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Ansuchen um Baubewilligung - Gemeinde Gutenberg an der ...

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………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………Name und Anschrift des Bauwerbers<strong>Ansuchen</strong> <strong>um</strong> <strong>Baubewilligung</strong>An dieBaubehörde erster Inst<strong>an</strong>z<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gutenberg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> RaabklammGemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995 idgF, wird von dem/den unterfertigtenBauwerber(n) <strong>um</strong> die Erteilung <strong>der</strong> <strong>Baubewilligung</strong> für die 1 )………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………auf dem Bauplatz/<strong>der</strong> Grundstücksfläche, bestehend aus dem Grundstück/den Grundstücken/Teil(en) vonGrundstück(en) Nr.:EZ.: …………………..………………………………., KG.: …………………….……………………, <strong>an</strong>gesucht.In <strong>der</strong> Beilage übermittle ich/übermitteln wir die Unterlagen gemäß §§ 22 Abs. 2 und 23 BauG 2 )Für den Bauplatz/die Grundstücksfläche liegt ein rechtskräftiger Widmungsbewilligungsbescheid/Bebauungsgrundlagenbescheid/Bebauungspl<strong>an</strong>/eine Bebauungsrichtlinievom ……………………………………………………….., Zahl …………………………………………….., vor.……………………, am …………………………………………………………………….Unterschrift des Bauwerbers_____1) Hier ist das zu bewilligende Bauvorhaben <strong>an</strong>zuführen, z.B. die Errichtung eines Neu-, Zu- o<strong>der</strong> Umbaues von baulichen Anlagen;Nutzungsän<strong>der</strong>ung; die Errichtung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Erweiterung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Garagen und Neben<strong>an</strong>lagen;Einfriedung gegen Nachbargrundstücke o<strong>der</strong> öffentliche Verkehrsflächen; Verän<strong>der</strong>ung des natürlichen Geländes, Aufstellung vonFahrzeugen o.ä.2) Siehe Merkblatt z<strong>um</strong> Bau<strong>an</strong>suchen.


MERKBLATT ZUM BAUANSUCHENBewilligungspflichtig gemäß § 19 Steiermärkisches Baugesetz (BauG), LGBL Nr. 59/1995 idgF, sind folgendeVorhaben, sofern sich aus den §§ 20 und 21 nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>es ergibt:1. Neu-, Zu- o<strong>der</strong> Umbauten von baulichen Anlagen;2. Nutzungsän<strong>der</strong>ungen, die auf die Festigkeit, den Br<strong>an</strong>dschutz, die Hygiene, die Sicherheit von baulichenAnlagen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Teilen von Einfluss sein können o<strong>der</strong> die Nachbarrechte berühren o<strong>der</strong> wenn Bestimmungendes jeweils geltenden Ra<strong>um</strong>ordnungsgesetzes, des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es, des Bebauungspl<strong>an</strong>es o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Bebauungsrichtlinien berührt werden können;3. die Errichtung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Erweiterung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Garagen und Neben<strong>an</strong>lagen;4. Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke o<strong>der</strong> öffentliche Verkehrsflächen sowie Stützmauern, jeweils abeiner Höhe von mehr als 1,5 Meter;5. Verän<strong>der</strong>ungen des natürlichen Geländes von nach dem Flächenwidmungspl<strong>an</strong> im Baul<strong>an</strong>d gelegenenGrundflächen sowie von im Freil<strong>an</strong>d gelegenen Grundflächen, die <strong>an</strong> das Baul<strong>an</strong>d <strong>an</strong>grenzen;6. die länger als drei Tage dauernde Aufstellung von Fahrzeugen und <strong>an</strong><strong>der</strong>en tr<strong>an</strong>sportablen Einrichtungen, diez<strong>um</strong> Aufenthalt o<strong>der</strong> Nächtigen von Personen geeignet sind, wie insbeson<strong>der</strong>e Wohnwagen, Mobilheime undWohncontainer, außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen, Abstellflächen o<strong>der</strong> Garagen;7. <strong>der</strong> Abbruch von Gebäuden, ausgenommen Nebengebäude.Dem <strong>Ansuchen</strong> sind gemäß § 22 Abs. 2 folgende Unterlagen <strong>an</strong>zuschließen:1. <strong>der</strong> Nachweis des Eigent<strong>um</strong>s o<strong>der</strong> des Baurechtes <strong>an</strong> dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück in Formeiner amtlichen Grundbuchabschrift o<strong>der</strong> in <strong>an</strong><strong>der</strong>er rechtlich gesicherter Form, jeweils nicht älter als sechsWochen;2. die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers o<strong>der</strong> des Bauberechtigten, wenn <strong>der</strong> Bauwerber nicht selbstGrundeigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigter ist;3. <strong>der</strong> Nachweis, dass die zu bebauende Grundstücksfläche - sofern diese nicht in zwei Katastralgemeinden liegt -aus einem Grundstück im Sinne des Vermessungsgesetzes, BGBL Nr. 306/1968 in <strong>der</strong> Fassung BGBL Nr.480/1980 besteht. Der Nachweis k<strong>an</strong>n entfallen für bestehende Bauten, für Bauten, die sich auf Grund ihrerFunktion üblicherweise über zwei Grundstücke erstrecken, wenn rechtswirksame Bebauungspläne, denen einTeilungspl<strong>an</strong> zugrunde liegt sowie bei l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlichen Bauten im Freil<strong>an</strong>d;4. ein Verzeichnis <strong>der</strong> Grundstücke, die bis zu 30 Meter von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen, jeweils mitNamen und Anschriften <strong>der</strong> Eigentümer dieser Grundstücke;5. Angaben über die Bauplatzeignung;6. das Projekt in zweifacher Ausfertigung.(3) Wenn aus den im Abs. 2 <strong>an</strong>geführten Unterlagen allein nicht beurteilt werden k<strong>an</strong>n, ob das gepl<strong>an</strong>te Bauvorhabenden Vorschriften dieses Gesetzes entspricht, sind auf Verl<strong>an</strong>gen <strong>der</strong> Behörde weitere Nachweise,insbeson<strong>der</strong>e über die St<strong>an</strong>dsicherheit, die Tragfähigkeit des Bodens, die Einhaltung des Br<strong>an</strong>d- und Schallschutzesund <strong>der</strong>gleichen sowie ein Höhenschichtlinienpl<strong>an</strong> zu erbringen.Projektunterlagen gemäß § 23:(1) Das Projekt hat zu enthalten:1. einen Lagepl<strong>an</strong>, <strong>der</strong> auszuweisen hat:- die Grenzen des Bauplatzes,- die auf dem Bauplatz bestehenden und gepl<strong>an</strong>ten Bauten mit Neben<strong>an</strong>lagen und Freiflächen (Sammelgruben,Kin<strong>der</strong>spielplätze, Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Stellplätze für Müllbehälter, Anlagen zur Wasser- undEnergieversorgung und Abwasserbeseitigung samt Leitungen und <strong>der</strong>gleichen),- die zahlenmäßige Angabe <strong>der</strong> Abstände <strong>der</strong> Gebäude von den Nachbargrenzen sowie <strong>der</strong> Gebäudeunterein<strong>an</strong><strong>der</strong>,- die bestehenden baulichen Anlagen auf den <strong>an</strong>grenzenden und bis zu 30 Meter von den Bauplatzgrenzenentfernt liegenden Grundstücken mit Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Geschoß<strong>an</strong>zahl,


