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Ausgabe Nr. 2669

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1...Fachorgan der ReichsfachgruppeFahrräder - MotorfahrräderIm Reichsinnungsverbanddes Mechanikerhandwerks,Berlin NW 7, Mittelstraße 25,Haus des Mechanlkerhandwerks.Fahrrad-Fachblatt mit der höchsten. AuflageBIELEFELD, 25. JULI 1942 57. JAHRGANG . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/10DRUCK UND VERLAG DER E. GUNDLACH AKTIENGESELLSCHAFT · J .BIELEFELDWWW.BLITZRAD.DE- ZUR VERFÜGUNG GESTELLT VON DAVID BAUER


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25. JULI 1942...RADMARKIREICHSMECHANIKERNUMMER <strong>2669</strong>;70Was wirD_ ge(trid)en, was ausgefül)rtfZur Neuordnung der Eisenb ewirtscha ftung am l. Oktober 1942M it Wirkung vom 1. 0 k t obe r 1942 wird bekanntlich dieEisen- und Stahlbew irtschaftung neu geordnet. Bestimmte Bindungenund Kontrollen des bisherigen Systems d er " Auftragsregelung"w erden gelockert. Dafür wird die Ent scheidung überdie Annahme oder Ablehnung von Aufträgen sowie die Einhaltung_der Vo rsch riften dem pflichtmäßigen Ermessen desAu f ­t r a g n e h m e r s auferlegt_Die bisher ausgegebenen Kontrollnummern und Ausfuhrkennzeichnungen w erden f ür den Bezug von "Eisen- und Stahlmaterial"(Walzmaterial oder Guß) und die Neubestellung vonFertigerzeugnissen aus Eisen und Stahl vom 30. September 1942ab u n g ü I t i g . Auch Kontrollmarken dürfen nach diesem Tagnicht mehr verw en det werden.M it Wirkung für das IV. Quarta l 1942 kann man Eisenbezugsrechtedurch Verwendung von E i se n schei ne n , Eisen ­ü b e r t r a g u n g s s c h e i n e n o d e r E i s e n m a r k e n einemanderen Betrieb übertragen. Damit läuft ein neuer Abschnitt derEisenbewirtschaftung an. _ ..-.._ce. ,- _ - - ~-,.._ )Jic-1· • • • • •Was ~~1rd nun ai! , der, Aufrrriger.., d1e b1s e 1 n s c h l1 e ß l1 c hSe p tem be r 1942 zur Lieferung von Eisenerzeugnissen mitderzeitig gültigen Kontrollnummern, Ausfuhl'kennzeichnungenoder Kontrollmarken erteilt waren? Bleiben derartige Aufträgebestehen? Müssen sie vom Auftragnehmer erfüllt werden?Diese Fragen können nicht eindeutig mit "Ja" oder " N ein"beantwortet w erden. Die Reichsstelle hat sich entschieden,ü b e r a I t e r t e A u f t r ä g e f ü r u n g ü I t i g zu erklärenund nur solche A ufträge weiterlaufen zu ·lassen, die vom Herstellerin absehbarer Zeit fertigges"tel lt w erden können. DieVoraussetzungen hierzu sind in der A nordnung 5a und AnordnungI der Reichsstelle vom 13. Juni 1942 bekanntgegeben. (Dergenaue Wortlaut kann im Rei chsanzeiger N r. 156 vom 13. 6. 1942nachgelesen werden.) An dieser Stel·le wollen w ir einen zu·sammenf assenden Bericht geben. Es ergibt sich f olgendes Bild:A . überalterte Aufträge auf Fertigerzeugnisse w erden am 1. Juli1942 ungültigSeit Kriegsbegi nn haben zahlreiche Herstellerwerke ihre Produktionganz oder teilweise auf Rüstungsfertigung umgest ellt .Auch ist ihnen u. U. die Herstellung bestimmter Erzeugnisse (z. B.Maschinentypen) untersagt worden. Ihre Leistung auf dem ur·sprünglichen Herstellungsgebiet ist dadurch sehr herabgesetzt.Es ist unzweckmäßig, wenn trotzdem an den alten Aufträgenfestgehalt en wird, an denen die Best eller vielleicht schon langekein dringendes Interesse mehr haben. Laut A nordnung 58 § 1wer den mit dem 1. Juli 1942 u n g ü I t i g :Aufträge auf Lieferung von ganz oder überwiegend aus Eisenund Stahl bestehenden Fertigerzeugnissen,a) deren Fertigung vor dem 1. Januar 1942 e i n g es t e I I twar und bis 14. Juni 1942 nicht wieder auf genommen wurde;b) die vor dem 1. Juli 1940 er t e i I t und bis zum 30. Juni1942 nich t f ertiggestel lt sind;c) die v or dem 1. Januar 1942 erteilt und bis z um l. Januar1944 gemäß der betrieb lichen Pl anung n i c h t f ertigges t e I •I t w e r d e n k ö n n e n oder für die eine Lieferfristangegeben worden ist, die über den 1. Januar 1944hinausgeht .Die entsprechenden Verträge werden zu diesem Zeitpunktu n g ü I t i g. Bereits geleistete Anzahlungen müssen selbstverständlichzurückgezahlt werden.Ein Beispiel hierzu: Der Bäckermeister A. ha1 vor Kriegsbeginneine Teigknetmaschine bei der Firma U. bestellt. Die Firma hatden Auftrag bis 30. 6. 1942 nicht fertiggestel·lt. Der Kaufvertragist nach Abschnitt b mit dem 1. 7. 1942 ungültig geworden.Ein weiteres Beispiel: Der Zimmerbetrieb B. hat am 20. 12. 1941eine Vierseiten-Hobelmaschine bei der Firma T. bestel·lt. DieLieferf rist ist mit 30 Monaten angegeben. Die Lieferfrist gehtüber den 1. Januar 1944 hinaus. Der Vertrag ist nach Abschnitt cungültig.Noch ein Beispiel: Der Baubet rieb C. hat am 31. 8. 1940 einenBitumen- und Teerkocher von 750 Liter N utzinhalt bestellt. DieseType wird sei t 1941 nicht mehr hergestellt. Der Vertrag wird mit1. 7. 1942 gemäß Abschnitt a ungültig.Von diesen Bestimmungen zu b und c gibt es z we i A us ­n a h m e n, die nur einen Teil d~r Handwerksbetriebe interessieren.-Ausnahme 1 : S e r i e n a u f t r ä g e zur fortlauf enden Lieferungeiner bestimmten Anzahl gleicher Erzeugnisse in bestimmtenZeitabschnitten, bei denen die Laufzeit des Auftrages unbegrenztist oder über den 30. 6. 1942 hinausgeh1-, bleiben gültig.Be1spiel: Der Stahlbaubetrieb B. liefert der Reichsbahn bis zumDezember 1943 monatlich 50 Fahrleitungsmaste. Dieser Auftragbleibt in Kraft.Weiteres Beispiel : Der Mechanikerbetrieb D. liefert der FirmaE. vierteljährlich 1200 Drehteile zum Gerät X b is auf Widerruf.Dieser A uftrag b leibt auch in Kraft.Ausnahme 2 bezieht sich auf A ufträge, deren k o n s t r u k -t i on s mäßige und werkstattmäßige Bearbei -1 u n g bei normalem Ablauf der Fertigung 18 Monate und mehrerf or dert.Dies grlt z. B. für G roßmasch inen, Hallen- oder Brückenbauten,für die zunächst ein besonderer Konstruktionsplan angefertigtwerden muß und eine längere werkstattmäßige Fertigung nöt1gist. Derartige Aufträge bleiben gültig.Soweit Bestellungen u n g ü I t i g werden, m u ß der Herstellerden Auftraggeber b is spätestens 15. August 1942 hiervon unt errichten.B. Aufträge auf Walzmaterial und Guß bleiben gültig vndwerden ausgeliefertNach der A nordnung I, § 14, a, bleiben Aufträge g ü I t i g,die mit H w k ·Sc hein e n o d e r m i t a n der e n K o n ­t r o·ll n u m m er n i n Ve r b i n d u n g mit K o n t r o IImarke n od e r Munitionssch ein en des I. bis111. Q uarta·ls 1942 versehen waren. Das bedeutet,daß alle ordnungsgemäß ab 1. Januar bis 30. September 1942untergebrachten Bestellungen auf Walzmaterial oder Guß erha I t e n· bleiben und a u s g e I i e f e r t werden.C. Aufträge auf Fertigerzeugnisse werden bedingt ausgeliefertDie A uslieferung der noch gültigen Aufträge auf Fertiger z e u g n iss e ist nach A nordnung I, § 15, d a v o .n a b ­h ä n g i g , ob der Hersteller in der Lage ist, die Aufträge fertigzusteflen:a) a us seinen Lagerbeständen an Eisenerzeugnissen,b) durch Verarbeitung derjenigen Eisenerzeugnisse, die er mitKontrollnummern und (für Eisen- und Stahlmaterial) mitRadmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 N r. <strong>2669</strong>/70_ 3


~----~------------~~------------------------------------------~IKontrollmarken des I. bis 11 1. Q uartals 1942 bestellt hat.(An Stelle der Kontrollmarken treten bei bestimmten Aufträ~en auch die M unitionsscheine.)Ist dies der Fa ll, dann we rden die Aufträge im IV. Quartal 1942oder später geliefert. Andernfalls ist es e rfo ~d e rlich, daß derAuftraggebe r den Auftrag ne u kontinge ntiert.Der Herstel ler teilt pflichtgemäß bis z um 1. A ugu s t 1942mit, welche Mengen an Eisen- und Stahlmaterial er zur Fertigstellun~nach dem 1. Oktober 1942 benötigt. Der Auftraggeberkann dann entsch eiden, ob er den Auftra ~ aufrechterhaltenund ein neues Eisenkontingent in Form von Eisenübertragungsscheinenoder Eisenmarken geben wifl. Geschieht dies nicht biszum 15. Oktober 1942, dann muß der Auftragnehmer den Auftrags t r e i c h e n.Diese Bestimmung ist vo n w e i t t r a g e n d e r B e d e u tu n g.Allgemein haben die Herslellerbetriebe v i e I m eh r Auftr ä g e angenommen, als ihrer derzeitigen L eistung sfä h i~keitentspricht. Sie werden -da her auch nur einen geringen Tei ihrerunerledigten Aufträge mit dem Material ausführen können, dassie auf Lager oder von der G ießerei und den Walzwerken nochzu bekommen haben. Infolgedessen wird ein großer Teil derentgegengenommenen Aufträge n e u k o n t i n g e n t i e r t werdenmüssen.D. Aufträge auf Fertige rze ugnisse mit ZQ-Kontrollnummern aneisenve rarbeitende Betriebe bleiben be stehenEin Teil der öffentlichen Aufraggeber hat für Auftröge zurLief erung von Eisenfert igerzeugnissen eine Kont rollnl.'mmer desII I. Quartals 1942 mit dem Z usat z zeic h en Z Q herausge~eben. Derarti~e Kontrollnummern gestatteten dem Betrieb,das zu r Herstellung benötigte Walzmaterial den eigenen Lagerbeständenzu entnehmen, die b er e i t s b es c h I a g n a h m twaren und ursprünglich an den Eisenhandel verkauft werdensollten. Diese Aufträge mit ZQ-Kontro llnummern bleiben ebenfalls~ ü I t i g.E. Aufträge mit Vormerkscheinen auf Werkze ugmaschinen undHolzbearbeitungsmaschine n we rden von der Neuregelungnicht betroffenG e s o n d e r t von d en .vorbeschriebenen Maßnahmen läuftdas Bestreben des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion,auf bestimmten G ebiet en des M a s c h i n e n b a u es e in ~Neuordnun!=J und Rationalisierung durchzuf ühren.Für die Lieferung von Werkzeug m a s c h i n er. sind fol­~e n de Maßnahmen getroffen:1. Der Auftragsbestand zu Beginn des Jahres .1942 ist der ta t ­s ä c h I i c h e n L e i s tu n g s f ä h i g k e i t der Herstellerwerkeangepaßt worden. Es blieben nur solche Bestellungen bestehen,für die ein ne u er Vormerkschein im Q uerformat nachgereich1werden konnte. ·2. Jeder Kontingentsträger darf nur für eine b es t i m m I eKon ti n g e n Ismen g e Werkzeugmaschinen bestellen lassen.Zum Beispiel 800 t je Quartal.3. Bestellungen auf Werkzeugmaschinen mit I ä n g er e nL ieferzeiten als zwei Jahre wurden ungü·ltig und sind auchweiterhin unzulässig.4. B e s t i m m t e M a s c h i n e n t y p e n dürfen nicht mehrher~este ll t werden. Der Besteller muß auf andere, ähnlicheModelle, u. U. auch die einer anderen Herstellerfirma, zurückgreifen.5. Die Bestellun!=J bestimmter Maschinentypen, die n ich I a I s"Eng paß"- M a s c h i n e n gelten, darf vom HersteHer trotzVorliegens eines Vormerkscheines nur angenommen w erclen,wenn der Bevollmächtigte dies a u s drück I ich g es I· a t t e t.Es wird also die N otwendigkeit der Anschaffung verschärft geprüft.Ober diese Frage wird das Herstellerwerk schon bei Auftragnahmeden Besteller un1·errichten. ·Für die Lieferung von H o·l z b e a r beitun g s m a s c hi n e ngelten folgende Bestimmungen:1. Ab 1. Januar 1942 können Holzbearbeitungsmaschinen n u rm i t V o r m e r k s c h e i n e n bestellt werden.2. L ieferzeite n übe r 12 Mona t e hinaus si nd unzu·lässig. Bereits angenommene AuHriige mit längeren LieferzE>itenwerden zurückgegeben. Der Besteller muß dann nach M ö glichkeitbei einer anderen Firma bestellen, die eine kürzere Liefer-­zeit anbieten kann.3. V e rschiede n eTypen von Holzbearbeitungsmaschinenwerden zwecks Rationalisierung der Herstel·lung von einzelnenWerken nicht mehr gebaut. Die Bestellu ngen werdendaher mit dem Vermerk "Herstel·lungsverbot infolge Typenber e in igun~=j 1 ' zurückqegeben. Der Auftraqgeber kann dann aufMaschinen ähnlicher Leistun!=l oder die Modelle einer anderenFirma zurückgreifen. ln einigen Fällen muß auf die Bestellungganz verzichtet werden, wenn z. B. dCIS Bauverbot für sämtlicheHerste•llerwerke gilt.Die Herstellerwerke sind angewiesen, d e n Beste I ·I e r ndie G r ünde fü r die Stre i chung der Auft rägem i t zu t e i I e n und ih nen Firmen zu nennen, die die belreffendenMaschinenarten noch herstellen dürfen.Die a I t e n Vormer k s c h e i n e sind ungültig und müssend er Handwerkskammer bzw. der Gewerbeförderungsstelle zurückgegeben werden, wenn der Betrieb ersatzweise nunmehreine andere Maschine bestellen und dafür einen neuenVormerkschein bestät i ~t haben will.Beschlagnahmte Metalle aufgerufenWichtig für alle metallverarbeite nden HandwerkszweigeDie Reichsstelle für Metalle hatte mit ihrer Anordnung 52 avom 3. März 1942 bestimmte Lagerbestände anMetallen u n d Metallerze u gnissen für besc h I a g n a h m t erklärt. Bei den in Gang befindlichen Betriebensind seitdem die nach dem Fertigungsprogramm vom1. März 1942 oder den zur gleichen Zeit geltenden Verwendungsverboten nicht mehr verwendbaren Bestände an Halbmaterialund unfertigen Gegenständen, darüber hinaus die Mengen anHalbmaterial beschlagnahmt, um welche die Höhe der Beständeam 1. März 1942 den voraussichtlichen Bedarf des Betriebes fürdie nächst en drei Monate überstieg.ln dem § 17 der Anordnung 52 a hatte die Reichsstelle besondereAnweisungen zur Anbietun~ , Veräußerung und Ablief e­rung und die Bekanntgabe von Preisen dafür in Aussicht gestellt.Nunmehr hat d ie Reichsstelle in ihrer Bekanntmachung <strong>Nr</strong>. 17vom 30. Juni 1942, die am 4. Juli 1942 in Kraft getreten ist, diee n t s p r e c h e n d e n A n w e i s u n g e n erlassen.Danach sind in de n dafür in Betracht komme nde n Metallklassen die beschlagnahmten und ablieferungspflichtigen Mengenan derzeit nicht verwendbaren Erzeugnissen i n v o I I e r H ö h eund die ü berbestände an ve rwendbarem Halbmaterial bi s zu rH ö .h e ~ o n 50 Pro z ~ n t ~E i nzieh u ng . auf~e!u f&!l. .D1e Re1chsstelle hat gle1ch~1h.g be~mte~ 1 n h e· l t s p r e 1s efür die Metalle in den verschiedenen M etallklassen festgesetzt.Diese bewegen sich zwischen 30 RM je 100 kg für Blei und180 RM je 100 k~ für Bronzelegierungen.Die Ei n z i eh u n g wird durchgeführt von den Ver ­t r a u e n s h ä n d I e r n , deren Liste in der Anordnung 53 derReichsstelle bekanntgegeben und in der neuen Bekanntmachung17 für die Bezirke Wien und St. Pölten abgeändert wird.Jeder Bet rieb muß die nach der Bekanntmachung 17 aufgerufenenMengen sofort er m i t t e I n und dem zuständigenVertrauenshändl€r s c h r i f 11 ich an b ie t en. Dazu sind fürjede Metallklasse noch bestimmte Angaben zu machen, die sichauf die Frage der Mengen und ihrer Obereinstimmung mit derseinerzeitigen Beschlagnahmemeldung beziehen. Ferner ist dieL a g e r s t e I I e der angebotenen Metalle anzugeben.Dieses Angebot muß bei dem zuständigen Vertrauenshändlerbis spätestens 15. J u I i eingegangen sein. Zwei Wochendanach müssen die in Betracht kommenden Bestände von denübrigen Beständen ausgesondert und zum Versand auf Abrufdes Vertrauenshändlers bereitgestel·lt sein.Der A b I i e f e r u n g s p f I i c h t i g e muß das Material auchmit der nötigen Sorgfalt verpacken und bis zum Lager des Empfängessenden. Dieser hat dem Ablieferungspflichtigen eineEmpfangsbestätigung auszustellen. Daraufhin siellt der Abliefererseinem V e r traue n s h ä n d I er - nicht der Stelle, an dieer ·liefert - eine Rechnung zu, d ie den Preis für das abge·l ieferteMaterial nach der Durchschnittspreisliste und die VerpackungsundVersa ndkosten enthält. Belege sind beizufügen.Für die übrigen, jetzt nicht aufgeruf enen Bestände bestehtd i e Be s c h I a g n a h m e we i te r h i n. Aus i hnen darf biszur Absonderung der für die Ablieferung vorgesehenen Mengennichts entnommen werden, danach jedoch wieder in dem altenUmfange, der durch § 13 der Anordnung 52 a festgelegt ist.... .•Diese so wichtige Be kanntmachung, von dere n Auswirkungsiche r auch vie le unserer Lese r betroffen werden, g ing unsl l! i d e r e r s t s o s p ä t zu, da ß eine termingerechte Ve röffe ntlichungnicht me hr möglich war.Es wäre wünschenswert, wenn im Interesse der Unterrichtungweitester Fachkr eise, die heute meist aus Gründen der Papier-4 Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/ 70


