auf dem Weg zum Energiedach - DEG Alles für das Dach eg
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Recht und Finanzen<br />
Kostenlose Erstberatung<br />
Insolvenz kann ein<br />
Neuanfang sein<br />
Rechtsanwalt Holger Lessing vergleicht seine Arbeit als Sanierungsberater<br />
und Insolvenzverwalter mit der eines Arztes. „Wer gleich bei<br />
den ersten Symptomen kommt, hat wesentlich bessere Chancen<br />
<strong>auf</strong> Heilung, als wenn die schwere Krankheit bereits ausgebrochen<br />
ist.“ Lessing weiß, wovon er spricht. Der Rechtsanwalt hat sich als<br />
Partner und Namensgeber der Anwaltskanzlei Lessing, Trebing, Bert<br />
GbR mit Büros in Frankfurt, Mannheim und Darmstadt seit 1998<br />
<strong>auf</strong> Sanierungsberatung sowie Insolvenz- und Zwangsverwaltung<br />
spezialisiert. Er bietet jetzt eine kostenlose Erstberatung an, damit<br />
es gar nicht zur Insolvenz kommt. Und bei welchen Symptomen<br />
sollte ein <strong>Dach</strong>decker die Reise nach Frankfurt <strong>auf</strong> sich nehmen?<br />
„Wer <strong>auf</strong>grund der wirtschaftlichen Situation seiner Firma schlecht<br />
schläft, Zahlungsziele verlängern, sein Konto überziehen und den<br />
Kreditrahmen bei der Bank erweitern muss, bei <strong>dem</strong> besteht Handlungsbedarf“,<br />
sagt Lessing.<br />
Die Idee <strong>für</strong> die kostenlose Erstberatung stammt vom <strong>Dach</strong>deckermeister<br />
Klaus-G. Kaiser, der selbst bereits in die Schuldenfalle geraten<br />
ist und Privatinsolvenz anmelden musste. Der 62-Jährige aus<br />
Solingen weiß, wovon<br />
er spricht und möchte<br />
deshalb anderen <strong>Dach</strong>deckern<br />
Hilfestellung<br />
bieten. Die Kanzlei Lessing<br />
gewährt bei einem<br />
Gespräch selbstverständlich<br />
Anonymität.<br />
„Wenn Klienten dann<br />
berichten, haben sie<br />
oft Aha-Erlebnisse und<br />
b<strong>eg</strong>innen ihre Lage realistisch<br />
einzuschätzen“,<br />
erläutert der Fachanwalt.<br />
Ganz wichtig sei, <strong>das</strong>s bei fehlender Liquidität <strong>auf</strong> keinen Fall<br />
<strong>das</strong> Löcherstopfen b<strong>eg</strong>inne. „Da geben viele ihr letztes Hemd und<br />
lösen die Lebensversicherung auch noch <strong>auf</strong>“, weiß Lessing. Aber<br />
auch dann, wenn eine Insolvenz unumgänglich ist, braucht keiner<br />
Angst davor zu haben. Sie bietet vor allem bei rechtzeitigem Antrag<br />
gute Chancen <strong>für</strong> eine „übertragende Sanierung“ und damit <strong>für</strong> einen<br />
Neuanfang ohne Schuldenberg. „Wenn eine Perspektive vorhanden<br />
ist, schaue ich als Insolvenzverwalter doch nach geeigneten Übernahmekandidaten“,<br />
erklärt Lessing. „Der bisherige Inhaber ist einer<br />
der ersten, der in Frage kommt.“ Info: <strong>Dach</strong>deckermeister Klaus-G.<br />
Kaiser, Tel. 0171 4106358 oder @<br />
www.ltb-anwaelte.de<br />
42 Das <strong>Dach</strong><br />
achtung Verjährung<br />
Mahnschreiben<br />
reicht nicht<br />
Zum Jahresende sollte überprüft<br />
werden, ob offene Vergütungsansprüche<br />
zu verjähren<br />
drohen. Für die Verjährung<br />
von Vergütungsansprüchen aus Bauleistungen gilt: Sie<br />
b<strong>eg</strong>innt grundsätzlich mit <strong>dem</strong> Schluss des Jahres, in<br />
<strong>dem</strong> die geltend gemachten Ansprüche entstanden<br />
sind. Sollte eine Verjährung von Vergütungsansprüchen<br />
drohen, kann die Verjährung durch verschiedene Maßnahmen<br />
gehemmt werden. Dies kann erfolgen durch<br />
Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheides, Prozess<strong>auf</strong>rechnung,<br />
Streitverkündung, Anmeldung des<br />
Anspruchs im Insolvenzverfahren, selbstständiges Beweisverfahren,<br />
schiedsrichterliches Verfahren. Zu einem<br />
Neub<strong>eg</strong>inn der Verjährung, nicht zu einer bloßen Hemmung,<br />
kommt es durch Anerkenntnis des Schuldners<br />
(Auftraggebers). Ein Anerkenntnis besteht z.B. bereits in<br />
einer Abschlagszahlung oder Sicherheitsleistung. Trotz<br />
weit verbreiteter Meinung wird die Verjährung jedoch<br />
nicht durch ein einfaches Mahnschreiben gehemmt.<br />
ZVDh-Leitfaden<br />
Elektronische<br />
Rechnung<br />
Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011<br />
wurden die hohen Anforderungen an die elektronische<br />
Übermittlung von Rechnungen reduziert. Künftig<br />
wird die elektronische Rechnung der Papierrechnung<br />
gleichgestellt. So lässt sich<br />
zukünftig Arbeits<strong>auf</strong>wand (Kuvertierung,<br />
Papierausdruck) und Porto sparen<br />
und die Übermittlung geht schneller.<br />
Der ZVDH hat einen ausführlichen<br />
Leitfaden zur elektronischen<br />
Rechnungsstellung verfasst. Für Innungsbetriebe<br />
ist dieser im internen<br />
Mitgliederbereich unter www.dachdecker.de<br />
in der Rubrik Recht > Steuern<br />
bereitgestellt und bei Eingabe des<br />
Suchb<strong>eg</strong>riffs „Rechnung“ zu finden.