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informationen für die mitglieder des landesfachverbandes bayern

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INFORMATIONEN FÜR DIE MITGLIEDER DES LANDESFACHVERBANDES BAYERN<br />

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />

das Jahr 1999 geht seinem Ende entgegen und damit auch ein<br />

ganzes Jahrtausend. In einem kurzen Rückblick auf das Jahr<br />

1999 möchte ich als erstes meinen Vorstands- und Beiratskollegen,<br />

den Ausbildern und Prüfern meinen besten Dank aussprechen.<br />

Ein gutes Team hat sich gebildet, das sich den heutigen<br />

Anforderungen aktiv stellt.<br />

Eine der wichtigsten Aufgaben besteht darin, eine DIN-Norm <strong>für</strong><br />

Bestattungen auf deutscher Ebene zu installieren. Nach Erhalt<br />

Gerhard Suckfüll<br />

der französischen Norm mußten wir vom Verband reagieren. Es Vorsitzender<br />

besteht sonst <strong>die</strong> Gefahr, daß <strong>die</strong> französische Norm nach Einreichung<br />

bei der europäischen Dienststelle zur europäischen DIN (CEN) würde.<br />

Ein sehr großer Erfolg gelang dem Bestatterverband Bayern mit der Installierung<br />

<strong>des</strong> Bestattungsmeisters (Funeralmaster) bei der Handwerkskammer München-<br />

Ober<strong>bayern</strong>. Diese Ausbildung ist einer Meisterprüfung gleichgestellt, es müssen<br />

jedoch noch <strong>die</strong> notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.<br />

In <strong>die</strong>sem Jahr wurde der Kollege Karl Denk bei der Wahl <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong><br />

zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, was <strong>für</strong> den Bestatterverband<br />

Bayern von großer Bedeutung ist, da in der Vergangenheit viele Initiativen von<br />

Bayern ausgingen und somit unsere Ziele besser erreicht werden können.<br />

Unter Mitarbeit der erweiterten Vorstandschaft wurde ein neuer Geschäftsstellenvertrag<br />

mit der Kanzlei Dr. Haslinger und Kollegen ausgearbeitet und abgeschlossen.<br />

Man war sich einig, daß <strong>die</strong> Geschäftsstelle weiter in München bleiben muß.<br />

Der Vertrag sieht klare Regelungen bezüglich der einzelnen Aufgaben vor.<br />

Die Kanzlei Dr. Haslinger wurde beauftragt, <strong>die</strong> Satzung und Geschäftsordnung<br />

<strong>des</strong> Bestatterverban<strong>des</strong> Bayern neu zu überarbeiten. Die neue Fassung soll dann<br />

in der Jahreshauptversammlung am 20.5.2000 verabschiedet werden.<br />

Es wurde klare Absprache getroffen, daß der Verband sich jeweils einschalten<br />

wird, wenn es darum geht, grundsätzliche Fragen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesamtheit der Mitglieder<br />

bedeutsam sind oder wenn ein grob geschäftsschädigen<strong>des</strong> Verhalten<br />

einzelner Mitglieder zu beanstanden ist. Der Verband sieht es jedoch nicht als seine<br />

Aufgabe an, Prozesse einzelner Mitglieder gegen Mitbewerber zu führen, <strong>die</strong><br />

ausschließlich <strong>die</strong>se tangieren. Hier kann allenfalls über <strong>die</strong> Geschäftsstelle und<br />

<strong>die</strong> Kanzlei Dr. Haslinger im Rahmen <strong>des</strong> juristischen Beratervertrages eine allgemeine<br />

kurze mündliche Beratung erfolgen. Sofern eine weitergehende Unterstützung<br />

gewünscht ist, muß den Anwälten ein eigener Auftrag erteilt werden.<br />

Ich möchte Frau Angela und Herrn Rupert Haslinger, deren Tochter, Frau Stefanie<br />

Haslinger und den Mitarbeitern der Kanzlei <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Führung der Geschäftsstelle<br />

viel Erfolg wünschen und mich gleichzeitig <strong>für</strong> <strong>die</strong> gute Zusammenarbeit in<br />

den letzten Jahren bedanken.<br />

Für das neue Jahrtausend wünsche ich allen Kolleginnen, Kollegen und allen, <strong>die</strong><br />

mit dem Bestatterverband Bayern verbunden sind, viel Gesundheit und Erfolg.


2<br />

Neuwahlen der Vorstandschaft in Bad Gögging<br />

Bei der Jahreshauptversammlung am 8. Mai 1999 wurde <strong>die</strong> Vorstandschaft <strong>des</strong><br />

Bestatterverban<strong>des</strong> Bayern neu gewählt. Gleichzeitig erklärte der bisherige Vorsitzende<br />

Otto Biber, daß er nicht mehr <strong>für</strong> das Amt <strong>des</strong> Vorsitzenden zur Verfügung<br />

