Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...
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Der Kauf<br />
wenn ein geeignetes grundstück mit der notwendigen „Baureife“ gefunden<br />
ist – das heißt das grundstück ist rechtlich bebaubar, vollständig<br />
vermessen und erschlossen und weist die richtige Bodenqualität<br />
auf – dann steht dem kaufvertrag nichts mehr im wege. In Deutschland<br />
muss der kauf beziehungsweise Verkauf über einen Notar laufen.<br />
er ist verpflichtet dazu, auf bestimmte risiken des Vertrags hinzuweisen<br />
und sie zu erläutern. Die gestaltung des Vertrages ist den Parteien<br />
aber überlassen.<br />
Der göttinger rechtsanwalt Dr. stephan kleinjohann klärt im rechtskommentar<br />
unten über trügerische Vertragsklauseln auf. um die<br />
Möglichkeit zu haben, den Vertragstext genau zu prüfen, sollte er mindestens<br />
zwei wochen vor dem eigentlichen Notartermin vorliegen.<br />
Zur unterstützung können Berater der Verbraucherzentralen oder<br />
andere sachverständige hinzugezogen werden. In der so genannten<br />
ten erwerber, die Monate später hinzukommen, klassisch benachteiligen sollen (dieser<br />
erwerber soll ja zu einem Zeitpunkt leistungen abgenommen haben, als er noch nichts<br />
in Händen hielt). solche wiederkehrend verwendeten Vertragsklauseln sind natürlich<br />
unwirks<strong>am</strong>. sie haben oft den juristischen Nebeneffekt, dass vereinbarte ratenzahlungen<br />
unwirks<strong>am</strong> sein können mit der Folge, dass die Vergütung insges<strong>am</strong>t erst nach<br />
Fertigstellung sowohl der eigentumswohnung als auch des gemeinschaftseigentums<br />
geschuldet wird.<br />
Zum schutz des „Verbrauchers“ (also des „Häuslebauers“ oder des privaten erwerbers<br />
einer eigentumswohnung) enthält das gesetz für alle nach dem 1. Januar 2009<br />
abgeschlossenen Bauverträge die regelung, dass dem erwerber eine 5-prozentige<br />
sicherheit für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung gewährt werden soll.<br />
Diese regelung scheint noch überwiegend unbekannt zu sein − und findet sich nur<br />
ausnahmsweise in hier zur Überprüfung vorgelegten Verträgen.<br />
Das Fehlen einer solchen Bestimmung führt gleichzeitig dazu, dass formularmäßig vereinbarte<br />
aufrechnungsverbote unwirks<strong>am</strong> sind. Ich frage mich ohnehin immer, weshalb<br />
sich ein Bauherr unbesehen auf eine derartige klausel einlässt.<br />
Die „krönung“ stellt die handschriftliche „Baubeschreibung“ für ein einf<strong>am</strong>ilienhaus<br />
im wert von 250.000,00 € auf einer halben DIN-a4-seite dar, bei der ergänzend im notariellen<br />
Vertrag formuliert ist: Besondere abreden sind nur gültig, wenn der auftraggeber<br />
sie schriftlich bestätigt.<br />
Die Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentrale umfasst ganze 81 seiten. Nahezu<br />
alle hier vorgelegten Baubeschreibungen erreichen diesen standard maximal zu<br />
50 Prozent, in vielen Fällen gerade einmal zu 10 Prozent.<br />
Ich frage mich auch sehr häufig, weshalb der mündlich zugesagte einzugstermin nur<br />
selten in der schriftlichen urkunde steht.<br />
als „Binsenweisheit“ mag deshalb auch gelten: wenn ein Vertragspartner das, was<br />
er mündlich verspricht, nicht zum gegenstand der schriftlichen Festlegungen macht,<br />
dann missbraucht er an dieser stelle zum ersten Mal das Vertrauen, welches ihm sein<br />
