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Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...

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Dezernat Planen unD Bauen<br />

Der aktuelle<br />

Bauratgeber<br />

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

� grusswort<br />

wer hat ihn nicht – den traum vom eigenheim mit garten, von den eigenen vier wänden im grünen oder mitten im urbanen<br />

leben? Viele, vor allem junge F<strong>am</strong>ilien aus unserer stadt und dem göttinger umland sind Jahr für Jahr dabei, diesen<br />

traum wirklichkeit werden zu lassen. sie sparen und planen, sie schauen und hören sich um. Die regelmäßig im Frühjahr<br />

ausgerichtete göttinger Immobilienmesse ist an einigen tagen für viele eine willkommene gelegenheit, sich orientierung zu<br />

verschaffen und alle fehlenden Informationen zu erhalten.<br />

Dieser in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem göttinger tageblatt herausgegebene „Bauratgeber“ soll für interessierte göttingerinnen<br />

und göttinger eine dauerhafte Informationsquelle sein, deren lektüre wertvolle entscheidungshilfen bieten kann. wo gibt<br />

es in unserer stadt neue wohnbaugebiete? wie sieht es mit den planerischen Voraussetzungen aus? was ist überhaupt ein<br />

Bebauungsplan? was muss ich beim antrag auf eine Baugenehmigung beachten? gibt es durch stadt oder land finanzielle<br />

Förderungen? wo bekomme ich alle Hinweise zu erschließungsbeiträgen oder anderen kostenfaktoren beim Hausbau?<br />

auf Fragen wie diese wollen wir antworten geben – kompetent und verständlich. wir nennen Ihnen den jeweils richtigen<br />

ansprechpartner. wir wollen sie gut beraten und Ihnen als Dienstleister und Behörde zur seite stehen, wenn sich der große<br />

traum vom eigenheim erfüllen soll.<br />

allen, die zur Herausgabe dieses „Bauratgebers“ beitragen haben, danke ich im N<strong>am</strong>en unserer stadt ganz herzlich. Ihnen,<br />

verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich eine informative lektüre.<br />

thomas Dienberg<br />

stadtbaurat<br />

Der aktuelle BauratgeBer 3


� DIe FacHDIeNste uND IHre auFgaBeN<br />

wer bauen will braucht in der regel eine genehmigung. Dies gilt<br />

für gebäudeumbauten oder Nutzungsänderungen, das Fällen von<br />

Bäumen, das Herstellen einer grundstückszufahrt oder das Verlegen<br />

einer entwässerungsleitung etc.<br />

Deshalb ist es rats<strong>am</strong>, sich bereits bei der Planung von Bauvorhaben<br />

über die rechtlichen grundlagen und möglicherweise erforderliche<br />

anzeigen oder genehmigungen bei der stadtverwaltung zu informieren.<br />

Für die Bearbeitung von anträgen und die erteilung der genehmigung<br />

sind die MitarbeiterInnen verschiedener Fachdienste zuständig,<br />

die sie zu Ihrem Vorhaben und selbstverständlich auch zu Fragen des<br />

Fachgebietes beraten und informieren.<br />

4<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

grußwort s. 3<br />

Die Fachdienste und ihre aufgaben s. 4<br />

Planung und Vorbereitung s. 6-13<br />

Impressum s. 9<br />

göttinger Baugebiete s. 16-25<br />

Fördermöglichkeiten und Finanzplan s. 28-31<br />

genehmigungsverfahren s. 33<br />

Bauvorhaben s. 34-36<br />

Die Bauausführung s. 38-45<br />

adressen s. 50-51<br />

Die Fachdienste<br />

und ihre Aufgaben<br />

Nähere erläuterungen dazu geben wir Ihnen auf den folgenden<br />

seiten. Nutzen sie bitte auch das Informationsangebot im Internet<br />

(www.goettingen.de), das ständig weiter entwickelt wird.<br />

Kontakt::<br />

sie finden uns, wenn nicht anders angegeben, im Neuen rathaus,<br />

Hiroshimaplatz 1–4, 37083 göttingen<br />

Die stadt göttingen ist darüber hinaus erreichbar unter:<br />

tel.: 05 51 / 4 00-0 Fax: 05 51 / 4 00-22 98<br />

e-Mail: stadt@goettingen.de<br />

www.goettingen.de


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Servicenummer: 0551 400 5 400<br />

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DIE SAUBERE LÖSUNG!<br />

Der aktuelle BauratgeBer 5


� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

Planung und Vorbereitung<br />

Baugrundstück und Bauvorhaben<br />

Das eigenheim ist für viele die Basis ihrer altersvorsorge. Darum gilt<br />

hier, wie vor der eheschließung: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.<br />

grundsatzentscheidungen, die hohe Investitionen nach sich ziehen,<br />

sollten nicht übereilt getroffen werden. Innenstadt, land oder <strong>Neubaugebiet</strong>:<br />

Die wahl der lage ist nicht nur durch geschmack, sondern vor<br />

allem durch den geldbeutel bedingt. wohnen in der stadt ist attraktiv.<br />

<strong>am</strong> anfang sollten sich Bauwillige also gedanken über das gewünschte<br />

umfeld machen: Verkehrsanbindung, Infrastruktur – beispielsweise<br />

schulen und einkaufsmöglichkeiten – und Nachbarschaft. wer zum<br />

Beispiel <strong>am</strong> liebsten weit draußen auf dem land leben möchte, sollte<br />

sich zuvor bei der telekom erkundigen, welche vorhandenen oder<br />

geplanten anschlüsse es dort gibt (Dsl, kabel). Viele Berufstätige und<br />

gerade selbstständige sind mittlerweile auf eine schnelle Internetverbindung<br />

und auf mobile erreichbarkeit angewiesen. Daher sollte man<br />

immer auch das Handy auf einem grundstück ausprobieren, das in die<br />

engere wahl gekommen ist. Die Besichtigung eines grundstücks sollte<br />

man, wenn möglich, nicht <strong>am</strong> wochenende machen. Der eindruck des<br />

Verkehrs könnte sonst täuschen.<br />

Im stadtgebiet sind die grundstücke wegen der höheren grundstückspreise<br />

mittlerweile sehr klein geworden. große grundstücke gibt es in<br />

göttingen zum Beispiel auf den terrassen. es lässt sich kaum vermeiden,<br />

das von den alltäglichen ereignissen viel zum Nachbarn dringt<br />

– und umgekehrt. wenn ein grundstück ins auge gefasst wurde, sollte<br />

man daher schon vor dem kauf versuchen, die Nachbarn kennen zu<br />

lernen.<br />

6<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Immobilienangebote finden sich in den lokalen Zeitungen, im Internet<br />

und bei ortsansässigen Immobilienmaklern. sie kennen den regionalen<br />

Markt oft besser, sind aber auch deutlich teurer. auch die stadt verkauft<br />

grundstücke. Zuständig ist hier der Fachbereich gebäude und<br />

Immobilien. Der Verkauf wird vom Fachdienst Immobilienmanagement<br />

abgewickelt.<br />

eine andere Frage ist die des gebäudes. was und wie soll gebaut werden?<br />

ein architekten- oder Fertighaus oder eine schlüsselfertige Immobilie?<br />

entscheidend ist, wie wichtig es den zukünftigen Hauseigentümern<br />

ist, die eigenen Vorstellungen umzusetzen. komplettlösungen<br />

gibt es von Bauträgern, die zus<strong>am</strong>men mit den Bauleistungen auch das<br />

grundstück verkaufen, in diesem Fall wäre der käufer kein Bauherr –<br />

und hat d<strong>am</strong>it erheblich weniger arbeit, aber auch weniger einfluss.<br />

Für jemanden mit konkreten Ideen zur aufteilung und zur ges<strong>am</strong>ten<br />

architektur wäre dies sicherlich keine lösung. während sich der eine<br />

durch zuvor festgelegte reihenhausmodelle in Baugebieten bevormundet<br />

fühlen würde, sieht der andere darin eine erleichterung. ein<br />

weiteres Manko der Bauträger-lösung ist die fehlende unabhängige<br />

kontrolle, die zum Beispiel ein architekt bietet. ersetzen ließe sich dies<br />

durch Fachleute der Verbraucherzentralen.<br />

Ist ein grundstück oder ein areal gefunden, das den eigenen Vorstellungen<br />

entspricht, sollte im nächsten schritt der Bebauungsplan bei<br />

der stadt eingesehen werden. rechtliche Vorgaben können die gewünschten<br />

Baumaßnahmen gegebenenfalls einschränken oder unmöglich<br />

machen.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Kaufmännische Dienste und Immobilienmanagement<br />

leiterin: Petra strüber<br />

tel.: 05 51 / 4 00-24 40 Fax: 05 51 / 4 00-27 05<br />

e-Mail: immobilienmanagement@goettingen.de<br />

Der Fachdienst ist in der 6. etage des Neuen rathauses zu finden Die<br />

sprechzeiten sind montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags<br />

von 14.00 bis 17.00 uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.


Bebauungsplan – Welche<br />

Bauvorhaben sind möglich?<br />

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für<br />

die städtebauliche ordnung und stellt die erste rechtliche Hürde eines<br />

Bauvorhabens dar. entwickelt wird er auf grundlage des Flächennutzungsplans,<br />

der die grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung beinhaltet,<br />

sie aber nicht rechtlich bindend festsetzt. Dies geschieht im<br />

Bebauungsplan.<br />

� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

Der Bebauungsplan umfasst innerhalb seines geltungsbereiches<br />

zeichnerische und textliche Festsetzungen über art und Maß der baulichen<br />

Nutzung, die in einer beigefügten Begründung erläutert werden.<br />

Der Bebauungsplan ist kommunales, geltendes recht, er kann nicht<br />

umgangen werden, ausnahmen müssten im so genannten B-Plan<br />

selbst schon vorgesehen sein. In besonderen Fällen ist auch eine Befreiung<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich: Diese<br />

muss beantragt und genehmigt werden. wer also eine genaue Vorstellung<br />

von seinem traumhaus im kopf hat, sollte die etwaigen Vorgaben<br />

vor dem grundstückskauf genau prüfen. Denn Bebauungspläne<br />

esebeck: grundstück für Neubauten <strong>am</strong> Bührener weg<br />

Der aktuelle BauratgeBer 7


� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

schreiben nicht nur geschosshöhen und grundflächen vor, in dazu extra<br />

beschlossenen satzungen über die gestaltung (so genannte ÖBV,<br />

Örtliche Bauvorschriften über gestaltung) können auch Ziegelfarben,<br />

Fassadenbaustoffe oder gar die Bepflanzung im garten durch gemeinden<br />

festgelegt werden.<br />

In einem Bebauungsplan ist unter anderem die art der baulichen Nutzung<br />

festgesetzt. Hier wird festgelegt, ob es sich bei dem betreffenden<br />

Baugebiet zum Beispiel um ein wohngebiet, ein Dorfgebiet oder ein<br />

gewerbegebiet handelt. Je nach Festsetzungen der entsprechenden<br />

gebietskategorie bemisst sich die Zulässigkeit neu hinzukommender<br />

Bauvorhaben. Ist zum Beispiel in einem Bebauungsplan ein allgemeines<br />

wohngebiet (wa) festgesetzt worden, so sind zwar neue wohngebäude<br />

oder anlagen für kirchliche Zwecke zulässig, nicht jedoch<br />

gewerbebetriebe oder Vergnügungsstätten. Die Festsetzung des Maßes<br />

der baulichen Nutzung bezieht sich insbesondere auf die Höhe der<br />

baulichen anlagen (zum Beispiel als maximale anzahl der Vollgeschosse)<br />

sowie auf prozentual überbaubare Flächenanteile des jeweiligen<br />

Baugrundstückes (grundflächenzahl (grZ) und geschossflächenzahl<br />

(gFZ)). während die grundflächenzahl angibt, wie viel Prozent des<br />

grundstückes überbaut werden können (grZ von 0,4 = 40 Prozent),<br />

zeigt die geschossflächenzahl, wie viel Quadratmeter geschossfläche<br />

als summe aller Vollgeschosse je Quadratmeter grundstücksfläche<br />

überbaut werden können. so lässt eine festgesetzte gFZ von 0,8 bei<br />

einem Baugrundstück von 200 Quadratmetern eine geschossfläche<br />

von 160 Quadratmetern zu.<br />

8<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Darüber hinaus enthält<br />

der Bebauungsplan in<br />

der regel weitere Festsetzungen<br />

zum Beispiel in<br />

Form von Baugrenzen und<br />

Baulinien, der Bauweise<br />

oder Nebenanlagen<br />

und garagen. Je nach<br />

städtebaulicher situation<br />

kann er weitere Festsetzungen<br />

enthalten wie<br />

Verkehrsflächen, grünflächen<br />

oder die Flächen<br />

für besondere anlagen<br />

und Vorkehrungen zum<br />

schutz vor schädlichen<br />

umwelteinwirkungen.<br />

Insbesondere größere Bebauungspläne enthalten einen umweltbericht,<br />

in dem die voraussichtlichen, erheblichen umwelteinwirkungen<br />

der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Bebauungspläne<br />

im Innenbereich können nach § 13a Baugesetzbuch nunmehr<br />

ohne einen umweltbericht im so genannten beschleunigten Verfahren<br />

aufgestellt werden.<br />

entscheidend ist, dass bei Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

dieser das entscheidende Zulassungskriterium darstellt.<br />

schafft ein Neubauvorhaben diese planungsrechtliche Hürde nicht,<br />

etwa weil es als normales wohngebäude in einem gewerbegebiet geplant<br />

wird, so ist es von vornherein unzulässig und braucht sich einer<br />

bauordnungsrechtlichen Überprüfung nicht mehr zu unterziehen.<br />

Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung<br />

leiter: Burkhard uhlig<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 60 Fax: 05 51 / 4 00-28 10<br />

e-Mail: planung@goettingen.de<br />

Der Fachdienst ist in der 11. etage des Neuen rathauses zu finden.<br />

Die sprechzeiten sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.00<br />

uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00 uhr oder nach telefonischer<br />

Vereinbarung.<br />

Flächen ohne Bebauungsplan<br />

Bei Bauvorhaben innerhalb der im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten ortslage,<br />

für die kein Bebauungsplan vorliegt, bemisst sich die planungsrechtliche<br />

Zulässigkeit des Neubauvorhabens danach, ob es sich nach art<br />

und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der grundstücksfläche,<br />

die überbaut werden soll, in die eigenart der näheren umgebung<br />

einfügt und die erschließung gesichert ist. entscheidendes kriterium<br />

ist somit im Fall des § 34 BaugB das einfügen des Neubauvorhabens in<br />

die nähere umgebung. Belange des europäischen artenschutzes können<br />

die Bebaubarkeit einschränken.<br />

wenn es keinen Bebauungsplan und auch keinen im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

bebauten ortsteil gibt – das heißt außerhalb der bebauten ortslage<br />

–, bemisst sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem<br />

§ 35 BaugB (Bauen im außenbereich). Der außenbereich ist per gesetz<br />

besonders geschützt, demzufolge sind hier in der regel nur solche Vorhaben<br />

zulässig, die wie die landwirtschaft als privilegierte Vorhaben<br />

traditionell im außenbereich angesiedelt werden oder die besondere<br />

Bedingungen an den standort stellen, wie zum Beispiel windkraftanlagen.<br />

sonstige Vorhaben wie normale wohngebäude sind im außenbereich<br />

in der regel nicht zulässig.