stehe.<br />

Folgende Kollegen gehören nun dem geschäftsführenden Vorstand an:<br />

Gerhard Suckfüll<br />

Vorsitzender<br />

Gartenstr. 5<br />

97618 Niederlauer<br />

Tel. 09771/3201<br />

Fax 09771/2542<br />

Norbert Freudensprung<br />

Stellvertreter<br />

Siechenstr. 80<br />

96052 Bamberg<br />

Tel. 0951/62222<br />

Fax 0951/63331<br />

Otto Biber<br />

Stellvertreter<br />

Adolf-Schmetzer-Str. 22<br />

93055 Regensburg<br />

Tel. 0941/794004<br />

Fax 0941/794792<br />

Karl Denk<br />

Stellvertreter<br />

St. Bonifatius-Str. 8<br />

81541 München<br />

Tel. 089/6201050<br />

Fax 089/62010529<br />

bestattungen.friede@t-online.de trauerhilfe-denk@t-online.de<br />

Matthias Liebler<br />

Stellvertreter<br />

Baumhofstr. 47<br />

97828 Marktheidenfeld<br />

Tel. 09391/98280<br />

Fax 09391/982822<br />

pietaet.bamberg@planet-interkom.de liebler@liebler-bestattungen.de<br />

Heinz Pusz<br />

Protokollführer<br />

Wöhrvorstadt 9<br />

92421 Schwandorf<br />

Tel. 09431/1836<br />

Fax 09431/1812<br />

Bestattungen-Hauer@t-online.de<br />

Ralf Kessler<br />

Kassier<br />

Leimbachstr. 50<br />

97769 Bad Brückenau<br />

Tel. 09741/2008<br />

Fax 09741/2180<br />

Ralf Michal<br />

Stellvertreter<br />

Lange Zehntstr. 16<br />

97421 Schweinfurt<br />

Tel. 09721/70000<br />

Fax 09721/700050


Der Beirat<br />

Folgende Kollegin und Kollegen wurden in den Beirat gewählt:<br />

Frau Yvonne Rothermel, Ulrichweg 16, 87764 Legau<br />

Herr Jürgen Häring, Semmelstr. 69, 97070 Würzburg<br />

Herr Toni Hanrieder, Krankenhausstr. 18 a, 85221 Dachau<br />

Herr Thomas Hartl, Beilhackstr. 9, 83209 Prien am Chiemsee<br />

Herr Thomas Schmid, Steinweg 2, 91541 Rothenburg o. d. Tauber<br />

Herr Alexander Christ, Kanzleistr. 13, 95444 Bayreuth<br />

Herr Rudolf Zirngibl, Hanfelder Str. 53, 82319 Starnberg<br />

Folgende Kollegen sind Ehrenvorsitzende <strong>des</strong> Bestatterverban<strong>des</strong> Bayern<br />

Herr Alfred Pfefferler, Ingolstädter Str. 31, 85276 Pfaffenhofen<br />

Herr Fritz Haagn, Florianigasse 20, 83438 Bad Reichenhall<br />

Die Ausschüsse<br />

Ausbildungswesen Öffentlichkeitsarbeit Friedhof und Umwelt<br />

Norbert Freudensprung (Vors.) Karl Denk (Vors.) Matthias Liebler (Vors.)<br />

Jürgen Häring Otto Biber Rudolf Zirngibl<br />

Toni Hanrieder Ralf Michal Thomas Hartl<br />

Thomas Schmid Yvonne Rothermel Thomas Schmid<br />

Alexander Christ<br />

Ausbildung zum Funeral Master / Bestattungsmeister /<br />

Bestattungsmeisterin<br />

Bericht <strong>des</strong> Ausbildungsleiters <strong>des</strong> Bestatterverban<strong>des</strong> Bayern, Norbert<br />

Freudensprung, über den Sachstand zum 30.11.1999<br />

Es ist ein gutes Zeichen <strong>für</strong> einen Verband, wenn eine Vielzahl seiner Mitglieder an<br />

einer fun<strong>die</strong>rten Aus- und Weiterbildung interessiert sind und daher ist das große<br />

Interesse vieler Kolleginnen und Kollegen am neu geschaffenen Funeral Master<br />

ein ausgesprochen positives Signal.<br />

Die Tatsache, daß <strong>die</strong> "Besonderen Rechtsvorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fortbildungsprüfung<br />

zum Bestattermeister/zur Bestattungsmeisterin (Funeral Master)" veröffentlicht<br />

wurden, bevor Details <strong>für</strong> <strong>die</strong> eigentliche Ausbildung vorlagen, führte zu<br />

Unsicherheiten und Unklarheiten in der Beantwortung der vielen Anfragen <strong>die</strong>ses<br />

neue Ausbildungsziel betreffend.<br />

Gemäß dem Beschluß der Versammlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> am 29.10.1999 in<br />

Mainz kann nun folgen<strong>des</strong> konstatiert werden:<br />

1. Da gegen den Begriff <strong>des</strong> Bestattungsmeister bereits von einigen Berufsgruppen<br />

Einwände erhoben wurden und daher Zweifel angebracht sind, ob <strong>die</strong> Bestatter<br />

mit <strong>die</strong>ser Bezeichnung durchkommen, wird in der Nachfolge stets vom<br />

Funeral Master gesprochen.<br />

2. Die Ausbildung zum Funeral Master wird im Modulsystem erfolgen, d.h. jeder<br />

der zu absolvierenden vier Aus-/Fortbildungsabschnitte kann getrennt gelehrt<br />

und geprüft werden. Nach Absolvierung der Prüfungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> fachpraktischen<br />

(Teil I), <strong>die</strong> fachtheoretischen (Teil II), <strong>die</strong> wirtschaftlichen und rechtlichen<br />

Kenntnisse (Teil III), sowie <strong>die</strong> berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil<br />

