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Ordnungsamt (32) - Landkreis Ammerland

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Ausländer- und AsylrechtAsylbewerberDer Zuzug von Asylbewerbern nach Deutschland hatsich in den letzten Jahren stark verringert. Als Folgedavon sind die Zuweisungen von Asylbewerbern in den<strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong> stark zurückgegangen. Es erfolgenderzeit nur noch Zuweisungen von neugeborenenKindern und engen Verwandten von bereits im <strong>Ammerland</strong>lebenden Ausländern.Kalenderjahr Anzahl AusländerZuweisung Asylbewerber2001 3.284 1302002 3.359 14<strong>32</strong>003 3.425 152004 3.297 282005 3.291 162006 bis 30.06. 3.286 3Weit über 90 % der Asylbegehren von Asylbewerbernwerden abgelehnt. Allerdings kommen in der Folge dieseAusländer ihrer Ausreiseverpflichtung gewöhnlich nichtnach, sondern halten sich weiter geduldet in Deutschlandauf. Im Berichtszeitraum betrug die Zahl der im<strong>Ammerland</strong> geduldeten Personen:2001 2692002 3302003 36<strong>32</strong>004 3182005 3192006 bis 30.06. 317Bei rund 80 Personen dieses Kreises handelt es sich umFlüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, derenRückführung bislang nicht möglich war.AbschiebungenBei der überwiegenden Mehrheit der übrigen geduldetenPersonen ist die Identität nicht geklärt, so dass eineAbschiebung nicht möglich ist. Ein Hauptschwerpunktder Arbeit in der Ausländerbehörde liegt deshalb derzeitin der Aufklärung der Identität der betroffenen Personen,um eine Abschiebung in das Heimatland einleiten zukönnen.Sofern es der Ausländerbehörde gelingt, die Identität zuklären und Passersatzpapiere zu erhalten, wird der Ausländerabgeschoben. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong> schiebtdurchschnittlich 18 Personen jährlich ab.AusländerrechtWie der obigen Tabelle zum Stichwort Asylbewerber zuentnehmen ist, pendelt die Zahl der Ausländer im <strong>Ammerland</strong>seit Jahren um 3.300 (dies gilt auch für dievorhergehende Wahlperiode). Eine Herausforderung imzurückliegenden Berichtszeitraum war die durch dasInkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum01.01.2005 erfolgte Ablösung des bisherigen Ausländergesetzesdurch das Aufenthaltsgesetz. Verwaltungsvereinfachungenbei Unionsbürgern steht ein erheblicherVerwaltungsmehraufwand bei Drittstaatsangehörigengegenüber. Nach den Terroranschlägen in den vergangenenJahren ist es wegen einer Vielzahl von vorgegebenenSicherheitsanfragen an verschiedenste Sicherheitsbehördenzu einer längeren Bearbeitungszeit vonAnträgen auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissengekommen. Passaufkleber unterliegen höheren sicherheitstechnischenStandards als bislang, ihre Anfertigungist technisch sehr viel aufwändiger geworden.Das Ausländerzentralregister (AZR), in dem seit den60er Jahren bundesweit alle in Deutschland lebendenAusländer erfasst werden, ist neu gestaltet worden. ImZuge dessen müssen erheblich mehr Daten als bisherdorthin gemeldet werden. Die Datenübermittlung an dasAZR erfolgt seit Mai 2005 per Filetransfer, d. h. im elektronischenOnline-Verfahren.Seit Mitte 2003 erfolgt die Bearbeitung von Zustimmungsanfragenunserer Botschaften im Ausland zurErteilung von Visa im AZR-Visa-Online-Verfahren überdas Testa-Netz. In diesem geschlossenen System könnenVisaanfragen deutscher Botschaften erheblichschneller bearbeitet und Antworten direkt übermitteltwerden.Das Aufenthaltsgesetz erlaubt eine Erwerbstätigkeit derAusländer bei bestimmten Aufenthaltstiteln kraft Gesetzes.Die Zuständigkeit für die Erteilung von Arbeitserlaubnissenbei den übrigen Aufenthaltstiteln hat die Ausländerbehördevon der Bundesagentur für Arbeit übernommen.Die Bundesagentur ist im Erlaubnisverfahrenzu beteiligen. An eine negative Stellungnahme der Bundesagenturist die Ausländerbehörde gebunden.Mit dem Zuwanderungsgesetz sind seit dem 01.01.2005Integrationskurse für Ausländer eingeführt worden. Im<strong>Ammerland</strong> führen zwei Kursträger (KVHS und LEB)diese Integrationskurse durch. Für die Verpflichtung zurTeilnahme an Integrationskursen und die Überwachungder regelmäßigen Teilnahme ist die Ausländerbehördezuständig.VerpflichtungserklärungenPersonen aus bestimmten Ländern bekommen ein Visumfür einen Besuchsaufenthalt in Deutschland nurunter der Voraussetzung, dass sich ein Gastgeber inDeutschland gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet,für alle im Zusammenhang mit dem Besuch entstehendenKosten (z. B. für Lebensunterhalt, Wohnraum,Krankheits- und Pflegefall) aufzukommen. Von der Ausländerbehördewird bei Aufnahme der Verpflichtungserklärungdie Identität, vorhandener Wohnraum und dieBonität des Einladers überprüft.Im Berichtszeitraum wurde die folgende Anzahl an Verpflichtungserklärungenaufgenommen:2001 5942002 5262003 5442004 47<strong>32</strong>005 4892006 bis 30.06. 278Zur Unterstützung der Bearbeitung wurde zum01.01.2003 eine entsprechende Software angeschafft.


