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Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...

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Neu-, Um- oder Erweiterungsbau<br />

ab einer bestimmten größe müssen Neubauten die anforderungen<br />

der eneV einhalten. Diese legen den Mindeststandard für die energieeffizienz<br />

fest, der in den letzten 15 Jahren erheblich gestiegen ist,<br />

um zum klimaschutz beizutragen. Mit steigenden energiepreisen und<br />

entsprechender Förderung kann man allerdings heute bereits deutlich<br />

höhere standards wirtschaftlich umsetzen.<br />

In der Planungsphase eines Neu- oder umbaus werden wichtige entscheidungen<br />

getroffen, die auf lange Zeit den zukünftigen energieverbrauch<br />

und die co2-emissionen des gebäudes festlegen – und d<strong>am</strong>it<br />

auch die zukünftigen energiekosten bestimmen. Daher lohnt es sich<br />

immer, sich frühzeitig unabhängig und kompetent beraten zu lassen.<br />

Hierfür stehen bei der energieagentur qualifizierte und erfahrene<br />

energieberaterinnen und energieberater zur Verfügung.<br />

Niedrigenergie-<br />

und Passivhausstandards<br />

als Niedrigenergiehäuser werden Häuser bezeichnet, deren Dämmung<br />

und Heiztechnik so optimiert ist, dass sie die Vorgaben der<br />

energiesparverordnung noch um 30 Prozent unterschreiten. Durch die<br />

Vermeidung von wärmebrücken, die luftdichtheit des gebäudes, wärmeschutzverglasungen<br />

und einer effizienten Heizungsanlage kann mit<br />

herkömmlichen Mitteln der energiebedarf massiv gesenkt werden.<br />

stand der technik im energiesparenden Bauen ist das Passivhaus. Der<br />

energiebedarf liegt 75 bis 85 Prozent unter den Mindestanforderungen<br />

der eneV. kennzeichen des Passivhauses sind mechanische lüftungsanlagen<br />

mit wärmerückgewinnung und Dämmstärken von 30 bis 40<br />

Zentimetern.<br />

Niedrigenergiehäuser werden von der kreditanstalt für wiederaufbau<br />

(kfw) durch zinsvergünstigte kredite und tilgungszuschüsse gefördert.<br />

Für private Bauherren werden die kfw-kredite über die finanzierende<br />

Bank vergeben.<br />

es werden unterschiedliche Niveaus gefördert: kfw-effizienzhaus<br />

40, kfw-effizienzhaus 55 und kfw-effizienzhaus70. Die Zahl gibt jeweils<br />

an, wie viel Prozent an Jahresprimärenergieverbrauch es im<br />

Vergleich zu einem eneV-referenzgebäude hat, das die 100 Prozent-<br />

� DIe BauausFÜHruNg<br />

Marke darstellt. Passivhäuser werden von der kfw in gleicher Höhe<br />

wie ein kfw-effizienzhaus 55 gefördert. Diese standards sind zwar in<br />

der anschaffung teurer, machen sich jedoch aufgrund des geringen<br />

restenergiebedarfs auf lange sicht bezahlt.<br />

Der tilgungszuschuss der kfw hängt von der Höhe des effizienzhausstandards<br />

ab, der erreicht wird. Nähere Informationen erhalten Interessierte<br />

bei der energieagentur region göttingen und auf der Internetseite<br />

der kfw (www.kfw.de).<br />

Einsatz von Erneuerbaren Energien<br />

bei Neubau und im Bestand<br />

wer heute einen Bauantrag einreicht, muss auch das erneuerbareenergien-wärmegesetz<br />

(eewärmeg 2009) erfüllen. Mit dem wärmegesetz<br />

von 2009 hat die Bundesregierung zus<strong>am</strong>men mit den eu-Mitgliedsstaaten<br />

beschlossen, den anteil der erneuerbaren energien auf<br />

20 Prozent zu steigern, um einen nachhaltigen Beitrag zum klimaschutz<br />

zu leisten. gleichzeitig wird d<strong>am</strong>it die abhängigkeit von den endlichen<br />

fossilen Brennstoffen und energieimporten verringert. Parallel wird die<br />

entwicklung innovativer und effizienterer technologien unterstützt.<br />

Zu den erneuerbaren energien zählen: wärme aus der erde, der luft<br />

und dem wasser, solarenergie und wärme aus Biomasse. Prinzipiell<br />

kann der eigentümer frei wählen, der anteil <strong>am</strong> energiebedarf wird jedoch<br />

durch das gesetz geregelt. Bei solarenergie beispielsweise muss<br />

der anteil bei 15 Prozent liegen, d<strong>am</strong>it die anforderung des eewärmegesetzes<br />

erfüllt ist. Bei geothermie liegt der anteil bei 50 Prozent.<br />

Das gesetz lässt auch eine Handvoll ersatzmaßnahmen zu: abwärmenutzung,<br />

kraft-wärme-kopplung, eine verbesserte Dämmung oder die<br />

Nutzung von Fernwärme befreien den Bauherrn durch die hohe effizienz<br />

im umgang mit fossilen Brennstoffen vom einsatz erneuerbarer<br />

energien.<br />

Der aktuelle BauratgeBer 41

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