IV) sind <strong>die</strong> Qualifikationen zum Funeral Master erfüllt.<br />

3. Die Teile I und II werden nach wie vor (erweitert durch <strong>die</strong> Fächer Trauerpsychologie,<br />

Grundkenntnisse der Thanatopraxie, Stan<strong>des</strong>amtsrecht) von den Lan<strong>des</strong>verbänden<br />

vermittelt. Angestrebt wird hier eine lan<strong>des</strong>übergreifende<br />

Ausbildung in Münnerstadt.<br />

3


4<br />

4. Die Teile III und IV sind in Eigeninitiative nach Möglichkeit in einer der Schwerpunktkammern<br />

der HWK zu absolvieren.<br />

5. Für Kolleginnen und Kollegen, <strong>die</strong> sich nicht der großen Ausbildung zum Funeral<br />

Master unterziehen möchten, soll der Weg zum vom Handwerk geprüften Bestatter<br />

nach wie vor offen stehen. Allerdings ist <strong>die</strong>s z. Zt. nur bei der HWK Düsseldorf<br />

möglich, <strong>die</strong> noch <strong>für</strong> eine gewisse Übergangszeit den Lehrgang nach<br />

altem Muster anbietet.<br />

6. Nach wie vor wird vom Bun<strong>des</strong>verband unter Federführung von Herrn Zocher<br />

und Herrn Denk daran gearbeitet, den Bestatterberuf als Ausbildungsberuf anerkannt<br />

zu bekommen. Als Folge davon würde dann unter dem Funeral Master<br />

(vergleichbar mit dem Meister im Handwerk) als Ausbildungsstufe <strong>die</strong> Bestattungsfachkraft<br />

(vergleichbar mit dem Gesellen im Handwerk) entstehen.<br />

Nun ein Wort zu den immer wieder auftauchenden Fragen bereits vorqualifizierter<br />

Kolleginnen und Kollegen zu ergänzenden Ausbildungsmöglichkeiten zum Funeral<br />

Master:<br />

Für <strong>die</strong> Kollegen/-innen, welche <strong>die</strong> bisherige Ausbildung zum Bestatter erhalten<br />

haben, werden im Laufe <strong>des</strong> kommenden Jahres 2000 in Münnerstadt Kurzkurse<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> im Teil I und II noch nicht enthaltenen Fächer Trauerpsychologie,<br />

Thanatopraxie und Stan<strong>des</strong>amtsrecht angeboten. Genaue Termine und<br />

Stundenumfang liegen wegen der z.Zt. noch laufenden Verhandlungen der HWK<br />

mit den entsprechenden Dozenten noch nicht fest. Die Teile III und IV sind von<br />

<strong>die</strong>sen Teilnehmern in Eigeninitiative (siehe o. a. Punkt 4.) zu absolvieren.<br />

Bitte bereits jetzt vormerken:<br />

Die nächste Jahreshauptversammlung findet statt am<br />

Samstag 20.5.2000 in Würzburg.<br />

Geplante Themen:<br />

Bestatter und Internet<br />

Kfz-Versicherung <strong>für</strong> Bestattungsunternehmen<br />

Bestattungsvorsorge-Treuhand<br />

"Der Tod, ein Tabu unserer Gesellschaft"<br />

(Referent: Herr Prof. Dr. Wolffsohn)<br />

Für all <strong>die</strong> Kollegen/-innen, <strong>die</strong> aufgrund anderer Berufsausbildung schon <strong>die</strong><br />

Qualifikation <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teile III und IV zu haben glauben, ist eine Einzelanerkennung<br />

durch <strong>die</strong> HWK München (Herr Schöfinius) nötig.<br />

Die bisher absolvierten Kurse <strong>für</strong> Trauerpsychologie in Regensburg und <strong>die</strong> Kurse<br />

<strong>für</strong> Kosmetik am Verstorbenen/Wundversorgung und Teilkonservierung <strong>des</strong><br />

menschlichen Leichnams in München können mangels Prüfung nicht anerkannt<br />

werden.<br />

Im Herbst <strong>des</strong> Jahres 2000 wird dann erstmals ein Lehrgang mit der Zielsetzung<br />

Funeral Master in Münnerstadt angeboten. Gelehrt werden <strong>die</strong> modifizierten Teile<br />

I und II. Junge Kolleginnen und Kollegen, <strong>die</strong> an <strong>die</strong>sem Lehrgang interessiert sind<br />

und welche, <strong>die</strong> nach wie vor geltenden Qualifikationsbedingungen (5-jährige<br />

Praxis im Bestatterberuf) erfüllen, können jedoch schon im Vorfeld <strong>die</strong> zur<br />

Gesamtqualifikation nötigen Teile III und IV bei einer der Schwerpunktkammern<br />

<strong>des</strong> Handwerks absolvieren.


