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Thema: zahnärztliche Leistungen

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<strong>Thema</strong>: <strong>zahnärztliche</strong> <strong>Leistungen</strong><br />

Was tun bei Zahnfleischbluten?<br />

Zahnfleischbluten kann viele Ursachen haben. Es ist<br />

positiv beeinflussbar durch gesunde Ernährung und<br />

regelmäßige Zahn- und Mundhygiene. Handelt es sich<br />

um ein krankhaftes Zahnfleischbluten, wenden Sie<br />

sich an Ihren Zahnarzt.<br />

Was ist eine Parodontalerkrankung?<br />

Dazu kommt es, wenn bakterielle Beläge nicht rechtzeitig<br />

entfernt werden und dadurch eine Entzündung<br />

in der Tiefe der Zahnfleischtasche entsteht. Die Behandlung<br />

einer Parodontalerkrankung ist eine genehmigungspflichtige<br />

Leistung.<br />

Bei medizinischer Indikation erfolgt vor dem Behandlungsbeginn<br />

eine Antragsstellung durch Ihren Zahnarzt<br />

bei der AOK PLUS.<br />

Wann soll mit dem Zähneputzen begonnen werden?<br />

Durch die gesüßte, breiige Kindernahrung lagern sich<br />

weiche Beläge an den Zähnen ab, die nicht vom Speichel<br />

abgespült werden. Deshalb sollte die regelmäßige<br />

Zahnreinigung bereits mit dem Durchbruch des ersten<br />

Milchzahnes beginnen.<br />

Werden die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt<br />

übernommen?<br />

Eine <strong>zahnärztliche</strong> Behandlung wird in den meisten<br />

Fällen ohne Vollnarkose durchgeführt. In medizinisch<br />

begründeten Fällen kann eine Vollnarkose erforderlich<br />

sein. Die jeweilige Einschätzung darüber obliegt dem<br />

behandelnden Zahnarzt.<br />

Was ist bei Zahnfüllungen zu beachten?<br />

Im Vorfeld ist mit dem Zahnarzt über eine mögliche<br />

Füllungstherapie zu sprechen. Im Seitenzahnbereich wird<br />

die Amalgamfüllung und im vorderen Zahnbereich eine<br />

einfache Kunststofffüllung durch die Krankenkasse als<br />

Leistung übernommen.<br />

Wenn Sie höherwertigere Füllmaterialien wählen, sind<br />

die entstehenden Mehrkosten durch Sie selbst zu tragen.<br />

Schmerzen im Kiefergelenk?<br />

Dafür gibt es vielfältige Ursachen. Der Zahnarzt stellt<br />

fest, ob eventuell eine Therapie mit einer Schiene<br />

(Aufbissbehelf) notwendig ist. Eine Schienenversorgung<br />

ist eine genehmigungspflichtige Leistung. Die Antragsstellung<br />

erfolgt durch den Zahnarzt.<br />

Was ist eine Funktionsanalyse/Funktionsdiagnostik?<br />

Eine Funktionsanalyse/Funktionsdiagnostik umfasst<br />

eine individuelle und aufwendige Vermessung der<br />

Kiefergelenke und des Zusammenbisses von Oberund<br />

Unterkiefer. Eine derartige Behandlung ist nur<br />

auf privater Basis möglich.<br />

Was habe ich bei einer Privatrechnung des Zahnarztes<br />

bei Wahlleistungen zu beachten?<br />

Vor Behandlungsbeginn sollte ein aufklärendes Gespräch<br />

über die geplanten Wahlleistungen/Verlagensleistungen<br />

erfolgen. Diese müssen vor Erbringung der Leistung<br />

schriftlich zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten<br />

vereinbart werden.<br />

1


<strong>Thema</strong>: Zahnersatz<br />

Wie sieht es mit der Bonusregelung aus? Bekomme<br />

ich einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse<br />

für gute Zahnhygiene und Zahnkontrolle?<br />

Wenn Sie jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung zum<br />

Zahnarzt gehen, erhöhen sich Ihre Festzuschüsse um<br />

20 bzw. 30 %. Wichtig ist der lückenlose Nachweis der<br />

regelmäßig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen<br />