ersparnis nur über die a m t I ich e Verba n d s z e i t s c h r i f terfolgen kann, die Friste n für die Wirksamkeit irgendwelcherAnordnungen oder Ausführungsbestimmungen so weit gesetztwerden, daß eine Unterrichtung der daran interessierten Kreiseüberhaupt möglich ist. Denveränderten Ers cheinungsweisen der amtlichen Fachzeitschriften muß auch hierin Rechnunggetragen werden. Wir hoffen, daß es nur dieser Anregungbedarf, um die amtlichen Stellen zu veranlassen, bei Festsetz.ungvon Fristen auch die Frage zu prüfen, ob es den amtlichenOrganen a u c h m ö g I ich sein kann, die Angehörigen derBerufsorganisation so zu unterrichten, daß die Anordnung oderBekanntmachung auch wirk s a m werden kann. So ist auch dievorher angeführte Frist vom 15. Juli bereits verstrichen, ohnedaß es m ö g I ich gewesen wäre, die Berufskameraden rechtzeitigvon dem Aufruf beschlagnahmter Metalle in Kenntnis zusetzen.Die Schriftleitung.Das Recht der .öffentlichen Aufträge:Der Begriff der Gemeinkosten • den LSO"Alle Aufwendungen für. die Leistungen, die nicht a•ls Kostenfür Werkstoffe und Fertigungslöhne und als gesondert auszuweisendeKostenarten erfaßt und verrechnet werden, sind Geme i n kosten" - so lautet die Definition der LSO. Der Klarheitwegen fügen sie allerdings hinzu, was zwar häufig zu denGemeinkosten gerechnet wird, aber nicht zu ihnen gehört:Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, betriebliche Kirchensteuer,Delkredere, Bank-, Hypotheken- und sonstige Zinsen für Fremdkapital,die Verzinsung des Eigenkapitals, öffentliche Spendenund Ausfuhrförderungszahlungen. Damit werden Aufwendungenaus den Gemeinkosten ausgeschlossen, die steuerlich und kauf·männisch gesehen auf die Auf w a n d s seit e der Gewinn- undVerlustrechnung gehören. Das gilt insbesondere für die Zinsenauf Fremdkapital, bei denen die LSO eine bemerkenswerteWendung vollziehen. Sie kalkulieren nämlich, wie wir bei derErörterung des Gewinnes noch im einzelnen sehen werden, dieZinsen auf das betriebsnotwendige Kapital in angemessenerHöhe, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es Eigen- oder Fremdkapitaldarstellt. Zugrunde liegt hierbei der Gedanke, daß dieZufä·lligkeit des Eiqen- und Fremdkapitalanteils und die Zufä·lligkeitder Zinsvereinbarunq d i e K a I k u I a I i o n n ich t b e­e i n f I u s s e n sollen. Für das Produkt ist es ia auch gleichgültig,wem das zu seiner Herstellung erforderliche Kapital gehört.Und Zinsen kostet .dieses Kapital wjrtschafl-lich gesehen, gleichfallsunabhängig vom Eigentümer. Man muß diesen Unterschiedzwischen der b ilanzmäßigen und steuerlichen Auffassung einerseitsund den Kalkulationsgrundsätzen der LSO andererseits inseiner ganzen Bedeutung würdigen, wenn man das Verständnisfür die LSO behalten will. Daß die genannten Ertragssteuernk e i n e Kosten im Sinne der Kalkulation bilden, ist keineNeuerung, sondern nur die Erwähnung einer Selbstverständlichkeit.Die Aufteilung der Gemeinkosten wo·llen die LSO mindestensin Fertig u n g s g e m e i n kosten sowie Ve r w a I -tu n g s- u n d Vertriebskosten aufgeteilt sehen.Bei den Fertig u n g s g e m e i n koste n sol·len wiederum"nach Möglichkeit" die Mater i a I gemein kost en getrennt verrechnetwerden. Im einzelnen wird eine Gliederung nach Gehältern,Hilfslöhnen, sozialen Aufwendungen, Energie und Brennstoffen,Hilfsstoffen, Betriebsstoffen, Reparaturen, Anlage-abschreibung auf Fertigungsanlagen, Steuern und sonstigenKosten, also insgesamt n a c h 10 Gesichts p u n k t e n, gefordert.Da die Gehälter und Löhne der Fertigung bereits ananderer Stelle erfaßt sind, handelt es sich hier nur um die Gehälterund Hilfslöhne für die nicht unmittelbar bei der Fertigungtätigen Kräfte, also für die in der Lagerverwaltung, der Werkstattverwaltung,dem Lohnbüro, den Kraftanlagen, im Wach-. und Sicherheitsdienst usw. tätigen Personen. Wir sehen also,wie der bisher scheinbar so klare Begriff Löhne und Gehälterzerlegt wird, und wir werden erfahren, daß dieser Zerlegunr~sprozeßmit dem Gesagten noch nicht beendet ist. Für denM e c h a n i ke rbetr i e b handelt es sich praktisch vor allemum die Trennunq Werkstattlohn, Loden- und Bürogehälter, anteiligumzulegender Meisterlohn.Die zweite Art der Gemeinkosten, die Ver w a I tu n g s- undVertriebskoste n, enthält gleich-Falls Löhne und Gehälter,und zwar für diejenigen Arbeitskräfte, die im Verwaltungs- undVertriebssektor tätig sind. An dieser Stel·le bri ngen die LSOausdrücklich einen Hinweis auf den U n t e r n e h m e r •I o h n ,indem sie ausführen: "Als Gehalt ist bei Einzelkaufleuten undPersonengesellschaften auch der Unternehmerlohn für die ohnefeste Entlohnung im Betriebe tätigen UnternehmE'~" und mitarbeitendenAngehörigen zu verrechnen. Der anrechenbareUnternehmerlohn hat im angemessenen Verhältnis zum Wert derMitarbeit zu stehen. Der Unternehmerlohn einschließlich der Zuwendungendarf riur in angemessener Höhe angesetzt werden."Demgemäß ist es nicht mög·lich, durch eine beliebig hohe Bezifferungdes Unternehmerlohns den anders vielleicht nicht erzielbarenAusgleich in der Kalkulation herzustellen.Zu den Verwaltungs- und Vertriebskosten rechnen die LSOim einzelnen: Gehälter (soweit sie nicht unter Fertigungsgemeinkostenbereits verrechnet sind), Hilfslöhne für Büroreinigung,Boten usw., soziale Aufwendungen, Energie und Brennstoffe,Hilfsstoffe (z. B. Verpackung), Betriebsstoffe für Bürobedarf usw.,laufende Instandhaltung der Bauten und Einrichtungen der Verwaltungund des Vertriebs, Abschrei bungen auf die Anlagen derVerwaltung und des Vertriebs, Steuern und öffentliche Abgaben,soweit sie nicht anteilig oder vollständig unter den oben erörtertenFertigungsgemeinkosten erfaßt werden, sowie schließ-In der Zone neuer großer SdzladztenDeutsche Einheiten auf einer Vormarschstraße zwischen Donez und Don.PK-Aufn.: Kriegsberichter )esse (Atl.)Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . N r. <strong>2669</strong>/70 5


lieh wieder die "sonstigen Kosten", als die hier Sachversicherungen, Post und Fernsprechgeb_ühren, Postscheckgebühren undPosten des Zahlungsverkehrs, Reiseauslagen und Repräsentationskostenin angemessener Höhe, Prozeßkosten, Prüfungskosten,Verbandsbeiträge und "sonstige Werbe- und Vertriebskosten"genannt werden.Die Grundsätze über die Ab s c h reib u n g a u f An­I a g e n, die zu den Gemeinkosten gehören, entwickeln die LSOausführlich, und zwar sowohl für die Abschreibungen auf Fertigungsanlagenwie auf die Anlagen der Verwaltung und desVertriebs. Ganz allgemein heißt es, daß als Anlageabschreibungim Regelfall n u r d i e ver b r a u c h s b e d i n g t e W e r·tmi n d er u n g der werkeigenen Einrichtungen kalkulatorisch zuverrechnen sei. Diese Vorschrift wendet sich dagegen, daß dieim Jahresabschluß übliche Methode der zusätzlichen Abschreibung(unter entsprechender Bildung stiller Reserven) in die Kalkulationübernommen wird. Die Forderung der LSO richtet sichalso nicht gegen die Bilanzierungsgewohnheiten am Jahresschluß,sondern nur gegen deren Obertragung auf die Preisberechnungfür eine einzelne Leistung. Es handelt sich hier nichtetwa um einen "Bruch" in der betriebswirtschaftliehen Auffassung, sondern um die begründete Trennung zwischen der nachFeststellung des Jahresergebnisses wohl begründeten Vorsicht inder Bewertung der Vermögensteile und der Kalkulation imEinzelfa-1·1, die nicht an einer V ielzahl von Positionen sichReserven schaffen, sondern vielmehr einen geregeIten Gewi n n a u f s c h I a g vorsehen soll.Demgemäß heißt es ausdrücklich: die verbrauchsbedingtenAnlageabschreibungen sind u n a b h ä n g i g v o n b i I a n z­mäßigen u n d steuerlichen Abschreibungen zuer rech n e n auf Grund der nachgewiesenen Anschaffungspreiseoder, in Ermangelung solcher, auf Grund der für denBeginn der Abschreibungsverrechnung neu festzusetzenden Ausgangswerten,sowie der erfahru ngsmä(3igen Lebensdauer derAnlageteile, die sich nach der Dauer der Aufrechterha lt ung derüblichen technischen Leistungsfähigkeit bemißL Hiermit werdenfür die Praxis gerade in größeren Betrieben vie·le schwierigeOberlegungen notwendig. Unsere M e c h a n i kerbetriebekönnen sich mit dem Grundgedanken begnügen, daß es auf dieBerücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs der Anlagen an ·kommt.Das bedeutet t heoretisch nicht in jedem Fall eine Unterschreitungder sich aus dem Jahresabschluß anteilig ergebendenAbschreibungsbeträge, sondern - theoretisch - u. U. einewesentliche Oberschreitung. Und zwar immer dann, wenn dieAnlagen bilanzmäßig schon sehr weit oder vollständig abgeschriebensind. Dann erscheint es dem überlieferten kaufmännischenDenken nicht möglich, dem Kunden, für den manjetzt gerade kalku-liert, die Vorteile aus unserer Finanzpolitik derverganqenen Jahre zu verschaffen und ihn in der Kalkulationhinsichtlich dieser Kosten geringer zu belasten, als ss dem fürihn zu leistenden Aufwand bzw. Verbrauch entspricht. Die LSOwenden sich jedoch im Interesse niedriger Preise zugunsten deröffentlichen Hand gegen solche Forderungen und schreiben demgemäßvor : "für diejenigen Teile der Ein richtung, die v o II abgeschriebensind, d ü r f e n k e i n e A b sch r ei b u n g e nm e h r v e r rec h n e t werden". Diese Stellungnahme magtheoretisch nicht befriedigen, sie ist durch ihren preispolitischenAnsatz begründet.A-flerdings lassen die LSO in Aus n a h m e f ä II e n, mit Zustimmung des Preiskommissars, auch h ö h er e Abschreibungenzu, die dann in der Kalkulation als Sonderabschreibung gesondertausgewiesen werden müssen. Im übrigen sind die Anschaffungspreisebzw. die oben erwähnten Anfangswerte laufend buchmäßigoder statistisch nachzuweisen - ein ·Erfordernis, das indem kleineren Rahmen des Mechanikerbetriebs ohne besondereSchw ierigkeiten zu erfüllen sein wird. ~Von D r. r er. p o I. P a u I Kumm a, Geschäftsführer der Mechan i ker-Innung D re sden• • •Ober die Frage, wie sich ein Handwerksmeister zu verhalten'hat, wenn von ihm reparierte Gegenstände seitens des Bestellersnicht a b g e h o I t werden, herrscht vielfach noch Unklarheit.Die Gründe der Nichtabholun'b der zum Umarbeiten oder zurWiederherstellung übergebenen Waren können verschiedenerArt sein. Meist ist es •lediglich Sä u m i g k e i t d es Ku n den,manchmal wohl aber auch der Wunsch, die Reparatur nicht bezahlenzu wollen, da man sich erst kein genügendes Bild vonder Höhe der Reparaturkosten gemacht hat.Deshalb muß der Meister wissen, w i e e r sich h i erh e I f e n k a n n , um sich vor Schaden zu bewahren. I r r i gist die Auffassung, daß die A b g a b e e i n e r Re p a rat urma r k e an den Kunden, die den Vermerk enthält, daß derMeister nur eine bestimmte Zeit (z. B. 2 Monate) die Haftungfür die ihm übergebenen Gegenstände übernehme, den Meistervon jeder Verantwortung nach Ablauf der angegebenen Fristbefreie. Dieser an sich sehr erzieherisch wirkende A ufdruckauf der Reparaturmarke ist rechNich jedoch nur eine e i n­seit i g e Erklärung des Werkstattinhabers, die für den Kundennicht ohne weiteres bindend ist. Wenn keine ausdrücklicheg ege ns e itige Vereinbarung über den Ablieferungsterminvorliegt, ist der Meister vielmehr zur 30 Jahre ·lang en Aufbewahrunggemäß § 195 BGB verpflichtet.Um sich von dieser kaum zurnutbaren Verpflichtung zu befreien,kann der Werkstattbesitzer den Se I b s t h i I f e verka u f - jedoch nur unter genauer Beachtung der gesetzlichenVorschriften - durchführen. Zunächst muß der M eister dembe1Teffenden Kunden den Selbsthilfeverkauf a n d r o he n. Einebestimmte Form ist hierfür nicht vorgeschrieben. Die Androhungkönnte demnach an sich auch mündlich oder telefonisch erfolgen.Da aber im Prozeßfalle die Androhung nach g e w i es e nwerden muß, empfiehlt sich die Zustellung der Androhungm i t t e I s e i n g es c h r i ebe n e n Briefes mit etwa fo·lgendemText:Dresden, den 2. Juli 1942.Herrn Fritz Säumig, Freital, Bergstraße 5!Da Si e das mir am 12. März 1942 zur Reparatur übergebeneFahrrad trotz meiner Erinnerung noch nicht abgeholt haben,werde ich d ieses nunmehr ö f f e n t I i c h v e r s teig e r nlassen, falls Sie es nicht bis zum 10. August 1942 bei mirgegen Bezahlung der Reparaturrechnung in Höhe von ... RMabgeholt haben.Erich Hofman n, Mechar.ikermeister.Wenn der Kunde t rotz dieser Androhu ng die 1hm gestellteFrist ve r streichen läßt, kann der Handwerksmeister dasReparaturstück einem Gerichts v o II ziehe r zur ö f f e n t ­·I ich eh Vers t e i g er u nq übergeben. Zeit und Ort der Versteigerungsind nicht nur öffentlich bekanntzumachen, sonderna u c h d e m K u n d e n r e c h t z e i t i g v o r h e r - etwa wiefolgt - mitzuteilen:Dresden, den 17. August 1942.Herrn Fritz Säumig, Freital, Bergstraße 5!Sie haben trotz mei ner Mahnung vom 2. Juli 1942 das Fahrradweder abgeholt noch den Reparaturbetrag in Höhe von... RM bezahlt.Ich habe deshalb den Gerichtsvollzieher beim AmtsgerichtDresden m i t d e r V e r s t e i g e r u n g b e a u f t r a g t.Der Versteigerungstermin findet am3. September 1942im Versteigerungsraum ......, ..... Straße <strong>Nr</strong>. 17, statt.Erich H ofmann, Mechanikermeister.N ach erfolgter Versteigerung des Gegenstandes ist der Erlöszunächst be im zuständigen Amtsge r i cht zu h.inter I e g e n. Der Meister stellt dann an das Amtsgericht dasVerlangen auf Auszah-lung seiner Forderung. Der Oberschußüber den Reparat urpreis wird nach Abzu!=J der VersteigerungsundHinterlegungskosten dem Kunden (dem Besteller der Reparatur)überwiesen. Hat die Versteigerung - der sog. Selbsthilfeverkauf- n ich t zu einer vollen Befriedigung des Geschäftsinhabersgeführt, bleibt der Kunde f ü r den Rest derF o r der u n g dem Me i ster haftbar.6 Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/ 70


