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Informationen zum S-Vorsorge Plus Vertrag - Sparkasse Westholstein

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manuell<br />

157 820.000 (Fassung Okt. 2009) - (V1)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

� <strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong><br />

<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> Altersvorsorgevertrag<br />

(Sparkonto mit Zinsansammlung)<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

vor <strong>Vertrag</strong>sabschluss möchten wir Ihnen folgende <strong>Informationen</strong> gem. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zu "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" geben:<br />

1. Informationspflicht der <strong>Sparkasse</strong> gem. § 7 AltZertG<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> informiert den <strong>Vertrag</strong>spartner hiermit vor Abgabe von dessen <strong>Vertrag</strong>serklärung in Textform über<br />

a) die Höhe und zeitliche Verteilung der in die Zahlungen zugunsten des Altersvorsorgevertrages einkalkulierten Kosten (siehe hierzu 2.),<br />

b) die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals (siehe hierzu 2.),<br />

c)<br />

d)<br />

e)<br />

f)<br />

die Kosten, die dem <strong>Vertrag</strong>spartner im Falle eines Wechsels in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter<br />

Mitnahme des gebildeten Kapitals entstehen (siehe hierzu die unter 4. aufgeführten Kosten),<br />

das Guthaben, das dem <strong>Vertrag</strong>spartner bei Zahlung gleich bleibender Beiträge am jeweiligen Jahresende über einen Zeitraum von 10 Jahren<br />

maximal bis <strong>zum</strong> Beginn der Auszahlungsphase vor und nach Abzug der Wechselkosten zur Übertragung auf ein anderes Anlageprodukt oder<br />

einen anderen Anbieter zustünde, und die Summe der bis dahin insgesamt gezahlten gleich bleibenden Beiträge, wobei sich das gebildete Guthaben<br />

und die zu zahlenden Beiträge jeweils um einen Satz von 2, 4 oder 6 von Hundert jährlich verzinsen (siehe hierzu die unter 4. aufgeführten Prognoserechnungen).<br />

Sind für einen Teil des Zeitraums oder für den gesamten Zeitraum bis <strong>zum</strong> Beginn der Auszahlungsphase bereits unterschiedliche<br />

Beiträge oder eine bestimmte Verzinsung vertraglich vereinbart, sind diese an Stelle der zuvor genannten Beträge zur Berechnung heranzuziehen,<br />

die Anlagemöglichkeiten und die Struktur des Anlageportfolios sowie über das Risikopotenzial und darüber, ob und wie ethische, soziale und ökologische<br />

Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden (siehe hierzu die unter 5. gegebenen <strong>Informationen</strong>) und<br />

die Einwilligung nach § 10a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz oder Satz 4 des Einkommensteuergesetzes als Voraussetzung der Förderberechtigung<br />

für den dort genannten Personenkreis (siehe hierzu 6.).<br />

2. Kosten<br />

Für den Altersvorsorgesparvertrag "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" werden während der gesamten <strong>Vertrag</strong>slaufzeit keine Abschluss- und Vertriebskosten sowie<br />

keine Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals berechnet. Auch in die Zahlungen zugunsten des Altersvorsorgevertrages sind keine derartigen<br />

oder andere Kosten einkalkuliert. Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente oder einer lebenslangen Teilkapitalverrentung im Rahmen eines<br />

Auszahlungsplans in der Auszahlungsphase wird der Sparer ggf. mit angemessenen Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.<br />

Der Sparer hat das Recht, den <strong>Vertrag</strong> "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" mit einer Frist von drei Monaten <strong>zum</strong> Ende des Kalendervierteljahres zu kündigen, um das<br />

gebildete Kapital auf einen anderen, auf seinen Namen lautenden, Altersvorsorgesparvertrag desselben oder eines anderen Anbieters übertragen<br />

zu lassen. Die für den Sparer für den Wechsel in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des<br />

gebildeten Kapitals anfallenden Kosten gibt die <strong>Sparkasse</strong> im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt. Derzeit belaufen sich die Kosten auf<br />

100,00<br />

EUR .<br />

3. Zertifizierung<br />

Der Altersvorsorgesparvertrag "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" wurde nach den Vorschriften des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) von der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />

mit Wirkung <strong>zum</strong> 12.02.2010 unter der Zertifizierungsnummer 004584 zertifiziert.<br />

