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Ein-Euro-Jobs in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

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Unfall oder arbeitsbed<strong>in</strong>gte<br />

Erkrankung<br />

<strong>E<strong>in</strong></strong>-<strong>Euro</strong>-Jobber genießen denselben Versicherungsschutz<br />

wie Ihre festangestellten Mitarbeiter.<br />

Bei Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten<br />

gelten dieselben Meldeverfahren.<br />

Erste Hilfe<br />

Wenn e<strong>in</strong> Mitarbeiter sich bei se<strong>in</strong>er Arbeit verletzt,<br />

muss Erste Hilfe geleistet werden – die<br />

<strong>E<strong>in</strong></strong>-<strong>Euro</strong>-Jobber sollen genauso wie die eigenen<br />

Mitarbeiter wissen, was zu tun ist, die betrieblichen<br />

Ersthelfer kennen, über die betriebliche<br />

Organisation der Ersten Hilfe <strong>und</strong> das Verbandbuch<br />

Bescheid wissen.<br />

Durchgangsarzt (D-Arzt)<br />

Benötigt e<strong>in</strong> verletzter <strong>E<strong>in</strong></strong>-<strong>Euro</strong>-Jobber ärztliche<br />

Hilfe, weisen Sie ihn darauf h<strong>in</strong>, dass er e<strong>in</strong>en<br />

Durchgangsarzt aufsuchen soll <strong>und</strong> nennen Sie<br />

ihm die BGW als die zuständige Berufsgenossenschaft.<br />

Beim Durchgangsarzt fällt ke<strong>in</strong>e Praxisgebühr<br />

an. Weisen Sie darauf h<strong>in</strong>, damit niemand<br />

wegen solcher Bedenken den Arztbesuch vermeidet.<br />

Unser Tipp<br />

Im Notfallaushang die Telefonnummern <strong>und</strong><br />

Anschriften von Durchgangsärzten e<strong>in</strong>tragen.<br />

Besonders wichtig bei allen<br />

Mitarbeitern auf Zeit: e<strong>in</strong>e<br />

sorgfältige Dokumentation.<br />

Unfallmeldung<br />

Denken Sie auch bei den betriebsfremden<br />

<strong>E<strong>in</strong></strong>-<strong>Euro</strong>-Jobbern an die erforderliche Unfallmeldung<br />

bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit.<br />

Tipp: K<strong>und</strong>en der BGW können e<strong>in</strong>e Unfallanzeige<br />

onl<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>reichen oder sich das entsprechende<br />

Formular unter www.bgw-onl<strong>in</strong>e.de herunterladen.<br />

Berufskrankheiten<br />

Auch wenn <strong>E<strong>in</strong></strong>-<strong>Euro</strong>-Jobber <strong>in</strong> der Regel befristet<br />

für e<strong>in</strong>ige Monate im Betrieb s<strong>in</strong>d, könnten Symptome<br />

e<strong>in</strong>er arbeitsbed<strong>in</strong>gten Krankheit auftreten.<br />

Dem Betroffenen fällt der berufliche Zusammenhang<br />

möglicherweise nicht auf.<br />

Wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass<br />

e<strong>in</strong>e Erkrankung im Zusammenhang mit der<br />

Tätigkeit stehen könnte, melden Sie uns das <strong>in</strong><br />

Form der Berufskrankheiten-Anzeige.<br />

Je früher Sie das tun, desto besser. Es liegt im<br />

Interesse des Versicherten, wenn wir zum frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt mit zielgerichteten persönlichen<br />

Präventionsmaßnahmen oder e<strong>in</strong>er<br />

Behandlung beg<strong>in</strong>nen können.

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