Informationen zum S-Vorsorge Plus Vertrag - Sparkasse Westholstein
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manuell<br />
157 820.000 (Fassung Okt. 2009) - (V1)<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Urheberrechtlich geschützt<br />
� <strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong><br />
<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> Altersvorsorgevertrag<br />
(Sparkonto mit Zinsansammlung)<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
vor <strong>Vertrag</strong>sabschluss möchten wir Ihnen folgende <strong>Informationen</strong> gem. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zu "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" geben:<br />
1. Informationspflicht der <strong>Sparkasse</strong> gem. § 7 AltZertG<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> informiert den <strong>Vertrag</strong>spartner hiermit vor Abgabe von dessen <strong>Vertrag</strong>serklärung in Textform über<br />
a) die Höhe und zeitliche Verteilung der in die Zahlungen zugunsten des Altersvorsorgevertrages einkalkulierten Kosten (siehe hierzu 2.),<br />
b) die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals (siehe hierzu 2.),<br />
c)<br />
d)<br />
e)<br />
f)<br />
die Kosten, die dem <strong>Vertrag</strong>spartner im Falle eines Wechsels in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter<br />
Mitnahme des gebildeten Kapitals entstehen (siehe hierzu die unter 4. aufgeführten Kosten),<br />
das Guthaben, das dem <strong>Vertrag</strong>spartner bei Zahlung gleich bleibender Beiträge am jeweiligen Jahresende über einen Zeitraum von 10 Jahren<br />
maximal bis <strong>zum</strong> Beginn der Auszahlungsphase vor und nach Abzug der Wechselkosten zur Übertragung auf ein anderes Anlageprodukt oder<br />
einen anderen Anbieter zustünde, und die Summe der bis dahin insgesamt gezahlten gleich bleibenden Beiträge, wobei sich das gebildete Guthaben<br />
und die zu zahlenden Beiträge jeweils um einen Satz von 2, 4 oder 6 von Hundert jährlich verzinsen (siehe hierzu die unter 4. aufgeführten Prognoserechnungen).<br />
Sind für einen Teil des Zeitraums oder für den gesamten Zeitraum bis <strong>zum</strong> Beginn der Auszahlungsphase bereits unterschiedliche<br />
Beiträge oder eine bestimmte Verzinsung vertraglich vereinbart, sind diese an Stelle der zuvor genannten Beträge zur Berechnung heranzuziehen,<br />
die Anlagemöglichkeiten und die Struktur des Anlageportfolios sowie über das Risikopotenzial und darüber, ob und wie ethische, soziale und ökologische<br />
Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden (siehe hierzu die unter 5. gegebenen <strong>Informationen</strong>) und<br />
die Einwilligung nach § 10a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz oder Satz 4 des Einkommensteuergesetzes als Voraussetzung der Förderberechtigung<br />
für den dort genannten Personenkreis (siehe hierzu 6.).<br />
2. Kosten<br />
Für den Altersvorsorgesparvertrag "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" werden während der gesamten <strong>Vertrag</strong>slaufzeit keine Abschluss- und Vertriebskosten sowie<br />
keine Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals berechnet. Auch in die Zahlungen zugunsten des Altersvorsorgevertrages sind keine derartigen<br />
oder andere Kosten einkalkuliert. Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente oder einer lebenslangen Teilkapitalverrentung im Rahmen eines<br />
Auszahlungsplans in der Auszahlungsphase wird der Sparer ggf. mit angemessenen Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.<br />
Der Sparer hat das Recht, den <strong>Vertrag</strong> "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" mit einer Frist von drei Monaten <strong>zum</strong> Ende des Kalendervierteljahres zu kündigen, um das<br />
gebildete Kapital auf einen anderen, auf seinen Namen lautenden, Altersvorsorgesparvertrag desselben oder eines anderen Anbieters übertragen<br />
zu lassen. Die für den Sparer für den Wechsel in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des<br />
gebildeten Kapitals anfallenden Kosten gibt die <strong>Sparkasse</strong> im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt. Derzeit belaufen sich die Kosten auf<br />
100,00<br />
EUR .<br />
3. Zertifizierung<br />
Der Altersvorsorgesparvertrag "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" wurde nach den Vorschriften des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) von der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />
mit Wirkung <strong>zum</strong> 12.02.2010 unter der Zertifizierungsnummer 004584 zertifiziert.<br />
Diesbezüglich sind wir gehalten, Sie auf Folgendes aufmerksam zu machen:<br />
"Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10 a) des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei<br />
der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die<strong>Vertrag</strong>sbedingungen<br />
zivilrechtlich wirksam sind."<br />
4. Prognoserechnungen<br />