Vertragspartner entgegen bringt. Verträge schließen heißt eigentlich, sich vertragen<br />
zu wollen.<br />
� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />
„auflassung“ einigen sich Verkäufer und käufer dann über die neuen<br />
eigentumsverhältnisse. Danach veranlasst der Notar die eintragung<br />
ins grundbuch. Dafür berechnet er ein Honorar von 1 bis 1,5 Prozent<br />
der kaufsumme.<br />
auch das eintragen eines grundpfandrechts ist der Notar zuständig.<br />
wenn der kauf eines grundstücks bereits durch ein Darlehen finanziert<br />
wird, verlangt die Bank dafür die eintragung der grundschuld<br />
ins grundbuch, mit der sie sich ihre rückzahlungsansprüche sichert.<br />
Dieser eintrag kann in konkurrenz zu einer späteren grundschuld für<br />
ein Baudarlehen treten. Das sollte vorab mit der Bank abgesprochen<br />
werden, sonst ist das zweite Darlehen für den Hausbau gefährdet.<br />
auch für eine sichere Überweisung der kaufsumme kann der Notar<br />
einstehen, indem ein Notar-anderkonto eingerichtet wird. Der transfer<br />
erfolgt erst, wenn die vertraglichen Vereinbarungen vorliegen. Das<br />
bedeutet auch: Niemals in Vorleistung gehen. geld fließt erst nach der<br />
notariellen Beurkundung.<br />
und dies spricht wiederum dafür, trotz aller „Verliebtheiten“ vorgelegte Vertrags-<br />
texte auch kritisch zu hinterfragen. was nützt mir ein Vertrag, der wesentliche Zusagen<br />
eben doch nicht enthält – und teilweise im „kleingedruckten“ sogar unterläuft? Der<br />
Vertragspartner rüstet in einem solchen Fall doch nur für die krise auf. so gibt es ein<br />
Bauunternehmen in unserer region, welches laut eigener Homepage „schlüsselfertig“<br />
baut, trotz aufforderung entsprechende Vereinbarungen im schriftlichen Vertrag aber<br />
unterlässt bzw. aushöhlt.<br />
auch die Beschäftigung mit architektenverträgen lohnt. was nützt ein architektenvertrag<br />
dem Bauherren, wenn dort steht, dass der architekt bestimmte „leistungsphasen“<br />
für den Neubau eines einf<strong>am</strong>ilienhauses erbringt, wenn z.B. die kosten des<br />
Bauvorhabens nicht angesprochen werden. Der Bauherr hat in der regel ein Budget<br />
für seine Bauwünsche. an erster stelle des architektenvertrags muss deshalb stehen,<br />
welches Budget der architekt bei seinen Planungen nicht überschreiten darf.<br />
eine entsprechende argumentation in den Vertragsverhandlungen zwingt den architekten<br />
dazu, die Bauherrenwünsche zu konkretisieren, die mit diesem Budget erreicht<br />
werden sollen. wie nobel soll das Bauvorhaben werden?<br />
Die erfahrung zeigt: Vertragspartner, die schon im Vorfeld des Vertragsabschlusses<br />
dezidiert ihre Vorstellungen austauschen und sodann vertraglich niederlegen, werden<br />
auch nach Vollendung des Bauvorhabens nicht wesentlich voneinander enttäuscht<br />
sein können. anders herum: sind Vertragspartner nach der realisierung des Bauvorhabens<br />
voneinander enttäuscht, so lässt sich rückblickend eigentlich immer feststellen,<br />
dass notwendige klärungen schon in der Verhandlungsphase vor Vertragsabschluss<br />
versäumt wurden.<br />
Das Verhalten, das der Bundesbürger bei einem autokauf an den tag legt, spiegelt<br />
sich ganz offensichtlich bei Vertragsabschlüssen in finanziell vielfacher größenordnung<br />
nicht wieder. Deshalb: Bevor das „kind in den Brunnen fällt“, ist eine sorgfältige<br />
Beschäftigung mit vorgelegten Vertragsentwürfen angeraten.<br />
Der aktuelle BauratgeBer 13