Die "neuen" Geprüften Bestatter<br />

Im Rahmen der <strong>die</strong>sjährigen Jahreshauptversammlung<br />

am 16.10.1999 <strong>des</strong><br />

Bestatterverban<strong>des</strong> Baden-Württemberg<br />

in Dornstadt bei Ulm fand auch<br />

<strong>die</strong> feierliche Überreichung der Urkunden<br />

an <strong>die</strong> Teilnehmer <strong>des</strong> Lehrgangs<br />

1998/99 statt.<br />

Erstmals in der Geschichte der beiden<br />

Bestatterverbände Bayern und Baden-<br />

Württemberg wurde ein gemeinsamer<br />

Lehrgang gebildet, der von 19<br />

Kollegen aus beiden Verbänden und<br />

einem Kollegen aus Thüringen (Bild) besucht<br />

wurde und bei dem auch <strong>die</strong><br />

Dozenten und Prüfer aus eben <strong>die</strong>sen<br />

beiden Ländern kamen. Die von den<br />

Vorständen beider Länder Anfang<br />

1998 propagierte Idee einer möglichst<br />

einheitlichen, standardisierten<br />

Ausbildung hin zum Bestatter wurde mit<br />

<strong>die</strong>sem Pilotkurs verwirklicht und das<br />

Ergebnis war <strong>für</strong> alle Beteiligten ausgesprochen<br />

erfreulich.<br />

Nicht nur, daß sich <strong>die</strong> Teilnehmer, <strong>die</strong><br />

praktisch aus ganz Süddeutschland<br />

nach Münnerstadt in <strong>die</strong> Theo-<br />

Remmertz-Akademie kamen, von<br />

Anfang an bestens verstanden und<br />

das neuerbaute Lehrgebäude seine<br />

Feuertaufe mit Auszeichnung bestand<br />

(sieht man einmal von dem fehlenden<br />

Kopiergerät ab), auch Dozenten und<br />

Prüfer waren <strong>des</strong> Lobes voll über <strong>die</strong><br />

guten Arbeitsmöglichkeiten vor Ort und<br />

das sichtbare Engagement der<br />

Lehrgangsteilnehmer. Abgerundet<br />

wurde der positive Eindruck mit der<br />

sehr guten Unterbringung im Hotel<br />

Tilman und der wirklich rührigen und<br />

umfassenden Versorgung und<br />

Betreuung durch das Besitzerehepaar<br />

Häke und seine Crew.<br />

Nach siebenwöchiger Aus- und<br />

Fortbildungsphase standen am 9./10.<br />

und 11. Juni <strong>die</strong> praktische und am 23./<br />

24. und 25. Juni <strong>die</strong> theoretische Prüfung<br />

in Münnerstadt und München an.<br />

Wurde <strong>die</strong> Praxisprüfung noch mit<br />

überzeugenden Leistungen abgeschlossen,<br />

rauchten an den zwei Theorietagen<br />

in München mächtig <strong>die</strong> Köpfe<br />

und es gab schon mal den einen<br />

oder anderen Ausrutscher, besonders<br />

im hochbewerteten Sperrfach Beratungsgespräch,<br />

aber am Schluß hatten<br />

alle bestanden und empfingen in Dornstadt<br />

aus der Hand <strong>des</strong> Ausbildungsund<br />

Prüfungsleiters Norbert Freudensprung<br />

<strong>die</strong> ersehnten Zeugnisse ihrer<br />

Qualifikation. Ausbildungsleiter Norbert<br />

Freudensprung lobte in seiner kurzen<br />

Ansprache <strong>die</strong> große Homogenität<br />

und Leistungsdichte <strong>des</strong> Lehrgangs,<br />

der weder Stars noch Versager hatte.<br />

5


6<br />

Trotzdem gab es natürlich Lehrgangsbeste<br />

und <strong>die</strong> sollen nicht unerwähnt<br />

bleiben: Bester in der Praxis war Herr<br />

Klaus Bauer aus Dammbach, in der<br />

Theorie überzeugte Frau Petra<br />

Fischinger aus Calw und als<br />

Gesamtlehrgangsbester in der Kombination<br />

aus Theorie und Praxis konnte<br />

Herr Reiner Schmidt aus Traunreut<br />

geehrt werden, gefolgt von dem<br />

Damenduo Monika Forstmeier aus<br />

Fürth und Petra Fischinger aus Calw.<br />

Nach der Vergabe der Zeugnisse ließ<br />

Herr Schmidt in launigen Worten den<br />

Lehrgang noch einmal Revue<br />

passieren und Frau Schwenk schilderte<br />

<strong>die</strong> Höhen und Tiefen <strong>des</strong> Kurses aus<br />

der Sicht der "Lehrgangsteilnehmerin<br />

Ilse" in Versform.<br />

Mit einem guten Essen und bei Tanz bis<br />

nach Mitternacht fand ein gelungener<br />

Abend seinen Abschluß, der sicher<br />

allen Anwesenden noch lange in guter<br />

Erinnerung bleiben wird.<br />

Änderung <strong>des</strong> Verbandsnamens<br />

Zulässigkeit privater Trauerhallen<br />

Bericht von Frau Rechtsanwältin Angela Haslinger<br />

Nachdem in letzter Zeit wiederholt Anfragen<br />

an <strong>die</strong> Geschäftsstelle gerichtet<br />

wurden, ob und wie weit es zulässig sei,<br />

private Trauerhallen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung<br />

von Aufbahrungen und Verabschiedungsfeiern<br />

einzurichten, wurde<br />

eine Anfrage an das Innenministerium<br />

gerichtet mit der Bitte um eine verbindliche<br />

Stellungnahme. Daraufhin lud das<br />

Innenministerium zu einer gemeinsamen<br />

Besprechung am 25.10.1999 ein,<br />

bei der <strong>die</strong>se Frage gemeinsam erörtert<br />

werden sollte. Für den Bestatterverband<br />

Bayern nahmen der Vorsitzende<br />

Gerhard Suckfüll mit zwei weiteren Ver-<br />

Folgende Kolleginnen und Kollegen<br />

aus Bayern, Baden-Württemberg und<br />

Thüringen können sich nun "Geprüfte<br />

Bestatter" bzw. "Vom Handwerk geprüfte<br />

Bestatter" nennen :<br />

Herr Daniel Alexander aus Heilbronn,<br />

Herr Terry Bajorek aus Gunzenhausen,<br />

Herr Klaus Bauer aus Dammbach, Herr<br />

Marcus Biermeier aus Kelheim, Frau<br />

Sandra Decker aus Singen, Frau Petra<br />

Fischinger aus Calw, Frau Monika<br />

Forstmeier aus Fürth , Herr Alfons<br />

Glöggler aus Dettelbach, Herr Otto<br />

Heißler aus Durmersheim<br />

Frau Christiane Jahna aus Haag i.<br />

Obb., Herr Bernd Koch aus Albstadt,<br />

Herr Michael Martin aus Geislingen,<br />

Herr Reiner Schmidt aus Traunreut, Frau<br />

Ilse Schwenk aus Laichingen, Herr Michael<br />

Seifert aus Hechingen, Herr Günter<br />

Sieber aus Stetten a. k. Markt, Herr<br />

Wolfgang Strobel aus Bietigheim, Herr<br />

Dieter Weible aus Münsingen, Herr Stefan<br />

Werz aus Eningen, Herr Mike Zehner<br />

aus Meiningen<br />

Der Vorstand <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> <strong>des</strong> Deutschen Bestattungsgewerbes hat<br />

auf seiner letzten Sitzung eine Änderung <strong>des</strong> Verbandsnamens einstimmig beschlossen.<br />

