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Keyco-Strategy-Selection Prospekt - Crystal Fund Management AG

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1 Eckdaten des FondsGrundinformationenValoren – Nr. 18630428ISIN – Nr.errichtet auf unbeschränkte Dauer /beschränkte DauerKotierung ja / nein(Angabe Börsenplatz)Rechnungswährung 1MindestanlageLI0186304288unbeschränkte DauerneinEURIn EUR mit mindestens Gegenwert CHF 250'000.00Erstausgabepreis EUR 100.--Bewertungstag / Berechnungstag 2BewertungsintervallAnnahmeschluss AnteilsgeschäftLetzter Bankarbeitstag eines jeden Monats / 1. Arbeitstageines jeden MonatsmonatlichEin Tag vor Bewertungstag 16.00 Uhr (MEZ)Abschluss Rechnungsjahr 30.09.ErfolgsverwendungthesaurierendKommissionen und Kosten zulasten der Anlegermaximale Ausgabekommission 3 max. 5 %maximale Rücknahmekommission 3keineKommissionen und Kosten zulasten des Fonds 4maximale <strong>Management</strong>kommission 3 max. 1.90 %Performance-FeeHurdle RateHigh Watermarkmaximale Verwaltungskommission 3maximale Depotbankgebühr 315 %neinjamax. 0.30 % p.a. / mindestens EUR 30'000.-- p.amax. 0.20 % p.a. / mindestens EUR 15'000.-- p.a.1 Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert desFonds berechnet werden.2 Bewertungstag = NAV-Tag, NAV Date / Berechnungstag = der dem Bewertungstag folgende liechtensteinische Bankarbeitstag3 Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.4 Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbankin Ausübung ihrer Funktionen entstanden sind. Die Details sind in den Ziffern 9 (Steuervorschriften) und 10.2 (Kommissionenund Kosten zulasten des Fonds) des vollständigen <strong>Prospekt</strong>s zu finden.<strong>Prospekt</strong> 2und Vertragsbedingungen


2 OrganisationSitzstaat / Zuständige AufsichtsbehördeLiechtenstein / Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); www.fma-li.liRechtsformDer <strong>Keyco</strong>-<strong>Strategy</strong>-<strong>Selection</strong> wurde gemäss liechtensteinischem Gesetz über lnvestmentunternehmenals ein rechtlich unselbständiger offener Anlagefonds in der Rechtsform derKollektivtreuhänderschaft aufgelegt.Gründungsdatum / unbeschränkte Dauer22.05.2012Verwaltungsgesellschaft<strong>Crystal</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Management</strong> <strong>AG</strong>, Landstrasse 14, 9496 BalzersÖffentlichkeitsregister-Nummer: H.1074/5FondsmanagerDie Vermögensverwaltung ist an die <strong>Keyco</strong> <strong>AG</strong>, Säntisstrasse 1, CH-9500 Wil delegiert.Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft undder <strong>Keyco</strong> <strong>AG</strong> abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.VertriebsberechtigteDer Vertrieb für den Fonds ist delegiert an die Bank Frick & Co. <strong>AG</strong>, Landstrasse 14, 9496Balzers. Die Bank Frick & Co. <strong>AG</strong>, Balzers, verfügt über Erfahrungen und Fachkenntnisse im„Private Banking“. Des Weiteren bietet sie institutionellen Kunden ihre Dienstleistungen alsDepotstelle für Investmentfonds an. Die Bank Frick & Co. <strong>AG</strong>, Balzers, ist die Mutter der<strong>Crystal</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Management</strong> <strong>AG</strong>, Balzers.DepotbankBank Frick & Co. <strong>AG</strong>, Landstrasse 14, 9496 BalzersRevisionsstelleReviTrust Revision <strong>AG</strong>, Bahnhofstrasse 15, 9494 Schaan3 Wirtschaftliche InformationenVerwendung des ErfolgsDie erwirtschafteten Erträge des Fonds werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert.SteuernDas verwaltete Vermögen eines Anlagefonds ist steuerbefreit.Die Begründung (Ausgabe) von Anteilen an einem Fonds löst keine Emissionsabgabe aus.Die entgeltliche Übertragung von Eigentum an Anteilen unterliegt der Umsatzabgabe, soferneine Partei oder ein Vermittler inländischer Effektenhändler 5 ist.Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren.Allfällige Ertragsausschüttungen des Fonds bilden Vermögensertrag und sind erwerbssteuerfrei.Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind als Erwerb zuversteuern. Auf Ausschüttungen ist keine Couponsteuer geschuldet.5 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrechtauch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtensteindaher als Inland.<strong>Prospekt</strong> 3und Vertragsbedingungen


