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Jagdliches Brauchtum - Der Lehrprinz

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J a g d l i c h e s B r a u c h t u mK a p i t e l 1 7Brüche am WildInbesitznahmebruchAussehen: maximal halbarmlang, unbefegt;Anbringung: auf dem Wildkörper des zustande gekommenenSchalenwildes liegend. Das Stück wird aufdie rechte Körperseite gelegt, sodass die linke Körper -seite die bodenabgewandte ist. Beim männlichen Stückzeigt das gebrochene Ende des Bruches zum Haupt.Beim weiblichen Stück zeigt die ge wach sene Spitze desBruches zum Haupt.Verwendung: rechtliche (im Sinne des <strong>Brauchtum</strong>s,keine gesetzliche Rechtsnorm) Bedeutung der Inbe sitz -nahme nach weidgerechter Erlegung des Stückes. <strong>Der</strong>Inbesitznahmebruch wird immer dann angebracht,wenn das betreffende Stück nicht gleich abtransportiertwerden kann. Ein anderer Jäger kann an demInbesitznahmebruch erkennen, dass das Stück ordnungsgemäßgestreckt wurde. <strong>Der</strong> Inbesitznahmebruchsoll aber nicht nur ein rechtliches Sinnbild, sonderngleichzeitig auch letzter Gruß und Schmuck sein,die der Jäger dem erlegten Wild zukommen lässt. Es istdaher mancherorts üblich, diesen Bruch auch bei derStreckenlegung zu verwenden.Letzter BissenAussehen: kleiner Bruch, meist Dreispross;Anbringung: im Äser, Wurf, Brocker usw. des bruchgerechtenWildes;Bruchgerechte Wildarten: Schalenwild, Auerhahn,Birkhahn, Rackel hahn, Haselhahn, Murmeltier;Verwendung: <strong>Der</strong> letzte Bissen soll die Achtung desJägers vor der Kreatur und dessen Schöpfer kundtun.Brüche am HutBeutebruch (Schützenbruch)Aussehen: kleiner Bruch, meist Dreispross;Anbringung: rechte Hutseite;Verwendung: nach weidgerechter Erlegung einesbruchwürdigen Stückes;Bruchwürdige Stücke: Schalenwild, Murmeltier, Auerhahn,Birkhahn, Rackelhahn, Haselhahn, Treibjagdfuchs;Überreichung: <strong>Der</strong> Jagdbegleiter bricht in unmittelbarerUmgebung des Erlegungsortes den Bruch, benetztdiesen an der Ein schussstelle mit Schweiß und überreichtden Beutebruch auf dem Hut oder auf der blankenWaffe liegend mit der linken Hand, während ermit der rechten Hand ein „Weid manns heil“ entbietet.<strong>Der</strong> Erleger entbietet „Weidmannsdank“ und stecktden Beute bruch auf den bereits vor der Überreichungabgenommenen Hut und zwar auf dessen rechte Seite.Auch wenn mehrere bruchwürdige Stücke von einemSchützen bei einer Gesell schaftsjagd erlegt wurden, sollnur ein Beutebruch getragen werden.War für die Auffindung des Stückes eine Nachsuchemit einem Hund erforderlich, so ist es üblich, dassnicht der Pirschführer, sondern der Hundeführer demErleger den Beutebruch überreicht. <strong>Der</strong> Schütze überreichtsodann dem erfolgreichen Suchen gespann einenBruch. <strong>Der</strong> Hundeführer wird einen Teil diesesBruches an der Schweiß halsung seines Hundes anbringen.StandesbruchAussehen: kleiner Bruch, meist Dreispross;Anbringung: linke Hutseite (gegendweise verschieden);Verwendung: bei allen festlichen Anlässen;Bei Jägerbegräbnissen wird als Standesbruch einTannenzweig verwendet und mit der matten Nadelblattunterseitenach außen getragen.(Unterscheide Bruchzeichen, Pirschzeichen, Schusszeichenund hirschgerechte Zeichen).JägerrechtDas Jägerrecht ist ein sehr alter Brauch (keine gesetzlicheRechtsnorm), der sich aus der Naturalentlohnungdes Berufsjägers entwickelt hat. Teile des Wildkörpersgehörten als Entlohnungsanteil zu seinem monatlichenEinkommen. Das Große Jägerrecht als Naturalentlohnungdes Berufsjägers ist heute nicht mehr üblich. Jenach Dienst ver trag werden heute dem Berufsjägereventuell Deputatstücke zuerkannt.Man unterscheidet das Jägerrecht des Erlegers, dasKleine Jägerrecht und das Große Jägerrecht.Beutebruch (hier Eiche) auf rechter HutseiteStandesbruch (hier Fichte) auf linker Hutseite7

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