20.11.2012 Aufrufe

Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Ausgabenprojektion</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Reformszenarien</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong><br />

in Bremen


<strong>Ausgabenprojektion</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Reformszenarien</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong><br />

in Bremen<br />

von<br />

Tobias Benz<br />

Christian Hagist<br />

Bernd Raffelhüschen<br />

Forschungszentrum Generationenverträge<br />

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg<br />

www.generationenvertraege.de<br />

Studie im Auftrag des<br />

B<strong>und</strong>es <strong>der</strong> Steuerzahler Nie<strong>der</strong>sachsen <strong>und</strong> Bremen e.V.<br />

Ellernstraße 34, 30175 Hannover<br />

www.steuerzahler-nie<strong>der</strong>sachsen-bremen.de<br />

im November 2010


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... I<br />

Abbildungsverzeichnis .............................................................................................................. II<br />

Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. III<br />

1. Einleitung ............................................................................................................................ 1<br />

2. Überblick über die <strong>Beamtenversorgung</strong> ........................................................................... 4<br />

2.1 Historie, Zuständigkeiten <strong>und</strong> Rechtsgr<strong>und</strong>lagen .......................................................... 4<br />

2.2 Überblick über die <strong>Beamtenversorgung</strong> in Deutschland ............................................. 6<br />

2.3 Reformen <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> ..................................................................................... 9<br />

2.4 Versorgungsrücklage <strong>und</strong> Rücklage für Versorgungsvorsorge................................13<br />

2.5 Beamte <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen ............................................................................16<br />

2.6 Bisherige Prognosen <strong>der</strong> zukünftigen Versorgungsausgaben .................................26<br />

2.7 Die Finanzsituation <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen .....................................................27<br />

3. Die Entwicklung <strong>der</strong> Beamtenpopulation ....................................................................... 34<br />

4. Entwicklung <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben unter verschiedenen <strong>Reformszenarien</strong>.......... 43<br />

4.1 Methode <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lage ...........................................................................................43<br />

4.2 Projektion <strong>der</strong> Versorgungsausgaben im Status quo ..................................................49<br />

4.3 Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ ........................................................................................53<br />

4.4 Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors (NHF) ................................................................57<br />

4.5 Auswirkung des NHF auf die Versorgungshöhe ............................................................65<br />

4.6 Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten ...............................................................67<br />

4.7 Die Reformpakete im Vergleich ..........................................................................................70<br />

4.8 Sensitivitätsanalyse .................................................................................................................76<br />

4.8.1 Wachstumssensitivität <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungsausgaben ..........76<br />

4.8.2 Zins-Wachstum-Sensitivität des Barwerts <strong>der</strong> Ruhegehälter.........................79<br />

4.8.3 Auswirkung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Lebenserwartung ........................................82<br />

5. Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick ..................................................................................... 83<br />

6. Anhang.............................................................................................................................. 90<br />

Literaturverzeichnis ................................................................................................................. 91<br />

I


Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Altersstruktur <strong>der</strong> aktiven Beamten nach Geschlecht ..................................... 18<br />

Abbildung 2: Altersstruktur <strong>der</strong> aktiven Beamten ................................................................. 19<br />

Abbildung 3: Altersstruktur <strong>der</strong> Pensionäre ........................................................................... 20<br />

Abbildung 4: Altersstruktur <strong>der</strong> Pensionäre, geschlechtsspezifische Darstellung ............... 20<br />

Abbildung 5: Entwicklung des durchschnittlichen Eintrittsalters in den Ruhestand ........... 21<br />

Abbildung 6: Durchschnittliche Höhe des Ruhegehalts ........................................................ 22<br />

Abbildung 7: Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungsempfänger ........................................................ 23<br />

Abbildung 8: Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungsausgaben .......................................................... 24<br />

Abbildung 9: Beihilfeausgaben für Versorgungsempfänger ................................................. 24<br />

Abbildung 10: Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungssteuerquote (ohne Beihilfe) ........................... 25<br />

Abbildung 11: Entwicklung <strong>der</strong> Kreditmarktschulden <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen ....... 28<br />

Abbildung 12: Zinsausgabenquote als Anteil <strong>der</strong> bereinigten Ausgaben ............................ 29<br />

Abbildung 13: Gesamte Einnahmen, Ausgaben sowie die Kreditfinanzierungsquote ........ 30<br />

Abbildung 14: Finanzierungssalden <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen seit 1995 .................... 31<br />

Abbildung 15: Altersstruktur Landesbeamte Bremen im Jahr 2009 ..................................... 35<br />

Abbildung 16: Altersstruktur Landesbeamte Bremen im Jahr 2015 ..................................... 35<br />

Abbildung 17: Altersstruktur Landesbeamte Bremen 2025 .................................................. 36<br />

Abbildung 18: Altersstruktur Landesbeamte Bremen 2035 .................................................. 37<br />

Abbildung 19: Altersstruktur Landesbeamte Bremen 2050 .................................................. 38<br />

Abbildung 20: Entwicklung <strong>der</strong> gesamten Beamtenpopulation ........................................... 39<br />

Abbildung 21: Beamtenpopulation 2009 <strong>und</strong> 2025 im Vergleich ........................................ 40<br />

Abbildung 22: Beamtenpopulation 2009 <strong>und</strong> 2050 im Vergleich ......................................... 40<br />

Abbildung 23: Entwicklung des Verhältnisses Pensionäre zur Gesamtbevölkerung ........... 42<br />

Abbildung 24: Abbau des Bestandsprofils am Beispiel <strong>der</strong> männlichen Pensionäre ........... 48<br />

Abbildung 25: Aufbau des Zugangsprofils am Beispiel <strong>der</strong> männlichen Pensionäre .......... 48<br />

Abbildung 26: Entlastung durch die Einführung des Riester-Faktors ................................... 50<br />

Abbildung 27: Jährliche Wachstumsrate <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben ................................... 51<br />

Abbildung 28: Nominales Nullwachstum versus Inflationsausgleich ................................... 52<br />

Abbildung 29: Übertragung <strong>der</strong> "Pension mit 67" aus <strong>der</strong> GRV ............................................ 54<br />

Abbildung 30: Zusätzliche Einsparungen einer beschleunigten "Pension mit 67" .............. 56<br />

Abbildung 31: Einführung des GRV-Nachhaltigkeitsfaktors .................................................. 59<br />

Abbildung 32: Jährliche Ersparnis durch die Einführung des NHF, Szenario GRV ................ 60<br />

Abbildung 33: Auswirkungen des Nachhaltigkeitsfaktors auf die Ruhegehaltsausgaben .. 62<br />

Abbildung 34: Vergleich <strong>der</strong> Entlastungswirkung des systemkonformen<br />

Nachhaltigkeitsfaktors mit <strong>der</strong> des GRV-Nachhaltigkeitsfaktors ........................................... 63<br />

Abbildung 35: Jährliche Verän<strong>der</strong>ungsraten von Pensionären über 65 Jahren ................... 65<br />

Abbildung 36: Absenkung des Versorgungniveaus durch den Nachhaltigkeitsfaktor ........ 66<br />

Abbildung 37: Auswirkungen des Wegfalls <strong>der</strong> Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten . 69<br />

Abbildung 38: Entlastung durch den Wegfall <strong>der</strong> Berücksichtigung von Ausbildungszeiten . 70<br />

Abbildung 39: Entlastung durch Übertragung des GRV-Reformpakets ................................ 71<br />

Abbildung 40: Jährliche Entlastung durch das GRV-Reformpaket ........................................ 72<br />

Abbildung 41: Entlastungswirkung des Reformpakets II ....................................................... 73<br />

Abbildung 42: Jährliche Entlastung des Reformpakets II ...................................................... 74<br />

Abbildung 43: Zusätzliche jährliche Entlastung: Reformpaket II versus GRV-Reformpaket . 75<br />

Abbildung 44: Die Ausgabenentwicklung bei<strong>der</strong> Reformpakete im Vergleich .................... 75<br />

Abbildung 45: Abhängigkeit <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben von <strong>der</strong> Wachstumsrate g ........... 77<br />

II


Abbildung 46: Abhängigkeit <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben von g, GRV-Reformpaket ............. 78<br />

Abbildung 47: Abhängigkeit <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben von g, Reformpaket II .................. 79<br />

Abbildung 48: Barwerte <strong>der</strong> einzelnen Szenarien für verschiedene Zinssätze, g=2% ......... 80<br />

Abbildung 49: Barwerte <strong>der</strong> einzelnen Szenarien für verschiedene Zinssätze, g=1% ........ 80<br />

Abbildung 50: Barwerte <strong>der</strong> einzelnen Szenarien für verschiedene Zinssätze, g=0% ......... 81<br />

Abbildung 51: Ausgabenentwicklung im Status quo in Abhängigkeit <strong>der</strong> Lebenserwartung . 83<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Verlauf <strong>und</strong> Höhe <strong>der</strong> Anpassungsfaktoren........................................................... 11<br />

Tabelle 2: Zuführungen in die Versorgungsrücklage nach Haushaltsjahren ........................ 14<br />

Tabelle 3: Zuführungen an die Anstalt für Versorgungsvorsorge ......................................... 15<br />

Tabelle 4: Beamte nach Laufbahngruppe <strong>und</strong> Beschäftigungsverhältnis ............................ 16<br />

Tabelle 5: Stufenweise Anhebung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze ..................................................... 55<br />

Tabelle 6: Effekte verschiedener Wirkungsannahmen bezüglich des Wegfalls <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten ....................................................................... 68<br />

Tabelle 7: Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben in Abhängigkeit <strong>der</strong> Lebenserwartung ........ 82<br />

Tabelle 8: Entwicklung <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben (in Mrd. Euro) ......................................... 90<br />

III


1. Einleitung<br />

Einleitung<br />

Dem chinesischen Philosophen Konfuzius wird die Aussage zugeschrieben: „Erzähle mir<br />

die Vergangenheit, <strong>und</strong> ich werde die Zukunft erkennen.“ Dieses Zitat passt zum dem<br />

Thema <strong>der</strong> vorliegenden Studie, die eine Projektion <strong>der</strong> jährlichen Pensionsausgaben <strong>der</strong><br />

Freien Hansestadt Bremen bis zum Jahr 2050 erstellt <strong>und</strong> verschiedene Reformoptionen<br />

<strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> analysiert. In <strong>der</strong> Vergangenheit, genauer gesagt in den 1970 <strong>und</strong><br />

1980er Jahren, wurden beim B<strong>und</strong> <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n zahlreiche neue Beamte<br />

eingestellt. Aus Sicht des Arbeitgebers sind Beamte gegenüber Angestellten zumindest<br />

während <strong>der</strong> aktiven Dienstzeit günstigere Arbeitskräfte, denn für sie müssen keine<br />

Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Mit dem Verwaltungsakt <strong>der</strong> Verbeamtung<br />

ging Bremen als Dienstherr zugleich aber auch die Verpflichtung ein, im Rahmen <strong>der</strong><br />

Lebenslänglichkeit des Beamtenverhältnisses die Versorgung des Beamten sowie im<br />

Todesfall seiner Hinterbliebenen sicherzustellen. Jedes privatwirtschaftliche Unternehmen,<br />

das eine <strong>der</strong>artige Leistungszusage gegenüber einem Mitarbeiter tätigt, müsste gemäß<br />

den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften Rückstellungen bilden. Für den B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> die 16 B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> galten diese Gr<strong>und</strong>sätze aber nicht <strong>und</strong> fanden auch keine<br />

Anwendung. Erst im Jahr 1999 wurde mit dem zaghaften Aufbau entsprechen<strong>der</strong><br />

Rücklagen begonnen. Das eingangs angeführte Zitat von Konfuzius bringt die Problematik<br />

<strong>der</strong> zukünftigen Ausgabenentwicklung <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> zu Tage. Die<br />

Verbeamtungen, also das Erteilen <strong>der</strong> Leistungszusage des Dienstherrn gegenüber den<br />

Beamten, fanden in <strong>der</strong> Vergangenheit statt. Aus <strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Staatsdiener ergibt sich unmittelbar <strong>der</strong> zukünftige Verlauf <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsaufwendungen. Diese sind in den vergangenen Jahren bereits gestiegen. Im<br />

nächsten Jahrzehnt kommt die Pensionslawine aber erst richtig ins Rollen. Ganz nach<br />

Konfuzius lässt sich aus <strong>der</strong> Vergangenheit direkt die Zukunft ableiten, <strong>und</strong> zwar in Form<br />

deutlich steigen<strong>der</strong> Pensionsausgaben <strong>der</strong> ohnehin schon vom Haushaltsnotstand<br />

heimgesuchten Freien Hansestadt Bremen. Das Wachstum <strong>der</strong><br />

Versorgungsaufwendungen geschieht ausgerechnet zu einer Zeit, in <strong>der</strong> das B<strong>und</strong>esland<br />

als Folge des ab dem Jahr 2020 geltenden Neuverschuldungsverbotes seine jährlichen<br />

Finanzierungsdefizite schrittweise abbauen muss. Gleichzeitig werden sich aufgr<strong>und</strong> des<br />

demographischen Wandels die Steuereinnahmen des Stadtstaates tendenziell verringern.<br />

Dies hat zur Folge, dass immer größere Teile <strong>der</strong> Einnahmen für die <strong>Beamtenversorgung</strong><br />

<strong>und</strong> die Zinsen auf die bereits vorhandene Verschuldung in Höhe von 16 Mrd. Euro<br />

aufzubringen sein werden. Trotz <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismuskommission II als Hilfestellung<br />

für die Jahre 2012 bis 2019 beschlossenen Konsolidierungshilfe in Höhe von jährlich 300<br />

1


Mio. Euro stellen die skizzierten Entwicklungen die Regierung des Stadtstaates vor große<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen. Die Handlungsspielräume <strong>der</strong> Politik werden deutlich eingeschränkt<br />

werden.<br />

Das Zitat des chinesischen Philosophen passt aber nicht nur zur Situation <strong>der</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong>, son<strong>der</strong>n auch zur umlagefinanzierten gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (GRV). Dort sorgen eine seit Jahrzehnten auf niedrigem Niveau<br />

stagnierende Geburtenrate sowie eine gestiegene Lebenserwartung dafür, dass sich die<br />

zukünftige Entwicklung, zumindest was Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben angeht, wie<strong>der</strong>um<br />

unmittelbar aus <strong>der</strong> Vergangenheit ablesen lässt: Eine abnehmende Zahl von<br />

Beitragszahlern im erwerbsfähigen Alter muss für die Rentenleistungen einer wachsenden<br />

Zahl von Rentnern aufkommen, die noch dazu immer älter werden. Diese zunehmend<br />

schiefer werdende Finanzierungsbasis <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung war aufgr<strong>und</strong><br />

des skizzierten demographischen Trends absehbar, wurde von <strong>der</strong> Politik aber lange Zeit<br />

ignoriert. Getreu dem Motto „besser spät als nie“ wurden ab dem Jahr 2001 schließlich<br />

dann aber doch noch einschneidende Reformen auf den Weg gebracht. Unter an<strong>der</strong>em<br />

beschloss man die Erhöhung des Renteneintrittsalters, das zwischen 2012 <strong>und</strong> 2029 von 65<br />

auf 67 Jahre steigen soll. Auch die rentenrechtliche Berücksichtigung von<br />

Ausbildungszeiten wurde deutlich verringert. Die modifizierte Bruttolohnanpassung sorgt<br />

mit Hilfe von Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) <strong>und</strong> Riester-Treppe für eine deutliche Kürzung<br />

des Bruttorentenniveaus. Letzteres hat langfristig das Niveau einer Basisversorgung,<br />

ergänzt durch private Vorsorge. Zusammengenommen sorgten die Reformen für eine<br />

deutlich gestiegene Nachhaltigkeit <strong>der</strong> umlagefinanzierten gesetzlichen<br />

Rentenversicherung.<br />

Die Einstellungspraxis <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> in den vergangenen Jahrzehnten hat zur Folge,<br />

dass sich die Versorgungsausgaben in naher Zukunft stark erhöhen werden. Daran kann<br />

keine auch noch so umfangreiche Reform, die die gr<strong>und</strong>gesetzlich geschützten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze des Berufsbeamtentums nicht verletzt, etwas verän<strong>der</strong>n. Um den Anstieg<br />

zumindest zu dämpfen <strong>und</strong> eine Gleichbehandlung zwischen den Beamten <strong>und</strong> den GRV-<br />

Versicherten herzustellen, liegt eine Übertragung <strong>der</strong> rentenrechtlichen Reformen auf die<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> nahe. Dabei geht es we<strong>der</strong> darum, von den Beamten ein Son<strong>der</strong>opfer<br />

zu verlangen, noch Neiddebatten über die Höhe <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> zu entfachen.<br />

Von den umfassenden Reformmaßnahmen in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung fand<br />

bis dato einzig die Riestertreppe in <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> Anwendung. Beamte wurden<br />

in den Kreis <strong>der</strong> Riester-För<strong>der</strong>berechtigten aufgenommen, parallel dazu verringert sich<br />

stufenweise das Pensionsniveau von 75 auf 71,75 Prozent <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Bezüge.<br />

Seit <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismuskommission I sind die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> für das Versorgungsrecht ihrer<br />

Beamten selbst verantwortlich. Der B<strong>und</strong> führte für seine Beamten die „Pension mit 67“<br />

2


ereits ein <strong>und</strong> beschränkte die Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten. Von einigen<br />

Ausnahmen abgesehen sind die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> hier noch nicht nachgezogen. Der<br />

Nachhaltigkeitsfaktor fand noch überhaupt keine Anwendung.<br />

Die vorliegende Studie unternimmt im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>der</strong> Steuerzahler (BdSt)<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen <strong>und</strong> Bremen eine Projektion <strong>der</strong> zukünftigen Pensionsausgaben des<br />

Stadtstaates Bremen <strong>und</strong> untersucht die Auswirkungen verschiedener <strong>Reformszenarien</strong>.<br />

Nach einem Überblick über das System <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> <strong>und</strong> die bisher<br />

durchgeführten Reformen wird in Kapitel 2 auch die Haushaltssituation Bremens<br />

eingehend analysiert. Der dritte Abschnitt stellt die Entwicklung <strong>der</strong> Beamtenpopulation<br />

Bremens in den kommenden vier Jahrzehnten eingehend dar. In Kapitel 4 wird die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> jährlichen Versorgungsausgaben des B<strong>und</strong>eslandes im Status quo bis<br />

zum Jahr 2050 berechnet <strong>und</strong> die bisher durch die Übertragung <strong>der</strong> Riester-Treppe<br />

erzielten Entlastungseffekte quantifiziert. In einem zweiten Schritt analysiert die Studie die<br />

Auswirkungen einer Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong> rentenrechtlichen Reformen. Neben<br />

einer Erhöhung <strong>der</strong> Altersgrenze auf 67 Jahre finden die Einführung des<br />

Nachhaltigkeitsfaktors sowie <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten<br />

Berücksichtigung. Daneben werden zwei weitergehende Reformvorschläge diskutiert: die<br />

beschleunigte Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ bis zum Jahr 2019 statt bis zum Jahr 2029<br />

sowie ein systemkonformer Nachhaltigkeitsfaktor, <strong>der</strong> die Verän<strong>der</strong>ung des Verhältnisses<br />

zwischen Pensionären <strong>und</strong> Einkommensteuerzahlern berücksichtigt. In einem dritten<br />

Schritt werden die Einzelmaßnahmen zu Paketen zusammengefügt <strong>und</strong> bezüglich ihrer<br />

dämpfenden Wirkung auf die zukünftigen Versorgungsausgaben verglichen. Die Studie<br />

endet in Kapitel 5 mit einer Zusammenfassung <strong>der</strong> gewonnenen Ergebnisse sowie einem<br />

Ausblick.<br />

3


2. Überblick Überblick über über die die die <strong>Beamtenversorgung</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong><br />

2.1 2.1 Historie Historie, Historie , Zuständigkeiten <strong>und</strong> <strong>und</strong> Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Das deutsche Berufsbeamtentum geht im Gr<strong>und</strong>satz auf König Friedrich Wilhelm I. von<br />

Preußen (1713-1740) zurück. Die Beamten sollten als Diener des Staates bzw. ihres<br />

Landesherrn treu, fleißig, unbestechlich, genau <strong>und</strong> sparsam sein <strong>und</strong> ihr Amt „mit Leib<br />

<strong>und</strong> Leben, mit Hab <strong>und</strong> Gut, mit Ehre <strong>und</strong> Gewissen“ ausüben. Unter Friedrich II. von<br />

Preußen (1740-1786) wurde das Berufsbeamtentum weiter ausgebaut. Die erste<br />

gesetzliche Regelung des Beamtenrechts erfolgte im Preußischen Allgemeinen Landrecht<br />

von 1794. Bei <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten gingen die deutschen Län<strong>der</strong> unterschiedliche<br />

Wege. In Preußen gab es bis 1872 beitragsfinanzierte Pensionskassen. An<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong>, wie<br />

zum Beispiel Bayern, führten dagegen schon früh eine beitragsfreie Versorgung aus<br />

Steuermitteln ein, die sich im letzten Drittel des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts dann allgemein<br />

durchsetzte. Zunächst wurde im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> nur das Risiko <strong>der</strong><br />

Dienstunfähigkeit abgesichert. Darunter verstand man die Unfähigkeit eines Beamten auf<br />

Lebenszeit, den Pflichten des zuletzt innegehabten Amtes nachzukommen. Erst im Jahr<br />

1920 wurde eine gesetzliche Altersgrenze eingeführt, die bei Vollendung des 65.<br />

Lebensjahres lag. Bemessungsgr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Versorgungsbezüge war im Prinzip<br />

ausnahmslos das Einkommen des letzten Amtes, die Höhe hing von <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong><br />

Dienstzeit ab. Der Höchstsatz lag zeitweise bei bis zu 80 Prozent <strong>der</strong> zuletzt erreichten<br />

Bezüge. Von ihrem Prinzip her war die <strong>Beamtenversorgung</strong> schon immer von <strong>der</strong><br />

Bedürftigkeit <strong>und</strong> dem privaten Einkommen des Empfängers unabhängig. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

für die Zeit nach 1920 wurde es zur Regel, dass man Besoldungserhöhungen <strong>der</strong> aktiven<br />

Beamten auch auf die Versorgungsbezüge <strong>der</strong> Pensionäre übertrug. 1<br />

Der Status des Berufsbeamtentums ist verfassungsrechtlich geschützt. Artikel 33 Abs. 5 des<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes (GG) schreibt dem Gesetzgeber vor, bei <strong>der</strong> Regelung des öffentlichen<br />

Dienstrechtes die „hergebrachten Gr<strong>und</strong>sätze des Berufsbeamtentums zu<br />

berücksichtigen“. Im Rahmen <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismuskommission I wurde dieser Artikel um den<br />

Zusatz erweitert, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber auch die Möglichkeit besitzt, diese Gr<strong>und</strong>sätze<br />

„fortzuentwickeln“. Damit bejaht die Verfassung zwar gr<strong>und</strong>sätzlich die beson<strong>der</strong>e<br />

Stellung des deutschen Berufsbeamtentums, räumt aber Freiräume ein, die Ausgestaltung<br />

des Dienstrechtes im Allgemeinen <strong>und</strong> des Versorgungsrechts im Beson<strong>der</strong>en anzupassen<br />

<strong>und</strong> zu reformieren.<br />

1 Vgl. Ruland (2007), S. 92.<br />

4


Nach herrschen<strong>der</strong> juristischer Meinung ist die <strong>Beamtenversorgung</strong> Teil <strong>und</strong> Ausprägung<br />

dieser „hergebrachten Gr<strong>und</strong>sätze des Berufsbeamtentums“. Nicht zuletzt drückt sich die<br />

Lebenslänglichkeit des Beamtenverhältnisses dadurch aus, dass die Versorgung des<br />

dienstunfähigen o<strong>der</strong> in den Ruhestand eingetretenen Beamten durch seinen Dienstherrn<br />

erfolgt. Der versorgungsrechtliche Son<strong>der</strong>status des Beamten ist Ausdruck seiner<br />

Rechtsstellung. Gerade bei Besoldung <strong>und</strong> Versorgung ist <strong>der</strong> Staat als Arbeitgeber seinen<br />

Beamten in beson<strong>der</strong>er Weise verpflichtet. Man spricht in diesem Zusammenhang von<br />

dem sogenannten Fürsorge- <strong>und</strong> Alimentationsprinzip. Dieses liegt unter an<strong>der</strong>em darin<br />

begründet, dass den Beamten durch die Rechtsordnung die Möglichkeit genommen wird,<br />

ihre Arbeitsbedingungen durch Vertrag auszuhandeln <strong>und</strong> gegebenenfalls für sie zu<br />

streiken. Die Tätigkeit eines Beamten gründet sich nicht auf einen Arbeitsvertrag, son<strong>der</strong>n<br />

auf einen Verwaltungsakt, die sogenannte Ernennung. Die Beamten sind somit keine<br />

normalen Arbeitnehmer <strong>und</strong> erhalten kein Entgelt für geleistete Arbeit. Die Alimentation<br />

begründet sich aus dem Treueverhältnis zwischen Beamten <strong>und</strong> Staat, sie hat ihm eine<br />

angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten zu ermöglichen. Der<br />

dafür erfor<strong>der</strong>liche Lebensunterhalt des Beamten <strong>und</strong> seiner Familie soll <strong>der</strong> Höhe nach<br />

auf das jeweilige Amt bezogen <strong>und</strong> angemessen sein.<br />

Nach geltendem Verfassungsrecht ist es nicht möglich, die <strong>Beamtenversorgung</strong> als<br />

Son<strong>der</strong>system sozialer Sicherung einfach abzuschaffen <strong>und</strong> die Beamten in die gesetzliche<br />

Rentenversicherung einzubeziehen. Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat dies in seinen<br />

Entscheidungen wie<strong>der</strong>holt bestätigt. Die gr<strong>und</strong>gesetzlich geschützten „hergebrachten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze des Berufsbeamtentums“ schließen aber we<strong>der</strong> eine Harmonisierung von<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> <strong>und</strong> gesetzlicher Rentenversicherung noch eine Reform <strong>der</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> angesichts sich verän<strong>der</strong>n<strong>der</strong> demographischer, wirtschaftlicher <strong>und</strong><br />

finanzieller Rahmenbedingungen aus.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> bereits erwähnten Fö<strong>der</strong>alismuskommission I wurde in einigen Bereichen die<br />

Kompetenzaufteilung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n neu geregelt. Davon betroffen war<br />

auch das Beamtenrecht. Der mittlerweile weggefallene Artikel 75 Abs. 1 des<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes übertrug die Rahmenkompetenz für die Rechtsverhältnisse aller Beamten<br />

dem B<strong>und</strong>. Davon machte er auch mit dem Erlass des Beamtenrechtsrahmengesetzes<br />

(BRRG) Gebrauch. Mit <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismuskommission I trat aber gemäß <strong>der</strong> neuen Fassung<br />

des Art. 74a GG an die Stelle <strong>der</strong> Rahmengesetzgebungskompetenz eine konkurrierende<br />

Gesetzgebungsbefugnis des B<strong>und</strong>es, die sich auf die Regelung <strong>der</strong> Statusrechte <strong>und</strong> -<br />

pflichten <strong>der</strong> Beamten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, Gemeinden <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Körperschaften des<br />

öffentlichen Dienstes bezieht. Die bisherige konkurrierende Gesetzgebung des B<strong>und</strong>es für<br />

Laufbahnen, Besoldung <strong>und</strong> Versorgung ist entfallen. Da nach Art. 70 GG die Län<strong>der</strong> in<br />

allen Bereichen, die nicht <strong>der</strong> ausschließlichen o<strong>der</strong> konkurrierenden<br />

5


Gesetzgebungsbefugnis des B<strong>und</strong>es unterliegen, die gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Gesetzgebungskompetenz haben, müssen sie hinsichtlich Laufbahnen, Besoldung <strong>und</strong><br />

Versorgung ihrer Beamten nun eigene Regelungen treffen. Bis zu Beschluss <strong>und</strong><br />

Rechtskraft entsprechen<strong>der</strong> Landesgesetze bleibt nach Artikel 125a Abs. 1 GG (neue<br />

Fassung) das bisherige B<strong>und</strong>esrecht gültig. Für alle Beamten des Landes, <strong>der</strong> Kommunen<br />

<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt somit zunächst das frühere<br />

Beamtenb<strong>und</strong>esrecht solange weiter, bis die Län<strong>der</strong> abweichende Regelungen für ihren<br />

Bereich getroffen haben. Hinsichtlich <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esbeamten hat <strong>der</strong> B<strong>und</strong> weiterhin die<br />

ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 73, Abs. 1, Nr. 8 GG, neue Fassung).<br />

Der B<strong>und</strong> hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für die allgemeinen<br />

Statusrechte <strong>und</strong> -pflichten Gebrauch gemacht <strong>und</strong> das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)<br />

verabschiedet, das am 1. April 2009 in Kraft getreten ist. Um die b<strong>und</strong>esweite<br />

Einheitlichkeit des Beamtenrechts <strong>und</strong> die landesübergreifende Mobilität zu<br />

gewährleisten, regelt es die Gr<strong>und</strong>strukturen des Statusrechts <strong>und</strong> schafft damit<br />

Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums. Die Ausgestaltung <strong>und</strong> Umsetzung im<br />

Einzelnen liegt in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Insbeson<strong>der</strong>e die Wahl <strong>der</strong><br />

Regelaltersgrenze sowie die Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> fallen nun vollständig<br />

in die gesetzgeberische Zuständigkeit <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>. 2 Die Freie Hansestadt Bremen<br />

hat von ihrer Gesetzgebungskompetenz bezüglich Laufbahnen, Besoldung <strong>und</strong><br />

Versorgung bisher nur teilweise Gebrauch gemacht. Die Än<strong>der</strong>ungen betrafen aber<br />

hauptsächlich das Laufbahn- nicht aber das Versorgungsrecht. 3<br />

2.2 2.2 Überblick Überblick über über die die <strong>Beamtenversorgung</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> in in Deutschland<br />

Deutschland<br />

Das bereits erwähnte Alimentations- <strong>und</strong> Fürsorgeprinzip beschreibt die Verpflichtung des<br />

Dienstherrn, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit <strong>und</strong> Invalidität sowie<br />

nach dem Eintritt in den Ruhestand einen angemessenen, am letzten Amt orientierten<br />

Lebensunterhalt zu gewährleisten. Dazu gehört auch im Todesfall eines Beamten die<br />

Absicherung seiner Hinterbliebenen, also Witwen <strong>und</strong> Waisen. 4<br />

Das <strong>Beamtenversorgung</strong>sgesetz (BeamtVG) führt als Versorgungsleistungen das<br />

Ruhegehalt, die Unfallfürsorge sowie das Witwen- <strong>und</strong> Waisengeld an. Daneben gibt es<br />

noch Beihilfeleistungen im Krankheits- <strong>und</strong> Pflegefall, auf die aber im Folgenden nicht<br />

2 Das <strong>Beamtenversorgung</strong>sgesetz gilt neben den Beamten auf Lebenszeit auch für Beamte auf Probe, auf<br />

Wi<strong>der</strong>ruf sowie auf Zeit. Zum rechtlichen Status <strong>der</strong> Beamten vgl. Ruland (2007), S. 92 ff.<br />

3 Vgl. Bremisches Beamtengesetz (BremBG)<br />

4 Der folgende Abschnitt bezieht sich, falls nicht an<strong>der</strong>s erwähnt, auf Ruland (2007), S. 89 ff., Marburger<br />

(2005), S. 15 ff., sowie das <strong>Beamtenversorgung</strong>sgesetz (BeamtVG).<br />

6


näher eingegangen wird. Bei Erreichen <strong>der</strong> gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren wird<br />

<strong>der</strong> Beamte in den Ruhestand versetzt <strong>und</strong> erhält sein Ruhegehalt. 5 Voraussetzung dafür<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich die Erfüllung einer fünfjährigen Wartezeit. 6 Scheidet <strong>der</strong> Beamte ohne<br />

Versorgungsleistung aus dem Beamtenverhältnis aus, muss <strong>der</strong> Dienstherr die Zeit des<br />

Beamtenverhältnisses in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Höhe <strong>der</strong><br />

Beitragsbemessungsgrenze nachversichern.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Versorgungsbezüge hängt von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ab. Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge bestehen im<br />

Prinzip aus dem Gr<strong>und</strong>gehalt, das <strong>der</strong> Beamte zuletzt mindestens zwei Jahre bezogen<br />

hat. 7 8 Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beginnt mit dem Tag <strong>der</strong> Berufung in das<br />

Beamtenverhältnis, frühestens aber mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

werden sämtliche Zeiträume erfasst, die im Rahmen eines Beamtenverhältnisses für einen<br />

öffentlich-rechtlichen Dienstherren erbracht werden. Ruhegehaltsfähig sind auch Zeiten<br />

für Wehr- o<strong>der</strong> Zivildienst sowie die für die jeweilige Laufbahn notwendigen<br />

Ausbildungszeiten in Höhe von bis zu drei Jahren. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung<br />

gehen nur entsprechend ihrem Anteil an <strong>der</strong> vollen Arbeitszeit ein. 9<br />

Aktuell beträgt das Ruhegehalt für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit 1,79375<br />

Prozent. Der maximal erreichbare Wert beläuft sich auf 71,75 Prozent<br />

(Höchstruhegehaltssatz) <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Bezüge <strong>und</strong> wird nach 40 Jahren<br />

erreicht. 10 Die Mindestversorgung eines Beamten liegt bei 35 Prozent <strong>der</strong><br />

ruhegehaltsfähigen Bezüge, garantiert sind aber 1.225,81 Euro (West) bzw. 1.136,17 Euro<br />

(Ost). Geht ein Beamter bereits mit Erreichen <strong>der</strong> allgemeinen Antragsaltersgrenze (63<br />

Jahre) in Ruhestand, verringert sich das Ruhegehalt pro Jahr um 3,6 Prozent. Damit wird<br />

