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Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...

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� DIe BauausFÜHruNg<br />

Die Bauausführung<br />

Pflichten des Bauherrn<br />

Die Niedersächsische Bauordnung sieht eine reihe von Pflichten für<br />

den Bauherrn vor. Dabei geht es vor allem um die ernennung von den <strong>am</strong><br />

Bau beteiligten sachverständigen. Nach § 57 der Niedersächsischen<br />

Bauordnung muss er einen entwurfsverfasser (einen architekten oder<br />

Ingenieur) und einen unternehmer (Bauleiter) beauftragen, der über die<br />

erforderlichen sachkenntnisse, Fachkräfte und Vorrichtungen verfügen<br />

muss. Bei entsprechender Qualifikation kann auch der Bauherr diese<br />

Funktionen übernehmen. Der Bauherr als auch der unternehmer sind<br />

dafür verantwortlich, dass die veranlassten Baumaßnahmen dem öffentlichen<br />

Baurecht entsprechen (NBauo § 57). wenn es einen neuen<br />

Bauherren gibt, muss dies der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.<br />

Vor der Durchführung nicht genehmigungsfreier Baumaßnahmen sind<br />

auf einem Bauschild der Bauherr, der entwurfsverfasser und der unternehmer<br />

aufzuführen. Das schild muss auf dem Baugrundstück gut<br />

erkenn- und lesbar angebracht werden (NBau § 17).<br />

Bei jedem Neu- oder umbau von gebäuden ist bei den göttinger entsorgungsbetrieben<br />

– abteilung grundstücksentwässerung – ein entwässerungsantrag<br />

zu stellen. erst nach erteilter genehmigung darf mit<br />

dem Bau begonnen werden. Die Mitarbeiter der göttinger entsorgungsbetriebe<br />

führen dann die abnahme der neu verlegten kanäle vor ort<br />

durch.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

(Bauaufsichtsbehörde)<br />

leiterin: Isabella gifhorn<br />

tel.: 05 51 / 4 00-27 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />

e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />

Den Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie finden<br />

sie im Neuen rathaus in der 9. etage. Die sprechzeiten sind montags<br />

und mittwochs von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00<br />

uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.<br />

38<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Mit dem kauf eines grundstücks, muss der Bauherr auch für die Verkehrssicherheit<br />

auf seinem grund und Boden sorgen. Bekannt ist dies<br />

vor allem durch das schneeräumen im winter. auf der Baustelle gilt das<br />

für alle Personen, die dort nicht gewerbsmäßig beteiligt sind. wenn zum<br />

Beispiel Passanten oder kinder durch die Baustelle zu schaden kommen,<br />

ist der Bauherr schadenersatzpflichtig. Davon wird er durch das<br />

aufstellen eines schildes nicht befreit. Die Verkehrssicherungspflicht<br />

kann auf den beauftragten unternehmer übertragen werden.<br />

wenn bei Ihrem Bauvorhaben abfälle entstehen (Boden und Bauschutt)<br />

und zu entsorgen sind, ist bei den göttinger entsorgungsbetrieben ein<br />

antrag auf abfallentsorgung/Herkunftsdeklaration zu stellen. Dem antrag<br />

ist in der regel ein gutachten eines sachverständigen über die<br />

umweltverträglichkeit der abfälle hinzuzufügen. Bei neu erschlossenen<br />

Baugebieten, auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen, gärten<br />

oder grünanlagen, kann nach absprache auf eine untersuchung des<br />

Baugrunds verzichtet werden. Für die entsorgung der anfallenden abfälle<br />

steht der containerdienst der göttinger entsorgungsbetriebe mit<br />

unterschiedlichen containervarianten zur Verfügung.<br />

ob der Bau durch das unternehmen vertragsgemäß und ohne Mängel<br />

durchgeführt wurde, soll in der so genannten Bauabnahme festgestellt<br />

werden. sie hat weitgehende rechtliche Bedeutung für den Bauherren.<br />

Vor der abnahme ist das unternehmen bei Mängeln in der Beweispflicht,<br />

danach muss der Bauherr beweisen, dass Mängel vorliegen. ein einzug<br />

kommt einer fiktiven abnahme gleich. Daher sollte der Bauherr auf eine<br />

förmliche abnahme vor dem einzug bestehen. wenn massive Mängel<br />

festgestellt werden, kann der Bauherr die abnahme und Bezahlung des<br />

unternehmens verweigern.<br />

Kontakt::<br />

Göttinger Entsorgungsbetriebe<br />

rudolf-wissell-straße 5, 37079 göttingen<br />

servicenummer 400-5400 Fax: 05 51 / 4 00-54 17<br />

e-Mail: geb@goettingen.de<br />

Die sprechstunden sind montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 uhr,<br />

donnerstags 8.00 bis 17.00 uhr, freitags 8.00 bis 13.00 uhr sowie nach<br />

telefonischer Vereinbarung.

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