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AG Essen 131 C 110-99.pdf - Väter aktuell

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Familiengericht gegenüber, dass sich seit Jahren über die EMRK hinweg setzt.Es ist ein richtiger Weg, auch die Zivilgerichte einzuschalten, die sich offensichtlichgenauer an die geltenden Grundgesetze halten als die Familiengerichte, die sich zu ofthinter dem unklaren FGG verstecken.Die Entscheidung ist auch konsquent, da die seitens der Kindesmutter vorgetragenenVorwürfe sexuellem Missbrauches nicht zu einem Umgangsausschluss führen dürfen.Mittlerweile liegt uns in dieser Familiensache auch das Gutachten der von derStaatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen vor, dem Gutachten ist zu entnehmen,dass die sexuellen Missbrauchsvorwürfe von der Kindesmutter dem Kind wie einTheaterstück eingeübt wurden. Der Vater ist nachhaltig von jeglichem Verdachtfreigesprochen worden.Hervorhebungen durch AEfK© Urheberrechtsvermerk: Wir erlauben ausdrücklich die Weitergabe und Verlinkungunserer Veröffentlichungen und Zusammenstellungen, wenn diese Veröffentlichungen miteinem Hinweis auf den Arbeitskreis Eltern für Kinder (e.V.) und Angabe der Internetadressewww.aefk.net verbunden sind. Frei für den privaten nicht kommerziellen Gebrauch.

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