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Schulordnung der Musik- und Kunstschule Region Freudenstadt e. V.

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Bismarckstr. 10 · 72250 <strong>Freudenstadt</strong>Tel.: 07441 – 911 680 · Fax: 07441 – 911 682www.musik<strong>und</strong>kunstschule-fds.de · info@musik<strong>und</strong>kunstschule-fds.de<strong>Schulordnung</strong><strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> <strong>Region</strong> <strong>Freudenstadt</strong> e. V.§ 1AufgabeDie <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> dient <strong>der</strong> musikalischen <strong>und</strong> künstlerischenErziehung von Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> ergänzt den musikalischenUnterricht <strong>und</strong> den Kunstunterricht <strong>der</strong> allgemein bildenden Schulen. DasUnterrichtsangebot richtet sich auch an interessierte Erwachsene.Entsprechend den individuellen Begabungen bereitet <strong>der</strong> Fachbereich <strong>Musik</strong>auf das Laien- <strong>und</strong> Liebhabermusizieren vor bzw. führt eine vorberuflicheFachausbildung durch. Im Fachbereich Kunst ist ein Heranführen an dieBildende Kunst <strong>und</strong> die Entwicklung <strong>der</strong> kreativen <strong>und</strong> gestalterischenFähigkeiten gedacht. Die <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> versteht sich als eineEinrichtung für die <strong>Region</strong> <strong>Freudenstadt</strong>.§ 2Unterrichtsinhalte <strong>und</strong> ihre Glie<strong>der</strong>ung1. Die Ausbildung an <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong>, Fachbereich <strong>Musik</strong>, orientiertsich an dem Strukturplan <strong>und</strong> den Rahmenlehrplänen des Verbandesdeutscher <strong>Musik</strong>schulen e. V. (VdM).2. Die Ausbildung glie<strong>der</strong>t sich wie folgt:- elementare <strong>Musik</strong>erziehung in Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Vorklassen <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stufe:Rhythmisch-<strong>Musik</strong>alische Früherziehung (RMFE) <strong>und</strong> Rhythmisch-<strong>Musik</strong>alische Gr<strong>und</strong>ausbildung (RMGA)- instrumentaler <strong>und</strong> vokaler Gruppen- <strong>und</strong> Einzelunterricht in <strong>der</strong>Unterstufe- instrumentaler <strong>und</strong> vokaler Gruppen- <strong>und</strong> Einzelunterricht in <strong>der</strong>Mittelstufe- Einzelunterricht in <strong>der</strong> OberstufeNeben <strong>der</strong> Ausbildung in <strong>der</strong> Unter-, Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe sollen ab demSchuljahr 2007/08 Ensemble- <strong>und</strong> Ergänzungsfächer die musikalischeAusbildung vervollständigen.


3. Im Fachbereich Kunst erfolgt das Angebot regelmäßig in Kursen. DieKursdauer <strong>und</strong> Abfolge <strong>der</strong> Kurseinheiten sind dem jeweiligen Kursprogrammzu entnehmen.§ 3Unterricht1. Der Unterricht findet in dem unter § 6 angegebenen zeitlichen Rahmen statt.2. Von dem/<strong>der</strong> Schüler/in wird die regelmäßige Teilnahme am Unterrichterwartet. Verhin<strong>der</strong>ungen sind <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lehrkraftrechtzeitig (möglichst eine Woche zuvor) mitzuteilen <strong>und</strong> entbinden nicht von<strong>der</strong> Entrichtung des Unterrichtsentgeltes.3. Nimmt <strong>der</strong>/die Schüler/in aus Gründen, die nicht von <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong><strong>Kunstschule</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Lehrkraft zu vertreten sind, nicht am Unterricht teil, wird<strong>der</strong> Unterricht nicht nachgeholt. Das Unterrichtsentgelt bleibt hiervonunberührt.Bei ärztlich attestierter längerer Erkrankung des/<strong>der</strong> Schülers/in ist eineAussetzung <strong>der</strong> Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes nach vierUnterrichtsausfällen auf Antrag möglich.4. Ausgefallener Unterricht aus von <strong>der</strong> Lehrkraft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong><strong>Kunstschule</strong> zu vertretenden Gründen wird möglichst nachgeholt.In begründeten Fällen (Krankheit <strong>der</strong> Lehrkraft, schulische Gründe) können biszu 3 St<strong>und</strong>en pro Kalen<strong>der</strong>jahr ausfallen. In solchen Fällen besteht keinAnspruch auf Erstattung o<strong>der</strong> Ermäßigung des Entgeltes.5. Nach vorheriger schriftlicher Abmahnung ist <strong>der</strong> Schulleiter berechtigt, den/dieSchüler/in aus <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> auszuschließen, wenn- <strong>der</strong> Unterricht wie<strong>der</strong>holt versäumt wird- das Verhalten des Schülers dem Schulzweck zuwi<strong>der</strong> läuft- das Unterrichtsentgelt nicht ordnungsgemäß entrichtet wird- mangeln<strong>der</strong> Fleiß festgestellt wird.§ 4Unterrichtsangebot4.1 Rhythmisch-<strong>Musik</strong>alische Früherziehung (RMFE)4.2 Rhythmisch-<strong>Musik</strong>alische Gr<strong>und</strong>ausbildung (RMGA)4.3 BlasinstrumenteBlockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Trompete, Flügelhorn,Horn, Tenorhorn, Euphonium, Posaune, Tuba


