Thema: zahnärztliche Leistungen
Thema: zahnärztliche Leistungen
Thema: zahnärztliche Leistungen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Thema</strong>: <strong>zahnärztliche</strong> <strong>Leistungen</strong><br />
Was tun bei Zahnfleischbluten?<br />
Zahnfleischbluten kann viele Ursachen haben. Es ist<br />
positiv beeinflussbar durch gesunde Ernährung und<br />
regelmäßige Zahn- und Mundhygiene. Handelt es sich<br />
um ein krankhaftes Zahnfleischbluten, wenden Sie<br />
sich an Ihren Zahnarzt.<br />
Was ist eine Parodontalerkrankung?<br />
Dazu kommt es, wenn bakterielle Beläge nicht rechtzeitig<br />
entfernt werden und dadurch eine Entzündung<br />
in der Tiefe der Zahnfleischtasche entsteht. Die Behandlung<br />
einer Parodontalerkrankung ist eine genehmigungspflichtige<br />
Leistung.<br />
Bei medizinischer Indikation erfolgt vor dem Behandlungsbeginn<br />
eine Antragsstellung durch Ihren Zahnarzt<br />
bei der AOK PLUS.<br />
Wann soll mit dem Zähneputzen begonnen werden?<br />
Durch die gesüßte, breiige Kindernahrung lagern sich<br />
weiche Beläge an den Zähnen ab, die nicht vom Speichel<br />
abgespült werden. Deshalb sollte die regelmäßige<br />
Zahnreinigung bereits mit dem Durchbruch des ersten<br />
Milchzahnes beginnen.<br />
Werden die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt<br />
übernommen?<br />
Eine <strong>zahnärztliche</strong> Behandlung wird in den meisten<br />
Fällen ohne Vollnarkose durchgeführt. In medizinisch<br />
begründeten Fällen kann eine Vollnarkose erforderlich<br />
sein. Die jeweilige Einschätzung darüber obliegt dem<br />
behandelnden Zahnarzt.<br />
Was ist bei Zahnfüllungen zu beachten?<br />
Im Vorfeld ist mit dem Zahnarzt über eine mögliche<br />
Füllungstherapie zu sprechen. Im Seitenzahnbereich wird<br />
die Amalgamfüllung und im vorderen Zahnbereich eine<br />
einfache Kunststofffüllung durch die Krankenkasse als<br />
Leistung übernommen.<br />
Wenn Sie höherwertigere Füllmaterialien wählen, sind<br />
die entstehenden Mehrkosten durch Sie selbst zu tragen.<br />
Schmerzen im Kiefergelenk?<br />
Dafür gibt es vielfältige Ursachen. Der Zahnarzt stellt<br />
fest, ob eventuell eine Therapie mit einer Schiene<br />
(Aufbissbehelf) notwendig ist. Eine Schienenversorgung<br />
ist eine genehmigungspflichtige Leistung. Die Antragsstellung<br />
erfolgt durch den Zahnarzt.<br />
Was ist eine Funktionsanalyse/Funktionsdiagnostik?<br />
Eine Funktionsanalyse/Funktionsdiagnostik umfasst<br />
eine individuelle und aufwendige Vermessung der<br />
Kiefergelenke und des Zusammenbisses von Oberund<br />
Unterkiefer. Eine derartige Behandlung ist nur<br />
auf privater Basis möglich.<br />
Was habe ich bei einer Privatrechnung des Zahnarztes<br />
bei Wahlleistungen zu beachten?<br />
Vor Behandlungsbeginn sollte ein aufklärendes Gespräch<br />
über die geplanten Wahlleistungen/Verlagensleistungen<br />
erfolgen. Diese müssen vor Erbringung der Leistung<br />
schriftlich zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten<br />
vereinbart werden.<br />
1
<strong>Thema</strong>: Zahnersatz<br />
Wie sieht es mit der Bonusregelung aus? Bekomme<br />
ich einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse<br />
für gute Zahnhygiene und Zahnkontrolle?<br />
Wenn Sie jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung zum<br />
Zahnarzt gehen, erhöhen sich Ihre Festzuschüsse um<br />
20 bzw. 30 %. Wichtig ist der lückenlose Nachweis der<br />