in den letzten 5 bzw. 10 Jahre durch das Bonusheft.<br />

Wie viel zahlt mir die AOK PLUS, wenn ich Zahnersatz<br />

brauche?<br />

Die Höhe der so genannten Festzuschüsse beträgt<br />

50 % der für die Regelversorgung notwendigen Leistung.<br />

Wenn Sie jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung<br />

zum Zahnarzt gehen, erhöhen sich die Festzuschüsse<br />

um bis zu 30 %.<br />

Was heißt „befundorientierter Festzuschuss“?<br />

Die Krankenkasse zahlt nicht einen prozentualen Anteil<br />

an den Gesamtkosten eines Zahnersatzes, sondern den<br />

„befundorientierten Festzuschuss“, wenn die geplante<br />

zahnprothetische Versorgung notwendig und einer<br />

anerkannten Methode entspricht. Das heißt, der Zuschuss<br />

der Krankenkasse orientiert sich am vorliegenden<br />

Befund.<br />

Ich bin von der Zuzahlung befreit. Muss ich trotzdem<br />

beim Zahnersatz zuzahlen?<br />

Versicherte, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze<br />

liegen, erhalten den doppelten Festzuschuss.<br />

Wenn Sie die Regelversorgung wählen, ist<br />

diese sogar zuzahlungsfrei, wenn Nichtedelmetall<br />

(NEM) verwendet werden. Sollten Sie mit Ihrem Einkommen<br />

oberhalb dieser Grenze liegen, kann die AOK<br />

PLUS prüfen, ob ein Teil Ihres Eigenanteils übernommen<br />

werden kann. Insgesamt gilt: Wenn Sie eine aufwändigere<br />

Versorgungsform wählen, verbleiben für Sie in<br />

den meisten Fällen Restkosten.<br />

Ich habe eine Genehmigung von der AOK PLUS für<br />

meinen Zahnersatz bekommen. Bis wann muss die<br />

Eingliederung vorgenommen werden?<br />

Ihr Zahnersatz muss innerhalb von 6 Monaten, gerechnet<br />

vom Tag der Genehmigung an, eingegliedert sein.<br />

Kann ich meinen Zahnersatz auch kostengünstig im<br />

Ausland machen lassen? Was zahlt die AOK PLUS<br />

dafür?<br />

Eine <strong>zahnärztliche</strong> Behandlung und eine Versorgung mit<br />

Zahnersatz ist in allen EU/EWR-Ländern einschließlich der<br />

Schweiz möglich. Der Anspruch auf die entsprechenden<br />

Festzuschüsse geht nicht verloren. Die Kosten werden zu<br />

den in Deutschland üblichen Sätzen von der AOK, abzüglich<br />

Abschläge für Verwaltungskosten, erstattet. Ihre<br />

Entscheidung sollte jedoch wohl überlegt sein, da bei<br />

auftretenden Mängeln und im Streitfall das Recht sowie<br />

die Gewährleistungsansprüche des Landes gelten, in denen<br />

die Behandlung durchgeführt wurde. Eine notwendige<br />

kostenlose Nachbesserung durch einen Zahnarzt in<br />

Deutschland ist in der Regel nicht möglich. In jedem Fall<br />

ist vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung durch die<br />

AOK PLUS erforderlich.<br />

2


Werden Implantate bezahlt?<br />

Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Implantatversorgung<br />

selbst, die Implantat Aufbauten und die<br />

Implantatbedingten Verbindungselemente besteht, mit<br />

Ausnahme bestimmter Indikationen, nicht. Die befundbezogenen<br />

Festzuschüsse werden jedoch gewährt, wenn<br />

der Zahnersatz auf Implantaten gelagert wird.<br />

Was ist unter dem Begriff Suprakonstruktion zu<br />

verstehen?<br />

Den auf dem Implantat getragenen Zahnersatz nennt<br />

man Suprakonstruktion. Das kann z.B. eine Krone, eine<br />

Totalprothese oder eine Brücke sein. Zu beachten ist,<br />

dass die z.B. für Einzelkronen notwendigen Implantataufbauten<br />

oder implantatbedingte Verbindungselemente<br />

nicht zur Suprakonstruktion gehören.<br />

Zahlt mir die AOK PLUS einen Festzuschuss für Suprakonstruktionen?<br />