In Bezug auf den Fonds kann eine liechtensteinische Zahlstelle verpflichtet sein, einen Steuerrückbehalthinsichtlich bestimmter Zinszahlungen und zwar sowohl bei Ausschüttung alsauch bei Verkauf resp. Rückgabe der Anteile zu erheben, die an natürliche Personen mitSteuerdomizil in einem EU-Mitgliedsstaat geleistet werden (EU-Zinsbesteuerung). Gegebenenfallskann eine liechtensteinische Zahlstelle anstatt des Steuerrückbehalts auf ausdrücklichenAntrag der berechtigten Person ein Meldeverfahren vorsehen.Der Fonds untersteht keiner weiteren Quellensteuerpflicht im Fürstentum Liechtenstein, insbesonderekeiner Verrechnungssteuerpflicht. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne, dievom Fonds erzielt werden, können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandesunterliegen. Allfällige Doppelbesteuerungsabkommen bleiben vorbehalten. Die steuerlichenAusführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen derGesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklichvorbehalten.Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beimHalten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anteilen richten sich nach den steuergesetzlichenVorschriften im Domizilland des Anlegers sowie insbesondere in Bezug auf dieEU-Zinsbesteuerung nach dem Domizilland der Zahlstelle. Anleger werden aufgefordert,bezüglich der entsprechenden Steuerfolgen ihren eigenen professionellen Beraterzu konsultieren. Weder die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank noch derenBeauftragte können eine Verantwortung für die individuellen Steuerfolgen beim Investoraus dem Kauf oder Verkauf bzw. dem Halten von Anteilen übernehmen.KostenKommissionen und Kosten zulasten der AnlegerAusgabekommissionZur Deckung der Kosten, die die Platzierung der Anteile verursacht, kann die Verwaltungsgesellschaftauf den Nettoinventarwert der neu emittierten Anteile zu Ihren Gunsten eineAusgabekommission gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des Fonds“ erheben.RücknahmekommissionFür die Auszahlung zurückgenommener Anteile erhebt die Verwaltungsgesellschaft auf denNettoinventarwert der zurückgegebenen Anteile zugunsten des Fondsvermögens eine Rücknahmekommissiongemäss Ziffer 1 „Eckdaten des Fonds“.LiquidationskostenBei der Auszahlung des Liquidationsbetreffnisses im Falle der Auflösung des Fonds, kanndie Verwaltungsgesellschaft eine Rücknahmekommission von höchstens 0.25 % des Nettoinventarwertszu ihren Gunsten erheben.Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds<strong>Management</strong>kommissionDer Fondsmanager stellt für das Asset <strong>Management</strong> eine jährliche <strong>Management</strong>kommissiongemäss Ziffer 1 „Eckdaten des Fonds“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichenNettofondsvermögens berechnet und pro rata temporis jeweils am Quartalsendeerhoben.VerwaltungskommissionDie Verwaltungsgesellschaft stellt für die Leitung und Verwaltung des Fonds eine jährlicheVerwaltungskommission gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des Fonds“ in Rechnung. Diese wird aufder Basis des durchschnittlichen Nettofondsvermögens berechnet und pro rata temporis jeweilsam Quartalsende erhoben.Performance-FeeZusätzlich erhebt die Verwaltungsgesellschaft pro Geschäftsjahr eine Performance-Fee gemässZiffer 1 „Eckdaten des Fonds“.<strong>Prospekt</strong> 4und Vertragsbedingungen


Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnetder Fonds Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der Wertpro Anteil nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht. Eine allfällige PerformanceFee wird an jedem Bewertungstag berechnet, zurückgestellt und am Ende eines QuartalserhobenDepotbankgebührFür die Verwahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs und diesonstigen im IUG aufgeführten Aufgaben der Depotbank belastet die Depotbank eine jährlicheGebühr gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des Fonds“. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichenNettofondsvermögens berechnet und pro rata temporis jeweils am Quartalsendeerhoben.Ordentlicher AufwandDaneben werden aus dem Fondsvermögen die folgenden Aufwendungen getragen:o Kosten für die Vorbereitung, den Druck und den Versand der Geschäftsberichte sowieallfällig weiterer gesetzlich vorgeschriebener Publikationen in allen notwendigen Sprachen;o Kosten für die Rechts- und Steuerberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder derDepotbank entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber handeln;o Kosten für allfällige Veröffentlichungen der an die Anleger gerichteten Mitteilungen desFonds;o Gebühren und Kosten für Bewilligungen und die Aufsicht über den Fonds in Liechtensteinund im Auslando alle Steuern, die auf das Fondsvermögen sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhobenwerden;o ein angemessener Anteil an Kosten für Drucksachen und Werbung, welche direkt im Zusammenhangmit dem Anbieten und Verkauf von Anteilen entfallen;o Honorar der Revisionsstelle;o Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen gemäss Gesetz undVerordnung über Investmentunternehmen (z.B. Änderungen der Vertragsbedingungendes Fonds).TransaktionskostenZusätzlich trägt der Fonds sämtliche, aus der Verwaltung des Fondsvermögens erwachsendenNebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen,Abgaben). Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert derbetreffenden Anlagen verrechnet.Die Gesamtkosten, die der Fonds auf einer Jahresbasis zu tragen hat (Total Expense Ratio,TER) wird im jeweiligen Geschäftsbericht ausgewiesen. Die TER wird nach allgemeinen, vonder FMA anerkannten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten,sämtliche Kommissionen und Kosten, die laufend dem Fondsvermögen belastetwerden.4 Beteiligung am FondsKreis der qualifizierten AnlegerDer Fonds richtet sich ausschliesslich an einen oder mehrere qualifizierte Anleger, welcheunter eine der folgenden Kategorien fallen:4.1. Direkte qualifizierte Anlegera) Unternehmen, welche einer Aufsicht unterstehen, die der liechtensteinischen gleichwertigist, insbesondere Banken und Wertpapierfirmen, Vermögensverwaltungsgesellschaften,Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, Postinstitute, gemeinschaftlicheKapitalanlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften<strong>Prospekt</strong> 5und Vertragsbedingungen


) kommerziell tätige Unternehmen, deren eigenkapital im letzten Geschäftsjahr mehr als20 Millionen Schweizer Franken oder den Gegenwert in einer anderen Währung betragenhatc) Personen, Gesellschaften, Treuhänderschaften, sonstige Gemeinschaften und Vermögenseinheiten,welche nicht kommerziell tätig sind und die im Zeitpunkt der Zeichnung direktoder indirekt über Finanzanlagen im Wert von 1 Million Schweizer Franken oder denGegenwert in einer anderen Währung verfügend) Staaten, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, Zentralbanken, internationaleund supranationale Institutionen und andere vergleichbare internationale Organisationen.4.2. Indirekte qualifizierte AnlegerAls qualifiziert gelten auch Anleger, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertragabgeschlossen haben mit Personen mit Sitz im In- oder Ausland, welchea) hinsichtlich ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit einer entsprechenden Aufsicht unterliegenoder nachweislich einer durch die nationale Aufsichtsbehörde anerkannten Branchenorganisationangehören undb) der aktuell im EWR geltenden Geldwäschereiregelung oder einer gleichwertigen Regelungunterstehen. Die FMA erlässt eine Liste der Länder mit gleichwertigen Regelungen.ZeichnungsstellenAnteile des Fonds können über die Depotbank sowie über jede weitere Bank mit Sitz im InoderAusland erworben werden, welche der Richtlinie 91/308/EWG in der Fassung der Richtlinie2001/97/EG oder einer gleichwertigen Regelung und einer angemessenen Aufsicht untersteht.ZeichnungsscheinDer qualifizierte Anleger kann Anteile des Fonds nur auf der Grundlage des beiliegendenZeichnungsscheins erwerben, welcher vom Anleger zu unterzeichnen ist. Auf diesem Zeichnungsscheinhat der Anleger zu bestätigen, dass er sowie gegebenenfalls diejenige/n Person/en,für deren Rechnung er handelt, jeweils separat betrachtet qualifizierte Anleger imSinne einer der vorgenannten Kategorien sind.VerkaufsrestriktionenDer Fonds ist nur im Fürstentum Liechtenstein zum öffentlichen Vertrieb zugelassen.Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Fonds im Ausland kommen die dortgeltenden Bestimmungen zur Anwendung. Die Anteile des Fonds wurden insbesondere nichtnach dem United States Securities Act of 1933 registriert und, ausser in Verbindung mit einemGeschäft, welches dieses Gesetz nicht verletzt, können Anteile des Fonds weder direktnoch indirekt in den Vereinigten Staaten, Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz inden Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die nach demRecht der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder verwaltet werden, angeboten, an dieseveräussert, weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff „Vereinigte Staaten" umfasstim Sinne dieses Dokumentes die Vereinigten Staaten von Amerika, alle ihre Gliedstaaten,Territorien und Besitzungen sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen.Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, die Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staatenhaben, sind berechtigt, wirtschaftliche Eigentümer der Anteile des Fonds nach Massgabe derRegulation S des Securities Act Release No. 33-6863 (May 2, 1990) zu werden.Ausgabe und Rücknahme von AnteilenAnteile können zum NAV je Anteil gezeichnet und zurückgegeben werden, zuzüglich derallfälligen Ausgabekommission und etwaiger Steuern. Die Höhe der jeweiligen maximalenAusgabekommissionen bzw. Gebühren sind der Ziffer 1 „Eckdaten des Fonds“ zu entnehmen.<strong>Prospekt</strong> 6und Vertragsbedingungen