Demnach heißt <strong>die</strong>ser künftig<br />

Bun<strong>des</strong>verband Deutscher Bestatter<br />

mit seinen Lan<strong>des</strong>verbänden "Bestatterverband Bayern", "Bestatterverband<br />

Hessen" usw. Durch <strong>die</strong> Schaffung <strong>des</strong> einprägsameren Verbandsnamens soll<br />

eine höhere Me<strong>die</strong>npräsenz erreicht werden.<br />

tretern <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> und Frau Rechtsanwältin<br />

Haslinger teil. Herr Ministerialrat<br />

Schulz leitete <strong>die</strong> Besprechung, an<br />

der außerdem noch ein Vertreter <strong>des</strong><br />

Städtetages und <strong>des</strong> Gemeindetages<br />

sowie jeweils ein Vertreter der Friedhofsverwaltung<br />

der Stadt München und<br />

der Stadt Nürnberg teilnahmen.<br />

Es wurde zunächst festgestellt, daß der<br />

ganz überwiegende Teil der Kommunen<br />

in Bayern <strong>für</strong> <strong>die</strong> gemeindlichen<br />

Leichenhäuser Benutzungszwang angeordnet<br />

hat, der so gehandhabt wird,<br />

daß <strong>die</strong> Verstorbenen unverzüglich


nach ihrer Einsargung in <strong>die</strong> gemeindliche<br />

Leichenhalle verbracht werden<br />

müssen. Dies schließt eine Aufbahrung<br />

zu einer privaten Verabschiedungsfeier<br />

in einem privaten Bestattungsunternehmen<br />

aus.<br />

Der Bestatterverband Bayern wies zunächst<br />

darauf hin, daß <strong>die</strong> bayerische<br />

Handhabung im Gegensatz zu der Regelung<br />

in anderen Bun<strong>des</strong>ländern ist,<br />

wo private Leichenhallen zugelassen<br />

sind und dort <strong>die</strong> Abhaltung würdevoller<br />

Verabschiedungsfeiern möglich ist.<br />

Auch wurde auf <strong>die</strong> Entscheidung <strong>des</strong><br />

VGH Kassel vom 28.10.1987 und <strong>des</strong><br />

OVG Thüringen vom 6.8.1997 verwiesen,<br />

in denen der Benutzungszwang<br />

von Leichenhallen als Verstoß gegen<br />

Art. 12 Grundgesetz beurteilt wurde.<br />

Ferner wurde deutlich gemacht, daß<br />

es dem LV Bayern nicht darum ginge,<br />

den Benutzungszwang <strong>für</strong> kommunale<br />

Leichenhallen grundsätzlich zu kippen,<br />

daß aber zur vorübergehenden Aufbahrung<br />

der Verstorbenen und zur Abhaltung<br />

einer privaten Verabschiedungsfeier<br />

<strong>die</strong> Einrichtung privater Trauerhallen<br />

bei privaten Bestattungsunternehmen<br />

zulässig sein müsse.<br />

Eine derartige Einrichtung erscheint im<br />

Hinblick auf <strong>die</strong> Bedürfnisse der Hinterbliebenen,<br />

<strong>die</strong> in privatem, würdevollen<br />

Rahmen von den Verstorbenen Abschied<br />

nehmen wollen, was vor allen<br />

Dingen in Großstädten kaum möglich<br />

ist, geboten. Zum anderen ist es als unzulässige<br />

Beschränkung der Berufsausübung<br />

zu sehen, wenn es Bestattungsunternehmen<br />

verwehrt wird, derartige<br />

Einrichtungen <strong>für</strong> Hinterbliebene zu errichten<br />

und private Verabschiedungsfeiern<br />

abzuhalten.<br />

Das Ministerium verwies dagegen auf<br />

zwei Entscheidungen <strong>des</strong> Bayer. VGH,<br />

der feststellt, daß grundsätzlich aus<br />

Gründen der öffentlichen Gesundheit<br />

ein Benutzungszwang <strong>für</strong> gemeindliche<br />

Leichenhallen möglich erscheint, wobei<br />

hier schon eine gewisse Aufweichungstendenz<br />

festzustellen ist. Die<br />

kommunalen Vertreter verteidigten natürlich<br />

den Benutzungszwang <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

gemeindlichen Leichenhallen, sie konnten<br />

sich den vorgetragenen Argumenten<br />

jedoch nicht verschließen. Es konnte<br />

schließlich ein weitgehender Konsens<br />

dahingehend erzielt werden, daß<br />

bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung<br />

<strong>des</strong> Benutzungszwanges <strong>für</strong> kommunale<br />

Leichenhallen, es zulässig sein müsse,<br />

bei privaten Bestattungsunternehmen,<br />

<strong>die</strong> hier<strong>für</strong> geeignete Räumlichkeiten<br />

haben, Verstorbene vorübergehend<br />

aufzubahren und Verabschiedungsfeiern<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Hinterbliebenen durchzuführen.<br />

