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Exposé domizil - meinraum

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40 41<br />

f) Küche<br />

2 Einfachsteckdosen, 2 Doppelsteckdosen (Arbeitsdosen), Steckdose<br />

für Dunstabzug, Geschirrspülmaschine, Kühlgefrierschrank,<br />

Herdanschluss, 3 Leuchtenauslässe<br />

g) Bad<br />

1 Doppelsteckdose, 1 Deckenauslass, 1 Wandauslass<br />

h) WC<br />

1 Einfachsteckdose, 1 Leuchtenauslass<br />

i) Flur/Diele<br />

2 Einfachsteckdosen, 2 Leuchtenauslässe<br />

j) Balkon/Terrasse<br />

1 von innen schaltbare Steckdose, 1 von innen schaltbare<br />

Leuchte<br />

k) Abstellraum<br />

1 EInfachsteckdose, 1 Leuchtenauslass<br />

l) Kellerabteil<br />

1 Steckdose Aufputz, 1 fest installierte Leuchte<br />

Sämtliche Wohn­ und Schlafräume sowie sämtliche Flure werden<br />

mit je einem automatischen Rauchmelder ausgestattet.<br />

Telefonversorgung<br />

Jedes Wohn­, Schlaf­ und Kinderzimmer erhält eine Leerdose mit<br />

Federdeckel und eine Leerrohrzuführung von einem Kleinverteiler<br />

aus. Dieser Kleinverteiler in der Wohnung wird über Leerrohr vom<br />

Kellerbereich des jeweiligen Hauses aus erreicht. Der Anschluss,<br />

die Verkabelung sowie Installation und Lieferung der Telekommunikationsdose<br />