Diesbezüglich sind wir gehalten, Sie auf Folgendes aufmerksam zu machen:<br />

"Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10 a) des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei<br />

der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die<strong>Vertrag</strong>sbedingungen<br />

zivilrechtlich wirksam sind."<br />

4. Prognoserechnungen<br />

Ihr Endguthaben stellt sich bei einer monatlichen Einzahlung von 100 € (1.200 € p.a.) und den in der Tabelle zu Grunde gelegten Zinsen<br />

wie folgt dar:<br />

Sparjahr Zinssatz 2% Zinssatz 4% Zinssatz 6%<br />

Jahresendsummen<br />

ohne Zins<br />

Guthaben<br />

am Jahresende<br />

(abzügl.<br />

Wechselkosten)<br />

Jahresendsummen<br />

ohne Zins<br />

Guthaben<br />

am Jahresende<br />

(abzügl.<br />

Wechselkosten)<br />

Jahresendsummen<br />

ohne Zins<br />

Guthaben<br />

am Jahresende<br />

(abzügl.<br />

Wechselkosten)<br />

1 1.200 1.213 1.200 1.226 1.200 1.239<br />

2 2.413 2.450 2.426 2.501 2.439 2.552<br />

3 3.650 3.712 3.701 3.827 3.752 3.944<br />

4 4.912 5.000 5.027 5.206 5.144 5.420<br />

5 6.200 6.313 6.406 6.640 6.620 6.984<br />

6 7.513 7.652 7.840 8.132 8.184 8.642<br />

7 8.852 9.018 9.332 9.683 9.842 10.400<br />

8 10.218 10.411 10.883 11.297 11.600 12.263<br />

9 11.611 11.832 12.497 12.975 13.463 14.238<br />

10 13.032 13.282 14.175 14.719 15.438 16.331<br />

(Bei den Berechnungen wird unterstellt, dass über die gesamte Laufzeit monatliche Einzahlungen [Sparraten] vorschüssig geleistet und ab dem Einzahlungstag<br />

mit dem jeweils angegebenen gleichbleibenden Zinssatz [2,4 oder 6%] verzinst werden. Ohne Betrachtung steuerlicher Einflüsse.)<br />

Für den Wechsel in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des gebildeten Kapitals fallen für den<br />

Sparer Kosten von derzeit EUR 100,00 an.


157 820.000 (Fassung Okt. 2009) - (R1)<br />

5. Anlagemöglichkeiten, Struktur des Anlageportfolios, Risikopotenzial sowie Berücksichtigung<br />

ethischer, sozialer und ökologischer Belange<br />

Die der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen des Altersvorsorge-Sparvertrages "<strong>Vorsorge</strong><strong>Plus</strong>" zufließenden Beiträge verwendet die <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen<br />

sparkassenrechtlicher Begrenzungen entsprechend der durchschnittlichen Anlagedauer für übliche Anlagen und Kreditfinanzierungen.<br />

Bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge werden ethische, soziale und ökologische Belange im Rahmen der allgemeinen üblichen Geschäftspraxis<br />

berücksichtigt. Auf Grund der unspezifischen Verwendung der Beiträge können hierfür keine konkreten Beispiele angeführt werden.<br />

6. Informationspflicht der <strong>Sparkasse</strong> gem. § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG<br />

Empfänger von Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz,<br />

Empfänger von Amtsbezügen aus einem Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des<br />

Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht,<br />

die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei Beschäftigten, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />

oder nach § 230 Abs. 2 Satz 21 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten, deren Versorgungsrecht<br />

die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht,<br />

Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die ohne Besoldung beurlaubt sind, für die Zeit einer Beschäftigung, wenn während der<br />

Beurlaubung die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />

auf diese Beschäftigung erstreckt wird, und<br />

Steuerpflichtige im vorgenannten Sinne, die wegen der Erziehung eines Kindes beurlaubt sind und deshalb keine Besoldung, Amtsbezüge oder<br />

Entgelt erhalten, sofern sie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen<br />

könnten, wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde,<br />

können nach Maßgabe von § 10a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abziehen, wenn sie<br />

spätestens bis <strong>zum</strong> Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr (§ 88 EStG) folgt, gegenüber der zuständigen Stelle (§ 81a EStG)<br />

schriftlich eingewilligt haben, dass diese der zentralen Stelle (§ 81 EStG) jährlich mitteilt, dass der Steuerpflichtige <strong>zum</strong> begünstigten Personenkreis<br />

gehört, dass die zuständige Stelle der zentralen Stelle die für die Ermittlung des Mindesteigenbetrags (§ 86 EStG) und die Gewährung der Kinderzulage<br />

(§ 85 EStG) erforderlichen Daten übermittelt und die zentrale Stelle diese Daten für das Zulageverfahren verwenden darf.<br />

Dies gilt entsprechend für Steuerpflichtige, die nicht <strong>zum</strong> oben genannten begünstigten Personenkreis gehören und eine Rente wegen voller<br />

Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der oben genannten Alterssicherungssysteme<br />

beziehen, wenn unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Leistungen der Leistungsbezieher einer der oben genannten begünstigten<br />

Personengruppen angehörte.<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> zur Altersvorsorge erhalten Sie jederzeit bei Ihrem Kundenberater.<br />

Ihre <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Westholstein</strong><br />

Dithmarscher Platz 2<br />

25524 Itzehoe<br />

Ust-IdNr. DE 134 777 733<br />

1 § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geänd., Nr. 5 angef., Satz 1 geänd. mWv 1. 1. 2005 durch G V. 5. 7. 2004 (BGBl. I S. 1427).

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