IMPRESSUM<br />

Der aktuelle Bauratgeber 2011<br />

Herausgeber: stadt göttingen.<br />

Der oberbürgermeister,<br />

Hiroshimaplatz 1–4, 37083 göttingen<br />

Verlag und Druck:<br />

göttinger tageblatt gmbH & co. kg,<br />

Dransfelder straße 1,<br />

37079 göttingen<br />

ges<strong>am</strong>tleitung:<br />

Jens kreye, tel.: 05 51 / 9 01-2 01 /- 2 02<br />

e-Mail: verlag@goettinger-tageblatt.de<br />

redaktion:<br />

werner Buss (verantw.)<br />

tel. 05 51 / 9 01-2 47<br />

e-Mail: w.buss@goettinger-tageblatt.de<br />

rebekka Bude, Dominique Jessen<br />

e-Mail: beilagen@goettinger-tageblatt.de<br />

anzeigen:<br />

Jens kreye (verantwortlich)<br />

Produktion:<br />

tanja Draß<br />

Projektmanagement:<br />

Hartmut Heitk<strong>am</strong>p (leitung)<br />

andrea Büschen, Beatrix Metz<br />

tel.: 05 51 / 9 01-2 07<br />

e-Mail: h.heitk<strong>am</strong>p@goettinger-tageblatt.de<br />

Bildnachweise:<br />

christina Hinzmann, Peter Heller, alciro theodoro da silva,<br />

Bausparkasse schwäbisch Hall, archiv gt, christoph Mischke,<br />

Verband Privater Bauherrn, stadt göttingen, MeV Foto-archiv<br />

Die stadt göttingen übernimmt keine gewähr für die Beiträge von gastautoren.<br />

� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

Zulässigkeit von Bauvorhaben<br />

geprüft wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben grundsätzlich vom<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie. ob ein Bauvorhaben<br />

planungsrechtlich genehmigungsfähig ist, wird vom Fachdienst<br />

stadt- und Verkehrsplanung beurteilt. während die bauordnungsrechtlichen<br />

anforderungen sich mit einzelfragen des gebäudes<br />

(zum Beispiel der standsicherheit, dem Brandschutz, den abständen<br />

oder der anzahl der einstellplätze) auseinander setzen, wird bei den<br />

planungsrechtlichen (genehmigungs-) Voraussetzungen das Bauvorhaben<br />

in seiner einbindung in den städtebaulichen kontext beurteilt.<br />

sind die planungsrechtlichen Hürden genommen, werden im weiteren<br />

Bauantragsverfahren insbesondere die bauordnungsrechtlichen einzelfragen<br />

geprüft. einschränkende Vorgaben können sich auch aus<br />

dem Naturschutzrecht ergeben.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

leiterin: Isabella gifhorn<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 11 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />

e-Mail: i.gifhorn@goettingen.de<br />

Foto: christina Hinzmann<br />

Der Fachdienst ist in der 9. etage des Neuen rathauses zu finden. Die<br />

sprechzeiten sind montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags<br />

von 14.00 bis 17.00 uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 9


� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

Baulastenverzeichnis<br />

Durch erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können grundstückseigentümer<br />

öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ihre<br />

grundstücke betreffen, übernehmen, die sich nicht schon aus dem<br />

öffentlichen Baurecht ergeben. eine so genannte Baulast kann zum<br />

Beispiel die Duldung einer Zufahrt zu einem Nachbargrundstück sein.<br />

Baulasten werden mit der eintragung in das Baulastenverzeichnis<br />

wirks<strong>am</strong> und wirken auch gegenüber den rechtsnachfolgern. Bevor<br />

der kauf beim Notar abgewickelt wird, kann beim Baulastenverzeichnis<br />

der stadt geprüft werden, ob das zum Verkauf stehende grundstück<br />

mit solchen Verpflichtungen belastet ist. Für einen auszug aus<br />

dem Verzeichnis nimmt die stadt eine gebühr von 20 euro.<br />

Bodenbeschaffenheit und Naturschutzbestimmungen<br />

Vor dem kauf und Baubeginn empfiehlt es sich, die Bodenbeschaffenheit<br />

zu überprüfen, wenn dazu noch keine Daten vorliegen. eine<br />

Baugrunduntersuchung zeigt, wie tragfähig der Boden ist und ob der<br />

grundwasserspiegel über der normalen Höhe liegt. sie hilft d<strong>am</strong>it, potenzielle<br />

Folgekosten durch Nachbesserungen <strong>am</strong> Fund<strong>am</strong>ent oder<br />

Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Die untersuchung selbst ist zwar<br />

teuer (0,5 bis 1,5 Prozent der rohbaukosten), macht die kalkulation<br />

aber „wasserdicht“ und gibt dem Bauherrn sicherheit, denn er haftet<br />

für das Baugrundrisiko.<br />

schwerpunktmäßig befasst sich die untere Bodenschutzbehörde<br />

(Fachdienst umwelt) mit der erforschung und erfassung, Bewertung<br />

und sanierung/sicherung von verunreinigten Flächen – so genannten<br />

altlasten – sowie der Durchsetzung und Überwachung von Maßnahmen.<br />

Die Behörde übernimmt jedoch nicht die grundstücksuntersuchung<br />

für den Bauherrn. Durch die Führung und weiterentwicklung<br />

des Verdachtsflächenkatasters können Bauinteressierte wichtige Informationen<br />

über die Vornutzung des grundstücks erhalten.<br />

Neben den bundesgesetzlichen und europarechtlichen aufgaben der<br />

unteren Naturschutzbehörde (Fachdienst umwelt) nimmt der Fachdienst<br />

umwelt die aufgaben nach Niedersächsischem Naturschutzgesetz<br />

wahr (zum Beispiel Bewertung von eingriffen im rahmen der Bebauungsplanung<br />

und im Baugenehmigungsverfahren). er überwacht<br />

10<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

leiterin: Isabella gifhorn<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 11 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />

e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />

Der Fachdienst ist in der 9. etage des rathauses zu finden. Die sprechzeiten<br />

sind montags und mittwochs von 8.30 bis 12 uhr und donnerstags<br />

von 14.00 bis 17.00 uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

die einhaltung der artenschutzbestimmungen, erteilt genehmigungen<br />

nach den Bestimmungen für tiergehege, bei Bodenabbauvorhaben<br />

und bearbeitet anträge nach der örtlichen Baumschutzsatzung. Das<br />

könnte relevant werden, wenn jemand einen Baum auf dem grundstück<br />

fällen möchte.<br />

Noch nicht erschlossenes Bauland.<br />

Foto: Peter Heller


wenn die grenzverläufe des grundstücks unklar sein sollten – weil<br />

zum Beispiel die grenzmarken fehlen oder weil es sich um ein noch<br />

nicht vermessenes stück land handelt – muss eine <strong>am</strong>tliche Vermessungsstelle<br />

aktiv werden. Bei der stadtverwaltung göttingen ist dies<br />

der Fachdienst für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation,<br />

er ist befugt grenzpunkte und Flurstücksgrenzen festzustellen und<br />

abmarkungen (grenzmarkierungen) für eigene Zwecke vorzunehmen.<br />

andere <strong>am</strong>tliche Vermessungsstellen sind die in Niedersachsen<br />

zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI)<br />

oder das landes<strong>am</strong>t für geoinformation und landentwicklung Niedersachsen<br />

(kataster<strong>am</strong>t).<br />

auch teilungsvermessungen sind aufgaben der <strong>am</strong>tlichen Vermessungsstellen.<br />

Die Vermessungsergebnisse bilden die grundlage für<br />

straßenn<strong>am</strong>en und Hausnummern sind Bestandteil der geoinformationen<br />

der stadt. Die Benennung der straßen durch den rat der stadt<br />

wird vom Fachdienst vorbereitet. Neue Hausnummern werden, vornehmlich<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit der erteilung von Baugenehmigungen,<br />

aber auch auf antrag der grundstückseigentümer vergeben.<br />

ein Bauvorhaben kann erst dann genehmigt werden, wenn seine erschließung<br />

gesichert ist. Dies ist dann der Fall, wenn das grundstück<br />

von einer öffentlichen straße aus angefahren werden kann, die Versorgung<br />

des grundstücks mit strom und wasser garantiert ist und<br />

das Baugrundstück an die städtischen entwässerungsanlagen angeschlossen<br />

werden kann.<br />

Foto: alciro theodoro da silva<br />

� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

den eintrag ins grundbuch. Diese Dienste sind gebührenpflichtig und<br />

sollten früh genug beantragt werden. Besonders für Baumaßnahmen,<br />

die entlang der grenze verlaufen, wie Zäune und Mauern, ist es<br />

von Vorteil, die grenzlinien genau zu kennen.<br />

Der Fachdienst Bodenordnung, Vermessung und geoinformation ist<br />

innerhalb des stadtgebietes darüber hinaus auch ansprechpartner<br />

für Bauwillige, die für den Bauantrag einen auszug aus dem liegenschaftskataster<br />

oder aber einen auszug aus der stadtgrundkarte<br />

benötigen.<br />

In zahlreichen umlegungsverfahren im stadtgebiet werden neue<br />

Baugrundstücke gebildet und an Bauwillige vergeben. Vielfach<br />

nimmt die umlegungsstelle der stadt göttingen bei der Vergabe von<br />

städtischen grundstücken mit den Bewerbern kontakt auf.<br />

Ist diese Versorgung noch nicht gewährleistet und im kaufpreis nicht<br />

vorgesehen, muss der käufer mit zusätzlichen kosten von rechnen.<br />

Folgendes gilt es zu beachten:<br />

− Die kommune baut in der regel, aber nicht immer, die öffentliche<br />

erschließungsstraße. es gibt auch die Möglichkeit, dass die straße<br />

privat gebaut und später an die stadt übertragen wird. <strong>am</strong> Bau<br />

der erschließungsanlagen werden die anlieger mit den so genannten<br />

erschließungsbeiträgen beteiligt. Die kostenbeteiligung variiert<br />

unter anderem in abhängigkeit von der klassifizierung der straße<br />

beziehungsweise des wohngebiets: Handelt es sich zum Beispiel<br />

um eine reine wohn- und anliegerstraße oder um eine Haupt- und<br />

Durchgangsverkehrsstraße. Zuständig ist der Fachdienst Bauverwaltung.<br />

− schmutz- und regenwasserkanäle im öffentlichen straßenraum<br />

bauen die göttinger entsorgungsbetriebe – stadtentwässerung. Die<br />

leitungen auf den grundstücken bis an die Übergabestelle an der<br />

grundstücksgrenze zum öffentlichen straßenraum muss der Bauherr<br />

selbst herrichten. (eigenbetrieb (eB) 75, göttinger entsorgungsbetriebe<br />

– stadtentwässerung)<br />

− Die anschlüsse für strom, telefon, kabel, gas et cetera sind mit den<br />

jeweiligen Versorgungsunternehmen abzustimmen.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 11


� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

Zuständig für Fragen zur erschließung (anbindung an das öffentliche<br />

straßennetz, Zufahrt) ist der Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung.<br />

auskünfte zur erhebung von erschließungs- und abwasserbeiträgen,<br />

mit denen die grundstückseigentümer zur abgeltung der ihnen gebotenen<br />

Vorteile an verkehrlicher und abwassertechnischer erschließung<br />

finanziell an der erstmaligen Herstellung der jeweiligen erschließungsanlage<br />

beteiligt werden, erteilt der Fachdienst Bauverwaltung.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Umwelt<br />

leiterin: gudrun Friedrich-Braun<br />

tel.: 05 51 / 4 00-31 36 Fax: 05 51 / 4 00-29 82<br />

e-Mail: umwelt@goettingen.de<br />

Der Fachbereich ist in der 12. etage des göttinger rathauses zu finden.<br />

Die sprechzeiten liegen montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 uhr,<br />

donnerstags bis 17.00 uhr und freitags bis 13.00 uhr sowie nach telefonischer<br />

Vereinbarung.<br />

Rechtskommentar Dr. Stephan Kleinjohann<br />

(Fachanwalt für Bau- und architektenrecht)<br />

Das Bürgerliche gesetzbuch ging ursprünglich von der liberalen rechtsauffassung<br />

aus, dass gleichwertige und gleichberechtigte Vertragspartner im wege individueller<br />

Vereinbarungen für beide optimale vertragliche regelungen vereinbaren. es hat sich<br />

jedoch gezeigt, dass der vom gesetzgeber eingeräumte Freiraum zunehmend missbraucht<br />

worden ist. Der wirtschaftlich oder intellektuell überlegene Vertragspartner<br />

verwendet nämlich formulierte Vertragsmuster, die weitgehend alle rechtlichen Vorteile<br />

einseitig zu seinen gunsten in anspruch nehmen. Dieses Phänomen ist auch bei<br />

Bauverträgen zu beobachten.<br />

weil dies von der rechtsordnung auf Dauer nicht hingenommen werden konnte, trat<br />

<strong>am</strong> 1. april 1977 das gesetz zur regelung des rechts der allgemeinen geschäftsbedingungen<br />

in kraft, welches mit wirkung vom 1. Januar 2002 in das BgB eingearbeitet<br />

worden ist. kurz zus<strong>am</strong>mengefasst sind alle regelungen in vorformulierten Vertragsbedingungen<br />

unwirks<strong>am</strong>, die den Vertragspartner des Verwenders dieser allgemeinen<br />

geschäftsbedingungen entgegen dem grundsatz von treu und glauben unangemessen<br />

benachteiligen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese klauseln Bestandteil des<br />

eigentlichen Vertrages sind oder diesem als „kleingedrucktes“ angehängt werden.<br />

trotz dieses gesetzes ist nach wie vor intensiv zu beobachten, dass vielfältige unwirks<strong>am</strong>e<br />

allgemeine geschäftsbedingungen – sogar in notariellen Verträgen – verwendet<br />

werden.<br />

Bei vielen neuen Mandantenbesuchen ist es immer wieder kurios zu erfahren, was<br />

den Bauherren auf der einen seite versprochen wurde und was auf der anderen seite<br />

schriftlich niedergelegt ist. es gibt offensichtlich den Zeitpunkt, in welchem man sich<br />

12<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation<br />

leiter: Hartmut kompart<br />

tel.: 05 51 / 4 00-26 30 Fax: 05 51 / 4 00-28 18<br />

e-Mail: vermessung@goettingen.de<br />

Der Fachdienst ist in der 14. etage des rathauses zu finden. Die sprechzeiten<br />

sind montags bis freitags 8.30 bis 12.00 uhr und donnerstags von<br />

14.00 bis 17.00 uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Straßen- und Wasserbau<br />

leiter: Volker Maxelon<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 91 Fax: 05 51 / 4 00-28 39<br />

e-Mail: strassenbau@goettingen.de<br />

sie finden den Fachdienst in der 12. etage. Die sprechzeiten sind täglich<br />

von 7.00 bis 15.30 uhr und nach Vereinbarung.<br />

Kontakt::<br />

Göttinger Entsorgungsbetriebe<br />

rudolf-wissell-straße 5, 37079 göttingen, tel.: 05 51 / 4 00-54 00<br />

Bauvertragsklauseln: Das Kleingedruckte beachten<br />

Mündliche Versprechen und schriftliche Formulierungen weichen in zahlreichen Fällen voneinander ab<br />

in ein paar schöne Bilder eines noch zu verwirklichenden Bauvorhabens „verliebt“ mit<br />

der Folge, dass man quasi „alles unterschreibt“.<br />

Überraschend ist es immer wieder, dass in Prospekten wohnflächen von beispielsweise<br />

165 m² versprochen werden, sich dann aber im Bauvertrag diese wohnfläche<br />

gar nicht als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit wieder findet. sollte doch eine<br />

konkrete wohnfläche im Vertrag auftauchen, gibt es dann die klausel, dass der Bauunternehmer<br />

(sanktionslos?) die wohnfläche auch geringer schaffen kann, wenn er<br />

dafür gründe angibt. Das notwendige korrelat hierzu, dass der Bauherr dann zumindest<br />

entsprechend weniger zu zahlen hat, habe ich noch in keinem Vertrag gefunden.<br />

Im abgelaufenen Jahr hatten wir einen Fall zu klären, bei welchem die abweichung der<br />

tatsächlichen wohnfläche zur versprochenen bei 40 m² lag.<br />

Interessante regelungen gibt es auch immer wieder beim Punkt der abnahme, die das<br />

kernstück jeder abwicklung eines Bauvertrages ist. Mit der abnahme billigt der Bauherr<br />

das werk des Bauunternehmers als vertragsgerecht. Zeigen sich später Mängel,<br />

so muss der Bauherr dem Bauunternehmer beweisen, dass dieser die Mängel verursacht<br />

hat. außerdem wird (erst) mit der abnahme die Vergütung insges<strong>am</strong>t fällig.<br />

In Bauträgerverträgen über eigentumswohnanlagen finden wir Bestimmungen, wonach<br />

das gemeinschaftseigentum durch alle erwerber als abgenommen gilt, wenn der<br />

erste erwerber seine eigentumswohnung bezogen hat. Die kuriosität dieser regelung<br />

liegt darin, dass zum Zeitpunkt des Bezugs oft weder das treppenhaus fertig gestellt<br />

ist (werbeargument: Dann kann man beim Möbeltransport auch nichts beschädigen)<br />

noch die außenanlagen. kurios ist weiter, dass solche klauseln den zweiten bis zwölf-


Der Kauf<br />

wenn ein geeignetes grundstück mit der notwendigen „Baureife“ gefunden<br />

ist – das heißt das grundstück ist rechtlich bebaubar, vollständig<br />

vermessen und erschlossen und weist die richtige Bodenqualität<br />

auf – dann steht dem kaufvertrag nichts mehr im wege. In Deutschland<br />

muss der kauf beziehungsweise Verkauf über einen Notar laufen.<br />

er ist verpflichtet dazu, auf bestimmte risiken des Vertrags hinzuweisen<br />

und sie zu erläutern. Die gestaltung des Vertrages ist den Parteien<br />

aber überlassen.<br />

Der göttinger rechtsanwalt Dr. stephan kleinjohann klärt im rechtskommentar<br />

unten über trügerische Vertragsklauseln auf. um die<br />

Möglichkeit zu haben, den Vertragstext genau zu prüfen, sollte er mindestens<br />

zwei wochen vor dem eigentlichen Notartermin vorliegen.<br />

Zur unterstützung können Berater der Verbraucherzentralen oder<br />

andere sachverständige hinzugezogen werden. In der so genannten<br />

ten erwerber, die Monate später hinzukommen, klassisch benachteiligen sollen (dieser<br />

erwerber soll ja zu einem Zeitpunkt leistungen abgenommen haben, als er noch nichts<br />

in Händen hielt). solche wiederkehrend verwendeten Vertragsklauseln sind natürlich<br />

unwirks<strong>am</strong>. sie haben oft den juristischen Nebeneffekt, dass vereinbarte ratenzahlungen<br />

unwirks<strong>am</strong> sein können mit der Folge, dass die Vergütung insges<strong>am</strong>t erst nach<br />

Fertigstellung sowohl der eigentumswohnung als auch des gemeinschaftseigentums<br />

geschuldet wird.<br />

Zum schutz des „Verbrauchers“ (also des „Häuslebauers“ oder des privaten erwerbers<br />

einer eigentumswohnung) enthält das gesetz für alle nach dem 1. Januar 2009<br />

abgeschlossenen Bauverträge die regelung, dass dem erwerber eine 5-prozentige<br />

sicherheit für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung gewährt werden soll.<br />