<strong>der</strong> längere Versorgungszeitraum ausgeglichen. Dieser Abschlag kommt auch bei<br />

vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

5 Für einige Berufsgruppen (Polizei- <strong>und</strong> Justizvollzugsdienst, Feuerwehr) gelten vorgezogene gesetzliche<br />

Altersgrenzen. Ab 63 Jahren (60 Jahre bei schwer behin<strong>der</strong>ten Beamten) kann außerdem ein Antrag auf<br />

vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand gestellt werden. Das Ruhegehalt wird auch nach festgestellter<br />

dauern<strong>der</strong> Dienstunfähigkeit o<strong>der</strong> nach Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gewährt. Der B<strong>und</strong> sowie<br />

einige B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> haben bereits, analog zum Verfahren <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung, die<br />

Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht.<br />

6 Im Falle einer Dienstbeschädigung gilt diese Wartezeit als erfüllt.<br />

7 Gegebenenfalls werden die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ergänzt um den Familienzuschlag <strong>der</strong> Stufe 1<br />

sowie bestimmte Zulagen, wie etwa die Amtszulage, die für die Wahrnehmung herausgehobener<br />

Funktionen gewährt wird.<br />

8 Der Gesetzgeber wollte diese Frist auf drei Jahre verlängern, was das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht aber als<br />

Verstoß gegen die hergebrachten Gr<strong>und</strong>sätze des Berufsbeamtentums beanstandete. Vgl.<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht (BVerfG), 2 BvL 11/04 vom 20.3.2007, Absatz-Nr. (1 - 92).<br />

9 Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten sowie Zeiten eines Erziehungsurlaubs sind seit 1992 nicht mehr Teil <strong>der</strong><br />

ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Stattdessen wird ein Kin<strong>der</strong>erziehungszuschlag gewährt. Vgl. § 50a<br />

BeamtVG. Bei <strong>der</strong> nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen kann desweiteren ein<br />

Pflegeergänzungszuschlag gemäß §50b BeamtVG erhoben werden.<br />

10 Die Berechnung des Ruhegehalts verläuft analog für sämtliche Besoldungsordnungen (A <strong>und</strong> B für Beamte,<br />

W für Professoren, R für Richter).<br />

7


Inanspruchnahme <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Altersgrenzen für schwerbehin<strong>der</strong>te Beamte zum<br />

Tragen. Der maximale Abschlag liegt bei 10,8 Prozent. Ein gemin<strong>der</strong>tes Ruhegehalt wirkt<br />

sich im Todesfall des Beamten auch auf die Versorgungshöhe seiner Hinterbliebenen aus. 11<br />

Ein Beamter ist vor Erreichen <strong>der</strong> Regelaltersgrenze so lange dienstfähig, wie er unter<br />

„Anlegung eines normalen Maßstabes <strong>und</strong> unter Würdigung seiner gesamten körperlichen<br />

<strong>und</strong> geistigen Situation noch in <strong>der</strong> Lage ist, den Anfor<strong>der</strong>ungen gerecht zu werden, die<br />

sich aus dem ihm zuletzt übertragenen Amt ergeben“. 12 Im Unterschied zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung kommt es dabei nicht darauf an, ob ein Beamter noch auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden könnte. 13 Tritt ein Beamter wegen<br />

Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, sind bei <strong>der</strong> Bemessung seines Ruhegehalts die<br />

Bezüge maßgeblich, die er erzielt hätte, wenn er bei Erreichen <strong>der</strong> regulären Altersgrenze<br />

pensioniert worden wäre. 14 Im Falle eines Dienstunfalls erhält <strong>der</strong> Beamte bzw. seine<br />

Hinterbliebenen Unfallfürsorgeleistungen. 15 Dazu gehört bei Dienstunfähigkeit als Folge<br />

eines Dienstunfalls das Unfallruhegehalt in Höhe von mindestens 66 2/3 Prozent <strong>der</strong><br />

ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, im Fall eines sogenannten „qualifizierten Dienstunfalls“<br />

80 Prozent <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge <strong>der</strong> übernächsten Besoldungsgruppe. 16<br />

Unter <strong>der</strong> Hinterbliebenenversorgung werden das Witwen- <strong>und</strong> Waisengeld sowie das<br />

Sterbegeld zusammengefasst. 17 Die Höhe des Witwengeldes liegt seit dem 1. Januar 2002<br />

bei 55 Prozent des Ruhegehalts des verstorbenen Beamten. 18 Der Satz für das Waisengeld<br />

11 Für <strong>der</strong> Versorgung von Beamten auf Zeit, politischen Beamten sowie bei einstweiliger Versetzung in den<br />

Ruhestand gelten versorgungsrechtliche Son<strong>der</strong>regelungen, auf die an dieser Stelle nicht näher<br />

eingegangen werden kann. Die Abschläge kommen auch dann zum Tragen, wenn die gesamte tatsächlich<br />

geleistete Dienstzeit des Beamten länger ist als die Zeit, die er zum Erreichen des maximalen<br />

Versorgungslevels bräuchte.<br />

12 Vgl. Ruland (2007), S. 100.<br />

13 Von <strong>der</strong> Versetzung des Beamten in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn er noch in einem Maße<br />

dienstfähig ist, dass er in seinem <strong>der</strong>zeitigen Amt seine Dienstpflichten noch während mindestens <strong>der</strong> Hälfte<br />

<strong>der</strong> regelmäßigen Dienstzeit erfüllen kann, vgl. § 42a, Abs. 1, S. 1 B<strong>und</strong>esbeamtengesetz (BBG). Wird vor<br />

Vollendung des 63. Lebensjahres die Dienstfähigkeit wie<strong>der</strong> erreicht, kann <strong>der</strong> Beamte wie<strong>der</strong> in den aktiven<br />

Dienst berufen werden (§ 45, Abs. 1, S. 1 BBG).<br />

14 Tritt ein Beamter vor Vollendung des 55. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, wird<br />

fiktiv die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit bei <strong>der</strong><br />

Berechnung des Ruhegehaltes berücksichtigt.<br />

15 Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich <strong>und</strong> zeitlich bestimmbares,<br />

einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung o<strong>der</strong> infolge des Dienstes eingetreten ist.<br />

Vgl. § 31 Abs. 1 BeamtVG.<br />

16 Zu den Unfallfürsorgeleistungen gehören neben dem Unfallruhegehalt auch die Möglichkeit einer<br />

einmaligen Unfallentschädigung, <strong>der</strong> Unfallausgleich, die Erstattung von Heil- <strong>und</strong> Pflegekosten, die Zahlung<br />

eines Unterhaltsbeitrags sowie die Erstattung von Sachschäden.<br />

17 Die Höhe des Sterbegeldes liegt beim Doppelten <strong>der</strong> monatlichen Bezüge des verstorbenen Beamten.<br />

Zusätzlich verbleiben den Hinterbliebenen auch die für den Sterbemonat gezahlten Bezüge.<br />

18 Für Ehen, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, beträgt <strong>der</strong> Satz 60 Prozent, wenn mindestens ein<br />

Ehegatte am 31. Januar 2001 das 40. Lebensjahr bereits vollendet hatte. Die Absenkung des Witwengeldes<br />

wird ausgeglichen durch einen Kin<strong>der</strong>zuschlag in Höhe von zwei rentenrechtlichen Entgeltpunkten beim<br />

ersten Kind <strong>und</strong> je einen Entgeltpunkt für jedes weitere Kind. Besteht ein großer Altersunterschied (größer als<br />

20 Jahre) zwischen den Ehegatten <strong>und</strong> war die Ehe nur von kurzer Dauer, wird das Witwengeld ebenfalls<br />

gekürzt. Dies gilt nicht, wenn aus <strong>der</strong> Ehe ein Kind hervorgegangen ist. Ein Anspruch auf Witwengeld besteht<br />

nicht, wenn die Ehe erst nach Pensionierung des Beamten eingegangen wurde.<br />

8


eträgt bei Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehalts, bei Halbwaisen 12 Prozent. 19<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich darf die Summe aus Witwen- <strong>und</strong> Waisengeld nicht größer sein als das<br />

Ruhegehalt, auf das sie sich beziehen. Leistungen aus gesetzlichen<br />

Alterssicherungssystemen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Versorgungsleistungen werden im Rahmen von<br />

Höchstgrenzenregelungen auf die beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen<br />

angerechnet. 20<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich werden die Ausgaben für die Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> ihrer<br />

Hinterbliebenen als Personalkosten aus dem laufenden Haushalt des Dienstherren<br />

bestritten. Die Finanzierung erfolgt damit im Prinzip aus Steuermitteln. Rücklagen für die<br />

Versorgung <strong>der</strong> Landesbeamten wurden über Jahrzehnte nicht gebildet. Erst seit 1999<br />

wurde mit dem (zaghaften) Aufbau von Versorgungsrücklagen begonnen. Darauf wird im<br />

Folgenden noch näher eingegangen werden.<br />

2.3 2.3 2.3 Reformen Reformen <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong><br />

In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Verän<strong>der</strong>ungen des Versorgungsrechts für<br />

Beamte. Im Prinzip versuchte man dabei stets, kostendämpfende Reformen aus dem<br />

Bereich <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die <strong>Beamtenversorgung</strong><br />

zu übertragen. 21<br />

Das zum 1. Januar 1992 in Kraft getretene <strong>Beamtenversorgung</strong>s-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

linearisierte die Ruhegehaltsskala <strong>und</strong> führte im Ergebnis dazu, dass die Höchstversorgung<br />

von damals noch 75 Prozent <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Bezüge erst nach 40 Dienstjahren<br />

erreicht werden konnte, insgesamt fünf Jahre später als bei <strong>der</strong> abgelösten Rechtslage. Das<br />

Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz) aus dem Jahr<br />

1997 verschärfte die Regelungen zum Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit<br />

<strong>und</strong> verringerte die zu berücksichtigenden Zurechnungszeiten. 22 Daneben wurde die<br />

allgemeine Antragsaltersgrenze zum Eintritt in den Ruhestand von 62 auf 63 Jahre<br />

angehoben <strong>und</strong> gleichzeitig <strong>der</strong> Versorgungsabschlag erhöht. Korrespondierend mit <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung sanken die maximal anrechenbaren Ausbildungszeiten<br />

19 Wenn ein Beamter, <strong>der</strong> Unfallruhegehalt bezogen hat o<strong>der</strong> hätte, an den Folgen eines Dienstunfalls stirbt,<br />

erhält die Witwe 60 Prozent des Unfallruhegehalts, jedes Kind 30 Prozent.<br />

20 Bei <strong>der</strong> Anrechnung von Erwerbseinkommen wird nach Art <strong>und</strong> Herkunft <strong>der</strong> Einkünfte differenziert.<br />

Außerdem wirkt es sich aus, ob die Einkünfte vor o<strong>der</strong> nach dem regulären Eintrittsalter in den Ruhestand<br />

erzielt werden. Nach Erreichen <strong>der</strong> Regelaltersgrenze erfolgt, abgesehen von Einkommen aus einer<br />

Verwendung im öffentlichen Dienst, keine Anrechnung von privatem Einkommen auf Versorgungsbezüge.<br />

Vgl. §§ 53-56 BeamtVG.<br />

21 Zum folgenden Abschnitt vgl. Ruland (2007), S. 89 ff. <strong>und</strong> Dritter Versorgungsbericht (2005), S. 86ff.<br />

22 Im Falle von Dienstunfähigkeit sollte die Zurechnungszeit, also <strong>der</strong> Zeitraum zwischen dem Eintritt in den<br />

Ruhestand <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vollendung des 60. Lebensjahres, nur noch zu einem Drittel <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen<br />

Dienstzeit zugerechnet werden. Das Gesetz zur Neuordnung <strong>der</strong> Versorgungsabschläge vom 19. Dezember<br />

2000 erhöhte diesen Wert wie<strong>der</strong> auf zwei Drittel.<br />

9


auf höchstens drei Jahre. Das Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts<br />

(Versorgungsreformgesetz 1998 – VreformG) beinhaltete die Bildung einer<br />

Versorgungsrücklage. Diese sollte finanziert werden, indem die Besoldungs- <strong>und</strong><br />

Versorgungsniveaus schrittweise um nahezu drei Prozent abgesenkt werden. Dazu sollten<br />

die Besoldungsanpassungen zwischen 1999 <strong>und</strong> 2013 um jährlich 0,2 Prozentpunkte<br />

verringert werden. Die mittels dieser Maßnahme eingesparten Mittel sind<br />

Son<strong>der</strong>vermögen zuzuführen, den sogenannten Versorgungsrücklagen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.<br />

Die Wartezeit für die Versorgung aus dem letzten Amt sollte von zwei auf drei Jahre<br />

verlängert werden, was allerdings für rechtswidrig erklärt wurde. Desweiteren schaffte<br />

man die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen ab. Analog zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung finden Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten eine stärkere Berücksichtigung bei <strong>der</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong>. Das Gesetz zur Neuordnung <strong>der</strong> Versorgungsabschläge vom 19.<br />

Dezember 2000 führte außerdem einen Versorgungsabschlag in Höhe von 3,6 Prozent pro<br />

Jahr bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit <strong>und</strong><br />

Schwerbehin<strong>der</strong>ung ein.<br />

Das Versorgungsergänzungsgesetz <strong>und</strong> das Versorgungsän<strong>der</strong>ungsgesetz 2001<br />

übertrugen die sogenannte „Riester-Treppe“ aus <strong>der</strong> Rentenanpassungsformel <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung auf die <strong>Beamtenversorgung</strong>. Der Höchstruhegehaltssatz<br />

sinkt dadurch von 75 Prozent auf 71,75 Prozent, <strong>der</strong> jährliche Steigerungssatz von 1,875<br />

auf 1,79375. Das Versorgungsniveau verringert sich um 4,33 Prozent, zusammen mit den<br />

drei verringerten Versorgungsanpassungen zwischen 1999 <strong>und</strong> 2002 insgesamt um r<strong>und</strong><br />

fünf Prozent. Die Absenkung des Versorgungsniveaus erfolgt schrittweise ab dem Jahr<br />

2003. Die Niveauabsenkung wird durch eine schrittweise Abflachung des Anstiegs <strong>der</strong><br />

Versorgungsbezüge erreicht. Dies geschieht durch eine Kürzung <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen<br />

Dienstbezüge. Der Höchstruhegehaltssatz bleibt dabei in <strong>der</strong> Übergangsphase zunächst<br />

noch bei 75 Prozent, wird de facto aber durch die Anpassungsfaktoren stufenweise auf<br />

71,75 Prozent abgesenkt. Neben den aktiven Beamten sind damit auch alle Bezieher von<br />

Versorgungsleistungen von dieser Maßnahme betroffen. Die Verringerung erfolgt,<br />

beginnend im Jahr 2003, in acht Stufen. In das <strong>Beamtenversorgung</strong>sgesetz wurden dazu<br />

Anpassungsfaktoren aufgenommen, die aber jeweils erst bei einer Besoldungsanpassung<br />

zum Tragen kommen. Das führt dazu, dass nicht das absolute Versorgungsniveau gekürzt<br />

wird, son<strong>der</strong>n es nur zu einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erhöhung kommt. In Tabelle 1 sind die<br />

Anpassungsfaktoren aufgeführt. Aktuell ist man bei <strong>der</strong> sechsten Anpassung angelangt,<br />

bei <strong>der</strong> nächsten Erhöhung <strong>der</strong> Versorgungsleistungen wird die siebte Stufe wirksam.<br />

10


Tabelle Tabelle 1: : Verlauf <strong>und</strong> Höhe <strong>der</strong> Anpassungsfaktoren<br />

Anpassungsfaktoren<br />

Anpassung Anpassung seit seit 2003 2003 Anpassungsfaktor Anpassungsfaktor Wirksam irksam irksam ab<br />

ab<br />

1. Anpassung 0,99458 01.04./01.07.2003<br />

2. Anpassung 0,98917 01.04.2004<br />

3. Anpassung 0,98375 01.08.2004<br />

4. Anpassung 0,97833 01.11.2008<br />

5. Anpassung 0,97292 01.03.2009<br />

6. Anpassung 0,96750 01.03.2010<br />

7. Anpassung 0,96208 -<br />

Quelle: dbb Bremen<br />

In Versorgungsfällen, die vor <strong>der</strong> achten auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassung<br />

eingetreten sind, wird <strong>der</strong> den Versorgungsbezügen zugr<strong>und</strong>e liegende Ruhegehaltssatz<br />

mit dem Inkrafttreten <strong>und</strong> vor dem Vollzug <strong>der</strong> achten Anpassung mit dem Faktor 0,95667<br />

vervielfältigt. Nach <strong>der</strong> achten Anpassung gilt dann <strong>der</strong> verringerte Höchstruhegehaltssatz<br />

von 71,75 Prozent. Als Ausgleich für diese Kürzung <strong>der</strong> Versorgungsleistungen wurden<br />

Beamte in die staatliche För<strong>der</strong>ung einer privaten ergänzenden Altersvorsorge („Riester-<br />

Rente“) einbezogen. Die Hälfte <strong>der</strong> durch die Anwendung des Anpassungsfaktors erzielten<br />

Einsparungen müssen <strong>der</strong> Versorgungsrücklage zugeführt werden. Während <strong>der</strong><br />

schrittweisen Absenkung des Versorgungsniveaus durch den Anpassungsfaktor wird die<br />

zusätzliche Dämpfung von jährlich 0,2 Prozentpunkten des Versorgungsreformgesetzes<br />

ausgesetzt. Nach <strong>der</strong> achten auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassung <strong>der</strong> Bezüge<br />

soll <strong>der</strong> Aufbau <strong>der</strong> Versorgungsrücklage wie<strong>der</strong> aufgenommen <strong>und</strong> bis zum Jahr 2017<br />

vollzogen werden. Das Versorgungsän<strong>der</strong>ungsgesetz kürzte auch das Witwengeld auf 55<br />

Prozent. 23 Zum Ausgleich wurde ein Kin<strong>der</strong>erziehungszuschlag eingeführt, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Höhe<br />

nach zwei rentenrechtlichen Entgeltpunkten für das erste Kind sowie je einem<br />

Entgeltpunkt für jedes weitere Kind entspricht.<br />

Einschnitte für Beamte <strong>und</strong> Versorgungsempfänger gab es auch beim Weihnachtsgeld. Bis<br />

zum Jahr 2002 gab es ein 13. Monatsgehalt, das im Dezember ausbezahlt wurde. 24 Diese<br />

Son<strong>der</strong>zuwendung war aber auf dem Stand des Jahres 1993 eingefroren <strong>und</strong> lag in den<br />

alten B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n bei 86,31 Prozent bzw. 63,22 Prozent in den neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esbesoldungs- <strong>und</strong> Versorgungsanpassungsgesetz übertrug im Jahr 2003 den<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n innerhalb eines vorgegebenen Rahmens die Zuständigkeit für die<br />

Ausgestaltung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zahlungen. Die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> machten von diesem Recht auch<br />

23 Diese Regelung gilt für alle ab dem 1. Januar 2002 geschlossenen Ehen sowie für Ehen, bei denen beide<br />

Partner am 31. Dezember 2001 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

24 Diese jährliche Son<strong>der</strong>zuwendung floss nicht in die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Berechnung <strong>der</strong><br />

monatlichen ruhegehaltsfähigen Bezüge ein.<br />

11


Gebrauch. Der Stadtstaat Bremen setzte für das Jahr 2004 den Bemessungssatz <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>zahlung auf 83 Prozent in den Besoldungsgruppen bis A 5, auf 55 Prozent bis A 8,<br />

auf 50 Prozent bis 12a, bei den übrigen auf 50 Prozent des Dezember-Monatsentgeltes<br />

fest. In den Jahren 2005 <strong>und</strong> 2006 erhielten die Besoldungsgruppen ab A6 jeweils fünf<br />

Prozentpunkte weniger. Seit dem Jahr 2007 gib es für die Landesbeamten bis zur<br />

Besoldungsgruppe A 8 im Dezember eine pauschale Son<strong>der</strong>zahlung in Höhe von 840 Euro<br />

sowie von 710 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11. Die übrigen aktiven Beamten<br />

sowie die Versorgungsempfänger erhalten seither keine Son<strong>der</strong>zahlung mehr. Außerdem<br />

sind für neu eingestellte Beamte in den ersten drei Jahren gr<strong>und</strong>sätzliche keine<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen vorgesehen. 25<br />

Bremen nutzte seinen durch die Fö<strong>der</strong>alismusreform I gewonnen Gestaltungsspielraum<br />

hinsichtlich des Dienstrechts <strong>der</strong> Landesbeamten. Das B<strong>und</strong>esland bildete zusammen mit<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> Schleswig-Holstein die<br />

„Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> norddeutschen Küstenlän<strong>der</strong>“. Ziel war dabei, ein einheitliches<br />

neues Laufbahnrecht zu schaffen, das die Mobilität <strong>der</strong> Beamten verbessert. Im Dezember<br />

2009 stimmte die Bremische Bürgerschaft dem neuen Beamtengesetz zu, das am 1.<br />

Februar 2010 in Kraft trat. Seit diesem Datum gilt auch eine neue Laufbahnverordnung.<br />

Bremen nimmt damit bei <strong>der</strong> Neuregelung des Laufbahnrechts b<strong>und</strong>esweit eine<br />

Vorreiterstellung ein. Wichtigste Verän<strong>der</strong>ung war, dass die Anzahl <strong>der</strong> Laufbahngruppen<br />

auf zwei reduziert wurde. Unter <strong>der</strong> Laufbahngruppe 2 werden alle Laufbahnen<br />

subsumiert, die einen Hochschulabschluss bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand<br />

erfor<strong>der</strong>n. Zur Laufbahngruppe 1 gehören alle Laufbahnen, die keinen Hochschulabschluss<br />

voraussetzen. Damit ist die Einteilung in einfachen, mittleren, gehobenen <strong>und</strong> höheren<br />

Dienst entfallen. Die bisherigen 150 Laufbahnen wurden auf zehn Fachrichtungen mit 19<br />

Laufbahnen reduziert. Ziel dieser Maßnahme war eine Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>und</strong> Flexibilisierung<br />

des Dienstrechts. Hinsichtlich <strong>der</strong> Regelaltersgrenze <strong>der</strong> Landesbeamten gab es keine<br />

Verän<strong>der</strong>ungen, sie bleibt damit bei 65 Jahren. 26<br />

25 Vgl. dbb Beamtenb<strong>und</strong> <strong>und</strong> Tarifunion (2004, 2005, 2006, 2007 <strong>und</strong> 2010).<br />

26 Vgl. Drucksache 17/882, 17/1109, Beschlussprotokoll 17/57 <strong>der</strong> Bremischen Bürgerschaft sowie Bremisches<br />

Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG), verkündet im Bremischen Gesetzblatt (BremGbl.) 4/2010<br />

vom 15.01.2010, S. 17-101.<br />

12


2.4 2.4 Versorgungsrücklage Versorgungsrücklage <strong>und</strong> <strong>und</strong> Rücklage Rücklage für für Versorgungsvorsorge<br />

Versorgungsvorsorge<br />

Der bremische Senat verkündete am 30. März 1999 das zuvor von <strong>der</strong> Bürgerschaft<br />

beschlossene Versorgungsrücklagengesetz (BremVersRücklG), das rückwirkend zum 1.<br />

Januar 1999 in Kraft trat. Damit wurde die B<strong>und</strong>esgesetzgebung im Bereich des Landes<br />

Bremen umgesetzt. 27 Die Besoldungs- <strong>und</strong> Versorgungsanpassungen sollten in den<br />

Folgejahren um jeweils 0,2 Prozentpunkte verringert werden. Die dadurch eingesparten<br />

Mittel flossen einem nicht rechtsfähigen Son<strong>der</strong>vermögen des Stadtstaates zu, das<br />

frühestens ab dem Jahr 2014 (in einer späteren Fassung des Gesetzes ab 2017) dann<br />

schrittweise aufgelöst <strong>und</strong> zur Finanzierung zukünftiger Versorgungsaufwendungen<br />

eingesetzt werden soll. Bis dahin sind nur Entnahmen in Höhe <strong>der</strong> erzielten jährlichen<br />

Rendite erlaubt. 28<br />

Ab 2002 wurde die Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Besoldungs- <strong>und</strong> Versorgungsanpassung um jeweils<br />

0,2 Prozentpunkte ausgesetzt. Nur <strong>der</strong> Basiseffekt, also die Zuführungen <strong>der</strong> Jahre 1999 bis<br />

2002, wurde fortgeschrieben <strong>und</strong> an das Son<strong>der</strong>vermögen überwiesen. Auf diese Weise<br />

soll, wie im vorhergehenden Abschnitt bereits dargestellt, eine Doppelbelastung<br />

vermieden werden. Denn in den acht auf den 1. Januar 2003 folgenden Anpassungen <strong>der</strong><br />

Besoldungs- <strong>und</strong> Versorgungsbezüge wird <strong>der</strong> Höchstruhegehaltssatz schrittweise von 75<br />

auf 71,75 Prozent gesenkt. Der Versorgungsrücklage wird die Hälfte <strong>der</strong> durch diese<br />

Maßnahme erzielten Einsparungen zugeführt. Nach <strong>der</strong> achten Anpassung wird <strong>der</strong><br />

Aufbau <strong>der</strong> Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2017 wie<strong>der</strong> mit durchschnittlich 0,2<br />

Prozentpunkten je Gehaltsanpassung fortgeführt. Dem Son<strong>der</strong>vermögen sollen außerdem<br />

die Min<strong>der</strong>ausgaben aus strukturellen Maßnahmen bei <strong>der</strong> Beamtenbesoldung zufließen.<br />

Weitere Zuführungen sind zulässig, eine Kreditaufnahme durch das Son<strong>der</strong>vermögen ist<br />

nicht erlaubt.<br />

Anlage <strong>und</strong> Verwaltung des Son<strong>der</strong>vermögens wurde <strong>der</strong> Bremer Landesbank<br />

Kreditanstalt Oldenburg-Bremen übertragen. Die dem Son<strong>der</strong>vermögen zufließenden<br />

Mittel einschließlich <strong>der</strong>en Erträge sind zu marktüblichen Konditionen anzulegen in<br />

verbriefte For<strong>der</strong>ungen im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 5 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB). Dabei handelt es sich um mündelsichere Anlagen. 29 Tabelle 2 gibt<br />

27 Das Versorgungsrücklagengesetz gilt für das Land Bremen, die Stadtgemeinde Bremen, die Stadtgemeinde<br />

Bremerhaven sowie die <strong>der</strong> Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten <strong>und</strong> Stiftungen<br />

des öffentliches Rechts, vergl. §1 BremVersRücklG.<br />

28 Vgl. §7 BremVersRücklG.<br />

29 Vgl. §5 BremVersRücklG. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt als Anlagemöglichkeiten verbriefte<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen den B<strong>und</strong> o<strong>der</strong> ein Land sowie For<strong>der</strong>ungen, die in das B<strong>und</strong>esschuldbuch o<strong>der</strong> in das<br />

Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind. Daneben verbriefte For<strong>der</strong>ungen, <strong>der</strong>en Verzinsung vom<br />

B<strong>und</strong> o<strong>der</strong> einem Land gewährleistet ist, Wertpapiere, insbeson<strong>der</strong>e Pfandbriefe <strong>und</strong> verbriefte For<strong>der</strong>ungen<br />

je<strong>der</strong> Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft o<strong>der</strong> die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft,<br />

sofern die Wertpapiere o<strong>der</strong> die For<strong>der</strong>ungen von <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung mit Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates<br />

13


einen Überblick über die jährlichen Zuführungen seit Gründung <strong>der</strong> Versorgungsrücklage,<br />

die jeweils im darauf folgenden Haushaltsjahr kassenwirksam wurden. Bis zum Jahr 2009<br />

beliefen sich die Zuführungen, ohne Anlageerfolg, auf 55,24 Mio. Euro. Daneben konnte<br />

die Versorgungsrücklage bis dato Erträge in Höhe von 8,4 Mio. Euro erzielen.<br />

Tabelle Tabelle 2: : : Zuführungen Zuführungen in die Versorgungsrücklage na nach na<br />

ch Haushaltsjahren<br />

Jahr Jahr<br />

Zuführung Zuführung in in Mio. Mio. Euro Euro Euro<br />

Erträge Erträge in in Mio. Mio. Euro<br />

Euro<br />

2000 0,885 0<br />

2001 1,554 0,1<br />

2002 3,187 0,1<br />

2003 8,800 0,3<br />

2004 1,712 0,6<br />

2005 6,930 0,7<br />

2006 8,060 1,0<br />

2007 8,402 1,4<br />

2008 7,506 1,8<br />

2009 8,200 2,4<br />

insgesamt 55,24 8,4<br />

Quelle: Senatorin <strong>der</strong> Finanzen 30<br />

Neben <strong>der</strong> verpflichtend vorgeschriebenen Versorgungsrücklage beschloss die Bremische<br />

Bürgerschaft mit dem am 13. Juli 2005 verkündeten Versorgungsvorsorgegesetz (VerVorG)<br />

die Einführung eines zusätzlichen Versorgungsfonds, <strong>der</strong> den Namen „Rücklage zur<br />

Versorgungsvorsorge“ trägt. Der Fonds wurde als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts errichtet.<br />

Die jährlich zugeführten Mittel des Landes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Stadtgemeinde Bremen, <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde Bremerhaven sowie <strong>der</strong> Eigenbetriebe, Gesellschaften, Son<strong>der</strong>haushalte<br />

<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er Einrichtungen stammen aus Verbeamtungseffekten von bisher angestellten<br />

Beschäftigten bzw. aus <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>besetzung von Angestelltenstellen durch Beamte, also<br />

aus den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

31 Daneben werden dem<br />

Anstaltsvermögen Versorgungskostenzuschläge für refinanziertes Personal sowie<br />

Versorgungskostenumlagen aus ausgeglie<strong>der</strong>ten Einrichtungen übertragen. 32 Die<br />

Finanzmittel des Son<strong>der</strong>vermögens werden zu marktüblichen Bedingungen in Anleihen,<br />

zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind. Ferner verbriefte For<strong>der</strong>ungen bei einer inländischen<br />

öffentlichen Sparkasse, wenn sie von <strong>der</strong> zuständigen Behörde des Landes, in welchem sie ihren Sitz hat, zur<br />

Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, o<strong>der</strong> bei einem an<strong>der</strong>en Kreditinstitut, das einer für die<br />

Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört. Vgl. § 1807 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 5 BGB. Nach Auskunft<br />

<strong>der</strong> Senatorin <strong>der</strong> Finanzen werden die Mittel in Euro denominierte Wertpapiere öffentlich-rechtlicher<br />

Emittenten investiert, wobei auf eine ausgewogene Fälligkeits- <strong>und</strong> Emittentenstruktur geachtet wird.<br />

30 Vgl. Senator <strong>der</strong> Finanzen (2001) sowie Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2009b).<br />

31 Dabei wird natürlich nicht berücksichtigt, dass auch ein neuer, zukünftiger Pensionsanspruch begründet<br />

wird, <strong>der</strong> nach Eintritt in den Ruhestand zu befriedigen ist. Es handelt sich dabei also um eine<br />

Lastverschiebung in die Zukunft.<br />

32 Vgl. Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2010), S. 67.<br />

14


Obligationen, Schatzanweisungen o<strong>der</strong> Schuldscheinen des Landes o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er<br />

öffentlich-rechtlicher Emittenten angelegt. Die Verwaltung erfolgt durch die Bremer<br />

Landesbank, kann aber auch an Dritte übertragen werden. 33 Tabelle 3 stellt die jährlichen<br />

Zuführungen an die Anstalt für Versorgungsvorsorge sowie die erzielten Erträge dar. Bisher<br />

wurden <strong>der</strong> Rücklage 178,4 Mio. Euro zugeführt, die Zinseinnahmen belaufen sich auf 15,3<br />

Mio. Euro.<br />

Tabelle Tabelle 3: : Zuführungen<br />

Zuführungen an an die die die Anstalt Anstalt für für VVersorgungsvorsorge<br />

V ersorgungsvorsorge<br />

Jahr Jahr<br />

Zuführung Zuführung in in Mio. Mio. Euro Euro Euro<br />

Erträge Erträge in in Mio. Mio. Euro<br />

Euro<br />

2005 44,1 0<br />

2006 31,2 1,3<br />

2007 30,6 3,0<br />

2008 36,4 4,5<br />

2009 36,1 6,5<br />

insgesamt 178,4<br />

Quelle: Senatorin <strong>der</strong> Finanzen<br />

15,3<br />

Mit Hilfe <strong>der</strong> beiden Son<strong>der</strong>vermögen sollen kurz- bis mittelfristig die jährlichen<br />

Zinserträge des „Son<strong>der</strong>vermögens Versorgungsrücklage“ <strong>und</strong> <strong>der</strong> „Anstalt zur Bildung<br />

einer Rücklage für Versorgungsvorsorge <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen“ die Höhe <strong>der</strong><br />

jährlich anfallenden mengenbasierten Versorgungsmehrausgaben <strong>und</strong> <strong>der</strong> jährlichen<br />

Tarifsteigerungen erreichen. Langfristig sollen die gesamten Versorgungsausgaben aus<br />

den Zinserträgen <strong>der</strong> beiden Son<strong>der</strong>vermögen kapitalgedeckt finanziert werden. 34<br />

Im Prinzip sind die aufgeführten Vorsorgebemühungen lobenswert <strong>und</strong> gehen in die<br />

richtige Richtung. Von echter Kapitaldeckung kann aber angesichts des auf mündelsichere<br />

Anlagen beschränkten Anlagehorizontes nicht gesprochen werden. Hier müsste es<br />

vielmehr zu einer größeren Diversifikation <strong>der</strong> gewählten Assets kommen, nicht zuletzt um<br />

die Renditechancen zu optimieren. Dies würde bedeuten, dass zu einem gewissen<br />

begrenzten Anteil auch an<strong>der</strong>en Anlageformen wie internationale Anleihen o<strong>der</strong> Aktien<br />

gewählt werden müssten. Beson<strong>der</strong>s ist kritisch zu sehen, dass Teile des Son<strong>der</strong>vermögens<br />

in <strong>der</strong> Vergangenheit in eigene Schuldverschreibungen des Landes Bremen investiert<br />

worden sind. Dabei handelt es sich um nichts an<strong>der</strong>es als ein Nullsummenspiel: Am<br />