regelmäßig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen<br />
in den letzten 5 bzw. 10 Jahre durch das Bonusheft.<br />
Wie viel zahlt mir die AOK PLUS, wenn ich Zahnersatz<br />
brauche?<br />
Die Höhe der so genannten Festzuschüsse beträgt<br />
50 % der für die Regelversorgung notwendigen Leistung.<br />
Wenn Sie jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung<br />
zum Zahnarzt gehen, erhöhen sich die Festzuschüsse<br />
um bis zu 30 %.<br />
Was heißt „befundorientierter Festzuschuss“?<br />
Die Krankenkasse zahlt nicht einen prozentualen Anteil<br />
an den Gesamtkosten eines Zahnersatzes, sondern den<br />
„befundorientierten Festzuschuss“, wenn die geplante<br />
zahnprothetische Versorgung notwendig und einer<br />
anerkannten Methode entspricht. Das heißt, der Zuschuss<br />
der Krankenkasse orientiert sich am vorliegenden<br />
Befund.<br />
Ich bin von der Zuzahlung befreit. Muss ich trotzdem<br />
beim Zahnersatz zuzahlen?<br />
Versicherte, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze<br />
liegen, erhalten den doppelten Festzuschuss.<br />
Wenn Sie die Regelversorgung wählen, ist<br />
diese sogar zuzahlungsfrei, wenn Nichtedelmetall<br />
(NEM) verwendet werden. Sollten Sie mit Ihrem Einkommen<br />
oberhalb dieser Grenze liegen, kann die AOK<br />
PLUS prüfen, ob ein Teil Ihres Eigenanteils übernommen<br />
werden kann. Insgesamt gilt: Wenn Sie eine aufwändigere<br />
Versorgungsform wählen, verbleiben für Sie in<br />
den meisten Fällen Restkosten.<br />
Ich habe eine Genehmigung von der AOK PLUS für<br />
meinen Zahnersatz bekommen. Bis wann muss die<br />
Eingliederung vorgenommen werden?<br />
Ihr Zahnersatz muss innerhalb von 6 Monaten, gerechnet<br />
vom Tag der Genehmigung an, eingegliedert sein.<br />
Kann ich meinen Zahnersatz auch kostengünstig im<br />
Ausland machen lassen? Was zahlt die AOK PLUS<br />
dafür?<br />
Eine <strong>zahnärztliche</strong> Behandlung und eine Versorgung mit<br />
Zahnersatz ist in allen EU/EWR-Ländern einschließlich der<br />
Schweiz möglich. Der Anspruch auf die entsprechenden<br />
Festzuschüsse geht nicht verloren. Die Kosten werden zu<br />
den in Deutschland üblichen Sätzen von der AOK, abzüglich<br />
Abschläge für Verwaltungskosten, erstattet. Ihre<br />
Entscheidung sollte jedoch wohl überlegt sein, da bei<br />
auftretenden Mängeln und im Streitfall das Recht sowie<br />
die Gewährleistungsansprüche des Landes gelten, in denen<br />
die Behandlung durchgeführt wurde. Eine notwendige<br />
kostenlose Nachbesserung durch einen Zahnarzt in<br />
Deutschland ist in der Regel nicht möglich. In jedem Fall<br />
ist vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung durch die<br />
AOK PLUS erforderlich.<br />
2
Werden Implantate bezahlt?<br />
Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Implantatversorgung<br />
selbst, die Implantat Aufbauten und die<br />
Implantatbedingten Verbindungselemente besteht, mit<br />
Ausnahme bestimmter Indikationen, nicht. Die befundbezogenen<br />
Festzuschüsse werden jedoch gewährt, wenn<br />
der Zahnersatz auf Implantaten gelagert wird.<br />
Was ist unter dem Begriff Suprakonstruktion zu<br />
verstehen?<br />
Den auf dem Implantat getragenen Zahnersatz nennt<br />
man Suprakonstruktion. Das kann z.B. eine Krone, eine<br />
Totalprothese oder eine Brücke sein. Zu beachten ist,<br />
dass die z.B. für Einzelkronen notwendigen Implantataufbauten<br />