Erfassung der Fahrrad-LagerbeständeSchon wiederholt haben Leser bei uns angefragt, ob dieW i r t s c h a f t s ä m t e r befugt wären, A n g a b e n ü b e rden L a.g erbestand an Fahrrädern, Motorfahrrädern sowieFahrradanhän!=Jern, auch wenn sie unbereift sind, von de_n Mechanikernund Händlern zu verlangen. Uns war von emer derartigenAnordnunq nichts bekannt, jedoch haben wir stets aufdem Standpunkt gestanden, daß die Angaben über die vorhandenenLaqerbestände ja nicht aus purer Neugier angefordertwurden sondern einer dringenden N o t wend i g k e i tder Kri~qswirtschaft entsprungen sind. Es erscheint ja wohl nichtangänqiq, daß bei der augenblicklichen Versorgungslage aufdem Fahrradmarkt Reserven in den Lagern zurückbehaltenwerden, die wirklich dem dringendsten Bedarf zugeführt werdenmüßten und die eine Versorgungslücke wenn auch nicht schließen,so doch weni!=Jstens zu einem Teil überbrücken helfen könnten.Jeder einsichtiqe und verantwortunqsbewußte Handwerker undHändler wird dieser. Meinun!=J beipflichten und die Maßnahmenverstehen, die von den amtlichen Stellen zur Erfassung der inso manchen Lagern noch ruhenden Reserven ergriffen werden.Wie uns nun vom Reichsinnungsverband mitgeteilt wird, hatdie Reichsstelle für technische Erzeugnisse d i r .e k t die Landeswirtschaftsämterangewiesen, möqlichst umgehend eine e i n­malige Erhebung über den Bestand an unbereiftenFahrrädern, Motorfahrrädern undFa h r r a da n h ä n gern im Handwerk und Einzelhandel durchzuführen.Wo das noch nicht geschehen ist, kann also mit derAufnahme des Laqerbestandes in den nächsten Wochen gerechnetwerden. Dieser Maßnahme hat auch der StatistischeZentralausschuß zugestimmt, damit die vorhandenen Fahrräderder Privatwirtschaft zur Deckung des dringendsten Bedarfes zugeführtwerden können.Es wäre ja wohl richtiger gewesen und hätte die Durchführungder Erhebung bestimmt erleichtert und vereinfacht, wenn sichvor h er die Reichsstelle für technische Erzeugnisse mit denz u s t ä n d i g e n B er u f s o r g a n i s a t i o n e n , dem Reichsinnunqsverbandfür das Mechanikerhandwerk und der Fachabteilun!=JFahrräder in der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel inVerbindun!=J gesetzt hätte, die ja die berufsständischen Gliederungender Wirtschaftszweige sind, !n denen die Erhebungdurchgeführt werden soll. Vielleicht aber hat auch die Dringlichkeitder Maßnahme den direkten Weg erforderlich gemacht.Le.teilt uns dazu mit, daß er für eine Neuheit Patentschutz beantragtstütze hindurch im Rahmen -·sitz roh r ver s e· n k­b a r a n g e o r d n e t wird.An einem Ende des Kabels wird eine Ver a n k er u n g a n -g e I ö t e t, so daß sich das Kabel nur bis zum Ende des Schaftesder Sattelstütze herausziehen läßt. Am anderen Ende des Kabelswird eine k r ä f t i !=J e 0 s e angelötet. Um nun gleichzeitig dasHinterrad und die Rahmenpumpe zwischen Sitzrohr und Hinterradschutzblechg e g e n D i e b s t a h I z u s ! c h e r n , wird derPumpengriff ebenfalls mit einer Ose versehen. Will man das­Rod in sich festschließen, so zieht man das Kabel mittels seineran der Sattelstützöffnung herausragenden Ose bis zum Ansch·lagder Verankerung aus dem Sitzrohr heraus, führt das Kabel durchdie Ose am Pumpengriff hindurch und schlingt es noch um Feigeund Reifen des Hinterrades herum bis zur Ose des Pumpengriffeszurück. Mittels eines Vorhängeschlosses wird sodann dasKabel gegen üffnen gesichert.Das Herausnehmen der Sattelstütze würde einem Diebe nichtsnützen, da ja das Kabel an seinem im Sitzrohr befindlichen Endeeine Verankerung besitzt. Die Sattelstütze würde sich schlimmstenfallsnur etwas lockern und so weit herausziehen lassen, bisdas Kabe·l ganz stramm gezogen ist. Jedenfalls läßt sich diesesversenkbare Kabel n ich t o h n e weiteres öffnen,höchstens unter Anwendun!=J von Gewalt und besonderer Einbruchswerkzeuge.Die Erfindung bedeutet demnach zwar keinehundertprozentige Sicherung gegen Fahrraddiebstahl, zweifellosaber eine im allgemeinen a u s r e i c h ende Er s c h w e r u n gNur ein Firmenschild am Fahrrad! ~Wie im amtlichen Teil dieser <strong>Ausgabe</strong> die Hauptgeschäftsste·ll edes ROM, Berlin, bekanntmacht, dürfen Fahrräder in Zukunftnur e i n Firmenschild aufweisen. Mechaniker, Grossisten undHändler, die vielleicht bisher neben der Ursprungsmarke nochihr eigenes Firmenschild oder eine sonstige Kennmarke ·der vonihnen vertriebenen Räder angebracht haben, dürfen diesesn ich t m eh r tu n, da sie anderfalls eine strenge Bestrafungzu erwarten haben. Diese Maßnahme soll vor allem dazudienen, daß nicht der Ursprung des Fabrikates durch irgendwekheZusatzdeklarierungen verwischt und aus der ursprünglichenMarke vielleicht sogar eine andere werden kann. Wirbitten unsere Leser, dieser Bekanntmachung im "Amtlichen Teil"ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken.Le.Das Stahlkabel im SitzrohrEin neuartiger DiebstahlschutzKürzlich führte in der Rubrik "Fachmänner unter sich" einBerufskamerad darüber Klage, daß die S t a h I k a b e I häufigihren Zweck verfehlen und irgendwo am Rahmen herumbaumein. Einer, der das Unmögliche möglich machen wollte .. ..Das sieht nicht nur unschön aus, sondern verursacht auchKlappern und Schäden an der Lackierung. Ein Radmarkt-LeserZeichnung: Viktor JoestenRadmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/70 7


des Fortführens oder Forttra!=)ens des so gesicherten Rades. Der9lerchzeitige Schutz der Luftpumpe ist in der gegenwärtigen Zeitder Verknappung lebenswichtiger Fahrradbestandteile besonderszu begrüßen. 0. L.Kunde n und SelbsthilfeUffz. Franz N ürnberg, seit 1939 bei der Wehrmacht, früherInhaber einer Fahrrad- und Motorradhandlung mit Werkstatt,weist darauf hin, daß die Abgabe ein z e I n er Te i I e f ü rR e p a rat u r e n desha·lb notwendig ist, weil die noch vorhandenenWerkstattbetriebe die Arbeiten nicht schaffen. Kunden,die in Rüstungsbetrieben oder in der Landwirtschaft tätig sindund oft Strecken von 10 bis 20 km zurücklegen müssen, sind zurSe I b s t h i I f e gezwungen, da sie ihr Rad st ändig brauchen."Ich habe das", so schreibt uns Nürnberg, "persönlich währendmeines Urlaubs erlebt. Meine Kunden erklärten mir, nirgendswürden Reparaturen an9enommen, auch wenn es sich um wirklichdringende Fälle handelt. Bei Motorfahrrädern ist es erstrecht so. So bleibt diesen Leuten kein anderer Ausweg, als sichselbst fehlende Ersatzteile zu beschaffen und diese mit eigenen• Werkzeu!=)en einzubauen. Daß da.bei manche Fehler gemachtwerden und v i e I Schaden entsteht, ist leider Tatsache.Größere und schwierigere Reparaturen gehören selbstverständlichin dle Werkstatt; wenn aber zur Zeit keine oder zu wenigvorhanden sind, was sol!en die Kunden in der Not mcchen ?"Muß das sein?Mechaniker Mich. Harpflnger, München, der noch die schönsteBlüt ezeit des Radfahrsports Mitte bis Ende der 90er Jahre miterlebthat, hat seinem Arger über verschiedene Dinge in unseremFach Luft gemacht. Harpflnger verwünscht die wenig haltbarenund undichten Venti·lschläuche und verurteilt die wenig elastischenDecken mit zu grobem, hartem Gewebe. Dadurch laufendie heutigen Räder trotz Drohtbereifung so viel schwerer. DieLuftsch läuche enth o·lt en zu viel Nebenstoffe und sind daher sehrleicht verletzbar, vertragen auch Frost und Wärme sehr schlecht.Um der Not mit Zinknippeln zu entrinnen, läßt Horpflnger ausHouskellern, Böden, Müllsammelstellen durch junge Leute alteLaufräder sammeln, um noch die brauchbaren Messin9nippelverwerten zu können. Vordergobelschaftrohre platzen in ihrerganzen Länge auf, wenn der Lenker festgezogen w ird. Auf dennur notdürfti!=) gerouhten Pedalblechen gleiten die Schuhsohlenbei Re9en- oder Schneewetter sehr leicht ob, so daß häufig Ver-·Ietzungen an den Beinen oder gar Stürze vorkommen.Zum leichtlaufenden Rad gehört nicht das unnötig schwere undumständlich zu behandelnde Glockenlager, sondern ein wirklichgutes, st aubsicheres und öl haltendes K e i I I a g er mit Kurbelnaus Stahl, damit sich nicht die Löcher beim Eintreiben der Kurbe•lkeile ausweiten. Für Geschäftsräder ist die Achse des Keillagersetwas stärker zu wählen. Die heutigen Drahtreifenfelgen laufen,wenn sie von der Fabrik kommen, bei weitem nicht so gleichmäßigrund wie die früher üblichen Westwoodfelgen, die fastnur halb so viel gewogen haben. Unter die Speichennippelmüssen Scheiben gelegt werden. Die Steuerungen bedürfengrundlegender Verbesserun!=); fort mit den kleinen Schrotkuge•lnvon Vs" Größe!"Wenn ich von oufgepreßten Kettenrädern höre",so schließt H. seine lange Pfingstepistel, "möchte ich am liebstendazwischenfahren. Denn überall möchte man Material und Arbeitsparen, aber in der Praxis entsteht eine Vergeudung von Rohstoffund Arbeitskraft. Wenn ein einfacher Mechaniker sich etwasderartiges leisten würde, könnte es sehr leicht geschehen, daßman ihn zur Verantwortung ziehen würde. Es darf nicht al!es,was im Fahrr adbau geschieht, mit Kriegsnotwendigkeiten begründetoder entschuldigt werden. Die Innungen des Fahrradhandwerkssol lten energisch eingreifen und jede nicht wirk•lichbegründete Verschlechterung der Industrie-Erzeugnisse ablehnen."Wulstdecken auf Drahtreifenfelgen",m Dezember 1941 verkaufte ich", schreibt uns Schlosser·meister Hermann Lahme, Lippstadt, "einem Zeitungsfahrer einHerrenrad mit Drohtfelgen. Dieser Kunde forderte aber W u ·Ist ­reifen, so daß ich einen entsprechenden Versuch unternahm.Ich gab meinem ältesten Lehr li nr:~ den Auftrag, die Wulstreifen28x 1,70 unter genauester Beachtung der Kennlinien über d enWulsten auf die Drahtfelgen aufzulegen. Es ergab sich keineSchwierigkeit. Der Kunde war glücklich und zufrieden, dennnun hatte er die sehnliehst gewünschte Wulstbereifung. Ich gabihm den Rat, nach einiger Zeit wiederzukommen, um den Sitzder Wulstreifen nachprüfen zu können. Im April besuchte michder Kunde mit freundlichstem Gesicht. Er w a r v ö 1·1 i g zufr i e d e n. Meine ursprünglichen Befürchtungen, daß die Sacheschief gehen würde, waren zerstreut.Dann kam ein Rüstungsarbeiter mit dem gleichen Anliegen.Dieser Mann hat sich die Reifen selbst aufgezogen und kame


