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Elliehausen: Neubaugebiet am Gesundbrunnen - Sparkasse ...

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� PlaNuNg uND VorBereItuNg<br />

Baulastenverzeichnis<br />

Durch erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können grundstückseigentümer<br />

öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ihre<br />

grundstücke betreffen, übernehmen, die sich nicht schon aus dem<br />

öffentlichen Baurecht ergeben. eine so genannte Baulast kann zum<br />

Beispiel die Duldung einer Zufahrt zu einem Nachbargrundstück sein.<br />

Baulasten werden mit der eintragung in das Baulastenverzeichnis<br />

wirks<strong>am</strong> und wirken auch gegenüber den rechtsnachfolgern. Bevor<br />

der kauf beim Notar abgewickelt wird, kann beim Baulastenverzeichnis<br />

der stadt geprüft werden, ob das zum Verkauf stehende grundstück<br />

mit solchen Verpflichtungen belastet ist. Für einen auszug aus<br />

dem Verzeichnis nimmt die stadt eine gebühr von 20 euro.<br />

Bodenbeschaffenheit und Naturschutzbestimmungen<br />

Vor dem kauf und Baubeginn empfiehlt es sich, die Bodenbeschaffenheit<br />

zu überprüfen, wenn dazu noch keine Daten vorliegen. eine<br />

Baugrunduntersuchung zeigt, wie tragfähig der Boden ist und ob der<br />

grundwasserspiegel über der normalen Höhe liegt. sie hilft d<strong>am</strong>it, potenzielle<br />

Folgekosten durch Nachbesserungen <strong>am</strong> Fund<strong>am</strong>ent oder<br />

Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Die untersuchung selbst ist zwar<br />

teuer (0,5 bis 1,5 Prozent der rohbaukosten), macht die kalkulation<br />

aber „wasserdicht“ und gibt dem Bauherrn sicherheit, denn er haftet<br />

für das Baugrundrisiko.<br />

schwerpunktmäßig befasst sich die untere Bodenschutzbehörde<br />

(Fachdienst umwelt) mit der erforschung und erfassung, Bewertung<br />

und sanierung/sicherung von verunreinigten Flächen – so genannten<br />

altlasten – sowie der Durchsetzung und Überwachung von Maßnahmen.<br />

Die Behörde übernimmt jedoch nicht die grundstücksuntersuchung<br />

für den Bauherrn. Durch die Führung und weiterentwicklung<br />

des Verdachtsflächenkatasters können Bauinteressierte wichtige Informationen<br />

über die Vornutzung des grundstücks erhalten.<br />

Neben den bundesgesetzlichen und europarechtlichen aufgaben der<br />

unteren Naturschutzbehörde (Fachdienst umwelt) nimmt der Fachdienst<br />

umwelt die aufgaben nach Niedersächsischem Naturschutzgesetz<br />

wahr (zum Beispiel Bewertung von eingriffen im rahmen der Bebauungsplanung<br />

und im Baugenehmigungsverfahren). er überwacht<br />

10<br />

Der aktuelle BauratgeBer<br />

Kontakt::<br />

Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie<br />

leiterin: Isabella gifhorn<br />

tel.: 05 51 / 4 00-25 11 Fax: 05 51 / 4 00-28 19<br />

e-Mail: bauordnung@goettingen.de<br />

Der Fachdienst ist in der 9. etage des rathauses zu finden. Die sprechzeiten<br />

sind montags und mittwochs von 8.30 bis 12 uhr und donnerstags<br />

von 14.00 bis 17.00 uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

die einhaltung der artenschutzbestimmungen, erteilt genehmigungen<br />

nach den Bestimmungen für tiergehege, bei Bodenabbauvorhaben<br />

und bearbeitet anträge nach der örtlichen Baumschutzsatzung. Das<br />

könnte relevant werden, wenn jemand einen Baum auf dem grundstück<br />

fällen möchte.<br />

Noch nicht erschlossenes Bauland.<br />

Foto: Peter Heller

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