Entsprechende Anträge müssen bei der Depotbank zum Annahmeschluss vorliegen. Fallsein Zeichnungsantrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er für den folgenden Bewertungstagvorgemerkt. Für bei Vertriebsberechtigen platzierte Anträge können zur Sicherstellungder rechtzeitigen Weiterleitung an die Depotbank in Liechtenstein frühere Schlusszeitenzur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten in Erfahrunggebracht werden. Informationen zum Annahmeschluss sind der Ziffer 1 „Eckdatendes Fonds“ zu entnehmen.NettoinventarwertDer Nettoinventarwert der Anteile wird von der Verwaltungsgesellschaft zum Bewertungstag(NAV-Tag, NAV Date) entsprechend des Bewertungsintervalls ermittelt. Information zumBewertungstag und zum Bewertungsintervall sind der Ziffer 1 „Eckdaten des Fonds“ zu entnehmen.5 RisikohinweisFondsspezifische RisikenAufgrund der überwiegenden Investition des Fondsvermögens in Beteiligungspapiere und -rechte besteht bei diesem Anlagetyp ein Markt- und Emittentenrisiko, welches sich negativauf das Fondsvermögen auswirken kann. Daneben können andere Risiken wie etwa dasWährungsrisiko und das Zinsrisiko in Erscheinung treten. Aufgrund der fokussierten Anlagestrategie,kann es zu Risiken kommen, die weit über das herkömmliche Masse hinausgehenund unter Umständen zu einem Totalverlust des vom fondsinvestierten Vermögens führenkönnen.Allgemeine RisikenZusätzlich zu den fondsspezifischen Risiken können die Anlagen des Fonds allgemeinenRisiken unterliegen. Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risiken verbunden. DieRisiken können u.a. Aktien und Anleihensmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisikensowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieserRisiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wirdin diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessendeAuflistung aller möglichen Risiken ist. Die Wertentwicklung der Anteile ist vonder Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängigund kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oderfallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurückerhält.Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenenRisiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sichvon ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Expertenumfassend über die Eignung einer Anlage in Anteile dieses Fonds unter Berücksichtigungihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände,die im vorliegenden <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik desFonds haben beraten lassen.Derivative FinanzinstrumenteDer Fonds darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherunggenutzt werden, sondern können Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz vonderivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringereChancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativenFinanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risikenauf das allgemeine Risikoprofil auswirken.<strong>Prospekt</strong> 7und Vertragsbedingungen


Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem Fonds ein Verlust entsteht,weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine„Gegenpartei“) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Dieses Risiko ist bei Warrants, OTC-Optionen und -Termingeschäften, strukturierten Produkten, exotischen Optionen, etc. besondershoch.DomizilrisikoFür die meisten ausländischen Fonds, in die der Fonds investiert, ist mangels gleichwertigerAufsicht am Domizil keine Vertriebsbewilligung im Fürstentum Liechtenstein erhältlich.Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko)Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der Konkurs eines Emittenten bedeuteneinen mindestens teilweisen Verlust des Vermögens.ErfolgsbeteilungsrisikoDie erfolgsabhängigen Honorare von Asset Manager und/oder Anlageberatern können einenAnreiz darstellen, übermässig riskante und/oder spekulative Anlagen zu tätigen. Überdiessind diese Manager/Anlageberater oft auch mit ihrem eigenen Geld an den jeweiligenFondsvermögen beteiligt, was zu potenziellen Interessenskonflikten führen kann.GegenparteienrisikoDas Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, welche für Rechnung des Vermögensabgeschlossen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der entsprechendenGegenpartei gefährdet ist.GeldwertrisikoDie Inflation kann den Wert der Anlagen des Vermögens mindern. Die Kaufkraft des investiertenKapitals sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Anlagen abwerfen.GrössenrisikoRisiko, dass ein Fonds entweder zu klein ist, um überhaupt noch eine sinnvolle Risikostreuungzu vertretbaren Transaktionskosten gewährleisten zu können, bzw. so gross wird, dasser seine Dispositionsfreiheit einbüsst, da die von ihm ausgelösten Transaktionen an denMärkten zu Kursausschläge führen bzw. keine sinnvollen Anlagemöglichkeiten mehr bestehen.Hebelwirkung (Leverage)Der Fonds hat die Möglichkeit, durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten unddurch den Einsatz von Fremdkapital die Performance zu steigern. Es gilt zu beachten, dassder Hebel nur positiv wirkt, wenn die zusätzlich erzielten Erträge über den Kosten der Fremdfinanzierungliegen, ansonsten wirkt sich der Hebel negativ aus und etwaige Verluste werdenvergrössert.KonjunkturrisikoEs handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei derAnlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt unddadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigenKonjunkturphase gehalten werden.LänderrisikoAnlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken.Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweiseDevisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos.<strong>Prospekt</strong> 8und Vertragsbedingungen


LiquiditätsrisikoBei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweisenicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunktund/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandeltwerden können.Marktrisiko (Kursrisiko)Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes Risiko, das darin besteht, dasssich der Wert einer bestimmten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des Fonds verändert.Performance-Fee (Gewinnbeteiligung)Die Erfolgsbeteiligung kann für die Verwaltungsgesellschaft und/oder den Asset Managerund/oder Analgeberater einen Anreiz darstellen, übermässig riskante und/oder spekulativeAnlagen zu tätigen.Politisches RisikoRisiko, dass die Fondsanlagen durch Kriege, Bürgerkriege, militärische Invasion, Enteignungen,Kapitalverkehrskontrollen oder sonstige Ereignisse Werteinbussen erleiden oder gesperrtwerden.Psychologisches MarktrisikoStimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen,obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in welcheinvestiert wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisikowirkt sich besonders auf Aktien aus.Settlement RisikoEs handelt sich dabei um das Verlustrisiko des Fonds, weil ein abgeschlossenes Geschäftnicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verlusteaufgrund von Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäftsauftreten können.SteuerrisikoDas Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen des Fonds kann steuergesetzlichen Vorschriften(z. B. Quellensteuerabzug) ausserhalb des Domizillandes des Fonds unterliegen.UnternehmerrisikoAnlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolgeines Unternehmens dar. Im Extremfall - bei einem Konkurs - kann dies den vollständigenWertverlust der entsprechenden Anlagen bedeuten.WährungsrisikoHält der Fonds Vermögenswerte, die auf Fremdwährung(en) lauten, so ist er (soweit Fremdwährungspositionennicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt.Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen. Imumgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direktenbestehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Unternehmen sind mehr oderweniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf dieKursentwicklung von Anlagen auswirken kann.ZinsänderungsrisikoSoweit der Fonds in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist er einem Zinsänderungsrisikoausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum Vermögen gehörendenverzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Vermö-<strong>Prospekt</strong> 9und Vertragsbedingungen


