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9.3.5 Schleswig-Holstein

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VD18<br />

Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />

Christian Baier Seite 1<br />

<strong>9.3.5</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

<strong>9.3.5</strong>.1 Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration<br />

Stärkung der Integrationsarbeit vor Ort<br />

Diese Richtlinie hat das Ziel, innovative Prozesse in der kommunalen Integrationsarbeit<br />

zu initiieren. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen für die Integration<br />

durch die Entwicklung von Strategien und Konzepten sowie die Wahrnehmung<br />

von Integration als Querschnittsaufgabe in den Kommunen verbessert<br />

werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise und Ämter mit Sitz in<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>.<br />

Die Richtlinie ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2011.<br />

2010 stehen hierfür eine Viertel Million Euro zur Verfügung.<br />

Förderfähig sind die anteiligen Personal- und Sachausgaben für Projekte im<br />

kommunalen Bereich, die insbesondere folgenden Inhalten oder Zielen dienen:<br />

• Verbesserung der Integration vor Ort z.B. durch<br />

• Maßnahmen zur Verankerung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund<br />

als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung,<br />

• Maßnahmen zur Erarbeitung und Umsetzung von Integrationsstrategien,<br />

Konzepten, Zielvereinbarungen kommunaler Integrationspolitik vor Ort,<br />

• Maßnahmen zur Erarbeitung und Umsetzung von Projektideen,<br />

• Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit z.B. durch:<br />

gemeinsame Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen und Prozesse,<br />

Realisierung von Synergien bezüglich der eingesetzten finanziellen und personellen<br />

Mittel,<br />

• Übernahme erfolgreicher Projektkonzeption z.B. durch:<br />

Transfer von Erkenntnissen, Produkten und Praktiken von der Kreisebene auf<br />

die kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder<br />

• Stärkung der interkulturellen Kompetenz z.B. durch:<br />

Beteiligung von Organisationen, Verbänden und Vereinen in kommunale<br />

Integrationsnetzwerke sowie Unterstützung der Aktivitäten vor Ort und Einbettung<br />

entsprechender Maßnahmen in die kommunale Integrationspolitik.<br />

Erstattungsfähig sind auch externe Beratungsleistungen.<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

Fçrderziel:<br />

kommunale<br />

Integrationsarbeit<br />

Fçrderschwerpunkte


9/3.5 Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen<br />

Seite 2 Christian Baier<br />

Antragstellung<br />

Fçrderziel<br />

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung<br />

mit Höchstbetragsbegrenzung. Der / die Zuwendungsempfänger/in soll eine<br />

Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen<br />

Aufwendungen erbringen. Personalausgaben können in Anlehnung an den<br />

TVÖD anerkannt werden. Beschäftigungsverhältnisse unter der Sozialversicherungsgrenze<br />

werden nicht gefördert. Für Personalgemeinkosten und Sachkosten<br />

werden bis zu 30 Prozent der Personalkosten als förderfähig anerkannt.<br />

Der Landeszuschuss pro Antrag soll im Regelfall 10.000 Euro nicht übersteigen.<br />

Im Einzelfall ist die Erhöhung des maximalen Festbetrages bis zum zweifachen<br />

des Regelfalls möglich, bei besonders innovativen Projekten, die über<br />

die Gebietsgrenzen hinaus Wirkung entfalten, z.B. bei Projekten, die von mehreren<br />

Kommunen gemeinsam durchgeführt werden oder bei Projekten, die<br />

besonders breite, nachhaltige Wirkungen erzielen.<br />

Zuwendungsanträge sind schriftlich an das Innenministerium des Landes<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>, Referat IV 617, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, zu<br />

richten.<br />

Richtlinie und Antragsunterlagen sind online verfügbar unter http://www.<br />

schleswig-holstein.de/MJGI > Zuwanderung und Integration > Integration ><br />

Kommunale Integrationsarbeit. Dem Antrag sind eine Erläuterung der vorgesehenen<br />

Maßnahme sowie ein Finanzierungsplan beizufügen.<br />

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration<br />

Lorentzendamm 35<br />

24103 Kiel<br />

Tel. 04 31-9 88-0<br />

<strong>9.3.5</strong>.2 Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr<br />

Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte<br />

Jugendliche<br />

Im Rahmen des „Zukunftsprogramm Arbeit“, das mit Mitteln des Europäischen<br />

Sozialfonds, Landesmitteln, kommunalen und privaten Mitteln für die Jahre<br />

2007–2013 finanziert wird, fördert das Land Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze<br />

schaffen für:<br />

a) Altbewerber/innen (Ausbildungsplatzsuchende mit maximal Hauptschulabschluss,<br />

die sich bis zum 30. September des Vorjahres oder früher bei der<br />

Agentur für Arbeit vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben),<br />

b) Ausbildungsabbrecher/innen sowie Auszubildende aus Insolvenzbetrieben,<br />

die eine Anschlussausbildung im bisherigen Beruf finden,


VD18<br />

Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />

Christian Baier Seite 3<br />

c) Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung<br />

in Arbeit nach dem SGB II haben.<br />

Gewährt wird ein Zuschuss:<br />

• in Höhe von 120 Euro pro Monat für längstens 24 Monate für Jugendliche<br />

nach dem Programmpunkt a) und c),<br />

• in Höhe von max. 1.440 Euro pro Platz für Jugendliche nach dem Programmpunkt<br />

b).<br />

Anträge auf eine Zuwendung können ausbildungsberechtigte kleine und mittlere<br />

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und der<br />

Landwirtschaft stellen, die ihre Betriebs- bzw. Ausbildungsstätte in <strong>Schleswig</strong>-<br />

<strong>Holstein</strong> haben und darüberhinaus weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigen<br />

und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro<br />

erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro<br />

beläuft. Der Ausbildungsplatz für die geförderten Jugendlichen muss im Vergleich<br />

zum Durchschnitt der letzen drei Jahre zusätzlich geschaffen werden.<br />

Förderanträge können bei der Investitionsbank <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> (IB), Postfach<br />

11 28, 24100 Kiel gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn<br />

der Ausbildung erfolgen.<br />

Grundlage für die Förderung sind die „Rahmenrichtlinie Prioritätenachse B“,<br />

sowie die „ergänzenden Förderkriterien B 1“, die online verfügbar sind unter:<br />

www.ib-sh.de/1364/#c7214.<br />

Hinweis: Die Förderung der unter Ziffer a) und c) genannten Personen sowie<br />

derjenigen Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Ziffer b), deren Vermittlung<br />

in ein die Ausbildung fortführendes Ausbildungsverhältnis wegen in ihrer<br />

Person liegenden Umstände erschwert ist, wird bis zum 31. Dezember 2010<br />

ausgesetzt. In diesen Fällen ist eine Förderung über den Ausbildungsbonus des<br />

Bundes möglich.<br />

Weiterführende Informationen, Anträge und Beratung:<br />

Investitionsbank <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Fleethörn 29 –31<br />

24103 Kiel<br />

Tel. 04 31-99 05-22 22<br />

http://www.ib-sh.de/zparbeit<br />

E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

Antragstellung


9/3.5 Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen<br />

Seite 4 Christian Baier<br />

Hintergrund<br />

Handlungsfelder<br />

<strong>9.3.5</strong>.3 Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit<br />

Kinder und Jugend Aktionsplan <strong>Schleswig</strong> <strong>Holstein</strong><br />

Der Kinder und Jugendaktionsplan wurde von der Landesregierung erstmalig<br />

im Juni 2005 im Rahmen einer landesweiten Diskussion vorgestellt. Ziel des<br />

Kinder und Jugendaktionsplans ist es, die Kinder-, Jugend und Familienpolitik<br />

als Querschnittspolitik zu verankern und den Dialog mit Kommunen, Wirtschaft,<br />

Verbänden sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen zu eröffnen. Politikfeld-<br />

und fachübergreifend sollen so gemeinsame Ideen entwickelt und<br />

gemeinsame Kräfte gebündelt werden.<br />

Der KJAP enthält Projekte und Maßnahmen, die in sechs verschiedenen Handlungsfeldern<br />

gemeinsam mit Kooperationspartnern umgesetzt werden:<br />

1. gesundes Aufwachsen ermöglichen<br />

Ziele:<br />

• gesundheitliche Risiken frühzeitig erkennen<br />

• gesundheitliche Risiken vermeiden<br />

• gesundheitsfördernde Kompetenzen stärken<br />

2. Familien stärken<br />

Ziele<br />

• Elternverantwortung und Familienkompetenz stärken<br />

• Familienalltag entlasten und unterstützen<br />

• Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards fördern<br />

3. Kinder und Jugendliche schützen<br />

Ziele<br />

• Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung<br />

schützen<br />

• Rahmenbedingungen für wirksamen Schutz schaffen<br />

• Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen<br />

stärken


VD18<br />

Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />

Christian Baier Seite 5<br />

4. Chancengerechte Bildung gestalten<br />

Ziele<br />

• benachteiligte Kinder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gezielt<br />

fördern<br />

• soziale und persönliche Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken<br />

