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2010 - SGB - CISL

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Abschreibbareund absetzbareAufwendungen(Die Ausgaben können nurberücksichtigt werden, wenn sieim Jahr 2009 getätigt wurden)Ausgaben für ärztliche Leistungen für sich und diezu Lasten lebenden Familienangehörigen. Der Steuerabzugwird auf jenen Restbetrag berechnet, der129,11 Euro übersteigt.• Allgemein medizinische Leistungen (auch Homöopathie).• Apotheken-Kassenbelege können nur abgeschriebenwerden wenn die genaue Bezeichnung desArzneimittels, die Art und Menge des Produkts,sowie die Steuernummer des Steuerpflichtigenangegeben sind.ABSCHREIBBARE AUFWENDUNGEN• Ausgaben für Ankauf oder Miete von Prothesenund sanitären Hilfsmittel.• Ausgaben für spezialisierte ärztliche Dienstleistungen.• Ausgaben für chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte.Wir möchten darauf hinweisen, dass Leistungen vonnichtärztlichen Fachpersonen wie z.B. Physiotherapeuten,Psychologen usw. nur geltend gemachtwerden können, wenn eine ärztliche Verschreibungvorliegt.Bei ärztlichen Leistungen, für die eine Rückvergütunggewährt wurde, kann nur der Differenzbetragzwischen dem bezahlten Betrag und der Rückvergütungin Abzug gebracht werden.Passivzinsen für Hypothekardarlehen zum Kauf einerImmobilie, die als Erstwohnung genutzt wird- Darlehensvertrag;- Kaufvertrag;- jährliche Erklärung der Bank, welche die Bezahlungder Zinsen belegt.Passivzinsen für Hypothekardarlehen zum Bauoder zur Sanierung (Art. 31, Abs. 1 Buchst. d) einerImmobilie, die als Erstwohnung genutzt werden soll- Darlehensvertrag;- Baubeginnerklärung;- Rechnungen für Bau-/Sanierungsarbeiten.6<strong>SGB</strong><strong>CISL</strong> - Steuerhandbuch <strong>2010</strong>

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