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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandHersteller08-1003-A03-V01PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR6-9020Gewe GmbHSeite 1 von 4AuftraggeberGewe GmbHFuchsstr. 85-8767688 RodenbachQA 05 113 06024PrüfgegenstandModellTypRadgrößeZentrierartPKW-SonderradASA Germany - GW10AAR6-90209,0Jx20H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)S4 AR6-9020 S4 / Ø72,5 / 56,1 5/114,3/56,1 40 880 2300KennzeichnungenHerstellerzeichen -Radtyp und Ausführung AR6-9020 (s.o.)Radgröße9,0Jx20H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen JAWHerkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrAbrollumfang(mm)BefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 -PrüfungenDas Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unterder Gutachten Nr. 081003 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungSubaruinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandHersteller08-1003-A03-V01PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR6-9020Gewe GmbHHandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 4Auflagen undHinweiseSubaru B9/Tribeca 180,190 255/45R20 K1a K1b K30 A02 A04 A05WXe13*2001/116*0190*..180,190 275/40R20 K1c K2b K30 K41 K42 A06 A08 A09A12 A16 A21S01Auflagen und HinweiseA02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßignicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. FürFahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. DieVentile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandHersteller08-1003-A03-V01PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR6-9020Gewe GmbHSeite 3 von 4K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichenderFreiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum Lambsheim im August 2008durchgeführt.Die Verwendungsprüfung fand am 17.12.2008 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandHersteller08-1003-A03-V01PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR6-9020Gewe GmbHSeite 4 von 4PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 17.Dezember 2008Haasis00130567.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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