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Bedingungen für die Benutzung von Kontoauszugsdruckern

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182 165.000 (Fassung Jan. 2007) - (V1)<br />

Deutscher Sparkassenverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

<strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kontoauszugsdruckern</strong><br />

und <strong>für</strong> den elektronischen Abruf <strong>von</strong> Kontoinformationen im Online-Banking<br />

Fassung Januar 2007<br />

1. Zweckbestimmung<br />

– Der Kontoauszugsdrucker ermöglicht dem Inhaber einer Automatenkarte,<br />

Kontoauszüge einschließlich der darin enthaltenen Rechnungsabschlüsse<br />

<strong>für</strong> das in der Karte angegebene Konto ausdrucken zu lassen.<br />

– Wahlweise ist es dem Kunden im Rahmen des Online-Banking auch möglich,<br />

Kontoauszüge einschließlich der darin enthaltenen Rechnungsabschlüsse<br />

<strong>für</strong> das jeweilige Konto elektronisch abzurufen.<br />

2. Bereithaltung <strong>von</strong> Belegen<br />

Anlagen zu den Kontoauszügen, soweit sie am Kontoauszugsdrucker nicht<br />

mit ausgedruckt bzw. im Online-Banking nicht elektronisch übermittelt wer-<br />

den können, werden dem Kunden auf Anforderung bei der kontoführenden<br />

Stelle zur Verfügung gestellt. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt,<br />

dem Kunden <strong>die</strong> Anlagen auch ohne Anforderung gegen Auslagenersatz zu-<br />

zusenden.<br />

3. Haftung der Sparkasse/Landesbank<br />

Kontoauszüge werden im Rahmen der im Zeitpunkt der Abfrage bestehen-<br />

den technischen Möglichkeiten erstellt. Die Kontoauszüge beinhalten <strong>die</strong><br />

Kontobewegungen, <strong>die</strong> bis zum Abruf verbucht und <strong>für</strong> den Kontoauszugs-<br />

drucker bzw. den elektronischen Abruf im Online-Banking bereitgestellt sind.<br />

Bei Funktionsstörungen haftet <strong>die</strong> Sparkasse/Landesbank im Rahmen ihres<br />

Verschuldens.<br />

4. Zusendung <strong>von</strong> Auszügen<br />

Ohne Anforderung des Kunden kann ein Kontoauszug erstellt und dem<br />

Kontoinhaber gegen Auslagenersatz zugesandt werden, wenn ein Konto-<br />

!<br />

auszug innerhalb <strong>von</strong> 35 Tagen nicht am Kontoauszugsdrucker bzw. elektro-<br />

nisch im Online-Banking abgerufen wurde.<br />

5. Zugangssperre<br />

– Ist eine Automatenkarte gesperrt, so wird sie vom Kontoauszugsdrucker<br />

abgelehnt bzw. eingezogen. Der Kunde hat sich sodann an <strong>die</strong> kontoführende<br />

Stelle zu wenden. Die Sparkasse/Landesbank haftet <strong>für</strong> Schäden,<br />

<strong>die</strong> dadurch entstehen, dass <strong>die</strong> Automatenkarte vom Gerät abgewiesen,<br />

eingezogen oder ungültig gemacht wird, im Rahmen ihres Verschuldens.<br />

– Die Sperre des Online-Banking-Zugangs richtet sich nach den Online-<strong>Bedingungen</strong>.<br />

6. Sorgfaltspflichten <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> Automatenkarten<br />

Die Automatenkarte ist zur Vermeidung <strong>von</strong> Missbräuchen sorgfältig aufzu-<br />

bewahren. Bei einem Verlust der Automatenkarte ist <strong>die</strong> Sparkasse/Landes-<br />

bank unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

Hat der Inhaber der Automatenkarte durch ein schuldhaftes Verhalten zur<br />

Entstehung eines Schadens beigetragen, so bestimmt sich nach den Grund-<br />

sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse/Landesbank<br />

und Kontoinhaber den Schaden tragen.<br />

7. Widerruf der Sparkasse/Landesbank<br />

Die Sparkasse/Landesbank kann jederzeit <strong>die</strong> Berechtigung des Kunden<br />

zur <strong>Benutzung</strong> des Kontoauszugsdruckers schriftlich widerrufen. Gleiches<br />

gilt <strong>für</strong> den elektronischen Abruf der Kontoinformationen im Online-Banking.

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