Nach froheiT! Fest verunglückt(Nachdruck verboten)An einem Abend wurde in einem Gasthof ein Kam er a d -s c h a f t s a b e n d eines Betriebes abgehalten, welcher sichbis gegen 4 Uhr morgens ausdehnte. Ein GefolgschaftsmitgliedR., welches mit seiner Ehefrau zu der Feier erschien,beabsichtigte, in einem anderen Orte bei den Eitern der Ehefrauzu übernachten, und wurde von einem anderen Arbeitskameradengebeten, ihn mit seinem Kraftrad nach dem gleichenOrt zu bringen und seine Ehefrau hinterher zu ho'len. Als R.bei dieser Fahrt t öd I ich ver u n g I ü c k t e, machten dieHinterbliebenen E n t s c h ä d i g u n g s a n s p r ü c h e geltend,wurden aber von der Berufsgenossenschaft mit ihren Ansprüchenabgewiesen, da vorliegend von einem Betriebsunfallnicht mehr gesprochen werden könne.Das Reichsversicherungsamt erachtete aber die von denHinterbliebenen erhobenen E n t s c h ä d ig u n g s a n -sprüche für begründet und führte v. a. aus:Obwohl der Wirt des Lokals, in dem der Kameradschaftsabendabgehalten wurde, den Leiter der Veransta'ltung gegen2 Uhr nachts ersuchte, Schluß zu machen, und keine Musikmehr spielte, seien die Betriebsangehörigen einschließlich desVeranstaltungsleiters noch zum großen Teile · zusammengeblieben.Den Betriebsangehörigen habe mithin für dieHeimfahrt von der Betriebsveranstaltung um 4 Uhr morgensnoch der V e r sich e r u n g s s c h u t z zu r Seite g e­s t a n d e n. Wenn R. nun zunächst einen' Arbeitskameradenmit dem Kraftrad nach Haus brachte, so sei eine sokhe Gefälligkeitan sich nicht dem Betriebe zuzurechnen. Es sei aberzu berücksichtigen, daß auch die Teilnahme an Veranstaltungen,die der Pflege der Verbundenheit zwischen Betriebsführungund Gefolgschaftsmitgliedern dienen sollen, nach derneueren Rechtsprechung a I s zu m Be tri e b e gehörig anzusehenseien.Als einen Aus f I u ß dieser V e r a n s t a I tu n g, welcheder Verbundenheit und der Kameradschaft zwischen den Gefolgschaftsmitgliederndienen sollte, müsse nun die von demVerunglückten seinem Arbeitskameraden erwiesene Gefälligkeitangesehen werden, so daß ein Zusammenhang zwischendem Unfall und dem Betriebe vorliegend bejaht werden könne.Die besonderen Verhältnisse, welche der von dem Verunglücktengegenüber seinem Arbeitskameraden erwiesenen Gefälligkeitzugrundeliegen, sprechen für die Annahme eines Betriebs u n f a II es ; den von den Hinterbliebenen erhobenenEntschädigungsansprüchen müsse mithin stattgegeben werden,gleichgültig, ob der Unfall auf ein Verschulden des Verung•lücktenzurückzuführen sei oder nicht.(Aktenzeichen: I. a. 684. 40. - 8. 11. 41}. M.*Um die Berücl


I,•,.Abfede·rung von BeiwagenUm eine gute Ab f e der u n g von Beiwagen bei Krafträdernzu erzielen, wird das Rad des ersteren an einem in Fahrtrichtungschwingenden Kurbelarm angebracht, der durch eineFeder abgestützt wird. Durch diese Aufbäuform wird an sicherreicht, daß bei dem Steigen des Beiwagens in Innenkurven dasBeiwagenrad mit dem Boden in Berührung bleibt. Ein gewisserNachteil liegt aber hier darin, daß das Steigen des BeiwagensFig. I Fig. 2durch die Feder des am Boden sich abstützenden Rades unterstütztund dadurch die Fahrsicherheit beeinträchtigt wird. BeimBefahren einer Außenkurve und damit außenliegendem Beiwagenfedert letzterer stark nach unten durch, während das Radnach oben gedrückt wird; auch hierdurch wird die Fahrsicherheitherabgemindert.Durch eine der Bayerische Motorenwerke A.-G. in Münchenpatentierte Erfindung wird dieser Nachte i I da du r c h vermiede n, daß der Federungsweg des Federungsgliedes zumBegrenzen der Kippbewegung des Beiwagens in Richtung entgegender Federbeanspruchung durch einen Anschlag begrenztwird, d. h., das Rad wird daran verhindert, gegenüber demFahrgestell unbeschränkt nach unten durchzuschwingen.Wie die Abbildungen zeigen, ist das Beiwagenrad 1 an einemSchwinghebel 4 angebracht; an diesen greift ein Drehfederstab 2an, der in Fahrtrichtung im Rahmen des Beiwagens untergebrachtist. Der ·Schwinghebel legt sich beim Steigen bzw. Durchfederndes Beiwagens gegen einen Anschlag 3, so daß der Federwegbegrenzt wird. An Stelle eines Drehfederstabes 2 kann auch eineZugfeder oder ein anderes Federungsglied treten. Durch dieNeuerung wird neben einer Begrenzung des Durchfederns inden Außenkurven in den Innenkurven zusätzlich erreicht, daßbeim Steigen des Beiwagens ztmächst, bis das Führungsglied desBeiwagenrades sich gegen den Anschlag anlegt, die wünschenswerteB o d e n h a f t u n g' des Rades beibehalten wird. -nn ..Vorderrad- Kotblech- SpritzschirmEine Peter Flettner in Neu-lsenburg durch Patent geschützte .Erfindung betrifft einen Vorderrad-Kot. b I e e-h-Spritzsc h i r m für Fahrräder und Motorräder, der aus einer aus faltbaremStoff g·ebildeten Kappe besteht, deren Form durch ein auseinem einzigen federnden Draht bestehendes Gerippe gebildet'wird. Dieses spannt den Stoff in der Längsrichtung u.nd ' in der'Breite entsprechend seiner Form.Nach dem neven Vorschlag wird der faltbare Stoff derartzugeschnitten und verarbeitet, daß er nach dem Befestigen desvorher in den Schirm eingeführten, den unteren Rand des Schirmesbestimmenden Spanngerippes am Kotblech eine räumliche, füllhornartigeForm annimmt. Die mittleren Teile des das Spanng'erippebildenden Drahtes sind zu einem Rückgrat zusammengebogen,Die beiden Endteile des Drahtes sind nach Bildung·eines Ausdehnungsbogens gegenüber dem Rückgrat zu zwei seit-2Iichen, den unteren Rand des Schirmes bestimmenden Rippen miteingerollten Enden abgebogen.Wesentlich ist hier, da ß die Be fes t i g u n g a m K o t­b I e c h bzw. die Vorbereitung des Kotbleches r a s ch u ndb i II i g, d. h. unmittel bar mög lich ist. Auch so·il bei Bodenberührungein. selbsttätiges Ausschnappen des Federgerippes gewährleistetsein; hierbei tri tt ledig lich eine gewisse Defo rmat ionund ein Hochrutschen des Schi rm es e in, ohne d ie W eiterfahrt zuhindern. Mit einem Handgriff kann im gegebenen Fa ll der Schirmdann wieder reguli·ert we rden. Das Spa nngerippe wird in derWeise am KotblecH befestigt, daß da s aus Dra ht gebildete R'ückgratzunächst du rch ein Loch des Kotbleches von de r Außenseiteund weiter in ein o berhalb liegendes zweite s Loch des Kot b-lechesvon der Innenseite desselben mit einem .abgebogenen Endstückeingeführt wird. Das Einfüh ren des Spa nngeri ppes in den Hohlranddes Schi rmes erfolgt nach Annähe rung der zwei se itlichenRippen d es Spanngerippes durch e ine in der Mitte de s Hohlrandesangeordnete Offnung. Die Neuerung ist in ausreichendemMaße dazu g eeignet, einen vollkommenen Vorderra dspritzschutzzu bilden. ·-nn.Kühleinrichtung für die Lamellenkupplungvon KrafträdernDie Ku p p I u n g e n von Krafträdern werden außero rde ntlichüberanstrengt, wenn der Fahre r zwischen sehr langsa m vorwärtskommendena nderen Fah rzeugen mit Rücksicht auf entgegenkommende'Kolonnen von Lücke zu Lücke sich vorwärtsarbeitenmuß. Da die Mind estg eschwindigkeit des Ra des selbstbei g rößter Unte rsetzung größer ist a ls d ie Geschwindigkeiteines Pferdefuhrwerkes oder e ines sonst sehr langsam fa hrendenFahrzeuges, muß d ie Ku pp·l ung dauernd b edien twerden, d. h., der Motor und die zu ihm gehörigen Lamellenlaufen mit höherer Drehzahl um als d ie zu dem langsam umlaufendenFah rzeugrade gehörigen Lamellen. Nat ürlich kommt'hierbei auch häufiges Anhalten mit immer wiederholtem Anfahrenvor, um in die nächste Lücke zwischen zwei Fahrzeugeneinrücken zu können. Die Fol ge ist ein außergewöhnlich häufi gesbzw. langes Schleifen der KupplungsiameHen und damit eine0 b erhitz u n g, welche schnell zu Zerstörungen des Re ibbelagesführt und dadurch das Rad unbra uchbar macht. ·Um hier Abhilfe zu schaffen, wi rd nach einer neuen Erfind ung,auf welche Hans Kattwinke l in Radeheul ein Patent e rhalten hat,unter Ausnutzung der Olförderwirkung der Antriebskette eingeregeIte r 0 I k r e·i s I au f durch das Lamellenpaket derKupplung hindurch e rzielt, und zwar so lange der Motor läuft,also unabhängig davon, ob die Kupplung schleift oder nicht.Eine derarti-ge K ü h I u n g i s t b e s o n d e r s w i r k s a m. Nachdem neuen Vorschlag werden zwei Olrinnen vorgesehen. Dieinnere läuft mit der Motorwelle um und sitzt am Druckteller; siesteht mit dem Hohlraum innerhalb des Lame llenpaketes in Verbindung.Die andere äußere Olrinne ist radial weiter nachaußen vorzugsweise am äußeren Lame llenträger vorgesehen;sie läuft gleichfalls .mit dem Motor um und steht mit der Außenseite


Neuzeitliche SchneidbrennerSc h n e i d b r e n n er sind Schweißbrenner, bei denen einzweites Sauerstoffrohr an!=Je~iiedert ist, dessen Düse entwederim Mittelpunkt der Flammendüse (Ringbrenner) oder neben derFlammendüse (Zweistrahlbrenner) liegt. Je stärker das zu schneidendeMaterial ist, um so höher muß der Druck des Schneidsauerstoffssein. Es können Schnitte bis zu 1000 mm ausgeführtwerden. Für sehr starke Schnitte benutzt man mit Vorteil Dreischlauchbrenner,welche man an ein Druckminderventil mit zweiDruckstufen anschließt oder an zwei verschiedene Druckminderveritile.Mehrere Sauerstofflaschen können auch durch Sammelsystemzu einer Batterie vereinigt werden. Der Sauerstoff wird in diesemFalle durch Rohrspira·len geleitet, die in heißem Wasser ·liegen,da sonst das Reduzierventil beim Austritt großer Mengen Sauerstoffleicht einfriert.Betrachten wir diejeni!=)en Schneidbrennerkonstruktionen, dieals neu z e i t I ich anzusprechen sind:1. Der Schneidbrenner für A z e t y I e n -Sauerstoff, L e u c h t­g a s- Sauerstoff und Wasserstoff- Sauerstoff mit Ringdüsenund hintereinander liegenden Düsen ist vollkommen rückschlagsicherin seinen neuesten Ausführungen und kann fürMaterialstärken bis zu 600 mm Verwendun!=J finden.2. Der patentierte Schneidbrenner für G r a u g u ß war schonlängst ein Bedürfnis. Er dient zum Demontieren schwererMaschinenteile (Schwungräder, Sei·lscheiben und dergl.), zum Entfernengußeiserner KonstruktionsteHe (Säulen, Balken und dergl.)aus Gebäuden, an Brücken und dergl., zum Abschneiden vonBelegplatten, Gußrohren usw., zum Auskreuzen von Rißstellenfür Reparaturschweißungen und vieles andere mehr.3. Die Schneidbrenner für Was s e r s toff und S a u erstoff sind ähnlich !=)ebaut wie Wasserstoff-Schweißbrenner, nurhaben sie eine zweite Düse, d·urch die der reine Sauersteff mithohem Druck ausströmt und das eigentliche Schneiden bewirkt.Die Heizflamme tritt durch eine ringförmige Düse aus, währendder Schneidsauerstoff durch die mittlere rohrförmiP,e Düse austritt.Um die richtige Entfernung vom Blech einhalten zu können,wird der Schneidbrenner auf zwei Rollen geführt. Anstatt derkonzentrisch angebracht en Düsen gibt es auch Brenner mit hintereinanderliegenden Düsen für die Heizflamme vorn und denSauerstoffstrahl hinten. Zum Schneiden von Kurven sind diekonzentrischen Düsen vorzuziehen.4. Sehr praktisch sind die U n i ver s a I-S c h n e i d b renne rmit auswechse·lbaren konzentrischen Schneid- und Heizdüsen undsicher wirkender Rückschlaglöschung. Sie werden in drei Ausführungenhergestellt, die den verschiedensten Bedürfnissen angepaßtsind.5. Der A z e t y I e n- Schneidbrenner unterscheidet sich vomUniversal-Schneidbrenner durch die Anordnung der Düsen fürHeizgas und Schneidsauerstoff hintereinander, was für gewisseArbeiten von besonderem Vorteil ist. Die Düsen sind infolgeihrer einfachen Formgebung unempfindlich gegen zurückspritzendeEisen- und Schlackenteile, gegen unsachgemäße Behandlung,Verletzung durch Druck oder Oberhitzung. Besonderszweckmäßi!=) sind Anordnung und Ausbildung der Absperrventileund die handliche Formgebung. Mit dem Brenner können nachSchrägstellung des Wagens, was durch Lösen einer Schraubegeschieht, Gehrungsschnitte ausgeführt werden. Zur Bewerkstelligungvon Kreisschnitten wird eine Rundführung ebenfallshierzu hergestellt.6. N i e t k o p f- Sc h n e i d b r e n n e r. Für sämtliche Brennergibt es Vorderteile, die zum Schneiden von Nietköpfen ausgebildetsind. Das Vorderteil am norma·len Schneidbrenner wirdnach Lösen der beiden Muttern am Sauerstoff- und am Heizgasrohrabgenommen und an seiner Stelle der Nietschneidkopfangesetzt. Das Schneiden erfolgt in der Weise, daß der flacheKopf mit seiner Unterseite auf dem Blech aufgesetzt wird, sodaß die Anheizflamme den Rand zwischen Nietkopf und Blechtrifft. Nach Vorwärmung wird, wie üblich, der Schneidsauerstoffgeöffnet und der Nietkopf abgeschnitten. Bei entsprechenderObung kann der Schnitt so sauber ausgeführt werden, daß dieBlechoberfläche nicht verletzt wird.7. Der p a t e n t i e r. t e S c h n e i d b r e n n e r m i t A z e -t y I e n- S i c h e r h e i t s h a h n stellt ebenfalls einen Fortsenrittdar. Der Sicherheitshahn ermöglicht eine leicht und ohne Zeitverlustauszuführende Kontrolle, wenn die ·Schneide- und Heizdüseausgewechselt worden ist, ob genügende Saugwirkung derSauerstoffdüse vorhanden, da andernfalls Zurückschlagen derFlamme oder Rücktritt des Sauerstoffes in den Azetylenschlauchund damit gefährliche Explosionen zu befürchten sind.8. Ein z e I-Sc h n e i d b r e n n er mit hochgebogenem Handgriffwerden hergestellt für o·lle Brenngase, Apparategas,Flaschengas, Wasserstoff. Diese Brenner haben vollkommen getrennteZuführungsrohre und sind von kr'äftiger Bauart. DerBrennerkopf ist niedrig. Eine Schneidleistung bis 300 mm istmöglich.9. Weit verbreitet sind bereits die Universal-Schneidbrennermitaus w e c h seIbaren k o n zentrischenSchne i d e­u n d H e i z d ü s e n, die bis 300 mm Materialstärke schneiden.Sie sind erhältlich für Betrieb und Azetylen aus Flaschen sowieaus Entwickler und Wasserstoff. Die Anordnung der Düsen istkonzentrisch, Schnitte können vor-, rück- und seitwärts vorgenommenwerden. Sichere Führung für Kreisschneiden ist gegeben,durch Schrägstellen der Führungsrollen sind auch Gehrungsschnittemöglich.10. Der Vereinigte Schweiß- und Schneidbrenner mit Azetylen­Sicherheitshahn besteht aus Wechselschweißbrenner mit Sehneidbrennervorderteilmit Führungswagen. Er ist mit Azetylen-Sicherheitshahnversehen. Er ist geeignet für Schweißungen bis 30 mmund Schnitte bis 100 mm Materialstärke. Für Montage ist er besondersempfehlenswert.11. Bei den Schneid- und Schweißbrennern für f I ü s s i g eBrennstoffe besteht der grundlegende Unterschied gegen dieüblichen Brenner darin, daß die Vergasung des flüssigen Brennstoffesund die Mischung mit Sauerstoff erst unmittelbar vor denkonzentrischen Ausströmungsöffnungen erfolgt. Hierdurch wirddas beim Azetylenbrenner häufige und lästige Zurücksch lagender Flamme ausgeschlossen, was hier selbst bei glühendemMundstück nicht eintritt. Neben dieser erhöhten Betriebssicherheitergeben sich Fortfall einer besonderen Kühlung des Brennersund günstige Ausnutzung der Arbeitszeit. Der Arbeitsbereich dermit flüssigen Brennstoffen arbeitenden Schneidbrenner ist nichtgeringer O'is der mit Azetylen gespeisten, da der Wärmegradhier nur wenig geringer ist und der kleine Unterschied durchentsprechend größere Brenner leicht ausgeglichen wird. Vorteileder einfachen Anlage dieser Brenner sind: die Handlichkeit,das geringe Gewicht, der kleine Platzbedarf und die Ortsbeweglichkeitder nicht genehmigungspflichtigen Anlage, die überafl,unmittelbar am Gebrauchsorte, zu verwenden ist. Der Brennerfür flüssige Brennstoffe ist für entfernt liegende Arb~ilen, beiRicht- und Rüstarbeiten usw. neben dem Azetylenbrenner vorzüglichgeeignet.Ha.•Keine verbilligten MessefahrtenDen B e s u c h e r n a u s I ä n d i s c h e r M e s s e n wird aufder Deutschen Reichsbahn bis auf weiteres die bisher übliche·Fahrpreise r mäßig u n g nich t mehr gewährt.Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>f70 11