oder implantatbedingte Verbindungselemente<br />
nicht zur Suprakonstruktion gehören.<br />
Zahlt mir die AOK PLUS einen Festzuschuss für Suprakonstruktionen?<br />
Ja, unsere Versicherten haben grundsätzlich einen Anspruch<br />
auf einen Zuschuss für Suprakonstruktionen.<br />
Habe ich freie Zahnarztwahl?<br />
Ja, selbstverständlich haben Sie haben eine freie Zahnarztwahl.<br />
Wie ist die Gewährleistung bei Zahnersatz geregelt?<br />
Die Gewährleistung für Zahnersatz ist gesetzlich geregelt.<br />
Für die Regelversorgung und die gleichartige Versorgung<br />
besteht eine zweijährige Gewährleistungsfrist.<br />
Für eine andersartige Versorgung kann innerhalb von 3<br />
Jahren ein Mängelgutachten in Auftrag gegeben werden.<br />
Grundlage dafür bildet der Bundesmantelvertrag für<br />
Zahnärzte (Anlage 12 zum BMV-Z).<br />
Was können Sie bei Beschwerden an Ihrem Zahnersatz<br />
tun?<br />
1. Bei auftretenden Beschwerden an Ihrem Zahnersatz,<br />
haben Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist<br />
Ihrem behandelnden Zahnarzt die Möglichkeit zu<br />
einer kostenlosen Nachbesserung einzuräumen. Ein<br />
Behandlerwechsel ist in dieser Zeit grundsätzlich<br />
nicht möglich und würde unter Umständen den Verlust<br />
Ihrer Gewährleistungsansprüche zur Folge haben.<br />
2. Wenn die Beschwerden trotz Nachbesserungen weiter<br />
anhalten, geben Sie bitte eine Mängelanzeige<br />
in einer Filiale Ihrer AOK PLUS auf. Anschließend wird<br />
ein entsprechendes Mängelgutachten durch uns in<br />
Auftrag gegeben. Ein bestellter <strong>zahnärztliche</strong>r Gutachter<br />
untersucht Sie, schätzt die <strong>zahnärztliche</strong><br />
Behandlung auf Grundlage der <strong>zahnärztliche</strong>n Richtlinien<br />
und Fragestellungen ein und gibt entsprechende<br />
Empfehlungen zum Umgang und zur Abhilfe<br />
der vom Patienten vorgebrachten Probleme.<br />
3. Wenn Mängel festgestellt wurden, bitten wir Sie<br />
einen Termin mit Ihrem behandelnden Zahnarzt zu<br />
vereinbaren. Er wird die vorhandenen Mängel für Sie<br />
dann kostenfrei beseitigen.<br />
4. Sollten die nach einem Mängelgutachten durchgeführten<br />
Nachbesserungen nicht erfolgreich sein,<br />
bitten wir Sie die AOK PLUS zu informieren. Über den<br />
Prothetikeinigungsausschuss bzw. nachfolgend dem<br />
Prothetik-Einigungs-Beschwerdeausschuss kann eine<br />
erneute Begutachtung und Prüfung eventueller Re<br />
gressansprüche erfolgen. Bei Mängeln an prothetischen<br />
Versorgungen ist eine Prüfung durch den<br />
Prothetik Einigungsausausschuss nicht bei ausschließlich<br />
andersartigen Versorgungen möglich.<br />
5. Gegen die Entscheidung des Prothetik-Einigungs-<br />
Beschwerdeausschusses kann von den Beteiligten<br />
Klage beim zuständigen Sozialgericht eingelegt<br />
werden.<br />
3
Lexikon Zahnersatz<br />
Geschiebe Steckverbindung, die als Verbindungselement zwischen dem Restzahnbestand<br />
bzw. einzelnen überkronten Ankerzähnen und herausnehmbaren<br />
Zahnersatz dienen.<br />
Implantat Künstliche Zahnwurzel im Kiefer zum Einsatz eines fehlenden Zahnes, an der<br />
eine Krone, Brücke oder Prothese befestigt werden kann.<br />
Interimsprothese<br />
Provisorischer herausnehmbarer Zahnersatz, welcher aus ästhetischen und<br />
funktionellen Gründen bis zur Zeit der Eingliederung des definierten Zahnersatzes<br />
angefertigt wird (z .B. für die Zeit der Abheilung nach Zahnextraktion).<br />