Kreditmarkt werden Anleihen des Stadtstaates ausgegeben, die daraus erzielten<br />

Einnahmen werden an das Son<strong>der</strong>vermögen transferiert, das selbst wie<strong>der</strong>um<br />

Schuldverschreibungen des Landes aufkauft. Im selben Maß wie das Vermögen des<br />

Versorgungfonds gestiegen ist, haben sich bei dieser Variante auch die Neuverschuldung<br />

<strong>und</strong> damit auch zukünftige Zinsverpflichtungen erhöht. Die damit verfolgte Strategie liegt<br />

33 Vgl. § 3, Abs. 2 Versorgungsvorsorgegesetz (VerVorG).<br />

34 Vgl. Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2010), S. 68.<br />

15


auf <strong>der</strong> Hand, denn politisch kann mit einer Versorgungsrücklage <strong>und</strong> dem<br />

Versorgungsfonds, denen umfangreiche Mittel zugeführt wurden, gepunktet werden. Dass<br />

diese Zuweisungen aber kreditfinanziert waren <strong>und</strong> die daraus resultierenden Zinsen<br />

langfristig den Landeshaushalt belasten, bleibt dabei unerwähnt.<br />

2.5 2.5 Beamte Beamte <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen<br />

Im unmittelbaren öffentlichen Dienst des Stadtstaates Bremen waren im Jahr 2008 26.286<br />

Personen beschäftigt. Davon haben 14.380 den Status eines Beamten, was einem Anteil<br />

von 54,7 Prozent entspricht. Die Landesbeamten glie<strong>der</strong>n sich auf in 6.090 Frauen <strong>und</strong><br />

8.290 Männer. 35 Differenziert nach Art <strong>der</strong> Beschäftigung gibt es 10.340 Vollzeitstellen, von<br />

denen 7.260 mit Männern 3.080 mit Frauen besetzt sind. Ein umgekehrtes Bild ergibt sich<br />

bei den 4.040 Teilzeitstellen. Hier werden mit 3.010 Stellen fast drei Mal so viele Stellen von<br />

Frauen besetzt als von Männern, die 1.030 Teilzeitstellen innehaben.<br />

Im bisherigen Beamtenrecht wurde zwischen vier Laufbahngruppen unterschieden. Die<br />

Zugehörigkeit hängt neben <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Ausbildung auch von <strong>der</strong> konkreten<br />

Tätigkeit ab. Bewerber mit Fachhochschulabschluss begannen etwa im gehobenen Dienst,<br />

Universitätsabsolventen im höheren Dienst. Tabelle 3 zeigt, dass 8.484 o<strong>der</strong> 59 Prozent<br />

aller Landesbeamten Bremens im gehobenen Dienst tätig sind. Der Laufbahngruppe des<br />

höheren Dienstes gehören 3.750 Beamte an, was einem Anteil von 26 Prozent entspricht.<br />

Der mittlere Dienst stellt mit 2.116 Beamten r<strong>und</strong> 15 Prozent, <strong>der</strong> einfache Dienst umfasst<br />

55 Beamte bzw. 0,2 Prozent.<br />

Der Teilzeitanteil liegt, über sämtliche Laufbahngruppen betrachtet, bei 28,1 Prozent.<br />

Teilzeitbeschäftigung findet sich am häufigsten im gehobenen Dienst (Anteil 30,4 Prozent)<br />

sowie im höheren Dienst (28,8 Prozent). Dies lässt sich mit <strong>der</strong> ausgeprägten<br />

Teilzeitbeschäftigung von Frauen im Schul- <strong>und</strong> Universitätsbereich sowie in <strong>der</strong><br />

Verwaltung erklären.<br />

Tabelle Tabelle 4: : : Beamte Beamte nach nach Laufbahngruppe<br />

Laufbahngruppe Laufbahngruppe <strong>und</strong> Beschäftigungsverhältn<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Beschäftigungsverhältn is<br />

Laufbahngruppe<br />

Laufbahngruppe<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

gesamt<br />

gesamt<br />

Anteil<br />

Anteil<br />

(in (in %)<br />

%)<br />

Teilzeit Teilzeit Anteil Anteil Teilzeit Teilzeit<br />

Teilzeit<br />

(in (in %)<br />

%)<br />

Vollzeit Vollzeit<br />

Vollzeit<br />

einfacher Dienst 33 0,2 2 6,1 31<br />

mittlerer Dienst 2.116 14,7 389 18,4 1.727<br />

gehobener Dienst 8.484 59,0 2.569 30,4 5.915<br />

höherer Dienst 3.750 26,1 1.080 28,8 2.670<br />

Gesamt 14.383 100,00 4.040 28,1 10.343<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt<br />

35 Hinzu kommen noch 570 Landesbeamte, die ohne Bezüge beurlaubt sind.<br />

16


Im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n hat die Freie Hansestadt Bremen zusammen<br />

mit den Stadtstaaten Berlin <strong>und</strong> Hamburg die höchste Beamtenintensität aller 16<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>. Die Beamtenintensität ist definiert als das Verhältnis zwischen <strong>der</strong> Anzahl<br />

<strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> jeweiligen Bevölkerung. In Bremen kamen im Jahr 2008<br />

auf 1.000 Einwohner 21,7 Landesbeamte. 36<br />

Die Abbildungen 1 <strong>und</strong> 2 zeigen den Altersaufbau <strong>der</strong> aktiven Beamten im unmittelbaren<br />

Landesdienst Bremens, zunächst geschlechtsspezifisch, dann in einer Gesamtbetrachtung.<br />

Bei <strong>der</strong> Analyse wird deutlich, dass die bremische Beamtenpopulation relativ alt ist: 75,9<br />

Prozent sind 40 Jahre <strong>und</strong> älter, mit 49,4 Prozent ist beinahe die Hälfte <strong>der</strong> Landesbeamten<br />

über 50 Jahre <strong>und</strong> wird damit innerhalb <strong>der</strong> nächsten 15 Jahre in den Ruhestand gehen.<br />

Die Altersgruppe über 55 Jahre besitzt einen Anteil an den aktiven Beamten von 33,4<br />

Prozent. Bis in die 40er Lebensjahre hinein halten sich Männer <strong>und</strong> Frauen zahlenmäßig<br />

die Waage, ab Mitte 40 sind männliche Beamte deutlich in <strong>der</strong> Überzahl. Der Anteil <strong>der</strong><br />

männlichen Beamten über 50 Jahre an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Landesbeamten liegt bei 29,9<br />

Prozent, <strong>der</strong> <strong>der</strong> weiblichen Beamten bei 19,5 Prozent. Ein ähnliches Bild bietet sich in <strong>der</strong><br />

Altersgruppe 55 <strong>und</strong> älter: hier sind 20,7 Prozent <strong>der</strong> Landesbeamten Männer <strong>und</strong> 12,8<br />

Prozent Frauen.<br />

36 Vgl. dazu auch Besendorfer et al. (2005), S. 6ff.<br />

17


Anzahl<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

-<br />

Abbildung Abbildung 1: Altersstruktur Altersstruktur <strong>der</strong> <strong>der</strong> aktiven aktiven Beamten Beamten nach nach Geschlecht<br />

Geschlecht<br />

Alter<br />

Männer Frauen<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

18


Anzahl<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

-<br />

unter<br />

18<br />

Abbildung Abbildung 2: Altersstruktur Altersstruktur <strong>der</strong> <strong>der</strong> aktiven aktiven Beamten<br />

Beamten<br />

19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53 55 57 59 61 63 65<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

Die Altersstruktur hat natürlich direkte Auswirkungen auf die zukünftigen<br />

Versorgungslasten des B<strong>und</strong>eslandes. Innerhalb <strong>der</strong> nächsten 15 Jahre, wenn die großen<br />

Beamtenjahrgänge in Pension gehen werden, werden sich die Versorgungsausgaben des<br />

Landes deutlich erhöhen.<br />

Im Jahr 2009 gab es insgesamt 12.963 Versorgungsempfänger <strong>der</strong> Freien Hansestadt<br />

Bremen. Diese glie<strong>der</strong>n sich auf in 9.707 Bezieher von Ruhegehalt, 3.045 Empfänger von<br />

Witwengeld sowie 211 Bezieher von Waisengeld. Die Summe aller Versorgungsausgaben<br />

belief sich im Jahr 2008 auf 355,2 Mio. Euro. 37 Die Zahl <strong>der</strong> Ruhegehaltsempfänger glie<strong>der</strong>t<br />

sich in 7.140 männliche sowie 2.570 weibliche Pensionäre. Die Altersstruktur <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsempfänger ist in den Abbildungen 3 <strong>und</strong> 4 dargestellt, einmal als<br />

Gesamtbetrachtung, dann geschlechtsspezifisch.<br />

37 Dieser Wert beinhaltet die Ausgaben für Ruhegehälter sowie die Versorgung von Witwen <strong>und</strong> Waisen,<br />

jedoch keine Beihilfeleistungen für Versorgungsempfänger. Diese beliefen sich im Jahr 2007 auf 29 Mio. Euro.<br />

Im Folgenden werden in <strong>der</strong> vorliegenden Studie die Begriffe Ruhegehaltsausgaben, Pensionsausgaben <strong>und</strong><br />

Versorgungsausgaben synonym verwendet. Wenn nicht an<strong>der</strong>s definiert, sind damit aber ausschließlich die<br />

Pensionsausgaben für Ruhestandsbeamte gemeint.<br />

Alter<br />

19


Anzahl<br />

Anzahl<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

unter<br />

20<br />

Abbildung Abbildung 3: Altersstruktur Altersstruktur <strong>der</strong> <strong>der</strong> Pensionäre<br />

Pensionäre<br />

25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

Abbildung Abbildung 4: : : Altersstruktur <strong>der</strong> Pensionäre<br />

Pensionäre, Pensionäre<br />

, geschlechtsspezifische geschlechtsspezifische Darstellung<br />

0<br />

unter<br />

20<br />

Jahr<br />

25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100<br />

Jahr<br />

Männer Frauen<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

20


Die Gruppe <strong>der</strong> 60- bis 70-Jährigen, die also im Durchschnitt noch einige Jahre<br />

Pensionsbezug vor sich hat, besitzt einen Anteil von 53,7 Prozent. Betrachtet man nur die<br />

jungen Pensionäre, also die 60- bis 65-Jährigen, stellen diese 21,6 Prozent <strong>der</strong><br />

Ruhestandsbeamten. Insgesamt kann damit von einer recht jungen Pensionärspopulation<br />

gesprochen werden, was, wie im Folgenden gezeigt werden wird, in Kombination mit dem<br />

Eintritt <strong>der</strong> kohortenstarken Beamtenjahrgänge in den Ruhestand weitreichende<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungsausgaben hat.<br />

B<strong>und</strong>esweit lag das durchschnittliche Eintrittsalter von Beamten in den Ruhestand laut<br />

dem vierten Versorgungsbericht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung im Jahr 1993 bei 59,4 Jahren <strong>und</strong><br />

stieg bis 2006 auf 62,6 Jahre an. 38 In Bremen lag es im Jahr 2008 bei 62,9 Jahren <strong>und</strong> hat<br />

sich, wie Abbildung 5 verdeutlicht, in den Vorjahren ebenfalls erhöht. Sieht man von<br />

einigen Schwankungen ab, hat es seit 1993 ausgehend von 57,8 um über fünf Jahre<br />

zugenommen. 39<br />

durchschnittlichen Eintrittsalters in den Ruhestand<br />

64<br />

63<br />

62<br />

61<br />

60<br />

59<br />

58<br />

57<br />

56<br />

55<br />

54<br />

53<br />

Abbildung Abbildung 5: : Entwickl Entwicklung Entwickl<br />

ung ung des des durchschnittlichen durchschnittlichen Eintrittsalters Eintrittsalters in in den den Ruhestand<br />

Ruhestand<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

38 Vgl. Vierter Versorgungsbericht (2009), S. 51.<br />

39 Vgl. Statistisches B<strong>und</strong>esamt (2010).<br />

Jahr<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

21


Abbildung 6 stellt die durchschnittlichen Ruhegehälter <strong>der</strong> vier Laufbahngruppen dar. Ein<br />

Ruhegehaltsbezieher des höheren Dienstes erhält im Durchschnitt eine monatliche<br />

Pension von 3.440 Euro im Monat, im gehobenen Dienst 2.490 Euro, im mittleren bzw.<br />

einfachen Dienst 1.730 Euro. Die Laufbahnstruktur <strong>der</strong> aktiven Beamten findet sich auch<br />

bei den Pensionäre wie<strong>der</strong>: Der Großteil <strong>der</strong> Ruhegehaltsempfänger gehört dem<br />

gehobenen Dienst an, gefolgt vom höheren Dienst <strong>und</strong>, mit deutlichem Abstand, dem<br />

mittleren Dienst.<br />

Euro<br />

4 000<br />

3 500<br />

3 000<br />

2 500<br />

2 000<br />

1 500<br />

1 000<br />

500<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 6: : Durchschnittliche Höhe des Ruhegehalts<br />

Ruhegehalts<br />

3 440<br />

2 490<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

Zwischen 1994 <strong>und</strong> 2009 stieg, wie Abbildung 7 zeigt, die Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

Versorgungsempfänger um 38,6 Prozent von 9.355 auf 12.960. Innerhalb <strong>der</strong> einzelnen<br />

Versorgungsarten verlief die Entwicklung sehr unterschiedlich. Während die<br />

Ruhegehaltsempfänger in diesem Zeitraum deutlich um 66,5 Prozent von 5.830 auf 9.710<br />

wuchsen, war die Hinterbliebenenversorgung rückläufig. Die Empfängerzahl von<br />

Witwengeld sank um 5,7 Prozent (3.230 auf 3.050), jene von Waisengeld um 28,7 Prozent<br />

(296 auf 211). Von 1993 bis 2008 erhöhten sich die Versorgungsausgaben, also<br />

Ruhegehälter <strong>und</strong> Hinterbliebenenversorgung des Landes Bremen um 182,6 Prozent von<br />

126 Mio. Euro auf 355 Mio. Euro. Betrachtet man die Entwicklung seit dem Jahr 1999, so<br />

betrug die Erhöhung 40,7 Prozent o<strong>der</strong> 100 Mio. Euro. Hinzu kommen die<br />

1 730<br />

höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer/einfacher<br />

Dienst<br />

Laufbahngruppe<br />

2 670<br />

insgesamt<br />

22


Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger, die zwischen 1993 <strong>und</strong> 2007 von 9 Mio.<br />

Euro auf 29 Mio. Euro wuchsen. Abbildung 8 <strong>und</strong> 9 illustrieren die beschriebene<br />

Entwicklung nochmals grafisch.<br />

Anzahl<br />

14000<br />

12000<br />

10000<br />

8000<br />

6000<br />

4000<br />

2000<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 7: Entwicklung Entwicklung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Versorgungsempfänger<br />

Versorgungsempfänger<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Ruhegehaltsempfänger Empfänger von Witwengeld Empfänger von Waisengeld<br />

Jahr<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

23


Millionen Euro<br />

Millionen Euro<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

50<br />

5<br />

0<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 8: Entwicklung Entwicklung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Versorgungsausgaben<br />

Versorgungsausgaben<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Jahr<br />

Ruhegehaltsausgaben Witwenversorgung Waisenversorgung<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

Abbil Abbildung<br />

Abbil dung 9: : Beihilfeausgaben für für Versorgungsempfänger<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Jahr<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

24


Da die Versorgungsausgaben für Landesbeamte <strong>und</strong> ihre Angehörigen direkt aus dem<br />

Landeshaushalt finanziert werden, ist es sinnvoll, sie im Verhältnis <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Steuereinnahmen zu betrachten. Dafür wird aus dem Quotient <strong>der</strong> Versorgungsausgaben<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuereinnahmen die sogenannte Versorgungssteuerquote berechnet. Abbildung<br />

10 zeigt, dass <strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> Steuereinnahmen, <strong>der</strong> auf die Versorgungsausgaben (ohne<br />

Beihilfe) entfällt, deutlich zugenommen hat. Im Jahr 1994 musste Bremen 8 Prozent seiner<br />

Steuereinnahmen dafür aufwenden, im Jahr 2005 wurde mit 18,4 Prozent <strong>der</strong> bisherige<br />

Spitzenwert erreicht. In <strong>der</strong> Folge verringerte sich die Versorgungssteuerquote bis zum<br />

Jahr 2008 wie<strong>der</strong> auf 15,3 Prozent. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e dadurch zu erklären, dass<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> positiven konjunkturellen Lage in den Jahren 2006 bis 2008 außerordentlich<br />

hohe Steuereinnahmen erzielt werden konnten (Rekordwert 2008: 2,3 Mrd. Euro), die den<br />

Anstieg <strong>der</strong> Versorgungsausgaben überkompensierten. Dieser kurzfristige konjunkturelle<br />

Einfluss darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Steuereinnahmen, die<br />

für die Finanzierung <strong>der</strong> Versorgungsausgaben verwendet wird, signifikant zugenommen<br />

hat <strong>und</strong> in Zukunft auch noch weiter steigen wird. 40<br />

Abbildung Abbildung 10 10: 10 : Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungssteuerquote (ohne ohne ohne. ohne . Beihilfe) Beihilfe) Beihilfe) zwischen zwischen zwischen 19 1994 19 94 <strong>und</strong> <strong>und</strong> 2008<br />

2008<br />

Millionen Euro<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

40 Vgl. Statistisches B<strong>und</strong>esamt (2010).<br />

Jahr<br />

Steuereinnahmen Versorgungsausgaben ohne Beihilfe Versorgungssteuerquote<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

20%<br />

18%<br />

16%<br />

14%<br />

12%<br />

10%<br />

8%<br />

6%<br />

4%<br />

2%<br />

0%<br />

Versorgungssteuerquote<br />

25


2.6 2.6 Bisherige Bisherige Prognose Prognosen Prognose <strong>der</strong> <strong>der</strong> zukünftigen zukünftigen Versorgungsausgaben<br />

Versorgungsausgaben<br />

Bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit wurden von <strong>der</strong> Finanzverwaltung Bremens Prognosen für<br />

den zukünftigen Verlauf <strong>der</strong> Versorgungsausgaben erstellt. Zu nennen ist hierbei etwa <strong>der</strong><br />

Versorgungsbericht im Rahmen des Personalcontrollingberichtes des Jahres 2001, <strong>der</strong> sich<br />

ausführlich mit <strong>der</strong> Thematik auseinan<strong>der</strong>setzt. Die aktuelle Schätzung aus dem Jahr 2008<br />

betrachtet den reinen Mengeneffekt, belässt die Versorgungsausgaben also nominal auf<br />

dem Niveau des Basisjahres. Danach steigen die Aufwendungen für Pensionen <strong>und</strong><br />

Hinterbliebenenversorgung zunächst stark an <strong>und</strong> erreichen zwischen 2019 <strong>und</strong> 2021 mit<br />

einem Wert von r<strong>und</strong> 122 Prozent des Ausgangsniveaus ihr Maximum. Danach gehen die<br />

Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2030 wie<strong>der</strong> zurück auf 106 Prozent des Wertes von<br />

2008. Die Prognose bezieht sich aber, im Gegensatz zu <strong>der</strong> vorliegenden Studie, nur auf<br />

Land <strong>und</strong> Stadtgemeinde Bremen, die Stadtgemeinde Bremerhaven wurde nicht<br />

berücksichtigt. Interessant ist, dass sich diese Ausgabenprognose im Prinzip mit den<br />

Ergebnissen des Gutachtens des Forschungszentrums Generationenverträge deckt. In<br />

Kapitel 4 wird gezeigt, dass es im Szenario eines nominalen Nullwachstums ebenfalls zu<br />

einem hügelförmigen Verlauf kommt, dessen Wachstumsgeschwindigkeit <strong>und</strong> Maximum<br />

weitgehend <strong>der</strong> angeführten Prognose entsprechen. 41<br />

41 Vgl. Senator für Finanzen (2001), S. 47ff. <strong>und</strong> Senatorin für Finanzen (2009b), S. 52<br />

26


2.7 2.7 Die Die Finanzsituation Finanzsituation <strong>der</strong> <strong>der</strong> Freie Freien Freie Hansestadt Hansestadt Bremen<br />

Bremen<br />

Trotz des Anfang <strong>der</strong> 1990er eingeschlagenen Konsolidierungskurses ist die Haushaltslage<br />

des Stadtstaates Bremen weiterhin äußerst angespannt, selbst von offizieller Seite wird<br />

von einer „Haushaltsnotlage“ gesprochen. 42 Zwischen 1994 <strong>und</strong> 2004 gewährte <strong>der</strong> B<strong>und</strong><br />

finanzielle Hilfeleistung unter <strong>der</strong> Bedingung, dass Bremen das Ausgabenwachstum auf<br />

einen vorgegebenen Wert begrenzen musste. 43 Diesen Sanierungsauflagen kam <strong>der</strong><br />

Stadtstaat weitgehend nach <strong>und</strong> reduzierte die laufenden Ausgaben, wobei beson<strong>der</strong>s im<br />

Personalbereich gespart wurde. 44 Zwischen 1992 <strong>und</strong> 2008 stiegen die konsumtiven<br />

Primärausgaben, das sind die laufenden Leistungsausgaben ohne Zinsen, nominal um nur<br />

sieben Prozent. Im Durchschnitt <strong>der</strong> Flächenlän<strong>der</strong> war im selben Zeitraum ein Zuwachs<br />

von 37 Prozent zu verzeichnen. Die beiden an<strong>der</strong>en Stadtstaaten Hamburg <strong>und</strong> Berlin<br />

kamen auf 23 bzw. neun Prozent. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Inflationsrate bedeutet dies<br />

für Bremen einen realen Ausgabenrückgang um knapp ein Viertel des Ausgangsniveaus.<br />

Zur Stärkung <strong>der</strong> regionalen Wirtschaftskraft wurden zwischen 1999 <strong>und</strong> 2006<br />

überproportional hohe Investitionsausgaben getätigt, die in <strong>der</strong> Spitze um bis zu 40<br />

Prozent über dem 1992er Wert lagen. Diese wurden danach aber wie<strong>der</strong> zurückgeführt<br />

<strong>und</strong> lagen 2008 bei 92 Prozent des Ausgangsniveaus. Die gesamten Primärausgaben des<br />

Stadtstaates Bremen, also die Summe aus investiven <strong>und</strong> konsumtiven Ausgaben, lagen<br />

2008 bei 3,47 Mrd. Euro <strong>und</strong> damit unter dem Wert von 1998 in Höhe von 3,49 Mrd. Euro.<br />

Trotz <strong>der</strong> skizzierten Konsolidierungsmaßnahmen auf <strong>der</strong> Ausgabenseite <strong>und</strong> den<br />

gewährten Sanierungshilfen schaffte <strong>der</strong> Stadtstaat Bremen die Befreiung aus <strong>der</strong><br />

Haushaltsnotlage nicht. Vielmehr besteht weiter ein hohes Finanzierungsdefizit. Gr<strong>und</strong><br />

hierfür ist neben wegbrechenden Einnahmen, etwa aufgr<strong>und</strong> von<br />

Umlandwan<strong>der</strong>ungsverlusten, auch die hohe Zinsbelastung für die bereits bestehende<br />

Verschuldung. Selbst die konjunkturelle Erholung <strong>der</strong> Jahre 2006 bis 2008 mit steigenden<br />

Steuereinnahmen konnte daran nichts än<strong>der</strong>n.<br />

Abbildung 11 stellt die Entwicklung <strong>der</strong> Kreditmarktschulden des Stadtstaates Bremen seit<br />

1993 dar. Im Dezember 2009 betrug die Gesamtverschuldung am Kreditmarkt 16,01 Mrd.<br />

Euro, 1993 lag sie noch bei 8,8 Mrd. Euro, was einem Wachstum von 83,1 Prozent<br />

entspricht. Allein die Zinsausgaben beliefen sich im Jahr 2009 auf knapp 642 Mio. Euro.<br />

Insgesamt wurden damit 23,3 Prozent <strong>der</strong> Steuereinnahmen für Zinsen aufgewendet.<br />

42 Vgl. Senatorin für Finanzen (2009a), S. 7.<br />

43 Dabei handelt es sich um die so genannten Son<strong>der</strong>-B<strong>und</strong>esergänzungszuweisungen (BEZ), die durch das<br />

Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgericht vom 27.05.1992 gewährt wurden. Insgesamt erhielt die Freie<br />

Hansestadt von 1994 bis 2004 etwa 8,5 Mrd. Euro Son<strong>der</strong>-B<strong>und</strong>esergänzungszuweisungen.<br />

44 Während im Jahr 1993 noch 37,4 Prozent <strong>der</strong> bereinigten Gesamtausgaben für Personalausgaben<br />

aufgewendet wurden, sank dieser Wert auf 31,4 Prozent im Jahr 2008.<br />

27


Milliarden Euro<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 11 11: 11 Entwicklung Entwicklung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreditmarktschulden Kreditmarktschulden de <strong>der</strong> de Freien Freien Hansestadt Hansestadt Bremen Bremen<br />

Bremen<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Senatorin <strong>der</strong> Finanzen, eigene Darstellung<br />

Bei <strong>der</strong> Pro-Kopf-Verschuldung liegt Bremen, wie Abbildung 12 illustriert, mit einem Betrag<br />

von 23.084 Euro deutlich über dem Durchschnitt <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Stadtstaaten in Höhe von<br />

15.859 Euro (Stand 2008). Überhaupt weist die Freie Hansestadt die mit Abstand höchste<br />

Pro-Kopf-Verschuldung aller 16 B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> auf. Zum Vergleich: Der Durchschnittswert<br />

für die Flächenlän<strong>der</strong> West (Ost) liegt bei 5.018 Euro (5.485 Euro). Desweiteren hat Bremen<br />

eine deutlich höhere Zinsausgabenquote als die an<strong>der</strong>en Stadtstaaten. Diese ist definiert<br />

als <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Zinsausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben. Hier wird deutlich,<br />

dass <strong>der</strong> bremische Haushalt bereits heute überdurchschnittlich stark von Zinsaufwand<br />

belastet wird. Während die Stadtstaaten im Jahr 2008 insgesamt 10,9 Prozent ihrer<br />

bereinigten Gesamtausgaben für Zinszahlungen aufbringen mussten, waren es in Bremen<br />

14,6 Prozent.<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Jahr<br />

28


Zinsausgabenquote<br />

18%<br />

16%<br />

14%<br />

12%<br />

10%<br />

8%<br />

6%<br />

4%<br />

2%<br />

0%<br />

Abbildung Abbildung 12 12: 12 : Zinsausgabenquote Zinsausgabenquote als als Anteil Anteil <strong>der</strong> <strong>der</strong> bereinigten bereinigten Ausgaben<br />

Ausgaben<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Senatorin <strong>der</strong> Finanzen, eigene Darstellung<br />

Trotz <strong>der</strong> bereits eingeleiteten Konsolidierungsbemühungen liegen die bereinigten<br />

Gesamteinnahmen Bremens seit Jahrzehnten unter den bereinigten Gesamtausgaben.<br />

Abbildung 13 verdeutlicht für den Zeitraum zwischen 1994 <strong>und</strong> 2008, dass das<br />

Ausgabeniveau, wie bereits angeführt, relativ konstant gehalten wurde, die Einnahmen<br />

aber 1999 einbrachen <strong>und</strong> sich auf diese Weise die Lücke sogar vergrößerte. Erst die<br />

konjunkturelle Erholung 2006-2008 sorgte hier wie<strong>der</strong> für eine Verbesserung.<br />

Im Jahr 2008 standen bereinigten Gesamtausgaben in Höhe von 4,1 Mrd. Euro bereinigte<br />

Gesamteinnahmen in Höhe von 3,7 Mrd. Euro gegenüber. Der daraus resultierende<br />

Finanzierungssaldo wurde, wie auch schon in den Vorjahren, per Schuldenaufnahme<br />

geschlossen. Die skizzierte Entwicklung bildet sich in <strong>der</strong> so genannten<br />

Kreditfinanzierungsquote ab, das ist <strong>der</strong> prozentuale Anteil <strong>der</strong> Nettoschuldenaufnahme<br />

an den bereinigten Gesamtausgaben. Dieser Wert ging von 29,6 Prozent im Jahr 2004 auf<br />

11,5 Prozent im Jahr 2008 zurück. Damit lässt sich festhalten, dass die Freie Hansestadt<br />

Bremen trotz <strong>der</strong> Konsolidierungsanstrengungen <strong>der</strong> vergangenen Jahre im Prinzip<br />

dauerhaft auf Pump lebt, also den Unterschied zwischen Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben durch<br />

Neuverschuldung finanziert. Dies führt, wie bereits dargestellt, zu einer stetig<br />

ansteigenden Verschuldung.<br />

Jahr<br />

Pro-Kopf-Verschuldung Bremen Pro-Kopf-Verschuldung Durchschnitt Stadtstaaten<br />

Zinsausgabenquote Bremen Zinsausgabenquote Stadtstaaten<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

0<br />

Pro-Kopf-Verschuldung<br />

29


Milliarden Euro<br />

4.5<br />

4<br />

3.5<br />

3<br />

2.5<br />

2<br />

1.5<br />

1<br />

0.5<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 13 13: 13 : Gesamte Gesamte Einnahmen, Einnahmen, Ausgaben Ausgaben Ausgaben sowie sowie die die die Kreditfinanzierungsquote<br />

Kreditfinanzierungsquote<br />

Kreditfinanzierungsquote Gesamtausgaben<br />

Gesamteinnahmen Steuereinnahmen<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Senatorin <strong>der</strong> Finanzen, eigene Darstellung<br />

Übersteigen die bereinigten Gesamteinnahmen die bereinigten Gesamtausgaben eines<br />

öffentlichen Haushaltes, liegt ein Finanzierungsüberschuss vor. Im umgekehrten Fall<br />

spricht man von einem Finanzierungsdefizit. Der Finanzierungssaldo gibt also vereinfacht<br />

gesagt die Differenz zwischen Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben an. In den vergangenen beiden<br />

Dekaden wies die Freie Hansestadt Bremen durchgehend Finanzierungsdefizite <strong>und</strong> eine<br />

positive Nettokreditaufnahme auf. Abbildung 14 stellt die jährlichen negativen<br />

Finanzierungssalden seit 1995 dar. Daraus wird eindrucksvoll die Analyse untermauert,<br />

dass <strong>der</strong> Stadtstaat über Jahrzehnte über seine Verhältnisse gelebt <strong>und</strong> versäumt hat,<br />

Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben in Übereinstimmung zu bringen. In <strong>der</strong> Spitze betrug das<br />

Finanzierungsdefizit im Jahr 2003 1,37 Mrd. Euro. Durch die konjunkturelle Erholung <strong>und</strong><br />

die Rekord-Steuereinnahmen des Jahres 2008 konnte <strong>der</strong> negative Saldo zwar<br />

zurückgefahren werden, betrug aber immer noch 435 Mio. Euro. Neben den<br />

Steuereinnahmen bilden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>finanzausgleich sowie die<br />

B<strong>und</strong>esergänzungszuweisen wichtige Einnahmeblöcke <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen: Im<br />

Jahr 2008 (2009) erhielt <strong>der</strong> Stadtstaat aus dem Län<strong>der</strong>finanzausgleich 505 (434) Mio. Euro<br />

sowie B<strong>und</strong>esergänzungszuweisungen in Höhe von 224 (203) Mio. Euro.<br />

Im Haushaltsjahr 2008 konnte erstmals wie<strong>der</strong> ein positiver Primärsaldo in Höhe von 200<br />

Mio. Euro erzielt werden. Dieser ist definiert als Differenz aus den Einnahmen ohne<br />

Kreditaufnahme <strong>und</strong> den Ausgaben ohne Zinszahlungen. Ist <strong>der</strong> Primärsaldo positiv<br />

Jahr<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

Kreditfinanzierungsquote<br />

30


(negativ), spricht man von einem Primärüberschuss (Primärdefizit). Diese Größe gibt einen<br />

Hinweis darauf, inwiefern die nicht kreditfinanzierten Einnahmen zur Deckung <strong>der</strong><br />

Ausgaben ohne Zinsen ausreichen. Ein positiver Primärsaldo bedeutet, dass weniger neue<br />

Schulden gemacht wurden als man an Zinsen zu zahlen hatte. Im Jahr 2008 konnte die<br />

Nettokreditaufnahme auf 371 Mio. Euro zurückgefahren werden, im Folgejahr erhöhte sie<br />

sich wie<strong>der</strong> auf 815 Mio. Euro.<br />

Finanzierungssalo in Millionen Euro<br />

0<br />

-200<br />

-400<br />

-600<br />

-800<br />

-1000<br />

-1200<br />

-1400<br />

-1600<br />

Abbildung Abbildung 14 14: 14 : Finanzierungssalden <strong>der</strong> <strong>der</strong> Freien Freien Hansestadt Hansestadt Hansestadt Bremen Bremen seit seit 199 1995 199<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, Senatorin <strong>der</strong> Finanzen, eigene Darstellung<br />

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Freie Hansestadt Bremen in den vergangenen<br />

Dekaden stets mehr Geld ausgegeben hat als eingenommen wurde. Zwar wurden seit<br />

Beginn <strong>der</strong> 1990er Jahre umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen unternommen, an<br />

<strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichen Problematik än<strong>der</strong>te dies allerdings nichts. Im Jahr 2008 standen<br />

bereinigten Einnahmen von 3,667 Mrd. Euro bereinigten Ausgaben von 4,101 Mrd. Euro<br />

gegenüber, wobei bei den Einnahmen 730 Mio. Euro aus dem Län<strong>der</strong>finanzausgleich <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esergänzungszuweisungen stammen. Neben den Zinsausgaben in Höhe von 635<br />

Mio. Euro stellen die Personalausgaben mit 1,286 Mrd. Euro einen großen Kostenblock dar.<br />