EinbürgerungIm Berichtszeitraum wurde die folgende Anzahl vonPersonen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong> eingebürgert:2001 962002 1352003 11<strong>32</strong>004 1272005 912006 bis 30.06 62Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong> ist seit dem 01.01.2000 fürdie Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen zuständig.Nach Auflösung der Bezirksregierung zum 31.12.2004wurden von dort noch einige Altfälle übernommen.Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum01.01.2005 wurde auch das Staatsangehörigkeitsgesetzneu gefasst. Einbürgerungsvorschriften aus dem bis31.12.2004 geltenden Ausländergesetz wurden in dasStaatsangehörigkeitsgesetz mit aufgenommen.Im Jahr 2004 wurde öffentlich bekannt, dass eingebürgertePersonen nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeitihre alte, vor der Einbürgerung aufgegebeneStaatsangehörigkeit wiedererworben haben. Seit dem01.01.2000 führt dies zum automatischen Verlust derdeutschen Staatsangehörigkeit. Im Vorfeld der Bundestagswahlim Jahr 2005 gewann dieses Thema an Brisanz,da die in Frage kommenden Personen in denEinwohnermelde- und Wahlregistern fälschlicherweiseals deutsche Staatsangehörige geführt wurden.Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich vorallem um türkische Staatsangehörige. In Zusammenarbeitmit den Meldeämtern wurden alle seit 1999 eingebürgerten,in Frage kommenden ehemaligen türkischenStaatsangehörigen angeschrieben und befragt, ob siedie türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben haben.Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong> haben 15 Personen zugegeben,die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworbenzu haben. Da alle Personen sich gut in Deutschlandintegriert haben, konnte allen ein Aufenthaltstitel erteiltwerden. Ausweisungen oder Abschiebungen waren nichtnotwendig. Zum Teil haben die betroffenen Personenbereits wieder Einbürgerungsanträge gestellt.Katastrophenschutz, Feuerschutz, Technische ZentraleLeitstelleTelefon-/Funkgespräche:2001 2002 2003 2004 2005 2006 bis30.06.30.027 31.796 <strong>32</strong>.727 20.342 27.244 12.037Notrufe:2001 2002 2003 2004 2005 2006 bis30.06.7.892 9.121 9.648 8.036 12.688 5.305Die Betreuung der Technischen Zentrale ist geprägt voneiner ständigen Anpassung an den Stand der Technik.Hierzu gehört die laufende Erneuerung/Verbesserungdes Materials im Bereich der vorzuhaltenden Spezialgeräte(z. B. für Gefahrgutunfälle u. LKW-Unfälle), die AusundFortbildung der Disponenten und die Optimierungder ihrer Arbeit zugrundeliegenden Kommunikationstechnik.Hierzu konnte z. B. im März 2006 die Inbetriebnahmeeines neuen Leitstellenrechners/-programmserfolgen.Das Sachgebiet ist neben den laufenden Aufgaben insbesonderegeprägt durch die Wahrnehmung von Projektaufgaben.Hierzu gehörte in jüngerer Vergangenheit die Planung/Vorbereitungdes Neubaus der Fahrzeughalle mitSchlauchwaschanlage und Trockenturm.Seit 2003 ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong> Mitglied in derArbeitsgemeinschaft Leitstelle zur Errichtung und zumBetrieb einer gemeinsamen (Groß-) Leitstelle der <strong>Landkreis</strong>e<strong>Ammerland</strong>, Cloppenburg, Oldenburg, Wesermarschund der Städte Oldenburg und Delmenhorst. DieArbeitsgemeinschaft übernimmt Datenerhebungen,Kostenrechnungen und weitere Vorbereitungen, umSynergieeffekte im Sinne einer wirtschaftlicheren Betriebsweiseherauszustellen. Die Gründung einer Anstaltöffentlichen Rechts zum Betrieb einer solchen Großleitstelleist noch in 2006 geplant.Ebenfalls im Jahre 2003 wurde die ArbeitgemeinschaftTierseuchen ins Leben gerufen, an der neben dem<strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong> die <strong>Landkreis</strong>e Aurich, Leer, Wesermarschund die Stadt Emden beteiligt sind. DiesesGremium übernimmt die Abstimmung zur Bildung einesgemeinsamen Krisenzentrums bei allen internen Maßnahmenzur Vorbereitung auf eine Tierseuche.KatastrophenschutzLaufende Aufgabe in diesem Bereich ist die Überprüfungund Veranlassung von Maßnahmen zur Erhaltung derEinsatzbereitschaft des Katastrophenschutzstabes des<strong>Landkreis</strong>es <strong>Ammerland</strong> und der entsprechenden Einheitenim Katastrophenfall.Darüber hinaus sind immer wieder besondere Projektedurchzuführen, deren Entstehung der Umwelt- bzw.Sicherheitslage geschuldet sind. Hierzu gehörten injüngerer Vergangenheit die Erstellung eines Pockenalarmplanesund die Durchführung einer entsprechendenÜbung zur Erprobung, die mit dem Gesundheitsamtund der Feuerwehr in Wiefelstede gefahren wurde.Darüber hinaus war die Erstellung eines Sonderplanesfür Betriebe erforderlich, die der Seveso II-Richtlinieunterfallen. Diese Richtlinie regelt die Verarbeitung undLagerung bestimmter umweltrelevanter Stoffe.Letztlich ist im Rahmen des Bevölkerungsschutzes dieVorhaltung von Verteilungsstellen für Jod-Tablettengeplant, um bei eventuellen kerntechnischen Unfällenvorbeugend tätig werden zu können.