• Kooperation von Jugendhilfe und Schule weiterentwickeln<br />

5. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken<br />

Ziele<br />

• Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Kommune, Schule und<br />

KITA stärken<br />

• Partizipation benachteiligter Gruppen weiterentwickeln<br />

• gesellschaftliche Teilhabe generationsübergreifend ausbauen<br />

6. Jugendkultur und Jugendtourismus fördern<br />

Ziele:<br />

• selbstbestimmtes Engagement und Verantwortungsgefühl von Kindern und<br />

Jugendlichen fördern<br />

• kulturelle Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken<br />

• Förderung von Jugendbegegnungen und Jugendbildung<br />

Unter dem Dach des Kinder und Jugendaktionsplans werden Projekte von<br />

öffentlichen und privaten Fördermittelgebern zusammengefasst. Teilweise<br />

befinden sie sich bereits in der Umsetzungsphase. Die Entwicklung und Durchführung<br />

von Vorhaben des Kinder- und Jugend-Aktionsplans erfolgt beim<br />

öffentlichen Fördermittelgeber im Rahmen vorhandener Förderprogramme und<br />

Hauhaltsansätze.<br />

Weitere Informationen und Kontakt:<br />

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit<br />

Abteilung Kinder, Jugend und Familie, Landesjugendamt<br />

Referat für Planung, Koordinierung, Kinder- und Jugend-Aktionsplan Beteiligung<br />

von Kindern und Jugendlichen<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich


9/3.5 Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen<br />

Seite 6 Christian Baier<br />

Fçrderziel<br />

Ausgewählte<br />

Fçrderbereiche<br />

Annette Stabenow<br />

Adolf-Westphal-Str. 4<br />

24143 Kiel<br />

Tel. 04 31-9 88-24 90<br />

E-Mail: Annette.Stabenow@sozmi.landsh.de<br />

Förderung für schwerbehinderte Menschen und Menschen mit besonderen<br />

Schwierigkeiten bei der Integration in Arbeit und Ausbildung („Job 4000“)<br />

Der Bund und die Länder wollen die berufliche Integration schwerbehinderter<br />

Menschen und Menschen mit besonderen Schwierigkeiten in den ersten<br />

Arbeitsmarkt gezielt unterstützen. Dazu bietet das Programm „Job 4000“<br />

zusätzliche individuelle Förderungsmöglichkeiten für arbeitslose schwerbehinderte<br />

Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, einen Arbeits- oder<br />

Ausbildungsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Dies gilt insbesondere<br />

für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, behinderte<br />

Jugendliche und behinderte Schulabgänger/innen.<br />

Für die Umsetzung des Programms werden in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> insgesamt rd.<br />

1,625 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt.<br />

Das Programm „Job 4000“ gliedert sich in drei Förderbereiche:<br />

• Arbeitsplätze<br />

• Ausbildungsplätze<br />

• Unterstützungsleistungen<br />

Arbeitgeber, die für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zusätzliche<br />

Arbeitsplätze schaffen, können Eingliederungs- und Lohnkostenzuschüsse<br />

erhalten.<br />

Werden neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche oder für<br />

Jugendliche, die für die Zeit der Ausbildung von der Agentur für Arbeit<br />

Schwerbehinderten gleichgestellt sind, geschaffen, zahlt das Integrationsamt<br />

dem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro. Wird der Auszubildende<br />

nach Beendigung der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen,<br />

wird ein weiterer Zuschuss bis zur Höhe von 5.000 Euro gezahlt.<br />

Durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Programm sollen zusätzlich<br />

schwerbehinderte Menschen i.S. des § 109 Abs. 2 SGB IX mit Unterstützung<br />

durch die Integrationsfachdienste möglichst dauerhaft beruflich in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt integriert werden.


VD18<br />

Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />

Christian Baier Seite 7<br />

Anträge auf Förderung neuer Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze sind formlos<br />

beim Landesamt für soziale Dienste, Integrationsamt, Steinmetzstr. 1–11,<br />

24534 Neumünster zu stellen.<br />

Die nach diesem Programm geförderten Maßnahmen sollen am 31.12.2013<br />

beendet sein.<br />

Die Richtlinie ist online verfügbar unter http://www.schleswig-holstein.de/<br />

MASG > Organisation und Aufgaben > Organisation und Ansprechpartner ><br />

Integrationsamt > Förderprogramm Job 4000<br />

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit<br />

Integrationsamt<br />

Adolf-Westphal-Str. 4<br />

24143 Kiel<br />

Tel. 04 31-9 88-0<br />

Gemeinschaftsaktion „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Land für Kinder“<br />