Diese regelung scheint noch überwiegend unbekannt zu sein − und findet sich nur<br />

ausnahmsweise in hier zur Überprüfung vorgelegten Verträgen.<br />

Das Fehlen einer solchen Bestimmung führt gleichzeitig dazu, dass formularmäßig vereinbarte<br />

aufrechnungsverbote unwirks<strong>am</strong> sind. Ich frage mich ohnehin immer, weshalb<br />

sich ein Bauherr unbesehen auf eine derartige klausel einlässt.<br />

Die „krönung“ stellt die handschriftliche „Baubeschreibung“ für ein einf<strong>am</strong>ilienhaus<br />

im wert von 250.000,00 € auf einer halben DIN-a4-seite dar, bei der ergänzend im notariellen<br />

Vertrag formuliert ist: Besondere abreden sind nur gültig, wenn der auftraggeber<br />

sie schriftlich bestätigt.<br />

Die Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentrale umfasst ganze 81 seiten. Nahezu<br />

alle hier vorgelegten Baubeschreibungen erreichen diesen standard maximal zu<br />

50 Prozent, in vielen Fällen gerade einmal zu 10 Prozent.<br />

Ich frage mich auch sehr häufig, weshalb der mündlich zugesagte einzugstermin nur<br />

selten in der schriftlichen urkunde steht.<br />

als „Binsenweisheit“ mag deshalb auch gelten: wenn ein Vertragspartner das, was<br />

er mündlich verspricht, nicht zum gegenstand der schriftlichen Festlegungen macht,<br />

dann missbraucht er an dieser stelle zum ersten Mal das Vertrauen, welches ihm sein<br />

Vertragspartner entgegen bringt. Verträge schließen heißt eigentlich, sich vertragen<br />

zu wollen.<br />

� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

„auflassung“ einigen sich Verkäufer und käufer dann über die neuen<br />

eigentumsverhältnisse. Danach veranlasst der Notar die eintragung<br />

ins grundbuch. Dafür berechnet er ein Honorar von 1 bis 1,5 Prozent<br />

der kaufsumme.<br />

auch das eintragen eines grundpfandrechts ist der Notar zuständig.<br />

wenn der kauf eines grundstücks bereits durch ein Darlehen finanziert<br />

wird, verlangt die Bank dafür die eintragung der grundschuld<br />

ins grundbuch, mit der sie sich ihre rückzahlungsansprüche sichert.<br />

Dieser eintrag kann in konkurrenz zu einer späteren grundschuld für<br />

ein Baudarlehen treten. Das sollte vorab mit der Bank abgesprochen<br />

werden, sonst ist das zweite Darlehen für den Hausbau gefährdet.<br />

auch für eine sichere Überweisung der kaufsumme kann der Notar<br />

einstehen, indem ein Notar-anderkonto eingerichtet wird. Der transfer<br />

erfolgt erst, wenn die vertraglichen Vereinbarungen vorliegen. Das<br />

bedeutet auch: Niemals in Vorleistung gehen. geld fließt erst nach der<br />

notariellen Beurkundung.<br />

und dies spricht wiederum dafür, trotz aller „Verliebtheiten“ vorgelegte Vertrags-<br />

texte auch kritisch zu hinterfragen. was nützt mir ein Vertrag, der wesentliche Zusagen<br />

eben doch nicht enthält – und teilweise im „kleingedruckten“ sogar unterläuft? Der<br />

Vertragspartner rüstet in einem solchen Fall doch nur für die krise auf. so gibt es ein<br />

Bauunternehmen in unserer region, welches laut eigener Homepage „schlüsselfertig“<br />

baut, trotz aufforderung entsprechende Vereinbarungen im schriftlichen Vertrag aber<br />

unterlässt bzw. aushöhlt.<br />

auch die Beschäftigung mit architektenverträgen lohnt. was nützt ein architektenvertrag<br />

dem Bauherren, wenn dort steht, dass der architekt bestimmte „leistungsphasen“<br />

für den Neubau eines einf<strong>am</strong>ilienhauses erbringt, wenn z.B. die kosten des<br />

Bauvorhabens nicht angesprochen werden. Der Bauherr hat in der regel ein Budget<br />

für seine Bauwünsche. an erster stelle des architektenvertrags muss deshalb stehen,<br />

welches Budget der architekt bei seinen Planungen nicht überschreiten darf.<br />

eine entsprechende argumentation in den Vertragsverhandlungen zwingt den architekten<br />

dazu, die Bauherrenwünsche zu konkretisieren, die mit diesem Budget erreicht<br />

werden sollen. wie nobel soll das Bauvorhaben werden?<br />

Die erfahrung zeigt: Vertragspartner, die schon im Vorfeld des Vertragsabschlusses<br />

dezidiert ihre Vorstellungen austauschen und sodann vertraglich niederlegen, werden<br />

auch nach Vollendung des Bauvorhabens nicht wesentlich voneinander enttäuscht<br />

sein können. anders herum: sind Vertragspartner nach der realisierung des Bauvorhabens<br />

voneinander enttäuscht, so lässt sich rückblickend eigentlich immer feststellen,<br />

dass notwendige klärungen schon in der Verhandlungsphase vor Vertragsabschluss<br />

versäumt wurden.<br />

Das Verhalten, das der Bundesbürger bei einem autokauf an den tag legt, spiegelt<br />

sich ganz offensichtlich bei Vertragsabschlüssen in finanziell vielfacher größenordnung<br />

nicht wieder. Deshalb: Bevor das „kind in den Brunnen fällt“, ist eine sorgfältige<br />

Beschäftigung mit vorgelegten Vertragsentwürfen angeraten.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 13


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Der aktuelle BauratgeBer 15


� gÖttINger BaugeBIete<br />

Göttinger Baugebiete<br />

Wo finde ich in Göttingen<br />

ein Baugrundstück?<br />

Die stadt göttingen hat in den 90er Jahren drei große <strong>Neubaugebiet</strong>e<br />

für die verschiedensten Bauformen entwickelt:<br />

– die Terrassen in Geismar<br />

– den <strong>Gesundbrunnen</strong> in <strong>Elliehausen</strong><br />

– die Eschenbreite in Nikolausberg<br />

weitere Baugebiete, die in den ortsteilen entwickelt wurden – zum<br />

Beispiel das elstal in groß-ellershausen oder der lutterberg in Herberhausen<br />

– sind mittlerweile bereits abgeschlossen. Die stadt arbeitet<br />

jedoch kontinuierlich an der Vorbereitung weiterer, auch kleinerer<br />

Baugebiete in den ortsteilen (zum Beispiel Bührener weg in esebeck).<br />

Die stadt versucht bei den kleinen Baugebieten durch den erwerb, die<br />

erschließung und direkten weiterverkauf der Flächen einfluss auf den<br />

grundstückspreis zu nehmen und soziale komponenten (ortsansässigkeit,<br />

kinder) zu berücksichtigen. wo die stadt nicht selbst als entwickler<br />

auftritt, wird versucht, über städtebauliche Verträge mit den<br />

Investoren diese Belange einzubringen. auch die stadtplanerischen<br />

aspekte der siedlungsentwicklung, der demographischen entwicklung,<br />

der umweltbelange und Nachhaltigkeit, gilt es zu berücksichtigen.<br />

so gibt es zum Beispiel erste Pläne für eine klimaschutzsiedlung<br />

auf den terrassen. Neben den oben genannten Baugebieten gibt es<br />

eine reihe weiterer:<br />

– das innenstadtnahe Gebiet Leineaue<br />

– das Baugebiet Am Stadtpark in Grone<br />

– den Brauweg in der Südstadt<br />

– Wohnen Am Weende-Ufer westlich des Klosterparks in Weende<br />

Die jeweiligen Baugebiete bieten unterschiedliche lagevorteile und<br />

Bauformen an (freistehende einzelhäuser ebenso wie Doppel- und<br />

reihenhäuser oder geschosswohnungsbau, grundstücke zum erwerb<br />

oder zur erbpacht). Die folgenden Beschreibungen geben weitere Detailinformationen<br />

und nennen die ansprechpartner für Interessenten.<br />

16<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

online finden sich weitere Informationen für die gebiete „<strong>am</strong> stadtpark“<br />

in grone, die Zietenterrassen in geismar und für elliehausen auf<br />

der seite www.bauen-in-goettingen.de.<br />

stand: 4/2011


� gÖttINger BaugeBIete<br />

Der aktuelle BauratgeBer 17


� gÖttINger BaugeBIete<br />

Bührener Weg in Esebeck<br />

In dem im nordwestlichen stadtgebiet liegenden ortsteil esebeck,<br />

rund sieben kilometer von der Innenstadt göttingens entfernt, entsteht<br />

in landwirtschaftlich geprägter umgebung das kleine Baugebiet<br />

Bührener weg. gemäß dem Planungsleitbild 2020 der stadt göttingen<br />

sollen die Ziele des erhalts und der stärkung der ländlichen strukturen<br />

der stadtgestalt und der Baukultur, die Nutzung ergänzender Versorgungsstrukturen<br />

und wohnbauflächenpotentiale verfolgt werden.<br />

Bereits im Dorferneuerungsplan von 1997/98 wird der Bereich als<br />

potentielles wohngebiet vorgeschlagen. D<strong>am</strong>it können junge F<strong>am</strong>ilien<br />

im stadtgebiet göttingens gehalten und die Bevölkerungsstruktur<br />

esebecks nachhaltig gestärkt werden. es werden acht Bauplätze von<br />

etwa 500 Quadratmetern Fläche für freistehende einf<strong>am</strong>ilienhäuser<br />

und Doppelhausgrundstücke gemäß dem Baulandbonusprogr<strong>am</strong>m<br />

der stadt göttingen verkauft. esebeck ist über die Buslinie 13 an den<br />

ÖPNV angebunden, die Nahversorgungseinrichtungen im stadtgebiet<br />

sind aufgrund der geringen Distanzen schnell zu erreichen.<br />

18<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Kontakt::<br />

Stadt Göttingen<br />

Fachdienst Immobilien<br />

werner langlott<br />

tel.: 05 51 / 4 00-24 20<br />

e-Mail: w.langlott@goettingen.de<br />

In den nachfolgend aufgeführten Baugebieten ist die stadt in den<br />

grundstücksverkauf nicht involviert. ansprechpartner werden auch<br />

hier genannt.<br />

esebeck: grundstück für Neubauten <strong>am</strong> Bührener weg


Terrassen in Geismar<br />

auf dem gelände der ehemaligen Zietenkaserne entsteht ein neues<br />

stadtviertel, das Baugebiet „Die terrassen“. Die wandlung von der<br />

militärischen zur zivilen Nutzung steht unter dem Motto „wohnen,<br />

lernen, arbeiten“. Die rund 50 Hektar große Fläche wird schritt für<br />

schritt entsprechend umgewandelt. Das Baugebiet liegt im südosten<br />

des stadtgebiets, zirka drei kilometer vom stadtzentrum entfernt und<br />

gehört zum ortsteil geismar.<br />

ein differenziertes Nutzungskonzept für das ges<strong>am</strong>te ehemalige kasernenareal<br />

war die grundlage für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb.<br />

Der als ergebnis aus dem wettbewerb entstandene rahmenplan<br />

dient als grundlage für die weitere Planung. aus dem rahmenplan<br />

werden einzelne Bebauungspläne entwickelt und aktualisiert, die die<br />

Nutzung und die Bauweise in den einzelnen teilflächen regeln.<br />

aus der besonderen lage <strong>am</strong> Hang des göttinger stadtwaldes mit<br />

weitem Blick über das leinetal und der größe und spezifischen Beschaffenheit<br />

des gebietes ergibt sich dessen besonderer reiz. Durch<br />

die terrassenartige erschließung entstanden einzelne Baufelder unterschiedlicher<br />

Prägung. Für alle wohnformen sind hier Baugrundstücke<br />

vorhanden. Von individuell errichteten freistehenden einf<strong>am</strong>ilienhäusern<br />

und stadtvillen <strong>am</strong> waldrand über geschosswohnungsbau durch<br />

wohnungsbaugesellschaften, reihenhausbebauung und großzügige<br />

umbauten ehemaliger kasernengebäude in loftartige wohnungen<br />

durch Bauherrengemeinschaften ist der Bogen gespannt. Die wohnbebauung<br />

in all ihren Formen wird ergänzt durch angebote der Infrastruktur,<br />

Nahversorgung, sportanlagen, restaurants, kindergarten,<br />

schule etc.<br />

Der Bereich wohnen wird ergänzt durch den Bereich arbeiten und lernen:<br />

Die Hochschule Hawk mit den standorten Hildesheim, Holzminden<br />

und göttingen ist mit den Fachbereichen für Physik-, Mess- und<br />

Feinwerktechnik in einem markanten Neubau mit solarzellenfassade<br />

vertreten. In einem ehemaligen Bundeswehrgebäude ist das göttinger<br />

technologie- und gründerzentrum (götec) entstanden, das jungen, innovativen<br />

Firmen aus dem technologiebereich Büro- und laborräume<br />

mit entsprechenden Dienstleistungen zur Verfügung stellt.<br />

gebaut wird zwischen dem vorhandenen grünbestand, so dass die<br />

gebäude auf den einzelnen terrassen stehen. D<strong>am</strong>it ergibt sich eine<br />

abschnittbildung, die in den teilbereichen ganz unterschiedliche Bauweisen<br />

aufzeigt.<br />

� gÖttINger BaugeBIete<br />

Die grundstücke für einf<strong>am</strong>ilienhäuser sind auf den Zietenterrassen<br />

zwischen 550 und 800 Quadratmeter groß. Die grundstücke der IDB sind<br />

bereits alles<strong>am</strong>t entwickelt, von der stadt gibt es noch grundstücke,<br />

die noch nicht zugeschnitten wurden, beispielsweise in der Bettinavon-arnim-straße.<br />

Hier wäre das liegenschafts<strong>am</strong>t der stadt göttingen<br />

der richtige ansprechpartner. Dem Bauträger wird es überlassen,<br />

wie viele einheiten er auf die Flächen im rahmen der Möglichkeiten<br />

des Bebauungsplanes stellt. Dabei können auch kleinere Bauherrengemeinschaften<br />

auf den Zietenterrassen ein grundstück erwerben und<br />

dann ein reihen- oder Mehrf<strong>am</strong>ilienhaus nach eigenen Vorstellungen<br />

bauen lassen. In den stadtvillen entstehen verschiedene wohnungen<br />

mit zwei bis vier Zimmern.<br />

Das neue Quartier ist durch die vorhandenen straßen bereits gut erschlossen<br />

und mit der stadt und dem stadtteil geismar vernetzt. Zu<br />

den einzelnen terrassen in dem Bereich der neuen Bebauung führen<br />

stichstraßen. alle Häuser sind mit dem eigenen auto erreichbar. Zwei<br />

Buslinien verbinden das neue Quartier Zietenterrassen im 15- bzw.<br />

30-Minuten-takt mit der Innenstadt und mit dem stadtteil geismar. auf<br />

Fuß- und radwegen in den grünzügen kommt man auch abseits der<br />

straßen zu den einrichtungen im gebiet und in den angrenzenden Naherholungsbereich<br />

des göttinger stadtwaldes.<br />

Zietenterrassen: Neubauten im Dorothea-schlözer-Bogen<br />

Kontakt::<br />

IDB Zietenterrassen<br />

oliver köhler, Herta stein<br />

tel.: 05 51 / 3 07 03-3<br />

e-Mail: info@idb-zietenterrassen.de<br />

Der aktuelle BauratgeBer 19


� gÖttINger BaugeBIete<br />

<strong>Elliehausen</strong>: <strong>Neubaugebiet</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Gesundbrunnen</strong><br />

<strong>am</strong> westrand des leinetalgrabens, etwas sechs kilometer vom Zentrum<br />

göttingens entfernt, befindet sich das <strong>Neubaugebiet</strong> <strong>am</strong> gesundbrunnen<br />

in elliehausen. Die sparkasse göttingen und die „Bremischen“<br />

bieten preiswerte grundstücke für freistehende einf<strong>am</strong>ilienhäuser,<br />

Doppel- und reihenhäuser ohne Bauträgerbindung im <strong>Neubaugebiet</strong><br />

an. Über 130 F<strong>am</strong>ilien wohnen bereits hier. einige haben gemeins<strong>am</strong><br />

mit ihrem architekten gebaut. andere haben sich für regionale Bauträger<br />

und deren schlüsselfertige komplettpakete entschieden.<br />

Kontakt::<br />

Immobilienzentrum der<br />

<strong>Sparkasse</strong> Göttingen<br />

tel.: 05 51 / 4 05 47 10<br />

e-Mail:<br />

spk-immobilien@spk-goettingen.de<br />

www.spk-goettingen.de<br />

elliehausen: <strong>Neubaugebiet</strong> mit Blick auf göttingen<br />

20<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Kontakt::<br />

Die Bremischen<br />

Göttingen-<strong>Elliehausen</strong><br />

Bauträgergesellschaft<br />

Hanns-ulrich schupke<br />

tel.: 04 21 / 3 32 30 60<br />

e-Mail:<br />

huschupke@blbimmobilien.de<br />

Für seine einwohner hält elliehausen fast alle angebote einer kompletten<br />

kleinstadt parat: von der apotheke, über den Bäcker, Friseur,<br />

Blumenladen, elektriker bis zum Zahnarzt. Das einkaufszentrum kauf<br />

Park ist nur wenige autominuten entfernt und auch mit dem Fahrrad<br />

bequem über einen radweg erreichbar. Die Buslinie 13 fährt halbstündlich<br />

in richtung göttinger Hauptbahnhof, den man in zwanzig<br />

Minuten erreicht.<br />

elliehausen ist der ideale ort für junge F<strong>am</strong>ilien mit kindern und für<br />

alle, die stadtnah und doch mitten in der Natur wohnen möchten. „göttingens<br />