Ja, unsere Versicherten haben grundsätzlich einen Anspruch<br />

auf einen Zuschuss für Suprakonstruktionen.<br />

Habe ich freie Zahnarztwahl?<br />

Ja, selbstverständlich haben Sie haben eine freie Zahnarztwahl.<br />

Wie ist die Gewährleistung bei Zahnersatz geregelt?<br />

Die Gewährleistung für Zahnersatz ist gesetzlich geregelt.<br />

Für die Regelversorgung und die gleichartige Versorgung<br />

besteht eine zweijährige Gewährleistungsfrist.<br />

Für eine andersartige Versorgung kann innerhalb von 3<br />

Jahren ein Mängelgutachten in Auftrag gegeben werden.<br />

Grundlage dafür bildet der Bundesmantelvertrag für<br />

Zahnärzte (Anlage 12 zum BMV-Z).<br />

Was können Sie bei Beschwerden an Ihrem Zahnersatz<br />

tun?<br />

1. Bei auftretenden Beschwerden an Ihrem Zahnersatz,<br />

haben Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist<br />

Ihrem behandelnden Zahnarzt die Möglichkeit zu<br />

einer kostenlosen Nachbesserung einzuräumen. Ein<br />

Behandlerwechsel ist in dieser Zeit grundsätzlich<br />

nicht möglich und würde unter Umständen den Verlust<br />

Ihrer Gewährleistungsansprüche zur Folge haben.<br />

2. Wenn die Beschwerden trotz Nachbesserungen weiter<br />

anhalten, geben Sie bitte eine Mängelanzeige<br />

in einer Filiale Ihrer AOK PLUS auf. Anschließend wird<br />

ein entsprechendes Mängelgutachten durch uns in<br />

Auftrag gegeben. Ein bestellter <strong>zahnärztliche</strong>r Gutachter<br />

untersucht Sie, schätzt die <strong>zahnärztliche</strong><br />

Behandlung auf Grundlage der <strong>zahnärztliche</strong>n Richtlinien<br />

und Fragestellungen ein und gibt entsprechende<br />

Empfehlungen zum Umgang und zur Abhilfe<br />

der vom Patienten vorgebrachten Probleme.<br />

3. Wenn Mängel festgestellt wurden, bitten wir Sie<br />

einen Termin mit Ihrem behandelnden Zahnarzt zu<br />

vereinbaren. Er wird die vorhandenen Mängel für Sie<br />

dann kostenfrei beseitigen.<br />

4. Sollten die nach einem Mängelgutachten durchgeführten<br />

Nachbesserungen nicht erfolgreich sein,<br />

bitten wir Sie die AOK PLUS zu informieren. Über den<br />

Prothetikeinigungsausschuss bzw. nachfolgend dem<br />

Prothetik-Einigungs-Beschwerdeausschuss kann eine<br />

erneute Begutachtung und Prüfung eventueller Re<br />

gressansprüche erfolgen. Bei Mängeln an prothetischen<br />

Versorgungen ist eine Prüfung durch den<br />

Prothetik Einigungsausausschuss nicht bei ausschließlich<br />

andersartigen Versorgungen möglich.<br />

5. Gegen die Entscheidung des Prothetik-Einigungs-<br />

Beschwerdeausschusses kann von den Beteiligten<br />

Klage beim zuständigen Sozialgericht eingelegt<br />

werden.<br />

3


Lexikon Zahnersatz<br />

Geschiebe Steckverbindung, die als Verbindungselement zwischen dem Restzahnbestand<br />

bzw. einzelnen überkronten Ankerzähnen und herausnehmbaren<br />

Zahnersatz dienen.<br />

Implantat Künstliche Zahnwurzel im Kiefer zum Einsatz eines fehlenden Zahnes, an der<br />

eine Krone, Brücke oder Prothese befestigt werden kann.<br />

Interimsprothese<br />

Provisorischer herausnehmbarer Zahnersatz, welcher aus ästhetischen und<br />

funktionellen Gründen bis zur Zeit der Eingliederung des definierten Zahnersatzes<br />

angefertigt wird (z .B. für die Zeit der Abheilung nach Zahnextraktion).<br />

Jacketkrone Veralteter Begriff für eine Kunststoffkrone ohne Metallgerüst. Heute werden<br />

u. a. Keramikkronen verwendet.<br />

Okklusion Kontakt zwischen den Zähnen des Ober- und Unterkiefers.<br />

Pfeilerzahn Zahn, auf dem Zahnersatz abgestützt wird, z.B. eine Brücke befestigt wird.<br />