- die Grundstücksn<strong>um</strong>mern,- die Grundgrenzen,- die Verkehrsflächen,- die Nordrichtung,- alle am Bauplatz befindlichen sowie die für die Aufschließung des Bauplatzes maßgeblichen Leitungen mitNamen und Anschrift <strong>der</strong> Leitungsträger,- den bek<strong>an</strong>nten höchsten Grundwasserst<strong>an</strong>d und- einen Höhenfestpunkt, auf dessen Höhe das gesamte Pl<strong>an</strong>werk zu beziehen ist;2. die Grundrisse sämtlicher Geschosse mit Angabe <strong>der</strong> Ra<strong>um</strong>nutzung und <strong>der</strong> Nutzflächen;3. die Berechnung <strong>der</strong> Bruttogeschoßflächen aller Geschosse in überprüfbarer Form;4. die notwendigen Schnitte, insbeson<strong>der</strong>e die Stiegenhausschnitte und jene Schnitte, die zur Feststellung<strong>der</strong> einzuhaltenden Abstände notwendig sind;5. alle Ansichten, die zur Beurteilung <strong>der</strong> äußeren Gestaltung <strong>der</strong> baulichen Anlagen und des Anschlusses<strong>an</strong> die Nachbargebäude erfor<strong>der</strong>lich sind, sowie Angaben über die Farbgebung;6. die Darstellung <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Geländeverän<strong>der</strong>ungen (ursprüngliches und neues Gelände) in den Schnitten undAnsichten;7. die Darstellung <strong>der</strong> Abwasserentsorgungs- und Energieversorgungs<strong>an</strong>lagen, Düngerstätten und <strong>der</strong>gleichen;8. den Nachweis <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse des Wärmeschutzes und <strong>der</strong> heiztechnischen Anfor<strong>der</strong>ungen(Wärmebedarfsberechnung); l )9. gegebenenfalls die Art und die Darstellung <strong>der</strong> baulichen Vorsorge für Heizungs<strong>an</strong>lagen samt Rauchfängeneinschließlich <strong>der</strong> Rauchf<strong>an</strong>g<strong>an</strong>schlüsse, allfällige Aufzüge, Lüftungs- und För<strong>der</strong>leitungen, Klima<strong>an</strong>lagen und<strong>der</strong>gleichen;10. eine Beschreibung des Bauplatzes und <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten baulichen Anlage mit Angabe aller für die Bewilligungmaßgebenden, aus den Plänen nicht ersichtlichen Umstände, insbeson<strong>der</strong>e auch mit Angaben über denVerwendungszweck <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten baulichen Anlagen (Baubeschreibung).(2) Lagepläne sind im Maßstab 1 : 1000, Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Darstellungen im Sinnedes Abs. 1 Z. 7 und 9 im Maßstab 1 : 100, sofern nicht ein größerer o<strong>der</strong> kleinerer Maßstab für das Vorhabengeeigneter ist, zu verfassen.(3) Die Pläne sind in technisch einw<strong>an</strong>dfreier Form herzustellen. In Plänen für Zu- und Umbauten sind dieabzutragenden Bauteile gelb, die neu zu errichtenden Bauteile rot darzustellen.(4) Die Pläne und die Baubeschreibung sind vom Bauwerber, von den Grundeigentümern o<strong>der</strong> Bauberechtigtenund von den Verfassern <strong>der</strong> Unterlagen, allfällige weitere Nachweise vom Bauwerber und von denVerfassern <strong>der</strong> Unterlagen unter Beisetzung ihrer Funktion zu unterfertigen. Als Verfasser <strong>der</strong> Unterlagenkommen nur dazu gesetzlich Berechtigte in Betracht.1) Gemäß § 5 Abs. 1 <strong>der</strong> Wärmedämmverordnung, LGBl. Nr. 103/1996 ist den Projektunterlagen gemäß § 23 Abs. 1 Z. 8 desSteiermärkischen Baugesetzes ein geeigneter Nachweis über die Einhaltung <strong>der</strong> in den §§ 1 und 2 festgelegtenWärmedurchg<strong>an</strong>gskoeffizienten sowie eine Berechnung <strong>der</strong> Heizlast nach den Regeln <strong>der</strong> Technik <strong>an</strong>zuschließen.

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