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Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...

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� BauVorHaBeN<br />

Foto: christoph Mischke Foto: christina Hinzmann<br />

Die Nachweise über die standsicherheit sowie über schall- und wärmeschutz<br />

müssen allerdings von Personen mit besonderen Qualifikationen<br />

aufgestellt worden sein. werden die bautechnischen Nachweise<br />

nicht von diesen Personen aufgestellt, werden sie von der<br />

Bauaufsichtsbehörde geprüft.<br />

Bei den Bauvorhaben nach § 75a erfolgt eine eingeschränkte Prüfung<br />

durch die Bauaufsicht. Die Vorschriften des Baurechts sind uneingeschränkt<br />

zu beachten. Der entwurfsverfasser und der Bauherr tragen<br />

die Verantwortung dafür, dass das Bauvorhaben auch in den Punkten,<br />

in denen eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde nicht erfolgt,<br />

dem öffentlichen Baurecht entspricht.<br />

Achtung: Ab 2012 wird es eine novellierte Bauordnung geben, die umfassende<br />

Änderungen beinhalten wird.<br />

Das allgemeine<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Bauvorhaben, die keinen sonderregelungen unterliegen, durchlaufen<br />

in der regel das normale genehmigungsverfahren. Dies sind zum Beispiel<br />

viele gewerbebauten und geschäftshäuser. Diese Vorhaben unterliegen<br />

der umfassenden Prüfung des öffentlichen Baurechts.<br />

Denkmalschutz<br />

ein weiterer arbeitsschwerpunkt – neben der rein baurechtlichen Beratung<br />

– ist die Hilfe bei der gestaltung von Bauvorhaben, insbesondere,<br />

wenn es sich um Baudenkmäler oder Projekte in der umgebung<br />

von Baudenkmalen handelt. Dies trifft fast für die ges<strong>am</strong>te göttinger<br />

altstadt zu.<br />

alle geschützten gebäude oder auch gebäudegruppen bedürfen einer<br />

besonderen Behandlung, da die erhaltung der historischen Bausubstanz<br />

ein Hauptanliegen der Denkmalpflege ist. Für die Praxis heißt<br />

36<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

dies, das Baustoffe sorgfältig ausgesucht und ausführungsdetails<br />

material- und handwerksgerecht hergestellt werden müssen. Der<br />

Fachdienst führt deshalb die liste der insges<strong>am</strong>t zirka 1200 göttinger<br />

Baudenkmale. aber auch für baugenehmigungsfreie Maßnahmen an<br />

Baudenkmälern bedarf es immer einer denkmalrechtlichen genehmigung.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

(Bauaufsichtsbehörde)<br />

leiterin: Isabella gifhorn<br />

tel.: 05 51 / 4 00-27 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />

e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />

Foto: christina Hinzmann<br />

Den Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie finden<br />

sie im Neuen rathaus in der 9. etage. Die sprechzeiten sind montags<br />

und mittwochs von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00<br />

uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

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