Gerechte AnpassungBereits fällig gewesene Einkommensteuer-Voral.!szahlungenkönnen jetzt ermäßigt werdenDie E i n k o m m e n s t e u e r ·V o r a u s z a h ·I u n g e n bemessensich bekanntlich grundsätzlich nach der Steuer, die sichnach der Anrechnung der Steuerabzugsbeträge bei der l etz~enVeran·lagung ergeben hat. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungender Steuer anpassen, die sich für den laufenden Veranlagungszeitraumvoraussichtlich ergeben wird. Aus der Steuererklärungergibt sich oft, daß die Vorauszahlungen für das abgelaufeneKalenderjahr z;u niedrig festgesetzt waren. Einenachträg I ich e Erhöhung der Vorauszahlungen für einab g e I a u f e n es Kalenderjahr ist n ich t zu I ä s s i g. Dagegenkönnen die noch nicht f ä II i g gewesenen Vorauszahlungendes laufenden Jahres so erhöht oder ermäßigt werden,daß sie zusammen mit den bereits fällig gewesenen Vorauszahlungenund etwaigen Steuerabzugsbeträgen der Steuerg·leichkommen, die sich für den laufenden Veranlagungszeitraumvoraussichtlich ·ergeben wird.Neuerdings kann das Finanzamt Vor a u s z a h I u n g e n,die bereits fällig gewesesen sind, ermäß i gen,wenn das in Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse ge·boten ist. Zuviel entrichtete Vorauszahlungen sind in dem Fal·lezu erstatten oder anzurechnen.Schnelligkeit wird belohntGüterwagen sofort be- und entladenSeit Kriegsanfanq bemühen sich die Reichsbahn und die militärischenDienststellen um eine stärkere Be s c h I e u n i g u n gdes Wagen u m I a u·f s der Reichsbahn. Aber trotz aller bislanggetroffenen Maßnahmen ist das Ziel, eine r estlose Beschleunigungdes Wagenumlaufs im Interesse einer Nachschubverbesserungfür die Wehrmacht und der lebenswichtigen Transporteherbeizuführen, noch nicht erreicht worden.Um der Verladerschaft auch einen f i n a n z i e II e n An reizzu geben, auf jede Möglichkeit der Wagenumlaufbeschleunigungzu achten, hat sich die Reichsbahn entschlossen, denjenigen, dieGüterwagen vor Ablauf der Ladefrist zurückgeben,elnePr q m i e von 10 R M je Wagen zu zahlen, wenn dadurcheine schn.ellere Abbeförderung des Wagens erreicht w ird. DieGüterabfertigungen sind angewiesen worden, Empfänger undAbsender von Wagenladungen hierauf hinzuweisen.Auch H a n d werk s b e tri e b e müssen alles tun, daß dieWagen der Reichsbahn so schnell wie nur irgend möglich entundbeladen werden. Es muß hierbei der Findigkeit der Betriebeselbst überlassen bleiben, auch in schwierigen Situationen Mittelund Wege zu finden, um mitzuhelfen, die Parole zu verwirklichen:R ä d er m ü s s e n r o I I e n f ü r den S i eg !Mit dem 1. Juli 1942 ist ein neuer Knotenentfernungszeiger inKraft getreten. Ebenfalls wurde zum gleichen Termin ein Sohnhofsverzeichnisnebst Anstoßentfernungen ausgegeben. SeideTarifbehelfe sind für Handwerksbetriebe, die mit den b e -setzte n 0 s t gebieten im Verkehr stehen, unerläßlich.Folgende Begleitpapiere sind bei der A bfertigung von Sendungenauf dem Bahnwege nach der S I o w a k e i auszufertigen:ein internationaler Frachtbrief, eine Exportvaluta-Erklärung, eineinternationale Anmeldung für das Zollamt, ein Statistischer Anmeldeschein.Demnach sind nicht mehr zwei, sondern nur eineinternationale Anme•ldung für das Zollamt notwendig.Berufsschulzeit bei AnlernlingenDa die Ausbildungszeit der Anlernlinge zwei, die Berufs·schu·lpflicht aber d r e i Jahre beträgt, taucht die Frage auf, obmit dem Abschluß der praktischen Ausbildung auch der Berufsschulunterrichtsein Ende findet. Der Reichswirtschafts minister undder Reichserziehungsminister vertreten den Standpunkt, daßwegen ihrer allgemeinen erzieherischen Bedeutung auf die dreijährigeBerufsschulpflicht auch für Anlernlinge nicht verzichtetwerden kann. Es endet also grundsätzlich für die Anlernlingenach zwei Jahren n u r d i e p r a k t i s c h e A u s b i I d u n g ,während der Berufsschulunterricht bis zur Beendigung des dritrenBerufsschuljahres weitergeht. Al·lerdings ist damit zu rechnen,daß nach Abschluß der Anlernzeit eine Beschränkung des Berufsschulunterrichtsauf die allgemeinen Fächer erfolgt. ·Da die Ausbildung in Anlernberufen im allgemeinen nicht bereitsmit dem 14. Lebensjahr, sondern erst später beginnt, wirdpraktisch in den meisten Fällen mit dem Abschluß der Berufsausbildungauch die dreijährige Berufsschvlpflicht erfüllt sein.Lehrlingsanträge bis 1. Oktober!Die immer größer werdende Verknappung von Jugendlichenist die Veranlassung, daß Betriebe die Anträ!=Je auf Zustimmungzur E i n s t e I I u n g v o n L e h r I i n g e n u n d A n I e r n -I i n g e n zum nächsten Einstellungstermin w iederholen, wenndas Arbeitsamt ihnen die angeforderten Lehrlinge oder Anlernlingenicht beschaffen konnte. Diese erneute Beantragung bedeutetsowohl für die Organisation der gewerblichen Wirtschaftals ·auch für die Arbeitsämter eine erhebliche Belastung. DerGeneralbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat deshalb imZuge der Verwaltungsvereinfachung im Einvernehmen mit derReichswirtschaftskammer angeordnet, daß im Altreich Anträgeauf die Oster- und Herbsteinstellung von Lehrlingen und AnlernlingenI') u r e i n m a I im J a h r, und zwar bis zum vorhergehendenl. 10., einzureichen sind. Die Melde- undEinstellungstermine für die Landesarbeitsämter der Donau- undAlpenländer sowie für die neugewonnenen Gebiete werden nochbekanntgegeben.Beschwerdeverfahrennach der KriegssachschädenverordnungIm Beschwerdeverfahren nach der Kriegssachschädenverordnung(KSchVO.) entscheidet in höchster Instanz das Reichsve r­w a I t u n g s g e r i c h t, Reichskriegssachschädenamt. Dieses hatbereits in einer Reihe von Entscheidungen zu wichtigen Fragendes Beschwerdeverfahrens grundsätzlich Stellung genommen.·Auf folgendes seit hier besonders hingewiesen:Auch im Kriegsschädenrecht gilt der Grundsatz, daß die Rechtsmittelfristnichtin Lauf gesetzt wird, wenn die in§ -,9 KSSchVO.vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung völlig fehlt oder unrichtigerteilt ist. Die KSSchVO. bestimmt in § 19, daß die von den Feststellungsbehördenerlassenen Bescheide eine Belehrung über daszulässige Rechtsmittel enthalten müssen. Diesen Anforderungengenügt ein Bescheid dann nicht, wenn er keine Belehrungdarüber enthält, binnen welcher Frist und bei welcher Stelledie Beschwerde einzulegen ist.Die in § 19 Abs. 1 Ziff. 4 KSSchVO. vorgeschriebene Begründungdes Bescheides, der sich mit der von einem Beteiiigten vertrete·nenAuffassung in Widerspruch setzt, muß mindestens erkennenlassen, aus welchen Gründen ein abweichender Standpunktvertreten wird. Nach § 19 Abs. 1 Ziff. 4 KSSchVO. mußder schriftliche Bescheid der Feststellungsbehörde eine s c h r i f t ­I ich e Begründung der Entscheidung enthalten. Was dieseBegründung enthalten muß, hängt jeweils von den Umständendes Einzelfalles ab, wobei auch hier zu beachten ist, daß dasVerfahren möglichst schnell, einfach und übersichtlich gehandhabtwerden soll. ln jedem Fall muß die Begründung aber erkennenlassen, aus welchen Erwägungen die Feststellungsbehördezu einer vollen oder teilweisen Zubilligung oder Ablehnung derbeantragten Entschädigung gelangt ist, damit sich die Beteiligten- auch der Vertreter des Reichsinteresses - wegen der Fortsetzungdes Verfahrens schlüssig werden und danach ihre weitereHaftung einrichten können.Im Beschwerdeverfahren nach c!er KSSchVO. kann die zur Entscheidungüber die Beschwerde berufene Behörde die angefochteneEntscheidung a u c h zu u n g u n s t e n d es Beschwerd e f ü h r er s abändern. Die Tatsache, daß über einenAntrag auf Entschädigung bereits in einem dem Antragstellergünstigen Sinne entschieden ist und der Vertreter des Reichsinteressesdiese Entscheidung mit einem Rechtsmittel nicht angefochtenhat, steht einer nochmaligen Nachprüfung nicht entgegen.Das Reichs-kriegsschädenamt (und ebenso die· Feststellungsbehörde,an die eine Streitsache zurückverwiesen wird)12 Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/70


ist auch nicht gehindert, bei erneuter Nachprüfun~ gegebenenfallszu einem für den Antragsteller ungünstigeren Ergebnis zugelang_en, als es der bisherigen Beurteilung durch die Vorinstanzenentspricht. Denn es würde weder mit dem Sinn nochmit dem Zweck der Kriegsschädenregelung vereinbar sein, wollteman- etwa wie im Zivilprozeß- der höheren Instanz lediglichdas Recht zugestehen, einen angefochtenen Bescheid nur insoweitnachzuprüfen .und zu ändern, · a·ls er von den Beteiligten i mRechts,mittelverfahren bemängelt und ein entsprechender Antraggest~llt wird. Nach der KSSchVO. und ihren Durchführungsbestimmungensoll der Geschädigte in a u s r e i c h e n d erWeiseErsatz erhalten; er soll aber andererseits auch nichta u f K o s t e n d e r A I I g e m e i n h e i t b e r e i c h e r t werden.Begrenzung der Handelsware aus Eisen undStahlDer Reichswirtschaftsminister hat mit Erlaß vom 2. Ju·l i 1942den K r e i s d e r f ü r d e n z i v i ·I e n S e k t o r i n B e t r a c h tkommenden Handelsware aus eisen und Stahld_ a d u r c h w e i t e r h i n e i n g e e n g t, daß er den Bezugemer Reihe von Erzeugnissen mit Wb - H R - K o n t r o II -n u m ~ er n, also den Bezug durch Handel zur Auslieferun~an pr1vate Besteller, ab 111. Quartal (ab 1. Juli) 1942, v e r­boten hat.ln der umfangreichen Liste sind von Artikel n, die die Fa h r ­r a d b r a n c h e interessieren, Fa h r r a d s c h I ö s s er undH o s e n s p an g e n aufgeführt. Bei B ü r o -, Schrei b- u n dZeichenart i k e·l n ist das Verbot für die Lieferung vonStö r chen ausgesprochen worden" Ferner gilt es auch fürP a p i e r s c h e r e n.f:?as !-fand'!' er k _wird von dieser Streichung betroffen, soweitd1e Betnebe m1t solchen Erzeugnissen h a n d e I n.handeltreibende_~ Handwerker mü~sen also diese Anordnungbeachten und durfen Bestellungen m den bezeichneten Warengruppengegen Wb-HR-Kontrollmarken ab 1. 7. 1942 nichtmehr aufgeben. Soweit sie jedoch über Kontrollnummerna_n derer Kontingentsträger verfügen, können sie damit auchd1ese Erzeugnisse noch beste II e n u n d I i e fern · ebensodürfen die Erzeugnisse für den Unterhaltungs- und Ern~uerungsbedarfh a n d werk I i c her Betr i ebe selbstverständlichnoch gegen Hwk-U-Kontrollnummern bezogen werden.Das Dreirad springt einZur Einsparung von Kraftstoff und Bereifung und zur Herstellungeines günstigeren Verhältnisses von Antriebskraft undLaderaum ist die Ausw~chsel -ung von Kraftfahrzeugen, ganz be­~ond~rs von Behe>lfsl1eferwagen, gegen drei r ädrigeK I e 1 n I a s t k r a f t w a g e n ein günstiges Mittel. Der Reichsverkehrsministerhat daher angeordnet, daß diese Auswechse­:ung nach Maßgabe der Bereitstellung von dreirädrigen Kleinlastkraftwagennachdrück·lich weiter zu betreib.enist. Da jedoch in gebirgigen Gegenden und auf LandwegenDreiräder unzweckmäßig sind, ist zu berücksich1·igen, daß in denFällen von einer Auswechselung abzusehen ist, in denen dieKraftfahrze-uge ---' wie z. B. bei landwirtschaftlichen Reparatur ­werkst9tten --:- großenteils auf die Benutzung von Landwegenangew1esen smd.DieAuskünfte des PreiskommissarsVon Privatpersonen und Einzelfirmen werden häufig Anfragenan den Reichskommissar für die Preisbi·ldung gerichtet. Schon imJuli 1940 war darum gebeten worden, diesen direkten Weg zuvermeiden. Tr otzdem wurden bisher die Auskünfte noch oft unmittelbarerteilt. Die gegenwärtige Geschäftslage zwingt indesden Reichskommissar für die Preisbildung dazu, w ie er i n einemRunderlaß an die Reichsw uppen Industrie und Handel vom 13. 4.1942 mitteilt, künftig auf ihm direkt zugehende Anfragen umRechtsauskünfte ausnahmslos k e i n e Aus k u n f t m eh r zuer t e i I e n. Einzelfirmen müssen ihre Anträge auf . Rechtsauskünftestets über- die für sie zuständige Gliederung der Organisationder gewerblichen W irtschaft leiten. Richten Firm en ·nachwie vor Anträge dieser Art unmittelbar an den Reichskommissarfür die Preisbildung, so sind sie mit den Nachterlen belastet, diewomöglich dadurch entstehen, daß der Preiskommissar nichtaniwortei".Den Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen ist es auchweiterhin grundsätzl ich überlassen, Rechts:J uskünfte u n mi t t e 1-b a_r zu er~eilen oder die Anträge an die zuständige Organisationwe1terzule1ten.Die fachlichen Gliederungen in der Gauwirtschaftskammerln der zur Zeit noch bestehenden reg ionalen O rganisation dergewerblichen Wirtschaft bilden die f a c h I ich- b e z i r k­I i c h e n Gruppe n der Reichszentra len Gruppen (Reichsgruppen,Wirtscha fts~rup pe n, Fachgruppen) Abteilungen bzw.Unterabteilungen der W i r t s c h a f t s k a m m er n. Aus diesemverhältnismäßig lockeren Zusammenschluß in den Wirtschaftskammernsoll nun ei ne f este o rganisatorische Einheit, die Gauwi r t s c h a f t s k a m m e r, werden, in die die bezirkliehenGliederungen der fachlichen O rganisation- eingegliedert werden.Dadurch wird jedoch nicht der Zusammenhang der fachlichenGruppenorganisation der gewerblichen Wirtschaft zerstört, w ieMinisterialrat Dr. Homann vom Reichswi rtschaftsministerium im,,Fachpressedienst der Reichsgruppe Fremdenverkehr" ausführt.Der Zusammenhang von den fachlich-zentralen Stellen (Reichsgruppen,Wirtschaftsgruppen, Fachg ruppen) bliebe über ihre indie Gauwirtschaftskammern eingegliederte Bezirksgruppen biszur Mitgliedschaft des einzelnen Unternehmens erhalten. DieLenkung, Beratung und Betreuung der einzelnen Betriebe gehenach wie vor unbeeinflußt durch die regionale Neuordnung ·überdie fachlichen Dienststellen der Gruppen und ihre Untergliederungenim Bezirk an die einzelnen zugehörigen Betriebe. Diejetzigen Unterabteilungen blieben als fachlich-bezirkliehe e71iederungenaufrechterhalten und bearbeiteten nach den Weisungenihrer zentralen fachlichen Obergliederungen weiter wie bisherdie fachlichen Ange·legenheiten ihrer Wirtschaftszweige. DieBezeichnung_, die diese bezirkliehen O rgane künftig tragenwürden, sei noch nicht festgelegt. ·Umsatzsteuer und ÜberführungskostenDem Reichsfinanzhof war die Frage unterbreitet worden obdie Kosten f ü r d i e 0 b e rf ü h r u n g e i n es K r a' ftwagens, die zu Lasten des Käufers gehen, zusammen mit demeigentlichen Kaufpreis dem niedrigeren U m s a t z s t e u er s atzvon 0,5 v. H. gemäß § 7 Abs. 3 UStG. unterliegen können.Der Reichsfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 19. 12. 1941- V _29/41_ ----:. festgeste·llt, daß nach dem Willen der Vertragspartelend1e Oberführung des gekauften Kraf1w agens vom Ortdes Werkes an den Bestimmungsort des Käufers zur Lieferungund somit zu _r E_r f ü I ·I u n g des K a u f ver t r a g es gehören,auch wenn d1e Oberführungsk osten dem Käufer g es o n d e r ti n Rechnung gestellt werden. Der Kauf und die Oberfüh rung desKraftwagens stellen eine Einheit dar. Die Bestimmung in denKaufbedingungen, daß sich die Preise rein ab Lieferwerk verst_ehen,b~sagt über d en Zeitpunkt der Verfügungsverschaffungn1chts. D1ese Bestimmung hat nur für die Kost entragung Bedeutung.Nach den Feststellungen des Reichsfinanzhofs ging derKraftwagenhändler bei d ~r Preisbi ldung von dem Preis des Kraftwagensab Werk als einer festen Grundlage a us und schlug alsbewegliche Posten die Kosten für die Oberführung des Kraftwagens,für Zoll und für Urkundensteuer hinzu. Da die Oberf_ührungs~ebührensomit ·einen Tei·l des Kaufpreises bilden, unterliegens1e als solche dem g I eichen Steuersatz wiedie Lieferung des Kraftwagens selbst. Wenn alsodie Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UStG. erfü•llt sind so sindauch die Kosten der Oberf ührung n u r m i t 0,5 v. H.' zu versteuern.Radmarkt und ReichsmechaniJ,er vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/70 13


