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informationen für die mitglieder des landesfachverbandes bayern

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Trotzdem gab es natürlich Lehrgangsbeste<br />

und <strong>die</strong> sollen nicht unerwähnt<br />

bleiben: Bester in der Praxis war Herr<br />

Klaus Bauer aus Dammbach, in der<br />

Theorie überzeugte Frau Petra<br />

Fischinger aus Calw und als<br />

Gesamtlehrgangsbester in der Kombination<br />

aus Theorie und Praxis konnte<br />

Herr Reiner Schmidt aus Traunreut<br />

geehrt werden, gefolgt von dem<br />

Damenduo Monika Forstmeier aus<br />

Fürth und Petra Fischinger aus Calw.<br />

Nach der Vergabe der Zeugnisse ließ<br />

Herr Schmidt in launigen Worten den<br />

Lehrgang noch einmal Revue<br />

passieren und Frau Schwenk schilderte<br />

<strong>die</strong> Höhen und Tiefen <strong>des</strong> Kurses aus<br />

der Sicht der "Lehrgangsteilnehmerin<br />

Ilse" in Versform.<br />

Mit einem guten Essen und bei Tanz bis<br />

nach Mitternacht fand ein gelungener<br />

Abend seinen Abschluß, der sicher<br />

allen Anwesenden noch lange in guter<br />

Erinnerung bleiben wird.<br />

Änderung <strong>des</strong> Verbandsnamens<br />

Zulässigkeit privater Trauerhallen<br />

Bericht von Frau Rechtsanwältin Angela Haslinger<br />

Nachdem in letzter Zeit wiederholt Anfragen<br />

an <strong>die</strong> Geschäftsstelle gerichtet<br />

wurden, ob und wie weit es zulässig sei,<br />

private Trauerhallen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung<br />

von Aufbahrungen und Verabschiedungsfeiern<br />

einzurichten, wurde<br />

eine Anfrage an das Innenministerium<br />

gerichtet mit der Bitte um eine verbindliche<br />

Stellungnahme. Daraufhin lud das<br />

Innenministerium zu einer gemeinsamen<br />

Besprechung am 25.10.1999 ein,<br />

bei der <strong>die</strong>se Frage gemeinsam erörtert<br />

werden sollte. Für den Bestatterverband<br />

Bayern nahmen der Vorsitzende<br />

Gerhard Suckfüll mit zwei weiteren Ver-<br />

Folgende Kolleginnen und Kollegen<br />

aus Bayern, Baden-Württemberg und<br />

Thüringen können sich nun "Geprüfte<br />

Bestatter" bzw. "Vom Handwerk geprüfte<br />

Bestatter" nennen :<br />

Herr Daniel Alexander aus Heilbronn,<br />

Herr Terry Bajorek aus Gunzenhausen,<br />

Herr Klaus Bauer aus Dammbach, Herr<br />

Marcus Biermeier aus Kelheim, Frau<br />

Sandra Decker aus Singen, Frau Petra<br />

Fischinger aus Calw, Frau Monika<br />

Forstmeier aus Fürth , Herr Alfons<br />

Glöggler aus Dettelbach, Herr Otto<br />

Heißler aus Durmersheim<br />

Frau Christiane Jahna aus Haag i.<br />

Obb., Herr Bernd Koch aus Albstadt,<br />

Herr Michael Martin aus Geislingen,<br />

Herr Reiner Schmidt aus Traunreut, Frau<br />

Ilse Schwenk aus Laichingen, Herr Michael<br />

Seifert aus Hechingen, Herr Günter<br />

Sieber aus Stetten a. k. Markt, Herr<br />

Wolfgang Strobel aus Bietigheim, Herr<br />

Dieter Weible aus Münsingen, Herr Stefan<br />

Werz aus Eningen, Herr Mike Zehner<br />

aus Meiningen<br />

Der Vorstand <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> <strong>des</strong> Deutschen Bestattungsgewerbes hat<br />

auf seiner letzten Sitzung eine Änderung <strong>des</strong> Verbandsnamens einstimmig beschlossen.<br />

Demnach heißt <strong>die</strong>ser künftig<br />

Bun<strong>des</strong>verband Deutscher Bestatter<br />

mit seinen Lan<strong>des</strong>verbänden "Bestatterverband Bayern", "Bestatterverband<br />

Hessen" usw. Durch <strong>die</strong> Schaffung <strong>des</strong> einprägsameren Verbandsnamens soll<br />

eine höhere Me<strong>die</strong>npräsenz erreicht werden.<br />

tretern <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> und Frau Rechtsanwältin<br />

Haslinger teil. Herr Ministerialrat<br />

Schulz leitete <strong>die</strong> Besprechung, an<br />

der außerdem noch ein Vertreter <strong>des</strong><br />

Städtetages und <strong>des</strong> Gemeindetages<br />

sowie jeweils ein Vertreter der Friedhofsverwaltung<br />

der Stadt München und<br />

der Stadt Nürnberg teilnahmen.<br />

Es wurde zunächst festgestellt, daß der<br />

ganz überwiegende Teil der Kommunen<br />

in Bayern <strong>für</strong> <strong>die</strong> gemeindlichen<br />

Leichenhäuser Benutzungszwang angeordnet<br />

hat, der so gehandhabt wird,<br />

daß <strong>die</strong> Verstorbenen unverzüglich

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