4.4 Streich- <strong>und</strong> ZupfinstrumenteVioline, Viola, Violoncello, Gitarre4.5 TasteninstrumenteKlavier, Orgel4.6 Gesang <strong>und</strong> Stimmbildung4.7 EnsemblesKammerorchester, Gitarren-Ensemble, Trompeten-Ensemble, Querflöten-Ensemble, Klarinetten-Ensemble, Saxophon-Ensemble, GemischtesKammermusik-Ensemble, Vokal-EnsembleBei Bedarf können weitere Unterrichtsfächer <strong>und</strong> Ensembles eingerichtetwerden§ 5Unterrichtserteilung / Unterrichtsdauer in Gruppen- <strong>und</strong> Einzelunterricht1. Elementarstufe / Gr<strong>und</strong>ausbildungDer Unterricht in <strong>der</strong> Rhythmisch-<strong>Musik</strong>alischen Früherziehung (RMFE) <strong>und</strong><strong>der</strong> Rhythmisch-<strong>Musik</strong>alischen Gr<strong>und</strong>ausbildung (RMGA) wird gr<strong>und</strong>sätzlichals Großgruppenunterricht erteilt. Er findet einmal wöchentlich statt.Die Unterrichtsst<strong>und</strong>e <strong>der</strong> Eltern-Kind-Kurse für 2-3-jährige Kin<strong>der</strong> dauert 30Minuten, die aller an<strong>der</strong>en Kurse 45 Minuten.Teilnehmerzahlen: Mindestens 8 Kin<strong>der</strong>, maximal 12 Kin<strong>der</strong>2. Instrumental-/VokalunterrichtDer Instrumental- o<strong>der</strong> Vokalunterricht findet unter Berücksichtigung <strong>der</strong>jeweiligen Erfor<strong>der</strong>nisse als Einzelunterricht o<strong>der</strong> Gruppenunterricht einmalwöchentlich statt. Die Unterrichtsst<strong>und</strong>e beim Instrumental-/Vokalunterrichtdauert 30 Minuten o<strong>der</strong> 45 Minuten.3. Spielkreise, Ensembles <strong>und</strong> Ergänzungsfächer haben jeweils eine geson<strong>der</strong>tgeregelte Dauer, die durch den Schulleiter <strong>und</strong> die jeweilig leitende Lehrkraftfestgelegt wird. In <strong>der</strong> Regel beträgt sie 45 Minuten.4. Im Fachbereich Kunst werden in <strong>der</strong> Regel Kurse für Gruppen angeboten.Länge <strong>und</strong> Dauer <strong>der</strong> Kurseinheiten sowie <strong>der</strong>en Veranstaltungstermine sindden jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.


§ 6Schuljahr1. Die Schulhalbjahre <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> beginnen am 01.10. <strong>und</strong> am01.04. jeden Jahres.2. Die Ferien- <strong>und</strong> Feiertagsregelung <strong>der</strong> öffentlichen allgemein bildendenSchulen gilt auch für die <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong>. Maßgebend ist die für dasLand Baden-Württemberg geltende Ferienordnung.3. Im Fachbereich Kunst können hinsichtlich einzelner Kurse an<strong>der</strong>e Regelungengelten.§ 7LernmittelDie für den Unterricht erfor<strong>der</strong>lichen Lernmittel (Instrumente, Noten,Materialien <strong>und</strong> ähnliches) sind in <strong>der</strong> Regel von den Eltern bzw. den Schülernin Absprache mit <strong>der</strong> Lehrkraft anzuschaffen.§ 8Aufnahme/Abmeldung1. Anmeldung <strong>und</strong> Abmeldung zum Unterricht sind schriftlich an die <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong><strong>Kunstschule</strong> zu richten. Bei min<strong>der</strong>jährigen Teilnehmern ist eine schriftlicheZustimmung <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter erfor<strong>der</strong>lich; sie wird erst durch dieBestätigung <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> rechtswirksam. Anspruch auf dieZuweisung zu einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Unterricht o<strong>der</strong> an den angebotenenKursen erfolgt in <strong>der</strong> Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres. Anmeldungensind auch während des laufenden Schuljahres möglich. Eine Aufnahmeaußerhalb des Beginns eines Schulhalbjahres kann nur erfolgen, wenn dieVoraussetzungen seitens <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> dafür gegeben sind.3. Abmeldungen sind nur schriftlich zum 31.03. o<strong>der</strong> 30.09. möglich. Sie müssen<strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> spätestens zwei Monate vorher zugegangen sein.In begründeten Einzelfällen kann <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong>Ausnahmen zulassen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.4. Im Fachbereich Kunst bestimmt sich die Dauer nach den jeweiligen Vorgaben,die <strong>der</strong> Einzelausschreibung zu entnehmen sind. Der Unterrichtsvertrag endetmit Ende des jeweiligen Kurses, soweit nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist.