Jacketkrone Veralteter Begriff für eine Kunststoffkrone ohne Metallgerüst. Heute werden<br />
u. a. Keramikkronen verwendet.<br />
Okklusion Kontakt zwischen den Zähnen des Ober- und Unterkiefers.<br />
Pfeilerzahn Zahn, auf dem Zahnersatz abgestützt wird, z.B. eine Brücke befestigt wird.<br />
Prothese Künstlicher, herausnehmbarer Ersatz von fehlenden Zähnen. Bei Teilprothesen<br />
sind noch eigene Zähne vorhanden, an denen die Ersatzzähne befestigt werden.<br />
Durch Totalprothesen werden alle Zähne eines oder beider Kiefer ersetzt.<br />
Sekundärkaries Randkaries. Eine an einem Füllungs- oder Kronenrand oder -bereich auftretende<br />
neue Karies. Häufigste Ursache sind Undichtigkeiten bei Kronen- oder Füllungsrändern<br />
im Zusammenhang mit schlechter Mundhygiene.<br />
Teilkrone Eine Krone, die nur einen Teil der natürlichen Zahnkrone bedeckt. Der Vorteil<br />
besteht darin, dass mehr gesunde Zahnsubstanz erhalten werden kann.<br />
Teleskopkrone Sie besteht aus einer Innen- und einer Außenkrone und dient der Befestigung<br />
eines herausnehmbaren Zahnersatzes.<br />
4
Veneers Hauchdünne, lichtdurchlässige Keramikschalen, die mit Spezialkleber auf die<br />
Zahnoberfläche aufgebracht werden. Veneers werden nicht von den gesetzlichen<br />
Krankenkassen bezuschusst.<br />
Regelversorgung Für den jeweiligen Befund festgelegte <strong>zahnärztliche</strong> und zahntechnische<br />
Leistung, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung<br />
nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse<br />
gewährleisten.<br />
Gleichartiger Zahnersatz<br />
Zahnersatz wird als gleichartig bezeichnet, wenn er die Regelversorgung<br />
umfasst, jedoch zusätzliche <strong>Leistungen</strong> hinzukommen (z. B. zusätzliche Verblendungen).<br />
Andersartiger Zahnersatz Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn eine andere Versorgungsform als<br />
die, welche in der Regelleistung für den jeweiligen Befund beschrieben ist,<br />
gewählt wird, z. B. eine Brückenversorgung anstelle von herausnehmbaren<br />
Zahnersatz.<br />
Festzuschüsse Die Bezuschussung von Zahnersatzleistungen beträgt 50 % und orientiert sich an<br />
den vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ festgesetzten Festzuschüssen. Ausschlaggebend<br />
ist dabei der jeweilige Befund. Jedem Befund ist eine Regelversorgung<br />
zugeordnet. Die Festzuschüsse decken durchschnittlich 50 % der Kosten für<br />
die notwendige Versorgung des Befundes ab und beinhalten das <strong>zahnärztliche</strong><br />
Honorar sowie die zahntechnischen <strong>Leistungen</strong> in der Regelversorgung.<br />
Bonusregelung Durch die Bonusregelung kann sich der Festzuschuss um 20 % bzw. 30 % erhöhen.<br />
Wichtig ist der lückenlose Nachweis der regelmäßig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen<br />
in den letzten 5 bzw. 10 Jahren durch das Bonusheft.<br />
Härtefallregelung Versicherte haben bei unzumutbarer Belastung einen Anspruch auf einen<br />
doppelten Festzuschuss. Erstattet werden jedoch nicht mehr als die tatsächlich<br />
entstandenen Kosten.<br />
Gewährleistung Für die Regelversorgung und die gleichartige Versorgung besteht eine zweijährige,<br />
für eine andersartige Versorgung eine dreijährige Gewährleistungsfrist.<br />
5
<strong>Thema</strong>: kieferorthopädische<br />
Behandlung<br />
Wer hat Anspruch auf kieferorthopädische<br />
Behandlung?<br />
Für unsere versicherten Kinder und Jugendlichen, die<br />
bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet haben, übernimmt die AOK PLUS die kieferorthopädische<br />
Versorgung auf Grundlage medizinisch<br />
begründeter Indikationsgruppen, bei denen eine Kieferoder<br />
Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen,<br />
Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu<br />
beeinträchtigen droht.<br />
In seltenen Ausnahmefällen (schweren Kieferanomalien)<br />
kann für Erwachsene bei entsprechender medizinischer<br />
Notwendigkeit die kieferorthopädische Behandlung<br />
durch die AOK PLUS übernommen werden.<br />
Der behandelnde Kieferorthopäde/Zahnarzt bewertet,<br />
ob die Behandlung der vorliegenden Kieferanomalie<br />
bei Erwachsenen nach KFO-Richtlinien möglich und<br />
somit eine Kassenleistung ist. Nur dann sollte ein Behandlungsplan<br />
ausgestellt werden.<br />
Ist eine Genehmigung einer kieferorthopädischen<br />
Behandlung bei der AOK PLUS erforderlich und wie<br />
erfolgt die Genehmigung?<br />
1. Der behandelnde Kieferorthopäde/Zahnarzt erstellt<br />
einen Behandlungsplan. Dieser Behandlungsplan ist<br />
der AOK PLUS vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung<br />
vorzulegen.<br />
2. Sowohl der Versicherte als auch der behandelnde<br />
Kieferorthopäde/Zahnarzt werden schriftlich informiert.<br />
3. Nach erfolgter Genehmigung kann mit der Behandlung<br />
begonnen werden.<br />
Wie erfolgt die Abrechnung der <strong>Leistungen</strong> zur kieferorthopädischen<br />
Behandlung?<br />
Der Kieferorthopäde/Zahnarzt rechnet die Behandlungskosten<br />
direkt mit der AOK PLUS ab. Vom<br />
Behandler erhalten Sie lediglich eine Rechnung über<br />
Ihren Eigenanteil je Quartal.<br />
Wie hoch ist mein Eigenanteil an den Kosten der<br />
kieferorthopädischen Behandlung?<br />
1. Die AOK übernimmt 80 % der Behandlungskosten,<br />
wenn ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung ist.<br />
2. Die restlichen 20 % der Kosten sind zunächst Ihr<br />
Eigenanteil.<br />
3. Den 20 %-igen Eigenanteil erstatten wir nach erfolgreichem<br />
Behandlungsabschluss.<br />
4. Bei zwei oder mehreren Kindern einer Familie, die<br />
gleichzeitig in Behandlung sind, in einem gemeinsamen<br />
Haushalt leben und die das 18. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben, übernehmen wir für das<br />
zweite und jedes weitere Kind vom Beginn der<br />
zeitgleichen Behandlung 90 % der Kosten. Ihr Eigenanteil<br />
für das zweite und jedes weitere Kind beträgt<br />
vom Beginn der zeitgleichen Behandlung dann nur<br />
10 % der Kosten.<br />
5. Wird die Behandlung des ersten Kindes beendet, erhöht<br />
sich ab dem nächsten Quartal für das zweite<br />
bzw. nächstfolgende Kind der Eigenanteil von 10 %<br />
auf 20 %.<br />
6
Beispiele zur Kostenübernahme bei mehreren Kindern:<br />
Beispiel 1<br />
Kind 1 Beginn der Behandlung<br />
am 30.06.2009<br />
Kind 2 Beginn der Behandlung<br />
01.10.2010<br />
Ende d. Behandlung f.<br />
Kind 2 am 20.02.2012<br />
Beispiel 2<br />
Kind 1 Beginn der Behandlung<br />
30.06.2009<br />
Kind 2 Beginn der Behandlung<br />
01.10.2010<br />
Ende d. Behandlung f.<br />
Kind 1 am 20.02.2012<br />
Der Eigenanteil für Kind 1<br />
beträgt 20 % der Behandlungskosten<br />
Der Eigenanteil für Kind 2<br />
beträgt 10 % der Behandlungskosten<br />
Für Kind 1 bleibt der Eigenanteil<br />
bei 20 %.<br />
Der Eigenanteil für Kind 1<br />
beträgt 20 % der Behandlungskosten.<br />