Sonstige BereicheDie Anträge auf Unabkömmlichstellungen für Wehrpflichtigein ihren Anstellungsbetrieben sind gesunken. Hintergrundist die Tatsache, dass die Bundeswehr nichtmehr alle Wehrpflichtigen einzieht.NamensänderungenSammlungen/LotterieausspielungenVerfahrennachdemHeilpraktikergesetzVersammlungen/Demos2001 2002 2003 2004 2005 2006bis30.06.15 23 41 41 36 112 1 1 1 3 110 15 31 15 15 114 9 18 2 1 1Märkte 10 9 12 7 9 8Pflege-56 62 60 72 62 31versiche-rungUnabkömmlichstellung34 17 10 7 6 10Aus der o. a. Tabelle ist eine kontinuierliche Steigerungder Antragszahlen bei Namensänderungen ersichtlich. Ineinem Großteil dieser Fälle wird eine Namensänderungfür ein Kind aus einer geschiedenen Ehe beantragt.In den Verfahren nach dem Heilpraktikergesetz ist dieZuverlässigkeit der Antragsteller und deren Geeignetheitzu überprüfen. Neben eigenen Ermittlungen ist auchausschlaggebend ein Votum des Gesundheitsamtesnach Beteiligung des Gutachterausschusses für Heilpraktiker.Gekennzeichnet ist dieser Bereich durch dieTatsache, dass fast jeder Antragsteller mehr als einePrüfung benötigt, um zugelassen zu werden, so dasssich der Arbeitsaufwand entsprechend erhöht.Die Zahl der Marktveranstaltungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong>bewegt sich seit Jahren auf annähernd gleichemNiveau. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die durch dieAuflösung der Bezirksregierung auf den <strong>Landkreis</strong> verlagerteZuständigkeit für die Genehmigung von Messenund Ausstellungen, welche nicht jährlich stattfinden,auswirkt.Der Bereich Pflegeversicherung betrifft die Bußgeldfällegegen Selbstständige, welche ihrer Verpflichtung zumAbschluss eines entsprechenden Vertrages nicht nachkommenbzw. die mit Beiträgen im Rückstand sind. DerGesetzgeber hat hierzu Sanktionen vorgesehen, um dieSozialschädlichkeit einer fehlenden Versicherung abwendenzu können.


WaffenDie Anzahl der Waffenbesitzkarteninhaber bzw. Anzahl der Waffen betrug in den Jahren 2001 bis 2005:Waffenbesitzkarteninhaber:Erwerbsgrund 2001 2002 2003 2004 2005 2006 bis30.06.besondere Gefährdung 2 2 2 2 2 2Sicherheitsunternehmen0 0 0 0 35 39Sportschützen 368 383 399 416 451 469Jagdscheininhaber 1065 1088 1102 1121 1142 1155Waffensammler und27Sachverständige 24 26 26 27 28Erben 286 294 299 361 371 345Altbesitz 1367 1367 1367 1478 1367 1342Sonstige 105 108 126 124 141 135Gesamt <strong>32</strong>17 <strong>32</strong>68 3<strong>32</strong>1 3529 3537 3514Zahl der Waffen:Erwerbsgrund 2001 2002 2003 2004 2005 2006 bis30.06.besondere Gefährdung 2 2 2 2 2 2Sicherheitsunternehmen0 0 0 0 31 31Sportschützen 761 791 823 936 935 939Jagdscheininhaber 5142 5295 5389 5527 5629 5688Waffensammler und1346 1467 1467 1524 1522 1446SachverständigeErben 505 524 540 661 616 623Altbesitz 2588 2588 3080 2779 2585 2525Sonstige 120 126 134 150 157 169Gesamt 10464 10793 11435 11579 11477 11423Vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Ammerland</strong> verwaltete ortsfeste Schießstandanlagen:von 1996 bis 1998: 47von 1999 bis 2000: 46von 2001 bis heute: 44

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