gen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsunghält.6 AnlagegrundsätzeAnlageziel und AnlagepolitikDas Anlageziel des Fonds ist darauf gerichtet, eine kontinuierliche, von Marktschwankungenmöglichst unabhängige Performance zu erwirtschaften.Das Vermögen des Fonds wird aktiv gemanagt und nach dem Grundsatz der Risikostreuungin depotfähige Finanzinstrumente investiert. Bei regulären Marktgegebenheiten wird eineDiversifikation in Zertifikate, Aktien und andere Wertpapiere und Wertrechte angestrebt, inAusnahmefällen kann das Fondsvermögen aber auch nur in eine einzelne Asset Klasseninvestiert werden.Die Anzahl der Anlagen im Portfolio des Fonds wird vom Fondsmanager bestimmt und richtetsich nach dem Vorhandensein entsprechender Marktchancen. Obwohl der Fonds gegebenenfallsauch in eine einzigen Emittenten investieren kann, wird dem Grundsatz der Risikoverteilungdadurch entsprochen, dass der Fonds in mindestens 5 verschiedene Anlageninvestiert, deren prozentuale Verteilung jedoch keiner Beschränkung unterliegt.RechnungswährungBei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance undder Nettovermögenswert des Fonds berechnet werden. Die Rechnungswährung wird in Ziffer1 „Eckdaten des Fonds“ genannt.Profil des typischen AnlegersDer Fonds eignet sich nur für qualifizierte Anleger, die – trotz grundsätzlicher Risikobereitschaft– ein mit Sicherheitspuffern ausgestaltetes, diversifiziertes Portfolio aus unterschiedlichen,depotfähigen Finanzinstrumenten schätzen. Der Fonds richtet sich an Anleger, derenAnlagehorizont mittel- bis langfristig gerichtet ist.Zugelassene AnlagenAls Anlagen dieses Fonds sind zugelassen:a) Wertpapiere, Wertrechte und Geldmarktinstrumente, die an einer Börse oder an einemanderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden;b) Geldmarktinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, liquidesind und deren Wert jederzeit bestimmt werden kann;c) Anteile anderer Investmentunternehmen; dies können auch Anteile anderer, von derselbenVerwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentunternehmen sein;d) Anlagen in sämtlichen frei konvertierbaren Währungen als Kassa- oder Termingeschäft;e) derivative Finanzinstrumente, die an einer Börse oder an einem anderen, geregelten,dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden;f) derivative Finanzinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden(OTC-Derivate), wenn die Gegenpartei einer behördlichen Aufsicht untersteht und sie jederzeitnachvollziehbar bewertet, veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäftausgeglichen werden können.g) derivative Finanzinstrumente, die in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument eingebettetsind (strukturierte Finanzinstrumente).<strong>Prospekt</strong> 10und Vertragsbedingungen


Flüssige MittelDer Fonds darf dauernd unbeschränkt flüssige Mittel halten.AnlagebeschränkungenFür den Fonds gelten folgende Anlagebeschränkungen:a) Eine prozentuelle Verteilung des Anlagevermögens auf verschiedene Asset Klassen oderEmittenten ist nicht vorgesehen;b) mit Ausnahme der liquiden Mittel muss das Anlagevermögen auf mindestens 5 Anlagenverteilt werden;c) für mindestens 80% des Fondsvermögens muss ein regelmässig stattfindender Marktexistieren;d) das Kontraktvolumen von Derivaten zu Anlagezwecken darf gesamthaft 50% des Fondsvermögensnicht übersteigen; unde) mindestens die Hälfte des Fondsvermögens muss in Anlagen, die auf EUR lauten, veranlagtwerdenNicht zugelassene Anlagena) Leerverkäufeb) Immobilien, Edelmetalle, Waren oder Warenkontrakte7 Anlageinstrumente und -technikenAufnahme und Gewährung von Kreditena) Der Fonds darf keine Kredite gewähren. Die Wertschriftenleihe gilt nicht als Kreditgewährung.b) Der Fonds darf zur Erzielung von Hebeleffekten und zur Sicherung der Liquidität Kreditebis zur Höhe von 50% des Fondsvermögens nach vorheriger schriftlicher Zustimmungdurch die Depotbank aufnehmen.c) Die zum Vermögen gehörenden Sachen und Rechte dürfen ausschliesslich für die zulässigeKreditaufnahme und für die Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten verpfändetwerden.Derivative FinanzinstrumenteZur effizienten Verwaltung kann der Fonds zu Absicherungs- und Anlagezwecken derivativeFinanzinstrumente einsetzen, sofern mit solchen Transaktionen nicht von seinen Anlagezielenabgewichen wird und dabei die Anlagebeschränkungen eingehalten werden. Indexbasiertederivative Finanzinstrumente werden als Einheit betrachtet. Die einzelnen Indexbestandteilewerden nicht berücksichtigt.Wertschriftenleihe („Securities Lending“)Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Wertschriftenleihe.PensionsgeschäftePensionsgeschäfte sind nicht zulässig.<strong>Prospekt</strong> 11und Vertragsbedingungen