Die sonstigen konsumtiven Ausgaben belaufen sich auf 1,67 Mrd. Euro, die<br />

Investitionsausgaben auf 509 Mio. Euro.<br />

Jahr<br />

31


In den kommenden Jahren zeichnet sich trotz des fortgesetzten Konsolidierungskurses<br />

keine Verbesserung ab. Die Auswirkungen <strong>der</strong> Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise führten sogar<br />

zu einem erheblichen Rückschlag. Die Finanzplanung 2009-2013 geht von deutlich<br />

steigenden Finanzierungssalden aus, die wie<strong>der</strong> die Milliardengrenze übersteigen. 45 Auch<br />

die Primärsalden werden gemäß dieser Projektion wie<strong>der</strong> negative Werte annehmen. Trotz<br />

<strong>der</strong> bereits unternommenen, umfangreichen Anstrengungen kommen auf die Freie<br />

Hansestadt Bremen bereits in naher Zukunft zusätzliche finanzpolitische<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen zu. Die Fö<strong>der</strong>alismusreform-Kommission II beschloss ab dem Jahr 2020<br />

für die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> ein gr<strong>und</strong>sätzliches Neuverschuldungsverbot. Als Unterstützung zur<br />

Einhaltung dieses Ziels erhalten fünf B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, darunter Bremen, im Zeitraum<br />

zwischen 2011 <strong>und</strong> 2019 Konsolidierungshilfen. Für die Freie Hansestadt Bremen sind<br />

hierfür jährlich 300 Mio. Euro vorgesehen. Bedingung ist aber, dass bis zum Jahr 2020 die<br />

Finanzierungsdefizite aus eigener Kraft vollständig abgebaut werden müssen. Ausgehend<br />

vom Basiswert 2010 ist das Finanzierungsdefizit jedes Jahr um ein Zehntel des<br />

Ausgangswertes zu verringern, wobei konjunkturell bedingte Verän<strong>der</strong>ungen zulässig<br />

sind. Auf welche Art <strong>und</strong> Weise die Finanzierungsdefizite <strong>und</strong> Verän<strong>der</strong>ungsschritte in<br />

konjunkturelle <strong>und</strong> strukturelle Faktoren geglie<strong>der</strong>t, ist noch nicht abschließend geklärt.<br />

Die Finanzplanung geht für den Stadtstaat von einem jährlichen Rückgang des<br />

Finanzierungsdefizits zwischen 42 <strong>und</strong> 46 Mio. Euro aus, um die Vorgaben <strong>der</strong><br />

Fö<strong>der</strong>alismuskommission zu erfüllen. Dieser Konsolidierungspfad würde implizieren, dass<br />

die Verschuldung bis zum Jahr 2019 auf 22,1 Mrd. Euro steigen wird. Die gr<strong>und</strong>legende<br />

Problematik des Landeshaushaltes ist die große Altschuldenlast <strong>und</strong> die daraus<br />

resultierende Zinsbelastung. Bremen ist ein mahnendes Beispiel dafür, wie ein hoher<br />

Schuldenstand die fiskalische Handlungsfähigkeit in zunehmendem Maße einschränkt <strong>und</strong><br />

man letztlich in einen Teufelskreis aus steigenden Zinsausgaben <strong>und</strong> wachsen<strong>der</strong><br />

Verschuldung eintritt. 46 Um eine dauerhafte Sanierung zu erreichen, hofft die Freie<br />

Hansestadt im Zuge <strong>der</strong> im Jahr 2019 anstehenden Neuordnung des<br />

Län<strong>der</strong>finanzausgleichs auf eine Lösung. 47<br />

45 Die vorläufige Haushaltsrechnung für das Jahr 2009 weist ein Finanzierungsdefizit von 1 Mrd. Euro aus.<br />

46 Berechnungen des Finanzsenats zeigen, dass Bremen, hätte es das gleiche Zinsausgabenniveau je<br />

Einwohner wie die Län<strong>der</strong> <strong>und</strong> Gemeinden des übrigen B<strong>und</strong>esgebietes, seit 2008 einen ausgeglichenen<br />

Haushalt hätte. Wäre zudem die Entwicklung <strong>der</strong> steuerabhängigen Einnahmen parallel zum<br />

B<strong>und</strong>esdurchschnitt verlaufen, hätte man seit 2006 sogar Finanzierungsüberschüsse verzeichnen können,<br />

vgl. Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2009a), S. 26f.<br />

47 Da die Freie Hansestadt Bremen aus ihrer Sicht die bestehende Haushaltsnotlage nicht aus eigener Kraft<br />

bewältigen kann, wurde am 7. April 2006 ein Normenkontrollantrag beim B<strong>und</strong>esverfassungsgericht gestellt.<br />

In diesem Verfahren soll die Verfassungsmäßigkeit des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes (FAG)<br />

überprüft werden. Nach Auffassung Bremens ist die fö<strong>der</strong>ale Gemeinschaft zu finanzieller Hilfeleistung<br />

verpflichtet, wenn sich ein B<strong>und</strong>esland in einer Haushaltsnotlage befindet, zu <strong>der</strong>en Überwindung es aus<br />

eigener Kraft nicht mehr in <strong>der</strong> Lage ist. Bremen möchte damit eine Fortsetzung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sanierungshilfen<br />

erreichen.<br />

32


Zu <strong>der</strong> angesprochenen expliziten Staatsverschuldung muss aber noch die implizite<br />

hinzugefügt werden. Diese besteht etwa aus den in <strong>der</strong> Vergangenheit eingegangenen<br />

Zahlungsverpflichtungen für die Versorgung <strong>der</strong> Landesbeamten <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Angehörigen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des in naher Zukunft beginnenden Eintritts kohortenstarker Beamtenjahrgänge<br />

in den Ruhestand wird auch <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Versorgungsaufwendungen an den<br />

Gesamtausgaben Bremens deutlich steigen. Die im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden Studie<br />

getätigte <strong>Ausgabenprojektion</strong> <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> muss daher im Kontext <strong>der</strong> im<br />

vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Haushaltssituation sowie <strong>der</strong> bereits heute<br />

vorhandenen Verschuldung des B<strong>und</strong>eslandes Bremen gesehen werden. 48<br />

48 Zum vorhergehenden Abschnitt vgl. Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2009a), Statistisches B<strong>und</strong>esamt (2009),<br />

Statistisches B<strong>und</strong>esamt (2010) sowie B<strong>und</strong>esfinanzministerium (2010).<br />

33


3. Die Die Entwicklung Entwicklung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Beamtenpopulati<br />

Beamtenpopulation<br />

Beamtenpopulati on<br />

Ausgangspunkt für die Projektion <strong>der</strong> Beamtenpopulation Bremens ist die Altersverteilung<br />

<strong>der</strong> aktiven Beamten <strong>und</strong> Pensionäre im Basisjahr 2009, wie sie in Abbildung 15<br />

veranschaulicht wird. Analysiert man die Struktur, fällt die hohe Anzahl <strong>der</strong> männlichen<br />

Beamten über 50 Jahre auf, die innerhalb <strong>der</strong> kommenden Jahre in den Ruhestand<br />

eintreten wird. Insgesamt sticht auch in das Auge, dass es relativ wenige Beamte unter 45<br />

Jahre gibt. Dies lässt sich mit den Anfang <strong>der</strong> 1990er Jahre einsetzenden Einspar- <strong>und</strong><br />

Konsolidierungsmaßnahmen begründen, die Bedingung für die Gewährung zusätzlicher<br />

Sanierungsgel<strong>der</strong> durch den B<strong>und</strong> waren.<br />

Da keine geson<strong>der</strong>te Sterbetafel für den Stadtstaat Bremen veröffentlich wird, liegt <strong>der</strong><br />

Projektion <strong>der</strong> Beamtenpopulation die Sterbetafel 2005/07 für Nie<strong>der</strong>sachen zugr<strong>und</strong>e.<br />

Lei<strong>der</strong> werden auch keine geson<strong>der</strong>ten Sterbetafeln für Beamte veröffentlicht. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> vorliegenden Daten kann aber davon ausgegangen werden, dass<br />

Sterbewahrscheinlichkeit unter <strong>und</strong> Lebenserwartung von Beamten über den Werten <strong>der</strong><br />

Gesamtbevölkerung liegen.<br />

Für die Vorausberechnung <strong>der</strong> Beamtenpopulation <strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />

zukünftigen Pensionslasten wird von einer fernen Lebenserwartung von 88 Jahren bei<br />

Frauen <strong>und</strong> 83,5 Jahren bei Männern ausgegangen. Der jährliche Zuwachs liegt bei 500<br />

neuen Beamten, die, verteilt auf verschiedene Altersstufen, neu eingestellt werden. Der<br />

Zugang besteht hälftig aus Männern <strong>und</strong> Frauen. Im Prinzip spielt die Höhe <strong>der</strong> jährlichen<br />

Verbeamtungen für die Berechnung <strong>der</strong> zukünftigen Pensionslasten bis zum Jahr 2050 so<br />

gut wie keine Rolle. Denn die Beamten, die im Jahr 2009 <strong>und</strong> in den Folgejahren eingestellt<br />

werden, erreichen bis zum Jahr 2050 nur in sehr geringem Umfang überhaupt das<br />

Pensionsalter bzw. treten in den vorzeitigen Ruhestand. Die Versorgungsausgaben <strong>der</strong><br />

kommenden 40 Jahre hängen vielmehr entscheidend von <strong>der</strong> aktuellen<br />

Beamtenpopulation ab, die mit Hilfe <strong>der</strong> Projektion fortgeschrieben wird. 49<br />

Abbildung 16 stellt die Situation im Jahr 2015 dar. Die kohortenstarken Jahrgänge beiden<br />

Geschlechts sind entwe<strong>der</strong> schon in den Ruhestand gegangen o<strong>der</strong> stehen kurz davor.<br />

Während es im Jahr 2009 5.890 männliche <strong>und</strong> 1.970 weibliche Beamte gab, die 65 Jahre<br />

<strong>und</strong> älter waren, hat sich Zahl nun auf 6.730 bzw. 2.850 erhöht.<br />

49 Die Bevölkerungsprojektion fußt auf <strong>der</strong> Vorgehensweise nach Bonin (2001).<br />

34


100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

Abbildung Abbildung 15 15: 15 Altersstruktur Altersstruktur Landesbeamte Landesbeamte Bremen Bremen im im im Jahr Jahr 200 2009 200<br />

600 500 400 300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt, eigene Darstellung<br />

Abbildung Abbildung 16 16: 16 : Altersstruktur Altersstruktur Landes Landesbeamte<br />

Landes<br />

beamte Bremen Bremen im im Jahr Jahr 201 2015 201<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Frauen Männer<br />

Frauen Männer<br />

600 500 400 300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />

35


Zehn Jahre später sind, wie Abbildung 17 veranschaulicht, die kohortenstarken<br />

männlichen <strong>und</strong> weiblichen Jahrgänge alle in den Ruhestand eingetreten. Deutlich<br />

erkennbar ist ein Teil <strong>der</strong> im Basisjahr kohortenstarken Männerjahrgänge bereits<br />

verstorben. Es gibt nun 6.410 männliche <strong>und</strong> 3.975 weibliche Pensionäre über 65 Jahre. Im<br />

Vergleich zum Basisjahr hat sich die Zahl <strong>der</strong> Pensionärinnen damit verdoppelt. Auffällig ist<br />

<strong>der</strong> Zuwachs bei <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> über 80-Jährigen. Gab es im Jahr 2009 noch 1.120<br />

männliche <strong>und</strong> 480 weibliche Ruhegehaltsempfänger über 80 Jahre, liegt dieser Wert nun<br />

bereits bei mehr als 2.340 bzw. 1.060, was einem Wachstum um den Faktor 2,1 bzw. 2,2<br />

entspricht.<br />

Wie Abbildung 18 zeigt, ist im Jahr 2035 die Zahl <strong>der</strong> männlichen Ruhestandsbeamten auf<br />

5.085 zurückgegangen, während die entsprechende weibliche Altersgruppe noch einmal<br />

leicht auf 4.060 gestiegen ist. Die Zahl <strong>der</strong> über 80-jährigen Männer ist mit 2.340 konstant<br />

geblieben ist, die <strong>der</strong> Frauen wuchs auf 1.860, was gegenüber dem Basisjahr einer<br />

Steigerung um den Faktor 3,9 entspricht. Berücksichtigt man, dass die Wahrscheinlichkeit,<br />

pflegebedürftig zu werden, ab diesem Alter signifikant ansteigt, wird dies für die<br />

staatlichen Beihilfezahlungen, die aber nicht Untersuchungsgegenstand dieses<br />

Gutachtens sind, eine Kostenexplosion bedeuten.<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

Abbildung<br />

Abbildung Abbildung 17 17: 17 : Altersst Altersstruktu<br />

Altersst<br />

uktu uktur uktu r Landesbeamte Bremen Bremen 202 2025 202<br />

600 500 400 300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Frauen Männer<br />

36


100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

Abbildung Abbildung 18 18: 18 Altersstruktur Altersstruktur Landesbeamte<br />

Landesbeamte Landesbeamte Bremen Bremen 203 2035 203<br />

600 500 400 300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Im Jahr 2050 sind, wie in Abbildung 19 zu erkennen ist, die im Basisjahr 2009<br />

kohortenstarken Jahrgänge <strong>der</strong> über 50-Jährigen zu einem großen Teil bereits verstorben.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Ruhestandbeamten, die 65 Jahre <strong>und</strong> älter sind, hat sich verringert. Es gibt<br />

nun 3.650 männlichen Pensionäre <strong>und</strong> 4.000 weibliche Pensionäre, die damit in <strong>der</strong><br />

Überzahl sind. Die Gruppe <strong>der</strong> über 80-Jährigen sank bei Frauen leicht auf 1.605, während<br />

es bei den Männern einen deutlicheren Rückgang auf 1.560 gab.<br />

In <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Population schlagen sich nun deutlich die getroffenen Annahmen<br />

bezüglich des jährlichen Zugangs neuer Beamten nie<strong>der</strong>. Da die 500 Neueinstellungen pro<br />

Jahr hälftig auf Männer <strong>und</strong> Frauen aufgeteilt wurden, liegt die Kohortenstärke, von<br />

einigen Sterbefällen abgesehen, bei jeweils 250. Hier wird nun anschaulich, dass die Wahl<br />

des Zugangs so gut wie keinen Einfluss auf die zukünftigen Versorgungsausgaben hat.<br />

Denn <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> zwischen 2009 <strong>und</strong> 2050 neu eingestellten Beamten ist noch im<br />

aktiven Dienst <strong>und</strong> nicht in Pension gegangen. Die Annahme von 500 Neueinstellungen<br />

pro Jahr, die durch ein Zugangsprofil modelliert werden, impliziert langfristig eine relativ<br />

stabile Beamtenpopulation, was angesichts <strong>der</strong> demographischen Entwicklung im<br />

Stadtstaat Bremen <strong>und</strong> den schon umfangreichen Personaleinsparungen <strong>der</strong><br />

zurückliegenden 15 Jahre ein realistisches Szenario ist.<br />

Frauen Männer<br />

37


100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

Abbildung Abbildung 19 19: 19 : Altersstruktur Landesbeamte Bremen Bremen 2050<br />

2050<br />

600 500 400 300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Frauen Männer<br />

Abbildung 20 stellt zusammenfassend die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> gesamten<br />

Beamtenpopulation als Ergänzung zu <strong>der</strong> geschlechtsspezifischen Analyse dar. Wichtig für<br />

die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungsausgaben ist <strong>der</strong> Teil rechts <strong>der</strong> Regel-<br />

altersgrenze von 65 Jahren. Der Vergleich <strong>der</strong> blauen mit <strong>der</strong> roten Linie verdeutlicht die<br />

gesamte Dimension <strong>der</strong> zukünftigen Belastungen. Im Jahr 2009 gab es 7.860 Beamte über<br />

65 Jahre <strong>und</strong> 1.600 Beamte über 80 Jahre. Innerhalb <strong>der</strong> folgenden elf Jahre erhöht sich die<br />

Gruppe <strong>der</strong> über 65-Jährigen auf 10.450. Im Jahr 2022 wird mit 10.500 Pensionären das<br />

Maximum erreicht, um bis 2050 dann wie<strong>der</strong> deutlich auf 7.640 zurückzugehen. Der<br />

Rückgang unter das Ausgangsniveau lässt sich, wie bereits angeführt, mit <strong>der</strong> rigiden<br />

Personalpolitik seit Beginn <strong>der</strong> Konsolidierungsmaßnahmen 1993 erklären: Beamte, die als<br />

Folge davon nicht eingestellt wurden, treten auch nicht in den Ruhestand. Exponentiell<br />

wachsen werden die Ruhegehaltsempfänger, die 80 Jahre <strong>und</strong> älter sind. Während es bis<br />

zum Jahr 2020 eine Zunahme um den Faktor 1,4 auf 2.240 geben wird, liegt <strong>der</strong> Wert des<br />

Jahres 2050 bereits bei 3.170 – also zwei Mal so viel wie im Basisjahr. Das Maximum wird<br />

hier im Jahr 2035 mit 4.200 Pensionären, die 80 Jahre <strong>und</strong> älter sind, erreicht. Dies<br />

38


entspricht dem 2,6-fachen des Ausgangswertes. 50 Außerdem ist wie<strong>der</strong>um gut zu sehen,<br />

dass die aus <strong>der</strong> Beamtenpopulation abgeleiteten zukünftigen Versorgungsausgaben<br />

kaum etwas mit <strong>der</strong> Einstellungspolitik zwischen 2009 <strong>und</strong> 2050 zu tun haben. Sie sind<br />

vielmehr determiniert durch die Verbeamtungen vergangener Jahrzehnte.<br />

Anzahl<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 20 20: 20 : Entwicklung <strong>der</strong> gesamten Beamtenpopulation<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Abbildungen 21 <strong>und</strong> 22 auf <strong>der</strong> folgenden Seite veranschaulichen noch einmal die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> Landesbeamten, indem das Basisjahr 2009 jeweils <strong>der</strong><br />

Situation im Jahr 2025 bzw. 2050 gegenübergestellt wird. Die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Altersstruktur schlägt sich unmittelbar, wie in Kapitel 4 gezeigt werden wird, in <strong>der</strong> Höhe<br />

<strong>der</strong> Versorgungsausgaben nie<strong>der</strong>, die aus dem Landeshaushalt zu finanzieren sind.<br />

50 In diesen Zahlen sind nur die männlichen <strong>und</strong> weiblichen Beamten über 65 Jahre berücksichtigt. Sonstige<br />

Versorgungsempfänger wie Frühpensionäre, Witwen o<strong>der</strong> Waisen sind darin nicht enthalten.<br />

Alter<br />

2009 2020 2050<br />

Pensionsgrenze<br />

39


100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

Abbildung Abbildung 21 21: 21 21:<br />

: Beamtenpopulation 200 2009 200<br />

<strong>und</strong> <strong>und</strong> 202 2025 202 im im Vergleich Vergleich<br />

Vergleich<br />

600 500 400 300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />

Frauen 2008 Frauen 2025 Männer 2008 Männer 2025<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Abbildung Abbildung 22 22: 22 : Beamtenpopulation 200 2009 200<br />

<strong>und</strong> <strong>und</strong> 2050 2050 2050 im im Vergleich Vergleich<br />

Vergleich<br />

600 500 400 300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />

Frauen 2008 Frauen 2050 Männer 2008 Männer 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

40


Die Ruhegehälter <strong>der</strong> Pensionäre werden, wie bereits ausgeführt, aus den Einnahmen des<br />

laufenden Haushalts <strong>und</strong> damit größtenteils aus Steuermitteln finanziert. Bei<br />

umlagefinanzierten Sozialversicherungssystemen definierte die Finanzwissenschaft den<br />

sogenannten Altenquotienten (ALQ). Der ALQ65 gibt demnach das Verhältnis <strong>der</strong><br />

Menschen über 65 Jahre zu <strong>der</strong> Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 <strong>und</strong> 64<br />

an. Analog zu diesem Konzept soll nun ein Pensionärsquotient (PQ) berechnet werden.<br />

Dieser setzt die Anzahl <strong>der</strong> Pensionäre in das Verhältnis zu den Einwohnern des<br />

Stadtstaates Bremen, die potentiell erwerbstätig sind. Letztgenannte finanzieren im Prinzip<br />

mit ihren Steuerzahlungen die Versorgung <strong>der</strong> Ruhestandsbeamten. 51 Analog zum<br />

Altenquotienten umlagefinanzierter Sozialversicherungssysteme werden auf diese Weise,<br />

bildlich gesprochen, Leistungsempfänger ins Verhältnis zu Beitragszahlern gesetzt. Im<br />

Basisjahr liegt, wie Abbildung 23 zeigt, <strong>der</strong> Pensionärsquotient (PQ) bei 18,1. Auf 1.000<br />

Einwohner Bremens in erwerbsfähigem Alter kommen 18,1 Pensionäre. Dieser Wert steigt<br />

in den folgenden Jahren stark an <strong>und</strong> erreicht 2028 mit 25,7 sein Maximum, um sich<br />

danach bis 2045 wie<strong>der</strong> auf 20,4 zu verringern. 52 Noch drastischer ist die Entwicklung,<br />

wenn man die Pensionäre über 80 Jahre analysiert, zumal in dieser Altersgruppe die<br />

Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, stark ansteigt. Im Basisjahr kommen auf<br />

1.000 Einwohner Bremens in erwerbsfähigem Alter statistisch 3,7 Ruhestandsbeamte über<br />

80 Jahre. Dieser Wert wird sich bis 2034 auf 11,2 mehr als verdreifachen, um dann bis 2050<br />

auf 8,9 zurückzugehen Bei <strong>der</strong> Entwicklung des Pensionärsquotienten wirken sich zwei<br />

Effekte aus. Zum einen, wie bereits gezeigt wurde, die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Beamtenpopulation. Gleichzeitig sinkt in Bremen bis zum Jahr 2050 aufgr<strong>und</strong> des<br />

demographischen Wandels gemäß aktueller Vorausberechnung die Bevölkerung in<br />

erwerbsfähigem Alter von 435.000 auf 354.000.<br />

51 Natürlich bezahlen auch Pensionäre Einkommensteuer, aus <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um zum Teil ihre Ruhegehälter<br />

finanziert werden. Die Steuerhöhe ist aber niedriger als in <strong>der</strong> aktiven Zeit. Der Pensionärsquotient (PQ) ist<br />

ein sinnvolles Maß, um die steigenden Belastungen <strong>der</strong> Menschen im Erwerbsalter bei <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> darzustellen. In <strong>der</strong> Finanzwissenschaft benutzt man analog auch den<br />

„Pflegequotienten“, um das Verhältnis von Menschen über 80 Jahren zu jungen Menschen im<br />

erwerbsfähigen Alter zu berechnen. Dies geschieht, obwohl auch Rentner Beiträge für die soziale<br />

Pflegeversicherung abführen.<br />

52 Der Bevölkerungsprojektion für Bremen liegt die Variante 1-W1 <strong>der</strong> 12. koordinierten<br />

Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes zugr<strong>und</strong>e, die eine Untergrenze <strong>der</strong><br />

mittleren Bevölkerung beschreibt.<br />

41


Abbildung Abbildung 23 23: 23 : Entwicklung Entwicklung des Verhältni Verhältnisses<br />

Verhältni sses Pensionäre Pensionäre zur zur Gesamtbevölkerung Gesamtbevölkerung 15 15 bi bis bi bis<br />

s 64 Jahre Jahre<br />

Pensionärsquotient<br />

26<br />

24<br />

22<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, eigene Berechnung<br />

Jahr<br />

PQ65 PQ80<br />

42


4. Entwicklung Entwicklung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben Ruhegehaltsausgaben unter unter verschiedenen<br />

verschiedenen<br />

<strong>Reformszenarien</strong><br />

<strong>Reformszenarien</strong><br />

4.1 4.1 Methode Methode <strong>und</strong> <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lage<br />

Datengr<strong>und</strong>lage<br />

Die offiziell ausgewiesene Verschuldung des Stadtstaates Bremen in Höhe von aktuell<br />

16,01 Mrd. Euro (Stand Ende 2009) ist ein unzureichen<strong>der</strong> Indikator zur Beurteilung<br />

fiskalischer Aktivität. Zukünftige Zahlungsverpflichtungen, die bereits in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit begründet wurden, aber erst in zukünftigen Haushaltsplänen<br />

kassenwirksam werden, schlagen sich in dieser sogenannten expliziten<br />

Staatsverschuldung nicht nie<strong>der</strong>. Ferner sind keine Aussagen über die Nachhaltigkeit einer<br />

Fiskalpolitik <strong>und</strong> ihre intergenerativen Lastenverschiebungen möglich.<br />

Die drei amerikanischen Ökonomen Auerbach, Gokhale <strong>und</strong> Kotlikoff entwickelten mit <strong>der</strong><br />

Methode <strong>der</strong> Generationenbilanzierung („Generational Accounting“) ein<br />

Analyseinstrument zur Betrachtung langfristiger Wirkungen fiskalischer Maßnahmen. 53 Im<br />

Folgenden wird die Generationenbilanzierung zur Darstellung <strong>der</strong><br />

Zahlungsverpflichtungen angewandt, die in Zukunft für die Versorgung <strong>der</strong><br />

Landesbeamten Bremens aufzuwenden sein werden. Auch hierbei handelt es sich um eine<br />

Form impliziter Staatsverschuldung. Durch den Rechtsakt <strong>der</strong> Verbeamtung einer Person<br />

auf Lebenszeit geht <strong>der</strong> Dienstherr im Rahmen des gr<strong>und</strong>gesetzlich verankerten<br />

Alimentationsprinzips die Verpflichtung ein, während des aktiven Dienstes, bei Krankheit<br />

<strong>und</strong> Invalidität sowie nach Eintritt in den Ruhestand die Versorgung des Beamten <strong>und</strong> ggf.<br />

seiner Ehefrau <strong>und</strong> seiner Kin<strong>der</strong> sicherzustellen. 54 Die Verbeamtung hat für den<br />

Arbeitgeber zunächst den Vorteil, dass er keine Beiträge in die Sozialversicherungssysteme<br />

zu bezahlen hat. Dafür sind langfristig die Versorgungsausgaben von Beamten <strong>und</strong> ihren<br />

Angehörigen vollständig aus Haushaltsmitteln zu leisten. Rücklagen für zukünftige<br />

Pensions- <strong>und</strong> Beihilfeverpflichtungen, wie sie jedes privatwirtschaftliche Unternehmen in<br />

seiner Bilanz bilden müsste, unterblieben im Rahmen <strong>der</strong> klassischen kameralistischen<br />

Haushaltsführung weitgehend. Mit Hilfe <strong>der</strong> Methode <strong>der</strong> Generationenbilanzierung soll<br />

nun <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis zum Jahr 2050 anfallenden Zahlungsverpflichtungen berechnet<br />

werden. Dies ist, vereinfacht ausgedrückt, <strong>der</strong> Betrag, den das B<strong>und</strong>esland Bremen bei<br />

kaufmännischer Buchführung in seiner Bilanz zurückstellen müsste, um den langfristig<br />

anfallenden Versorgungsausgaben Rechnung zu tragen. Im Folgenden werden nur die<br />

53 Die Methodik <strong>der</strong> Generationenbilanzierung wurde von Auerbach et al. (1991, 1992 <strong>und</strong> 1994) Anfang <strong>der</strong><br />

neunziger Jahre entwickelt. Genaueres zur Methode <strong>und</strong> zur Kritik an <strong>der</strong> Generationenbilanzierung findet<br />

sich in Raffelhüschen (1999) <strong>und</strong> Bonin (2001). Auf diesen beiden Arbeiten bauen auch die nachfolgenden<br />

Ausführungen gr<strong>und</strong>legend auf.<br />

54 Vgl. die ausführliche Darstellung <strong>der</strong> deutschen <strong>Beamtenversorgung</strong> in Kapitel 2.<br />

43


zukünftigen Ruhegehaltszahlungen betrachtet. Ausgaben für die Witwen- <strong>und</strong><br />

Waisenversorgung sowie Beihilfeleistungen bleiben unberücksichtigt. Dies leitet sich aus<br />

<strong>der</strong> konkreten Fragestellung des Gutachtens ab, das untersuchen soll, wie sich eine<br />

Übertragung <strong>der</strong> Reformschritte <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung auf die<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> auswirken würde.<br />

In einem ersten Schritt wird zunächst mittels <strong>der</strong> Personalstatistik des Statistischen<br />

B<strong>und</strong>esamtes eine Population aus allen aktiven Beamten <strong>und</strong> den <strong>der</strong>zeitigen Pensionären<br />

gebildet. Dabei wird zwischen männlichen <strong>und</strong> weiblichen Beamten differenziert. Mittels<br />

<strong>der</strong> spezifischen Sterbetafel des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen lässt sich diese Population nun, wie<br />

bereits erläutert, in die Zukunft fortschreiben. 55<br />

Aus Datensätzen des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes für Bremen wird dann das<br />

geschlechtsspezifische Bestandsprofil <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Pensionäre gebildet. Dieses stellt die<br />

durchschnittliche, vom Geschlecht abhängige jährliche Pensionszahlung des<br />

B<strong>und</strong>eslandes Bremen für einen Angehörigen <strong>der</strong> jeweiligen Alterskohorte dar. Eine<br />

Differenzierung nach den verschiedenen Laufbahngruppen von Landesbeamten<br />

(einfacher, mittlerer, gehobener <strong>und</strong> höherer Dienst) erfolgt nicht. Vielmehr wird von<br />

einem repräsentativen durchschnittlichen Beamten <strong>der</strong> jeweiligen Alterskohorte<br />

ausgegangen. Theoretisch müsste die aggregierte jährliche Pensionszahlung des<br />

Stadtstaates Bremen <strong>der</strong> durchschnittlichen Pension je<strong>der</strong> Alterskohorte, multipliziert mit<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Kohortenstärke entsprechen. Formal lässt sich diese Beziehung wie folgt<br />

ausdrücken:<br />

�<br />

� � = � � �,�<br />

�����<br />

� � stellt die Summe sämtlicher Pensionszahlungen an Beamte im Ruhestand im Basisjahr b<br />

dar, � �,� die geschlechtsspezifische, aus Mikro-Daten gewonnene Pensionszahlungen eines<br />

Beamten, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Alterskohorte k angehört. � �,� schließlich ist die jeweilige<br />

Kohortenstärke.<br />

Diese Beziehung ist aber nur in <strong>der</strong> Theorie erfüllt. Während sich die tatsächlichen<br />

jährlichen Pensionsausgaben dem Haushaltsplan des Stadtstaates Bremen entnehmen<br />

lassen, handelt es sich bei den Pensionsprofilen um statistische Durchschnitte, was zu<br />

gewissen Ungenauigkeiten führt. Zur Lösung dieses Problems wird daher in einem<br />

55 Für Beamte existiert zwar eine Sterbetafel, diese wird von offizieller Seite aber nicht veröffentlicht. Die<br />

statistische Lebenserwartung eines Beamten liegt über <strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung. Im Folgenden findet die<br />

Sterbetafel des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen Anwendung, im Rahmen einer Simulationsrechnung wird die<br />

Sensitivität <strong>der</strong> gewonnen Ergebnisse hinsichtlich <strong>der</strong> angenommenen Lebenserwartung dargestellt.<br />

� �,�<br />

(1)<br />

44


Zwischenschritt eine Reskalierung <strong>der</strong> geschlechtsspezifischen Pensionsprofile<br />

vorgenommen. Dieses Mikro-Pensionsprofil wird reskaliert <strong>und</strong> so mit dem vorliegenden<br />

Makro-Aggregat <strong>der</strong> in einem Jahr insgesamt geleisteten Pensionszahlungen in Einklang<br />

gebracht. Dazu wird zunächst für jedes Geschlecht ein Vektor<br />

��,� �<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

��,��� . �<br />

. �<br />

�<br />

�<br />

�,� �<br />

. �<br />

. �<br />

��,� �<br />

gebildet, <strong>der</strong> aus den durchschnittlichen, <strong>der</strong> Statistik entnommenen altersspezifischen<br />

Pensionszahlungen besteht. � �,� ist die durchschnittliche Pensionszahlung im Basisjahr �<br />

für einen Angehörigen <strong>der</strong> Alterskohorte �. Zur Reskalierung wird dieser Vektor nun mit<br />

einem Skalar � multipliziert. � wird dabei so gewählt, dass folgende Beziehung für alle<br />

lebenden Alterskohorten � − � ≤ � ≤ � erfüllt ist:<br />

Formal ist � damit folgen<strong>der</strong>maßen definiert:<br />

� =<br />

� �,� = �� �,�<br />

� �<br />

∑� ����� ��,���,� (2)<br />

(3)<br />

. (4)<br />

Auf diese Weise findet eine Verknüpfung zwischen Mikro- <strong>und</strong> Makroebene statt <strong>und</strong><br />

Gleichung (1) ist für alle Werte erfüllt.<br />

Für alle Beamten, die im Basisjahr bereits eine Pension beziehen, wird diese mit <strong>der</strong><br />

Wachstumsrate (1 + �) in die Zukunft fortgeschrieben:<br />

���� ��,� = ��,�(1 + �) ��� . (5)<br />

Diese Gleichung sagt aus, dass ein im Jahr � (� − � ≤ � ≤ �) geborener Beamter, <strong>der</strong> im<br />

Basisjahr � eine Pension in Höhe von � �,�bezieht, diese auch in den Folgejahren � erhält,<br />

45


aber jeweils erhöht um einen Wachstumsfaktor �. Die Bestandspensionäre des Basisjahres<br />

sterben im Lauf <strong>der</strong> Zeit <strong>und</strong> werden zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt<br />

vollständig verschw<strong>und</strong>en sein. Dieses Bestandsprofil verschiebt sich auf <strong>der</strong> Zeitachse<br />

damit so lange nach rechts, bis <strong>der</strong> letzte im Basisjahr noch lebende Pensionär gestorben<br />

ist.<br />

Nun gilt es, ausgehend von den Daten des Basisjahrs die altersspezifischen Pensionsprofile<br />

zukünftiger Zugangspensionäre zu bestimmen. Im Gegensatz zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung liegen bei Pensionen keine öffentlich zugänglichen Daten über die<br />