Prothese Künstlicher, herausnehmbarer Ersatz von fehlenden Zähnen. Bei Teilprothesen<br />

sind noch eigene Zähne vorhanden, an denen die Ersatzzähne befestigt werden.<br />

Durch Totalprothesen werden alle Zähne eines oder beider Kiefer ersetzt.<br />

Sekundärkaries Randkaries. Eine an einem Füllungs- oder Kronenrand oder -bereich auftretende<br />

neue Karies. Häufigste Ursache sind Undichtigkeiten bei Kronen- oder Füllungsrändern<br />

im Zusammenhang mit schlechter Mundhygiene.<br />

Teilkrone Eine Krone, die nur einen Teil der natürlichen Zahnkrone bedeckt. Der Vorteil<br />

besteht darin, dass mehr gesunde Zahnsubstanz erhalten werden kann.<br />

Teleskopkrone Sie besteht aus einer Innen- und einer Außenkrone und dient der Befestigung<br />

eines herausnehmbaren Zahnersatzes.<br />

4


Veneers Hauchdünne, lichtdurchlässige Keramikschalen, die mit Spezialkleber auf die<br />

Zahnoberfläche aufgebracht werden. Veneers werden nicht von den gesetzlichen<br />

Krankenkassen bezuschusst.<br />

Regelversorgung Für den jeweiligen Befund festgelegte <strong>zahnärztliche</strong> und zahntechnische<br />

Leistung, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung<br />

nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse<br />

gewährleisten.<br />

Gleichartiger Zahnersatz<br />

Zahnersatz wird als gleichartig bezeichnet, wenn er die Regelversorgung<br />

umfasst, jedoch zusätzliche <strong>Leistungen</strong> hinzukommen (z. B. zusätzliche Verblendungen).<br />

Andersartiger Zahnersatz Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn eine andere Versorgungsform als<br />

die, welche in der Regelleistung für den jeweiligen Befund beschrieben ist,<br />

gewählt wird, z. B. eine Brückenversorgung anstelle von herausnehmbaren<br />

Zahnersatz.<br />

Festzuschüsse Die Bezuschussung von Zahnersatzleistungen beträgt 50 % und orientiert sich an<br />

den vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ festgesetzten Festzuschüssen. Ausschlaggebend<br />

ist dabei der jeweilige Befund. Jedem Befund ist eine Regelversorgung<br />

zugeordnet. Die Festzuschüsse decken durchschnittlich 50 % der Kosten für<br />

die notwendige Versorgung des Befundes ab und beinhalten das <strong>zahnärztliche</strong><br />

Honorar sowie die zahntechnischen <strong>Leistungen</strong> in der Regelversorgung.<br />

Bonusregelung Durch die Bonusregelung kann sich der Festzuschuss um 20 % bzw. 30 % erhöhen.<br />

Wichtig ist der lückenlose Nachweis der regelmäßig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen<br />

in den letzten 5 bzw. 10 Jahren durch das Bonusheft.<br />

Härtefallregelung Versicherte haben bei unzumutbarer Belastung einen Anspruch auf einen<br />

doppelten Festzuschuss. Erstattet werden jedoch nicht mehr als die tatsächlich<br />

entstandenen Kosten.<br />

Gewährleistung Für die Regelversorgung und die gleichartige Versorgung besteht eine zweijährige,<br />

für eine andersartige Versorgung eine dreijährige Gewährleistungsfrist.<br />

5


<strong>Thema</strong>: kieferorthopädische<br />

Behandlung<br />

Wer hat Anspruch auf kieferorthopädische<br />

Behandlung?<br />

Für unsere versicherten Kinder und Jugendlichen, die<br />

bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben, übernimmt die AOK PLUS die kieferorthopädische<br />