(TAE­Dose) einschließlich Rahmen und Abdeckung<br />

erfolgen durch den jeweils vom Wohnungserwerber bzw. Nutzer<br />

beauftragten Telefonanbieter.<br />

Fernsehversorgung<br />

Die Fernsehversorgung erfolgt durch einen Kabelnetzanlagenbetreiber.<br />

Hierzu wird durch den Verkäufer ein entsprechender<br />

Versorgungsvertrag abgeschlossen, in welchen der Wohnungserwerber<br />

einzutreten hat.<br />

Vorrichtung eines Leerrohrsystems vom Keller bis in die Wohnungen<br />

und innerhalb der Wohnungen. Jedes Wohn­, Schlaf­ und Kinder­<br />

bzw. Arbeitszimmer erhält eine Leerdose mit Leerrohrzuleitung.<br />

Die Belegung und Abdeckung der Wanddosen, die<br />

Installation und Verkabelung werden durch den jeweiligen<br />

Dienstanbieter ausgeführt.<br />

4.5 Lüftung<br />

Die Abluftabsaugung erfolgt nach Lüftungskonzept in Anlehnung<br />

an DIN 1946, Teil 6, aus mindestens einem Sanitärraum pro Wohnung,<br />

innenliegende Sanitärräume werden grundsätzlich mit Abluftabsaugung<br />

ausgestattet. Die Abluft wird über zentrale zeitgesteuerte<br />

Abluftanlagen abgesaugt, wobei die Auslegung der<br />

Anlagen (also die Festlegung der zu fördernden Luftvolumenströme)<br />

nach DIN 1946, Teil 6, auf den „Feuchteschutz“ erfolgt.<br />

Die Frischluftnachströmung in die Wohneinheiten erfolgt im Bereich<br />

von Fassaden ohne hohe Schallschutzanforderung über Fensterfalzlüftung,<br />

im Bereich von Fassaden mit hohen Schallschutz­<br />

anforderungen über fassadenintegrierte oder in die Fensterkonstruktionen<br />

bzw. Rollladenkästen integrierte schallgedämmte<br />

Nachströmelemente. Von den mit vorgenannten Einrichtungen<br />

ausgestatteten Räumen strömt die Luft innerhalb der Wohneinheiten<br />

über Wohnungsinnentüren mit Unterschnitt von Raum zu<br />

Raum zu den Sanitärbereichen, aus denen die Abluftabsaugung<br />

erfolgt.<br />

4.6 Aufzugsanlage<br />

Die Gebäude erhalten je Haus einen Aufzug mit Stationen in jedem<br />

Geschoss vom Keller über die Tiefgarage bis zu den Dachgeschossen<br />

(keine Anfahrt der Dachgärten). Der Schallschutz<br />

erfolgt gemäß Punkt 1.1. Der Aufzug erhält eine Edelstahlinnenverkleidung<br />

mit seitlichem Spiegel über dem Handlauf bis zur<br />

Decke. Decke aus Edelstahl mit Einbauleuchten oder hinterleuchtetem<br />

Glas. Boden wie Aufzugsvorräume bzw. Treppenhausbelag.<br />

Aufzugssportal aus Naturstein oder Kunstwerkstein analog Treppenhaus<br />

bzw. Ausführung in Edelstahl.<br />

5. SONSTIGES<br />

5.1 Tiefgaragen/Stellplätze<br />

Es stehen Stellplätze in der gemeinsamen Tiefgarage in Form von<br />

Einzelstellplätzen zur Verfügung. Die Stellplätze müssen separat<br />

erworben werden.<br />

Ausführung der eingeschossigen Tiefgarage als Stahlbetonkonstruktion.<br />

Der Tiefgaragenboden der Fahrspur und der Einzelstellplätze<br />

wird mit Pflastersteinen gelegt bzw. enthält einen<br />

Gussasphalt. Die Tiefgaragenplätze werden nummeriert und sind<br />

jeweils farblich auf dem Boden bzw. an der Wand voneinander<br />

abgetrennt.<br />

Die Beleuchtung erfolgt über Langfeldleuchten, schaltbar über<br />

Lichttaster mit Zeitautomatik oder Bewegungsmelder. Einfahrtsbereich<br />

mit elektrisch betriebenem Garagentor, Bedienung über<br />

Transponder (1 Fernbedienung je Stellplatz) bzw. Schlüsselschalter<br />

und Zugbandschalter.<br />

Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über eine Rampe mit einer Neigung<br />

von ca. 20 % der Tiefgarage des Baufeldes WOCON 2. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass die Ausführung der Rampe von<br />

der Vorgabe der Garagenverordnung (15 % Rampenneigung) abweichen<br />

kann.<br />

Als Interimsmaßnahme bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens<br />

WOCON 2 werden die erforderlichen Stellplätze hinter den beiden<br />

Wohntürmen im Bereich der Wiese des Parkviertels Giesing<br />

zusammen mit der Müllsammelstelle vorgehalten. Die Zufahrt<br />

erfolgt über die vorgesehene Feuerwehrzufahrt an der westlichen<br />

Seite des Gebäudekörpers A. Die Interimsstellplätze werden<br />

mit Mastleuchten ausgestattet, die Zuwegung zwischen den beiden<br />

Wohntürmen mit Pollerleuchten. Nach Fertigstellung des<br />

Anschlusses an die Tiefgarage des Baufeldes WOCON 2 werden<br />

die oberirdischen Stellplätze und der provisorische Müllplatz<br />

wieder zurückgebaut.<br />

Die Belüftung der Tiefgarage erfolgt auf natürlichem Wege über<br />

Lüftungsschächte in den Außenanlagen.<br />

Die Tiefgaragenwände werden weiß gestrichen und erhalten in<br />

einer Höhe von 15 cm einen grauen Sockel.<br />

5.2 Gemeinschaftsanlagen<br />

Es stehen separate Fahrrad­/Kinderwagenräume und Trockenräume<br />

sowie Müllsammelräume im Keller, der Tiefgarage oder<br />

den Außenanlagen zur Verfügung. Sämtliche Müllräume werden<br />

über zeitgesteuerte Abluftanlagen über Dach mechanisch entlüftet.<br />

Die Zuluftführung erfolgt über Nachströmung.<br />

5.3 Außenanlagen gemäß Außenanlagenplanung und Satzung<br />

Die Außenanlagen werden gemäß einem Freiflächengestaltungsplan<br />

mit Erstbepflanzung, Rasenflächen, befestigten Wegeflächen<br />

und einer Kinderspielfläche hergestellt. Es wird je ein barrierefreier<br />

Zugang zu den Eingängen geschaffen.<br />

Die Wege zu den Eingangsbereichen werden mit Betonplatten<br />

hergestellt. In den Grünflächen werden Baum­ und Strauchpflanzungen<br />

z. T. mit Unterpflanzung aus Bodendeckern, Gräsern und<br />

Stauden vorgenommen. In den Gartenbereichen werden Rasenflächen<br />

(Gebrauchsrasen) und z. T. Pflanzflächen angelegt. Die<br />

Gärten sind mit Stabgitterzäunen eingefriedet. Die Zäune werden<br />

mit geschnittenen Buchenhecken hinterpflanzt.<br />

Auf der Platzfläche entsteht ein Kinderspielplatz, bestehend aus<br />

einer Sandspielfläche und zwei Hüpf­ bzw. Wippgeräten mit entsprechendem<br />

Fallschutzbelag. Zudem werden auf dem Platz<br />

Sitzmöglichkeiten und Fahrradstellplätze angeboten.<br />

Artauswahl und Pflanzqualitäten entsprechen dem Freiflächengestaltungsplan.<br />

