Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...
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� DIe BauausFÜHruNg<br />
Die Bauausführung<br />
Pflichten des Bauherrn<br />
Die Niedersächsische Bauordnung sieht eine reihe von Pflichten für<br />
den Bauherrn vor. Dabei geht es vor allem um die ernennung von den <strong>am</strong><br />
Bau beteiligten sachverständigen. Nach § 57 der Niedersächsischen<br />
Bauordnung muss er einen entwurfsverfasser (einen architekten oder<br />
Ingenieur) und einen unternehmer (Bauleiter) beauftragen, der über die<br />
erforderlichen sachkenntnisse, Fachkräfte und Vorrichtungen verfügen<br />
muss. Bei entsprechender Qualifikation kann auch der Bauherr diese<br />
Funktionen übernehmen. Der Bauherr als auch der unternehmer sind<br />
dafür verantwortlich, dass die veranlassten Baumaßnahmen dem öffentlichen<br />
Baurecht entsprechen (NBauo § 57). wenn es einen neuen<br />
Bauherren gibt, muss dies der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.<br />
Vor der Durchführung nicht genehmigungsfreier Baumaßnahmen sind<br />
auf einem Bauschild der Bauherr, der entwurfsverfasser und der unternehmer<br />
aufzuführen. Das schild muss auf dem Baugrundstück gut<br />
erkenn- und lesbar angebracht werden (NBau § 17).<br />
Bei jedem Neu- oder umbau von gebäuden ist bei den göttinger entsorgungsbetrieben<br />
– abteilung grundstücksentwässerung – ein entwässerungsantrag<br />
zu stellen. erst nach erteilter genehmigung darf mit<br />
dem Bau begonnen werden. Die Mitarbeiter der göttinger entsorgungsbetriebe<br />
führen dann die abnahme der neu verlegten kanäle vor ort<br />
durch.<br />
Kontakt::<br />
Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />
(Bauaufsichtsbehörde)<br />
leiterin: Isabella gifhorn<br />
tel.: 05 51 / 4 00-27 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />
e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />
Den Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie finden<br />
sie im Neuen rathaus in der 9. etage. Die sprechzeiten sind montags<br />
und mittwochs von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00<br />
uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.<br />
38<br />
Der aktuelle BauratgeBer<br />
Mit dem kauf eines grundstücks, muss der Bauherr auch für die Verkehrssicherheit<br />
auf seinem grund und Boden sorgen. Bekannt ist dies<br />
vor allem durch das schneeräumen im winter. auf der Baustelle gilt das<br />
für alle Personen, die dort nicht gewerbsmäßig beteiligt sind. wenn zum<br />
Beispiel Passanten oder kinder durch die Baustelle zu schaden kommen,<br />
ist der Bauherr schadenersatzpflichtig. Davon wird er durch das<br />
aufstellen eines schildes nicht befreit. Die Verkehrssicherungspflicht<br />
kann auf den beauftragten unternehmer übertragen werden.<br />
wenn bei Ihrem Bauvorhaben abfälle entstehen (Boden und Bauschutt)<br />
und zu entsorgen sind, ist bei den göttinger entsorgungsbetrieben ein<br />
antrag auf abfallentsorgung/Herkunftsdeklaration zu stellen. Dem antrag<br />
ist in der regel ein gutachten eines sachverständigen über die<br />
umweltverträglichkeit der abfälle hinzuzufügen. Bei neu erschlossenen<br />
Baugebieten, auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen, gärten<br />
oder grünanlagen, kann nach absprache auf eine untersuchung des<br />
Baugrunds verzichtet werden. Für die entsorgung der anfallenden abfälle<br />
steht der containerdienst der göttinger entsorgungsbetriebe mit<br />
unterschiedlichen containervarianten zur Verfügung.<br />
ob der Bau durch das unternehmen vertragsgemäß und ohne Mängel<br />
durchgeführt wurde, soll in der so genannten Bauabnahme festgestellt<br />
werden. sie hat weitgehende rechtliche Bedeutung für den Bauherren.<br />
Vor der abnahme ist das unternehmen bei Mängeln in der Beweispflicht,<br />
danach muss der Bauherr beweisen, dass Mängel vorliegen. ein einzug<br />
kommt einer fiktiven abnahme gleich. Daher sollte der Bauherr auf eine<br />
förmliche abnahme vor dem einzug bestehen. wenn massive Mängel<br />
festgestellt werden, kann der Bauherr die abnahme und Bezahlung des<br />
unternehmens verweigern.<br />
Kontakt::<br />
Göttinger Entsorgungsbetriebe<br />
rudolf-wissell-straße 5, 37079 göttingen<br />
servicenummer 400-5400 Fax: 05 51 / 4 00-54 17<br />
e-Mail: geb@goettingen.de<br />
Die sprechstunden sind montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 uhr,<br />
donnerstags 8.00 bis 17.00 uhr, freitags 8.00 bis 13.00 uhr sowie nach<br />
telefonischer Vereinbarung.