t'Straffr~::it,eitNach den Durchführungsbestimmungen der Kriegswirtschaftsverordnungvom 12. Oktober 1939 ist eine Erhöhung der geltendenLohn- und Gehaltssätze und sonstiger regelmäßiger Zuwendungensowie eine Erhöhung des Arbei1sverdienstes durcheinmalige Zuwendungen mit Wirkung vom i6. Oktober 1939v e r b o t e n u n d u n t e r S t r a f e gestellt. Eine Ausnahmeist nur gestattet, wenn die Erhöhung durch Gesetz, Tarifordnung·oder auf einer vom ReichsiTeuhänder d.er Arbeit genehmigtenBetriebsordnung zwingend vorgeschrieben worden ist. Demnachdürfen Neueinsteilungen von Gefolgschaftsmitgliedern grundsätzlichnur zu den Lohn- und Gehaltssätzen erfolgen, ·die am16. Oktober 1939 für die von ihnen auszuübende Tätigkeit betriebsüblichwaren. Ist eine betriebsübliche Entlohnung nicht feststellbar,so darf höchstens das bisherige Gehalt gezahlt werder.Der Reichstreuhänder der Arbeit kann Ausnahmen von diesemgrundsätzlichen Verbot zulassen. ·ln letzter Zeit ist es nun wiederholt vorgekommen, daß ßetriebsführervon sich aus die Löhne und Gehä•lter ihrer Gefolgschaftsmitgliedererhöht haben, o h n e vor h er die Genehmigungdes Reichstreuhänders der Arbeit einzuholen. Die unterbliebeneAnzeige wurde erst nachträglich erstattet und um Genehmigungder bereits vorgenommenen Erhöhung gebeten. DieseBetriebsführer mußten nach den geltenden Bestimmungen in eineOrdnungsstrafe genommen werden. Eine Bestrafung ist jedochin solchen Fällen von •den Betroffenen oft als Härte empfundenworden, da auf diese Weise eine straffreie Wiedergutmachungbegangener Fehler ausgeschlossen wurde.Zu dieser Frage nimmt der Generalbevollmächtigte für denArbeitseinsatz in einem Rundschreiben an die Reichstreuhänderder Arbeit unter dem 19. Juni 1942 Stellung (ReichsarbeitshlattTeil I S. 302). Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatzbilligt die Maßnahmen der Reichstreuhänder der Arbeit, da dasO rdnungsstrafrecht der Reichstreuhänder der Arbeit bisher dieEinrichtung der tätigen Reue nicht kennt. Sie sind daher, abgesehenvon wichtigen sachlichen Gründen, auch formal durchousim Recht, wenn sie Betriebsführer in Strafe nehmen, die ohnebei (ot)nftoppuerftöpenBereinigung bis 15. September 1942 möglichMit einer Riesenüberraschung klang die 100- km-Meister ·s c h a ft der Da u er f a h r er i n B o c h u m aus. Klug durcLden Verlauf der Vorläufe in der Stadt der ReichsparteitagE',trachteten die Siegesanwärter eine Woche danach, im "Kohlen·pott" möglichst schnell genügenden Vorsprung für den Ev.entua·lfalleines Radschadens zu erlangen. lohmann, getragen von derGunst seiner engeren Landsleute, legte vom Start weg ein Tempovor, das immer wieder spontane Beifallsstürme entfesselte.Runde um Runde wuchs sein Vorsprung. Merkens, Hoffmann,Kilian und Sehern mußten sich beugen. Nur Straßenmeister Bautzhielt die tolle Pace im Fahrwasser des Titelhalters einigermaßenmit. Es war klar, daß mit Lohmann der weitaus beste MannMeister werden mußte. Doch es kam wieder einmal anders.Wie schon so oft in der letzten Zeit, spielte die Tü~ke des ObihreZustimmung Lohn- oder Gehalterhöhungen vorgenommenhaben und sie erst nachträgiich anzeigen oder von sich auswieder rückgängig machen. Um jedoch noch einmal jedem Betriebsführerdie Möglichkeit zu geben, begangene Fehler auf·lohnpalitischem Gebiet stra ff r e i w ieder auszugleichen, wirdfolgende Bestimmung erlassen :Wenn ein Betriebsführer einen Verstoß gegen die Vorschriftenüber den Lohnstopp oder gegen sonstige lohngestaltende Vorschriften,die er vor dem 30. J uni 1942 begangen hat, bisspätestens 15. September 1942 dem Reichstreuhänderder Arbeit mitteilt, bevor er angezeigt oder eine Untersuchunggegen ihn eingeleitet ist und o h n e daß er dazu durch eineunmittelbare Gefa.hr der Entdeckung veranlaßt wurde, so ist voneiner Ordnungsstrafe abzusehen. Straffreiheit ist auch dann zuzubilligen,wenn der Betriebsführer von sich aus, gleichfallsohne durch eine Anzeige, eingeleitete Untersuchung oder eineunmittelbare Gefahr der Entdeckung veranlaßt zu sein, Löhne,Gehälter oder sonstige Zuwendungen, die unter Verstoß gegendie geltenden Vorschriften gewährt wurden, bis zum 15. September1942 auf den vorgeschriebenen Stand zurückführt.Ist eine Ordnungsstrafe· gegen einen Bet riebsführer, der voreiner Anzeige oder einer eingeleiteten Untersuchung einen Verstoßgegen die geltenden lohngestaltenden Vorschriften selbstmitgeteilt hat, ohne dazu durch ei ne unmittelbare Gefahr derEntdeckung veranlaßt zu sein, bereits verhängt, aber noch nichtbezahlt worden, k a n n der Ordnungsstrafbescheid, falls er nochnicht rechtskräftig geworden ist, w i e d e r a u f g eh obenwerden. Bei Rechtskraft des Ordnungsstrafbescheides kann dieStrafe im Gnadenwege erlassen werden. Bereits gezahlteStrafen weräen jedoch n ich t zurückerstattet.Betriebsführer, die bis zum 15. September 1942 von dieserMöglichkeit einer tätigen Reue keinen Gebrauch machen, müssenbei Verstößen gegen den Lohnstopp mi t f ü h I baren S t r a ­f e n rechnen.-S-Drei radsportliche Ereignisse von Bedeutung ragen aus derVie·lzahl der Großveranstaltungen während der letzten Wochenhervor : Deutsche Stehermeisterschaft, Radländerkampf Deutschland-Ungarn und Einer-Meisterschaft unserer Amateur-Straßenfahrerin Saarbrücken.Trotz Pre•llu ngen und star.ker Hautabschürfungen war Lohmannschnell wieder auf den Beinen und bestieg eine Ersatzmaschine.Hinter seinem Bruder griff er mit einem Verlust -10njektes dem Bochumer wiederum einen bösen Streich. ln der ZQELLNER LACKE UND FARBEN115. Runde entwich aus dem Hinterradreifen seines Schrittmachermotorsdie Luft. Trotz aller Geschicklichkeit konnte "Jupp"Merkens einen Slurz nicht vermeiden und Lohmann flog in hohemBogen • über den Motor, um recht unsanft auf den Zement zusausen.ZOELLNER-WERKE I BERLIN-NEUKOLLNGesellschaft für Farben- und Lackfabrikation m. b. H.14 Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/70


11 Runden erneut ener!=Jisch in den Kampf ein. Die ungewohnteFührung trug dem Bochumer trotzdem weitere Rundenverlusteein. Das wurde jedoch anders, a!s sein Rückstand 18 Rundenbetrug und der verletzte Merkens erneut als Schrittmacher fürihn einsprang. Unter tosendem Jubel der Zuschauer waren imHandumdrehen fünf Run den a u f g e h o I t. Hoffmann hattebereits aufgegeben. Sch.orn lag aussichtslos an letzter Stelle undKilian war nahe daran, Toni Merkens den zweiten Platz zu entreißen.Nur Bautz, der sich als Straßenfahrer am besten mit derHitze abfand, kreiste in tade•lloser Haltung um das Zementovaol.Da (:ling ein bedauerndes Gemurmel durch die Reihen derTausende. Lohmann "schwamm". Der Kräfteverschleiß und dieSturzverletzungen forderten auch von dem "Adler der Deutschlondhalle"Tribut. Lohmann g a b o u f. Oberließ dem Straßenmeisterdes Vorjahres, Erich B out z, der mit fünf Runden Vorsprungeinen überlegenen Sie(:} vor Merkens, Kilian und Sehernhewusfuhr, die Meisterschaft. Das war die (:lroße Obe rraschung!Auf der nicht leicht zu befahrenden 200-Meter-Holzlattenbahnin Breslou-Lilienthol standen sich die Auswahlmannsc.h a f t e n von U n g a r n u n d D e u t s c h I a n d geqenüber.Wie erwartet, war Kriegsmeister Uffz. B u n z el der bei weitemschnellste Fahrer am Platz. Im Fliegerlauf halte er, ebenso wieder Wiener Wölfl, keine Mühe, ~rster zu werden. Im 1000-Meter­Zeitfahren erzielte er eine um Sekunden schnellere Zeit a lsSaager, der Zweiter vor dem Ungarn wurde. Auch das Zweisitzerfahrenwurde e ine sichere Beute des Paares Bunzei-Saager.Mit Glück reichte es für die Ungarn zu einem Sieg im Mannschafts-Verfolqunqsrennen,und das kam so: Bunzel, stark erschöpftvom Zeitfahren, !=JOb hier auf, nachdem Saa(:ler wegeneines Radschadens schon bald nach Beginn ausscheiden mußte.Die Ungarn waren verhältnismäßig schnell auf der Verliererstraßeund profitierten nur vom Pecf> unserer Vertreter. Im Gesamtergebnis(:}ab es den zahlenmäßig überlegenen Sie(:} von22 : 15 Punkten für Deutschland.Hörmann, der Meister des Jahres 1939, ist wieder in Hochform.Bei "Ru n d u m d i e J u r aber g e" bewies er es durch einenSpurtsieg über den reell in diesem Jahre ungeschlagenen "Sturmvogel"Heinz Schwarzer. Als an einem Sonnta(:l darauf inS a a r b rücken über 135 km um den Tite-l eines DeutschenStraßen m e ist er s im Einer-Streckenfahren (:lestritten wurde,bewies es der Münchener aufs neue. AHe noch so verzweifeltenAnstrengungen von Schwarzer, sich zu separieren, scheiterten andem Können des Süddeutschen. Und noch einer war dabei, dersich nicht abschütteln ließ. An den Vorsonntagen richtig in Tritt(:lekommen, kam der Meister des Jahres 1940, Kittsteiner (Nürnberg),mit Hörmann, Schwarzer und Saal=)er l=)emeinsam ans Ziel.Jm ~riegefinbBrillant-mo(o ..u. motorroOhetttnmd]t immer 3U ijabm. Erft nact) Erfüllung ber ijeute roid]­tigmn }lufgaben werben Urillant·ft~tl~n mieber in ausreid]enbermenge 3Ul Derfügung fteijen, ijerge[tellt mit benalten Erfaijrungen unb neuen fabril;atorifct)en Erl;enntniffen.nub~tg &. n~nnu, 1\~tt~ntu~th~, ßag~n i. m.ln ei nem erbitterten Endkampf triu mphierte der "Wiggerl" dannknapp über seine Weggefährten. Bronold,- der den Titel zuverteidi!=Jen hatte, gab vorzeitig auf, und auch Saager, der inMeisterschaftswettbewerben scheinbar kein G lück hat, konntesich nicht durchsetzen.Weil wir gerade beim Straßensport sind, erwähnen wir schnellnoch die Ergebnisse eini!=Jer gutbesetzter Wettbewerbe in denverschiedenen Teilen des Reiches. Brcmdenburgs Meister AnQergewann "Ru n d u m den P e t er s b er g" im Enspurt vorseinen Vere ins·kamerode n Rose nberg und Saoger. KittsteinerhoHe sich gle ich zwei Erfolge. in M a i n z sicherte er sich denStraßenpreis und in Fr ö n d e n b e r g kam er ebenfalls alsErster ans ZieL Be r I i n- Kot t b u s- Be r I i n wurde einSieg der Vorgabe leute.Fritzsche (Chemnitz), bereits 35 Jahre alt, holte sich den bishergrößten Erfclq in seiner Rennfahrerlaufbahn. Er schlug im EndspurtDinter, W. Schmidt und Krüqer. Bereichsmeister Anger kama ls Bester der Malleute als Sechster an, während Wiemer,Schworzer usw. vorzeitig aufgaben. Rundstrecken_­r e n n e n sahen in Berlin Egerland, in Duisburg Schmidt, inWien Va!enta, in Chemnitz Schulze und bei Düren endlich einmalden längst für einen Sieg reifen· Kölner Ruth erfolgreich.Am o t e ur bahnrenne n gab es in Berlin am Funkturm, woEgerland alles gewann, im Neuköllner Stadion in Wannsee, wosich neben Egerland, Diedler, Neuendort und Kalupa auch dernach längerer Pause wieder startende Kurt Purann auszeichneten.ln Breslau-Lilienthal erwies sich der Urlauber Mirke, der Gaumeisterwerden konnte, sehneHer a ls Preußner und Voggenreiter,während im Wiener' Stadion die Münchener Hörmonn-Sinqereine tonangebende Rolle spielten. in Bremen waren die EinheimischenGoyk, Nothdurft und Cronjä~er sowie der BerlinerBresching siegreich.Was es sonst noch gab? Siege von Scherens, Pellenaars-vander Voordt und Kaers-Bruneel auf den Bahnen in Antwerpen,Brüssel und Herzogenhasch und beim Großen Straßenpreis vonEuropa - klingt ein wenig überheblich! - in Frankreich vom"Rund um Paris" Sieger Paul Moye. Gedenken w ir zum Schlußnoch des Ablebens des verdienten Radsport-Pioniers G r e g e r s ­N i s s e n (Hamburg), dem die Idee des Radwanderns viel zuverdanken hat, und des ehemalipen erfolgreichen Stroßenf


