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Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...

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� BauVorHaBeN<br />

Bauvorhaben<br />

Genehmigungsfreie<br />

Baumaßnahmen<br />

Der anhang zu § 69 Niedersächsische Bauordnung (NBauo) nennt eine<br />

reihe von Baumaßnahmen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden<br />

dürfen. Dazu gehören bauliche Maßnahmen mit geringen ausmaßen<br />

wie zum Beispiel der einbau von Öffnungen für Fenster und türen<br />

in fertig gestellten wohngebäuden, einfriedungen, bauliche anlagen in<br />

gärten. Das öffentliche Baurecht muss immer beachtet werden.<br />

Foto: Bausparkasse schwäbisch Hall<br />

34<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Die Bauanzeige<br />

Handelt es sich um wohnhäuser geringer Höhe (typischerweise das<br />

einf<strong>am</strong>ilien-, Doppel-, reihenhaus) kann das Anzeigeverfahren nach<br />

§ 69a NBauO gewählt werden. Das Verfahren dient dazu, Zeit und aufwand<br />

zu sparen. Die entsprechend vorlageberechtigten architekten<br />

oder Ingenieure tragen die Verantwortung für das Vorhaben. Die stadt<br />

prüft in der regel nur noch, ob aus städtebaurechtlichen gründen eine<br />

vorläufige untersagung ausgesprochen werden soll und die erschließung<br />

bauplanungsrechtlich gesichert ist.<br />

Für diese Maßnahmen entfällt zwar das Baugenehmigungsverfahren,<br />

es müssen aber die sonstigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts<br />

eingehalten werden (zum Beispiel Brandschutz- und grenzabstandsbestimmungen<br />

et cetera). Insbesondere dürfen die Vorhaben nicht<br />

gegen das städtebauliche Planungsrecht verstoßen. Die regelungen<br />

eines Bebauungsplanes sind also bei der errichtung genehmigungsfreier<br />

Bauten zu berücksichtigen. genehmigungsfreie Verfahren müssen<br />

beim zuständigen Fachdienst für Bauverwaltung angezeigt werden.<br />

Der Anzeigeantrag wird vom entwurfsverfasser ausgefüllt und informiert<br />

die stadt über das Bauvorhaben. Der Fachdienst Bauverwaltung<br />

prüft die Vollständigkeit der unterlagen und bestätigt dem Bauherrn<br />

die gesicherte erschließung des grundstückes, wenn alle gesetzlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bauanzeige kostet in der regel<br />

zirca 100 euro. Der Bauherr erhält zwei rechnungen: erstens für die<br />

erschließungsbestätigung (Bauverwaltung), zweitens für die entgegennahme<br />

der unterlagen (Bauaufsicht).<br />

rechtlich handelt es sich nicht um eine genehmigung, das heißt,<br />

eine Prüfung des geplanten Bauvorhabens durch die Behörde erfolgt<br />

nicht. wenn der Bauherr sich absichern möchte, kann er auch für ein<br />

genehmigungsfreies Bauvorhaben einen Bauantrag stellen und d<strong>am</strong>it<br />

die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens begehren,<br />

beim einf<strong>am</strong>ilienhaus trifft dann das Vereinfachte Genehmigungsverfahren<br />

zu.

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