Dorf“ stellt kindern ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot<br />

mit drei kindertagesstätten und der regenbogen-grundschule<br />

zur Verfügung. Im gesellschaftlichen leben elliehausens ist man herzlich<br />

willkommen. Über zwölf Vereine bieten sport und kultur für jede<br />

altersgruppe an.<br />

www.elliehausen.net


Eschenbreite in Nikolausberg<br />

Im Nordosten göttingens liegt der ortsteil Nikolausberg mit seinem<br />

historischen wahrzeichen, der mittelalterlichen klosterkirche. Von<br />

hier oben blickt man weit hinüber nach westen in das leinetal und<br />

über göttingen beziehungsweise nach osten über das im landschaftsschutzgebiet<br />

liegende Bratental zum Nachbarort roringen und bis hin<br />

zu den ausläufern des Harz. Nikolausberg blickt zurück auf eine lange<br />

geschichte und alte traditionen. Für den Neubürger ergibt sich hier<br />

die gelungene symbiose von der Nähe zu universität und stadt göttingen<br />

mit ihren vielfältigen einkaufs- und erlebnismöglichkeiten und<br />

dem ruhigen wohnen in naturbetonter, ländlicher umgebung. Da keine<br />

Durchgangsstraße durch den ort führt, stört kein fremdverursachter<br />

Verkehr die anwohner. so ist der ortsteil beliebt als exklusiver wohnstandort.<br />

Hier liegt das Baugebiet eschenbreite. Im zentralen Bereich können<br />

auf einer Fläche von zirka 1,7 Hektar einzel-, Doppelhäuser und Haus-<br />

� gÖttINger BaugeBIete<br />

Nikolausberg: grundstück und Neubauten an der eschenbreite<br />

Eschenbreite in Nikolausberg<br />

gruppen (reihenhäuser) gebaut werden. Die grundstücke werden in<br />

erster linie in erbpacht vergeben.<br />

eine gut ausgebaute Infrastruktur ist bereits vorhanden. ein Nahversorger<br />

befindet sich im ort. Die Buslinie 5, die Nikolausberg mit der<br />

Innenstadt verbindet, hält direkt unterhalb des Baugebietes. auch die<br />

ärztliche Versorgung ist gewährleistet. grundschule und kindergarten<br />

sind vorhanden. Für sport- und Freizeitaktivitäten stehen diverse Möglichkeiten<br />

zur Verfügung. ein reges Vereinsleben fördert die aktivitäten<br />

vor ort und die Integration der Neubürger.<br />

Kontakt::<br />

LBS Landesbausparkasse<br />

thomas Hoffmann<br />

tel.: 05 51 / 5 47 91 50<br />

e-Mail: thomas.hoffmann@lbs-nord.de<br />

Der aktuelle BauratgeBer 21


� gÖttINger BaugeBIete<br />

Am Stadtpark Grone<br />

Das Bau- und wohngebiet „<strong>am</strong> stadtpark“ liegt südwestlich der göttinger<br />

city. Man lebt in zweiter reihe ohne Durchgangsverkehr, im grünen,<br />

in ruhiger, vertrauter einf<strong>am</strong>ilienhausnachbarschaft. „<strong>am</strong> stadtpark“<br />

entstehen auf dem ehemaligen Bauhofgelände der Dawe gmbH innovative<br />

architektenhäuser als reihen- und Drillingshaus oder klassisches<br />

einzelhaus. ein attraktives kompaktangebot aus grundstück und Haus<br />

lässt bezahlbare wohnträume mit drei Haustypen wahr werden. Für unterschiedliche<br />

F<strong>am</strong>ilienstrukturen, lebensweisen und geldbeutel gibt<br />

es:<br />

„Dawe starter“, ein reihenhaus für einsteiger ins wohneigentum<br />

ab zirka 102 Quadratmeter wohnfläche, auf zwei geschossen und ab<br />

zirka 190 Quadratmeter grundstück: überschaubar, kompakt mit Haus,<br />

Hof und garten, jederzeit erweiterbar mit studio und Dachterrasse auf<br />

zirka 142 Quadratmeter wohnfläche.<br />

<strong>am</strong> stadtpark: Neu- und rohbauten <strong>am</strong> eifelweg<br />

22<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

„Dawe comfort“, das kompakte stadthaus mit drei einander zugeordneten<br />

reihenhäusern, bietet mehr wohnraum als „Dawe starter“: ab<br />

138 Quadratmeter wohnfläche, auf grundstücken ab 232 Quadratmeter,<br />

Dachgeschoss und -terrasse gibt es in zwei größen.<br />

„Dawe classic“, das geräumige, freistehende einf<strong>am</strong>ilienhaus bietet<br />

auf zwei oder drei etagen zirka 122 Quadratmeter bis 151 Quadratmeter<br />

wohnfläche auf grundstücken ab zirka 280 Quadratmeter, durch unterteilung<br />

kann es zum Zwei-generationenhaus mit kinder- und seniorenwohnbereich<br />

werden oder ein arbeitszimmer unterm Dach integrieren.<br />

Flexible wohnflächen und überschaubare gärten passen sich den lebensbedürfnissen<br />

der Bewohner jeden alters individuell an. „<strong>am</strong> stadtpark“<br />

– das ist urbane lebensqualität mit vielen Vorteilen des kinder- und<br />

f<strong>am</strong>ilienfreundlichen grone: Nur wenige gehminuten entfernt befinden<br />

sich kita, schule, Nahversorgungszentrum, Ärzte, apotheke und Bäcker,<br />

ein modernes Nachbarschaftszentrum, der elmpark als sport- und Freizeitfläche<br />

sowie der stadtpark zum spazierengehen.<br />

Kontakt::<br />

DAWE GmbH<br />

Projektleitung, Bauausführung, Beratung und Vertrieb<br />

Herr stefan Bergmann<br />

tel.: 05 51 / 9 98 99 99<br />

e-Mail: bergmann@ich-wohne-in-grone.de<br />

www.ich-wohne-in-grone.de


Brauweg Göttingen Südstadt<br />

Das Baugebiet Brauweg mit einer ges<strong>am</strong>tgröße von fünf Hektar befindet<br />

sich in der südstadt göttingens, nur einige hundert Meter vom Zentrum<br />

entfernt. auf dem gelände der ehemaligen Brauerei wird in den<br />

kommenden Jahren unter einbeziehung der vorhandenen grün- und<br />

gebäudestrukturen ein neues Quartier gebaut. <strong>am</strong> westlichen rand<br />

des gebiets wird der anschluss an den grünbereich der leineaue hergestellt.<br />

an der ostseite wird die alte Braumeistervilla gelenk- und anziehungspunkt:<br />

Die revitalisierung des gebäudes ermöglicht kulturelle<br />

und gastronomische Nutzungen. Hierdurch wird sowohl der Bezug zur<br />

früheren Nutzung als auch ein neues Image hergestellt. Der Brauweg<br />

� gÖttINger BaugeBIete<br />

mit den vorhandenen stadthaustypologien und dem schönen Baumbestand<br />

wird behuts<strong>am</strong> arrondiert, die vorhandene Bautypologie auf<br />

zeitgemäße weise fortgeführt.<br />

entwickelt werden Flächen für verschiedene Haustypen von Doppel-<br />

und reihenhäusern bis zu stadtvillen. Die entwicklung des geländes<br />

erfolgt vor einem mittelfristigen Zeithorizont.<br />

Kontakt::<br />

Tetraeder Immobilien GmbH<br />

goßlerstraße 40<br />

37075 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 81 35 07<br />

oben und unten: Brauweg: grundstück mit Brauereigebäude<br />

Der aktuelle BauratgeBer 23


� gÖttINger BaugeBIete<br />

Am Weende Ufer / Nördlich<br />

der Friedrich-Ebert-Straße<br />

Im göttinger stadtteil weende liegt das zirka elf Hektar große ehemalige<br />

gewerbegebiet „karl-grüneklee-straße“ eines einstigen Verpackungsmittelherstellers.<br />

alteingesessen noch bekannt unter den Na-<br />

24<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

men „4 P rube“ oder zuletzt „Huht<strong>am</strong>aki“ eines finnischen konzerns.<br />

Die Produktion wurde 2005 eingestellt. Die Nachnutzung des geländes<br />

als reines gewerbegebiet ist nicht realisierbar. aufgrund seiner größe<br />

und innenstadtnahen lage bietet die Fläche die chance zur städtebaulichen<br />

aufwertung des stadtteils weende und neuer Impulse für die<br />

Innenentwicklung der stadt göttingen.<br />

Die Fläche verfügt über anknüpfungspunkte an die umliegenden wohnquartiere,<br />

den öffentlichen klosterpark sowie an das gewerbegebiet<br />

lutteranger. Der standort liegt zentral in der Nähe zum alten ortszentrum<br />

weende und zur universität göttingen. Das der Öffentlichkeit<br />

bislang unzugängliche gebiet soll geöffnet und zu einem attraktiven<br />

wohn- und gewerbestandort entwickelt werden. Das Nachfragepotential<br />

wird durch gutachten bestätigt. Das städtebauliche leitbild<br />

2020 der stadt göttingen misst der Nachnutzung von Brachflächen<br />

und der Innenentwicklung besondere Bedeutung zu. Hier kann in städtebaulich<br />

integrierter lage wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen<br />

geschaffen werden. Zur realisierung kommen in erster<br />

linie Doppel- und reihenhäuser sowie stadtvillen in Frage. Die stadt<br />

göttingen wird neben der Beachtung der städtebaulichen gestaltung<br />

die Preisgestaltung über einen städtebaulichen Vertrag regeln und ein<br />

besonderes augenmerk auf Maßnahmen der Nachhaltigkeit legen.<br />

Die Bebauung erfolgt in mehreren abschnitten. Zu Beginn wird die<br />

ehemalige Parkplatzfläche nördlich der Friedrich-ebert-straße bebaut.<br />

Der entwurf sieht die Bebauung mit Doppel- und reihenhäusern<br />

vor. Die umsetzung erfolgt kurzfristig.<br />

Kontakt::<br />

<strong>Sparkasse</strong> Göttingen<br />

Immobilienzentrum<br />

Brian Pell<br />

tel.: 05 51 / 4 05-47 10<br />

e-Mail:<br />

spk-immobilien@spk-goettingen.de<br />

Kontakt::<br />

Hoko Verwaltungs GmbH<br />

Patrick Deyerl<br />

tel.: 0 29 21 / 38 04 04<br />

e-Mail: info@hoko-soest.de


Göttingen: Zwischen Leine<br />

und Eisenbahnstraße<br />

Das Baugebiet „Zwischen leine und eisenbahnstraße“ liegt <strong>am</strong> rand<br />

der göttinger Innenstadt, nur wenige hundert Meter vom Zentrum entfernt.<br />

Durch die lage an der leineaue und durch die Nähe zur Innenstadt<br />

und zu den Freizeiteinrichtungen eiswiese und kiessee ist das<br />

gelände prädestiniert für urbanes wohnen.<br />

Das areal wurde nach Betriebsaufgabe einer ehemaligen großwäscherei<br />

zu einem f<strong>am</strong>ilienfreundlichen, verkehrsberuhigten Baugebiet<br />

entwickelt. In verschiedenen Bauabschnitten entstehen architektonisch<br />

anspruchsvolle reihenhäuser und eigentumswohnungen. einzelne<br />

grundstücke werden noch verkauft, zukünftig werden vor allem<br />

eigentumswohnungen angeboten werden. Die Bauvorschriften sorgen<br />

dafür, dass über die gestaltung ein identitätbildendes neues wohnquartier<br />

entsteht.<br />

wahrzeichen des gebiets ist der ehemalige wasserturm der früheren<br />

Betriebsanlagen, der zu einem sechsgeschossigen wohnturm umgebaut<br />

wurde. In der Mitte des gebiets entsteht eine zentrale sicht- und<br />

Verbindungsachse von der eisenbahnstraße zur leine. entlang dieser<br />

achse entsteht ein multifunktionaler spiel- und aufenthaltsbereich.<br />

Da es keinen Durchgangsverkehr geben wird, werden die wohnstraßen<br />

gepflastert.<br />

Der ehemalige wasserturm<br />

� gÖttINger BaugeBIete<br />

was für die Bauwilligen ein attraktives wohngebiet darstellt, ist für den<br />

städtebau ein glücksfall mit positiver ausstrahlung auf die angrenzende<br />

umgebung. Zusätzlich zur stadtnahen lage wird ein überdurchschnittlich<br />

hohes stellplatzangebot bereitgestellt. erhaltenswerte gehölze<br />

sind in das städtebauliche konzept integriert und werden durch<br />

einzelbaumpflanzungen ergänzt. Dadurch entsteht ein raumwirks<strong>am</strong>es<br />

„grünes“ grundgerüst.<br />

Die realisierung erfolgt durch drei Bauträger, die jeweils verschiedene<br />

gebietsabschnitte ihrer konzeption gemäß der einhaltung von Planungsvorgaben<br />

bebauen.<br />

Kontakt::<br />

Gebiet Süd<br />

Dümer Projekt GmbH<br />

tel.: 05 61 / 9 81 79 22<br />

e-Mail: info@duemer-projekt.de<br />

www.duemer-projetk.de<br />

Kontakt::<br />

Gebiet Nord<br />

Mönnig Bau<br />

tel.: 0 55 52 / 9 93 00<br />

e-Mail: a.moennig@moennig-bau.de<br />

www.moennig-bau.de<br />

Kontakt::<br />

Gebiet Mitte<br />

Dr. Theusner GmbH<br />

c/o rainer Vesting<br />

tel.: 05 51 / 49 80 10<br />

e-Mail: vesting-projekt@gmx.de<br />

www.vesting-projekt.de<br />

leineaue: Neu- und rohbauten an der leine<br />

Der aktuelle BauratgeBer 25


� PartNer BeI PlaNuNg uND Bau<br />

26<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

ERKUNDUNG<br />

BERATUNG<br />

ERKUNDUNG GUTACHTEN<br />

BERATUNG<br />

Aufschlußarbeiten: Bohrungen, GUTACHTEN Sondierungen<br />

Laboruntersuchungen: Bodenkennwerte<br />

Aufschlußarbeiten: Bohrungen, Sondierungen<br />

Baugrunduntersuchungen, Gründungsberatung<br />

Laboruntersuchungen: Bodenkennwerte<br />

Altlastenerkundung, Aushubverwertung<br />

Baugrunduntersuchungen, Gründungsberatung<br />

Grundwassererschließung, Hydrogeologie,<br />

Altlastenerkundung, Aushubverwertung<br />

Regenwasserversickerung BERATUNG<br />

Grundwassererschließung, Hydrogeologie,<br />

Voruntersuchung zur Erdwärmegewinnung<br />

Regenwasserversickerung<br />

Voruntersuchung zur Erdwärmegewinnung<br />

ERKUNDUNG<br />

Raseweg 4 37124 Rosdorf<br />

Telefon:0551/50540-0 Telefax: 0551/50540-22<br />

Raseweg 4 37124 Rosdorf<br />

e-mail: uwolk@erdbaulabor-goe.de<br />

Telefon:0551/50540-0 Telefax: 0551/50540-22<br />

e-mail: uwolk@erdbaulabor-goe.de<br />

GUTACHTE<br />

Aufschlußarbeiten: Bohrungen,<br />

Laboruntersuchungen: Bodenk<br />

Baugrunduntersuchungen, Grü<br />

Altlastenerkundung, Aushubver<br />

Grundwassererschließung, Hyd<br />

Regenwasserversickerung<br />

Voruntersuchung zur Erdwärmeg<br />

Raseweg 4 37124 Rosdorf<br />

Telefon:0551/50540-0 Telefax<br />

e-mail: uwolk@erdbaulabor-go


� PartNer BeI PlaNuNg uND Bau<br />

Über 480 notariell verkaufte Immobilien in Göttingen seit 2007<br />

Ihr Verkaufs-Spezialist für Ein- und Mehrf<strong>am</strong>ilienhäuser,<br />

Wohnungen und Grundstücke.<br />

Profitieren Sie von unserer professionellen Abwicklungsstrategie!<br />

Gerne erwarten wir Ihren Anruf.<br />

GöHv Immobilien Telefon 05 51- 49 59 600 Maschmühlenweg 2 37073 Göttingen<br />

www.goehv.de immoservice@goehv.de<br />

Berlin Bonn Braunschweig Darmstadt Düsseldorf Essen Gießen Göttingen H<strong>am</strong>burg Kassel Lüneburg Mannheim Münster Oldenburg Worms<br />