Zugangspensionäre vor. Aus diesem Gr<strong>und</strong> müssen gewisse Annahmen getroffen werden,<br />

um ein alters- <strong>und</strong> geschlechtsspezifisches Profil für Zugangspensionäre zu generieren. In<br />

einem ersten Schritt werden aus den vorliegenden Daten über die<br />

(geschlechtsspezifischen) Kohortenstärken <strong>der</strong> Pensionäre zweier aufeinan<strong>der</strong>folgen<strong>der</strong><br />

Jahre die Differenzen zwischen den absoluten Kohortenstärken bei<strong>der</strong> Jahrgänge gebildet.<br />

��� Formal betrachtet bestimmt sich die Zugangspension ��,� im Jahr � für eine Alterskohorte<br />

�, indem man die absolute Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anzahl an Pensionären mit dem Alter (� − �)<br />

zu dem Wert <strong>der</strong> gleichen Kohorte mit dem Alter (� − � + 1) im Jahr � + 1 berechnet. Um<br />

nun die Pension zu erhalten, wird mit <strong>der</strong> Durchschnittspension im Basisjahr multipliziert.<br />

Diese Annahme ist gewiss vereinfachend, jedoch aufgr<strong>und</strong> mangeln<strong>der</strong> Mikrodaten<br />

notwendig. Der Pensionswert erhöht sich pro Jahr wie<strong>der</strong>um mit <strong>der</strong> Wachstumsrate<br />

(1 + �). Insgesamt folgt also:<br />

��� ����<br />

��,� = �����,�����)<br />

����<br />

− ��,���) � (1 + �) ��� (6)<br />

für alle lebenden Kohorten � − � ≤ � ≤ �. Ein im Jahr 2020 65-Jähriger hätte damit eine<br />

Zugangspension, die sich aus <strong>der</strong> um die reale jährliche Wachstumsrate gewachsenen<br />

Differenz zwischen <strong>der</strong> durchschnittlichen Pension eines im Basisjahr 2009 64-Jährigen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> eines im Jahr 2010 65-Jährigen zusammensetzt.<br />

Die altersspezifische zukünftige Pensionszahlung <strong>der</strong> Kohorte � in einem Jahr � ist dann<br />

definiert als:<br />

��� ���<br />

��,� = ����,�(1<br />

��� + �) + ��,� , (7)<br />

wie<strong>der</strong>um für alle Kohorten � − � ≤ � ≤ �. Ein durchschnittlicher Beamter, <strong>der</strong> im Jahr �<br />

���<br />

geboren ist, erhält damit im Jahr � (� > �) eine Pension ��,� , die sich aus <strong>der</strong> Pension <strong>der</strong><br />

46


Vorperiode (� − 1), erhöht um die Wachstumsrate �, <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zugangspension <strong>der</strong> in<br />

diesem Jahr neu hinzugekommenen Pensionäre zusammensetzt. Auf diese Weise baut sich<br />

das altersspezifische Pensionsprofil zukünftiger Pensionäre nach <strong>und</strong> nach auf.<br />

In einem letzten Schritt wird nun ausgehend vom Basisjahr � <strong>der</strong> Barwert sämtlicher<br />

zukünftiger Pensionsverpflichtungen (BPV) gegenüber aktiven bzw. sich bereits im<br />

Ruhestand befindenden Landesbeamten ermittelt. Dabei werden die geschätzten<br />

Pensionszahlungen aufsummiert <strong>und</strong> auf das Basisjahr diskontiert:<br />

���<br />

�<br />

���� = � � ���,� ���� ���<br />

+ ��,� �<br />

(1 + �) ���<br />

��� �����<br />

����<br />

Für jede Periode � werden somit die Pensionen im Status quo (��,� ) <strong>und</strong> die zukünftigen<br />

���<br />

Pensionsverpflichtungen (��,� ) zunächst mit <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> jeweiligen Alterskohorte (��,�)<br />

multipliziert <strong>und</strong> dann für jedes Jahr (� > �) entsprechend mit dem Faktor (1 + �)<br />

abdiskontiert.<br />

Abschließend soll die Funktionsweise <strong>der</strong> Methode anhand zweier Grafiken verdeutlicht<br />

werden. Die dunkelblaue Linie in Abbildung 23 stellt das Bestandsprofil <strong>der</strong> männlichen<br />

Pensionäre im Basisjahr 2009 dar. Dieses baut sich in den folgenden Jahrzehnten durch<br />

Mortalität schrittweise ab. Die hellblaue Linie rechts außen illustriert die Situation des<br />

Jahres 2050. Von den im Basisjahr vorhandenen Pensionären ist nur noch ein geringer Teil<br />

übrig. Analog wird mit den weiblichen Ruhestandsbeamten verfahren. Parallel dazu baut<br />

sich das geschlechtsspezifische Zugangsprofil nach <strong>und</strong> nach auf. Dieses besteht aus jenen<br />

Beamten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden <strong>und</strong> in den Ruhestand eintreten. Der<br />

männliche Zugang des Jahres 2009 wird in Abbildung 24 durch die dunkelblaue Linie ganz<br />

links dargestellt. Im Jahr 2050, repräsentiert durch die orangene Linie, hat sich das<br />

Zugangsprofil <strong>der</strong>gestalt entwickelt, dass es nun wie<strong>der</strong> alle Pensionärsjahrgänge bis 100<br />

Jahre umfasst. Mit Hilfe <strong>der</strong> Bestands- <strong>und</strong> Zugangsprofile lassen sich nun für jedes Jahr die<br />

Ruhegehaltsausgaben berechnen. 56<br />

56 Für eine detailliertere Beschreibung <strong>und</strong> Diskussion <strong>der</strong> Methode vgl. Heidler et al. (2009).<br />

� �,�<br />

.<br />

(8)<br />

47


4500<br />

4000<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 24 24: 24 24:<br />

: Abbau des Bestandsprofils am am Beispiel Beispiel Beispiel <strong>der</strong> <strong>der</strong> männlichen männlichen Pensionäre<br />

Pensionäre<br />

Pensionäre<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Abbildung Abbildung 25 25: 25 : Aufbau des Zugangsprofils am am am Beispiel Beispiel <strong>der</strong> <strong>der</strong> männlichen männlichen Pensionäre<br />

Pensionäre<br />

Pensionäre<br />

Alter<br />

2009 2020 2030 2040 2050<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100<br />

Alter<br />

2009 2010 2020 2030 2040 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

48


4.2 4.2 Projektion Projektion Projektion <strong>der</strong> <strong>der</strong> Versorgungsausgaben Versorgungsausgaben im im im Status Status quo<br />

quo<br />

Durch die Übertragung <strong>der</strong> Riester-Treppe <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung auf den<br />

Bereich <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> sinkt, wie eingangs bereits dargestellt, <strong>der</strong> maximale<br />

Ruhegehaltssatz schrittweise von 75 auf 71,75 Prozent <strong>und</strong> entsprechend auch <strong>der</strong><br />

jährliche Steigerungsfaktor von 1,875 Prozent auf 1,79375 Prozent. Von dieser Maßnahme<br />

sind neben den aktiven Beamten auch die Pensionäre betroffen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />

wurden auch Beamte in den Kreis <strong>der</strong> Riester-För<strong>der</strong>berechtigten aufgenommen, können<br />

also staatlich unterstützte private Altersvorsorge betreiben.<br />

Diese Maßnahme, die im Kern nichts an<strong>der</strong>es als eine Kürzung des Ruhegehaltes ist,<br />

verringert die zukünftigen Pensionslasten des B<strong>und</strong>eslandes Bremen. Im Basisjahr 2009<br />

wurde, wie in Abschnitt 2.3 erläutert, die 6. Stufe <strong>der</strong> schrittweisen Absenkung des<br />

maximalen Ruhegehaltssatzes von 75 auf 71,75 Prozent erreicht. Geht man bezüglich <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Lebenserwartung vom Basisszenario aus <strong>und</strong> unterstellt eine jährliche<br />

Wachstumsrate <strong>der</strong> Beamtenbesoldung <strong>und</strong> Pensionen in Höhe von zwei Prozent, einen<br />

Zinssatz von drei Prozent sowie die Fortsetzung <strong>der</strong> Absenkung, beliefe sich <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Barwert aller bis zum Jahr 2050 anfallenden Ruhegehaltsausgaben auf 11,7 Mrd. Euro.<br />

Vereinfacht gesagt müsste das Land Bremen diese Summe in seiner Bilanz als Rückstellung<br />

ausweisen, wenn es den für Unternehmen geltenden bilanziellen Vorschriften unterworfen<br />

wäre. Die jährlichen Ruhegehaltsausgaben würden von 318,6 Mio. Euro im Jahr 2009 auf<br />

692,4 Mio. Euro im Jahr 2050 ansteigen. Bei <strong>der</strong> Modellierung wurde davon ausgegangen,<br />

dass <strong>der</strong> stufenweise Übergang zum neuen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent bis zum<br />

Jahr 2012 vollzogen ist. Berücksichtigt man neben <strong>der</strong> expliziten Verschuldung Bremens<br />

am Kreditmarkt in Höhe von 16,01 Mrd. Euro (Stand Ende 2009) diese zusätzliche implizite<br />

Verschuldung in Form schweben<strong>der</strong> Leistungsversprechen, erhält man eine<br />

Gesamtverschuldung in Höhe von 27,7 Mrd. Euro, was knapp 104 Prozent des bremischen<br />

Bruttoinlandsproduktes (BIP) des Jahres 2009 entspricht.<br />

Ohne die Übertragung des Riester-Faktors würde <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsverpflichtungen 12,2 Mrd. Euro betragen. Diese Reform brachte damit eine<br />

Entlastung in Höhe von 4,1 Prozent. Ohne die schrittweise Absenkung des<br />

Versorgungsniveaus hätte Bremen im Jahr 2009 Pensionszahlungen in Höhe von 327,2<br />

Mio. Euro leisten müssen. Dieser Wert hätte sich bis 2020 auf 482,2 Mio. Euro erhöht, im<br />

Jahr 2050 wären 722,9 Mio. Euro fällig geworden. Abbildung 26 stellt die Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Übertragung des Riester-Faktors auf den zukünftigen Verlauf <strong>der</strong> jährlichen<br />

Ruhegehaltsausgaben dar. Doch auch in diesem Szenario, das dem aktuellen Status quo<br />

entspricht, wird es zu einem deutlichen Anstieg <strong>der</strong> jährlichen Ruhegehaltsausgaben<br />

49


kommen. Bereits im Jahr 2020 wird Bremen 461,8 Mio. Euro aufwenden müssen. Auch in<br />

den Folgejahren setzt sich das Ausgabenwachstum fort: Im Jahr 2040 müssen<br />

Ruhegehaltszahlungen in Höhe von 560 Mio. Euro geleistet werden, zehn Jahre später<br />

sogar 692,4 Mio. Euro.<br />

Millionen Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 26 26: 26 : Entlastung durch die Einführung Einführung des des Riester Riester-Faktors<br />

Riester<br />

Faktors Faktors<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

ohne Riesterfaktor mit Riesterfaktor<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Die prozentuale Zunahme <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben verläuft sehr unterschiedlich.<br />

Abbildung 27 stellt die jährliche Wachstumsrate dar. Bis zum Jahr 2018 treten<br />

Wachstumsraten auf, die drei Prozent <strong>und</strong> größer sind. Das Maximum wird im Jahr 2013<br />

mit einer Wachstumsrate von 4,4 Prozent erreicht. In den Folgejahren sinkt <strong>der</strong> Wert <strong>und</strong><br />

bleibt ab 2021 bis zum Jahr 2046 dauerhaft unter zwei Prozent. Bei diesem Verlauf kommt<br />

zum Tragen, dass Bremen in den vergangenen Jahren bereits einen recht hohen Anstieg<br />

<strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben verzeichnete, da ein Teil <strong>der</strong> kohortenstarken<br />

Beamtenjahrgänge bereits in Pension gegangen ist. Langfristig wirken sich auch die<br />

Einsparungen im Personalbereich aus, die seit 1993 im Zuge <strong>der</strong><br />

Konsolidierungsmaßnahmen durchgesetzt wurden.<br />

50


Prozent<br />

5.0%<br />

4.5%<br />

4.0%<br />

3.5%<br />

3.0%<br />

2.5%<br />

2.0%<br />

1.5%<br />

1.0%<br />

0.5%<br />

0.0%<br />

Abbildung Abbildung 27 27: 27 27:<br />

: Jährliche Wachstumsrate Wachstumsrate <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Interessant ist ein Vergleich zwischen dem eben dargestellten Basisszenario dieser Studie,<br />

dem eine jährliche Wachstumsrate <strong>der</strong> Ruhegehälter in Höhe von zwei Prozent zugr<strong>und</strong>e<br />

liegt, <strong>und</strong> <strong>der</strong> Variante eines nominalen Nullwachstums. Während im ersten Fall, unterstellt<br />

man das Inflationsziel <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank, von einem Inflationsausgleich<br />

ausgegangen wird, blieben im zweiten Fall die Ruhegehälter auf dem Niveau des<br />

Basisjahres 2009. Dies würde für die Pensionäre im Lauf <strong>der</strong> Jahre einen enormen<br />

Realwertverlust bedeuten, was die Umsetzbarkeit dieser Variante sehr unwahrscheinlich<br />

macht. Abbildung 28 stellte die beiden genannten Szenarien einan<strong>der</strong> gegenüber.<br />

Selbst unter <strong>der</strong> Annahme von nominalen Nullwachstum würde sich <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis<br />

zum Jahr 2050 anfallenden Ruhegehaltszahlungen Bremens auf 8,5 Mrd. Euro summieren.<br />

Ausgehend von 318,6 Mio. Euro im Basisjahr 2009 würden sich die Pensionsaufwendungen<br />

allein durch die demographische Struktur <strong>der</strong> Beamtenpopulation bis zum Jahr 2021 auf<br />

ein Maximum von 379 Mio. Euro erhöhen, um danach wie<strong>der</strong> abzusinken. Es kommt somit<br />

zu einem Anstieg <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben, <strong>der</strong> nichts mit <strong>der</strong> gewählten jährlichen<br />

Wachstumsrate <strong>der</strong> Pensionen zu tun hat. 57 Im Jahr 2038 würde erstmals wie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ausgangswert unterschritten, das Minimum würde 2044 mit 301 Mio. Euro erreicht.<br />

Der bogenförmige Verlauf lässt sich damit erklären, dass in den Jahren bis 2020 <strong>der</strong> Rest<br />

<strong>der</strong> kohortenstarken Beamtenjahrgänge in den Ruhestand eintritt, was dazu führt, dass die<br />

Jahr<br />

57 Vgl. dazu auch die den Fall g=0 <strong>der</strong> Sensitivitätsanalyse in Kapitel 4.9<br />

51


Anzahl <strong>der</strong> Pensionäre ansteigt. Nach Erreichen des Maximums sinkt dieser Wert wie<strong>der</strong>,<br />

da aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> seit Beginn <strong>der</strong> 1990er Jahre in Bremen laufenden<br />

Konsolidierungsmaßnahmen umfangreiche Einsparungen im Personalbereich getätigt<br />

wurden. Als direkte Folge davon gibt es somit auch weniger Beamte, die in den Jahren<br />

nach 2025/2030 in den Ruhestand eintreten, während die vorhandenen Pensionäre, die<br />

den einst kohortenstarken Beamtenjahrgänge angehörten, langsam wegsterben.<br />

Millionen Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 28 28: 28 : Nominales Nominales Nullwachstum Nullwachstum versus versus Inflationsausgleich<br />

Inflationsausgleich<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

Variante nominales Nullwachstum (g=0) Variante Inflationsausgleich (g=2)<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

In diesem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass es sich hierbei nur um die<br />

Ruhegehaltsausgaben für die Pensionäre handelt. Aufwendungen für die Versorgung von<br />

Witwen <strong>und</strong> Waisen sowie Beihilfen sind darin nicht berücksichtigt. Die Übertragung des<br />

Riesterfaktors war damit zwar gr<strong>und</strong>sätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die sich<br />

abzeichnenden Belastungen des Landeshaushalts durch zukünftige<br />

Ruhegehaltszahlungen, selbst unter dem unrealistischen Szenario eines nominalen<br />

Nullwachstums <strong>der</strong> Pensionen, sind aber noch immer erheblich. Bei <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> besteht weiterhin Handlungsbedarf. Im Folgenden werden daher<br />

verschiedene <strong>Reformszenarien</strong> untersucht, denen im Prinzip <strong>der</strong> Ansatz zugr<strong>und</strong>e liegt, die<br />

im Bereich <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung beschlossenen Reformen auf die<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> zu übertragen. Ausgangsbasis ist dabei <strong>der</strong> rechtliche Status quo <strong>der</strong><br />

Ruhegehälter mit bereits eingeführtem Riesterfaktor.<br />

52


4.3 4.3 Einführung Einführung <strong>der</strong> <strong>der</strong> „Pension „Pension „Pension mit mit 67“<br />

67“<br />

Das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz erhöhte im Jahr 2007 die<br />

rentenrechtliche Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Die Umstellung erfolgt<br />

schrittweise <strong>und</strong> beginnt im Jahr 2012. Betroffen sind also alle Jahrgänge, die 1947 <strong>und</strong><br />

später geboren sind. Zunächst wird das Renteneintrittsalter bis 2024 jährlich um jeweils<br />

einen Monat angehoben, zwischen 2024 <strong>und</strong> 2029 dann um zwei Monate pro Jahr. Der<br />

Jahrgang 1964 ist damit <strong>der</strong> erste, <strong>der</strong> mit 67 Jahren in Rente gehen wird. Ein früherer<br />

Renteneintritt ist zwar ab <strong>der</strong> Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, allerdings kommt<br />

dann für jedes Jahr ein Abschlag von 3,6 Prozent zum Tragen. Im Prinzip ist die „Rente mit<br />

67“ nichts an<strong>der</strong>es als im Barwert eine Rentenkürzung um 7,2 Prozent. Seit <strong>der</strong> Einführung<br />

<strong>der</strong> „Rente mit 67“ für die Versicherten <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung wurde<br />

darüber diskutiert, diese Maßnahme auch auf die Beamten des B<strong>und</strong>es, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Kommunen zu übertragen. Der B<strong>und</strong> beschloss im Jahr 2008 für seine Beamten im<br />

Rahmen des „Gesetzes zur Neuordnung <strong>und</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung des B<strong>und</strong>esdienstrechts“<br />

(Dienstrechtsneuordnungsgesetz) unter an<strong>der</strong>em die Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“. Die<br />

Übergangsphase zwischen den Jahren 2012 <strong>und</strong> 2029 wurde analog zum Rentenrecht<br />

gestaltet. 58 Einige B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> sind diesem Beispiel bereits gefolgt, an<strong>der</strong>e diskutieren<br />

<strong>der</strong>zeit die Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“.<br />

In diesem Zusammenhang ist ergänzend anzuführen, dass die Anhebung <strong>der</strong><br />

Lebensarbeitszeit für Beamte auf 67 Jahre nur eine Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

GRV beschlossenen Maßnahmen darstellt, jedoch keine wirkungsgleiche. Denn auch wenn<br />

offiziell keine geson<strong>der</strong>ten Sterbetafeln für Beamte veröffentlicht werden, hat statistisch<br />

betrachtet ein heute 65-jähriger Beamter eine um etwa zwei Jahre längere<br />

Lebenserwartung als die Gesamtbevölkerung. Daher müsste eigentlich, um tatsächlich<br />

eine wirkungsgleiche Übertragung zu erreichen, die Regelaltersgrenze auf 68 Jahre erhöht<br />

werden. 59 Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite wären dann aber auch die Abschläge für einen früheren<br />

Eintritt in den Ruhestand von aktuell 3,6 Prozent pro Jahr zu verän<strong>der</strong>n. Diese wurden für<br />

die gesetzliche Rentenversicherung auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> fiskalischen Neutralität berechnet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> längeren Lebenserwartung <strong>der</strong> Beamten sollten die Versorgungsabschläge<br />

niedriger sein. 60 Die politische Durchsetzbarkeit einer <strong>der</strong>art differenzierten<br />

Betrachtungsweise ist allerdings äußerst unsicher. Daher werden nun die Auswirkungen<br />

einer Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ auf die zukünftigen Ruhegehaltsausgaben für den<br />

58 Vgl. § 51 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG).<br />

59 Vgl. Dritter Versorgungsbericht (2005), S. 335.<br />

60 Zur Berechnung <strong>der</strong> Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung vgl.<br />

Börsch-Supan (2004). Eine Analyse <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Versorgungsabschläge auf Beamtenpensionen<br />

bei vorzeitiger Pensionierung findet sich bei Nguyen <strong>und</strong> Osygus-Axt (2005).<br />

53


Fall untersucht, dass es zu einer Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong> rentenrechtlichen<br />

Vorschriften kommt. Der Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben Bremens verringert sich durch<br />

diese Maßnahme von 11,7 Mrd. Euro auf 11,4 Mrd. Euro, was einem Rückgang um 2,6<br />

Prozent entspricht.<br />

Abbildung 29 stellt die Entlastungswirkung <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ dar. In<br />

den ersten Jahren, während <strong>der</strong> stufenweisen Einführungsphase, wirkt sich die Maßnahme<br />

nur sehr geringfügig aus. Bis zum Jahr 2017 liegen die jährlich eingesparten Ruhegehälter<br />

unter einer Million Euro, bis zum Jahr 2030 bleiben die Min<strong>der</strong>ausgaben unter zehn<br />

Millionen Euro. Die begrenzte Wirkung lässt sich damit begründen, dass ausschließlich<br />

neue Pensionäre von <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Altersgrenze betroffen sind <strong>und</strong> diese schrittweise<br />

eingeführt wird. Die Bestandspensionäre bleiben davon unberührt. Hinzu kommt, dass<br />

beson<strong>der</strong>s die kohortenstarken Beamtenjahrgänge, die im Basisjahr 2009 50 Jahre <strong>und</strong><br />

älter waren, von dieser Maßnahme entwe<strong>der</strong> überhaupt nicht o<strong>der</strong> nur in geringem Maße<br />

betroffen sind. Erst wenn nach 2029 die Übergangsphase abgeschlossen <strong>und</strong> die neue<br />

Altersgrenze für immer mehr Pensionäre relevant geworden ist, kommt die volle<br />

Entlastungswirkung zum Tragen. Im Jahr 2040 belaufen sich die Einsparungen <strong>der</strong><br />

„Pension mit 67“ auf 20,4 Mio. Euro, zehn Jahre später auf 35,3 Mio. Euro. Die<br />

Ruhegehaltsausgaben des Jahres 2050 betragen statt 692,4 Mio. Euro dann 657,1 Mio.<br />

Euro.<br />

Millionen Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 29 29: 29 : Übertragung <strong>der</strong> "Pension mit 67" aus aus <strong>der</strong> GRV GRV<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

Status quo Pension mit 67<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

54


Um auch die kohortenstarken Beamtenjahrgänge in die volle Wirkung <strong>der</strong> „Pension mit 67“<br />

einzubeziehen, könnte die Einführung beschleunigt werden. Beginnend im Jahr 2012 wird<br />

dabei die Altersgrenze jährlich um drei Monate angehoben, so dass sich das in Tabelle 5<br />

dargestellte Schema ergibt.<br />

Tabelle Tabelle 5: : Stufenweise Anhebung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze<br />

Jahrgang Jahrgang Anhebung Anhebung in in Monate Monaten Monate<br />

Altersgrenze<br />

Jahr Monat<br />

1947 3 65 3<br />

1948 3 65 6<br />

1949 3 65 9<br />

1950 3 66 0<br />

1951 3 66 3<br />

1952 3 66 6<br />

1953 3 66 9<br />

1954 3 67 0<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ wäre demnach bereits im Jahr 2019 abgeschlossen<br />

<strong>und</strong> nicht erst im Jahr 2029. Die volle Wirkung setzt somit zehn Jahre früher ein. Alle<br />

Beamten, die 1954 <strong>und</strong> später geboren sind, sind von <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Altersgrenze voll<br />

betroffen. Betrachtet man die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Barwert <strong>der</strong><br />

zukünftigen Ruhegehaltsausgaben, so verringert sich dieser leicht von 11,4 Mrd. Euro im<br />

Szenario <strong>der</strong> Pension mit 67 bis zum Jahr 2029 auf 11,3 Mrd. Euro im Fall einer vorzeitigen<br />

Einführung bis 2019. Aussagekräftiger sind allerdings die zusätzlichen jährlichen<br />

Entlastungen, wie sie in Abbildung 30 illustriert werden. Die beschleunigte Einführung <strong>der</strong><br />

„Pension mit 67“ bewirkt zwar zusätzliche Einsparungen, da nun ein größerer Teil <strong>der</strong><br />

kohortenstarken Beamtenjahrgänge von den Kürzungen betroffen ist. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Altersstruktur <strong>der</strong> bremischen Beamtenpopulation bleibt <strong>der</strong> Effekt dieser weitergehenden<br />

Reformvariante aber überschaubar. Die zusätzlichen jährlichen Einsparungen erhöhen sich<br />

bis zum Jahr 2028 auf 8,2 Mio. Euro. In den Folgejahren gehen die dämpfenden Effekte <strong>der</strong><br />

beschleunigten Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ langsam zurück <strong>und</strong> betragen 2050 noch<br />

3,7 Mio. Euro. Dies liegt daran, dass die Beamtenjahrgänge, die von <strong>der</strong> früheren Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Altersgrenze betroffen waren, langsam versterben. Alle Kohorten, die nach 2029 in<br />

Pension gehen, haben bei beiden Varianten dieselben Abschläge, so dass in <strong>der</strong> langen<br />

Frist die Entlastungswirkung einer beschleunigten Einführung ganz verschwinden wird.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Altersstruktur des Landebeamten Bremens müsste die Einführung <strong>der</strong><br />

„Pension mit 67“ noch schneller vollzogen werden, wenn dadurch Einsparungen in<br />

nennenswertem Umfang gelingen sollen.<br />

55


Millionen Euro<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 30 30: 30 : Zusätzliche Einsparungen einer beschleunigten "Pension mit 67"<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

56


4.4 4.4 Einf Einführung Einf ührung des des Nachhaltigkeitsfaktors Nachhaltigkeitsfaktors (NHF)<br />

(NHF)<br />

Das im Jahr 2004 verabschiedete <strong>und</strong> 2005 in Kraft getretene Rentenversicherungs-<br />

Nachhaltigkeitsgesetz führte den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) in die<br />

Rentenanpassungsformel ein. 61 Auf diese Weise wird das Rentenniveau an die<br />

demographische Entwicklung, aber auch an die konjunkturelle Situation angepasst.<br />

Formal ist <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) wie folgt definiert:<br />

���� �<br />

�<br />

��� ≡ ��1<br />

Ä����� − � × � + 1�<br />

� ���� �<br />

��<br />

����� � �<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich macht <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor den aktuellen Rentenwert, also den Wert<br />

eines Entgeltpunktes, abhängig von dem Verhältnis zwischen Rentnern <strong>und</strong><br />

Beitragszahlern. Dabei fließt aber nicht die tatsächliche Anzahl ein, son<strong>der</strong>n das Verhältnis<br />

von Äquivalenzrentnern (ÄR) zu Äquivalenzbeitragszahlern (ÄBE). Die ÄR werden<br />

berechnet, indem man das Gesamtrentenvolumen durch den Zahlbetrag einer<br />

Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten (Standardrente) dividiert. Die Anzahl <strong>der</strong><br />

Äquivalenzbeitragszahler (ÄBE) ergibt sich als Quotient aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong><br />

beitragspflichtigen Entgelte <strong>und</strong> dem Durchschnittsentgelt. 62 Aufgr<strong>und</strong> dieser<br />

Konstruktion des Nachhaltigkeitsfaktors wirkt sich sowohl die demographische wie auch<br />

konjunkturelle Entwicklung auf die Berechnung des aktuellen Rentenwertes aus. Steigt<br />

(sinkt) die Anzahl <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, verbessert<br />

(verschlechtert) sich also die Lage am Arbeitsmarkt, erhöht (verringert) sich ceteris paribus<br />

<strong>der</strong> aktuelle Rentenwert im Vergleich zum Vorjahr. Außerdem reagiert <strong>der</strong><br />

Nachhaltigkeitsfaktor auf eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsquoten: Steigt diese Größe, wächst<br />

auch ceteris paribus <strong>der</strong> aktuelle Rentenwert.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> demographischen Entwicklung <strong>der</strong> deutschen Gesellschaft wird sich in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung das Verhältnis zwischen Rentnern <strong>und</strong> Beitragszahlern<br />

verschlechtern. Während es immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter gibt,<br />

nimmt die Anzahl alter Menschen zu, die zusätzlich als Folge <strong>der</strong> gestiegenen<br />

Lebenserwartung immer älter werden. Diesem sogenannten doppelten Alterungsprozess<br />

61 Die gesamte Formel zur Berechnung des aktuellen Rentenwertes lautet:<br />

��� = ����� × ����� × �<br />

����� 100 − ������ − ������ � × ���<br />

100 − ������ − ������ Neben dem Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) geht auch die Entwicklung <strong>der</strong> Bruttoentgelte (BE), die Höhe des<br />

Rentenversicherungsbeitrags (RVB) sowie <strong>der</strong> sogenannten Altersvorsorgeanteil (AVA) in die Berechnung<br />

ein.<br />

62<br />

Vgl. Sachverständigenrat (2006), S. 244.<br />

(9)<br />

57


trägt <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor insofern Rechnung, als dass er, wie<strong>der</strong>um ceteris paribus,<br />

unmittelbar den aktuellen Rentenwert (AR) senkt, wenn das Verhältnis zwischen<br />

Beitragszahlern <strong>und</strong> Rentnern durch die Überalterung <strong>der</strong> deutschen Gesellschaft<br />

zunehmend ungünstiger wird. Der Wert α ist ein Gewichtungsparameter, <strong>der</strong> die<br />

Belastungen <strong>der</strong> demographischen Verän<strong>der</strong>ung zwischen Rentnern <strong>und</strong> Beitragszahlern<br />

aufteilt. 63 Nach aktuellen Schätzungen bewirkt <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor in <strong>der</strong><br />

Rentenanpassungsformel, dass das Nettorentenniveau <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung im Jahr 2030 bei etwa 42,8 Prozent liegen wird. Im Vergleich zum Jahr<br />

2006 ist dies ein Rückgang um r<strong>und</strong> 18 Prozent. 64 Der Nachhaltigkeitsfaktor trägt<br />

entscheidend dazu bei, einen starken Anstieg <strong>der</strong> Rentenversicherungsbeiträge zu<br />

verhin<strong>der</strong>n.<br />

Eine Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors auf den Bereich <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> fand<br />

bis dato nicht statt. Die rot-grüne B<strong>und</strong>esregierung brachte im Juni 2005 zwar den Entwurf<br />

eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes (VersorgNG) in den Deutschen B<strong>und</strong>estag ein,<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrat kündigte aber Wi<strong>der</strong>stand an. Durch die vorgezogene B<strong>und</strong>estagswahl<br />

scheiterte das Gesetzgebungsverfahren, die damals regierende Große Koalition aus CDU<br />

<strong>und</strong> SPD griff den Entwurf nicht wie<strong>der</strong> auf, genauso wenig die <strong>der</strong>zeitige schwarz-gelbe<br />

B<strong>und</strong>esregierung. Das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz sah eine wirkungsgleiche<br />

Übertragung <strong>der</strong> bereits umgesetzten Reformen <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung vor.<br />

Neben <strong>der</strong> Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors sollte sich auch die Ruhegehaltsfähigkeit<br />

von Ausbildungszeiten verringern. 65 Im Folgenden werden zunächst die Auswirkungen<br />

einer direkten Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung auf die <strong>Beamtenversorgung</strong> dargestellt. Dabei wird davon<br />

ausgegangen, dass <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor die jährliche Erhöhung <strong>der</strong> Pensionen<br />

dämpft. Das vorliegende Gutachten überträgt den Nachhaltigkeitsfaktor <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung folgen<strong>der</strong>maßen auf die Pensionen:<br />

������� � = ������� ��� × � � × ��� �<br />

� � bezeichnet hier die Wachstumsrate <strong>der</strong> Bezüge <strong>und</strong> Pensionen im Jahr �, ��� � ist <strong>der</strong><br />

Wert, den <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr �<br />

annimmt. Dies führt dazu, dass sich das tatsächliche Versorgungsniveau <strong>der</strong> Beamten im<br />

Ruhestand, das aktuell noch bei 71,75 Prozent <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Bezüge liegt, im<br />

63 Im Fall α=0 nimmt <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) den Wert 1 ein. Die Belastungen würden ausschließlich<br />

von den Beitragszahlern getragen. Wenn α=1 ist, werden ausschließlich die Rentner belastet. Die Politik<br />

beschloss für α einen Wert von 0,25.<br />

64 Vgl. Ehrentraut <strong>und</strong> Heidler (2008), S. 431.<br />

65 Vgl. Drucksache 15/5672 des Deutschen B<strong>und</strong>estags.<br />

(10)<br />

58


Lauf <strong>der</strong> Jahre verringert. 66 Ausgehend vom Basisszenario würde sich durch den<br />

Nachhaltigkeitsfaktor <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis zum Jahr 2050 anfallenden<br />

Ruhegehaltszahlungen von 11,7 Mrd. Euro auf 10,8 Mrd. Euro reduzieren, ein Rückgang um<br />

7,7 Prozent. Die deutlich spürbare Entlastungswirkung des Nachhaltigkeitsfaktors wird, wie<br />

Abbildung 31 verdeutlicht, anhand <strong>der</strong> jährlichen Ausgabenentwicklung im Vergleich zum<br />

Status quo sichtbar. Im Jahr 2020 verringern sich die Ruhegehaltszahlungen um 18,8 Mio.<br />

Euro von 461,8 Mio. Euro auf 443,1 Mrd. Euro. In den Folgejahren steigt <strong>der</strong> Unterschied<br />

stark an. Im Jahr 2030 sinken die Aufwendungen von 530,2 Mio. Euro auf 474,0 Mio. Euro.<br />

