Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...
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� BauVorHaBeN<br />
Foto: christoph Mischke Foto: christina Hinzmann<br />
Die Nachweise über die standsicherheit sowie über schall- und wärmeschutz<br />
müssen allerdings von Personen mit besonderen Qualifikationen<br />
aufgestellt worden sein. werden die bautechnischen Nachweise<br />
nicht von diesen Personen aufgestellt, werden sie von der<br />
Bauaufsichtsbehörde geprüft.<br />
Bei den Bauvorhaben nach § 75a erfolgt eine eingeschränkte Prüfung<br />
durch die Bauaufsicht. Die Vorschriften des Baurechts sind uneingeschränkt<br />
zu beachten. Der entwurfsverfasser und der Bauherr tragen<br />
die Verantwortung dafür, dass das Bauvorhaben auch in den Punkten,<br />
in denen eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde nicht erfolgt,<br />
dem öffentlichen Baurecht entspricht.<br />
Achtung: Ab 2012 wird es eine novellierte Bauordnung geben, die umfassende<br />
Änderungen beinhalten wird.<br />
Das allgemeine<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Bauvorhaben, die keinen sonderregelungen unterliegen, durchlaufen<br />
in der regel das normale genehmigungsverfahren. Dies sind zum Beispiel<br />
viele gewerbebauten und geschäftshäuser. Diese Vorhaben unterliegen<br />
der umfassenden Prüfung des öffentlichen Baurechts.<br />
Denkmalschutz<br />
ein weiterer arbeitsschwerpunkt – neben der rein baurechtlichen Beratung<br />
– ist die Hilfe bei der gestaltung von Bauvorhaben, insbesondere,<br />
wenn es sich um Baudenkmäler oder Projekte in der umgebung<br />
von Baudenkmalen handelt. Dies trifft fast für die ges<strong>am</strong>te göttinger<br />
altstadt zu.<br />
alle geschützten gebäude oder auch gebäudegruppen bedürfen einer<br />
besonderen Behandlung, da die erhaltung der historischen Bausubstanz<br />
ein Hauptanliegen der Denkmalpflege ist. Für die Praxis heißt<br />
36<br />
Der aktuelle BauratgeBer<br />
dies, das Baustoffe sorgfältig ausgesucht und ausführungsdetails<br />
material- und handwerksgerecht hergestellt werden müssen. Der<br />
Fachdienst führt deshalb die liste der insges<strong>am</strong>t zirka 1200 göttinger<br />
Baudenkmale. aber auch für baugenehmigungsfreie Maßnahmen an<br />
Baudenkmälern bedarf es immer einer denkmalrechtlichen genehmigung.<br />
Kontakt::<br />
Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />
(Bauaufsichtsbehörde)<br />
leiterin: Isabella gifhorn<br />
tel.: 05 51 / 4 00-27 28 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />
e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />
Foto: christina Hinzmann<br />
Den Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie finden<br />
sie im Neuen rathaus in der 9. etage. Die sprechzeiten sind montags<br />
und mittwochs von 8.30 bis 12.00 uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00<br />
uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.