§ 9Probezeit1. Die ersten tatsächlich durchgeführten 8 Unterrichtseinheiten gelten alsProbezeit. Während <strong>der</strong> Probezeit haben die <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> <strong>und</strong><strong>der</strong>/die Schüler/in bzw. dessen/<strong>der</strong>en gesetzliche Vertreter ein zweiwöchigesKündigungsrecht. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.2. Eine Kündigung in <strong>der</strong> Probezeit ist nur wirksam, wenn zuvor eingemeinsames Gespräch zwischen Lehrkraft, Schulleitung, Schüler/in <strong>und</strong>dessen/<strong>der</strong>en gesetzlichem Vertreter stattgef<strong>und</strong>en hat mit dem Ziel,Unterrichtshemmnisse o<strong>der</strong> Vorbehalte auszuräumen.3. Eine Kündigung in <strong>der</strong> Probezeit ist ausgeschlossen, wenn das Ende desUnterrichtsvertrages in den Monat fällt, in welchem die großen Schulferienbeginnen. In diesem Falle wirkt die Kündigung zum Ende des Monats, inwelchem die großen Schulferien enden.4. Eine Probezeit wird nur für den ersten Unterrichtsvertrag, nicht jedoch fürFolgeverträge, eingeräumt.5. Im Fachbereich Kunst ist keine Probezeit vorgesehen.§ 10Öffentliches AuftretenDas öffentliche Auftreten von Schüler/inne/n <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong>bedarf in jedem Falle <strong>der</strong> Absprache mit den Fachlehrern.§ 11AufsichtEine Aufsicht <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> besteht nur während desUnterrichts.§ 12Ges<strong>und</strong>heitsbestimmungenBeim Auftreten anstecken<strong>der</strong> Krankheiten sind die AllgemeinenGes<strong>und</strong>heitsbestimmungen für öffentliche Schulen (insbeson<strong>der</strong>eInfektionsschutzgesetz, Gesetz zur Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung übertragbarerKrankheiten) anzuwenden.


§ 13Haftung1. Die Schüler/innen werden durch den Schulträger gegen Unfälle versichert.Hierfür gelten die Bedingungen des Versicherers, die bei <strong>der</strong> Schulleitungeingesehen werden können.2. Eine weitergehende Haftung <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> für Personen-, Sach<strong>und</strong>Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei <strong>der</strong> Teilnahme amUnterricht o<strong>der</strong> an sonstigen Veranstaltungen <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong>eintreten, wird ausgeschlossen.§ 14Entgeltregelung1. Die Höhe des Unterrichtsentgeltes richtet sich nach <strong>der</strong> jeweiligenEntgeltordnung.2. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kunstschule</strong> <strong>und</strong> die Schulleitung behalten sicheine Überprüfung <strong>der</strong> Entgeltordnung in regelmäßigen Abständenausdrücklich vor.§ 15Regelungen <strong>der</strong> <strong>Schulordnung</strong>Der Vorstand behält sich im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Schulleitung eineÄn<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Schulordnung</strong>, <strong>der</strong> inhaltlichen Bestimmungen desUnterrichtsvertrages <strong>und</strong> <strong>der</strong> Entgeltordnung vor.Weiter ist vorgesehen, einen Beirat aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Eltern <strong>und</strong> Lehrkräfte zubilden, <strong>der</strong> den Schulleiter berät <strong>und</strong> unterstützt.§ 16InkrafttretenDiese <strong>Schulordnung</strong> tritt auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Musik</strong>- <strong>und</strong><strong>Kunstschule</strong> <strong>Region</strong> <strong>Freudenstadt</strong> e.V. am 11.02.2008 in Kraft.Alle früheren Entgeltordnungen treten mit Ablauf des 10.02.2008 außer Kraft.

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