Die Ruhegehaltsausgaben des Jahres 2040 (2050) betragen in diesem Szenario statt 560,0<br />

(692,4) Mio. Euro nun 492,0 (604,1) Mio. Euro, was Einsparungen in Höhe von 67,9 (88,3)<br />

Mio. Euro entspricht.<br />

Millionen Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 31 31: 31 : Einführung des GRV GRV-Nach GRV<br />

Nach Nachhaltigkeitsfaktors<br />

Nach altigkeitsfaktors<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Die Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors auf die <strong>Beamtenversorgung</strong> hat damit eine<br />

deutliche Dämpfungswirkung auf die Entwicklung <strong>der</strong> zukünftigen jährlichen<br />

Ruhegehaltszahlungen. Im Gegensatz zur „Pension mit 67“ sind vom Nachhaltigkeitsfaktor<br />

nicht nur die Zugangspensionäre betroffen, son<strong>der</strong>n auch die Beamten, die sich bereits im<br />

66 Diese Darstellung ist leicht vereinfacht. In vollständiger Form müsse die Formel lauten:<br />

������� � = ��ℎ���ℎ�������� × ��ℎ���ℎ�����äℎ��� ���ü�� ��� × � �.<br />

Jahr<br />

Status quo Einführung GRV-Nachhaltigkeitsfaktor<br />

59


Ruhestand befinden. 67 Denn die Ruhegehälter aller Pensionäre wachsen de facto nicht<br />

mehr mit <strong>der</strong> Wachstumsrate <strong>der</strong> Besoldung <strong>der</strong> aktiven Beamten. Der Anstieg wird somit<br />

für alle Beamten im Ruhestand dauerhaft gedämpft, das tatsächliche Versorgungsniveau<br />

sinkt. Dies erklärt die deutlich höhere Entlastungswirkung des Nachhaltigkeitsfaktors<br />

gegenüber <strong>der</strong> „Pension mit 67“. Abbildung 32 illustriert noch einmal die jährliche<br />

Verringerung <strong>der</strong> Ruhegehaltszahlungen, die durch die Eins-zu-Eins-Übertragung<br />

ausgelöst wird. Der Nachhaltigkeitsfaktor würde für die Politik gerade in den Jahren mit<br />

den höchsten Wachstumsraten <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben wichtige Spielräume bei <strong>der</strong><br />

Haushaltsplanung schaffen <strong>und</strong> die Handlungsfähigkeit erhöhen.<br />

Millionen Euro<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 32 32: 32 : Jährliche Ersparnis durch die Einführung Einführung des des NHF NHF, NHF , Szenario Szenario GRV<br />

GRV<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

In einem umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem wie <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung ist das Verhältnis zwischen Beitragszahlern <strong>und</strong> Leistungsempfängern<br />

eine wichtige Größe. Verschlechtert sich dieser Wert, muss gegengesteuert werden, um<br />

die langfristige Finanzierbarkeit zu gewährleisten. Wie bereits ausgeführt, kommt in <strong>der</strong><br />

Rentenanpassungsformel dem Nachhaltigkeitsfaktor diese Aufgabe zu, indem er in diesem<br />

67 Gegen die Einführung des rentenrechtlichen Nachhaltigkeitsfaktors könnte das Argument vorgebracht<br />

werden, dass es sich bei <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> um eine Vollversorgung handelt. Der Nachhaltigkeitsfaktor<br />

würde sich daher auf die gesamte Altersversorgung erstrecken, während er sich bei GRV-Versicherten nur auf<br />

die umlagefinanzierten Leistungen <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Dies läßt sich sehr einfach<br />

damit entkräften, dass mittlerweile auch Beamte staatliche För<strong>der</strong>ung für private zusätzliche Altersvorsorge<br />

erhalten können. Dies führt zum Schluss, dass die Pension keine Vollversorgung mehr darstellt. Der<br />

Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich somit auch bei Beamten nur auf die Ruhegehälter aus. Die Analogie zur<br />

gesetzlichen Rentenversicherung ist wie<strong>der</strong> hergestellt.<br />

Jahr<br />

60


Fall ceteris paribus zu einer Kürzung des aktuellen Rentenwertes führt. Natürlich ist es<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich möglich, den Nachhaltigkeitsfaktor <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

eins-zu-eins auf die <strong>Beamtenversorgung</strong> zu übertragen. Bei genauer ökonomischer<br />

Betrachtung ist dies aber nicht sinnvoll. Das Verhältnis von Äquivalenzrentnern zu<br />

Äquivalenzbeitragszahlern ist für die <strong>Beamtenversorgung</strong> im Prinzip irrelevant. Im<br />

Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung liegt <strong>der</strong><br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> das sogenannte Alimentationsprinzip zugr<strong>und</strong>e. Im Rahmen seiner<br />

beson<strong>der</strong>en Fürsorge- <strong>und</strong> Treuepflicht gegenüber dem Beamten sichert <strong>der</strong> Dienstherr<br />

die Versorgung des Beamten während seiner Dienstzeit <strong>und</strong> im Ruhestand. Die<br />

Ruhegehälter <strong>der</strong> Pensionäre werden unmittelbar aus den Einnahmen des laufenden<br />

Haushaltes bezahlt, im Prinzip also aus den Steuereinnahmen.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> liegt <strong>der</strong> Vorschlag nahe, für die jährliche Anpassung <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsausgaben einen Nachhaltigkeitsfaktor zu konstruieren, <strong>der</strong> konform zum<br />

System <strong>der</strong> deutschen <strong>Beamtenversorgung</strong> ist. Dieser könnte <strong>der</strong>gestalt definiert sein, dass<br />

statt des Rentnerquotienten nun die Entwicklung des Verhältnisses aus Pensionären <strong>und</strong><br />

nach ihrer Zahllast gewichteten Einkommensteuerzahlern 68 im Nachhaltigkeitsfaktor<br />

berücksichtigt wird. Formal ausgedrückt:<br />

��� ≡ ��1 −<br />

� ���<br />

����� � × � + 1� (11)<br />

���� ����� � ��� ist dabei die Anzahl <strong>der</strong> Pensionäre im Jahr � − 1 , �� ��� die nach <strong>der</strong> Zahllast<br />

gewichteten Einkommensteuerzahler. � ist wie<strong>der</strong>um ein Gewichtungsparameter, <strong>der</strong><br />

darüber bestimmt, wie sich die Verschlechterung des Verhältnisses zwischen einer<br />

steigenden Anzahl von Pensionären <strong>und</strong> einer durch den demographischen Wandel<br />

tendenziell rückläufigen Anzahl von Einkommensteuerzahlern auf die jährliche Anpassung<br />

des Ruhegehaltes auswirkt. Im Fall � = 0 werden die Pensionäre überhaupt nicht belastet,<br />

<strong>der</strong> steigende Pensionärquotient wirkt sich für sie nicht aus. Wenn � den Wert eins<br />

annimmt, werden die Ruhegehaltsempfänger dagegen voll herangezogen, die<br />

Verän<strong>der</strong>ung des Verhältnisses schlägt sich auf sie nie<strong>der</strong>. Analog zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung könnte festgelegt werden, dass die Pensionen nicht sinken, son<strong>der</strong>n<br />

68 Der Verlauf des durchschnittlichen Einkommensteuerprofils eines Individuums ist von Geschlecht <strong>und</strong><br />

Alter abhängig. Beispielsweise bezahlt ein 50-jähriger Mann im Durchschnitt eine höhere Einkommensteuer<br />

als ein 18-jähriger Jugendlicher o<strong>der</strong> ein 80-jähriger Rentner. In den systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor<br />

fließt also nicht nur die reine Zahl <strong>der</strong> Köpfe ein, son<strong>der</strong>n es findet eine Gewichtung mittels alters- <strong>und</strong><br />

geschlechtsspezifischen Profilen statt. Auf diese Weise wird <strong>der</strong> absehbaren Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Einkommensteuereinnahmen als Folge des demographischen Wandels Rechnung getragen.<br />

61


nur in ihrem Anstieg gedämpft werden dürfen. Für den Fall, dass <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor<br />

die Wachstumsrate � betragsmäßig übersteigt, könnte die Pensionskürzung ausgesetzt<br />

<strong>und</strong> in Jahren mit positivem Wachstum nachgeholt werden. 69<br />

Durch die Einführung des eben definierten systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktors<br />

würde <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis zum Jahr 2050 anfallenden Ruhegehaltsausgaben im<br />

Basisszenario von 11,7 Mrd. Euro auf 11,2 Mrd. Euro sinken, ein Rückgang um 4,3 Prozent.<br />

Die Entlastungswirkung liegt damit, wie im Folgenden noch eingehend analysiert werden<br />

wird, unter <strong>der</strong> des rentenrechtlichen Nachhaltigkeitsfaktors.<br />

Wie Abbildung 33 zeigt, verringern sich für das Jahr 2020 (2030) die jährlichen<br />

Ruhegehaltsausgaben von 461,8 (530,2) Mio. Euro auf 437,9 (503) Mio. Euro – eine<br />

Einsparung von 23,9 Mio. Euro bzw. 27,2 Mio. Euro. Im Jahr 2040 beträgt die Entlastung nur<br />

noch 8,5 Mio. Euro: statt 560,0 Mio. Euro müssen 551,5 Mio. Euro aufgewendet werden. Der<br />

systemkonforme Nachhaltigkeitsfaktor senkt für das Jahr 2050 die Ruhegehaltsausgaben<br />

von 692,4 Mio. Euro auf 674,6 Mio. Euro, was einer Reduktion um 17,8 Mio. Euro entspricht.<br />

Milliarden Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 33 33: 33 : Auswirkungen Auswirkungen des des Nachhaltigkeitsfaktors Nachhaltigkeitsfaktors auf auf die die Ruhegehaltsausgaben<br />

Ruhegehaltsausgaben<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

Status quo systemkonformer Nachhaltigkeitsfaktor<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

69 Der hier definierte systemkonforme Nachhaltigkeitsfaktor bezieht sich auf die nach <strong>der</strong> Zahllast<br />

gewichteten Einkommensteuerzahler. Alternativ könnte auch die Umsatzsteuer gewählt werden. Der<br />

Unterschied ist vernachlässigbar gering, da beide Steuern einen ähnlichen altersspezifischen Profilverlauf<br />

aufweisen.<br />

62


Den Unterschied zwischen den Auswirkungen <strong>der</strong> beiden Nachhaltigkeitsfaktoren<br />

verdeutlicht Abbildung 34. Per definitionem geht in die systemkonforme Variante die<br />

Verän<strong>der</strong>ung des Verhältnisses zwischen Pensionären <strong>und</strong> Einkommensteuerzahlern als<br />

entscheidendes Argument ein. In den Jahren, in denen überdurchschnittlich viele neue<br />

Beamte pensioniert werden, kommt es ceteris paribus zu einer Dämpfung des<br />

Pensionsanstieges. Daher sorgt <strong>der</strong> systemkonforme Nachhaltigkeitsfaktor in den Jahren<br />

mit den höchsten Zuwachsraten <strong>der</strong> Ruhegehaltsempfänger gegenüber <strong>der</strong> GRV-Variante<br />

für eine zusätzliche Entlastung, die sich im Jahr 2017 in <strong>der</strong> Spitze auf 7,7 Mio. Euro beläuft.<br />

In den folgenden Jahren geht die zusätzliche Einsparung wie<strong>der</strong> zurück. Ab 2023 liegen die<br />

Einsparungen des systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktors aber deutlich unter <strong>der</strong> des<br />

Nachhaltigkeitsfaktors <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung. Letzterer bewirkt deutlich<br />

höhere jährliche Entlastungen, die bis 2050 auf 70,5 Mio. Euro ansteigen.<br />

Abbildung Abbildung 34 34: 34 : Vergleich <strong>der</strong> Entlastungswirkung des des systemkonformen systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor<br />

Nachhaltigkeitsfaktors Nachhaltigkeitsfaktor<br />

Nachhaltigkeitsfaktors<br />

s mit<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong> des des GRV GRV-Nachhaltigkeitsfakt<br />

GRV Nachhaltigkeitsfakt<br />

Nachhaltigkeitsfaktors<br />

Nachhaltigkeitsfakt ors<br />

Millionen Euro<br />

20<br />

10<br />

0<br />

-10<br />

-20<br />

-30<br />

-40<br />

-50<br />

-60<br />

-70<br />

-80<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Der Gr<strong>und</strong> für dieses Resultat, das sich von dem an<strong>der</strong>er B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> unterscheidet 70 ,<br />

geht aus Abbildung 35 hervor. Hier wird die prozentuale jährliche Verän<strong>der</strong>ungsrate <strong>der</strong><br />

Ruhestandsbeamten über 65 Jahre dem Wachstum <strong>der</strong> gewichteten<br />

Einkommensteuerzahler gegenüber gestellt. Diese beiden Werte sind, wie ausgeführt, die<br />

Jahr<br />

70 Vgl. Benz, Hagist <strong>und</strong> Raffelhüschen (2009, 2010a, 2010b).<br />

63


entscheidenden Argumente des systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktors. Die<br />

gewichteten Einkommensteuerzahler sinken recht gleichmäßig mit einer jährlichen Rate,<br />

die im Prinzip zwischen 0,05 <strong>und</strong> 0,98 Prozent schwankt. Diese Entwicklung spiegelt den<br />

demographischen Wandel wie<strong>der</strong>, <strong>der</strong> für Bremen laut aktuellen Projektionen einen<br />

Rückgang <strong>der</strong> Bevölkerung in erwerbsfähigem Alter zur Folge hat. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />

weisen die Ruhestandsbeamten über 65 Jahre bis 2022 zwar tendenziell abnehmende,<br />

aber dennoch positive Zuwachsraten auf. Von 2023 bis 2046 kommt es wie<strong>der</strong> zu einem<br />

Rückgang <strong>der</strong> Pensionär-Population, die sich hauptsächlich durch die seit Beginn <strong>der</strong><br />

Bremer Haushaltskonsolidierung 1993 getätigten Einsparmaßnahmen im Personalbereich<br />

erklären lässt. Die Beamten, die damals nicht eingestellt wurden, können nun auch nicht in<br />

den Ruhestand eintreten, was zu einer im genannten Zeitraum wie<strong>der</strong> abnehmenden Zahl<br />

an Pensionären führt. Der höchste jährliche Rückgang wird 2038 mit 2,5 Prozent erreicht.<br />

Der leichte Anstieg ab 2047 ist bedingt durch die Annahme <strong>der</strong> Neueinstellungen in den<br />

Jahren nach 2009 <strong>und</strong> daher vernachlässigbar. Anhand von Abbildung 35 wird deutlich,<br />

dass sich zwischen 2028 <strong>und</strong> 2045 die Anzahl <strong>der</strong> Pensionäre stärker verringert als die <strong>der</strong><br />

gewichteten Einkommensteuerzahler. Beachtet man die formale Definition des<br />

systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktors, verringert sich dadurch die dämpfende Wirkung.<br />

In einzelnen Jahren nimmt <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor sogar Werte größer eins an, wirkt also<br />

pensionssteigernd. Dies liegt daran, dass sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beschriebenen Entwicklung<br />

das Verhältnis zwischen Pensionären <strong>und</strong> gewichteten Einkommensteuerzahlern wie<strong>der</strong><br />

verbessert. Die in den ersten Jahren erzielten Einsparungen werden nun durch den<br />

systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor teilweise wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht.<br />

Der Nachhaltigkeitsfaktor <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung, in den das Verhältnis aus<br />

Äquivalenzrentnern <strong>und</strong> Beitragszahler einfließt, wirkt dagegen langfristig durchgehend<br />

entlastend, das heißt ausgabendämpfend, da sich aufgr<strong>und</strong> des demographischen<br />

Wandels das Verhältnis zwischen Rentnern <strong>und</strong> Beitragszahlern stetig verschlechtern wird.<br />

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass <strong>der</strong> auf das System <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong><br />

abgestimmte Nachhaltigkeitsfaktor im Vergleich zum Nachhaltigkeitsfaktor <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung zwar anfangs eine größere Entlastung bringt. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> Beamtenpopulation <strong>und</strong> <strong>der</strong> Definition des systemkonformen<br />

Nachhaltigkeitsfaktors dreht sich <strong>der</strong> Effekt ab dem Jahr 2023 aber um <strong>und</strong> die GRV-<br />

Variante würde für eine umfangreichere Entlastung sorgen. Möchte man aber eine<br />

wirkungsgleiche Übertragung <strong>der</strong> Reformen <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

durchführen, ist trotz des geringeren Einsparvolumens <strong>der</strong> systemkonforme<br />

Nachhaltigkeitsfaktor vorzuziehen.<br />

64


jährliche Verän<strong>der</strong>ungsrate<br />

7%<br />

6%<br />

5%<br />

4%<br />

3%<br />

2%<br />

1%<br />

0%<br />

-1%<br />

-2%<br />

-3%<br />

Abbildung Abbildung 35 35: 35 35:<br />

: jährliche jährliche Verän<strong>der</strong>ungsraten Verän<strong>der</strong>ungsraten von von Pensionären Pensionären über über 65 65 Jahren Jahren <strong>und</strong><br />

<strong>und</strong><br />

den den gewichteten gewichteten Einkommensteuerzahlern<br />

Einkommensteuerzahlern<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

4.5 4.5 Auswirkung Auswirkung des NHF NHF auf auf die die Versorgungshöhe<br />

Versorgungshöhe<br />

Ausgehend von einem Bruttoversorgungsniveau im Status quo in Höhe von 71,75 Prozent<br />

<strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Bezüge wird die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors das<br />

tatsächliche Verhältnis zwischen früherer Besoldung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Höhe des Ruhegehalts<br />

verringern. In Abbildung 36 ist die Entwicklung für die beiden vorgestellten Varianten des<br />

Nachhaltigkeitsfaktors dargestellt.<br />

Eine unmittelbare Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung würde dazu führen, dass das langfristige Bruttoversorgungsniveau auf<br />

etwa 63 Prozent <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Bezüge sinkt. Dieses Level wird im Jahr 2032<br />

erstmals erreicht. Bis zu diesem Zeitpunkt verläuft <strong>der</strong> Rückgang mehr o<strong>der</strong> weniger linear.<br />

Der Wert des Jahres 2050 liegt bei 62,7 Prozent. Der systemkonforme<br />

Nachhaltigkeitsfaktor, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Verhältnisses zwischen Pensionären<br />

<strong>und</strong> Einkommensteuerzahlern beruht, übertrifft anfangs in seiner Wirkung den<br />

Nachhaltigkeitsfaktor <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong> senkt das<br />

Versorgungsniveau schneller ab. Ab 2025 kehrt sich das Bild aber um: Der GRV-<br />

Nachhaltigkeitsfaktor sorgt für zusätzliche Entlastung, während sich das durchschnittliche<br />

Jahr<br />

jährliche Verän<strong>der</strong>ungsrate Pensionäre über 65 Jahre jährliche Verän<strong>der</strong>ungsrate gewichtete Einkommensteuerzahler<br />

65


Ruhegehaltslevel bei <strong>der</strong> systemkonformen Variante sogar wie<strong>der</strong> erhöht. Ausgehend vom<br />

Minimum, das bei 67,6 Prozent liegt, steigt es in den folgenden Jahren wie<strong>der</strong> bis auf 71,1<br />

Prozent <strong>und</strong> damit beinahe bis zum Ausgangswert. Die dargestellte Entwicklung des<br />

Versorgungsniveaus unter den beiden Szenarien ergibt sich unmittelbar aus <strong>der</strong><br />

Analyseergebnissen des vorhergehenden Abschnitts.<br />

Versorgungsniveau in Prozent <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Bezüge<br />

0.74<br />

0.72<br />

0.7<br />

0.68<br />

0.66<br />

0.64<br />

0.62<br />

0.6<br />

0.58<br />

Abbildung Abbildung 36 36: 36 36:<br />

: Absenkung Absenkung des des Versorgungniveaus Versorgungniveaus durch durch den den Nachhaltigkeitsfaktor<br />

Nachhaltigkeitsfaktor<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

An dieser Stelle wird <strong>der</strong> Vorteil des systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktors deutlich: Er<br />

sorgt zwar im Fall Bremens für ein insgesamt geringeres Einsparvolumen als die GRV-<br />

Variante, ist aber im Bereich <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> keine exogene Variable, son<strong>der</strong>n<br />

reagiert unmittelbar auf Verän<strong>der</strong>ungen des Verhältnisses von Pensionären zu<br />

Einkommensteuerzahlern <strong>und</strong> zwar bezüglich <strong>der</strong> Pensionshöhe sowohl in die eine als<br />

auch in die an<strong>der</strong>e Richtung. Vergleichbar zur gesetzlichen Rentenversicherung hängt die<br />

Entwicklung des Bruttoversorgungsniveaus von <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Verhältnisses<br />

zwischen Leistungsbeziehern (im vorliegenden Fall den Pensionären) <strong>und</strong> Beitragszahlern<br />

(hier den Einkommensteuerzahlern) ab. In Jahren, in denen sich das zahlenmäßige<br />

Verhältnis zwischen Pensionären <strong>und</strong> gewichteten Einkommensteuerzahlern<br />

verschlechtert (verbessert), wirkt die systemkonforme Variante somit pensionssenkend<br />

(pensionserhöhend).<br />

Jahr<br />

Nachhaltigkeitsfaktor gesetzliche Rentenversicherung systemkonformer Nachhaltigkeitsfaktor<br />

66


4.6 4.6 Ru Ruhegehaltsfähigkeit<br />

Ru<br />

hegehaltsfähigkeit von von Ausbildungszeiten<br />

Ausbildungszeiten<br />

Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz beschränkte deutlich die Berücksichtigung von<br />

Ausbildungszeiten an Universitäten <strong>und</strong> Fachhochschulen bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />

Rentenhöhe. Bereits die vorangegangenen Rentenreformen hatten hier zu Kürzungen<br />

geführt, die noch einmal ausgebaut wurden. Im Kern beinhaltet das RV-<br />

Nachhaltigkeitsgesetz, dass nach einer Übergangszeit ab dem Jahr 2009<br />

Ausbildungszeiten an Universitäten <strong>und</strong> Fachhochschulen, zusammen mit Schulzeiten ab<br />

dem 17. Lebensjahr, nur noch als rentenrechtliche Anrechnungszeit zählen. Die alte<br />

Rechtslage sah, vereinfacht ausgedrückt, vor, dass eine Bewertung dieser Perioden mit<br />

Entgeltpunkten erfolgte. Die Ausbildungszeiten an Hochschulen flossen in die<br />

Rentenberechnung so ein, als hätte <strong>der</strong> Akademiker in dieser Zeit ein durchschnittliches<br />

rentenversicherungspflichtiges Einkommen bezogen <strong>und</strong> damit pro Jahr einen<br />

Entgeltpunkt (EP) erzielt. Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz schuf nun eine neue Rechtslage,<br />

nach <strong>der</strong> Zeiten beruflicher Ausbildung <strong>und</strong> des Besuchs von Fachschulen weiter mit<br />

Entgeltpunkten bewertet werden, Hochschulzeiten aber nur noch als Anrechnungszeiten<br />

zählen. Letztere dienen dazu, die Wartezeiten bei <strong>der</strong> Regelaltersrente zu erfüllen. Der<br />

schon erwähnte Entwurf des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes sah die Übertragung<br />

dieser Regelung auf die <strong>Beamtenversorgung</strong> vor. Laut <strong>Beamtenversorgung</strong>sgesetz sind bis<br />

dato Ausbildungszeiten, die für die jeweilige Laufbahnstufe erfor<strong>der</strong>lich sind, in einer Höhe<br />

von bis zu drei Jahren ruhegehaltsfähig, werden also mit dem jährlichen Steigerungsfaktor<br />

in Höhe von 1,7935 Prozent bewertet. Der Gesetzentwurf sollte diese Berücksichtigung auf<br />

855 Tage beschränken, was aus Sicht des Gesetzgebers eine wirkungsgleiche Übertragung<br />

<strong>der</strong> rentenrechtlichen Reformen darstellt.<br />

Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz setzte im Jahr 2009, also mit einer Verzögerung von<br />

vier Jahren, diese Verän<strong>der</strong>ung schließlich um. Nach §12 <strong>der</strong> neuen Fassung des<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong>sgesetzes sind für B<strong>und</strong>esbeamte nun Ausbildungszeiten an<br />

Hochschulen in einem Umfang von maximal 855 Tagen ruhegehaltswirksam. In diesem<br />

Zusammenhang ist die Frage zu stellen, ob diese Maßnahme tatsächlich mit den bereits<br />

umgesetzten Kürzungen im Bereich <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist.<br />

Während dort Ausbildungszeiten an Hochschulen nur noch Anrechnungszeiten sind,<br />

erhöht sich bei Beamten <strong>der</strong> individuelle Ruhegehaltssatz durch Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

maximalen Dauer von 855 Tagen um den Steigerungsfaktor 4,2012 Prozent.<br />

Da die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer neu gewonnen Gesetzgebungskompetenz vom<br />

neuen B<strong>und</strong>esbeamtenrecht abweichen dürfen, wird nun im Folgenden untersucht, wie<br />

sich ein kompletter Wegfall <strong>der</strong> Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei <strong>der</strong><br />

Berechnung des individuellen Ruhegehaltssatzes auf die Entwicklung <strong>der</strong> zukünftigen<br />

67


Versorgungsausgaben auswirken würde. Dabei wird davon ausgegangen, dass in Zukunft<br />

nicht nur Hochschulzeiten, son<strong>der</strong>n auch alle an<strong>der</strong>en beruflichen Ausbildungszeiten<br />

keine Berücksichtigung mehr finden.<br />

Diese Maßnahme wäre primär für Beamten des gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienstes<br />

relevant. Den maximalen Ruhegehaltssatz in Höhe von 71,75 Prozent erreicht man nach 40<br />

Dienstjahren. 71 Da die Angehörigen des einfachen <strong>und</strong> mittleren Dienstes in <strong>der</strong> Regel<br />

deutlich vor dem Alter von 25 Jahre in den Beruf eintreten, wirkt sich für sie eine mögliche<br />

Berücksichtigung ihrer Ausbildungszeit in <strong>der</strong> Regel nicht pensionssteigernd aus. Betroffen<br />

davon sind dagegen die Angehörigen des gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienstes.<br />

Zugangsvoraussetzung zu ersterem ist ein abgeschlossenes Studium an einer<br />

Fachhochschule, im Fall des höheren Dienstes einer Universität. Je nach individueller<br />

Studiendauer hätte <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Anrechenbarkeit dieser Ausbildungszeiten<br />

Konsequenzen für die spätere Pensionshöhe. 72<br />

Die Modellierung <strong>der</strong> fiskalischen Auswirkungen gestaltet sich recht schwierig, da bei <strong>der</strong><br />

Berechnung <strong>der</strong> zukünftigen Ruhegehaltsausgaben nicht nach Laufbahnart differenziert<br />

wird. Auch innerhalb <strong>der</strong> einzelnen Laufbahngruppen lässt sich die Höhe <strong>der</strong> möglichen<br />

Ersparnis aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> heterogenen Erwerbsbiographien nur recht unpräzise berechnen.<br />

Daher wird <strong>der</strong> Versuch unternommen, mittels verschiedener Szenarien eine untere bzw.<br />

obere Grenze <strong>der</strong> Entlastungswirkung zu schätzen. Dabei wird angenommen, dass <strong>der</strong><br />

Wegfall <strong>der</strong> Berücksichtigung von Ausbildungszeiten für einen Beamten im Durchschnitt<br />

mit einem Verlust ruhegehaltsfähiger Zeiten einhergeht, <strong>der</strong> durch den Parameter �<br />

repräsentiert wird. � = 1 würde demnach bedeuten, dass <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Anrechenbarkeit<br />

von Ausbildungszeiten dazu führt, dass sich <strong>der</strong> maximale Ruhegehaltssatz eines<br />

durchschnittlichen Beamten in Höhe von 71,75 Prozent um den Steigerungswert eines<br />

Jahres (1,7935 Prozent) verringert. Tabelle 6 gibt die Barwerte <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Ruhegehaltsausgaben für verschiedene Werte von � an.<br />

Tabelle Tabelle 6: : Effekte Effekte verschiedener Wirkungsannahm<br />

Wirkungsannahmen Wirkungsannahm<br />

en bezüglich des des Wegfalls <strong>der</strong><br />

Ruhegehalts<br />

Ruhegehaltsfähigkeit Ruhegehalts fähigkeit von Ausbildungszeiten<br />

Ausbildungszeiten<br />

� = 0 � = 0,5 � = 1 � = 1,5 � = 2 � = 2,5 � = 3<br />

Barwert<br />

Barwert 11,7<br />

Mrd.<br />

11,6<br />

Mrd.<br />

11,5<br />

Mrd.<br />

11,4<br />

Mrd.<br />

11,3<br />

Mrd.<br />

11,1<br />

Mrd.<br />

11,1<br />

Mrd.<br />

∆ -0,85% -1,71% -2,56% -3,42% -4,27% -5.13%<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

71 Dieser Wert ergibt sich durch die Division des maximalen Ruhegehaltssatzes von 71,75 Prozent durch den<br />

jährlichen Steigerungsfaktor (1,7935 Prozent).<br />

72 Zum Eintrittsalter in den einzelnen Laufbahngruppen vgl. Dritter Versorgungsbericht (2005), S. 335.<br />

68


Für den Fall, dass sich die Abschaffung <strong>der</strong> Ruhegehaltsfähigkeit <strong>der</strong> Ausbildungszeiten<br />

auch tatsächlich in voller Höhe auf alle Beamte auswirkt, würde dies eine Verringerung des<br />

Barwerts von 11,7 Mrd. Euro auf 11,1 Mrd. Euro bewirken. Die Entlastungswirkung würde<br />

sich damit auf maximal 5,13 Prozent belaufen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong><br />

Laufbahngruppen ist aber eher � ∈ �0; 1,5� realistisch, was bedeutet, dass <strong>der</strong> Parameter �<br />

in seiner Wirkungsweise Werten zwischen 0 <strong>und</strong> 1,5 entspricht. Das Einsparvolumen liegt<br />

damit bei maximal 2,56 Prozent <strong>und</strong> ergibt als obere Grenze einen Barwert von 11,4 Mrd.<br />

Euro. Abbildung 37 verdeutlicht die Entlastungswirkung auf die zukünftigen jährlichen<br />

Ruhegehaltsausgaben. Der Status quo (also <strong>der</strong> Fall � = 0) wird dem Fall � = 3 gegenüber<br />

gestellt. Die tatsächlichen Aufwendungen werden damit zwischen diesen beiden<br />

Extremen liegen.<br />

Aufschlussreicher sind die jährlichen Einspareffekte verschiedener Werte von � , die<br />

Abbildung 38 beispielhaft aufzeigt. Geht man davon aus, dass � in seiner Wirkung die<br />

Werte �0,5; 1,5; 3� annimmt, schwanken die Werte für das Jahr 2015 (2030) zwischen 1,9<br />

Mio. Euro <strong>und</strong> 11,4 Mio. Euro (5,2 Mio. Euro <strong>und</strong> 30,1 Mio. Euro). Im Jahr 2040 würde die<br />

obere Grenze (im Fall � = 3) bei 38,7 Mio. Euro liegen, für 2050 bei 51,6 Mio. Euro. Für<br />

� = 0,5 würden sich in den beiden letztgenannten Jahren dagegen Einsparungen in Höhe<br />

von 6,6 Mio. Euro bzw. 8,6 Mio. Euro ergeben.<br />

Millionen Euro<br />

Abbildung Abbildung 37 37: 37 : Auswirkungen Auswirkungen des des Wegfalls Wegfalls <strong>der</strong> <strong>der</strong> Ruhegehaltsfähigkeit Ruhegehaltsfähigkeit von von Ausbildungszeiten<br />

Ausbildungszeiten<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

Status quo δ=3<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

69


Millionen Euro<br />

Abbildung Abbildung 38 38: 38 : Entlastung durch durch den Wegfall <strong>der</strong> <strong>der</strong> Be Berücksichtigung Be rücksichtigung von von Ausbildungszeiten<br />

Ausbildungszeiten<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

4.7 4.7 Die Die Reformpakete Reformpakete im im im Vergleich Vergleich<br />

Vergleich<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

In den vorangegangenen Abschnitten wurden detailliert die Auswirkungen einzelner<br />

Reformschritte auf die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben dargestellt. Nun<br />

geht es darum, die Entlastungswirkung <strong>der</strong> gesamten Reformpakete aufzuzeigen. Dabei<br />

wird eine Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

umgesetzten Maßnahmen mit dem weitergehenden „Reformpaket II“ verglichen. Letzteres<br />

sieht die beschleunigte Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ bis zum Jahr 2019 sowie den<br />

systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) vor, <strong>der</strong> die Entwicklung des Quotienten<br />

zwischen Pensionären <strong>und</strong> Einkommensteuerzahlern berücksichtigt. Beiden<br />

Reformvorschlägen gemeinsam ist <strong>der</strong> vollständige Wegfall <strong>der</strong> Ruhegehaltsfähigkeit von<br />

Ausbildungszeiten. 73<br />

Bei einer Wachstumsrate � <strong>der</strong> Beamtenpensionen in Höhe von jährlich zwei Prozent<br />

sowie einem Zinssatz � von drei Prozent, beträgt <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis zum Jahr 2050 für den<br />

Stadtstaat Bremen anfallenden Ruhegehaltsausgaben im Status quo 11,7 Mrd. Euro. Eine<br />

unmittelbare Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung bereits<br />

implementierten Reformen würde den Barwert auf 10,4 Mrd. Euro verringern <strong>und</strong> damit zu<br />

73 Hier wird von dem Fall � = 1 ausgegangen.<br />

Jahr<br />

δ=0,5 δ=1,5 δ=3<br />

70


einer Entlastung in Höhe von 11,1 Prozent führen. Am wirksamsten erweist sich <strong>der</strong><br />

