9.3.5 Schleswig-Holstein
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VD18<br />
Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />
Christian Baier Seite 1<br />
<strong>9.3.5</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
<strong>9.3.5</strong>.1 Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration<br />
Stärkung der Integrationsarbeit vor Ort<br />
Diese Richtlinie hat das Ziel, innovative Prozesse in der kommunalen Integrationsarbeit<br />
zu initiieren. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen für die Integration<br />
durch die Entwicklung von Strategien und Konzepten sowie die Wahrnehmung<br />
von Integration als Querschnittsaufgabe in den Kommunen verbessert<br />
werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise und Ämter mit Sitz in<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>.<br />
Die Richtlinie ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2011.<br />
2010 stehen hierfür eine Viertel Million Euro zur Verfügung.<br />
Förderfähig sind die anteiligen Personal- und Sachausgaben für Projekte im<br />
kommunalen Bereich, die insbesondere folgenden Inhalten oder Zielen dienen:<br />
• Verbesserung der Integration vor Ort z.B. durch<br />
• Maßnahmen zur Verankerung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund<br />
als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung,<br />
• Maßnahmen zur Erarbeitung und Umsetzung von Integrationsstrategien,<br />
Konzepten, Zielvereinbarungen kommunaler Integrationspolitik vor Ort,<br />
• Maßnahmen zur Erarbeitung und Umsetzung von Projektideen,<br />
• Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit z.B. durch:<br />
gemeinsame Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen und Prozesse,<br />
Realisierung von Synergien bezüglich der eingesetzten finanziellen und personellen<br />
Mittel,<br />
• Übernahme erfolgreicher Projektkonzeption z.B. durch:<br />
Transfer von Erkenntnissen, Produkten und Praktiken von der Kreisebene auf<br />
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder<br />
• Stärkung der interkulturellen Kompetenz z.B. durch:<br />
Beteiligung von Organisationen, Verbänden und Vereinen in kommunale<br />
Integrationsnetzwerke sowie Unterstützung der Aktivitäten vor Ort und Einbettung<br />
entsprechender Maßnahmen in die kommunale Integrationspolitik.<br />
Erstattungsfähig sind auch externe Beratungsleistungen.<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
Fçrderziel:<br />
kommunale<br />
Integrationsarbeit<br />
Fçrderschwerpunkte
9/3.5 Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen<br />
Seite 2 Christian Baier<br />
Antragstellung<br />
Fçrderziel<br />
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung<br />
mit Höchstbetragsbegrenzung. Der / die Zuwendungsempfänger/in soll eine<br />
Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen<br />
Aufwendungen erbringen. Personalausgaben können in Anlehnung an den<br />
TVÖD anerkannt werden. Beschäftigungsverhältnisse unter der Sozialversicherungsgrenze<br />
werden nicht gefördert. Für Personalgemeinkosten und Sachkosten<br />
werden bis zu 30 Prozent der Personalkosten als förderfähig anerkannt.<br />
Der Landeszuschuss pro Antrag soll im Regelfall 10.000 Euro nicht übersteigen.<br />
Im Einzelfall ist die Erhöhung des maximalen Festbetrages bis zum zweifachen<br />
des Regelfalls möglich, bei besonders innovativen Projekten, die über<br />
die Gebietsgrenzen hinaus Wirkung entfalten, z.B. bei Projekten, die von mehreren<br />
Kommunen gemeinsam durchgeführt werden oder bei Projekten, die<br />
besonders breite, nachhaltige Wirkungen erzielen.<br />
Zuwendungsanträge sind schriftlich an das Innenministerium des Landes<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>, Referat IV 617, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, zu<br />
richten.<br />
Richtlinie und Antragsunterlagen sind online verfügbar unter http://www.<br />
schleswig-holstein.de/MJGI > Zuwanderung und Integration > Integration ><br />
Kommunale Integrationsarbeit. Dem Antrag sind eine Erläuterung der vorgesehenen<br />
Maßnahme sowie ein Finanzierungsplan beizufügen.<br />
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration<br />
Lorentzendamm 35<br />
24103 Kiel<br />
Tel. 04 31-9 88-0<br />
<strong>9.3.5</strong>.2 Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr<br />
Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte<br />