Es ist Sache der Kommunen, festzulegen,<br />

daß der Verstorbene innerhalb<br />

angemessener Frist vor Durchführung<br />

der eigentlichen Bestattung zur gemeindlichen<br />

Leichenhalle verbracht<br />

werden muß.<br />

Her Ministerialrat Schulz erklärte, daß<br />

<strong>die</strong> Ministerielle Bekanntmachung aus<br />

dem Jahre 1987 über <strong>die</strong> Aufgaben<br />

der Gemeinden beim Vollzug <strong>des</strong> Bestattungsgesetzes<br />

derzeit generell überarbeitet<br />

wird. Nach dem Ergebnis <strong>die</strong>ser<br />

Besprechung wird in <strong>die</strong> neue Fassung<br />

voraussichtlich ein Passus eingearbeitet,<br />

der feststellt, daß Trauerhallen<br />

bei privaten Bestattungsunternehmen<br />

zur Abhaltung von Aufbahrungen und<br />

Verabschiedungsfeiern zulässig sind.<br />

Damit ist ein wichtiges Ziel, welches<br />

vom Bestatterverband Bayern seit vielen<br />

Jahren angestrebt wird, erreicht. Sobald<br />

<strong>die</strong> angekündigte Ministerielle Bekanntmachung<br />

vorliegt, werden wir<br />

hierüber berichten.<br />

Anfragen beim Bayerischen Staatsministerium <strong>des</strong> Innern<br />

Bericht von Frau Rechtsanwältin Stephanie Haslinger<br />

Im letzten halben Jahr hat der<br />

Bestatterverband Bayern zwei Anfragen<br />

beim Innenministerium zu Fallkonstellationen,<br />

<strong>die</strong> immer wieder Proble-<br />

me aufwerfen, durchführen lassen.<br />

Über <strong>die</strong>se sei nachfolgend berichtet.<br />

In einem Fall handelte es sich um eine<br />

7


8<br />

neue Fallvariante <strong>des</strong> Vertragsbestatters:<br />

Eine Gemeinde vergab <strong>die</strong> zu<br />

übertragenden Arbeiten nicht nur einem<br />

bestimmten Unternehmen, sondern<br />

holte zunächst im Wege einer Auslobung<br />

Angebote mehrerer Bestatter<br />

ein. Das günstigste <strong>die</strong>ser Angebote<br />

wurde als Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Festlegung<br />

der gemeindlichen Gebühren herangezogen.<br />

Sodann wurde jeder ortsansässige<br />

Bestatter, der bereit war, <strong>die</strong>se<br />

Arbeiten zu <strong>die</strong>sem von der Gemeinde<br />

festgesetzten Preis bzw. Gebührensatz<br />

durchzuführen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> betreffenden<br />

Friedhofsarbeiten zugelassen. Folglich<br />

gab es mehrere gleichzeitig befugte<br />

Vertragsbestatter und nicht nur einen.<br />

Das Innenministerium erhob gegen <strong>die</strong>se<br />

Konstellation grundsätzlich keine Einwände,<br />

sofern <strong>die</strong> Gemeinde Koordinations-<br />

und Überwachungsmechanismen<br />

festlegte. Es behielt sich aber vor,<br />

bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten<br />

der Handhabung <strong>die</strong>ser Gestaltung<br />

in der Praxis seine Meinung zu revi<strong>die</strong>ren.<br />

Die zweite Anfrage betraf <strong>die</strong> Entgeldregelung<br />

im Rahmen der Bestattungshoheitsverwaltung,<br />

<strong>die</strong> ebenfalls<br />

immer wieder zu Streitigkeiten führt, sei<br />

es aufgrund <strong>des</strong>sen, daß Vertragsbestatter<br />

<strong>die</strong> von ihnen im Auftrag der<br />

Gemeinde durchgeführten Leistungen<br />

durch eigene Rechnungen abrechnen,<br />

sei es, daß bestimmte unter Benutzungszwang<br />

gestellte Leistungen nicht<br />

als Gebührentatbestand in der gemeindlichen<br />

Satzung auftauchen. Das<br />

Innenministerium teilte zur Frage der<br />

Entgeltregelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tätigkeit im<br />

Rahmen der Bestattungshoheitsverwaltung<br />

nunmehr nochmals grundsätzlich<br />

folgen<strong>des</strong> klarstellend mit:<br />

"Es steht den Gemeinden zwar grundsätzlich<br />

frei, <strong>die</strong> Benutzung ihrer öffentlichen<br />

Einrichtungen privatrechtlich<br />

oder öffentlich-rechtlich zu regeln. Eine<br />

Vermischung öffentlich-rechtlicher Satzungsbestimmungen<br />

und privatrechtlicher<br />

Vereinbarungen ist jedoch ausgeschlossen.<br />

Wenn eine bestimmte Benutzungsregelung,<br />

wie <strong>die</strong> Anordnung eines<br />

Benutzungszwanges nur öffentlichrechtlich<br />

getroffen werden kann, hat<br />

das zur Folge, daß <strong>die</strong> gesamte Benutzung<br />

nur öffentlich-rechtlich geregelt<br />

werden kann. Das erstreckt sich auch<br />

auf <strong>die</strong> Regelung der Entgelte, <strong>die</strong><br />

dann nur öffentlich-rechtliche Gebühren<br />

sein können, <strong>die</strong> eine satzungsgemäße<br />

Regelung erfordern. (VGH , Urt.<br />

v. 15.01.1959, BayVBL S. 125, fortgeführt<br />

durch VGH, Urt. vom 08.06.1967, VGH<br />

n. F. 22, S. 27)<br />

Im Fall eines Benutzungszwangs, der<br />

bei gemeindlichen Bestattungseinrichtungen<br />

regelmäßig angeordnet sein<br />

wird, sind <strong>die</strong> Gebühren <strong>des</strong>halb von<br />

der Gemeinde in einer Gebührensat-<br />

Neue Mitglieder im Bestatterverband Bayern<br />

Die Vorstandschaft hat den Aufnahmeanträgen der Kollegen<br />

• Bestattungen Michael Gebler, Münchener Str. 13, 87645 Schwangau<br />

• Bestattungsinstitut Mönius, Adelhardsgasse 4, 91325 Adelsdorf<br />

nach Begutachtung der Betriebe zugestimmt. Wir begrüßen <strong>die</strong> beiden Betriebe<br />