Nachhaltigkeitsfaktor, <strong>der</strong> allein zu einem Rückgang des Barwertes um 7,7 Prozent führt.<br />

Die „Pension mit 67“ ergibt isoliert betrachtet ein Einsparvolumen von 2,6 Prozent, <strong>der</strong><br />

Wegfall <strong>der</strong> Ausbildungszeiten mit <strong>der</strong> angenommenen Wirkung entlastet um 1,7 Prozent.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Rückkoppelungseffekten fällt die Entlastung des gesamten Pakets etwas<br />

geringer aus als die Summe <strong>der</strong> einzelnen Reformschritte. Abbildung 39 bildet die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> jährlichen Ruhegehaltsausgaben im Fall des GRV-Reformpaketes ab.<br />

Millionen Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 39 39: 39 : Entlastung durch Übertragung des GRV GRV-Reformpaket<br />

GRV<br />

Reformpaket<br />

Reformpakets<br />

Reformpaket<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

Status quo GRV-Reformpaket<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Die Übertragung <strong>der</strong> rentenrechtlichen Reformen auf die <strong>Beamtenversorgung</strong> führt zu<br />

einer deutlichen Dämpfung des zukünftigen Anstiegs <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben. Im Jahr<br />

2020 (2030) müssen statt 461,8 (530,2) Mio. Euro nun 434,7 (455,8) Mio. Euro aufgewendet<br />

werden. Die Ersparnis liegt damit bei 5,9 (14,0) Prozent. Die Entlastungswirkung nimmt in<br />

<strong>der</strong> Folge stark zu. Die Ruhegehaltsausgaben des Jahres 2040 verringern sich um 17,3<br />

Prozent von 560 Mio. Euro auf 463 Mio. Euro. Im Jahr 2050 muss Bremen statt 692,4 Mio.<br />

Euro im Status quo 559,1 Mio. Euro für Pensionen ausgeben, insgesamt also 19,3 Prozent<br />

o<strong>der</strong> knapp ein Fünftel weniger. Eine konsequente Eins-zu-Eins-Übertragung würde damit<br />

bereits in naher Zukunft zu deutlich vergrößerten Spielräumen für den Landeshaushalt<br />

führen, wie Abbildung 40 zeigt. Die Entlastungswirkung steigt kontinuierlich an <strong>und</strong> würde<br />

im Jahr 2020 (2030) bereits 27,1 Mio. Euro (74,4 Mio. Euro) betragen. Im Jahr 2040 wären es<br />

96,9 Mio. Euro, für das Jahr 2050 liegt die Einsparung bei 133,3 Mio. Euro.<br />

71


Millionen Euro<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 40 40: 40 : Jährliche Entl Entlastung Entl<br />

astung durch durch das das GRV GRV-Reformpaket<br />

GRV Reformpaket<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

W<strong>und</strong>erwerke kann aber eine auch noch so weitgehende Reform nicht leisten. Denn<br />

aufgr<strong>und</strong> des Einstellungsverhaltens in <strong>der</strong> Vergangenheit wird es zu einem deutlichen<br />

Anstieg <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben kommen. Bis zum Jahr 2020 (2030) werden sie sich trotz<br />

<strong>der</strong> durchgeführten Reformen im Vergleich zum Basisjahr 2009 um den Faktor 1,38 (1,43)<br />

erhöhen. Im Jahr 2040 betragen sie 145 Prozent des 2009er Wertes, 2050 sogar 175<br />

Prozent. Im Status quo, ohne Übertragung <strong>der</strong> Reformen, wären es 2040 176 Prozent <strong>und</strong><br />

2050 dann 217 Prozent des Ausgangswertes.<br />

Die Kombination einer beschleunigten Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ mit dem<br />

systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor <strong>und</strong> dem Wegfall <strong>der</strong> Ruhegehaltsfähigkeit von<br />

Ausbildungszeiten stellt, wie bereits ausgeführt, eine wirkungsgleiche Übertragung <strong>der</strong><br />

rentenrechtlichen Reformen dar. Im Folgenden wird diese Variante als Reformpaket II<br />

bezeichnet. Unter diesem Szenario würde <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis zum Jahr 2050 anfallenden<br />

Versorgungsausgaben um 7,7 Prozent von 11,7 Mrd. Euro auf 10,8 Mrd. Euro zurückgehen.<br />

Der systemkonforme Nachhaltigkeitsfaktor, <strong>der</strong> die Entwicklung des Quotienten aus<br />

Pensionären <strong>und</strong> Einkommensteuerzahlern abbildet, sorgt isoliert betrachtet für eine<br />

Senkung um 4,3 Prozent. Die beschleunigte Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ verringert<br />

ceteris paribus den Barwert um 3,4 Prozent, die Wirkung des Wegfalls <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten bleibt unverän<strong>der</strong>t bei 1,7 Prozent. Auch hier<br />

führen Rückkopplungseffekte dazu, dass die Summe <strong>der</strong> prozentualen Einsparungen ein<br />

wenig größer ist als die Entlastungswirkung des Reformpaketes. Abbildung 41 stellt<br />

Jahr<br />

72


wie<strong>der</strong>um die unter den getroffenen Annahmen bis zum Jahr 2050 jährlich anfallenden<br />

Ruhegehaltsausgaben dar. Im Jahr 2020 (2030) muss Bremen bei Inkrafttreten dieses<br />

Reformpaketes statt 461,8 (530,2) Mio. Euro noch 425,2 (476,1) Mio. Euro aufwenden, was<br />

einer Entlastung von 7,9 (10,2) Prozent entspricht. Die Ruhegehaltsausgaben des Jahres<br />

2040 sinken um 8,5 Prozent von 560 Mio. Euro im Ausgangsszenario auf 512,3 Mio. Euro.<br />

Für 2050 ergibt sich ein Rückgang von 10,3 Prozent, statt 692,4 Mio. Euro sind für<br />

Pensionen dann 620,8 Mio. Euro aufzubringen.<br />

Millionen Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 41 41: 41 : Entlastu Entlastungswirkung Entlastu<br />

ngswirkung des des Reformpaket<br />

Reformpakets Reformpaket II<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Das Reformpaket II führt, wie Abbildung 42 zeigt, anfangs recht schnell zu deutlichen<br />

Einsparungen. Im Jahr 2020 (2030) liegt die Entlastung im Vergleich zum Status quo bei<br />

36,6 Mio. Euro (54,1 Mio. Euro). Im Jahr 2033 wird mit 55,1 Mio. Euro das vorläufige<br />

Maximum erreicht. Danach gehen die Einsparungen wie<strong>der</strong> leicht zurück <strong>und</strong> belaufen<br />

sich 2040 auf 47,6 Mio. Euro. In <strong>der</strong> Folge kommt es wie<strong>der</strong> zu einem leichten Anstieg. Im<br />

Jahr 2050 beträgt die Entlastungswirkung bei einer wirkungsgleichen Übertragung <strong>der</strong><br />

rentenrechtlichen Reformen 71,6 Mio. Euro.<br />

Jahr<br />

Status quo Reformpaket II<br />

73


Millionen Euro<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 42 42: 42 : Jährliche Entlas Entlastung Entlas<br />

tung des Reformpaket<br />

Reformpakets Reformpaket<br />

II<br />

II<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

In Szenario „Reformpaket II“ betragen die Ruhegehaltsausgaben des Jahres 2030 (2040)<br />

149 Prozent (161 Prozent) des Basisjahres 2009, was im Vergleich zum Status quo ohne<br />

Reform aber immerhin einer Dämpfung von 17 (15) Prozentpunkten entspricht. Im Jahr<br />

2050 muss das 1,95-fache <strong>der</strong> Pensionszahlungen des Jahres 2009 aufgewendet werden,<br />

ohne die Maßnahmen ergäbe sich <strong>der</strong> Faktor 2,17.<br />

Der Vergleich <strong>der</strong> beiden Reformpakete in Abbildung 43 zeigt, dass das „Reformpaket II“<br />

im Vergleich zu einer Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung beschlossenen Maßnahmen (GRV-Reformpaket) in den ersten Jahren<br />

zusätzliche Entlastungen bewirkt. Das Maximum wird im Jahr 2017 mit Einsparungen in<br />

Höhe von 10,1 Mio. Euro erreicht. Ab dem Jahr 2025 än<strong>der</strong>t sich Bild <strong>und</strong> das GRV-<br />

Reformpaket entfaltet eine größere Entlastungswirkung, die sich im Jahr 2030 (2040) auf<br />

20,3 (49,3) Mio. Euro beläuft <strong>und</strong> bis 2050 auf 61,7 Mio. Euro ansteigt. Gr<strong>und</strong> dafür ist die<br />

Wirkungsweise des systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktors, <strong>der</strong>, wie in Abschnitt 4.4<br />

dargestellt, unmittelbar auf die Verän<strong>der</strong>ung des Verhältnisses von Pensionären <strong>und</strong><br />

gewichteten Einkommensteuerzahlern reagiert.<br />

Abbildung 44 illustriert noch einmal den Ausgabenverlauf des Status quo sowie <strong>der</strong><br />

beiden Reformvarianten. Hier wird wie<strong>der</strong>um deutlich, dass das Reformpaket II anfangs für<br />

einen niedrigeren Pensionsaufwand sorgt, ab dem Jahr 2025 die GRV-Variante aber<br />

eindeutig die größere Entlastungswirkung für den Landeshaushalt entfaltet.<br />

Jahr<br />

74


Millionen Euro<br />

Millionen Euro<br />

Abbildung Abbildung 43 43: 43 : Zusätzliche jährliche Entlastung:<br />

Entlastung: Reformpaket Reformpaket II II II versu versus versu s GRV GRV-Reformpaket<br />

GRV Reformpaket<br />

Reformpaket<br />

20<br />

10<br />

0<br />

-10<br />

-20<br />

-30<br />

-40<br />

-50<br />

-60<br />

-70<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Abbildung Abbildung 44 44: 44 : Die Die Ausgabenentwicklung Ausgabenentwicklung bei<strong>der</strong> bei<strong>der</strong> Reformpakete Reformpakete im im Vergleich<br />

Vergleich<br />

Jahr<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

Status quo GRV-Reformpaket Reformpaket II<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

75


4. 4.8 4. Sensitivitätsanalyse<br />

4. 4.8.1 4. .1 Wachstumssensitivität <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Vers Versorgungsausgaben<br />

Vers<br />

orgungsausgaben<br />

Der Projektion <strong>der</strong> jährlichen Ruhegehaltsausgaben bis zum Jahr 2050 lag bisher die<br />

Annahme zugr<strong>und</strong>e, dass die Beamtenpensionen mit einer Rate � wachsen. Im<br />

Basisszenario des vorangegangenen Kapitel nimmt � einen Wert von zwei Prozent an.<br />

Neben einem Inflationsausgleich wird also von einem geringen Realwachstum<br />

ausgegangen. In <strong>der</strong> Vergangenheit war es Usus, dass die Lohnabschlüsse für die aktiven<br />

Beamten auf die Pensionäre übertragen wurden. Besoldung <strong>und</strong> Ruhegehälter wuchsen<br />

also mit <strong>der</strong>selben Rate.<br />

Abbildung 45 stellt die Entwicklung <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben für verschiedene Werte von<br />

� dar. Dabei wird deutlich, dass <strong>der</strong> Verlauf sehr sensitiv bezüglich <strong>der</strong> Wachstumsrate ist.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Je höher <strong>der</strong> Durchschnittswert von � ist, desto drastischer verläuft<br />

ceteris paribus die Entwicklung <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben. In allen Varianten kommt es<br />

zwischen 2009 <strong>und</strong> 2025 zu einem deutlichen Anstieg. Dies ist <strong>der</strong> Zeitraum, in dem die<br />

kohortenstarken Beamtenjahrgänge in Ruhestand gehen werden. Selbst unter dem<br />

Szenario nominal unverän<strong>der</strong>ter Pensionen (also � = 0) würden sich die<br />

Ruhegehaltsausgaben von 318,6 Mio. Euro im Jahr 2009 auf 373,7 Mio. Euro im Jahr 2025<br />

erhöhen, was einem Zuwachs in Höhe von 17,2 Prozent entspräche. In den Folgejahren<br />

käme es dann zu einem Rückgang. Im Jahr 2050 würden die Pensionsausgaben bei 313,6<br />

Mio. Euro <strong>und</strong> damit sogar unter dem Ausgangsniveau liegen. Diese Nullwachstum-<br />

Variante ist auch deswegen interessant, weil sie den rein demographisch bedingten<br />

Ausgabeneffekt darstellt. Allerdings ist dieses Szenario unwahrscheinlich, da die<br />

Pensionäre aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Inflation große reale Verluste hinnehmen müssten.<br />

Einen Rückgang des realen Pensionsniveaus, geht man von einer durchschnittlichen<br />

Inflationsrate von jährlich etwa zwei Prozent aus, müssten die Ruhestandsbeamten auch<br />

für Werte für � zwischen 0,5 <strong>und</strong> 1,5 Prozent hinnehmen. Im Fall � = 0,5 (1) ergeben sich<br />

Pensionsausgaben für das Jahr 2025 in Höhe von 402,8 (433,9) Mio. Euro, für das Jahr 2050<br />

von 382,8 (466,9) Mio. Euro. Für � = 1,5 werden Werte von 467,2 Mio. Euro (2025) bzw.<br />

568,4 Mio. Euro (2050) erreicht. Zu einer Explosion <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben kommt es,<br />

falls � größere Werte annimmt. Eine Wachstumsrate in Höhe von 2,5 Prozent würde für das<br />

Jahr 2025 (2050) eine Belastung des Landeshaushalt von 541,3 (842) Mio. Euro bedeuten.<br />

Eine nominale Steigerung von drei Prozent p.a. würde in den beiden beispielhaft<br />

genannten Jahren zu Ausgaben von 582,3 Mio. Euro bzw. 1,02 Mrd. Euro führen.<br />

76


Jährliche nominale Wachstumsraten für die Pensionen, die kleiner als ein Prozent sind,<br />

werden politisch kaum durchsetzbar sein. Somit wird es quasi mit Sicherheit zu einem<br />

starken Anstieg <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben <strong>und</strong> einer damit einhergehenden Belastung des<br />

Landeshaushalts Bremens kommen. Außerdem handelt es sich bei � um die nominale<br />

Wachstumsrate vor Wirken <strong>der</strong> Anpassungsformel <strong>der</strong> Pensionen, die in den untersuchten<br />

Reformvarianten zusätzlich den Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) enthält. Das<br />

Bruttoversorgungsniveau geht durch den Nachhaltigkeitsfaktor, wie ausführlich<br />

dargestellt wurde, zurück. Wenn die Pensionen von vorne herein schon mit geringerer<br />

Rate als die Besoldung <strong>der</strong> aktiven Beamten wachsen, also ein Keil entsteht, sinkt das<br />

tatsächliche Bruttoversorgungsniveau, sprich <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Pension an den<br />

ruhegehaltsfähigen Bezügen, noch stärker.<br />

Millionen Euro<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 45 45: 45 : Abhängigkeit Abhängigkeit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben Ruhegehaltsausgaben von von <strong>der</strong> <strong>der</strong> Wachstumsrate Wachstumsrate g<br />

g<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Abbildung 46 verdeutlicht die dämpfende Wirkung <strong>der</strong> Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong><br />

Rentenreformen auf die <strong>Beamtenversorgung</strong>. In <strong>der</strong> Variante „nominales Nullwachstum“<br />

(� = 0,5) wird im Jahr 2018 (2020) mit 357,9 (372,9) Mio. Euro das Maximum erreicht.<br />

Danach sinken die Ruhegehaltsausgaben bis zum Jahr 2050 wie<strong>der</strong> auf 253,2 bzw. 309,1<br />

Mio. Euro. Liegt die durchschnittliche Wachstumsrate bei einem Prozent, steigt die<br />

Belastung bis 2022 zunächst auf bis zu 395,5 Mio. Euro, um danach bis 2042 auf 343,4 Mio.<br />

Jahr<br />

g=0 g=0,5 g=1 g=1,5 g=2 g=2,5 g=3<br />

77


Euro zurückzugehen. Danach erhöhen sich die Ausgaben wie<strong>der</strong> leicht auf 377 Mio. Euro<br />

im Jahr 2050. Für alle Werte für � zwischen 1,5 <strong>und</strong> drei kommt es zwar zu einem Anstieg,<br />

allerdings wird dieser durch das Reformpaket deutlich gedämpft. Für � = 1,5 liegen die<br />

Ruhegehaltsausgaben des Jahres 2025 statt bei 462,2 Mio. Euro nun bei 422 Mio. Euro. Im<br />

Jahr 2050 werden 459,3 Mio. Euro aufzuwenden sein, was im Vergleich zum Status quo<br />

einer Entlastung von r<strong>und</strong> 110 Mio. Euro entspricht. Entsprechendes gilt für die<br />

verbleibenden Varianten <strong>der</strong> Wachstumsraten. Im Extremfall � = 3 läge die durch die<br />

Reform hervorgerufene Einsparung sogar bei 56,4 Mio. Euro (2025) bzw. 196,9 Mio. Euro<br />

(2050).<br />

Millionen Euro<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 46 46: 46 46:<br />

: Abhängigkeit Abhängigkeit <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben von g, GRV GRV-Reformpaket<br />

GRV<br />

Reformpaket<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Für den Fall, dass die Variante „Reformpaket II“ umgesetzt werden sollte, tritt, wie<br />

Abbildung 47 illustriert, für die verschiedenen Varianten von � qualitativ dieselbe<br />

Entwicklung wie beim GRV-Reformpaket ein. Die Dämpfungswirkung ist allerdings, sieht<br />

man von den Anfangsjahren ab, nicht so ausgeprägt. Bei einem nominalen Nullwachstum<br />

liegt das Maximum im Jahr 2019 bei 349,5 Mio. Euro <strong>und</strong> geht bis 2050 wie<strong>der</strong> auf 281,2<br />

Mio. Euro <strong>und</strong> damit bis unter den Ausgangswert zurück. Im Fall von � = 0,5 kommt es zu<br />

einer langfristigen Stabilisierung unterhalb <strong>der</strong> Grenze von 350 Mio. Euro. Nimmt man eine<br />

durchschnittliche Wachstumsrate von 1,0 (1,5) Prozent an, sinkt <strong>der</strong> Maximalwert für das<br />

Jahr 2050 durch die Reform von 466,9 (568,8) Mio. Euro auf 418,6 (510) Mio. Euro. In <strong>der</strong><br />

Jahr<br />

g=0 g=0,5 g=1 g=1,5 g=2 g=2,5 g=3<br />

78


Variante � = 3 verringert sich die Belastung des Jahres 2050 durch das Reformpaket sogar<br />

von 1,02 Mrd. Euro auf 917,2 Mio. Euro.<br />

Millionen Euro<br />

1000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Abbildu Abbildung<br />

Abbildu ng 47 47: 47 : Abhängigkeit Abhängigkeit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben Ruhegehaltsausgaben von von g, g, Reformpaket Reformpaket II<br />

II<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

4. 4.8.2 4. .2 Zins Zins-Wachstum<br />

Zins Wachstum<br />

Wachstum-Sensitivität<br />

Wachstum Sensitivität de des de Barwert Barwerts Barwert <strong>der</strong> <strong>der</strong> Ruhegehälter<br />

Ruhegehälter<br />

Im vorangegangenen Abschnitt wurde gezeigt, dass die jährlichen bis zum Jahr 2050<br />

anfallenden Versorgungsausgaben sehr sensitiv auf Verän<strong>der</strong>ungen von � reagieren. Je<br />

größer die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate, desto höher sind ceteris paribus die<br />

Ruhegehaltsausgaben. Da <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis zum Jahr 2050 anfallenden<br />

Beamtenpensionen aus den diskontierten jährlichen Ruhegehaltszahlungen besteht, steigt<br />

mit zunehmenden Werten für � auch <strong>der</strong> Barwert. Dieser Zusammenhang ist anhand <strong>der</strong><br />

Abbildungen 48 bis 50 gut zu erkennen. Für drei Wachstumsraten werden für<br />

verschiedene Zinssätze die Barwerte des Status quo <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Reformszenarien</strong> berechnet.<br />

Jahr<br />

g=0 g=0,5 g=1 g=1,5 g=2 g=2,5 g=3<br />

79


Milliarden Euro<br />

Milliarden Euro<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Abbi Abbildung<br />

Abbi ldung 48 48: 48 48:<br />

: Barwerte Barwerte <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> einzelnen einzelnen Szenarien Szenarien Szenarien für für verschiedene verschiedene Zinssätze, Zinssätze, g=2% g=2<br />

g=2<br />

S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II<br />

r=0,5 r=1 r=1,5 r=2 r=2,5 r=3 r=3,5 r=4<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Abbildung Abbildung 49 49: 49 49:<br />

: Barwerte Barwerte Barwerte <strong>der</strong> <strong>der</strong> einzelnen einzelnen einzelnen Szenarien Szenarien Szenarien für für verschiedene verschiedene Zinssätze, Zinssätze, g=1% g=1<br />

g=1<br />

S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II<br />

r=0,5 r=1 r=1,5 r=2 r=2,5 r=3 r=3,5 r=4<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

80


Milliarden Euro<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 50 50: 50 50:<br />

: Barwerte Barwerte <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> einzelnen einzelnen Szenarien Szenarien Szenarien für für verschiedene verschiedene Zinssätze, Zinssätze, g=0% g=0<br />

g=0<br />

S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II S.q. GRV II<br />

r=0,5 r=1 r=1,5 r=2 r=2,5 r=3 r=3,5 r=4<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Der Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben reagiert desweiteren sehr sensitiv auf<br />

Verän<strong>der</strong>ungen des Diskontierungszinssatzes �. Allgemein gilt: Je kleiner � gewählt wird,<br />

desto höher ist <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben. Das Basisszenario dieses<br />

Gutachtens geht von einer Wachstumsrate in Höhe von zwei Prozent <strong>und</strong> einem Zinssatz<br />

von drei Prozent aus. Verringert man nun, wie<strong>der</strong>um ceteris paribus, den Zinssatz auf 1,5<br />

Prozent, steigt <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben im Status quo von 11,7 Mrd. Euro auf<br />

15,5 Mrd. Euro. Im GRV-Reformszenario werden statt 10,4 Mrd. Euro dann 13,7 Mrd. Euro<br />

erreicht, beim Reformpaket II 14,3 Mrd. Euro statt 10,8 Mrd. Euro. Legt man einen Zinssatz<br />

von vier Prozent zugr<strong>und</strong>e, beträgt <strong>der</strong> Barwert im Status quo 9,8 Mrd. Euro, bei den<br />

beiden analysierten Reformen 8,9 Mrd. Euro bzw. 9,1 Mrd. Euro.<br />

Unter <strong>der</strong> Annahme einer jährlichen Wachstumsrate <strong>der</strong> Ruhegehälter in Höhe von einem<br />

Prozent erhält man bei einem Diskontierungszins von 1,5 Prozent Barwerte von 12,9 Mrd.<br />

Euro bzw. 11,5 Mrd. Euro <strong>und</strong> 11,9 Mrd. Euro unter den beiden Reformoptionen. Bei einem<br />

Zinssatz von 4 Prozent werden Barwerte von 8,4 Mrd. Euro im Status quo sowie 7,7 Mrd.<br />

Euro <strong>und</strong> 7,8 Mrd. Euro erreicht. Ein Nullwachstum <strong>der</strong> Pensionen ergibt für � = 1,5<br />

Barwerte von 10,8 Mrd. Euro im Ausgangsszenario, 9,7 Mrd. Euro bei <strong>der</strong> GRV-<br />

Reformvariante sowie 10 Mrd. Euro beim Reformpaket II. Ein Diskontierungszins von 4<br />

Prozent führt zu Rücklagenbedarf in Höhe von 7,3 Mrd. Euro bzw. 6,7 Mrd. Euro (GRV-<br />

Reformpaket) <strong>und</strong> 6,8 Mrd. Euro (Reformpaket II).<br />

81


4.8 4.8.3 4.8 .3 Auswirkung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Entwicklung Entwicklung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Lebenserwartung<br />

Lebenserwartung<br />

Dem Basisszenario dieser Studie liegt eine steigende Lebenserwartung zugr<strong>und</strong>e.<br />

Ausgehend von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 78,3 Jahren bei Männern<br />

<strong>und</strong> 83,2 Jahren bei Frauen nimmt sie bis zum Jahr 2050 auf 83,5 bzw. 88 Jahre zu. Die<br />

gewählte Lebenserwartung wirkt sich natürlich direkt auf die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsausgaben aus. Tabelle 7 veranschaulicht diese Abhängigkeit. Geht man davon<br />

aus, dass sich die Lebenserwartung nicht weiter erhöhen wird, also konstant auf dem<br />

Niveau des Basisjahres 2009 bleibt, verringert sich <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben<br />

im Status quo von 11,7 Mrd. Euro auf 10,9 Mrd. Euro. Im GRV-Reformszenario sinkt er von<br />

10,4 Mrd. Euro auf 9,8 Mrd. Euro, bei <strong>der</strong> Reformvariante II von 10,8 Mrd. Euro auf 10,3 Mrd.<br />

Euro. Falls die Lebenserwartung aber stärker als im Basisszenario steigen sollte, würde sich<br />

<strong>der</strong> Barwert entsprechend erhöhen. Nimmt man für Männer eine ferne Lebenserwartung<br />

von 86 Jahren <strong>und</strong> für Frauen von 90 Jahren an, beträgt <strong>der</strong> Barwert im Status quo 12 Mrd.<br />

Euro, in den beiden <strong>Reformszenarien</strong> 10,7 Mrd. Euro bzw. 11 Mrd. Euro (GRV-Paket bzw.<br />

Reformpaket II).<br />

Tabelle Tabelle 7: : : Barwert <strong>der</strong> Ruhegehal<br />

Ruhegehaltsausgaben Ruhegehal<br />

tsausgaben in in Abhängigkeit Abhängigkeit Abhängigkeit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Lebenserwartung<br />

Lebenserwartung<br />

Barwert Barwert in in Mrd. Mrd. Euro Euro (g=2%, r=3%)<br />

Status Status quo quo GRV GRV-Szenario<br />

GRV Szenario Reformvariante Reformvariante II<br />

II<br />

konstante konstante konstante konstante Lebenserwartung Lebenserwartung<br />

Lebenserwartung<br />

Lebenserwartung 10,9 9,8 10,3<br />

Basisszenario Basisszenario<br />

Basisszenario<br />

Basisszenario<br />

11,7 10,4 10,8<br />

hohe hohe hohe hohe Lebenserwartung Lebenserwartung<br />

Lebenserwartung<br />

Lebenserwartung 12,0 10,7 11.0<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Abbildung 51 stellt die jährlichen Ruhegehaltsausgaben im Status quo unter den drei<br />

Varianten <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Lebenserwartung dar. Je stärker die Lebenserwartung<br />

ansteigt, desto höher fällt die jährliche Belastung des Landeshaushaltes aus.<br />

Im Falle einer konstanten Lebenserwartung würden sich im Status quo die<br />

Ruhegehaltsausgaben des Jahres 2030 (2050) im Vergleich zum Basisszenario mit<br />

steigen<strong>der</strong> Lebenserwartung von 530,2 (692,4) Mio. Euro auf 492,6 (595,2) Mrd. Euro<br />

verringern. Bei einer extremen Zunahme <strong>der</strong> Lebenserwartung käme es dagegen zu einer<br />

deutlichen Erhöhung: Im Jahr 2030 wären dann 548,3 Mio. Euro statt 530,2 Mio. Euro<br />

aufzubringen, im Jahr 2050 sogar 740,3 Mio. Euro statt 692,4 Mio. Euro.<br />

82


Millionen Euro<br />

Abbildung Abbildung 51 51: 51 : Ausgabenentwicklung<br />

usgabenentwicklung im im im Status Status Status quo quo in in Abhängigkeit Abhängigkeit Abhängigkeit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Lebenserwartung<br />

Lebenserwartung<br />

800<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

5. Zusammenfassung Zusammenfassung <strong>und</strong> <strong>und</strong> Ausblick<br />

Ausblick<br />

Der Stadtstaat Bremen ist ein Paradebeispiel dafür, wie starke Überschuldung langfristig<br />

die Handlungsfähigkeit <strong>der</strong> Politik verringert. Auf <strong>der</strong> Freien Hansestadt lastete Ende des<br />

Jahres 2009 eine Verschuldung am Kreditmarkt in Höhe von 16,01 Mrd. Euro. Trotz des<br />

1993 eingeleiteten Konsolidierungskurses, <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s im Personalbereich zu<br />

umfangreichen Einsparungen führte, wuchs die Schuldenlast seit 1993 ausgehend von 8,7<br />

Mrd. Euro um 85 Prozent auf die genannten 16,01 Mrd. Euro. Im angeführten Zeitraum<br />

schwankte die jährliche Nettokreditaufnahme zwischen 473 Mio. <strong>und</strong> 1,26 Mrd. Euro. Im<br />

Jahr 2008 gab Bremen allein 600 Mio. Euro für Zinsen aus, was knapp einem Viertel <strong>der</strong><br />

Steuereinnahmen entsprach. Weitere 15 Prozent <strong>der</strong> Steuereinnahmen mussten im Jahr<br />

2008 für die Versorgungsausgaben <strong>der</strong> Landesbeamten aufgewendet werden. Darin<br />

enthalten sind die Ausgaben für Ruhegehälter <strong>und</strong> Hinterbliebenenversorgung, nicht aber<br />

Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger. Zusammengefasst bedeutet dies, dass<br />

schon heute r<strong>und</strong> 40 Prozent <strong>der</strong> Steuereinnahmen für Zinsen <strong>und</strong> die<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> aufgebracht werden.<br />

Nach den Beschlüssen <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismuskommission gilt für die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> ab dem Jahr<br />

2020 ein gr<strong>und</strong>sätzliches Neuverschuldungsverbot. Bremen ist eines <strong>der</strong> fünf<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, die zum Erreichen dieses Ziels zwischen den Jahren 2011 <strong>und</strong> 2019<br />

Jahr<br />

Basisszenario konstante Lebenserwartung extremer Anstieg <strong>der</strong> Lebenserwartung<br />

83


Konsolidierungshilfen erhält. Im Fall des Stadtstaates betragen die jährlichen Zahlungen<br />

300 Mio. Euro. Die mittelfristige Finanzplanung <strong>der</strong> Freien Hansestadt sieht vor, dass die<br />

jährlichen Finanzierungsdefizite zwar kontinuierlich abgebaut werden sollen, <strong>der</strong><br />

Schuldenstand bis 2019 aber um weitere 6 Mrd. Euro auf dann 22,1 Mrd. Euro steigen wird.<br />

Dies wird sich unmittelbar in höheren Ausgaben für Zinsen nie<strong>der</strong>schlagen. Daneben<br />

werden sich, wie die vorliegende Studie gezeigt hat, auch die Ausgaben für die<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Der Gr<strong>und</strong> dafür liegt in<br />

dem Einstellungsverhalten <strong>der</strong> 1970er <strong>und</strong> 1980er Jahre, als zahlreiche neue Beamte in den<br />

Landesdienst eintraten. Diese sind während ihrer aktiven Zeit im Vergleich zu Angestellten<br />

die günstigeren Arbeitnehmer, da für sie keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt<br />

werden müssen. Ihre Versorgung nach Eintritt in den Ruhestand wird aber direkt aus dem<br />

laufenden Haushalt finanziert. Basierend auf dem gr<strong>und</strong>gesetzlich verankerten<br />

Alimentationsprinzip gab das Land Bremen als Dienstherr jedem Mitarbeiter, <strong>der</strong> in das<br />

Beamtenverhältnis berufen wurde, eine implizite Leistungszusage. Diese bestand darin,<br />

nach Eintritt in den Ruhestand die Versorgung des Pensionärs <strong>und</strong> im Todesfall seiner<br />

Hinterbliebenen sicherzustellen. Jedes Unternehmen, das handelsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

unterworfen ist, müsste für eine solche Leistungszusage durch entsprechende<br />

Rückstellungen in seiner Bilanz vorsorgen. Der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die deutschen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />

bildeten über Jahrzehnte aber keinerlei Rücklagen für das absehbare Ereignis, dass die<br />

kohortenstarken Beamtenjahrgänge irgendwann einmal ihre Altersgrenze erreichen <strong>und</strong><br />

in den Ruhestand eintreten. Erst im Jahr 1999 wurde eine verpflichtende<br />

Versorgungsrücklage für die Beamten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> eingeführt. Einige<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, darunter auch Bremen, richteten darüber hinaus zusätzliche<br />

Versorgungsfonds ein. Insgesamt betrachtet sind die gebildeten Rücklagen aber nicht<br />

ausreichend, um das Wachstum <strong>der</strong> Versorgungsausgaben auffangen zu können. Bildlich<br />

gesprochen ähneln sie eher dem berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Auf die<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> kommt in den nächsten Jahren die Herausfor<strong>der</strong>ung zu, bestehende<br />

Finanzierungsdefizite abzubauen <strong>und</strong> nach 2020 keine neue Schulden mehr zu machen,<br />

also Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen in Einklang zu bringen. Gerade angesichts <strong>der</strong> bereits<br />

bestehenden Schuldenlast <strong>und</strong> dem absehbaren Wachstum <strong>der</strong> Versorgungsausgaben<br />

wird dies alles an<strong>der</strong>e als einfach werden. Im Beson<strong>der</strong>en gilt dies für B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> wie<br />

Bremen, die sich bereits seit Jahren im Haushaltsnotstand befinden <strong>und</strong> chronisch<br />

überschuldet sind.<br />

Die vorliegende Studie untersuchte, wie sich die Ruhegehaltsausgaben des Stadtstaates<br />

Bremen bis zum Jahr 2050 entwickeln werden. Diese sind determiniert durch die<br />

Einstellungspolitik <strong>der</strong> vergangenen Jahrzehnte, also die Altersstruktur <strong>der</strong><br />

Beamtenpopulation im Status quo. In Letzterer ist die seit 1993 laufende<br />

84


Konsolidierungspolitik, die unter an<strong>der</strong>em zu umfangreichen Einsparungen im<br />