Der Eigenanteil f. Kind 2<br />
beträgt 10 % der Behandlungskosten.<br />
Der Eigenanteil für Kind 2<br />
erhöht sich ab 2.Quartal<br />
2012 auf 20 %, weil die Behandlung<br />
für Kind 1 abgeschlossen<br />
ist.<br />
Darf der Kieferorthopäde/ Zahnarzt private Zusatzleistungen<br />
anbieten?<br />
Wir übernehmen die Kosten für eine ausrei-chende,<br />
zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische<br />
Behandlung. <strong>Leistungen</strong>, die über dieses Maß hinausgehen,<br />
um zum Beispiel den Komfort zu steigern (thermoelastische<br />
Bögen) oder die Ästhetik (zahnfarbene<br />
Brackets) zu verbessern, kann Ihnen der Kieferorthopäde<br />
/Zahnarzt im Rahmen einer privaten Zusatzvereinbarung<br />
anbieten. Diese Kosten sind in vol-ler Höhe von<br />
Ihnen allein zu tragen und können nach erfolgreichem<br />
Abschluss der Behandlung nicht erstattet werden.<br />
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.<br />
Was ist beim Abschluss der Behandlung zu beachten?<br />
Wie erhalte ich mein Geld?<br />
Wir zahlen den von Ihnen geleisteten Eigen-anteil zurück,<br />
wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen<br />
wurde. Den erfolgreichen Abschluss der Behandlung<br />
bestätigt Ihnen Ihr Kieferorthopäde/ Zahnarzt. Es reicht<br />
eine formlose Bestätigung aus.<br />
Bestand während der gesamten Behandlungszeit bei<br />
der AOK PLUS ein Versicherungsverhältnis, so reichen<br />
Sie bitte die Original-Abschlussbescheinigung sowie die<br />
letzten zwei aktuellen Original-Eigenanteilsrechnungen<br />
bei Ihrer zuständigen Filiale ein.<br />
Begann die Behandlung bei einer anderen gesetzlichen<br />
Krankenkasse benötigen wir zusätzlich dazu die gesamten<br />
Eigenanteilsrechnungen aus dem Zeitraum der<br />
anderen gesetzlichen Krankenkasse.<br />
Für die Erstattung der Eigenanteile benötigen wir Ihre<br />
aktuelle Bankverbindung. Bei einer formlosen Einreichung<br />
der Unterlagen bitten wir Sie, die Richtigkeit der<br />
Angaben mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.<br />
Welche Krankenkasse ist für die Erstattung der Eigenanteile<br />
zuständig, wenn ich während der kieferorthopädischen<br />
Behandlung bei mehreren Krankenkassen<br />
versichert war?<br />
Die Erstattung aller Eigenanteile erfolgt bei der Krankenkasse,<br />
wo sie beim Abschluss der kieferorthopädischen<br />
Behandlung versichert sind. Sollten Sie während<br />
einer Behandlung erst zur AOK PLUS gewechselt<br />
sein, reichen Sie bitte zum Abschluss der Behandlung<br />
alle Quartalsrechnungen über die Eigenanteile ein.<br />
7
Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung im Regelfall?<br />
Die Behandlung dauert in der Regel 5 Jahre (3 Jahre aktive Behandlung<br />
und 2 Jahre Stabilisierungsphase).<br />
Kann ich den Kieferorthopäden/kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt<br />
während der kieferorthopädischen Behandlung wechseln?<br />
Ein Behandlungswechsel kann nur bei wichtigen Gründen (Wohnortwechsel<br />
oder gestörtem Vertrauen) erfolgen. Setzen Sie sich deshalb<br />
bitte mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gern.<br />
Wie muss ich mich bei einem Kassenwechsel während des Behandlungszeitraums<br />
verhalten?<br />
Wir fordern für Sie die entsprechenden Unterlagen bei Ihrer bisherigen<br />
Krankenkasse an. Bitte informieren sie Ihren Kieferorthopäden/Zahnarzt<br />
über ihren Kassewechsel.<br />
8