Die privat nutzbaren Grundstücksanteile werden,<br />

entsprechend dem noch zu genehmigenden Freiflächengestaltungsplan,<br />

angelegt.<br />

5.4 Planabweichungen<br />

Aufgrund bautechnischer oder behördlicher Erfordernisse sind<br />

Abweichungen zu den Plänen möglich. Änderungen in der Ausführung<br />

bzw. Ausstattung bleiben bei gleichbleibender Qualität<br />

vorbehalten. Bei der Planung wurde auf wirtschaftliche Wohnungsgrößen<br />

bei gleichzeitig optimaler Grundrissgestaltung geachtet.<br />

In diesem Zusammenhang kann es teilweise zu Abweichungen<br />

von den DIN­Normen (Abstände und Bewegungsflächen)<br />

kommen. An den Wänden und Decken im Untergeschoss, ggf.<br />

auch in Kellerabteilen, können sich Leitungsverzüge von Ver­ und<br />

Entsorgungsleitungen befinden, welche die Nutzung einschränken<br />

können.<br />

5.5 Möblierung<br />

Die in den Grundrissen dargestellten Möblierungen einschließlich<br />

der Küchen und deren Lage haben beispielhaften Charakter und<br />

sind nicht Vertragsbestandteil. Die Kücheneinrichtungen richten<br />

sich nach den tatsächlichen Anschlüssen vor Ort. Kücheneinbauten<br />

müssen nach örtlichem Aufmaß durch den Küchenhersteller<br />

erfolgen.<br />

5.6 Heizen und Lüften<br />

Zweck des Wärmeschutzes der Bauteile ist, neben energetischen<br />

Aspekten im Winter ein hygienisches Raumklima sowie einen<br />

dauerhaften Schutz der Baukonstruktion vor witterungsbedingter<br />

Feuchteeinwirkung sicherzustellen. Die Einhaltung der nach<br />

DIN 4108 bzw. nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009<br />

vorausgesetzten ordnungsgemäßen Beheizung und Lüftung der<br />

Räume liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers<br />

bzw. des Bewohners. Aufgrund des hohen Wärmeschutzstandards<br />

ist eventuell auch mehr als dreimal am Tag Stoßlüften erforderlich,<br />

insbesondere in den ersten fünf Jahren, solange noch<br />

Baufeuchte vorhanden ist. Dem Käufer wird bei Abnahme/Übergabe<br />

eine Informationsbroschüre übergeben, die beschreibt, wie<br />

das richtige Heizen und Lüften unter Berücksichtigung der neuesten<br />

Erkenntnisse zu erfolgen hat (siehe hierzu auch Pkt. 6).<br />

5.7 Wohnflächen<br />

Wohnflächenberechnung in Anlehnung an die Wohnflächenverordnung<br />

(WoFIV) 2003, in Kraft getreten am 1. Januar 2004.<br />

Raumgrößen mit rohbaugleichen Fertigmaßen, geputzte Wände<br />

mit 1 cm Putz berücksichtigt. Terrassen, Balkone, Loggien und<br />

Dachterrassen mit 50 % ihrer Fläche bis 20 m², darüber anteilig<br />

zu 1/3 berechnet. Die Flächen der Dachterrassen werden separat<br />

behandelt.<br />

6. GEWÄHRLEISTUNG UND WARTUNG<br />

Risse in Bauteilen, Putzen etc., die aufgrund chemischer und bauphysikalischer<br />

Eigenschaften der Bauteile entstehen (z. B. Kriechen,<br />

Schwinden oder Austrocknen), sind unvermeidlich und<br />

stellen keinen Mangel dar. Elastische Verfugungen, insbesondere<br />

an Sanitärobjekten wie Badewannen oder an Sockelanschlüssen<br />

etc., sind Wartungsfugen, die bei üblichen Setzungen in den ersten<br />

Jahren nach Fertigstellung reißen können. Derartige Abrisse<br />

unterliegen jedoch nicht der Gewährleistung.<br />

Bei Abnahme/Übergabe erhält der Käufer eine Informationsbroschüre<br />

bezüglich Bedienungs­, Justier­ und Pflegeanleitung, Wartungsplan<br />

und weitere Hinweise, welche der Käufer zu beachten<br />

und einzuhalten hat und deren Missachtung Ausschlüsse von der<br />

Gewährleistung zur Folge haben können.<br />

7. KÄUFERSERVICE / SONDERWÜNSCHE<br />

Der Käufer hat hinsichtlich der Bodenbeläge und Fliesen verschiedene<br />

Bemusterungsmöglichkeiten.<br />

Darüber hinaus kann der Käufer, soweit es der Planungs­,<br />

Bautenstand und der Gesamtbauablauf erlauben, innerhalb sei­

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