Jugendliche<br />
Im Rahmen des „Zukunftsprogramm Arbeit“, das mit Mitteln des Europäischen<br />
Sozialfonds, Landesmitteln, kommunalen und privaten Mitteln für die Jahre<br />
2007–2013 finanziert wird, fördert das Land Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze<br />
schaffen für:<br />
a) Altbewerber/innen (Ausbildungsplatzsuchende mit maximal Hauptschulabschluss,<br />
die sich bis zum 30. September des Vorjahres oder früher bei der<br />
Agentur für Arbeit vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben),<br />
b) Ausbildungsabbrecher/innen sowie Auszubildende aus Insolvenzbetrieben,<br />
die eine Anschlussausbildung im bisherigen Beruf finden,
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Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />
Christian Baier Seite 3<br />
c) Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung<br />
in Arbeit nach dem SGB II haben.<br />
Gewährt wird ein Zuschuss:<br />
• in Höhe von 120 Euro pro Monat für längstens 24 Monate für Jugendliche<br />
nach dem Programmpunkt a) und c),<br />
• in Höhe von max. 1.440 Euro pro Platz für Jugendliche nach dem Programmpunkt<br />
b).<br />
Anträge auf eine Zuwendung können ausbildungsberechtigte kleine und mittlere<br />
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und der<br />
Landwirtschaft stellen, die ihre Betriebs- bzw. Ausbildungsstätte in <strong>Schleswig</strong>-<br />
<strong>Holstein</strong> haben und darüberhinaus weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigen<br />
und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro<br />
erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro<br />
beläuft. Der Ausbildungsplatz für die geförderten Jugendlichen muss im Vergleich<br />
zum Durchschnitt der letzen drei Jahre zusätzlich geschaffen werden.<br />
Förderanträge können bei der Investitionsbank <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> (IB), Postfach<br />
11 28, 24100 Kiel gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn<br />
der Ausbildung erfolgen.<br />
Grundlage für die Förderung sind die „Rahmenrichtlinie Prioritätenachse B“,<br />
sowie die „ergänzenden Förderkriterien B 1“, die online verfügbar sind unter:<br />
www.ib-sh.de/1364/#c7214.<br />
Hinweis: Die Förderung der unter Ziffer a) und c) genannten Personen sowie<br />
derjenigen Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Ziffer b), deren Vermittlung<br />
in ein die Ausbildung fortführendes Ausbildungsverhältnis wegen in ihrer<br />
Person liegenden Umstände erschwert ist, wird bis zum 31. Dezember 2010<br />
ausgesetzt. In diesen Fällen ist eine Förderung über den Ausbildungsbonus des<br />
Bundes möglich.<br />
Weiterführende Informationen, Anträge und Beratung:<br />
Investitionsbank <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Fleethörn 29 –31<br />
24103 Kiel<br />
Tel. 04 31-99 05-22 22<br />
http://www.ib-sh.de/zparbeit<br />
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
Antragstellung
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Seite 4 Christian Baier<br />
Hintergrund<br />
Handlungsfelder<br />
<strong>9.3.5</strong>.3 Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit<br />
Kinder und Jugend Aktionsplan <strong>Schleswig</strong> <strong>Holstein</strong><br />
Der Kinder und Jugendaktionsplan wurde von der Landesregierung erstmalig<br />
im Juni 2005 im Rahmen einer landesweiten Diskussion vorgestellt. Ziel des<br />
Kinder und Jugendaktionsplans ist es, die Kinder-, Jugend und Familienpolitik<br />
als Querschnittspolitik zu verankern und den Dialog mit Kommunen, Wirtschaft,<br />
Verbänden sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen zu eröffnen. Politikfeld-<br />
und fachübergreifend sollen so gemeinsame Ideen entwickelt und<br />
gemeinsame Kräfte gebündelt werden.<br />
Der KJAP enthält Projekte und Maßnahmen, die in sechs verschiedenen Handlungsfeldern<br />
gemeinsam mit Kooperationspartnern umgesetzt werden:<br />
1. gesundes Aufwachsen ermöglichen<br />
Ziele:<br />
• gesundheitliche Risiken frühzeitig erkennen<br />
• gesundheitliche Risiken vermeiden<br />
• gesundheitsfördernde Kompetenzen stärken<br />
2. Familien stärken<br />
Ziele<br />
• Elternverantwortung und Familienkompetenz stärken<br />
• Familienalltag entlasten und unterstützen<br />
• Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards fördern<br />
