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Sachgeschäft - Gemeinde Wollerau

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<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 6Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt <strong>Wollerau</strong> –Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von GenossenschaftAlterswohnungen Turm-MattDer gesamte maximale Finanzbedarf, welcher Bestandteil der Investitionsrechnung sein wird, sieht wie folgt aus:Entgeltliche grundbuchamtliche Übertragung des Baurechtes D5222von der Genossenschaft auf die Stiftung maximal Fr. 2‘500‘000.–zusätzlich Gebühren/Abgaben/Beratung und Unvorhergesehenes Fr. 50‘000.–Gesamter Finanzbedarf maximal Fr. 2‘550‘000.–Dabei ist zu erwähnen, dass sich der Finanzbedarf ab 2013 jährlich um Fr. 50‘000.– reduziert, d.h. findet die grundbuchamtlicheEigentumsübertragung erst im Jahr 2017 statt, beträgt die entgeltliche Übertragung noch Fr. 2‘250‘000.–. Diese Reduktion istdas Resultat der jährlichen Amortisationen und Reduzierung der Verbindlichkeiten.Der maximale Finanzbedarf kann seitens der <strong>Gemeinde</strong> aus den vorhandenen flüssigen Mitteln finanziert werden. EineKreditaufnahme ist nicht notwendig.Folgekosten in der laufenden Rechnung:Da der Zeitpunkt der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung aus heutiger Sicht nicht bekannt ist, ist der zeitliche Anfallder jährlichen Folgekosten noch nicht bestimmbar. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz sind Investitionsbeiträge mit 25% pro Jahrzu amortisieren, resp. die Investition ist jährlich mit 2.5% zu verzinsen, was folgende maximale jährliche Aufwendungen zurFolge hätte:25% Amortisation im ersten Jahr Fr. 637‘500.–2.5% Verzinsung Fr. 63‘750.–= maximale Folgekosten im ersten Jahr Fr. 701‘250.–(was rund 1.6 Steuerprozente einer Einheit ausmacht (<strong>Gemeinde</strong>steuerfuss 2012: 60 Prozent)Im Budgetprozess und der unterliegenden Finanzplanung werden bei Bekanntsein des Zeitpunktes der grundbuchamtlichenEigentumsübertragung die entsprechenden Folgekosten mitberücksichtigt.Da die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt mit der Übertragung des Baurechtes die Aufgaben der Genossenschaft unverändertübernehmen muss, wird sie auch inskünftig nach der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung den heute fliessendenBaurechtszins von Fr. 29‘794.– an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> leisten. Im Gegenzug wird die <strong>Gemeinde</strong> auch weiterhin ihrenbisherigen Mietzinszuschuss in der Höhe von Fr. 22‘815.– an die Stiftung leisten. Diese ursprünglichen Regelungen habensolange Bestand als die aktuelle Situation unverändert weitergeführt wird.ZusammenfassungEs ist dem Vorstand der Genossenschaft, dem Stiftungsrat des Alterszentrums, aber auch dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein Anliegen, für diegesamtheitliche Entwicklung der Alters- und Pflegeaufgaben diesen Schritt machen zu können. Die anstehenden Herausforderungensind unbestritten und für die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt ist es eine wichtige Basis, mit dieser Übertragung desBaurechtes eine Planungssicherheit zu erlagen. Zudem ist mit dieser Übertragung des Baurechtes von der Genossenschaft aufdie Stiftung die Besitzstandwahrung resp. die statutarischen Aufgaben der Genossenschaft sichergestellt. Aus diesem Grundempfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>rat, dem vorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.

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