recht herzlich in unserem Verband.<br />

zung festzulegen. Gebühren, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Gemeinde festgesetzt hat, kann ein privater<br />

Unternehmer einheben, wenn<br />

ihm <strong>die</strong> Gemeinde insoweit <strong>die</strong> Kassengeschäfte<br />

gemäß Art. 101 GO übertragen<br />

hat. Dabei ist § 56 KommHV zu beachten.<br />

Hat <strong>die</strong> Gemeinde <strong>die</strong> Benutzung der<br />

Bestattungseinrichtungen privatrechtlich<br />

geregelt, kann der Unternehmer als<br />

Vertreter der Gemeinde auch das privatrechtliche<br />

Entgelt aufgrund der gemeindlichen<br />

Vorgaben bestimmen und<br />

vom Schuldner fordern."


Sensation? Särge aus Kunststoff und Pappe<br />

von Herrn Matthias Liebler (Ausschußvorsitzender Friedhof und Umwelt)<br />

In den vergangenen Wochen wurde<br />

mehrfach in den Me<strong>die</strong>n über sogenannte<br />

Sensationen in unserer Branche<br />

berichtet. Da preist ein Bestatter aus<br />

Würzburg Särge aus Pappe an und<br />

eine Firma aus Klingenberg/Main stellt<br />

auf der Erfindermesse IENA in Nürnberg<br />

den ersten Sarg aus Kunststoff vor. Beide<br />

Varianten werden als besonders<br />

umweltfreundlich definiert. Der Hersteller<br />

<strong>des</strong> Kunststoffsarges wirbt <strong>für</strong> sein<br />

Produkt gar damit, daß "umweltschädigende<br />

Sickerwässer gezielt aus den<br />

neuartigen Särgen abgesaugt und umweltfreundlich<br />

über <strong>die</strong> Klärwerke entsorgt<br />

werden können" und daß "in Wasserschutzzonen<br />

ein modifizierter Kunststoff<br />

eingesetzt wird, <strong>des</strong>sen Haltbarkeit<br />

durch <strong>die</strong> Friedhofsämter vorausbestimmt<br />

werden kann".<br />

Es scheint also nur noch eine Frage der<br />

Zeit zu sein, wann <strong>die</strong> ersten Angehörigen<br />

nach <strong>die</strong>sen "Sensationen" bei ihrem<br />

Bestatter nachfragen. Doch offensichtlich<br />

haben sich <strong>die</strong> Hersteller und<br />

Vertreiber der Kunststoff- und Pappsärge<br />

nicht um bestehende Gesetze und<br />

Verordnungen gekümmert, denn es ist<br />

Bun<strong>des</strong>juniorentreffen 1999 in Kassel<br />

eindeutig in den Bestattungsgesetzen<br />

und -verordnungen geregelt, daß zur<br />

Bestattung oder Kremation von Verstorbenen<br />

ausschließlich Särge aus Vollholz<br />

zugelassen sind. Nachzulesen ist <strong>die</strong>ses<br />

unter anderem im § 20, Abs. 1 der<br />

Bayerischen Bestattungsverordnung<br />

und im § 7 der 2. Bestattungsverordnung.<br />

Der Vorsitzende <strong>des</strong> Ausschusses Friedhof<br />

und Umwelt <strong>des</strong><br />

Bestatterverban<strong>des</strong> Bayern hat den<br />

Herstellern bzw. Vertreibern der Kunststoff-,<br />

bzw. Pappsärge in einem Schreiben<br />

<strong>die</strong>sen Sachverhalt klargestellt und<br />

deutlich gemacht, daß es zum Sarg<br />

aus Vollholz keine Alternative gibt. Holz<br />

ist ein immer nachwachsender Rohstoff<br />

und auch nach seiner Weiterverarbeitung<br />

bis zum Endprodukt ist es immer<br />

noch Holz. Mit der Bestattung von<br />

Holzsärgen wird ein natürlicher Kreislauf<br />

geschlossen. In dem Schreiben wurde<br />

auch unmißverständlich zum Ausdruck<br />

gebracht, daß <strong>die</strong> Materialien Pappe<br />

und Kunststoff <strong>für</strong> Särge wohl keine Zukunft<br />

haben werden.<br />

Vom 11. bis 14. November 1999 fand in Kassel das 28. Bun<strong>des</strong>juniorentreffen statt,<br />

