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Ansuchen um Baubewilligung - Gemeinde Gutenberg an der ...

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MERKBLATT ZUM BAUANSUCHENBewilligungspflichtig gemäß § 19 Steiermärkisches Baugesetz (BauG), LGBL Nr. 59/1995 idgF, sind folgendeVorhaben, sofern sich aus den §§ 20 und 21 nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>es ergibt:1. Neu-, Zu- o<strong>der</strong> Umbauten von baulichen Anlagen;2. Nutzungsän<strong>der</strong>ungen, die auf die Festigkeit, den Br<strong>an</strong>dschutz, die Hygiene, die Sicherheit von baulichenAnlagen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Teilen von Einfluss sein können o<strong>der</strong> die Nachbarrechte berühren o<strong>der</strong> wenn Bestimmungendes jeweils geltenden Ra<strong>um</strong>ordnungsgesetzes, des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es, des Bebauungspl<strong>an</strong>es o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Bebauungsrichtlinien berührt werden können;3. die Errichtung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Erweiterung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Garagen und Neben<strong>an</strong>lagen;4. Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke o<strong>der</strong> öffentliche Verkehrsflächen sowie Stützmauern, jeweils abeiner Höhe von mehr als 1,5 Meter;5. Verän<strong>der</strong>ungen des natürlichen Geländes von nach dem Flächenwidmungspl<strong>an</strong> im Baul<strong>an</strong>d gelegenenGrundflächen sowie von im Freil<strong>an</strong>d gelegenen Grundflächen, die <strong>an</strong> das Baul<strong>an</strong>d <strong>an</strong>grenzen;6. die länger als drei Tage dauernde Aufstellung von Fahrzeugen und <strong>an</strong><strong>der</strong>en tr<strong>an</strong>sportablen Einrichtungen, diez<strong>um</strong> Aufenthalt o<strong>der</strong> Nächtigen von Personen geeignet sind, wie insbeson<strong>der</strong>e Wohnwagen, Mobilheime undWohncontainer, außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen, Abstellflächen o<strong>der</strong> Garagen;7. <strong>der</strong> Abbruch von Gebäuden, ausgenommen Nebengebäude.Dem <strong>Ansuchen</strong> sind gemäß § 22 Abs. 2 folgende Unterlagen <strong>an</strong>zuschließen:1. <strong>der</strong> Nachweis des Eigent<strong>um</strong>s o<strong>der</strong> des Baurechtes <strong>an</strong> dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück in Formeiner amtlichen Grundbuchabschrift o<strong>der</strong> in <strong>an</strong><strong>der</strong>er rechtlich gesicherter Form, jeweils nicht älter als sechsWochen;2. die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers o<strong>der</strong> des Bauberechtigten, wenn <strong>der</strong> Bauwerber nicht selbstGrundeigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigter ist;3. <strong>der</strong> Nachweis, dass die zu bebauende Grundstücksfläche - sofern diese nicht in zwei Katastralgemeinden liegt -aus einem Grundstück im Sinne des Vermessungsgesetzes, BGBL Nr. 306/1968 in <strong>der</strong> Fassung BGBL Nr.480/1980 besteht. Der Nachweis k<strong>an</strong>n entfallen für bestehende Bauten, für Bauten, die sich auf Grund ihrerFunktion üblicherweise über zwei Grundstücke erstrecken, wenn rechtswirksame Bebauungspläne, denen einTeilungspl<strong>an</strong> zugrunde liegt sowie bei l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlichen Bauten im Freil<strong>an</strong>d;4. ein Verzeichnis <strong>der</strong> Grundstücke, die bis zu 30 Meter von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen, jeweils mitNamen und Anschriften <strong>der</strong> Eigentümer dieser Grundstücke;5. Angaben über die Bauplatzeignung;6. das Projekt in zweifacher Ausfertigung.(3) Wenn aus den im Abs. 2 <strong>an</strong>geführten Unterlagen allein nicht beurteilt werden k<strong>an</strong>n, ob das gepl<strong>an</strong>te Bauvorhabenden Vorschriften dieses Gesetzes entspricht, sind auf Verl<strong>an</strong>gen <strong>der</strong> Behörde weitere Nachweise,insbeson<strong>der</strong>e über die St<strong>an</strong>dsicherheit, die Tragfähigkeit des Bodens, die Einhaltung des Br<strong>an</strong>d- und Schallschutzesund <strong>der</strong>gleichen sowie ein Höhenschichtlinienpl<strong>an</strong> zu erbringen.Projektunterlagen gemäß § 23:(1) Das Projekt hat zu enthalten:1. einen Lagepl<strong>an</strong>, <strong>der</strong> auszuweisen hat:- die Grenzen des Bauplatzes,- die auf dem Bauplatz bestehenden und gepl<strong>an</strong>ten Bauten mit Neben<strong>an</strong>lagen und Freiflächen (Sammelgruben,Kin<strong>der</strong>spielplätze, Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Stellplätze für Müllbehälter, Anlagen zur Wasser- undEnergieversorgung und Abwasserbeseitigung samt Leitungen und <strong>der</strong>gleichen),- die zahlenmäßige Angabe <strong>der</strong> Abstände <strong>der</strong> Gebäude von den Nachbargrenzen sowie <strong>der</strong> Gebäudeunterein<strong>an</strong><strong>der</strong>,- die bestehenden baulichen Anlagen auf den <strong>an</strong>grenzenden und bis zu 30 Meter von den Bauplatzgrenzenentfernt liegenden Grundstücken mit Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Geschoß<strong>an</strong>zahl,

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