Versorgung auf Grundlage medizinisch<br />

begründeter Indikationsgruppen, bei denen eine Kieferoder<br />

Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen,<br />

Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu<br />

beeinträchtigen droht.<br />

In seltenen Ausnahmefällen (schweren Kieferanomalien)<br />

kann für Erwachsene bei entsprechender medizinischer<br />

Notwendigkeit die kieferorthopädische Behandlung<br />

durch die AOK PLUS übernommen werden.<br />

Der behandelnde Kieferorthopäde/Zahnarzt bewertet,<br />

ob die Behandlung der vorliegenden Kieferanomalie<br />

bei Erwachsenen nach KFO-Richtlinien möglich und<br />

somit eine Kassenleistung ist. Nur dann sollte ein Behandlungsplan<br />

ausgestellt werden.<br />

Ist eine Genehmigung einer kieferorthopädischen<br />

Behandlung bei der AOK PLUS erforderlich und wie<br />

erfolgt die Genehmigung?<br />

1. Der behandelnde Kieferorthopäde/Zahnarzt erstellt<br />

einen Behandlungsplan. Dieser Behandlungsplan ist<br />

der AOK PLUS vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

2. Sowohl der Versicherte als auch der behandelnde<br />

Kieferorthopäde/Zahnarzt werden schriftlich informiert.<br />

3. Nach erfolgter Genehmigung kann mit der Behandlung<br />

begonnen werden.<br />

Wie erfolgt die Abrechnung der <strong>Leistungen</strong> zur kieferorthopädischen<br />

Behandlung?<br />

Der Kieferorthopäde/Zahnarzt rechnet die Behandlungskosten<br />

direkt mit der AOK PLUS ab. Vom<br />

Behandler erhalten Sie lediglich eine Rechnung über<br />

Ihren Eigenanteil je Quartal.<br />

Wie hoch ist mein Eigenanteil an den Kosten der<br />

kieferorthopädischen Behandlung?<br />

1. Die AOK übernimmt 80 % der Behandlungskosten,<br />

wenn ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung ist.<br />

2. Die restlichen 20 % der Kosten sind zunächst Ihr<br />

Eigenanteil.<br />

3. Den 20 %-igen Eigenanteil erstatten wir nach erfolgreichem<br />

Behandlungsabschluss.<br />

4. Bei zwei oder mehreren Kindern einer Familie, die<br />

gleichzeitig in Behandlung sind, in einem gemeinsamen<br />

Haushalt leben und die das 18. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben, übernehmen wir für das<br />