RDM-Verbands-MilleilungenWer stellt Fahrradanhänger her?Unter Hinweis auf unsere früheren Veröffentlichungen machenwir darauf aufmerksam, doß im II I. Quarta I 1942 nachstehendeFirmen Fa h r r a d a n h ä n g e r herstellen:Firma:Fahrrad· und MetallwerkeL. Bauer & Co.Gerh. BaumeisterKleine BenneFriedr. CordesJohann ExelA. FlorschützA. GehfingHans HarderHeidemann-WerkeBernh. HenslerH. HimmelsteinKonrad HirschLuise HornFritz lrmscherTheodor JanssenGebr. KönigAnhaltische FahrzeugwerkeRobert KrauseMartin KratzerErnst E. LendnerFranz LindemannReinh. LindenbergAdolf Lofmann, Eisen- undMetallwarenfabrikPeter NeserC. OttensFranz PattbergOtto PiaterWilhelm PohlenAugust RabeneickJoh. SchmalzbauerGeorg SchwarzwälderTodtenhöfer A.-G.Heinrich VosteenWanderer Werke A.-G.Karl WulfhorstWohnort:Klein-AuheimLegden i. Westf.Düsseldorf, Steinsfr.Lüneburg, A. d. Altstadt 35Graz - LiebenauErlau i. Thür.Vreden i. Westf.Arien, Amt KonstanzEinheckNeuravensburg i. Allgäu •Rastatt-Niederbühi-BadenOber-RamstadtBerlin 0 17, Koppenstr. 33Magdebern üb. Leipzig C 2Düsseldorf-RathRather Kreuzweg 73Erfurt-N., Alte Fritzstr. 7Dessau, Wasserstadt 11Freising i. Boy.Weizengasse 11 _Nürnberg-W., Kontumazgarten8Harnburg 19, EimsbüttelerChausee 36Berlin C 2, Wallner-Theater­Straße 23Köpenick, Lindenstr. 28-29,Ludwigshafen a. Rh.Wiedenbrück i. Westf.Bocholt i. W., Münsterstr. 85Kottbus, Schützenplatz 7-8Düsseldorf, Yorkstr. 13Brackwede ·b. SielefeldMünchen 2, Blutenburgstr. 29Haitingen (Baden)Berlin W 35, Potsdamer Str.47Bremen, Grünenstr. 113Siegmar-SchönauGütersich i. Westf.Hauptgeschäftsstelle.Entschädigung für FahrzeugreifenRegelung der Entschädigungen und der Weiterverkaufspreise fürdie an die Reichsreifenläger von Einfuhrhändlern und der Wehrmachtoder anderen Hoheitsträgern oder Treuhandstellen desReiches abgelieferten Fahrzeugre ifenVon nachstehendem Erlaß an a) das Oberkommando derWehrmacht, Preisprüfste+le, Berlin-Charlottenburg, b) die HaupttreuhandstelleOst, Berlin W 9, c) die Wirtschaftsstelle für Kraftfahrzeugreifen(Wikrafa) G. m. b. H., Berlin W 35, gebe ichKenntnis:Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans- Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung- vom 29. Oktober 1936 (RGBI. I S. 927) ordne ich zurRegelung der Entschädigungen und der W eiterverkaufspreise fürdie an die Reichsreifenläger von Einfuhrhändlern und von derWehrmacht oder anderen Hoheitsträgern oder Treuhandstellendes Reiches abgelieferten Fahrzeugreifen zusammenfassend an:I. Für die vorgenannten Fahrzeugreifen sind von den dieReichsreifenläger betreuenden Reifen hersiellern als E n t­s c h ä d i g u n g zu zahlen:1. Für die von Ei n f u h r h ä n cll er n abgelieferten Fahrzeugreifen:die Bruttolistenpreise (einschließ'lich Heimstoffaufschlag)nach der Preisliste der Wikrafa vom 4. Dezember 1939 abzüglicheines Barzah-lungsnachlasses von 3 v. H. bei Einhaltung der inden Zahlungsbedingungen der Reifenhersteller für Wiederverkäufervorgesehenen Zahlungsfristen.2. Für Fahrzeugreifen, die von der Wehrmacht oderanderen H o h e i t s t r ä g e r n oder T r e u h a n d s t e I I e n desReiches abgeliefert werden (Beutereifen oder aus wehrmachteigenenBeständen stammende Reifen):a) soweit die Reifen v o II wert i g (fabrikneu) sind: die Preisefür behördliche Großverbraucher (Grundpreise plus Heimstoffaufschlag)nach der Preisliste der Wikrafa vom 4. Dezember1939 abzüglich 10 v. H.,b) soV:,eit die Reifen n ich t m e h r v o II wert i g sind: diein der Zweiten Anordung zur Regelung der Entschädigungfür abgelieferte Fahrzeug- Kautschuk- Bereifungen vom19. November 1940 (Reichsa nz. 276 vom 23. November1940) 1 ) festgesetzten Beträge.Die vorstehend festgesetzten Entschädigungen gelten bei Ablieferungfrei Reichsreifenlager.II. Für den W e i t er ver k a u f der obengenannten Fahrzeugreifendurch die die Reichsreifenläger betreuenden Reifenherstellergilt folgende Preisregelung:1. Die vo-llwertigen (fabrikneuen) Fahrzeugreifen werden gemäßden Bestimmungen der für die Reifenhersteller bestehendenMarktregelunq weiterverkauft. Die Gewährleistung für solcheReifen und die damit verbundenen Kosten übernimmt die Heimstoffkasse.2. Die nicht mehr vollwertigen (gebrauchter. und runderneuerten)Fahrzeugreifen werden weiterverkauft und mit derHeimstoffkasse verrechnet gemäß einem an die Wikrafa gerichtetenErlaß vom 13. August 1941 - 111- 631 - 7037/41 -betr. Preisreqelung für den Verkauf der beschlagnahmten abgeliefertenKraftfahrzeugreifen (Mitt.-BI. I S. 488).111. Dieser Erlaß tritt am 1. J u I i 1942 in Kraft.Mit' dem gleichen Tage treten meine Erlasse vom 24. August1940- 111 - 631 - 11 873- betr. Entschädigung für an Reichsreifenlägerabge•lieferte Beutereifen und Weiterverkaufspreisefür Beutereifen (Mitt.-81. I S. 636) und vom 20. November 1940- 111 - 631 - 16 261 - betr. Weiterverkaufspreise für Beutereifen(Mitt.-81. I S. 791 ) a u ß e r K r a ft. (II I - 631 - 7126/42vom 1. Juli 1942.)Zur Kenntnis gegeben.1) Mitt.-81. I S. 816.Ha uptgeschäftsstelle.TEWES & Co., DüsseldorlKarf-Anton-Straße 13Nähmaschinen-Ersatzteilealler Systeme.Nähmaschinen- ZubehörinsbesondereEinzelplatzbeleuchtung, Nähmaschinennadeln,Stopfhexe DRP., Rückstrahlstopfer, DRP. in Pilz- u. Eiform,die .,Schneidende Nadel" DRP. (Tr~nnmesser),.,Repa" Laufmaschen-Gerät DRP .• Olmeß-Apparate usw.16 Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/70


-Nur ein Firmenschild am FahrradIm amtlichen Teil der vorlieQenden <strong>Ausgabe</strong> sind vor kurzemdie gemeinsamen Anordnungen <strong>Nr</strong>. 1 und 2 der Beauftragtenfür KrieQsaufQaben bei den WirtschaftsQruppen Fahrzeug-Industrieund Eisen-, Stahl- und Blechwaren-Industrie erschienen. Eswird von den KriegsbeauftraQten auf folgendes hingewiesen:"Gemäß der oben genannten Anordnung <strong>Nr</strong>. 1 ist es nur statthaft,ein F i r m e· n s c h i I d am Fahrrad anzubringen. Wie voneiner Fahrradfabrik mitgeteilt wird, sollen Grossisten, Händlerund Mechaniker die Absicht haben, Fahrräder, die nur ein Firmenschildaufweisen, mit solchen aus eiQenen Beständen zu versehen.Somit wurden die Räder, die den Abnehmern mit einemRahmenabzug zugeschickt wurden, mit einer zweiten Bezeichnung,evtl. sogar mit einer irreführenden, versehen.Es wird daher gebeten, die Grossisten, Händ·ler und Mechanikerdarauf hinzuweisen, daß es n ich t statthaft ist, anFahrrädern eine zweite Firmenbezeichnung anzubringen, so daßauch in derartigen Fäl·len die Strafbest i m m u n g e n derAnordnung zur AnwendunQ gebracht würden."Houptgeschäftsstelle.Gesperrte FahrradbezugscheineDie Reichsstelle für technische Erzeugnisse teilt mit, daß nachstehende,an das Landeswirtschaftsamt Bremen übersandte undnoch nicht in Kraft gesetzte Fa h r r a d b e zu g s c h e in e ver ­. I o r e n g e g a n g e n sind:Serie A 42/111 von <strong>Nr</strong>. 167 301 bis i67 400167 825 11 167 826167 830167 899167 901 11 168 000169 901 169 920Die Bezugscheine werden hiermit Q es p er r t. Die Belieferungdieser Scheine ist unzulässig.*Der Bezugschein A 42/11/009 083 für einen Fa h r r a d ­a n h ä n g er, ausgestellt vom Wirtschaftsamt Beeskow, ist verlorengegangenund wird hiermit g es p e r r t. -Hauptgeschäftsstelle.Schlecht montierte neue FahrräderEs sind in letzter Zeit Klagen darüber eingelaufen, daß dievon den Fahrradfabriken gelieferten neuen Fahrräder nicht einwandfrei,zum Teil sogar s c h I echt m o n t i er t sind. Häi:Jflgmüssen Räder neu gespannt und zentriert und wichtige Teile neumontiert werden.Die HauptgeschäftssteHe hat sich gemeinsam mit der Organisationdes Handels an die Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagender Wirtschaftsgruppe Industrie gewandt, die durchRundschreiben sämtlichen in der Produktion befindlichen Fahrradfabrikenm i t g e t e i I t hat, daß derartige Klagen vorliegenund in Zukunft darauf geachtet werden muß, nur einwandfreimontierte Fahrräder abzuliefern.Hauptgeschäftsstelle.Anordnungzur Änderung der Zweiten Anordnung zur Regelung der Preisefür überholungs- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugenvom 30. Juni 1942Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans- Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung-vom 29. Oktober 1936 (RGBI. I S. 927} wird zur Änderungder Zweiten Anordnung zur Regelung der Preise für Uberholungs-und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen vom17. Apri·l 1940 (RA <strong>Nr</strong>. 95 vom 23. Apri·l 1940) mit Zustimmungdes Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:I. § 2 Absatz 1 der Anordnung erhält folgende Fassung:Die Wer-kstätten dürfen für sämtliche Arbeitsleistungen, dieaus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht in den eigenen Betriebendurchgeführt werden, ihrem Auftraggeber gegenüberauf die Nettopreise des Lieferers einen Aufschlag bis zu 10 v. H.berechnen, mit folgenden Ausnahmen :a) für Kühlerinstandsetzungsarbeiten darf ein Aufschlag biszu 15 v. H. berechnet werden,b} für Austauschaggregate darf ein Aufschlag bis zu 15 v. H.,höchstens jedoch der Bruttolistenpreis berechnet werden,c} für Abschlepparbeiten darf nur ein Aufschla'g bis zu 5 v. H.berechnet werden,d} für Zylinder- und Kurbelwellenschleifarbeiten sowie für dieRunderneuerung von KraftfahrzeuQdecken darf höchstensder Bruttopreis berechnet werden.II. Für Aufträge der W e h r macht gelten die mit meinerZustimmung getroffenen besonderen Vereinbarungen, soweit sichnicht bei einer Preisberechnung nach Absatz I niedrigere Preiseergeben.111. (1} Diese Anordnung tritt am 30. Juni i942 in Kraft.(2} Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Änderung der ZweitenAnordnung zur Regelung der Preise für Uberholungs- und lnstandsetzungsarbeitenan Kraftfahrzeugen vom 16. Oktober 1941(RA <strong>Nr</strong>. 250 vom 25. Oktober 1941} a u ß e r Kraft.Berlin, den 30. Juni 1942.Der Reichskommissar für die PreisbildungI. V.: Dr. Flottmann.Anhängerherstellung für KraftfahrzeugeAus den Kreisen unserer Mitglieder erhalten wir von Zeit zuZeit Anträge auf Genehmigung von Aufträgen für Kraftfahrzeuganhänger.Es wird darauf hingewiesen, daß Anträge aufGenehmigung für den Bau_ von Ei n a c h s a n hänge r n anden Reichsinnungsverband des Stellmacher- und Kraftfahrzeugbauhandwerks,Berlin-Wilmersdorf, Detmolder Str. 12, und Anträgefür die Herstel·lung von z w e i achsigen Lastkraftwagenanhängernan den Reichsinnungsverband des Schmiedehandwerks,Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 10/11, gerichtetwerden müssen.Hauptgeschäftsstelle.Kein Umtausch von Kontrollnummern 111/1942Die wichtigsten Maßnahmen, die ab l. 0 k tobe r 1942 fürdie Neuordnung der Eisen- und Stah lbewirtschaftung eingeführtwerden, sind bereits bekanntgegeben worden. Alle bis zum30. September 1942 nicht untergebrachten Kontrollnummernund Ausfuhrkennzeichnungen ver I i er e n da n a c h a mg I e i c h e n Ta g e i h r e G ü I t i g k e i t.Ein Umtausch von Kontrollnummern und Kennzeichnungendes 111. Quarta.ls in die neuen Eisenscheine, Eisenübertragungsscheineoder Eisenmarken f i n d e t n ich t statt. Das gesamteUmtauschverfahren wird für die Zukunft a u f g e hoben ,da die neuen Bezugsausweise an keine Termine mehr gebundensind.DanksagungDie mir anläßlich meines 50. Geburtstages aus allen Kreisenzugegangenen Glückwünsche kann ich leider nicht alle persönlichbeantworten. Ich bitte daher, auf diesem Wege allen Gratulantendanken zu dürfen für die Freude, die sie mir bereitethaben.Nach siegreich beendetem Kampf dieses Krieges hoffe ich, alleAmtsträger und sonstigen Freunde des M echanikerhandwerks inder großen Familie unseres Beruf sstandes persönlich wieder einmalbegrüßen zu dürfen.Heil Hitler!SteinhauserBezirksinnungsmeister des Mechanikerhandwerks.Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/70 17


