Sonderbedingungen für das S-Prämiensparen flexibel 1. Es gilt eine ...
Sonderbedingungen für das S-Prämiensparen flexibel 1. Es gilt eine ...
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<strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> S-<strong>Prämiensparen</strong> <strong>flexibel</strong><br />
<strong>1.</strong> <strong>Es</strong> <strong>gilt</strong> <strong>eine</strong> dreimonatige Kündigungsfrist.<br />
Die Kündigung bewirkt, <strong>das</strong>s der Sparer innerhalb <strong>eine</strong>s Monats<br />
nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag<br />
verfügen kann. Macht der Sparer von diesem Recht ganz oder<br />
teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt<br />
beendet.<br />
Wird innerhalb <strong>eine</strong>s Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten<br />
Betrag nicht verfügt, so wird der Vertrag zu den<br />
ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.<br />
2. Wird <strong>das</strong> Sparguthaben ausnahmsweise ganz oder teilweise<br />
ohne Kündigung, also vorzeitig zurückgezahlt, so bewirkt<br />
<strong>das</strong> die Beendigung des Vertrages. Die Berechtigung der<br />
Sparkasse zur Berechnung von Vorschusszinsen bleibt unbe-<br />
rührt.<br />
3. Werden die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig<br />
erbracht, können sie innerhalb von 3 Monaten nach ihrer<br />
Fälligkeit - spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres -<br />
nachgeholt werden.<br />
Wenn der Sparer die vereinbarten laufenden Sparbeiträge auch<br />
dann nicht erbringt, wird der Sparvertrag beendet; weitere Einzahlungen<br />
sind dann nicht mehr möglich.<br />
4. Wird über <strong>das</strong> Sparguthaben nur teilweise verfügt, so wird<br />
<strong>das</strong> verbleibende Sparguthaben als Spareinlage mit dreimonatiger<br />
Kündigungsfrist weitergeführt. Das gleiche <strong>gilt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> vorhandene<br />
Sparguthaben nach <strong>eine</strong>r Beendigung des Sparvertrages nach Ziffer 3,<br />
wenn der Sparer die vereinbarten laufenden Sparbeiträge nicht mehr erbringt.<br />
5. Bei Beendigung des Sparvertrages durch Verfügung nach<br />
Ziffer 3 bzw. 4 entfällt der Anspruch auf die S-Prämie des betreffenden Sparjahres.<br />
6. Abweichend von Ziffer 3.3 der Bedingungen <strong>für</strong> den Sparverkehr wird <strong>eine</strong><br />
Verfügungsmöglichkeit über die Zinsen und Prämien innerhalb von 2 Monaten nach<br />
Kapitalisierung ausgeschlossen.<br />
7. Eine Herabsetzung der Sparbeiträge ist möglich. Eine Erhöhung<br />
der Sparbeiträge ist ausgeschlossen, dies <strong>gilt</strong> auch dann, wenn<br />
der Sparbeitrag zuvor herabgesetzt worden war.<br />
8. Bei Vertragsbeginn ist zusätzlich zu der vereinbarten ersten Rate <strong>eine</strong> Sonderzahlung<br />
möglich, deren Höhe drei Sparjahres-Leistungen, maximal<br />
aber EUR 5.000,--, nicht übersteigen darf.<br />
Weitere Sonderzahlungen während der Vertragslaufzeit sind<br />
nicht möglich.<br />
Stand: 18.05.2009
Bedingungen <strong>für</strong> <strong>das</strong> Dauerauftragsverfahren<br />
<strong>1.</strong> Die Ausführung des Dauerauftrages kann unterbleiben, wenn<br />
k<strong>eine</strong> ausreichende Deckung auf dem zu belastenden Konto<br />
vorhanden ist.<br />
2. Sofern der Dauerauftrag mangels Deckung nicht ausgeführt<br />
werden konnte, ist die Sparkasse berechtigt, den<br />
Dauerauftrag zu löschen.<br />
3. Änderungen und Löschungen von Daueraufträgen sind der<br />
Sparkasse spätestens zwei Wochen vor dem<br />
Ausführungstermin bekanntzugeben. Später eingehende Änderungswünsche<br />
können erst zum nächstfolgenden Ausführungstermin<br />
berücksichtigt werden.<br />
Stand: 18.05.2009