8 Dauer, Auflösung und Umstrukturierung des FondsDauerDer Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.AuflösungDie Auflösung des Fonds erfolgt zwingend in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Zusätzlichist die Verwaltungsgesellschaft jederzeit berechtigt, den Fonds aufzulösen. Der Beschlussüber die Auflösung wird im Publikationsorgan veröffentlicht und vorgängig der FMA mitgeteilt.Vom Tage des Auflösungsbeschlusses an werden keine Anteile mehr ausgegeben oderzurückgenommen.Bei Auflösung des Fonds darf die Verwaltungsgesellschaft die Aktiven des Fonds unverzüglichliquidieren. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die Depotbank zu beauftragen,den Nettoliquidationserlös nach Abzug der Liquidationskosten an die Anleger zu verteilen.Die Verteilung des Nettovermögens darf erst nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorgenommenwerden. Im Übrigen erfolgt die Liquidation des Fonds gemäss den Bestimmungendes liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts.UmstrukturierungDurch Beschluss der Verwaltungsgesellschaft können der Fonds mit Zustimmung der Depotbankund unter Beachtung der nachstehenden Vorschriften vereinigt, gespalten, in eineandere Rechtsform umgewandelt oder deren Vermögen auf einen anderen Fonds übertragenwerden. Die Umwandlung des Fonds in eine andere Rechtsform sowie die Übertragungdes Vermögens des Fonds auf einen anderen Fonds bedürfen der Bewilligung der FMA.Die Verwaltungsgesellschaft kann den Fonds vereinigen, indem sie auf den Zeitpunkt derVereinigung die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds in den übernehmendenFonds überführt. Die Anleger des übertragenden Fonds erhalten zum Zeitpunkt der VereinigungAnteile am übernehmenden Fonds nach Massgabe des festgelegten Umtauschverhältnisses,und der übertragende Fonds wird ohne Liquidation aufgelöst. Die FMA kann einenAufschub für die Rücknahme von Anteilen bewilligen, wenn die Vereinigung mehr als einenTag in Anspruch nimmt. Die Verwaltungsgesellschaft meldet der FMA den formellen Abschlussder Vereinigung. Die externe Revisionsstelle bestätigt dies zuhanden der FMA.Der Fonds darf unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften und der von der FMA festgelegtenVoraussetzungen im Übrigen nur vereinigt werden, wenn:a) Die vollständigen <strong>Prospekt</strong>e des übertragenden und des übernehmenden Fonds hinsichtlichder Anlagepolitik und der den Fonds belasteten Kosten nicht wesentlich voneinanderabweichen;b) der übertragende und der übernehmende Fonds zum Zeitpunkt der Vereinigung auf dergleichen Bewertungsgrundlage bewertet werden, das Umtauschverhältnis berechnet sowiedie Aktiven und Passiven übernommen werden;c) den Anlegern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Anteile innert angemessener Fristzurückzugeben; undd) den Anlegern und den Fonds durch die Vereinigung keine direkten Kosten entstehen.Unter sinngemässer Einhaltung der vorstehenden Bst. a - d ist die Verwaltungsgesellschaftüberdies berechtigt, den Fonds zu spalten bzw. zu übertragen.9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende SpracheDer Fonds untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz.Die deutsche Fassung des <strong>Prospekt</strong>s und der Vertragsbedingungen sind massgebend. Dervorliegende <strong>Prospekt</strong> tritt am 22.05.2012 in Kraft.<strong>Prospekt</strong> 12und Vertragsbedingungen


Balzers, den 22.05.2012VerwaltungsgesellschaftDepotbank__________________________________________________<strong>Prospekt</strong> 13und Vertragsbedingungen

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