zweite und jedes weitere Kind vom Beginn der<br />

zeitgleichen Behandlung 90 % der Kosten. Ihr Eigenanteil<br />

für das zweite und jedes weitere Kind beträgt<br />

vom Beginn der zeitgleichen Behandlung dann nur<br />

10 % der Kosten.<br />

5. Wird die Behandlung des ersten Kindes beendet, erhöht<br />

sich ab dem nächsten Quartal für das zweite<br />

bzw. nächstfolgende Kind der Eigenanteil von 10 %<br />

auf 20 %.<br />

6


Beispiele zur Kostenübernahme bei mehreren Kindern:<br />

Beispiel 1<br />

Kind 1 Beginn der Behandlung<br />

am 30.06.2009<br />

Kind 2 Beginn der Behandlung<br />

01.10.2010<br />

Ende d. Behandlung f.<br />

Kind 2 am 20.02.2012<br />

Beispiel 2<br />

Kind 1 Beginn der Behandlung<br />

30.06.2009<br />

Kind 2 Beginn der Behandlung<br />

01.10.2010<br />

Ende d. Behandlung f.<br />

Kind 1 am 20.02.2012<br />

Der Eigenanteil für Kind 1<br />

beträgt 20 % der Behandlungskosten<br />

Der Eigenanteil für Kind 2<br />

beträgt 10 % der Behandlungskosten<br />

Für Kind 1 bleibt der Eigenanteil<br />

bei 20 %.<br />

Der Eigenanteil für Kind 1<br />

beträgt 20 % der Behandlungskosten.<br />

Der Eigenanteil f. Kind 2<br />

beträgt 10 % der Behandlungskosten.<br />

Der Eigenanteil für Kind 2<br />

erhöht sich ab 2.Quartal<br />

2012 auf 20 %, weil die Behandlung<br />

für Kind 1 abgeschlossen<br />

ist.<br />

Darf der Kieferorthopäde/ Zahnarzt private Zusatzleistungen<br />

anbieten?<br />

Wir übernehmen die Kosten für eine ausrei-chende,<br />

zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische<br />

Behandlung. <strong>Leistungen</strong>, die über dieses Maß hinausgehen,<br />

um zum Beispiel den Komfort zu steigern (thermoelastische<br />

Bögen) oder die Ästhetik (zahnfarbene<br />

Brackets) zu verbessern, kann Ihnen der Kieferorthopäde<br />

/Zahnarzt im Rahmen einer privaten Zusatzvereinbarung<br />

anbieten. Diese Kosten sind in vol-ler Höhe von<br />

Ihnen allein zu tragen und können nach erfolgreichem<br />

Abschluss der Behandlung nicht erstattet werden.<br />

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.<br />

Was ist beim Abschluss der Behandlung zu beachten?<br />

Wie erhalte ich mein Geld?<br />

Wir zahlen den von Ihnen geleisteten Eigen-anteil zurück,<br />

wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen<br />

wurde. Den erfolgreichen Abschluss der Behandlung<br />

bestätigt Ihnen Ihr Kieferorthopäde/ Zahnarzt. Es reicht<br />

eine formlose Bestätigung aus.<br />

Bestand während der gesamten Behandlungszeit bei<br />

der AOK PLUS ein Versicherungsverhältnis, so reichen<br />

Sie bitte die Original-Abschlussbescheinigung sowie die<br />

letzten zwei aktuellen Original-Eigenanteilsrechnungen<br />

bei Ihrer zuständigen Filiale ein.<br />

Begann die Behandlung bei einer anderen gesetzlichen<br />

Krankenkasse benötigen wir zusätzlich dazu die gesamten<br />

Eigenanteilsrechnungen aus dem Zeitraum der<br />

anderen gesetzlichen Krankenkasse.<br />

Für die Erstattung der Eigenanteile benötigen wir Ihre<br />

aktuelle Bankverbindung. Bei einer formlosen Einreichung<br />

der Unterlagen bitten wir Sie, die Richtigkeit der<br />

Angaben mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.<br />

Welche Krankenkasse ist für die Erstattung der Eigenanteile<br />

zuständig, wenn ich während der kieferorthopädischen<br />

Behandlung bei mehreren Krankenkassen<br />

versichert war?<br />

Die Erstattung aller Eigenanteile erfolgt bei der Krankenkasse,<br />

wo sie beim Abschluss der kieferorthopädischen<br />

Behandlung versichert sind. Sollten Sie während<br />

einer Behandlung erst zur AOK PLUS gewechselt<br />

sein, reichen Sie bitte zum Abschluss der Behandlung<br />

alle Quartalsrechnungen über die Eigenanteile ein.<br />

7


Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung im Regelfall?<br />

Die Behandlung dauert in der Regel 5 Jahre (3 Jahre aktive Behandlung<br />

und 2 Jahre Stabilisierungsphase).<br />

Kann ich den Kieferorthopäden/kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt<br />

während der kieferorthopädischen Behandlung wechseln?<br />

Ein Behandlungswechsel kann nur bei wichtigen Gründen (Wohnortwechsel<br />

oder gestörtem Vertrauen) erfolgen. Setzen Sie sich deshalb<br />

bitte mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gern.<br />

Wie muss ich mich bei einem Kassenwechsel während des Behandlungszeitraums<br />

verhalten?<br />

Wir fordern für Sie die entsprechenden Unterlagen bei Ihrer bisherigen<br />

Krankenkasse an. Bitte informieren sie Ihren Kieferorthopäden/Zahnarzt<br />

über ihren Kassewechsel.<br />

8

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