<strong>für</strong> das <strong>die</strong> Juniorinnen und Junioren <strong>des</strong> Bestatterverban<strong>des</strong> Hessen verantwortlich<br />

zeichneten und ein umfangreiches Programm zusammengestellt hatten.<br />

Etwa 160 Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten<br />

Bun<strong>des</strong>gebiet, trafen sich am Donnerstag<br />

nachmittag im La Strada-Hotel in Kassel. Zunächst<br />

stand eine Podiumsdiskussion mit dem Deutschen<br />

Bestatterverband, der durch <strong>die</strong> Herren Dötenbier,<br />

Kühn, Michal und Bethke vertreten war, auf der Tagesordnung.<br />

Hier haben <strong>die</strong> Teilnehmer allerhand<br />

neue Informationen aus erster Hand erhalten und<br />

es wurden zahlreiche Themen, wie z. B. dem Funeralmaster,<br />

der DIN-Norm, dem Fachzeichen und Öffentlichkeitsarbeit<br />

diskutiert. Diese erstmals durch-<br />

Firma Feuerstein, Bebra<br />

geführte Diskussion soll künftig fester Bestandteil eines<br />

jeden Bun<strong>des</strong>juniorentreffens werden.<br />

Am Abend hatten sich <strong>die</strong> Teilnehmer an der Hotelbar<br />

viel zu erzählen und Erfahrungen auszutauschen.<br />

Manche neuen Kontakte wurden geknüpft<br />

und man war froh, wieder einmal <strong>die</strong> bekannten<br />

Kollegen treffen zu können.<br />

Am nächsten Morgen stand <strong>die</strong> Besichtigung <strong>des</strong><br />

Sägewerkes der Firma Feuerstein in Bebra auf dem<br />

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Programm. Viele der 160 Bestatter konnten sich somit<br />

ein Bild über <strong>die</strong> umfangreichen Arbeiten beim<br />

Lagern, Trocknen und Zuschneiden <strong>des</strong> Holzes vor<br />

der eigentlichen Sargproduktion machen. Eigens<br />

<strong>für</strong> das Juniorentreffen hatte <strong>die</strong> Firma Feuerstein<br />

eine Lagerhalle ausgeräumt, in der <strong>die</strong> Kollegen<br />

dann deren Produkte, sowie der Firmen Stolle, Waller,<br />

und Zimmermann und weiterer Hersteller begutachten<br />

konnten.<br />

Am Abend hatten <strong>die</strong> Verantwortlichen in das<br />

Museum <strong>für</strong> Sepulkralkultur, Kassel Brauhaus Wolpertinger zu einem Buffet eingeladen<br />

und eine zünftige bayerische Musik organisiert. Allen<br />

<strong>die</strong> dabei waren, wird <strong>die</strong>ser Abend noch lange<br />

in Erinnerung bleiben.<br />

Am Samstag präsentierten im Hotel <strong>die</strong> Firmen Kuhlmann-Cars,<br />

Hall of Memory, Sors-Software, Peka-<br />

Verlag, Media-Net und Winkels & Partner ihre bestatterspezifischen<br />

Produkte, bevor nach einem<br />

kleinen Fußmarsch das Verlagshaus HNA besichtigt<br />

wurde. Dort konnten sich <strong>die</strong> Teilnehmer umfangreich<br />

über das Entstehen einer Zeitung informieren.<br />

Nach dem Mittagessen fuhren alle zum Museum <strong>für</strong><br />

Fa. Kracheletz, Kassel<br />

Sepulkralkultur in dem zur Zeit <strong>die</strong> hochinteressante<br />

Sonderausstellung "Kiste, Kutsche, Karavan" zu sehen ist. Viele der Teilnehmer, <strong>die</strong><br />

zum ersten Mal in dem Museum weilten, waren überrascht über <strong>die</strong> umfangreiche<br />

und gelungene Darstellung. Anschließend war noch <strong>die</strong> Möglichkeit gegeben,<br />

das moderne Bestattungshaus Kracheletz in Kassel mit seiner modernen Ausstattung,<br />

einem Sektions- und Kühlraum, sowie einem würdevollen Verabschie-<br />

Seminar: "Bestattungsräume, Trauerkultur u. Friedhofsmanagement"<br />

Unter <strong>die</strong>ser Thematik veranstaltet <strong>die</strong> Fachhochschule Weihenstephan am<br />

21. und 22. Januar 2000 in Herrsching ein Seminar, das sich Interessierte keinesfalls<br />

entgehen lassen sollten.<br />

Anmeldung und Information: Institut <strong>für</strong> Freiraumplanung, FH/VA Weihenstephan,<br />

85350 Freising, Tel. 08161/713351, Fax 08161/5241<br />

dungsraum zu besichtigen. Juniorchef Dominik Kracheletz informierte insbesondere<br />

über <strong>die</strong> DIN Iso 9002-Zertifizierung und deren hohen Anforderungen. Ferner<br />

gab er einen Überblick über den organisatorischen Ablauf in seinem Betrieb, der<br />

bis hin zu Trauerbewältiungsseminaren reicht. Am Abend stand dann noch der<br />

Galaabend zusammen mit den Sponsoren auf dem Programm und auch hier<br />

kam bei Musik, Tanz und Einlagen <strong>die</strong> Geselligkeit nicht zu kurz.<br />

Alle Teilnehmer waren sich bei der Abfahrt am Sonntag einig, daß sich <strong>die</strong> Teilnahme<br />

auf jeden Fall gelohnt habe und daß sie viel Neues erfahren haben und <strong>die</strong><br />

gewonnenen Eindrücke in ihren Betrieben umsetzen wollen.<br />

Das 28. Bun<strong>des</strong>juniorentreffen findet vom 9. bis 12.11.2000 in Potsdam statt. Es<br />

wäre schön, wenn auch daran wieder sehr viele Kolleginnen und Kollegen aus<br />

Bayern teilnehmen würden.<br />

Herausgeber: Bestatterverband Bayern, Nördliche Auffahrtsallee 64, 80638 München<br />

Verantwortlich: Matthias Liebler

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