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Sachgeschäft - Gemeinde Wollerau

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<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 26Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungSoll in <strong>Wollerau</strong> weiterhin die <strong>Gemeinde</strong>versammlung letztinstanzlich zuständig sein, so muss dies mittels Sachgeschäftan der <strong>Gemeinde</strong>versammlung bzw. an der Urne von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beschlossen werden.Das kantonale Bürgerrechtsgesetz sieht eine solche Option vor. Dazu braucht es allerdings einen Volksentscheid.Erfolgt die Einbürgerung weiterhin an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, so sind u.a. die folgenden Vorteile zu erwähnen:1. Die Einbürgerung ist kein reiner Verwaltungsakt durch eine Behörde, sondern erfordert den Gang an die <strong>Gemeinde</strong>versammlung,was kein Problem darstellt bei Personen, deren Gesuch vom <strong>Gemeinde</strong>rat unterstützt wird.2. Die interessierte Bevölkerung ist über die erfolgten Einbürgerungen informiert; Einbürgerungen werden nicht alsreiner Verwaltungsakt fernab von den Bürgerinnen und Bürgern vollzogen.3. Es ist für Gesuchsteller, deren Gesuch durch eine Behörde abgelehnt wird, wesentlich einfacher, gegen diesenEntscheid beim Verwaltungsgericht zu rekurrieren, als dies gegen einen Entscheid der <strong>Gemeinde</strong>versammlung derFall ist, sofern ein Gesuchsteller das Gesuch überhaupt aufrechterhält und mit negativem Antrag an die Versammlunggerät.4. Personen, deren Einbürgerung an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung beantragt wird, lernen die demokratischen Abläufeund die Bedeutung der <strong>Gemeinde</strong>versammlung kennen. Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeitfür den gegenseitigen Austausch, wie dies bis anhin gepflegt und auch von den eingebürgerten Personen geschätztund benutzt wurde.Die SVP erachtet es als falsch, wenn jemand die Einbürgerung erlangen kann, ohne jemals an einer <strong>Gemeinde</strong>versammlungteilgenommen zu haben. Unbestritten und unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung wird weiterhin eineKommission bzw. eine Behörde jedes einzelne Einbürgerungsgesuch sachlich korrekt prüfen. Die SVP erachtet aber denGang vor die <strong>Gemeinde</strong>versammlung als wichtigen Teil der Einbürgerung und Integration. Die Einbürgerung soll keinreiner Verwaltungsakt durch eine Behörde sein, den die Bürger nicht mehr unmittelbar mitbekommen.Die SVP <strong>Wollerau</strong> ruft Sie, liebe <strong>Wollerau</strong>erinnen und <strong>Wollerau</strong>er, deshalb dazu auf, der Initiative «Einbürgerung durchdie <strong>Gemeinde</strong>versammlung» zuzustimmen, um damit eine minimale demokratische Mitbestimmung bei den Einbürgerungenzu gewährleisten. Herzlichen Dank.Olivier Kessler, InitiantMarkus Feusi, Präsident SVP <strong>Wollerau</strong>»Argumente des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Wollerau</strong>: Das neue Gesetz ist effizient und bürgernahDeutliche Annahme des kantonalen BürgerrechtsgesetzesDas kantonale Bürgerrechtsgesetz wurde am 27. November 2011 von den Stimmberechtigten des Kantons Schwyz mit69.6% angenommen, in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> sogar mit 76.7%. Das Abstimmungsresultat ist ein klares Votum zumeinen für eine Verschärfung der Einbürgerungspraxis, zum anderen aber auch für die Kompetenzdelegation von Bürgerrechtsentscheidenan die Einbürgerungsbehörde. Wie bereits ausgeführt, sieht das kantonale Bürgerrechtsgesetz vor,dass die Einbürgerungsbehörde für die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts zuständig ist, wenn nicht die Einbürgerungüber die <strong>Gemeinde</strong>versammlung beschlossen wurde.Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 7. Mai 2012 (GRB-Nr. 192) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> entschieden, dass dieEinbürgerungsbehörde für die Entscheidung über die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts im Sinne von §10 Abs. 2kBüG zuständig sein soll.

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