Der aktuelle BauratgeBer 27


� FÖrDerMÖglIcHkeIteN uND FINaNZPlaN<br />

Fördermöglichkeiten<br />

und Finanzplan<br />

Baufinanzierung im Allgemeinen<br />

eigenkapital, Bausparen und Bankdarlehen sind die drei klassischen<br />

säulen der Baufinanzierung. eine Immobilie komplett durch ein Bankdarlehen<br />

zu finanzieren, ist nicht rats<strong>am</strong>. Zu hoch sind die risikozuschläge<br />

und die ratenzahlungen. Muss das Haus nach ein paar Jahren<br />

verkauft werden, reichen die Mittel oft nicht aus, um den kredit<br />

zurückzuzahlen. Je höher der eigenanteil an der Finanzierung desto<br />

geringer sind die Zinsen, die rückzahlungen und das risiko. um<br />

die eigene liquidität richtig einschätzen zu können, empfiehlt<br />

es sich, so früh wie möglich einen Finanzplan aufzustellen,<br />

der nicht nur die unmittelbaren kosten von grundstückskauf<br />

und Hausbau berücksichtigt, sondern<br />

auch alle Nebenkosten und Versicherungen mit<br />

aufführt. Häuslebauer vergessen über die<br />

Baumaßnahmen oft die tatsache, dass ein<br />

Haus eingerichtet werden muss, kosten<br />

fallen auch für die Bepflanzung des gartens<br />

an, für eine terrasse, ein carport et ceterea.<br />

und auch die abstrakten Dinge kosten geld:<br />

gebühren für den Notar, den grundbucheintrag<br />

oder den Bauantrag bei der stadt kommen oben<br />

drauf.<br />

Mit einem Bausparvertrag kann schon früh ein<br />

grundstock an eigenen Mitteln angespart werden.<br />

außerdem sichert er den anspruch auf ein<br />

zinsgünstiges Darlehen. Zum vereinbarten Zuteilungstermin<br />

kann dann die summe aus<br />

guthaben und Darlehen abgerufen werden.<br />

In der regel aber lässt sich durch eigene<br />

anstrengung nur ein sockel an Mitteln<br />

schaffen, der löwenanteil kommt meistens<br />

als Darlehen von der Bank oder sparkasse.<br />

Das angebot an Immobilienkrediten ist<br />

28<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

groß, die Zinsen variieren erheblich, auf einen Vergleich kann nicht<br />

verzichtet werden. grundsätzlich sollte auf eine hohe Flexibilität der<br />

kreditrückzahlung geachtet werden.<br />

Foto: Bausparkasse schwäbisch Hall<br />

aus: göttinger tageblatt,<br />

Bauen & wohnen Magazin


Werde ich mit meinem<br />

Bauvorhaben von der Stadt<br />

Göttingen finanziell gefördert?<br />

eine allgemeine Beratung zur Baufinanzierung kann im vorliegenden<br />

rahmen nicht erfolgen. Die stadt göttingen fördert jedoch in den Baugebieten,<br />

in denen sie selbst die grundstücke veräußert, ortsansässige<br />

und F<strong>am</strong>ilien mit einem Nachlass auf den grundstückspreis.<br />

Vergabekriterien für städtische Grundstücke:<br />

Dauer der Ortsansässigkeit:<br />

bis 5 Jahre: � 1 Punkt<br />

bis 10 Jahre: � zusätzl. 1 Punkt<br />

darüber: � zusätzl. 1 Punkt<br />

max. 3 Punkte<br />

Anzahl der Kinder:<br />

1 kind � 1 Punkt<br />

2 kinder � zusätzl. 1 Punkt<br />

3 kinder � zusätzl. 1 Punkt<br />

max. 3 Punkte<br />

Kinderbaulandbonus:<br />

anzahl der kinder: kaufpreisbonus:<br />

1 kind � 10 %<br />

2 kinder � zusätzl. 10 %<br />

3 kinder � zusätzl. 10 %<br />

max. 30 %<br />

Der Verkauf erfolgt unter der Maßgabe, dass<br />

- das grundstück in den nächsten 2 Jahren bebaut wird �<br />

- der Neubau vom Bauherrn und seiner F<strong>am</strong>ilie bewohnt wird �<br />

- der erwerber noch kein Baugrundstück besitzt �<br />

einzelheiten werden vertraglich geregelt: auf die anwendung der<br />

beschriebenen Vergabekriterien besteht kein anspruch. Details auf anfrage.<br />

� FÖrDerMÖglIcHkeIteN uND FINaNZPlaN<br />

Im rahmen des kommunalen Baulandmanagements sorgt die stadt<br />

göttingen für ausreichend Bauland in verschiedenen Qualitäten, Preissegmenten<br />

und lagen. Dabei ist es erklärtes Ziel, sowohl das einf<strong>am</strong>ilienhaus<br />

im grünen – in den ortsteilen oder <strong>am</strong> stadtrand – als auch<br />

moderne stadthäuser im zentrumsnahen Bereich zu ermöglichen.<br />

Bauland soll für jedermann bereitgehalten werden. Dazu gehören<br />

selbstverständlich auch grundstücke in exklusiven lagen. auch die<br />

konversion von Industriebrachen zu zukünftigen, attraktiven innerstädtischen<br />

wohnflächen zählt zu den aktivitätsfeldern des kommunalen<br />

Baulandmanagements.<br />

Besonders interessant wird das angebot der stadt göttingen durch<br />

die Förderung von F<strong>am</strong>ilien im Zuge des kinderbaulandbonus. In ausgewählten<br />

Baugebieten erhalten sie für jedes kind einen rabatt von<br />

zehn Prozent auf den Baulandpreis. und auch in der auswahl der Bewerber<br />

erhalten F<strong>am</strong>ilien mit kindern eine bevorzugte Berücksichtigung.<br />

Die jahrelange Baulandpreisentwicklung wird zudem durch die konsequente<br />

reduzierung der Baulandentwicklungskosten gestoppt. In den<br />

aktuellen städtischen Baugebieten konnten somit die Baulandpreise<br />

auf das Niveau der anliegenden Nachbargemeinden gedrückt werden,<br />

ohne das sie auf die infrastrukturellen Vorteile der stadt verzichten<br />

müssen.<br />

Nicht immer müssen es städtische eigentumsflächen sein, die zu Bauland<br />

entwickelt werden. auch private Investoren werden bei der Baulandentwicklung<br />

unterstützt. In diesen Fällen berät die stadt göttingen<br />

die Investoren, um auch hier für Bauwillige attraktive Baulandpreise<br />

zu erhalten. Die stadt göttingen ist bestrebt, dass auch die privaten<br />

Baulandverkäufer einen kinderbaulandbonus gewähren.<br />

gerade die Bereitstellung von Bauland in den ortsteilen bringt junge<br />

F<strong>am</strong>ilien ins grüne mit den Vorteilen einer städtischen Infrastruktur.<br />

Zumeist wird ein halbstündlicher Bustakt angeboten. kindergärten,<br />

grundschulen und stadtteilbibliotheken tun ihr Übriges, um das Bauland<br />

noch attraktiver zu gestalten und gegenüber den angrenzenden<br />

gemeinden einen wettbewerbsvorteil zu bilden.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 29


� FÖrDerMÖglIcHkeIteN uND FINaNZPlaN<br />

Weitere Förderungen<br />

Die günstigsten kredite oder auch einmaligen Fördermaßnahmen für<br />

Bauherren kommen oft vom land oder der kreditanstalt für wiederaufbau<br />

(kfw), der Förderbank des Bundes. auf der landesebene Niedersachsens<br />

bietet die NBank Förderungen zum Beispiel für energetische<br />

Modernisierung und insbesondere für kinderreiche F<strong>am</strong>ilien und<br />

schwerbehinderte Menschen. auch die stadt göttingen fördert zusätzlich<br />

die schaffung von wohneigentum für kinderreiche Haushalte.<br />

Darlehen aus öffentlichen Haushalten lassen sich zudem mit Darlehen<br />

einer Bank kombinieren.<br />

auskünfte über Modernisierungsförderung und Förderung für den<br />

Neubau beziehungsweise kauf von wohneigentum in der stadt göttingen<br />

erhalten sie von der wohnraumförderstelle der stadtverwaltung<br />

göttingen. Hier können Finanzierungshilfen des landes Niedersachsen<br />

oder der stadt göttingen beantragt werden. Diese sind in der<br />

regel zinsgünstige Darlehen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllt werden, zum Beispiel der einsatz von eigenkapital, einhalten<br />

von einkommens- und Belastungsgrenzen, F<strong>am</strong>iliengröße oder<br />

art der Behinderung und unzureichende wohnverhältnisse. weiter gilt<br />

es, wohnflächen- und Baukostenobergrenzen zu beachten. wichtig<br />

ist, dass über den antrag vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise<br />

vor kaufvertragsabschluss entschieden sein muss.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Wohnraumfragen<br />

wohnraumförderstelle: uwe schliesing<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 33<br />

e-Mail: u.schliesing@goettingen.de<br />

Den Fachdienst wohnraumfragen finden sie im Neuen rathaus in der<br />

1. etage. Die sprechzeiten sind montags bis mittwochs und freitags<br />

von 8.30 bis 12.00 uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.00 uhr sowie<br />

nach telefonischer Vereinbarung.<br />

30<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Kontakt::<br />

NBank<br />

Wohnraumförderung<br />

tel.: 05 11 / 3 00 31-3 13<br />

e-Mail: wohnraum@nbank.de<br />

Foto: archiv gt


Kosten in der Übersicht*<br />

Grundstückserwerb<br />

Preise für grundstücke variieren stark nach lage. einen ersten an-<br />

haltspunkt können die Bodenrichtwerte der gutachterausschüsse für<br />

grundstückswerte in Niedersachsen geben, die jedes Jahr aus gezahlten<br />

kaufpreisen ermittelt werden. Informationen werden von den geschäftsstellen<br />

der gutachterausschüsse bereitgestellt. siehe auch: gag.<br />

niedersachsen.de.<br />

Baulast<br />

Erschließungs- und Anschlussbeiträge<br />

Notar und Grundbuch<strong>am</strong>t<br />

ein grundstückskauf wird erst durch die notarielle Beurkundung wirk-<br />

s<strong>am</strong>. Die gebühren für den Notar und den eintrag ins grundbuch<strong>am</strong>t<br />

betragen zirka 1,5 Prozent des kaufpreises. grundbuchkostentabellen<br />

sind im Internet zu finden. auch für die eintragung der grundschuld ins<br />

grundbuch wird eine gebühr genommen.<br />

Grunderwerbssteuer<br />

seit Januar 2011 werden in Niedersachsen 4,5 Prozent grunderwerbssteuer<br />

auf den kaufpreis erhoben.<br />

Vermessungsgebühren<br />

Maklerprovision<br />

grundstücke werden oft über Makler vermittelt, die hierfür eine gebühr<br />

(auch courtage oder Provision genannt) verlangen. sie wird ebenfalls<br />

abhängig vom kaufpreis errechnet und liegt im Durchschnitt bei sechs<br />

Prozent.<br />

� FÖrDerMÖglIcHkeIteN uND FINaNZPlaN<br />

Architekten- und Ingenieurshonorar<br />

wird anhand der Bausumme und der Planungsanforderungen ermittelt.<br />

grundlage ist die Honorarordnung für architekten- und Ingenieurshonorare<br />

(HoaI).<br />

Baugenehmigungsgebühren<br />

Beratungsgebühren der Bank<br />

Zinsen und Tilgung des Bankdarlehens<br />

Zinsen und Tilgung<br />

des Bausparvertrags<br />

Umzugskosten<br />

Kosten der Bauunterhaltung<br />

Kosten der Hausversicherung<br />

Grundsteuer<br />

Grundgebühren für Müll/<br />

Strom/Wasser/Abwasser/Gas/<br />

Schornsteinfeger<br />

Wasser und Abwasser<br />

Energieverbrauch<br />

* Die stadt göttingen übernimmt keine gewähr für Vollständigkeit.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 31


� PartNer BeI FINaNZIeruNg uND Bau<br />

Ruhstrat Haus- und Versorgungstechnik GmbH<br />

„Der aktuelle Bauratgeber“; 1/2 Seite quer (190 x 89 mm)<br />

MAMBA Der Kommunikation aktuelle BauratgeBer www.m<strong>am</strong>ba-online.de<br />

32<br />

Individuelle Gebäudetechnik.<br />

Unsere Leistungen –<br />

so individuell, wie die Ansprüche<br />

unserer Kunden.<br />

Bereits in der vierten Generation bieten wir<br />

unseren gewerblichen, öffentlichen und<br />

privaten Kunden das ges<strong>am</strong>te Spektrum<br />

der Gebäudetechnik.<br />

Fordern Sie uns!<br />

Ruhstrat Haus- und<br />

Versorgungstechnik GmbH<br />

Adolf-Hoyer-Str. 6<br />

37079 Göttingen<br />

Telefon: 05 51 / 6 94 04-0<br />

haustechnik@ruhstrat.de<br />

www.ruhstrat.de


Genehmigungsverfahren<br />

Genehmigung des Bauvorhabens<br />

durch die Stadt<br />

wer in Deutschland bauen will, braucht dazu in der regel eine genehmigung.<br />

Dies gilt für Neu- und umbauten, Nutzungsänderungen,<br />

das Fällen von Bäumen oder die anlage einer grundstückszufahrt, den<br />

anschluss an die abwasserkanäle und anderes. Deshalb ist es rats<strong>am</strong>,<br />

sich bereits bei der Planung von Bauvorhaben über die rechtlichen<br />

grundlagen und möglicherweise erforderlichen anzeigen oder genehmigungen<br />

bei der stadtverwaltung zu informieren.<br />

Bauvorhaben können umfangreiche Planungsvorbereitungen auslösen.<br />

Deshalb gibt es eine reihe von Fachdiensten im rathaus, die<br />

mit der Prüfung von entsprechenden anträgen beschäftigt sind, vom<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie über die<br />

göttinger entsorgungsbetriebe zum Fachbereich stadtgrün und umwelt<br />

und andere.<br />

Die zentrale anlaufstelle für Fragen ist die stadt göttingen mit ihren<br />

Fachdiensten.<br />

Kontakt::<br />

Neues Rathaus<br />

Hiroshimaplatz 1–4, 37083 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 4 00-0 Fax: 05 51 / 4 00-22 98<br />

e-Mail: stadt@goettingen.de<br />

www.goettingen.de<br />

Bauvoranfrage<br />

Die Bauvoranfrage dient dazu, einzelne grundsätzliche bauordnungs-<br />

oder planungsrechtliche Fragen zu klären, über die auch im Baugenehmigungsverfahren<br />

zu entscheiden wäre (zum Beispiel: kann das<br />

grundstück überhaupt bebaut werden? wie groß darf das gebäude<br />

werden? Ist eine bestimmte Nutzung zulässig, zum Beispiel einzelhandel?)<br />

eine Bauvoranfrage kann von jedermann gestellt werden, man<br />

muss dazu kein architekt oder Bauingenieur sein. sie sollte in der regel<br />

beinhalten:<br />

� geNeHMIguNgsVerFaHreN<br />

− eine geeignete Fragestellung<br />

− einen geeigneten lageplan mit möglichst genauer (maßstabsgerechter)<br />

eintragung des beabsichtigten Vorhabens<br />

− eine Bau- und Betriebsbeschreibung (soweit erforderlich)<br />

− eventuell andere zur Beurteilung der Fragestellung dienliche unterlagen<br />

(Fotos, Bestandspläne, alte genehmigungen et cetera).<br />

Der Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie erteilt<br />

auf die anfrage einen rechtsmittelfähigen Bauvorbescheid. er stellt<br />

eine verbindliche erklärung der Behörde dar, an die sie im Baugenehmigungsverfahren<br />

gebunden ist. sie hat eine gültigkeit von drei<br />

Jahren und kann auf antrag um drei Jahre verlängert werden. Neben<br />

der klärung von schwierigen planungs- oder bauordnungsrechtlichen<br />

Fragen wird die Bauvoranfrage zum Beispiel oft vor grundstücksverkäufen<br />

vom käufer vorgeschaltet oder als option in den kaufvertrag<br />

übernommen.<br />

Bauantrag<br />

während die Bauvoranfrage von jedem gestellt werden kann, braucht<br />

der Bauherr für den Bauantrag einen Fachmann an seiner seite (zum<br />

Beispiel einen architekten oder einen Ingenieur), der ihn fachmännisch<br />

berät, egal, um welche art von Bau es sich handelt. Der antrag<br />

auf Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich beim Fachdienst Bauordnung,<br />

Denkmalschutz und archäologie der stadt einzureichen. Zum<br />

Bauantrag sind alle für die Beurteilung der Baumaßnahmen und die<br />

Bearbeitung erforderlichen unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen,<br />

dazu zählen zum Beispiel der lageplan, die Bauzeichnung und die<br />

Baubeschreibung mit statikgutachten.<br />

Der Bauantrag ist von einem so genannten entwurfsverfasser (eV) zu<br />

stellen. entwurfsverfasser sind architekten, eingetragene Diplom-Ingenieure<br />

(Bauwesen) oder Meister mit entsprechender Qualifikation.<br />

Für den Bauantrag benötigt der Bauherr einen Qualifizierten oder einfachen<br />

lageplan, welcher beim kataster<strong>am</strong>t oder bei öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieuren erhältlich ist. alle weiteren unterlagen<br />

werden vom entwurfsverfasser für den Bauherrn zus<strong>am</strong>mengestellt.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 33


