänen möglich. Änderungen in der Ausführung<br />
bzw. Ausstattung bleiben bei gleichbleibender Qualität<br />
vorbehalten. Bei der Planung wurde auf wirtschaftliche Wohnungsgrößen<br />
bei gleichzeitig optimaler Grundrissgestaltung geachtet.<br />
In diesem Zusammenhang kann es teilweise zu Abweichungen<br />
von den DINNormen (Abstände und Bewegungsflächen)<br />
kommen. An den Wänden und Decken im Untergeschoss, ggf.<br />
auch in Kellerabteilen, können sich Leitungsverzüge von Ver und<br />
Entsorgungsleitungen befinden, welche die Nutzung einschränken<br />
können.<br />
5.5 Möblierung<br />
Die in den Grundrissen dargestellten Möblierungen einschließlich<br />
der Küchen und deren Lage haben beispielhaften Charakter und<br />
sind nicht Vertragsbestandteil. Die Kücheneinrichtungen richten<br />
sich nach den tatsächlichen Anschlüssen vor Ort. Kücheneinbauten<br />
müssen nach örtlichem Aufmaß durch den Küchenhersteller<br />
erfolgen.<br />
5.6 Heizen und Lüften<br />
Zweck des Wärmeschutzes der Bauteile ist, neben energetischen<br />
Aspekten im Winter ein hygienisches Raumklima sowie einen<br />
dauerhaften Schutz der Baukonstruktion vor witterungsbedingter<br />
Feuchteeinwirkung sicherzustellen. Die Einhaltung der nach<br />
DIN 4108 bzw. nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009<br />
vorausgesetzten ordnungsgemäßen Beheizung und Lüftung der<br />
Räume liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers<br />
bzw. des Bewohners. Aufgrund des hohen Wärmeschutzstandards<br />
ist eventuell auch mehr als dreimal am Tag Stoßlüften erforderlich,<br />
insbesondere in den ersten fünf Jahren, solange noch<br />
Baufeuchte vorhanden ist. Dem Käufer wird bei Abnahme/Übergabe<br />
eine Informationsbroschüre übergeben, die beschreibt, wie<br />
das richtige Heizen und Lüften unter Berücksichtigung der neuesten<br />
Erkenntnisse zu erfolgen hat (siehe hierzu auch Pkt. 6).<br />
5.7 Wohnflächen<br />
Wohnflächenberechnung in Anlehnung an die Wohnflächenverordnung<br />
(WoFIV) 2003, in Kraft getreten am 1. Januar 2004.<br />
Raumgrößen mit rohbaugleichen Fertigmaßen, geputzte Wände<br />
mit 1 cm Putz berücksichtigt. Terrassen, Balkone, Loggien und<br />
Dachterrassen mit 50 % ihrer Fläche bis 20 m², darüber anteilig<br />
zu 1/3 berechnet. Die Flächen der Dachterrassen werden separat<br />
behandelt.<br />
6. GEWÄHRLEISTUNG UND WARTUNG<br />
Risse in Bauteilen, Putzen etc., die aufgrund chemischer und bauphysikalischer<br />
Eigenschaften der Bauteile entstehen (z. B. Kriechen,<br />
Schwinden oder Austrocknen), sind unvermeidlich und<br />
stellen keinen Mangel dar. Elastische Verfugungen, insbesondere<br />
an Sanitärobjekten wie Badewannen oder an Sockelanschlüssen<br />
etc., sind Wartungsfugen, die bei üblichen Setzungen in den ersten<br />
Jahren nach Fertigstellung reißen können. Derartige Abrisse<br />
unterliegen jedoch nicht der Gewährleistung.<br />
Bei Abnahme/Übergabe erhält der Käufer eine Informationsbroschüre<br />
bezüglich Bedienungs, Justier und Pflegeanleitung, Wartungsplan<br />
und weitere Hinweise, welche der Käufer zu beachten<br />
und einzuhalten hat und deren Missachtung Ausschlüsse von der<br />
Gewährleistung zur Folge haben können.<br />
7. KÄUFERSERVICE / SONDERWÜNSCHE<br />
Der Käufer hat hinsichtlich der Bodenbeläge und Fliesen verschiedene<br />
Bemusterungsmöglichkeiten.<br />
Darüber hinaus kann der Käufer, soweit es der Planungs,<br />
Bautenstand und der Gesamtbauablauf erlauben, innerhalb sei