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ERHOLUNGSAUFENTHALT FÜR PFLEGENDE ... - IG-Pflege

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Erholungsaufenthalt für pflegende Angehörige 2012Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) bietet auch für 2012 Erholungsaufenthalte für pflegende Angehörige imLebens.Resort Ottenschlag, einem Gesundheitszentrum im Waldviertel/Niederösterreich an:➣ Lebens.Resort Ottenschlag3631 Ottenschlag, Xundheitsstraße 1www.lebensresort.atTermin: Sonntag, 26. August bis Samstag, 8. September 2012Im Rahmen eines 14-tägigen Aufenthaltes sollen den pflegenden Angehörigen neben der körperlichen undseelischen Erholung auch wichtige Tipps und Hilfestellung für die häusliche <strong>Pflege</strong> mitgegeben werden.Der stationäre Aufenthalt im Lebens.Resort Ottenschlag umfasst ein abwechslungsreiches und umfangreichesLeistungsspektrum. Neben der Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer mit Xund-Genießer-Vollpensionwird ein aktives und informatives Rahmenprogramm angeboten. Durch verschiedene Fachkräfte (Psychologen,Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sportwissenschaftler etc.) werden die Themen Zeitmanagement,Hilfsmittel/Ergonomie, Spannungsfelder in der <strong>Pflege</strong> von Angehörigen, Entspannungstechniken, in Formvon Schulungen und Workshops behandelt. Zu den weiteren Programminhalten zählt auch das aktive Bewegungsprogramm(Nordic Walking, Wirbelsäulen-Gymnastik etc.). Auch der Erholungseffekt kommt nichtzu kurz. In der Freizeit steht den Teilnehmern der geschmackvoll gestaltete Wohlfühlbereich mit finnischerSauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Whirlpool, Außensauna, Innen- und Außenbecken sowie die Ruheräumedes Lebens.Resorts Ottenschlag zur Verfügung.<strong>Pflege</strong>nde Angehörige müssen folgende Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, um an diesem 14-tägigen stationärenErholungsaufenthalt teilnehmen zu können:• aufrechte Kranken- und/oder Pensionsversicherung nach dem GSVG• die Hauptlast der <strong>Pflege</strong> einer Person tragen, für die <strong>Pflege</strong>geld ab der Stufe 3 bezogen wird• es dürfen keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die die Teilnahme an den oben beschriebenenProgramminhalten ausschließtDie Aufenthaltskosten werden mit Ausnahme einer geringen Zuzahlung, die vom Versicherten/pflegendenAngehörigen zu tragen ist, von der SVA übernommen. Die Zuzahlung beträgt je nach Einkommenshöhe7,04 bis 17,10 Euro täglich und wird nach Absolvierung des Aufenthaltes von der SVA dem Beitragskontoangelastet bzw. von der Pension einbehalten.INFO_Erholungsaufenthalt für pflegende AngehörigeBitte wenden!


Vom Versicherten/pflegenden Angehörigen ist ein formloser Antrag unter Beilage der aktuellen <strong>Pflege</strong>geldeinstufungan das Competence Center Gesundheitsförderung zu stellen:Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen WirtschaftCompetence Center Gesundheitsförderung7001 Eisenstadt, Osterwiese 2Tel. 05 08 08-3083, Fax: 05 08 08-2259e-mail: CC.GF@svagw.atIm Hinblick auf die begrenzte Teilnehmeranzahl werden die Anträge nach dem Zeitpunkt des Einlangensberücksichtigt.Um <strong>Pflege</strong>nden eine Auszeit zu ermöglichen, unterstützt sie die SVA mit Informationen über diverse <strong>Pflege</strong>stellenund Zuschüsse.Für nähere Informationen wenden Sie sich an die Fachabteilung der SVA, insbesondere an Herrn Steinbauerunter der Telefonnummer 05 08 08-3589.Mit vorzüglicher HochachtungIHRE SOZIALVERSICHERUNGSANSTALTDER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT

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