� BauVorHaBeN<br />

Bauvorhaben<br />

Genehmigungsfreie<br />

Baumaßnahmen<br />

Der anhang zu § 69 Niedersächsische Bauordnung (NBauo) nennt eine<br />

reihe von Baumaßnahmen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden<br />

dürfen. Dazu gehören bauliche Maßnahmen mit geringen ausmaßen<br />

wie zum Beispiel der einbau von Öffnungen für Fenster und türen<br />

in fertig gestellten wohngebäuden, einfriedungen, bauliche anlagen in<br />

gärten. Das öffentliche Baurecht muss immer beachtet werden.<br />

Foto: Bausparkasse schwäbisch Hall<br />

34<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Die Bauanzeige<br />

Handelt es sich um wohnhäuser geringer Höhe (typischerweise das<br />

einf<strong>am</strong>ilien-, Doppel-, reihenhaus) kann das Anzeigeverfahren nach<br />

§ 69a NBauO gewählt werden. Das Verfahren dient dazu, Zeit und aufwand<br />

zu sparen. Die entsprechend vorlageberechtigten architekten<br />

oder Ingenieure tragen die Verantwortung für das Vorhaben. Die stadt<br />

prüft in der regel nur noch, ob aus städtebaurechtlichen gründen eine<br />

vorläufige untersagung ausgesprochen werden soll und die erschließung<br />

bauplanungsrechtlich gesichert ist.<br />

Für diese Maßnahmen entfällt zwar das Baugenehmigungsverfahren,<br />

es müssen aber die sonstigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts<br />

eingehalten werden (zum Beispiel Brandschutz- und grenzabstandsbestimmungen<br />

et cetera). Insbesondere dürfen die Vorhaben nicht<br />

gegen das städtebauliche Planungsrecht verstoßen. Die regelungen<br />

eines Bebauungsplanes sind also bei der errichtung genehmigungsfreier<br />

Bauten zu berücksichtigen. genehmigungsfreie Verfahren müssen<br />

beim zuständigen Fachdienst für Bauverwaltung angezeigt werden.<br />

Der Anzeigeantrag wird vom entwurfsverfasser ausgefüllt und informiert<br />

die stadt über das Bauvorhaben. Der Fachdienst Bauverwaltung<br />

prüft die Vollständigkeit der unterlagen und bestätigt dem Bauherrn<br />

die gesicherte erschließung des grundstückes, wenn alle gesetzlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bauanzeige kostet in der regel<br />

zirca 100 euro. Der Bauherr erhält zwei rechnungen: erstens für die<br />

erschließungsbestätigung (Bauverwaltung), zweitens für die entgegennahme<br />

der unterlagen (Bauaufsicht).<br />

rechtlich handelt es sich nicht um eine genehmigung, das heißt,<br />

eine Prüfung des geplanten Bauvorhabens durch die Behörde erfolgt<br />

nicht. wenn der Bauherr sich absichern möchte, kann er auch für ein<br />

genehmigungsfreies Bauvorhaben einen Bauantrag stellen und d<strong>am</strong>it<br />

die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens begehren,<br />

beim einf<strong>am</strong>ilienhaus trifft dann das Vereinfachte Genehmigungsverfahren<br />

zu.


Vereinfachtes<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Das vereinfachte genehmigungsverfahren gilt für die errichtung bestimmter<br />

baulicher anlagen. gegenstand dieses Verfahrens sind vor<br />

allem wohngebäude (ausgenommen Hochhäuser), eingeschossige<br />

gebäude bis zu einer größe von 200 Quadratmeter grundfläche sowie<br />

die zugehörigen notwendigen einstellplätze.<br />

Der Bauherr muss nach §75a NBauo mit den Bauantragsunterlagen<br />

eine erklärung des entwurfsverfassers einreichen, dass unter anderem<br />

die Voraussetzungen für das vereinfachte genehmigungsverfah-<br />

BauBaugenehmigungsfreie Wohngebäude<br />

(Freistellungsverfahren gem. gem.<br />

§ 69 a § 69 BauNVO a BauNVO<br />

„Bauanzeige“) „Bauanzeige“)<br />

Eingang<br />

Eingang<br />

beim<br />

beim<br />

Fachdienst<br />

Fachdienst<br />

Bauverwaltung<br />

Bauverwaltung<br />

Prüfung ob<br />

Prüfung<br />

Voraussetzungen<br />

ob<br />

Voraussetzungen<br />

des § 69 a erfüllt<br />

des § 69 a sind erfüllt<br />

sind<br />

Bestätigung über<br />

Bestätigung gesicherte über<br />

gesicherte Erschließung<br />

Erschließung (Baubeginn<br />

(Baubeginn möglich)<br />

möglich)<br />

Weitergabe an<br />

Weitergabe Bauaufsicht an<br />

Bauaufsicht<br />

Erfassung,<br />

Erfassung, Archivierung,<br />

Archivierung,<br />

Eingangsbestätigung<br />

Eingangsbestätigung<br />

� BauVorHaBeN<br />

ren vorliegen und die Bauvorlagen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.<br />

Bei diesem Vorhaben prüft die Bauaufsichtsbehörde lediglich<br />

− das städtebauliche Planungsrecht,<br />

− die grenzabstände,<br />

− die Vorschriften über notwenige einstellplätze,<br />

− die Vorschriften über den Brandschutz und die standsicherheit bei<br />

unterirdischen garagen mit mehr als 100 Quadratmeter Nutzfläche<br />

sowie bei wohngebäuden, die nicht gebäude geringer Höhe sind,<br />

− das sonstige öffentliche Baurecht, das in anderen öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften enthalten ist.<br />

Baugenehmigungsverfahren<br />

Baugenehmigungsverfahren<br />

Verwaltung<br />

Bauantrag Bauantrag<br />

Verwaltung<br />

Eingang Eingang und Vorprüfung und Vorprüfung beim Fachdienst beim Fachdienst<br />

Bauordnung, Denkmalschutz Denkmalschutz und Archäologie und Archäologie<br />

Vorprüfung<br />

Vorprüfung<br />

Immobilien<br />

Immobilien<br />

Erfassung Erfassung und Prüfung und auf Prüfung Vollständigkeit auf Vollständigkeit<br />

ggfls. ggfls. Beteiligung Beteiligung Externer, Externer, z. B. Feuerwehr, z. B. Feuerwehr, Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsicht<br />

Vorbereitung Vorbereitung Bauantragskonferenz Bauantragskonferenz<br />

Stadtreinigung Entwässerung<br />

Stadtreinigung Entwässerung<br />

Bauantragskonferenz<br />

Bauantragskonferenz<br />

1x wöchentlich<br />

1x wöchentlich<br />

Umwelt<br />

Beteiligung von betroffenen Fachdiensten<br />

evtl. Nachverhandlungen,<br />

Beteiligung von betroffenen<br />

Bauberatung,<br />

Fachdiensten<br />

Grünflächen<br />

Nachforderung evtl. Nachverhandlungen, weiterer UnterlagenBauberatung,<br />

Nachforderung weiterer Unterlagen<br />

Stadtplanung<br />

Stadtplanung<br />

Vermessung<br />

Verkehr<br />

Verkehr<br />

weitere Straßenbau<br />

Behörden weitere Straßenbau<br />

Behörden<br />

Bauaufsicht<br />

Endbearbeitung<br />

Bauordnungsrechtliche Endbearbeitung<br />

Prüfung: evtl.<br />

Nachbarbeteiligung, Bauordnungsrechtliche Brandschutz, Prüfung: Baulastenevtl.<br />

Verwaltung<br />

bautechnische Nachbarbeteiligung, Prüfung etc. Brandschutz, Baulasten bautechnische<br />

bautechnische Prüfung etc.<br />

Prüfung bautechnische<br />

Alle Anforderungen erfüllt: Genehmigung wird erteilt.<br />

Prüfung<br />

Alle Anforderungen erfüllt: Genehmigung wird erteilt.<br />

Bauaufsicht Verwaltung<br />

Baugenehmigung<br />

Baugenehmigung<br />

Umwelt<br />

Grünflächen<br />

Vermessung<br />

Der aktuelle BauratgeBer 35


� BauVorHaBeN<br />

Foto: christoph Mischke Foto: christina Hinzmann<br />

Die Nachweise über die standsicherheit sowie über schall- und wärmeschutz<br />

müssen allerdings von Personen mit besonderen Qualifikationen<br />

aufgestellt worden sein. werden die bautechnischen Nachweise<br />

nicht von diesen Personen aufgestellt, werden sie von der<br />

Bauaufsichtsbehörde geprüft.<br />

Bei den Bauvorhaben nach § 75a erfolgt eine eingeschränkte Prüfung<br />

durch die Bauaufsicht. Die Vorschriften des Baurechts sind uneingeschränkt<br />

zu beachten. Der entwurfsverfasser und der Bauherr tragen<br />

die Verantwortung dafür, dass das Bauvorhaben auch in den Punkten,<br />

in denen eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde nicht erfolgt,<br />

dem öffentlichen Baurecht entspricht.<br />

Achtung: Ab 2012 wird es eine novellierte Bauordnung geben, die umfassende<br />

Änderungen beinhalten wird.<br />

Das allgemeine<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Bauvorhaben, die keinen sonderregelungen unterliegen, durchlaufen<br />

in der regel das normale genehmigungsverfahren. Dies sind zum Beispiel<br />

viele gewerbebauten und geschäftshäuser. Diese Vorhaben unterliegen<br />

der umfassenden Prüfung des öffentlichen Baurechts.<br />

Denkmalschutz<br />

ein weiterer arbeitsschwerpunkt – neben der rein baurechtlichen Beratung<br />

– ist die Hilfe bei der gestaltung von Bauvorhaben, insbesondere,<br />

wenn es sich um Baudenkmäler oder Projekte in der umgebung<br />

von Baudenkmalen handelt. Dies trifft fast für die ges<strong>am</strong>te göttinger<br />

altstadt zu.<br />

alle geschützten gebäude oder auch gebäudegruppen bedürfen einer<br />

besonderen Behandlung, da die erhaltung der historischen Bausubstanz<br />

ein Hauptanliegen der Denkmalpflege ist. Für die Praxis heißt<br />

36<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

dies, das Baustoffe sorgfältig ausgesucht und ausführungsdetails<br />

material- und handwerksgerecht hergestellt werden müssen. Der<br />

Fachdienst führt deshalb die liste der insges<strong>am</strong>t zirka 1200 göttinger<br />

Baudenkmale. aber auch für baugenehmigungsfreie Maßnahmen an<br />

Baudenkmälern bedarf es immer einer denkmalrechtlichen genehmigung.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

(Bauaufsichtsbehörde)<br />

leiterin: Isabella gifhorn<br />

tel.: 05 51 / 4 00-27 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />

e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />

Foto: christina Hinzmann<br />

Den Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie finden<br />

sie im Neuen rathaus in der 9. etage. Die sprechzeiten sind montags<br />

und mittwochs von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00<br />

uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.


Foto: Verband Privater Bauherrn<br />

neubau<br />

umbau<br />

beratung<br />

sigeko<br />

enev|energiepass<br />

büros<br />

geschäfte<br />

wohnungen<br />

denkmalschutz<br />

� arcHItekteN<br />

Der aktuelle BauratgeBer 37


� DIe BauausFÜHruNg<br />

Die Bauausführung<br />

Pflichten des Bauherrn<br />

Die Niedersächsische Bauordnung sieht eine reihe von Pflichten für<br />

den Bauherrn vor. Dabei geht es vor allem um die ernennung von den <strong>am</strong><br />

Bau beteiligten sachverständigen. Nach § 57 der Niedersächsischen<br />

Bauordnung muss er einen entwurfsverfasser (einen architekten oder<br />

Ingenieur) und einen unternehmer (Bauleiter) beauftragen, der über die<br />

erforderlichen sachkenntnisse, Fachkräfte und Vorrichtungen verfügen<br />

muss. Bei entsprechender Qualifikation kann auch der Bauherr diese<br />

Funktionen übernehmen. Der Bauherr als auch der unternehmer sind<br />

dafür verantwortlich, dass die veranlassten Baumaßnahmen dem öffentlichen<br />

Baurecht entsprechen (NBauo § 57). wenn es einen neuen<br />

Bauherren gibt, muss dies der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.<br />

Vor der Durchführung nicht genehmigungsfreier Baumaßnahmen sind<br />

auf einem Bauschild der Bauherr, der entwurfsverfasser und der unternehmer<br />

aufzuführen. Das schild muss auf dem Baugrundstück gut<br />

erkenn- und lesbar angebracht werden (NBau § 17).<br />

Bei jedem Neu- oder umbau von gebäuden ist bei den göttinger entsorgungsbetrieben<br />

– abteilung grundstücksentwässerung – ein entwässerungsantrag<br />

zu stellen. erst nach erteilter genehmigung darf mit<br />

dem Bau begonnen werden. Die Mitarbeiter der göttinger entsorgungsbetriebe<br />

führen dann die abnahme der neu verlegten kanäle vor ort<br />

durch.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

(Bauaufsichtsbehörde)<br />

leiterin: Isabella gifhorn<br />

tel.: 05 51 / 4 00-27 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />

e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />

Den Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie finden<br />

sie im Neuen rathaus in der 9. etage. Die sprechzeiten sind montags<br />

und mittwochs von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00<br />

uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.<br />

38<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Mit dem kauf eines grundstücks, muss der Bauherr auch für die Verkehrssicherheit<br />

auf seinem grund und Boden sorgen. Bekannt ist dies<br />

vor allem durch das schneeräumen im winter. auf der Baustelle gilt das<br />

für alle Personen, die dort nicht gewerbsmäßig beteiligt sind. wenn zum<br />

Beispiel Passanten oder kinder durch die Baustelle zu schaden kommen,<br />

ist der Bauherr schadenersatzpflichtig. Davon wird er durch das<br />

aufstellen eines schildes nicht befreit. Die Verkehrssicherungspflicht<br />

kann auf den beauftragten unternehmer übertragen werden.<br />

wenn bei Ihrem Bauvorhaben abfälle entstehen (Boden und Bauschutt)<br />

und zu entsorgen sind, ist bei den göttinger entsorgungsbetrieben ein<br />

antrag auf abfallentsorgung/Herkunftsdeklaration zu stellen. Dem antrag<br />

ist in der regel ein gutachten eines sachverständigen über die<br />

umweltverträglichkeit der abfälle hinzuzufügen. Bei neu erschlossenen<br />

Baugebieten, auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen, gärten<br />

oder grünanlagen, kann nach absprache auf eine untersuchung des<br />

Baugrunds verzichtet werden. Für die entsorgung der anfallenden abfälle<br />

steht der containerdienst der göttinger entsorgungsbetriebe mit<br />

unterschiedlichen containervarianten zur Verfügung.<br />

ob der Bau durch das unternehmen vertragsgemäß und ohne Mängel<br />

durchgeführt wurde, soll in der so genannten Bauabnahme festgestellt<br />

werden. sie hat weitgehende rechtliche Bedeutung für den Bauherren.<br />

Vor der abnahme ist das unternehmen bei Mängeln in der Beweispflicht,<br />

danach muss der Bauherr beweisen, dass Mängel vorliegen. ein einzug<br />

kommt einer fiktiven abnahme gleich. Daher sollte der Bauherr auf eine<br />

förmliche abnahme vor dem einzug bestehen. wenn massive Mängel<br />

festgestellt werden, kann der Bauherr die abnahme und Bezahlung des<br />

unternehmens verweigern.<br />

Kontakt::<br />

Göttinger Entsorgungsbetriebe<br />

rudolf-wissell-straße 5, 37079 göttingen<br />

servicenummer 400-5400 Fax: 05 51 / 4 00-54 17<br />

e-Mail: geb@goettingen.de<br />

Die sprechstunden sind montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 uhr,<br />

donnerstags 8.00 bis 17.00 uhr, freitags 8.00 bis 13.00 uhr sowie nach<br />

telefonischer Vereinbarung.