3. Kinder und Jugendliche schützen<br />
Ziele<br />
• Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung<br />
schützen<br />
• Rahmenbedingungen für wirksamen Schutz schaffen<br />
• Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen<br />
stärken
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Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />
Christian Baier Seite 5<br />
4. Chancengerechte Bildung gestalten<br />
Ziele<br />
• benachteiligte Kinder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gezielt<br />
fördern<br />
• soziale und persönliche Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken<br />
• Kooperation von Jugendhilfe und Schule weiterentwickeln<br />
5. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken<br />
Ziele<br />
• Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Kommune, Schule und<br />
KITA stärken<br />
• Partizipation benachteiligter Gruppen weiterentwickeln<br />
• gesellschaftliche Teilhabe generationsübergreifend ausbauen<br />
6. Jugendkultur und Jugendtourismus fördern<br />
Ziele:<br />
• selbstbestimmtes Engagement und Verantwortungsgefühl von Kindern und<br />
Jugendlichen fördern<br />
• kulturelle Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken<br />
• Förderung von Jugendbegegnungen und Jugendbildung<br />
Unter dem Dach des Kinder und Jugendaktionsplans werden Projekte von<br />
öffentlichen und privaten Fördermittelgebern zusammengefasst. Teilweise<br />
befinden sie sich bereits in der Umsetzungsphase. Die Entwicklung und Durchführung<br />
von Vorhaben des Kinder- und Jugend-Aktionsplans erfolgt beim<br />
öffentlichen Fördermittelgeber im Rahmen vorhandener Förderprogramme und<br />
Hauhaltsansätze.<br />
Weitere Informationen und Kontakt:<br />
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit<br />
Abteilung Kinder, Jugend und Familie, Landesjugendamt<br />
Referat für Planung, Koordinierung, Kinder- und Jugend-Aktionsplan Beteiligung<br />
von Kindern und Jugendlichen<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich
9/3.5 Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen<br />
Seite 6 Christian Baier<br />
Fçrderziel<br />
Ausgewählte<br />
Fçrderbereiche<br />
Annette Stabenow<br />
Adolf-Westphal-Str. 4<br />
24143 Kiel<br />
Tel. 04 31-9 88-24 90<br />
E-Mail: Annette.Stabenow@sozmi.landsh.de<br />
Förderung für schwerbehinderte Menschen und Menschen mit besonderen<br />
Schwierigkeiten bei der Integration in Arbeit und Ausbildung („Job 4000“)<br />
Der Bund und die Länder wollen die berufliche Integration schwerbehinderter<br />
Menschen und Menschen mit besonderen Schwierigkeiten in den ersten<br />
Arbeitsmarkt gezielt unterstützen. Dazu bietet das Programm „Job 4000“<br />
zusätzliche individuelle Förderungsmöglichkeiten für arbeitslose schwerbehinderte<br />
Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, einen Arbeits- oder<br />
Ausbildungsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Dies gilt insbesondere<br />
für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, behinderte<br />
Jugendliche und behinderte Schulabgänger/innen.<br />
Für die Umsetzung des Programms werden in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> insgesamt rd.<br />
1,625 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt.<br />
Das Programm „Job 4000“ gliedert sich in drei Förderbereiche:<br />
• Arbeitsplätze<br />
• Ausbildungsplätze<br />
• Unterstützungsleistungen<br />
Arbeitgeber, die für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zusätzliche<br />
Arbeitsplätze schaffen, können Eingliederungs- und Lohnkostenzuschüsse<br />
erhalten.<br />
Werden neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche oder für<br />
Jugendliche, die für die Zeit der Ausbildung von der Agentur für Arbeit<br />
Schwerbehinderten gleichgestellt sind, geschaffen, zahlt das Integrationsamt<br />
dem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro. Wird der Auszubildende<br />
nach Beendigung der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen,<br />
wird ein weiterer Zuschuss bis zur Höhe von 5.000 Euro gezahlt.<br />
Durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Programm sollen zusätzlich<br />
schwerbehinderte Menschen i.S. des § 109 Abs. 2 SGB IX mit Unterstützung<br />
durch die Integrationsfachdienste möglichst dauerhaft beruflich in den allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt integriert werden.
