Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...
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Initialberatung Altbausanierung<br />
der Energieagentur Göttingen<br />
Die energieagentur göttingen hat eine kostenlose Initialberatung für<br />
altbausanierung ins leben gerufen, um die Möglichkeiten und chancen<br />
einer energetischen sanierung herauszuarbeiten. sie bietet eine<br />
kostenfreie zweistündige ganzheitliche und qualifizierte Beratung vor<br />
ort im wert von 120 € durch Bauingenieure, architekten, schornsteinfeger<br />
und andere Fachleute und kann von eigentümern von 1-2-F<strong>am</strong>ilienhäusern<br />
der stadt und des landkreises göttingen in anspruch<br />
genommen werden.<br />
Der Beratungsinhalt:<br />
− Bauliche Maßnahmen (wärmedämmung, Fenster, luftdichtigkeit,<br />
Bauphysik)<br />
− anlagentechnik (wärme, wasser, lüftung, Pumpen)<br />
− erneuerbare energien<br />
− Verbraucherverhalten<br />
Ihr Beratungsergebnis:<br />
− Überblick über den Zustand Ihres gebäudes<br />
− Prioritätensetzung für sinnvolle und energieeffiziente sanierungsmaßnahmen<br />
− erste abschätzung möglicher einsparpotentiale<br />
− Hinweise auf notwendige nächste schritte und untersuchungen<br />
− Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten durch die örtlichen sparkassen<br />
eine weitergehende, sehr viel umfangreichere Beratung wird vom<br />
Bundes<strong>am</strong>t für wirtschaft und ausfuhrkontrollen (BaFa) mit einem<br />
Zuschuss gefördert. Über dieses Progr<strong>am</strong>m können sich Interessierte<br />
ebenfalls bei der energieagentur region göttingen informieren.<br />
Details dazu sind auch auf der Internetseite der BaFa zu finden<br />
(www.bafa.de/bafa/de/energie/).<br />
� DIe BauausFÜHruNg<br />
Denkmalschutz und Energie<br />
Für sanierungs- oder energiesparmaßnahmen an gebäuden, die unter<br />
Denkmal- oder ensembleschutz stehen, muss in jedem Fall die genehmigung<br />
der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Diese bietet<br />
vorab eine umfangreiche Beratung an.<br />
auch bei denkmalgeschützten gebäuden lassen sich viele Maßnahmen<br />
umsetzen. Das fängt an bei der erneuerung der Heizungsanlage,<br />
dem einbau eines Blockheizkraftwerks oder dem anschluss an umweltfreundliche<br />
Fernwärme und endet bei der erneuerung der Fenster,<br />
der Dämmung des Daches oder der kellerdecke. Nur bei der außenfassade<br />
muss man in der regel auf wärmedämmung verzichten oder<br />
eine Innendämmung vornehmen. all diese Maßnahmen werden neben<br />
der normalen Förderung durch die kfw zusätzlich durch sehr gute<br />
abschreibungsmöglichkeiten bei der einkommenssteuer vom staat<br />
begünstigt.<br />
Kontakt::<br />
Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />
Denkmalschutz: karin schrader<br />
tel.: 05 51 / 4 00-25 21<br />
termin nach vorheriger Vereinbarung<br />
Gesetzliche Nachrüstpflichten<br />
im Altbau<br />
oft wird gefragt, ob nach der eneV einen Bestandsschutz für den<br />
energetischen Zustand eines gebäudes gibt oder ob man eventuell<br />
verpflichtet ist nachzurüsten. Nur in wenigen Fällen müssen energiesparmaßnahmen<br />
verpflichtend durchgeführt werden, auch wenn kein<br />
sanierungsvorhaben unmittelbar geplant ist.<br />
Dies sind:<br />
− die erneuerung von sehr alten Heizkesseln.<br />
− die Dämmung von Heizungs- und warmwasserleitungen in unbeheizten<br />
räumen.<br />
− und die Dämmung der obersten geschossdecke.<br />
Darüber kann der zuständige schornsteinfeger (insbesondere zu den<br />
ersten beiden Punkten) oder ein energieberater der energieagentur<br />
region göttingen genauer informieren.<br />
Der aktuelle BauratgeBer 45