Der Landesfonds „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Land für Kinder“ wurde 1989 als<br />

Gemeinschaftsaktion des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> und des Deutschen Kinderhilfswerks<br />

e.V. gegründet. Ziel der Gemeinschaftsaktion ist, die Alltagssituation<br />

von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, auf günstige Lebensverhältnisse<br />

und Umweltbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie eine kinder-<br />

und familienfreundliche Gesellschaft in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> hinzuwirken.<br />

Die Mittel des Landesfonds sollen für die Förderung von Projekten in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

verwendet werden. Vorrangig gefördert werden solche Projekte,<br />

bei denen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt<br />

und bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden. Die Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer der Projekte sollen grundsätzlich nicht älter als 18 Jahre<br />

sein.<br />

Zuwendungen sollen insbesondere Initiativen, freie und öffentliche Träger der<br />

Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Von den freien Trägern (Vereine, Verbände,<br />

Initiativen) wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent erwartet.<br />

Neben dieser Eigenbeteiligung kann die Förderung auch von einer Kostenbeteiligung<br />

der Kreise und kreisfreien Städte, Städte und Gemeinden abhängig<br />

gemacht werden. Bei Antragstellungen öffentlicher Träger (Kommunen) beträgt<br />

die Eigenbeteiligung mindestens 50 Prozent.<br />

Laufende Kosten (insbesondere Personalkosten) und Baumaßnahmen werden<br />

nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert wird die Ausstattung von Kindertagesstätten,<br />

Spielplätzen, Schulen, Häusern der Jugend u.a. mit Mobiliar, Spielgeräten<br />

und Instrumenten. Dieses gilt grundsätzlich ebenfalls für Veranstaltungen<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

Antragstellung<br />

Fçrderziel


9/3.5 Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen<br />

Seite 8 Christian Baier<br />

Fçrderschwerpunkte<br />

Antragsverfahren<br />

wie Feste, Reisen und Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen.<br />

Schwerpunkte der Förderung sind:<br />

• kinderfreundliche Kommune<br />

• Partizipation in pädagogischen Feldern<br />

• Kinderkultur und Spielraumgestaltung<br />

• Bekämpfung der Auswirkungen von Kinderarmut<br />

Die Förderung erfolgt in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von höchstens<br />

bis zu 10.000 Euro. Über die Förderung befinden das Kuratorium der<br />

Gemeinschaftsaktion oder von ihm beauftragte Personen.<br />

Anträge sind spätestens bis zum 31. Oktober des laufenden Haushaltsjahres<br />

schriftlich an die Gemeinschaftsaktion „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Land für Kinder“<br />

beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes <strong>Schleswig</strong>-<br />

<strong>Holstein</strong> zu stellen und müssen grundsätzlich acht Wochen vor Beginn der<br />

Maßnahme vorliegen.<br />

Die Anträge sind mit folgenden Erläuterungen zu versehen:<br />

• Bezeichnung des Trägers<br />

• Art der Maßnahme<br />

• Termin und Ort der Maßnahme<br />

• inhaltlicher Schwerpunkt der Maßnahme<br />

• Ziele, Inhalte und Methoden der Maßnahme (Programm, Konzept, Zeitplan)<br />

• Finanzierungsplan (Ausgaben und Einnahmen)<br />

Informationen und Antragsformulare können angefordert und eingereicht werden<br />

bei:<br />

Gemeinschaftsaktion „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Land für Kinder“<br />

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>


VD18<br />

Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen 9/3.5<br />

Christian Baier Seite 9<br />

Susanne Paech<br />

Adolf-Westphal-Straße 4<br />

24143 Kiel<br />

Tel. 04 31-9 88-36 27<br />

E-Mail: susanne.paech@sozmi.landsh.de<br />

Anfragen können ebenso gerichtet werden an:<br />

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.<br />

Leipziger Str. 116 – 118<br />

10117 Berlin<br />

Tel. 0 30-30 86 93 21<br />

E-Mail: dkhw@dkhw.de<br />

Internet: www.dkhw.de.<br />

Die Förderrichtlinie und ein Antragsformular sind auch auf der Website des<br />

Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit verfügbar unter<br />

http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/KinderJugendFamilie/SHLandfuerKinder/shLandfuerKinder__node.html.<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich


9/3.5 Öffentliche Fçrdermittel von Bund, Ländern und Kommunen<br />

Seite 10 Christian Baier

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