VD18<br />
Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />
Christian Baier Seite 7<br />
Anträge auf Förderung neuer Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze sind formlos<br />
beim Landesamt für soziale Dienste, Integrationsamt, Steinmetzstr. 1–11,<br />
24534 Neumünster zu stellen.<br />
Die nach diesem Programm geförderten Maßnahmen sollen am 31.12.2013<br />
beendet sein.<br />
Die Richtlinie ist online verfügbar unter http://www.schleswig-holstein.de/<br />
MASG > Organisation und Aufgaben > Organisation und Ansprechpartner ><br />
Integrationsamt > Förderprogramm Job 4000<br />
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit<br />
Integrationsamt<br />
Adolf-Westphal-Str. 4<br />
24143 Kiel<br />
Tel. 04 31-9 88-0<br />
Gemeinschaftsaktion „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Land für Kinder“<br />
Der Landesfonds „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Land für Kinder“ wurde 1989 als<br />
Gemeinschaftsaktion des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> und des Deutschen Kinderhilfswerks<br />
e.V. gegründet. Ziel der Gemeinschaftsaktion ist, die Alltagssituation<br />
von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, auf günstige Lebensverhältnisse<br />
und Umweltbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie eine kinder-<br />
und familienfreundliche Gesellschaft in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> hinzuwirken.<br />
Die Mittel des Landesfonds sollen für die Förderung von Projekten in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
verwendet werden. Vorrangig gefördert werden solche Projekte,<br />
bei denen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt<br />
und bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden. Die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer der Projekte sollen grundsätzlich nicht älter als 18 Jahre<br />
sein.<br />
Zuwendungen sollen insbesondere Initiativen, freie und öffentliche Träger der<br />
Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Von den freien Trägern (Vereine, Verbände,<br />
Initiativen) wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent erwartet.<br />
Neben dieser Eigenbeteiligung kann die Förderung auch von einer Kostenbeteiligung<br />
der Kreise und kreisfreien Städte, Städte und Gemeinden abhängig<br />
gemacht werden. Bei Antragstellungen öffentlicher Träger (Kommunen) beträgt<br />
die Eigenbeteiligung mindestens 50 Prozent.<br />
Laufende Kosten (insbesondere Personalkosten) und Baumaßnahmen werden<br />
nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert wird die Ausstattung von Kindertagesstätten,<br />
Spielplätzen, Schulen, Häusern der Jugend u.a. mit Mobiliar, Spielgeräten<br />
und Instrumenten. Dieses gilt grundsätzlich ebenfalls für Veranstaltungen<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
Antragstellung<br />
Fçrderziel
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Seite 8 Christian Baier<br />
Fçrderschwerpunkte<br />
Antragsverfahren<br />
wie Feste, Reisen und Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen.<br />
Schwerpunkte der Förderung sind:<br />
• kinderfreundliche Kommune<br />
• Partizipation in pädagogischen Feldern<br />
• Kinderkultur und Spielraumgestaltung<br />
• Bekämpfung der Auswirkungen von Kinderarmut<br />
Die Förderung erfolgt in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von höchstens<br />
bis zu 10.000 Euro. Über die Förderung befinden das Kuratorium der<br />
Gemeinschaftsaktion oder von ihm beauftragte Personen.<br />
Anträge sind spätestens bis zum 31. Oktober des laufenden Haushaltsjahres<br />
schriftlich an die Gemeinschaftsaktion „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Land für Kinder“<br />
beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes <strong>Schleswig</strong>-<br />
<strong>Holstein</strong> zu stellen und müssen grundsätzlich acht Wochen vor Beginn der<br />
Maßnahme vorliegen.<br />
Die Anträge sind mit folgenden Erläuterungen zu versehen:<br />
• Bezeichnung des Trägers<br />
• Art der Maßnahme<br />
• Termin und Ort der Maßnahme<br />
• inhaltlicher Schwerpunkt der Maßnahme<br />
• Ziele, Inhalte und Methoden der Maßnahme (Programm, Konzept, Zeitplan)<br />
• Finanzierungsplan (Ausgaben und Einnahmen)<br />
Informationen und Antragsformulare können angefordert und eingereicht werden<br />
bei:<br />
Gemeinschaftsaktion „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Land für Kinder“<br />
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>
VD18<br />
Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />
Christian Baier Seite 9<br />
Susanne Paech<br />
Adolf-Westphal-Straße 4<br />
24143 Kiel<br />
Tel. 04 31-9 88-36 27<br />
E-Mail: susanne.paech@sozmi.landsh.de<br />
Anfragen können ebenso gerichtet werden an:<br />
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.<br />
Leipziger Str. 116 – 118<br />
10117 Berlin<br />
Tel. 0 30-30 86 93 21<br />
E-Mail: dkhw@dkhw.de<br />
Internet: www.dkhw.de.<br />
Die Förderrichtlinie und ein Antragsformular sind auch auf der Website des<br />
Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit verfügbar unter<br />
http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/KinderJugendFamilie/SHLandfuerKinder/shLandfuerKinder__node.html.<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich
9/3.5 Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen<br />
Seite 10 Christian Baier