Personalbereich führte, deutlich erkennbar, denn es gibt nur recht wenige Beamte, die 40<br />

Jahre <strong>und</strong> jünger sind. Dafür existieren sehr viele bremische Staatsdiener über 50 Jahre, die<br />

innerhalb <strong>der</strong> kommenden 15 Jahre in den Ruhestand eintreten werden. Bereits in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit erhöhte sich die Anzahl <strong>der</strong> Ruhegehaltsempfänger in Bremen deutlich<br />

<strong>und</strong> wuchs zwischen 1993 <strong>und</strong> 2008 von 5.830 auf 9.710 Ruhestandsbeamte, was einer<br />

Steigerung um 66,5 Prozent entspricht. Die Ausgaben für Pensionen stiegen im selben<br />

Zeitraum von 87,4 Mio. Euro auf 300,2 Mio. Euro. Die gesamten Versorgungsausgaben, also<br />

Ruhegehälter <strong>und</strong> Hinterbliebenenversorgung, aber ohne Beihilfe, summierten sich im<br />

Jahr 2008 auf 355 Mio. Euro.<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> Landesbeamten Bremens im Basisjahr 2009 <strong>und</strong><br />

gegebener Sterbewahrscheinlichkeiten erstellte die vorliegende Studie zunächst eine<br />

Projektion <strong>der</strong> Beamtenpopulation. Dabei wurde deutlich, dass die Zahl <strong>der</strong> Pensionäre<br />

über 65 Jahre bis zum Jahr 2022 zunächst stark ansteigen wird, um sich danach auf hohem<br />

Niveau zu stabilisieren. Als Folge <strong>der</strong> seit 1993 erzielten Einsparungen im Personalbereich<br />

geht die Zahl <strong>der</strong> Ruhestandsbeamten ab 2030 wie<strong>der</strong> stark zurück <strong>und</strong> liegt im Jahr 2050<br />

sogar unter dem Ausgangsniveau. Dies wird auch am so genannten Pensionärsquotienten<br />

deutlich, <strong>der</strong> die Zahl <strong>der</strong> Pensionäre in das Verhältnis setzt zur Bevölkerung im<br />

erwerbsfähigen Alter zwischen 15 <strong>und</strong> 64 Jahren. Letztere wird sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> auf<br />

niedrigem Niveau stagnierenden Fertilität sowie Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen in den<br />

kommenden Jahrzehnten tendenziell verringern. Im Jahr 2009 kamen auf 1.000 Einwohner<br />

Bremens im Erwerbsalter statistisch betrachtet 18,1 Pensionäre. Dieser Wert wird bis zum<br />

Jahr 2028 auf ein Maximum von 25,7 steigen. Dramatisch fällt <strong>der</strong> Zuwachs hochbetagter<br />

Ruhestandsbeamter über 80 Jahre aus. Ab diesem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit,<br />

pflegebedürftig zu werden, stark an. Für die Beihilfeausgaben, die jedoch nicht<br />

Gegenstand dieses Gutachtens waren, wird dies eine Kostenexplosion zur Folge haben.<br />

Kamen im Jahr 2009 auf 1.000 Einwohner Bremens in erwerbsfähigem Alter noch 3,7<br />

Pensionäre über 80 Jahre, wird dieser Wert bis 2035 auf 11,2 zunehmen.<br />

Die eben skizzierte Entwicklung <strong>der</strong> bremischen Beamtenpopulation schlägt sich<br />

unmittelbar in dem Verlauf <strong>der</strong> zukünftigen Ruhegehaltsausgaben nie<strong>der</strong>. Das<br />

Basisszenario geht von einer jährlichen Wachstumsrate <strong>der</strong> Pensionen in Höhe von zwei<br />

Prozent aus, was im Prinzip einem Inflationsausgleich entspricht. Unter dieser Annahme<br />

würden die Pensionsausgaben Bremens von 318,6 Mio. Euro im Jahr 2009 bis zum Jahr<br />

2025 auf 503 Mio. Euro wachsen. Im Jahr 2050 würden 692,4 Mio. Euro erreicht werden.<br />

Der Barwert <strong>der</strong> bis zum Jahr 2050 anfallenden Pensionsaufwendungen, das sind die<br />

diskontierten jährlichen Ruhegehaltsausgaben, beläuft sich auf 11,7 Mrd. Euro. Dies läßt<br />

sich als implizite Staatsverschuldung interpretieren, also als schwebende, in Zukunft<br />

85


einzulösende Leistungszusage. Dieser Wert müsste zur expliziten Verschuldung Bremens<br />

am Kreditmarkt in Höhe von 16,01 Mrd. Euro hinzugezählt werden. Die<br />

Gesamtverschuldung Bremens beläuft sich damit auf knapp 104 Prozent des<br />

Bruttoinlandsproduktes des Stadtstaates. Wäre Bremen ein privatwirtschaftliches<br />

Unternehmen <strong>und</strong> damit den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften unterworfen,<br />

müssten für die in <strong>der</strong> Vergangenheit eingegangenen Pensionszusagen bilanzielle<br />

Rückstellungen in Höhe <strong>der</strong> genannten 11,7 Mrd. Euro gebildet werden. Selbst wenn man<br />

von einem nominalen jährlichen Nullwachstum <strong>der</strong> Pensionen ausgeht, würden die<br />

Ruhegehaltsausgaben bis zum Jahr 2021 zunächst auf 379 Mio. Euro ansteigen, was einem<br />

Zuwachs von knapp 20 Prozent entspricht. In den folgenden Jahrzehnten käme es zu<br />

einem Rückgang, infolgedessen 2039 erstmals wie<strong>der</strong> das Ausgangsniveau unterschritten<br />

wird. Selbst in diesem Nullwachstumsszenario, das aufgr<strong>und</strong> des damit für die<br />

Landesbeamten einhergehenden hohen Realwertverlustes äußerst unwahrscheinlich ist,<br />

beliefe sich <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsaufwendungen noch immer auf 8,5 Mrd. Euro.<br />

In <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung wurde seit 2004 umfangreiche Reformen<br />

durchgeführt. So führte die Politik unter an<strong>der</strong>em den Nachhaltigkeitsfaktor in die<br />

Rentenanpassungsformel ein, <strong>der</strong>, vereinfacht gesagt, <strong>der</strong> Entwicklung des zahlenmäßigen<br />

Verhältnisses zwischen Rentnern <strong>und</strong> Beitragszahlern Rechnung trägt. Verschlechtert<br />

(verbessert) sich dieses, kommen also mehr (weniger) Rentner auf einen Beitragszahler,<br />

wirkt <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor ceteris paribus verringernd (steigernd) auf den aktuellen<br />

Rentenwert. Daneben wurde die Riesterför<strong>der</strong>ung, also die staatliche För<strong>der</strong>ung privater<br />

Altersvorsorge, eingeführt, die sich in Form des Altersvorsorgeanteils (AVA) ebenfalls in <strong>der</strong><br />

Rentenanpassungsformel nie<strong>der</strong>schlug. Weitere Reformschritte waren <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong><br />

Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten sowie zwischen 2012 <strong>und</strong> 2029 die schrittweise<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Von den angeführten Maßnahmen<br />

wurde bis dato nur die so genannte Riester-Treppe von <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung auf die <strong>Beamtenversorgung</strong> übertragen. Infolgedessen sinkt <strong>der</strong><br />

Maximalwert des Ruhegehalts schrittweise von 75 Prozent <strong>der</strong> ruhegehaltsfähigen Bezüge<br />

auf 71,75 Prozent.<br />

Seit dem Jahr 2005 sind als Folge <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismuskommission I die einzelnen<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> für die Ausgestaltung des Laufbahn- <strong>und</strong> Versorgungsrechts ihrer<br />

Landesbeamten verantwortlich. Dem B<strong>und</strong> blieb, neben <strong>der</strong> Zuständigkeit für seine<br />

eigenen Beamten, nur die Regelung gr<strong>und</strong>legen<strong>der</strong> Statusrecht <strong>und</strong> –pflichten. Kurz vor<br />

Inkrafttreten dieser Verfassungsän<strong>der</strong>ung brachte die damalige rot-grüne<br />

B<strong>und</strong>esregierung ein Gesetz ein, das für alle deutschen Beamten die wirkungsgleiche<br />

Übertragung <strong>der</strong> bis zum diesem Zeitpunkt durchgeführten rentenrechtlichen Reformen<br />

vorsah. Der B<strong>und</strong>esrat leistete aber Wi<strong>der</strong>stand <strong>und</strong> nach den folgenden Neuwahlen<br />

86


wurde die Gesetzesinitiative von <strong>der</strong> danach regierenden Großen Koalition nicht wie<strong>der</strong><br />

aufgegriffen. In <strong>der</strong> Folge verlor <strong>der</strong> B<strong>und</strong> durch die Fö<strong>der</strong>alismusreform auch die<br />

gesetzgeberische Zuständigkeit. Dies hatte die Konsequenz, dass <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor<br />

bis jetzt we<strong>der</strong> bei den Beamten des B<strong>und</strong>es noch in einem <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> eingeführt<br />

worden ist. Der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> einige B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> haben lediglich die Erhöhung <strong>der</strong><br />

Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, die übergangsweise zwischen 2012 <strong>und</strong> 2029 erfolgen soll,<br />

sowie eine Beschränkung <strong>der</strong> Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten auf 855 Tage<br />

beschlossen.<br />

Die vorliegende Studie untersuchte die Entlastungswirkung, die eine Übertragung <strong>der</strong><br />

angeführten rentenrechtlichen Reformen auf den zukünftigen Verlauf <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsausgaben Bremens hätte. Dabei wird gr<strong>und</strong>sätzlich zwischen einer reinen<br />

Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>und</strong> einer wirkungsgleichen Übertragung unterschieden. Die<br />

erste Variante wendet einfach die rentenrechtlichen Reformen unverän<strong>der</strong>t auf die<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> an. Neben <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Regealtersgrenze zwischen den Jahren<br />

2012 <strong>und</strong> 2029 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Einführung des rentenrechtlichen Nachhaltigkeitsfaktors auf die<br />

jährliche Anpassung <strong>der</strong> Pensionen kommt es hierbei zu einem Wegfall <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten. Bei einer vollständigen Umsetzung <strong>der</strong><br />

genannten Maßnahmen würde sich <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsaufwendungen Bremens<br />

von 11,7 Mrd. Euro im Status quo auf 10,4 Mrd. Euro verringern, was einer Einsparung um<br />

11,1 Prozent entspricht. In diesem Szenario wären im Jahr 2025 statt 503 Mio. Euro nun<br />

noch 454,3 Mio. Euro aufzuwenden, im Jahr 2050 statt 692,4 Mio. Euro dann 559,1 Mio.<br />

Euro. Die größte Entlastungswirkung geht dabei vom Nachhaltigkeitsfaktor aus, <strong>der</strong><br />

sowohl auf die Bestands- wie auch auf die Zugangspensionäre angewandt wird. Die<br />

Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ betrifft dagegen nur zukünftige Ruhestandsbeamte <strong>und</strong><br />

entfaltet ihre volle Wirkung erst ab dem Jahr 2029, also dann, wenn die<br />

Pensionierungswelle bereits weitgehend abgeebbt ist.<br />

Die dargestellte wirkungsgleiche Übertragung <strong>der</strong> GRV-Reformen beinhaltet zum einen<br />

den systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor, in den unmittelbar die Entwicklung des<br />

Verhältnisses zwischen Pensionären <strong>und</strong> gewichteten Einkommensteuerzahlern einfließt.<br />

Dieser stellt damit für die <strong>Beamtenversorgung</strong>, die aus Steuermitteln finanziert wird, eine<br />

endogene Variable dar. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> im Vergleich zur Gesamtbevölkerung höheren<br />

Lebenserwartung von Beamten erfolgt bei <strong>der</strong> wirkungsgleichen Reformvariante die<br />

Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ nicht zwischen 2012 <strong>und</strong> 2029, son<strong>der</strong>n beschleunigt bis<br />

zum Jahr 2019. Außerdem wird wie<strong>der</strong>um die Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten<br />

komplett abgeschafft. Die aufgeführten Maßnahmen, die in <strong>der</strong> Studie im so genannten<br />

„Reformpaket II“ zusammengefasst sind, würden den Barwert <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben<br />

Bremens von 11,7 Mrd. Euro auf 10,8 Mrd. Euro senken, was einem Rückgang um 7,7<br />

87


Prozent entspricht. Im Jahr 2025 müssten in diesem Szenario statt 503 Mio. Euro noch<br />

454,4 Mio. Euro für Pensionen aufgewendet werden. Im Jahr 2050 würden sich die<br />

Ausgaben von 692,4 Mio. Euro auf 620,8 Mio. Euro verringern. Die größte<br />

Entlastungswirkung geht auch hier wie<strong>der</strong> vom Nachhaltigkeitsfaktor aus. Die<br />

systemkonforme Variante sorgt in den ersten Jahren, wenn die noch vorhandenen<br />

kohortenstarken Beamtenjahrgänge in den Ruhestand eintreten, für umfangreichere<br />

Einsparungen als sein GRV-Pendant. Nach 2023 wendet sich dann aber aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Altersstruktur <strong>der</strong> bremischen Beamtenpopulation das Blatt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung entfaltet die umfassen<strong>der</strong>e Dämpfungswirkung. Die<br />

beschleunigte Erhöhung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, die bei <strong>der</strong> wirkungsgleichen<br />

Übertragung bis zum Jahr 2019 eingeführt wird, sorgt nur für eine geringfügige zusätzliche<br />

Abmil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausgabensteigerung. Das Reformpaket II bewirkt in <strong>der</strong> Spitze eine<br />

weitergehende jährliche Entlastung von bis zu 10 Mio. Euro, fällt dann aber ab 2025 hinter<br />

die GRV-Reformvariante zurück. Letztere bewirkt im Jahr 2030 im Vergleich zur<br />

wirkungsgleichen Übertragung eine zusätzliche Entlastung von 20,3 Mio. Euro. Dieser Wert<br />

erhöht sich bis zum Jahr 2050 auf über 60 Mio. Euro. Dieses Ergebnis unterscheidet sich<br />

von den Resultaten an<strong>der</strong>er B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> westdeutschen<br />

Flächenstaaten. Entsprechende Analysen bescheinigen hier <strong>der</strong> wirkungsgleichen<br />

Übertragung <strong>der</strong> rentenrechtlichen Reformen die deutlich umfassen<strong>der</strong>e<br />

Entlastungswirkung. Dies ist hauptsächlich auf den systemkonformen<br />

Nachhaltigkeitsfaktor zurückzuführen, <strong>der</strong> die Pensionäre in das Verhältnis zu gewichteten<br />

Einkommensteuerzahlern setzt. In Bremen wird die Zahl <strong>der</strong> Ruhestandsbeamten über 65<br />

Jahren nach Erreichen des Maximums im Jahr 2022 wie<strong>der</strong> zurückgehen, was auf die<br />

restriktive Einstellungspolitik in Folge <strong>der</strong> im Jahr 1993 einsetzenden<br />

Haushaltskonsolidierung zurückzuführen ist. Dies führt dazu, dass sich das Verhältnis<br />

zwischen gewichteten Einkommensteuerzahlern <strong>und</strong> Pensionären wie<strong>der</strong> verbessert <strong>und</strong><br />

daher <strong>der</strong> systemkonforme Nachhaltigkeitsfaktor geringere Einsparungen generiert.<br />

Aus finanzwissenschaftlicher Sicht ist trotz <strong>der</strong> niedrigeren Entlastungseffekte dennoch<br />

eine wirkungsgleiche Übertragung <strong>der</strong> rentenrechtlichen Reformen zu empfehlen. Denn<br />

<strong>der</strong> systemkonforme Nachhaltigkeitsfaktor ist für das System <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong><br />

keine exogene Variable, wie es die GRV-Variante wäre. Das Reformpaket II trägt dadurch<br />

<strong>der</strong> Finanzierungsform <strong>der</strong> Pensionen Rechnung, die im Wesentlichen aus<br />

Steuereinnahmen erbracht werden. Daneben berücksichtigt sie die statistisch betrachtet<br />

höhere Lebenserwartung von Beamten. Abschließend sei noch einmal angeführt, dass die<br />

in dieser Studie vorgestellten Reformvorschläge nicht das Ziel haben, einseitig die<br />

Landesbeamten zu belasten o<strong>der</strong> eine erneute Neiddebatte zu entfachen. Vielmehr soll auf<br />

das Problem aufmerksam gemacht werden, dass gerade in dem Zeitraum, in dem zur<br />

88


Einhaltung des ab 2020 geltenden Neuverschuldungsverbotes die Finanzierungsdefizite<br />

abgebaut werden sollen, die Pensionsausgaben sprunghaft ansteigen werden. Die<br />

Aufwendungen für Hinterbliebenenversorgung o<strong>der</strong> Beihilfen, die sich ebenfalls stark<br />

erhöhen werden, wurden dabei noch gar nicht berücksichtigt. Für die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> stellt<br />

dies eine große Herausfor<strong>der</strong>ung. Beson<strong>der</strong>s sind davon jene betroffen, die, wie <strong>der</strong><br />

Stadtstaat Bremen, schon im Status quo stark überschuldet sind <strong>und</strong> ein seit Jahren hohes<br />

strukturelles Finanzierungsdefizit aufweisen. Die vorgestellten Reformen für den Bereich<br />

<strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> entfalten zwar eine gewisse Entlastungswirkung, können die<br />

Ausgabensteigerung aber nicht aufhalten. Diese ist determiniert durch das<br />

Einstellungsverhalten <strong>der</strong> zurückliegenden Jahrzehnte <strong>und</strong> das erst zu spät erkannte<br />

Versäumnis, entsprechende Rücklagen in ausreichendem Maße zu bilden.<br />

Die Übertragung <strong>der</strong> rentenrechtlichen Reformen auf die <strong>Beamtenversorgung</strong> ist zum<br />

einen ein Gebot <strong>der</strong> Gerechtigkeit, um Beamte nicht gegenüber normalen Arbeitnehmern<br />

zu bevorzugen. Diese Maßnahmen mögen zwar unpopulär sein. Angesichts <strong>der</strong><br />

einsetzenden Pensionierungswelle, <strong>der</strong> steigenden Lebenserwartung <strong>der</strong> Pensionäre <strong>und</strong><br />

den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Schuldenbremse sowie tendenziell sinken<strong>der</strong> Steuereinnahmen<br />

aufgr<strong>und</strong> des demographischen Wandels sind sie aber alternativlos. Außerdem liegt ihre<br />

zügige Umsetzung im unmittelbaren Interesse <strong>der</strong> jungen Beamten, die gerade erst in den<br />

Staatsdienst eingetreten sind. Denn die vorgeschlagenen Reformen sorgen nicht zuletzt<br />

auch dafür, dass in <strong>der</strong> langen Frist die Altersversorgung <strong>der</strong> jungen Staatsdiener<br />

finanzierbar bleibt.<br />

89


6. Anhang<br />

Anhang<br />

Jahr<br />

Status<br />

quo<br />

Tabelle Tabelle 8: : Entwicklun<br />

Entwicklung Entwicklun<br />

g <strong>der</strong> <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben Ruhegehaltsausgaben (in (in Mio Mio. Mio . Euro) unter<br />

alternativen alternativen <strong>Reformszenarien</strong> <strong>Reformszenarien</strong><br />

74<br />

Status<br />

quo<br />

ohne<br />

Riester<br />

Ausbildungs<br />

-zeiten<br />

Reformszenario GRV Reformpaket II<br />

Pension<br />

mit 67<br />

Nachhaltigkeitsfaktor<br />

(NHF)<br />

Insgesamt<br />

Ausbildungs<br />

-zeiten<br />

Beschl.<br />

Pension<br />

mit 67<br />

Systemkonformer<br />

NHF<br />

Insgesamt<br />

2009 318.6 327.2 318.6 318.6 318.6 318.6 318.6 318.6 318.6 318.6<br />

2010 327.5 338.2 326.3 327.5 327.5 326.3 326.3 327.5 327.5 326.3<br />

2011 340.4 353.4 338.7 340.4 338.9 337.3 338.7 340.4 337.8 336.2<br />

2012 353.2 368.8 351.1 353.2 350.4 348.2 351.1 353.0 347.6 345.3<br />

2013 368.9 385.1 366.2 368.7 364.5 361.7 366.2 368.4 360.0 356.9<br />

2014 384.3 401.3 381.1 384.0 378.4 374.9 381.1 383.3 372.5 368.3<br />

2015 399.7 417.3 395.9 399.1 392.0 387.7 395.9 397.9 385.1 379.8<br />

2016 413.9 432.1 409.5 413.0 404.3 399.3 409.5 411.2 396.8 390.2<br />

2017 427.3 446.1 422.5 426.1 415.7 409.8 422.5 423.6 408.0 400.0<br />

2018 439.9 459.2 434.5 438.3 426.0 419.3 434.5 435.1 418.8 409.3<br />

2019 451.4 471.3 445.6 449.4 435.2 427.7 445.6 445.3 428.8 417.7<br />

2020 461.8 482.2 455.5 459.4 443.1 434.7 455.5 454.6 437.9 425.2<br />

2021 471.2 492.0 464.5 468.3 449.7 440.5 464.5 462.8 446.1 431.9<br />

2022 479.8 501.0 472.7 476.3 455.1 445.1 472.7 470.2 453.7 438.0<br />

2023 488.2 509.7 480.6 484.1 460.0 449.1 480.6 477.4 461.3 444.2<br />

2024 495.9 517.7 487.9 491.2 463.9 452.1 487.9 484.0 468.1 449.5<br />

2025 503.0 525.1 494.5 497.5 467.0 454.3 494.5 489.9 474.4 454.4<br />

2026 510.1 532.5 501.2 503.7 469.8 455.9 501.2 495.8 480.6 459.2<br />

2027 516.3 539.1 507.1 509.1 471.7 456.8 507.1 501.0 486.9 464.1<br />

2028 522.1 545.1 512.4 513.8 473.3 457.3 512.4 505.6 493.0 468.7<br />

2029 526.7 549.9 516.7 517.4 474.1 456.9 516.7 509.2 498.5 472.9<br />

2030 530.2 553.6 519.9 519.9 474.0 455.8 519.9 511.8 503.0 476.1<br />

2031 533.9 557.4 523.2 522.6 474.4 455.2 523.2 514.5 507.3 479.2<br />

2032 537.4 561.1 526.4 525.1 475.2 454.8 526.4 517.0 511.8 482.3<br />

2033 541.1 564.9 529.7 527.7 476.6 455.1 529.7 519.7 516.7 485.9<br />

2034 544.3 568.3 532.6 529.9 478.1 455.5 532.6 521.9 521.9 489.8<br />

2035 546.7 570.8 534.8 531.3 479.6 456.0 534.8 523.5 526.3 493.0<br />

2036 548.7 572.8 536.5 532.3 481.4 456.7 536.5 524.6 530.7 496.3<br />

2037 550.6 574.8 538.2 533.3 483.3 457.5 538.2 525.7 535.0 499.4<br />

2038 552.9 577.2 540.2 534.6 485.6 458.8 540.2 527.2 539.7 502.9<br />

2039 556.0 580.5 543.1 536.7 488.5 460.6 543.1 529.6 545.1 507.2<br />

2040 560.0 584.6 546.8 539.6 492.0 463.0 546.8 532.7 551.5 512.3<br />

2041 565.4 590.3 552.0 543.9 496.8 466.6 552.0 537.2 558.6 518.2<br />

2042 571.5 596.7 557.8 548.9 502.1 470.7 557.8 542.5 566.1 524.5<br />

2043 580.2 605.7 566.2 556.3 509.3 476.5 566.2 550.2 575.7 532.7<br />

2044 590.3 616.3 575.9 565.0 517.8 483.6 575.9 559.2 585.7 541.4<br />

2045 602.0 628.5 587.3 575.3 527.7 491.9 587.3 569.8 596.7 551.0<br />

2046 616.1 643.2 600.9 587.8 539.7 502.3 600.9 582.7 609.0 561.8<br />

2047 632.6 660.5 617.0 602.7 553.9 514.7 617.0 597.9 623.6 574.9<br />

2048 651.7 680.4 635.6 620.0 570.3 529.1 635.6 615.6 639.6 589.2<br />

2049 671.7 701.3 655.0 638.2 587.0 543.9 655.0 634.2 656.8 604.7<br />

2050 692.4 722.9 675.2 657.1 604.1 559.1 675.2 653.4 674.6 620.8<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

74 Alle hier angegeben Werte basieren auf dem Basisszenario <strong>der</strong> Studie.<br />

90


Literaturverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis<br />

Auerbach, A., J. Gokhale <strong>und</strong> L. Kotlikoff (1991), Generational Accounts: a meaningful<br />

alternative to deficit accounting, in: Tax policy and the economy, 5, S. 55-110.<br />

Auerbach, A., J. Gokhale <strong>und</strong> L. Kotlikoff (1992), Social security and medicare policy from<br />

the perspective of generational accounting, in: Tax policy and the economy, 6, S. 129-145.<br />

Auerbach, A., J. Gokhale <strong>und</strong> L. Kotlikoff (1994), Generational Accounts: a meaningful way<br />

to evaluate fiscal policy, in: The Journal of Economic Perspectives, 8/1, S. 73-94.<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong>sgesetz (BeamtVG).<br />

Benz, T., C. Hagist <strong>und</strong> B. Raffelhüschen (2009), <strong>Reformszenarien</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausgabenprojektion</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> in Baden-Württemberg, Studie im Auftrag des<br />

Finanzwissenschaftlichen Institutes des B<strong>und</strong>es <strong>der</strong> Steuerzahler Baden-Württemberg,<br />

Stuttgart.<br />

Benz, T., C. Hagist <strong>und</strong> B. Raffelhüschen (2010a), <strong>Ausgabenprojektion</strong> <strong>und</strong> <strong>Reformszenarien</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen, Studie im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>der</strong> Steuerzahler<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen <strong>und</strong> Bremen, Hannover.<br />

Benz, T., C. Hagist <strong>und</strong> B. Raffelhüschen (2010b), <strong>Ausgabenprojektion</strong> <strong>und</strong> <strong>Reformszenarien</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> in Nordrhein-Westfalen, Studie im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>der</strong><br />

Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.<br />

Besendorfer, D., E. P. Dang <strong>und</strong> B. Raffelhüschen (2005), Die Pensionslasten <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> im Vergleich: Status Quo <strong>und</strong> zukünftige Entwicklung, Diskussionsbeiträge<br />

des Instituts für Finanzwissenschaft, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 129.<br />

Bonin, H. (2001), Generational Accounting: Theory and Application, Berlin.<br />

Börsch-Supan, A. (2004), Fairer Abschläge in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie <strong>und</strong> demographischer Wandel (MEA),<br />

Mannheim.<br />

Bremisches Beamtengesetz (BremBG).<br />

Bremisches Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG).<br />

Bremische Bürgerschaft (verschiedene Jahrgänge), Drucksachen <strong>und</strong> Protokolle, abrufbar<br />

unter www.bremische-buergerschaft.de.<br />

Bremisches Gesetzblatt (BremGbl).<br />

Bremisches Versorgungsrücklagengesetz (BremVersRücklG).<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht (BVerfg), Urteil 2 BvL 11/04 vom 20.3.2007, abrufbar unter<br />

http://www.b<strong>und</strong>esverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20070320_2bvl001104.html<br />

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).<br />

dbb Beamtenb<strong>und</strong> <strong>und</strong> Tarifunion (verschiedene Jahrgänge), Zahlen, Daten, Fakten, Berlin.<br />

91


Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG).<br />

Dritter Versorgungsbericht (2005), Dritter Versorgungsbericht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung, Berlin.<br />

Drucksachen des Deutschen B<strong>und</strong>estags (verschiedene Jahrgänge), abrufbar unter<br />

www.b<strong>und</strong>estag.de.<br />

Ehrentraut, O. <strong>und</strong> M. Heidler (2008), Zur nachhaltigen Finanzierung <strong>der</strong> GRV: Der Beitrag<br />

<strong>der</strong> Altersgrenzenanhebung im Rentenreformprozess, in: Perspektiven <strong>der</strong><br />

Wirtschaftspolitik, 9(4), S. 424-445.<br />

Heidler, M., C. Müller <strong>und</strong> O. Weddige (2009), Measuring accrued-to-date liabilities of<br />

public pension systems - method, data and limitations, Diskussionsbeiträge des<br />

Forschungszentrums Generationenverträge, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 37.<br />

Marburger, H. (2005), Die Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> an<strong>der</strong>weitig Beschäftigter im<br />

öffentlichen Dienst, Erich-Schmidt-Verlag, Berlin.<br />

Nguyen, T. <strong>und</strong> K. Osygus-Axt (2005), Zur Angemessenheit <strong>der</strong> Versorgungsabschläge auf<br />

Beamtenpensionen bei vorzeitiger Pensionierung, in: German Risk <strong>und</strong> Insurance Review,<br />

E-Journal, abrufbar unter: http://www.risk-insurance.de.<br />

Raffelhüschen, B. (1999), Generational Accounting: Method, Data, and Limitations, in:<br />

European Economy: Reports and Studies, 6, S. 17-28.<br />

Ruland, F. (2007), Die <strong>Beamtenversorgung</strong>, in: Ruland, F. <strong>und</strong> B. Rürup (Hrsg.):<br />

Alterssicherung <strong>und</strong> Besteuerung, Wiesbaden, S. 89-113.<br />

Sachverständigenrat (2006), Wi<strong>der</strong>streitende Interessen – ungenutzte Chancen,<br />

Jahresgutachten 2006/2007 des Sachverständigenrates zur Begutachtung <strong>der</strong><br />

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Berlin.<br />

Senator <strong>der</strong> Finanzen (2001), Personalcontrolling, Band III Versorgungsbericht,<br />

Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben für Versorgung <strong>und</strong> Beihilfe 2001.<br />

Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2009a), Finanzplan 2009-2013.<br />

Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2009b), Personalbericht 2009, Band III, Ergänzungsband zum<br />

Jahresbericht Personalstruktur <strong>und</strong> Personalausgaben mit Daten des Jahres 2008.<br />

Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2010), Personal 2020, Personalpolitische Perspektiven <strong>und</strong><br />

Arbeitsprogramm für den öffentlichen Dienst <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen bis 2020.<br />

Statistisches B<strong>und</strong>esamt (2009), Schuldenstatistik <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>.<br />

Statistisches B<strong>und</strong>esamt (2010), Statistische Auskünfte zur <strong>Beamtenversorgung</strong> in den<br />

deutschen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n.<br />

Versorgungsvorsorgegesetz (VerVorG)<br />

Vierter Versorgungsbericht (2009), Vierter Versorgungsbericht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung, Berlin.<br />

92


Wer ist <strong>der</strong> B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler?<br />

Der B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler (BdSt) ist die unabhängige <strong>und</strong> parteipolitisch neutrale<br />

Schutzvereinigung aller Steuerzahler. Seine 39.000 Mitglie<strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen <strong>und</strong><br />

Bremen (b<strong>und</strong>esweit r<strong>und</strong> 320.000) kommen aus allen Kreisen <strong>der</strong> Bevölkerung. Ihre<br />

Mitgliedsbeiträge geben dem B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler die notwendige finanzielle Unabhängigkeit<br />

für seine Arbeit. Finanzielle Zuwendungen <strong>der</strong> öffentlichen Hand erhält<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler nicht.<br />

Gegründet wurde <strong>der</strong> B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler 1949. Der B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

<strong>und</strong> Bremen ist ein eingetragener Verein. Die fünfzehn Landesverbände<br />

haben sich im B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler Deutschland e.V. zusammengeschlossen. Die<br />

Landesverbände tragen auch das Karl-Bräuer-Institut des B<strong>und</strong>es <strong>der</strong> Steuerzahler e.V.<br />

Hier werden steuer- <strong>und</strong> finanzpolitische Vorstellungen <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ungen des Verbandes<br />

wissenschaftlich erarbeitet.<br />

Der B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler tritt ein:<br />

für ein gerechteres Steuer- <strong>und</strong> Abgabensystem,<br />

für eine Begrenzung <strong>der</strong> Steuer- <strong>und</strong> Abgabenbelastung,<br />

für eine Vereinfachung <strong>der</strong> Besteuerung,<br />

für eine sparsame <strong>und</strong> wirtschaftliche Haushaltsführung <strong>und</strong> gegen die<br />

Verschwendung von Steuergel<strong>der</strong>n,<br />

gegen die Ausuferung des staatlichen Korridors,<br />

gegen Schlamperei <strong>und</strong> Schlendrian in <strong>der</strong> Staatsbürokratie.<br />

Der B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler dient ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar dem Nutzen <strong>der</strong><br />

Allgemeinheit im Rahmen <strong>der</strong> vom Gr<strong>und</strong>gesetz gewährleisteten staatsbürgerlichen<br />

Rechte. Seine Ziele verwirklicht <strong>der</strong> B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Steuerzahler insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch die Erstellung <strong>und</strong> Veröffentlichung von Gutachten, Stellungnahmen,<br />

Eingaben <strong>und</strong> Presseinformationen;<br />

durch die Teilnahme an R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Fernsehsendungen;<br />

durch die Verteilung von Informationsmaterial;<br />

durch Gespräche mit Vertretern von Legislative <strong>und</strong> Exekutive, von Behörden<br />

<strong>und</strong> Verbänden, sowie Vertretern <strong>der</strong> Medien.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des B<strong>und</strong>es <strong>der</strong> Steuerzahler erhalten ebenso wie ein Kreis wichtiger<br />

öffentlicher Meinungsträger die Monatszeitschrift des Verbandes „Der Steuerzahler“,<br />

die unter dem Motto steht: Für vernünftige Steuerpolitik – gegen den Missbrauch<br />

von Steuergel<strong>der</strong>n.


Ellernstraße 34, 30175 Hannover<br />

Tel. 0511 515183-0, Fax 0511 515183-33<br />

www.steuerzahler-nie<strong>der</strong>sachsen-bremen.de<br />

nie<strong>der</strong>sachsen-<strong>und</strong>-bremen@steuerzahler.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!