Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...
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Genehmigungsverfahren<br />
Genehmigung des Bauvorhabens<br />
durch die Stadt<br />
wer in Deutschland bauen will, braucht dazu in der regel eine genehmigung.<br />
Dies gilt für Neu- und umbauten, Nutzungsänderungen,<br />
das Fällen von Bäumen oder die anlage einer grundstückszufahrt, den<br />
anschluss an die abwasserkanäle und anderes. Deshalb ist es rats<strong>am</strong>,<br />
sich bereits bei der Planung von Bauvorhaben über die rechtlichen<br />
grundlagen und möglicherweise erforderlichen anzeigen oder genehmigungen<br />
bei der stadtverwaltung zu informieren.<br />
Bauvorhaben können umfangreiche Planungsvorbereitungen auslösen.<br />
Deshalb gibt es eine reihe von Fachdiensten im rathaus, die<br />
mit der Prüfung von entsprechenden anträgen beschäftigt sind, vom<br />
Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie über die<br />
göttinger entsorgungsbetriebe zum Fachbereich stadtgrün und umwelt<br />
und andere.<br />
Die zentrale anlaufstelle für Fragen ist die stadt göttingen mit ihren<br />
Fachdiensten.<br />
Kontakt::<br />
Neues Rathaus<br />
Hiroshimaplatz 1–4, 37083 göttingen<br />
tel.: 05 51 / 4 00-0 Fax: 05 51 / 4 00-22 98<br />
e-Mail: stadt@goettingen.de<br />
www.goettingen.de<br />
Bauvoranfrage<br />
Die Bauvoranfrage dient dazu, einzelne grundsätzliche bauordnungs-<br />
oder planungsrechtliche Fragen zu klären, über die auch im Baugenehmigungsverfahren<br />
zu entscheiden wäre (zum Beispiel: kann das<br />
grundstück überhaupt bebaut werden? wie groß darf das gebäude<br />
werden? Ist eine bestimmte Nutzung zulässig, zum Beispiel einzelhandel?)<br />
eine Bauvoranfrage kann von jedermann gestellt werden, man<br />
muss dazu kein architekt oder Bauingenieur sein. sie sollte in der regel<br />
beinhalten:<br />
� geNeHMIguNgsVerFaHreN<br />
− eine geeignete Fragestellung<br />
− einen geeigneten lageplan mit möglichst genauer (maßstabsgerechter)<br />
eintragung des beabsichtigten Vorhabens<br />
− eine Bau- und Betriebsbeschreibung (soweit erforderlich)<br />
− eventuell andere zur Beurteilung der Fragestellung dienliche unterlagen<br />
(Fotos, Bestandspläne, alte genehmigungen et cetera).<br />
Der Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und archäologie erteilt<br />
auf die anfrage einen rechtsmittelfähigen Bauvorbescheid. er stellt<br />
eine verbindliche erklärung der Behörde dar, an die sie im Baugenehmigungsverfahren<br />
gebunden ist. sie hat eine gültigkeit von drei<br />
Jahren und kann auf antrag um drei Jahre verlängert werden. Neben<br />
der klärung von schwierigen planungs- oder bauordnungsrechtlichen<br />
Fragen wird die Bauvoranfrage zum Beispiel oft vor grundstücksverkäufen<br />
vom käufer vorgeschaltet oder als option in den kaufvertrag<br />
übernommen.<br />
Bauantrag<br />
während die Bauvoranfrage von jedem gestellt werden kann, braucht<br />
der Bauherr für den Bauantrag einen Fachmann an seiner seite (zum<br />
Beispiel einen architekten oder einen Ingenieur), der ihn fachmännisch<br />
berät, egal, um welche art von Bau es sich handelt. Der antrag<br />
auf Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich beim Fachdienst Bauordnung,<br />
Denkmalschutz und archäologie der stadt einzureichen. Zum<br />
Bauantrag sind alle für die Beurteilung der Baumaßnahmen und die<br />
Bearbeitung erforderlichen unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen,<br />
dazu zählen zum Beispiel der lageplan, die Bauzeichnung und die<br />
Baubeschreibung mit statikgutachten.<br />
Der Bauantrag ist von einem so genannten entwurfsverfasser (eV) zu<br />
stellen. entwurfsverfasser sind architekten, eingetragene Diplom-Ingenieure<br />
(Bauwesen) oder Meister mit entsprechender Qualifikation.<br />
Für den Bauantrag benötigt der Bauherr einen Qualifizierten oder einfachen<br />
lageplan, welcher beim kataster<strong>am</strong>t oder bei öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieuren erhältlich ist. alle weiteren unterlagen<br />
werden vom entwurfsverfasser für den Bauherrn zus<strong>am</strong>mengestellt.<br />
Der aktuelle BauratgeBer 33