Ihr Endguthaben stellt sich bei einer monatlichen Einzahlung von 100 € (1.200 € p.a.) und den in der Tabelle zu Grunde gelegten Zinsen<br />
wie folgt dar:<br />
Sparjahr Zinssatz 2% Zinssatz 4% Zinssatz 6%<br />
Jahresendsummen<br />
ohne Zins<br />
Guthaben<br />
am Jahresende<br />
(abzügl.<br />
Wechselkosten)<br />
Jahresendsummen<br />
ohne Zins<br />
Guthaben<br />
am Jahresende<br />
(abzügl.<br />
Wechselkosten)<br />
Jahresendsummen<br />
ohne Zins<br />
Guthaben<br />
am Jahresende<br />
(abzügl.<br />
Wechselkosten)<br />
1 1.200 1.213 1.200 1.226 1.200 1.239<br />
2 2.413 2.450 2.426 2.501 2.439 2.552<br />
3 3.650 3.712 3.701 3.827 3.752 3.944<br />
4 4.912 5.000 5.027 5.206 5.144 5.420<br />
5 6.200 6.313 6.406 6.640 6.620 6.984<br />
6 7.513 7.652 7.840 8.132 8.184 8.642<br />
7 8.852 9.018 9.332 9.683 9.842 10.400<br />
8 10.218 10.411 10.883 11.297 11.600 12.263<br />
9 11.611 11.832 12.497 12.975 13.463 14.238<br />
10 13.032 13.282 14.175 14.719 15.438 16.331<br />
(Bei den Berechnungen wird unterstellt, dass über die gesamte Laufzeit monatliche Einzahlungen [Sparraten] vorschüssig geleistet und ab dem Einzahlungstag<br />
mit dem jeweils angegebenen gleichbleibenden Zinssatz [2,4 oder 6%] verzinst werden. Ohne Betrachtung steuerlicher Einflüsse.)<br />
Für den Wechsel in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des gebildeten Kapitals fallen für den<br />
Sparer Kosten von derzeit EUR 100,00 an.
157 820.000 (Fassung Okt. 2009) - (R1)<br />
5. Anlagemöglichkeiten, Struktur des Anlageportfolios, Risikopotenzial sowie Berücksichtigung<br />
ethischer, sozialer und ökologischer Belange<br />
Die der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen des Altersvorsorge-Sparvertrages "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" zufließenden Beiträge verwendet die <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen<br />
sparkassenrechtlicher Begrenzungen entsprechend der durchschnittlichen Anlagedauer für übliche Anlagen und Kreditfinanzierungen.<br />
Bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge werden ethische, soziale und ökologische Belange im Rahmen der allgemeinen üblichen Geschäftspraxis<br />
berücksichtigt. Auf Grund der unspezifischen Verwendung der Beiträge können hierfür keine konkreten Beispiele angeführt werden.<br />
6. Informationspflicht der <strong>Sparkasse</strong> gem. § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG<br />
Empfänger von Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz,<br />
Empfänger von Amtsbezügen aus einem Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des<br />
Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht,<br />
die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei Beschäftigten, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />
oder nach § 230 Abs. 2 Satz 21 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten, deren Versorgungsrecht<br />
die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht,<br />
Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die ohne Besoldung beurlaubt sind, für die Zeit einer Beschäftigung, wenn während der<br />
Beurlaubung die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />
auf diese Beschäftigung erstreckt wird, und<br />
Steuerpflichtige im vorgenannten Sinne, die wegen der Erziehung eines Kindes beurlaubt sind und deshalb keine Besoldung, Amtsbezüge oder<br />
Entgelt erhalten, sofern sie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen<br />
könnten, wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde,<br />
können nach Maßgabe von § 10a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abziehen, wenn sie<br />
spätestens bis <strong>zum</strong> Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr (§ 88 EStG) folgt, gegenüber der zuständigen Stelle (§ 81a EStG)<br />
schriftlich eingewilligt haben, dass diese der zentralen Stelle (§ 81 EStG) jährlich mitteilt, dass der Steuerpflichtige <strong>zum</strong> begünstigten Personenkreis<br />
gehört, dass die zuständige Stelle der zentralen Stelle die für die Ermittlung des Mindesteigenbetrags (§ 86 EStG) und die Gewährung der Kinderzulage<br />
(§ 85 EStG) erforderlichen Daten übermittelt und die zentrale Stelle diese Daten für das Zulageverfahren verwenden darf.<br />
Dies gilt entsprechend für Steuerpflichtige, die nicht <strong>zum</strong> oben genannten begünstigten Personenkreis gehören und eine Rente wegen voller<br />
Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der oben genannten Alterssicherungssysteme<br />
beziehen, wenn unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Leistungen der Leistungsbezieher einer der oben genannten begünstigten<br />
Personengruppen angehörte.<br />
Weitere <strong>Informationen</strong> zur Altersvorsorge erhalten Sie jederzeit bei Ihrem Kundenberater.<br />
Ihre <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Westholstein</strong><br />
Dithmarscher Platz 2<br />
25524 Itzehoe<br />
Ust-IdNr. DE 134 777 733<br />
1 § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geänd., Nr. 5 angef., Satz 1 geänd. mWv 1. 1. 2005 durch G V. 5. 7. 2004 (BGBl. I S. 1427).