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Infoheft 2012/2013 - Aefligen

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GesucheMit der Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS 08) gehen verschiedene Kompetenzenvon der Schulkommission auf die Schulleitung über. Aus diesem Grund müssen abdem 01.08.2009 sämtliche Gesuche, ausgenommen Gesuche für Turnhallenbenützung, andie Schulleitung gerichtet werden.Schule <strong>Aefligen</strong>SchulleitungIschlagweg 53426 <strong>Aefligen</strong>SchnupperlehrenGrundsätzlich werden Schnupperlehren in der schulfreien Zeit, also in der Regel in den Ferienabsolviert. Ist eine Schnupperlehre in der schulfreien Zeit nicht möglich, kann eine Ausnahmebewilligunggemäss Berufswahlkonzept der Schule <strong>Aefligen</strong> durch die Schulleitungerteilt werden.UrlaubeFür voraussehbare längere Abwesenheit ist ein Gesuch an die Schulleitung zu richten.Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss das Gesuch mindestens vier Wochen vorBeginn des Urlaubs eingereicht werden. Trifft das Gesuch zu spät ein, muss mit einer Ablehnunggerechnet werden.Seite 21 von 24 Schule <strong>Aefligen</strong> Stand: August 12

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