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Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...

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Initialberatung Altbausanierung<br />

der Energieagentur Göttingen<br />

Die energieagentur göttingen hat eine kostenlose Initialberatung für<br />

altbausanierung ins leben gerufen, um die Möglichkeiten und chancen<br />

einer energetischen sanierung herauszuarbeiten. sie bietet eine<br />

kostenfreie zweistündige ganzheitliche und qualifizierte Beratung vor<br />

ort im wert von 120 € durch Bauingenieure, architekten, schornsteinfeger<br />

und andere Fachleute und kann von eigentümern von 1-2-F<strong>am</strong>ilienhäusern<br />

der stadt und des landkreises göttingen in anspruch<br />

genommen werden.<br />

Der Beratungsinhalt:<br />

− Bauliche Maßnahmen (wärmedämmung, Fenster, luftdichtigkeit,<br />

Bauphysik)<br />

− anlagentechnik (wärme, wasser, lüftung, Pumpen)<br />

− erneuerbare energien<br />

− Verbraucherverhalten<br />

Ihr Beratungsergebnis:<br />

− Überblick über den Zustand Ihres gebäudes<br />

− Prioritätensetzung für sinnvolle und energieeffiziente sanierungsmaßnahmen<br />

− erste abschätzung möglicher einsparpotentiale<br />

− Hinweise auf notwendige nächste schritte und untersuchungen<br />

− Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten durch die örtlichen sparkassen<br />

eine weitergehende, sehr viel umfangreichere Beratung wird vom<br />

Bundes<strong>am</strong>t für wirtschaft und ausfuhrkontrollen (BaFa) mit einem<br />

Zuschuss gefördert. Über dieses Progr<strong>am</strong>m können sich Interessierte<br />

ebenfalls bei der energieagentur region göttingen informieren.<br />

Details dazu sind auch auf der Internetseite der BaFa zu finden<br />

(www.bafa.de/bafa/de/energie/).<br />

� DIe BauausFÜHruNg<br />

Denkmalschutz und Energie<br />

Für sanierungs- oder energiesparmaßnahmen an gebäuden, die unter<br />

Denkmal- oder ensembleschutz stehen, muss in jedem Fall die genehmigung<br />

der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Diese bietet<br />

vorab eine umfangreiche Beratung an.<br />

auch bei denkmalgeschützten gebäuden lassen sich viele Maßnahmen<br />

umsetzen. Das fängt an bei der erneuerung der Heizungsanlage,<br />

dem einbau eines Blockheizkraftwerks oder dem anschluss an umweltfreundliche<br />

Fernwärme und endet bei der erneuerung der Fenster,<br />

der Dämmung des Daches oder der kellerdecke. Nur bei der außenfassade<br />

muss man in der regel auf wärmedämmung verzichten oder<br />

eine Innendämmung vornehmen. all diese Maßnahmen werden neben<br />

der normalen Förderung durch die kfw zusätzlich durch sehr gute<br />

abschreibungsmöglichkeiten bei der einkommenssteuer vom staat<br />

begünstigt.<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

Denkmalschutz: karin schrader<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 21<br />

termin nach vorheriger Vereinbarung<br />

Gesetzliche Nachrüstpflichten<br />

im Altbau<br />

oft wird gefragt, ob nach der eneV einen Bestandsschutz für den<br />

energetischen Zustand eines gebäudes gibt oder ob man eventuell<br />

verpflichtet ist nachzurüsten. Nur in wenigen Fällen müssen energiesparmaßnahmen<br />

verpflichtend durchgeführt werden, auch wenn kein<br />

sanierungsvorhaben unmittelbar geplant ist.<br />

Dies sind:<br />

− die erneuerung von sehr alten Heizkesseln.<br />

− die Dämmung von Heizungs- und warmwasserleitungen in unbeheizten<br />

räumen.<br />

− und die Dämmung der obersten geschossdecke.<br />

Darüber kann der zuständige schornsteinfeger (insbesondere zu den<br />

ersten beiden Punkten) oder ein energieberater der energieagentur<br />

region göttingen genauer informieren.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 45

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