Versicherungen<br />

Der Bauherr ist verpflichtet für eine sichere Baustelle zu sorgen. D<strong>am</strong>it<br />

er nicht selbst finanziell haften muss, sollte auf jeden Fall eine Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />

abgeschlossen werden. sie gewährt Versicherungsschutz<br />

bei unfällen, die zur Verletzung oder zum tode eines<br />

Menschen führen oder sachen Dritter beschädigen oder zerstören.<br />

Für schäden, die vom grundstück ausgehen – zum Beispiel gruben<br />

– ist eine Haus- und grundbesitzer-Haftpflicht nötig. weil ein rohbau<br />

kaum 24 stunden <strong>am</strong> tag beaufsichtigt werden kann, ist ebenfalls eine<br />

Bauleistungsversicherung empfehlenswert, die vor unwetter sowie<br />

einbruch und Vandalismus schützt.<br />

Zum standardschutz gehört die gebäudeversicherung inklusive Feuerrohbauversicherung.<br />

sie kommt für schäden <strong>am</strong> gebäude (sowie<br />

gelagerter Baustoffe und Bauteile) auf, die durch Brand, Blitzschlag,<br />

sturm, Hagel, explosion oder auch Überschwemmung entstehen.<br />

Nachbarn, Verwandte oder Freunde, die beim Bau helfen, müssen bei<br />

der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet und gegen<br />

unfälle auf der Baustelle versichert werden.<br />

Foto: christina Hinzmann<br />

� DIe BauausFÜHruNg<br />

Foto: archiv gt<br />

Der aktuelle BauratgeBer 39


� DIe BauausFÜHruNg<br />

Energie<br />

Im Fachdienst Hochbau ist das energiereferat angesiedelt. Hier bekommen<br />

Interessierte Informationen zu Fragen rund um das thema<br />

energie auf den verschiedenen administrativen ebenen. Zum Beispiel<br />

zu Vorschriften oder Förderung, zu energiesparenden Bauweisen oder<br />

sanierungsmöglichkeiten, zur Nutzung regenerativer energien, von<br />

kraft-wärme-kopplung oder Fernwärme.<br />

Die Gesetzeslage<br />

Für gebäude aller art sind im wesentlichen zwei energie-gesetze<br />

ausschlaggebend. Die energieeinsparverordnung (eneV 2009) schreibt<br />

vor, welche Mindestanforderungen für den wärmeschutz der gebäude<br />

und die energieeffizienz der energieversorgungsanlagen wie Heizungs-,<br />

warmwassererzeugungs- oder lüftungsanlagen einzuhalten<br />

sind. außerdem legt sie fest, dass für jedes gebäude ein energieausweis<br />

erstellt werden muss. Das zweite gesetz ist das erneuerbareenergien-wärmegesetz<br />

(eewärmeg), ebenfalls aus dem Jahr 2009,<br />

das den Mindestanteil an erneuerbaren energien bei der wärmeerzeugung<br />

von Neubauten vorschreibt.<br />

Foto: Bausparkasse schwäbisch Hall<br />

40<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Hochbau – Energiereferat<br />

leiterin: Dinah epperlein<br />

tel.: 05 51 / 4 00-26 16 Fax: 05 51 / 4 00-28 37<br />

e-Mail: d.epperlein@goettingen.de<br />

sie finden das energiereferat in der 13. etage des Neuen rathauses.<br />

termine nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Energieausweis<br />

Nach der so genannten energieeffizienzrichtlinie des europäischen<br />

rates müssen alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass beim Bau von<br />

gebäuden, bei der Vermietung von gebäuden und beim Verkauf von<br />

gebäuden ein energieausweis vorgelegt werden kann.<br />

umfang und aussehen des energieausweises sind für Deutschland in<br />

der eneV festgelegt. energieausweise enthalten aussagen über die<br />

energetische Qualität des gebäudes und helfen dabei, die Höhe der<br />

zukünftigen energiekosten abzuschätzen.<br />

Der gebäudeenergieausweis darf nur von entsprechend qualifizierten<br />

Personen ausgestellt werden. In göttingen kann die energieagentur<br />

region göttingen zertifizierte energieberater für die ausstellung von<br />

energieausweisen vermitteln.<br />

Kontakt::<br />

Energieagentur Region Göttingen e. V.<br />

VgH-gebäude, Berliner straße 2, 37073 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 70 74 98-0 Fax: 05 51 / 3 70 74 98-9<br />

e-Mail: info@energieagentur-goettingen.de<br />

Kontakt::<br />

Stadtwerke Göttingen AG<br />

energieberater Manfred Horn<br />

Hildebrandtstraße 1, 37081 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 01-2 16 Fax: 05 51 / 32-7 68<br />

e-Mail: beratung@swgoe.de<br />

weitere Informationen zum energieausweis gibt es auf der Internetseite<br />

der Deutschen energieagentur (dena) für energieeffizienz von<br />

gebäuden: www.zukunft-haus.de. Neben vielen wertvollen tipps finden<br />

sich hier auch experten in und um göttingen (nach Postleitzahlen),<br />

die energieausweise ausstellen können.


Neu-, Um- oder Erweiterungsbau<br />

ab einer bestimmten größe müssen Neubauten die anforderungen<br />

der eneV einhalten. Diese legen den Mindeststandard für die energieeffizienz<br />

fest, der in den letzten 15 Jahren erheblich gestiegen ist,<br />

um zum klimaschutz beizutragen. Mit steigenden energiepreisen und<br />

entsprechender Förderung kann man allerdings heute bereits deutlich<br />

höhere standards wirtschaftlich umsetzen.<br />

In der Planungsphase eines Neu- oder umbaus werden wichtige entscheidungen<br />

getroffen, die auf lange Zeit den zukünftigen energieverbrauch<br />

und die co2-emissionen des gebäudes festlegen – und d<strong>am</strong>it<br />

auch die zukünftigen energiekosten bestimmen. Daher lohnt es sich<br />

immer, sich frühzeitig unabhängig und kompetent beraten zu lassen.<br />

Hierfür stehen bei der energieagentur qualifizierte und erfahrene<br />

energieberaterinnen und energieberater zur Verfügung.<br />

Niedrigenergie-<br />

und Passivhausstandards<br />

als Niedrigenergiehäuser werden Häuser bezeichnet, deren Dämmung<br />

und Heiztechnik so optimiert ist, dass sie die Vorgaben der<br />

energiesparverordnung noch um 30 Prozent unterschreiten. Durch die<br />

Vermeidung von wärmebrücken, die luftdichtheit des gebäudes, wärmeschutzverglasungen<br />

und einer effizienten Heizungsanlage kann mit<br />

herkömmlichen Mitteln der energiebedarf massiv gesenkt werden.<br />

stand der technik im energiesparenden Bauen ist das Passivhaus. Der<br />

energiebedarf liegt 75 bis 85 Prozent unter den Mindestanforderungen<br />

der eneV. kennzeichen des Passivhauses sind mechanische lüftungsanlagen<br />

mit wärmerückgewinnung und Dämmstärken von 30 bis 40<br />

Zentimetern.<br />

Niedrigenergiehäuser werden von der kreditanstalt für wiederaufbau<br />

(kfw) durch zinsvergünstigte kredite und tilgungszuschüsse gefördert.<br />

Für private Bauherren werden die kfw-kredite über die finanzierende<br />

Bank vergeben.<br />

es werden unterschiedliche Niveaus gefördert: kfw-effizienzhaus<br />

40, kfw-effizienzhaus 55 und kfw-effizienzhaus70. Die Zahl gibt jeweils<br />

an, wie viel Prozent an Jahresprimärenergieverbrauch es im<br />

Vergleich zu einem eneV-referenzgebäude hat, das die 100 Prozent-<br />

� DIe BauausFÜHruNg<br />

Marke darstellt. Passivhäuser werden von der kfw in gleicher Höhe<br />

wie ein kfw-effizienzhaus 55 gefördert. Diese standards sind zwar in<br />

der anschaffung teurer, machen sich jedoch aufgrund des geringen<br />

restenergiebedarfs auf lange sicht bezahlt.<br />

Der tilgungszuschuss der kfw hängt von der Höhe des effizienzhausstandards<br />

ab, der erreicht wird. Nähere Informationen erhalten Interessierte<br />

bei der energieagentur region göttingen und auf der Internetseite<br />

der kfw (www.kfw.de).<br />

Einsatz von Erneuerbaren Energien<br />

bei Neubau und im Bestand<br />

wer heute einen Bauantrag einreicht, muss auch das erneuerbareenergien-wärmegesetz<br />

(eewärmeg 2009) erfüllen. Mit dem wärmegesetz<br />

von 2009 hat die Bundesregierung zus<strong>am</strong>men mit den eu-Mitgliedsstaaten<br />

beschlossen, den anteil der erneuerbaren energien auf<br />

20 Prozent zu steigern, um einen nachhaltigen Beitrag zum klimaschutz<br />

zu leisten. gleichzeitig wird d<strong>am</strong>it die abhängigkeit von den endlichen<br />

fossilen Brennstoffen und energieimporten verringert. Parallel wird die<br />

entwicklung innovativer und effizienterer technologien unterstützt.<br />

Zu den erneuerbaren energien zählen: wärme aus der erde, der luft<br />

und dem wasser, solarenergie und wärme aus Biomasse. Prinzipiell<br />

kann der eigentümer frei wählen, der anteil <strong>am</strong> energiebedarf wird jedoch<br />

durch das gesetz geregelt. Bei solarenergie beispielsweise muss<br />

der anteil bei 15 Prozent liegen, d<strong>am</strong>it die anforderung des eewärmegesetzes<br />

erfüllt ist. Bei geothermie liegt der anteil bei 50 Prozent.<br />

Das gesetz lässt auch eine Handvoll ersatzmaßnahmen zu: abwärmenutzung,<br />

kraft-wärme-kopplung, eine verbesserte Dämmung oder die<br />

Nutzung von Fernwärme befreien den Bauherrn durch die hohe effizienz<br />

im umgang mit fossilen Brennstoffen vom einsatz erneuerbarer<br />

energien.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 41


� DIe BauausFÜHruNg<br />

Foto: archiv gt<br />

Holzenergie<br />

Der Verein „treffpunkt energie“ hat in der Halle des Holzhof göttingen<br />

eine Dauerausstellung zum thema „Heizen mit Holz und regenerativen<br />

energien“ aufgebaut, in der man auch viele individuell gestaltete<br />

kachelöfen, moderne k<strong>am</strong>inöfen, energieeffiziente Holzheizungsanlagen,<br />

solaranlagen und kombi-systemen besichtigen und dazu Informationen<br />

erhalten kann.<br />

Kontakt::<br />

Treffpunkt Energie e.V.<br />

robert-Bosch-Breite 1a, 37079 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 82 66 06 00<br />

e-Mail: info@treffpunkt-energie.de<br />

Solarwärmeanlage<br />

oder Photovoltaikanlage?<br />

wer ein nach süden orientiertes Dach zur Verfügung hat, sollte dieses<br />

in erster linie für eine solarwärmeanlage nutzen, die entweder nur für<br />

die warmwassererzeugung oder zusätzlich auch für die Heizungsunterstützung<br />

ausgelegt wird. Diese anlagen sind heute stand der technik<br />

und die Dachausrichtung kann von südwest bis südost variieren,<br />

ohne dass die leistungsfähigkeit entscheidend beeinträchtigt wird.<br />

Für die solarwärmenutzung werden nur einige Quadratmeter des Daches<br />

benötigt. auf dem rest der Dachfläche kann eine Photovoltaikanlage<br />

(PV-anlage) installiert werden, die umweltfreundlichen strom er-<br />

42<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

zeugt. Meist lohnt es sich mittlerweile, den strom vorrangig im eigenen<br />

Haushalt zu verbrauchen und nur den Überschuss ins öffentliche Netz<br />

einzuspeisen. Die stromerzeugung von PV-anlagen wird auf grundlage<br />

des erneuerbare energien gesetzes (eeg) durch die für 20 Jahre<br />

garantierte einspeisevergütung finanziell unterstützt. Daher kann eine<br />

PV-anlage in vielen Fällen wirtschaftlich betrieben werden und eine<br />

gute geldanlage darstellen.<br />

wer kein eigenes oder kein geeignetes Dach zur Verfügung hat, kann<br />

eine Photovoltaikanlage auch auf einem fremden Dach errichten und<br />

betreiben. Die stadt göttingen zum Beispiel bietet dafür Dachflächen<br />

an. Dazu wird zwischen stadt und Investor ein Vertrag geschlossen,<br />

der eine einmalige Pachtgebühr vorsieht. Nähere auskünfte erteilen<br />

hierzu der Fachbereich gebäude und Immobilien oder das energiereferat.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Kaufmännische Dienste und Immobilienmanagment<br />

sarina steinmetz<br />

tel.: 05 51 / 4 00-24 08 Fax: 05 51 / 4 00-28 37<br />

e-Mail: s.steinmetz@goettingen.de<br />

termine nach telefonischer Vereinbarung<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Hochbau – Energiereferat<br />

leiterin: Dinah epperlein<br />

tel.: 05 51 / 4 00-26 16 Fax: 05 51 / 4 00-28 37<br />

e-Mail: d.epperlein@goettingen.de<br />

termine nach telefonischer Vereinbarung<br />

Förderung<br />

für Erneuerbare Energien<br />

Der einsatz von anlagen, die erneuerbare energien nutzen, wird vom<br />

Bundes<strong>am</strong>t für wirtschaft und ausfuhrkontrolle (BaFa) sowohl bei<br />

Neubau als auch bei bestehenden gebäuden durch Zuschüsse gefördert.<br />

Dies gilt zum Beispiel für solarwärmeanlagen für warmwasser<br />

und/oder Heizung, Holzpelletkessel oder wärmepumpen, die gewisse<br />

effizienzstandards erfüllen. Nähere Informationen dazu gibt es bei der<br />

energieagentur region göttingen und auf der Internetseite der BaFa<br />

unter www.bafa.de/bafa/de/energie/.


Heizung und<br />

Warmwassererzeugung<br />

Für die Beheizung von gebäuden und die warmwassererzeugung<br />

stehen viele verschiedene techniken zur Verfügung. Vor der auswahl<br />

der technik und der entscheidung für einen energieträger für die erzeugung<br />

von Heizwärme und warmwasser sollte man sich genau über<br />

technische Voraussetzungen, Verfügbarkeit, kosten, Fördermöglichkeiten<br />

und umweltverträglichkeit informieren.<br />

Kontakt::<br />

e-punkt<br />

im waschbär umweltladen göttingen<br />

kurze geismar straße 5–7<br />

tel.: 05 51 / 4 78 88<br />

e-Mail: info@e-punkt.biz<br />

Kontakt::<br />

Energieberatung Verbraucherzentrale Göttingen<br />

Papendiek 24–26, 37073 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 37 07 56 35<br />

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />

Beratungsthemen: Baulicher wärmeschutz, Haustechnik, regenerative<br />

energien, stromsparen, Heizkostenabrechnung. Beratungszeiten<br />

jeden Mittwoch nach Vereinbarung. kostenbeteiligung: 5 euro.<br />

Fernwärme in Göttingen<br />

Die göttinger Fernwärme der stadtwerke ag steht voll auf Biogas,<br />

das zum teil in der region erzeugt wird. Die Fernwärme in den Versorgungsgebieten<br />

kiesseekarree und Zietenterrassen wird mittlerweile<br />

mit Biogas in kraft-wärme-kopplungs-anlagen (kwk-anlagen)<br />

erzeugt. Dadurch ist der Primärenergiefaktor auf Null gesunken. Das<br />

bedeutet Bestnoten für gebäude-energieausweise. Für diese beiden<br />

Fernwärmegebiete hat die stadt göttingen eine satzung zum anschluss-<br />

und Benutzungszwang erlassen. Informationen erteilt das<br />

energiereferat der stadt göttingen.<br />

� DIe BauausFÜHruNg<br />

In göttingen kann man fast überall an das erdgasnetz angeschlossen<br />

werden und somit umweltschonende Brennwerttechnik einsetzen.<br />

Hier sollte man immer prüfen, ob als klimaneutrale unterstützung eine<br />

solarwärmeanlage in den Übergangszeiten eingesetzt werden kann.<br />

In manchen gebieten bietet die stadtwerke göttingen ag einen anschluss<br />

an die Fernwärme an.<br />

Die energieagentur göttingen, die stadtwerke, der e-punkt und die<br />

Verbraucherzentrale bieten umfangreiche und teils kostenfreie Beratung<br />

an.<br />

Kontakt::<br />

Energieagentur Region Göttingen e. V.<br />

VgH-gebäude, Berliner straße 2, 37073 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 70 74 98-0 Fax: 05 51 / 3 70 74 98-9<br />

e-Mail: info@energieagentur-goettingen.de<br />

Kontakt::<br />

Stadtwerke Göttingen AG<br />

energieberater Manfred Horn<br />

Hildebrandtstraße 1, 37081 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 01-2 16 Fax: 05 51 / 32-7 68<br />

e-Mail: beratung@swgoe.de<br />

Der Primärenergiefaktor für den Innenstadtbereich wird künftig bei 0,7<br />

liegen, wenn ab Herbst 2011 auch dort Biogas eingesetzt wird. Dieses<br />

Biogas wird in an der stadtgrenze bei rosdorf erzeugt.<br />

Die satzungen und die Zertifikate für den Primärenergiefaktor in den<br />

Fernwärmegebieten können auch auf der Internetseite der stadt<br />

(www.goettingen.de unter Bauen & wohnen/energie & klimaschutz)<br />

heruntergeladen werden.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 43


� DIe BauausFÜHruNg<br />

Der Service der Stadtwerke:<br />

Wärme+ und mehr<br />

auf wunsch finanziert und betreibt die stadtwerke göttingen ag die<br />

Heizungsanlagen ihrer kunden. Dies betrifft alle anlagengrößen, also<br />

auch schon das einf<strong>am</strong>ilienhaus. Für die Heizungserneuerung im gebäudebestand<br />

bietet sie wärme+ an. ausführliche Informationen zum<br />

so genannten contracting sind auf der Internetseite unter www.stadtwerke-goettingen.de<br />

zu finden.<br />

auch eine kostenlose energieberatung vor ort, die ausstellung von<br />

gebäudeenergieausweisen zu günstigen Preisen oder thermografieaktionen<br />

während des winterhalbjahres bietet die stadtwerke ag an.<br />

Zudem fördert sie in göttingen den einsatz von kraft-wärme-kopplung,<br />

die umstellung von einem anderen energieträger auf erdgas, die Installation<br />

von solaranlagen sowie die anschaffung von gasherden und<br />

erdgasbetriebenen wäschetrocknern. Die Fördermodalitäten finden<br />

sich ebenfalls auf der Internetseite www.stadtwerke-goettingen.de<br />

(unter service und Förderprogr<strong>am</strong>me).<br />

Kontakt::<br />

Stadtwerke Göttingen AG<br />

energieberater Manfred Horn<br />

Hildebrandtstraße 1, 37081 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 01-2 16 Fax: 05 51 / 32-7 68<br />

e-Mail: beratung@swgoe.de<br />

Die energieberatung ist montags bis donnerstags zwischen 7.30 und<br />

15.30 uhr sowie freitags von 7.30 bis 12 uhr zu erreichen. termine nach<br />

absprache sind natürlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Via<br />