Persönliches50 Jahre B. Goldberg, KölnAm 1. August d. J. b!ickt die Firmaauf ihr 50jähriges Bestehen zurück.wurde das Unternehmen vonseinem Begründer B. Goldberg,tatkräftig unterstützt von seinenSöhnen, zu seiner heutigen Bedeutung emporgebracht. Außerdem Großhandel in Fahrrädernund Fahrzeugteilen wird die Fabrikationvon Fahrrädern betrieben,die unter der MarkeGold-Rad im Handel bekanntsind. Ein besonderes Betätigungsfeldfand die Firma in der Herstellungvon Spezial-Sport- und-Rennmaschinen, auf denen vieleSiege und neben Weltmeisterschaftendie Olympia- Goldmedailleerrungen wurden. Dankder außerordentlichen TotkraftB. G o I d b e r g , K ö I n ,Aus kleinsten AnfängenPriv4t4ufn.und Initiative wurde trotz schwer er wirtschaftlicher Krisen dasUnternehmen führend in der Fahrradbranche und erfreut sich desbesten Rufes in Industrie·, Fach- und Radsportkreisen.Prokurist janzen fPlötzlich und unerwartet verstarb infolge eines Herzschlagesim fast vollendeten 61. Lebensjahre Prokurist Georg TheodorJa n z e n, der seit 20 Jahren bei den Zündapp-Werken inNürnberg t.ät ig war.A ls engster Mitarbeiter der Verkaufsabteilungder Werke ist er seit langem in den Kreisen des Fachhandwerksund -handels bekannt. Das Unternehmen verliertdurch den Tod von Prokurist Janzen nicht nur einen wertvollen ·Mitarbeiter und Kenner seines Faches, sondern vor allem einenMann, der seinen M itarbeitern stets Freund und Berater gewesenist.•Einzelhandel und AußenwerbungDer Präsident des Werberates der Deutschen W irtschaft hatverschiedentlich Gelegenheit genommen, zur Frage derA u ß e n w e r b u n g Stellung zu nehmen. Soweit die hierbeientw ickelten Gesichtspunkte für den Ei n z e I h a n d e I vonbesonderer Wichtigkeit sind, fassen w ir sie nachstehend kurzzusammen.Die Außenwerbung muß sowohl g e s c h m a c k v o I ·I alsauch werbe w i r k s a m sein. Um die höchstmögliche Werbewirkung zu erzielen, soll sie künstlerisch einwandfrei sein undweder durch unpassende Farbengebung noch .übertreibendeGröße ihre Umgebung beeinträch tigen. Neben der künstlerischenAusgestaltung eines Anschlags ist weiter auch Bedachtdarauf zu nehmen, an welchen Stellen er angebracht werdensoll. Soll eine Außenwerbung in größerem Umfange durchgeführtwerden, so empfiehlt es sich, die Anschläge nicht sämtlichgleich, sondern in ver s c h i e d e n er G röße und Aus- ·Wirtschaftliche EntfettungsmittelEntfettungsbad Normal (elektrolytisch)Entfettungsbad "Cu" (mit Unterkupferung)Skleral für die Vorentfettung\ .alles sofort gebrauchsfertige,er probte Zusammensetzunge~.führung, wenn auch unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmaleherzustellen, damit entstehende Schwierigkeiten durcheine geschickte Verwendung der im einzelnen Falle passe ndenEntwürfe verringert werden können.ln städtebaulich oder geschichtlid-. bevorzugten Stadtteilenoder Straßenzügen muß versucht werden, eine dem Orts- undStraßenbilde w ü r d i g e Außenwerbung zu schaffen. Hierbeiist auf die Werbung durch aufgelegte Buch staben, Zunftzeichen,Holzschnitzereien usw. zurückzugreifen, und es sindinsbesonder e auch neue Werkstoffe zu Hilfe zu nehmen.Bei G i e beIwer b u n g ist ebenso wie bei der A nbringungvon Firmenschildern oder einer besonderen Werbungfür ein Erzeugnis an der Stätte der eigenen Leistung daraufzu achten, daB die Werbung auf die Architektur und den Anstrichdes Hauses Rücksicht ni.mmt, daß sie sich den zur Verfügungstehenden Flächen anpaßt und nicht als Fremdkörperwirkt.Wird an der Außenfront eines Einzelhandelsgeschäftes fürver s c h i e den e dort erhältliche Erzeugnisse geworben, sodarf die Anzahl der Anschläge nur so groß sein, daß eineverunstalt ende Häufung nicht herbeigeführt wird. Für die verschiedenenErzeugnisse einer Herstellerfirma so'll grundsätzlichn u r e i n A n s c h I a g verwendet werden. Die Ansch lägedürfen nicht regellos angebracht sein, sondern müssen auf diezur Verfügung stehenden Flächen Rücksicht nehmen. Bei Anbringungvon Anschlägen ist schließlich darauf zu achten, daßdiese nur an den Stellen geschieht, an denen die Gene h­m i g u n g zur Außenwerbung grundsätzlich erteilt ist. Ha.( Schluß des redaktionellen Teils)----------- -----------Geschäftlieber Vennittlun.~sdic11JtN r. 2541. Rumänien: Gut eingeführte Firma, mit Büro- und lagerräumen, erbittetEilangebote auf Artikel und Neuheiten für die Auto- , Fahrrad- und Motorrad­Branche, Werkzeuge für a lle Berufe, Werkzeugmaschinen a ller Art, ElektroundAutogen-Schweißgeräte, Fabrik- und Werkstätten-Bedarf, technischeLeder-, Gummi- und Asbestwaren, neuartige synthetische Werk- und Austauschstoffe,Leichtmetalle, Leichtmetall-Legierungen, Kunstleder, Handwerker-Bedarfund andere eventuell erst später lieferbare Artikel. Referenzen.Prospekte und Werbeschriften erbeten.<strong>Nr</strong>. 4542. Norwegen : lmportfirma, mit großen Büro- und Lagerräumen, erbiHet Eilangeboteauf Artikel und Neuheiten für die Auto-, Fahrrad- und Motorrad­Branche, Bedarfsartikel für Garagen, Tank- und Pumpstellen, Reparatur­Werkstätten und andere passende Waren, die größere Umsätze gestatten.<strong>Nr</strong>. 4543. Finnla nd: Handels-Gesellschaft, mit Büro- und Lagerräumcn, erbittet Angeboteauf Artikel und Neuheiten für die Auto-, Fahrrad- und Motorrad­Branche und andere passende Waren.N r. 4544. G e neralgouvernement : Handelshaus, mit großen Büro - und Lagerräumen,erbittet Eilangebote auf technische Artikel und Neuheiten für das Ha ndwerk.Interesse besteht ferner für Fahrrad-, Motorrad- und Autobedarfsartikel,Ersatz- und Zubehörteile und andere erfolgversprechende Waren.<strong>Nr</strong>. 4545. Schweden: lngenievrfirma, mit Büro- und Lagerräumen, erbittet Eilangeboteauf Artikel und Neuheiten fü r die Auto-, Fahrrad- und Motorrad~Branche ,Ersatz- u nd Zubchörteile, Erfordernisse für Reparatur-Werkstätten, technischeLeder-, Gummi- und Asbestwaren und andere passende Waren, soweit schnelllieferbar . Desgleichen besteht Interesse fü r technische Artikel für spätereLieferung, besonders Werkzeugmaschinen, Qualitäts-Werkzeuge, Hartmetaii­Legierung«n, Ha rtmetall-Werkzeuge und ähnliche Waren.<strong>Nr</strong>. 4546. Dä nemark: Handelsfirma, mit Büro- und Lagerräumen, erbittet Eilangeboteauf Artikel und Neuheiten für die Auto-, Fahrrad- und Motorrad-Branche,Eisen-, Stahl- und Metallkurzwaren, Solioger Stahlwarcn, Schlösser, Schl üssel,Bau- und Möbelbeschläge, technische Leder-, Gummi- und" Asbcstwarcn,Schrauben, Muttern, Bolzen, N ieten, Kleineisenwaren. gleichzeitig ob jetztoder erst später lieferbar.<strong>Nr</strong>. 4547. Schweiz: Erbittet Eilangebote auf Artikel und Neuheiten für die Auto-'Fahrrad- und Motorrad-Branche, Edelsta hl aller Art, H4rlmet411e, Hartmetall-Legierungen,Hartmetall-Werkzeuge und andere technische Artike 1.<strong>Nr</strong>. 4548. Spanien: Firma, guJ eingeführt, mit großen Büro- u nd Lagerrä.umen, erbittetEilangebote auf Artikel und Neuheiten für die Auto-, Fahrrad- und Motorrad­Branche, Büro- u nd Schreibniaschinen. Referenzen auf WlJnsch. Prospekteund Werbeschriften in spanischer Sprache. Korrespondenz: Spanisch, etwasDeutsch.<strong>Nr</strong>. 4549. Ostmark: Gut eingeführte Handelsfirma, mit großen Büro- und Auslieferungslagerräumen,er bittet Eilangebote auf Artikel und Neuheiten für Händleraller Art, besonders Fahrrad- und Motorrad- Branche, Garagen, Tank- undPumpsielien und Reparatur-Werkstätten. Referenzen auf Wunsch. Prospekteund Werbeschriften erbeten.<strong>Nr</strong>. 4550. Protektorat: Bestens eingeführter Geschäftsmann, mit Büro- und Lagerräumenim Geschäftszentrum, erbittet Eilangebote auf Artikel und Neuheitenfür Garagen, Tank- und Pumpstellen, Reparaturwerkstätten, E!sen- und Werkzeughändler.Große Umsätze möglich.<strong>Nr</strong>. 4551. Generalgouvernement: Erbittet Angebote auf Artikel und Neuheiten allerArt, Kleineisenzeug, Fabriks- und Werkstätten-Bedarf und andere Waren.<strong>Nr</strong>. 4552. Dänemark: Erbittet Eilangebote auf Artikel und Neuheiten für die Auto-,Fahrrad- und Motorrad-Branche, Elektromaterial, Beleuchtungsartikel undandere Erfordernisse für Fabriken, Werkstätten.<strong>Nr</strong>. 4553. Finnland: Erbittet Eilangebote auf Artikel und Neuheiten für Auto-Sattler,Fahrrad- und Motorrad ~W erkstätfen.<strong>Nr</strong>. 4554. Griechenland: Gut eingeführte Firma erbittet Angebote auf Fahrrad- öndMotorrad-Artikel, Thermosflaschen, Stahlwaren, Sonnenbrillen, Augenschützerfür Fahrrad- und Motorradfahrer, Schlösser, Schlüssel, Werkzeugealler Art, Chemikalien fürVe rnicklerund Galvanisateure. Einfuhrbewilligungvorhanden.18 Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 . <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>f70


<strong>Nr</strong>. 4555. Protektorat: Handelsfirma, arisch, mit Büro- und Lagerräumen, erbittetEilangebote auf Artike l und Neuheiten für die Auto-, Fahrrad- und Motorrad­Bra nche, Garagen- Bedarf, Erfordernisse für Reparatur-Werkstätten, Maschinen-und Motorenfabriken. Große Umsätze möglich. Spätere Lieferung ·angenehm. Referenzen.<strong>Nr</strong>. 4556. Unter-Steiermark: Auto-, Fahrrad- u nd Motorradfirma, a risch, mit großenBüro-, Lager- und Repa·ratur-Räumlichkeiten, erbittet Eilangebote auf Artikelu nd Neuheiten aller Arf fü~ die gesamte Verkehrsmittel-Industrie, Garagen­Bedarf, Artike l für Ta nk- und Pumpstellen, Reparatur-Werkstätten, Auto-Sattler.<strong>Nr</strong>. 4557. Dänemark: Geschäftsmann, mit Büro- und LagerrO.umen, bestens eingeführt,erbittet Eilangebote auf Artikel und Neuhe iten für den Auto-, Fahrrad,und Motorradbau, ferner für Fabriks- und Wer kstätten-Bedarf, Motore n­Pumpen, Armaturen, Preßluftwerkzeuge, Edelstahl und sonstigen Industrie­Bedarf.<strong>Nr</strong>. 4558. Finnlan~: Handelsfirma , mit großen Lagerräumen, erbittet Eilangebote aufEise n- , St-ahl- und Metallkurzwaren, Solinger Artike l alle r Art, Werkzeugefür alle Berufe, Edelstahl, Artikel für die Fahrrad- und Motorrad-Branche.Größere Umsätze möglich, a uch bei späterer Lieferung.<strong>Nr</strong>. 4559. Generalgouvernement: Firma, mit großen La gerrdumen, Mitg lied derDeutschen Handelskamme r, e r bittet Eilangebote a uf Artikel f ür Ve rnickle r,Galvanisateure und die Fa hrrad- Branche. Einfuhrbe willig ung vor hande n.N r. 4560. Dänemark: Handelsfirma, mit Büro- und La gerrä u men, erbittet Eilangeboteauf Arti kel und N euheiten für die Auto-, Fahrrad- und Motorrad-B ran ch e ~Werkzeuge aller Art, Schlösser, Schlüssel, Ba u- u nd Möbel beschlä ge .. te ch·nische Leder-, Gummi- und Asbestwa re n, Solioge r Stahlwaren.N r. 4561. Holland: Fachf irma, mit großen Büro- und lagerrä umen, erbittet Eila ngeboteauf Artike l fü r die Auto-, Fa hr rad- u nd Motorrdd- Branche, Eisenkurzwaren,Qua litäts-Wer kzeuge, Schweißbed arf.<strong>Nr</strong>. 4562. Belgien: Erbittet Eilangebote auf Artikel und Neuheite n für die Auto-, Fahrrad-und Motorra d-Branche .<strong>Nr</strong>. 4563. Schweden: lm po rtfirma, mit großen Büro- und La gerräum en, e rbittet Eilangebotea uf Artikel und Neu heiten für Garagen, Tank- und Pumpstellen.Fahrrad- und Motor ra d händle r, Repara tur-Wer kstätten, Fa brike n. Fe rner, besteht Interesse für K lein~_isenwa ren , Draht- und Blechwaren, Werkzeuge,technische Farben, La cke , Oie und Fette und Industr ie-Bedarf.__Verlagslelter: Ewald Dorkow. Hauptschriftleiter: Siegfried Lehmonn. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Otto Hild, sämtlich in Bielefeld. - Anzeigen p r e Js e21 Rpf. für die viergespaltene Millimeterzeile, Stellengesuche 14 Rpf., 1 / 1 SeiteRM 210,- Anzeigenschluß Montaga b end vor Erscheinen der nächsten Nummer. -für unverlangt eingesandte Arbeiten wird keine Haftung übernommen. Rücksendung erfolgt nur, wenn Rückporto be iliegt. -Zur Zeit gilt Preisliste <strong>Nr</strong>. 6. - Bezu g sgebührvlertel]ährlich RM 1,35 (zuzüglich 12 Rpf. Zustellgeld). -Bestellungen nehmen alle Postämter entgegen- - Streifbandliefe ru ng nach dem ln- und Ausland vierteljä hrl-Ich RM 2,10.Postscheckkante Hannover 13310. - Fernruf Bleiefeld 4970-73- - Drahtanschrlft: Radmarkt. -Druck und Verlag der E. Gundlach Aktiengesellschaft, BleiefeldHAMBURG24Schwanenwik 1 2fr.4• Ruf: 252580 u.2S3120Radmarkt und Reichsmechaniker vom 25. Juli 1942 • <strong>Nr</strong>. <strong>2669</strong>/70 19


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