Internet sind die energieberater ständig zu erreichen.<br />

Schornsteinfeger<br />

Der schornsteinfeger ist längst nicht mehr nur fürs k<strong>am</strong>inkehren<br />

zuständig. seit einigen Jahren gibt es in nahezu jedem schornsteinfegerbetrieb<br />

einen Mitarbeiter mit weiterbildung zum gebäudeenergieberater.<br />

weitere Informationen unter: www.schornsteinfeger-innung-suedniedersachsen.de.<br />

auch der Fachdienst Bauordnung der<br />

stadt kann Ihnen dazu auskunft geben.<br />

44<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Sanieren und Modernisieren<br />

im Altbau<br />

Viele Häuser in der region wurden gebaut, als energie billig und wärmedämmung<br />

noch kein thema war. Doch auch diese gebäude können<br />

energetisch auf Vordermann gebracht werden. Immer wenn an<br />

einem außenbauteil eine sanierung vorgenommen wird – also Fenster<br />

erneuert, die außenwand neu verputzt oder das Dach neu eingedeckt<br />

werden sollen –, müssen ohnehin mindestens die Vorgaben der energieeinsparverordnung<br />

(eneV 2009) eingehalten und eine entsprechende<br />

wärmedämmung nachgerüstet werden. Doch meist ist es sogar<br />

wesentlich wirtschaftlicher, bei der sanierung deutlich bessere werte<br />

als die vorgeschriebenen zu erzielen. Das schont nicht nur die umwelt<br />

und das klima, es spart auch langfristig steigende energiekosten ein<br />

und wird zudem von der Bundesregierung finanziell gefördert.<br />

Die kreditanstalt für wiederaufbau (kfw) fördert sowohl einzelmaßnahmen<br />

als auch komplettsanierungen, die zu einem bestimmten<br />

energieeffizienzstandard führen. so kann man sein Haus auf Niedrigenergie-<br />

oder sogar Passivhausstandard bringen, der weniger energiebedarf<br />

hat als ein Neubau. Die Förderung wird entweder als Zuschuss<br />

ausgezahlt (antragstellung direkt bei der kfw) oder sie erfolgt<br />

über einen zinsgünstigen kredit (antragstellung über die finanzierende<br />

Bank). Bei komplettsanierungen erhalten Bauherren sogar zusätzlich<br />

zu den guten Zinsen einen tilgungszuschuss. Informationen zu den<br />

Förderprogr<strong>am</strong>men gibt es bei der energieagentur region göttingen<br />

oder auf der Internetseite der kfw (www.kfw.de).<br />

Viele gasversorger fördern ebenfalls einzelne Maßnahmen, jedoch<br />

nur jeweils im eigenen grundversorgungsgebiet:<br />

− Stadtwerke Göttingen: www.stadtwerke-goettingen.de<br />

− Harz Energie: www.harzenergie.de<br />

− Gemeindewerke Bovenden: www.gemeindewerke-bovenden.de<br />

− E.ON Mitte AG: www.eon-mitte.com


Initialberatung Altbausanierung<br />

der Energieagentur Göttingen<br />

Die energieagentur göttingen hat eine kostenlose Initialberatung für<br />

altbausanierung ins leben gerufen, um die Möglichkeiten und chancen<br />

einer energetischen sanierung herauszuarbeiten. sie bietet eine<br />

kostenfreie zweistündige ganzheitliche und qualifizierte Beratung vor<br />

ort im wert von 120 € durch Bauingenieure, architekten, schornsteinfeger<br />

und andere Fachleute und kann von eigentümern von 1-2-F<strong>am</strong>ilienhäusern<br />

der stadt und des landkreises göttingen in anspruch<br />

genommen werden.<br />

Der Beratungsinhalt:<br />

− Bauliche Maßnahmen (wärmedämmung, Fenster, luftdichtigkeit,<br />

Bauphysik)<br />

− anlagentechnik (wärme, wasser, lüftung, Pumpen)<br />

− erneuerbare energien<br />

− Verbraucherverhalten<br />

Ihr Beratungsergebnis:<br />

− Überblick über den Zustand Ihres gebäudes<br />

− Prioritätensetzung für sinnvolle und energieeffiziente sanierungsmaßnahmen<br />

− erste abschätzung möglicher einsparpotentiale<br />

− Hinweise auf notwendige nächste schritte und untersuchungen<br />

− Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten durch die örtlichen sparkassen<br />

eine weitergehende, sehr viel umfangreichere Beratung wird vom<br />

Bundes<strong>am</strong>t für wirtschaft und ausfuhrkontrollen (BaFa) mit einem<br />

Zuschuss gefördert. Über dieses Progr<strong>am</strong>m können sich Interessierte<br />

ebenfalls bei der energieagentur region göttingen informieren.<br />

Details dazu sind auch auf der Internetseite der BaFa zu finden<br />

(www.bafa.de/bafa/de/energie/).<br />

� DIe BauausFÜHruNg<br />

Denkmalschutz und Energie<br />

Für sanierungs- oder energiesparmaßnahmen an gebäuden, die unter<br />

Denkmal- oder ensembleschutz stehen, muss in jedem Fall die genehmigung<br />

der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Diese bietet<br />

vorab eine umfangreiche Beratung an.<br />

auch bei denkmalgeschützten gebäuden lassen sich viele Maßnahmen<br />

umsetzen. Das fängt an bei der erneuerung der Heizungsanlage,<br />

dem einbau eines Blockheizkraftwerks oder dem anschluss an umweltfreundliche<br />

Fernwärme und endet bei der erneuerung der Fenster,<br />

der Dämmung des Daches oder der kellerdecke. Nur bei der außenfassade<br />

muss man in der regel auf wärmedämmung verzichten oder<br />

eine Innendämmung vornehmen. all diese Maßnahmen werden neben<br />

der normalen Förderung durch die kfw zusätzlich durch sehr gute<br />

abschreibungsmöglichkeiten bei der einkommenssteuer vom staat<br />

begünstigt.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

Denkmalschutz: karin schrader<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 21<br />

termin nach vorheriger Vereinbarung<br />

Gesetzliche Nachrüstpflichten<br />

im Altbau<br />

oft wird gefragt, ob nach der eneV einen Bestandsschutz für den<br />

energetischen Zustand eines gebäudes gibt oder ob man eventuell<br />

verpflichtet ist nachzurüsten. Nur in wenigen Fällen müssen energiesparmaßnahmen<br />

verpflichtend durchgeführt werden, auch wenn kein<br />

sanierungsvorhaben unmittelbar geplant ist.<br />

Dies sind:<br />

− die erneuerung von sehr alten Heizkesseln.<br />

− die Dämmung von Heizungs- und warmwasserleitungen in unbeheizten<br />

räumen.<br />

− und die Dämmung der obersten geschossdecke.<br />

Darüber kann der zuständige schornsteinfeger (insbesondere zu den<br />

ersten beiden Punkten) oder ein energieberater der energieagentur<br />

region göttingen genauer informieren.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 45


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Der aktuelle BauratgeBer 49


� aDresseN<br />

Adressen<br />

Neues Rathaus:<br />

Hiroshimaplatz 1–4, 37083 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 4 00-0 Fax: 05 51 / 4 00-22 98<br />

e-Mail: stadt@goettingen.de<br />

www.goettingen.de<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz<br />

und Archäologie<br />

(Bauaufsichtsbehörde)<br />

leiterin: Isabella gifhorn<br />

tel.: 05 51 / 4 00-27 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />

e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />

Den Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz<br />

und archäologie finden sie im Neuen<br />

rathaus in der 9. etage. Die sprechzeiten<br />

sind montags und mittwochs von 8.30 bis<br />

12.00 uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00<br />

uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Fachdienst Bauverwaltung<br />

leiter: Michael ernst<br />

tel.: 05 51 / 4 00-24 51 Fax: 05 51 / 4 00-28 09<br />

e-Mail: bauverwaltung@goettingen.de<br />

Den Fachdienst Bauverwaltung finden sie<br />

im Neuen rathaus in der 12. etage. Die<br />

sprechzeiten sind montags bis freitags 8.30<br />

bis 12.00 uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00<br />

uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.<br />

50<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Fachdienst Bodenordnung, Vermessung<br />

und Geoinformation<br />

leiter: Hartmut kompart<br />

tel.: 05 51 / 4 00-26 30 Fax: 05 51 / 4 00-28 18<br />

e-Mail: vermessung@goettingen.de<br />

Der Fachdienst ist in der 14. etage des<br />

rathauses zu finden. Die sprechzeiten sind<br />

montags bis freitags 8.30 bis 12.00 uhr und<br />

donnerstags von 14.00 bis 17.00 uhr sowie<br />

nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Göttinger Entsorgungsbetriebe<br />

rudolf-wissell-straße 5, 37079 göttingen<br />

servicenummer 05 51 / 4 00-54 00<br />

Fax: 05 51 / 4 00-54 17<br />

e-Mail: geb@goettingen.de<br />

Die sprechstunden sind montags<br />

bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 uhr,<br />

donnerstags 8.00 bis 17.00 uhr, freitags<br />

8.00 bis 13.00 uhr sowie nach telefonischer<br />

Vereinbarung.<br />

Fachdienst Hochbau – Energiereferat<br />

leiterin: Dinah epperlein<br />

tel.: 05 51 / 4 00-26 16 Fax: 05 51 / 4 00-28 37<br />

e-Mail: d.epperlein@goettingen.de<br />

sie finden das energiereferat in der 13.<br />

etage des Neuen rathauses. termine nach<br />

vorheriger Vereinbarung.<br />

Fachdienst Kaufmännische Dienste<br />

und Immobilienmanagement<br />

leiterin: Petra strüber<br />

tel.: 05 51 / 4 00-24 40 Fax: 05 51 / 4 00-27 05<br />

e-Mail: immobilienmanagement@goettingen.de<br />

Die sprechzeiten sind montags bis freitags<br />

von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags von<br />

14.00 bis 17.00 uhr oder nach telefonischer<br />

Vereinbarung.<br />

Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung<br />

leiter: Burkhard uhlig<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 60 Fax: 05 51 / 4 00-28 10<br />

e-Mail: planung@goettingen.de<br />

Der Fachdienst ist in der 11. etage<br />

des Neuen rathauses zu finden. Die<br />

sprechzeiten sind montags bis mittwochs<br />

von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags von<br />

14.00 bis 17.00 uhr oder nach telefonischer<br />

Vereinbarung.<br />

Fachdienst Straßen- und Wasserbau<br />

leiter: Volker Maxelon<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 91 Fax: 05 51 / 4 00-28 39<br />

e-Mail: strassenbau@goettingen.de<br />

sie finden den Fachdienst in der 12. etage.<br />

Die sprechzeiten sind täglich von 7.00 bis<br />

15.30 uhr und nach Vereinbarung.<br />

Fachdienst Umwelt<br />

leiterin: gudrun Friedrich-Braun<br />

tel.: 05 51 / 4 00-31 36 Fax: 05 51 / 4 00-29 82<br />

e-Mail: umwelt@goettingen.de<br />

Der Fachbereich ist in der 12. etage des göttinger<br />

rathauses zu finden. Die sprechzeiten<br />

liegen montags bis mittwochs von 8.00 bis<br />

16.00 uhr, donnerstags bis 17.00 uhr und freitags<br />

bis 13.00 uhr sowie nach telefonischer<br />

Vereinbarung.


Fachdienst Wohnraumfragen<br />

wohnraumförderstelle: Herr schliesing<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 33<br />

e-Mail: u.schliesing@goettingen.de<br />

Den Fachdienst wohnraumfragen finden<br />

sie im Neuen rathaus in der 1. etage. Die<br />

sprechzeiten sind montags bis mittwochs<br />

und freitags von 8.30 bis 12.00 uhr und<br />

donnerstags von 14.00 bis 17.00 uhr sowie<br />

nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Stadtwerke Göttingen AG<br />

energieberater Manfred Horn<br />

Hildebrandtstraße 1, 37081 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 01-2 16 Fax: 05 51 / 32-7 68<br />

e-Mail: beratung@swgoe.de<br />

Die energieberatung ist montags bis<br />

donnerstags zwischen 7.30 und 15.30<br />

uhr sowie freitags von 7.30 bis 12 uhr zu<br />

erreichen. termine nach absprache sind<br />

natürlich auch außerhalb dieser Zeiten<br />

möglich. Via Internet sind wir ständig zu<br />

erreichen.<br />

Energieagentur Region Göttingen e. V.<br />

VgH-gebäude<br />

Berliner straße 2, 37073 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 70 74 98-0<br />

Fax: 05 51 / 3 70 74 98-9<br />

e-Mail: info@energieagentur-goettingen.de<br />

Andere<br />

DAWE GmbH<br />

Projektleitung, Bauausführung,<br />

Beratung und Vertrieb<br />

Herr stefan Bergmann<br />

tel.: 05 51 / 9 98 99 99<br />

e-Mail: bergmann@ich-wohne-in-grone.de<br />

www.ich-wohne-in-grone.de<br />

Die Bremischen Göttingen-<strong>Elliehausen</strong><br />

Bauträgergesellschaft<br />

Hanns-ulrich schupke<br />

tel.: 04 21 / 3 32 30 60<br />

e-Mail: huschupke@blbimmobilien.de<br />

Dümer Projekt GmbH<br />

tel.: 05 61 / 9 81 79 22<br />

e-Mail: info@duemer-projekt.de<br />

www.duemer-projekt.de<br />

Energieberatung Verbraucherzentrale<br />

Göttingen<br />

Papendiek 24–26, 37073 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 37 07 56 35<br />

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />

Beratungsthemen: Baulicher wärmeschutz,<br />

Haustechnik, regenerative energien,<br />

stromsparen, Heizkostenabrechnung.<br />

Beratungszeiten jeden Mittwoch nach<br />

Vereinbarung. kostenbeteiligung: 5 euro<br />

e-punkt<br />

im waschbär umweltladen göttingen<br />

kurze geismar straße 5–7<br />

tel.: 05 51 / 4 78 88<br />

e-Mail: info@e-punkt.biz<br />

Hoko Verwaltungs GmbH<br />

Patrick Deyerl<br />

tel.: 0 29 21 / 38 04 04<br />

e-Mail: info@hoko-soest.de<br />

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IDB Zietenterrassen<br />

oliver köhler, Herta stein<br />

tel.: 05 51 / 3 07 03-3<br />

e-Mail: info@idb-zietenterrassen.de<br />

Immobilienzentrum<br />

der <strong>Sparkasse</strong> Göttingen<br />

tel.: 05 51 / 4 05 47 10<br />

e-Mail: spk-immobilien@spk-goettingen.de<br />

www.spk-goettingen.de<br />

LBS Landesbausparkasse<br />

thomas Hoffmann<br />

tel.: 05 51 / 5 47 91 50<br />

e-Mail: thomas.hoffmann@lbs-nord.de<br />

Mönnig Bau<br />

tel.: 0 55 52 / 9 93 00<br />

e-Mail: a.moennig@moennig-bau.de<br />

www.moennig-bau.de<br />

NBank<br />

wohnraumförderung<br />

tel.: 05 11 / 3 00 31-3 13<br />

e-Mail: wohnraum@nbank.de<br />

Dr. Theusner GmbH<br />

c/o rainer Vesting<br />

tel.: 05 51 / 49 80 10<br />

e-Mail: vesting-projekt@gmx.de<br />

www.vesting-projekt.de<br />

Tetraeder Immobilien GmbH<br />

goßlerstraße 40<br />

37075 göttingen<br />

tel.: 05 51 / 3 81 35 07<br />

Der aktuelle BauratgeBer 51


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KUNDENDIENSTBÜRO<br />

André Rohmeier<br />

Versicherungsfachwirt (IHK)<br />

Telefon 0551 56600<br />

Telefax 0551 56601<br />

andre.rohmeier@HUKvm.de<br />

www.HUK.de/vm/andre.rohmeier<br />

Groner Landstraße 29<br />

37081 Göttingen<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo., Di., Do., Fr. 8.30–13.30 Uhr<br />

Mo., Di., Do. 16.00–18.00 Uhr<br />

Mi. 8.00–15.00 Uhr<br />

Bestell-Nr. MA504<br />

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Riester-<br />

Bauspartarife<br />

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Ausgabe<br />

12/2009<br />

KUNDENDIENSTBÜRO<br />

Michael Künemund<br />

Versicherungsfachmann (BWV)<br />

Telefon 0551 373700<br />

Telefax 0551 34032<br />

Mobil 0171 7819187<br />

michael.kuenemund@HUKvm.de<br />

www.HUK.de/vm/michael.kuenemund<br />

Weender Landstraße 64<br />

37075 Göttingen<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo., Di., Do., Fr. 8.30–13.00 Uhr<br />

Mo., Di., Do. 16.00–18.00 Uhr<br />

Mi. 8.30–16.00 Uhr

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