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Informationen Nr.1 /2012 - VKM Bayern

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Angehörigen aus, erlischt es in Bezug auf diesen Angehörigen insgesamt. Das gilt auch dann,wenn der Höchstzeitraum von sechs Monaten nicht ausgeschöpft wird und - wie hier - nurwenige Tage Pflegezeit geltend gemacht werden.Der Arbeitnehmer konnte also keine erneute Freistellung zur Pflege verlangen (BAG, Urteil v.15.11.2011, 9 AZR 348/10).Facebook für Personaler nur mäßig geeignetUm Mitarbeiter zu gewinnen, suchen immer mehr Personaler auch im Social Web. Facebookscheint dabei aber nicht der beste Anlaufpunkt zu sein, zeigt das Ergebnis einer repräsentativenBefragung des Marktforschers Forsa nach im Auftrag von Jobware.Trotz wachsender Beliebtheit stehen Fach- und Führungskräfte Facebook kritisch gegenüber:Nur vier Prozent der Befragten glauben ihre persönlichen Daten bei dem Sozialen Netzwerk insicheren Händen. Bei der Jobsuche würden deshalb nur fünf Prozent auf Facebookzurückgreifen. Diese Skepsis steigt sogar noch mit Gehalt und Bildungsabschluss. Das Alterspielt dabei keine Rolle, obwohl sich schon jetzt zeigt, dass sich die allgemeine Skepsis in dennächsten Jahren abbauen wird.Auf Basis der Profile lassen sich Fach- und Führungskräfte für Unternehmen im SozialenNetzwerk deshalb auch kaum identifizieren, denn die hinterlegten Angaben sind meist privaterNatur; Aussagen über berufliche Qualifikationen sind daher schwer möglich.Anhebung der Altersgrenzen: Rente mit 67 startet schrittweiseIm Jahr <strong>2012</strong> startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung derAltersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente beginnt <strong>2012</strong> für diejenigen,die im Jahr 1947 geboren sind: Diese Altersgrenze beträgt nun 65 Jahre und 1 Monat. Fürdie folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiterenMonat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.Die Anhebung der Regelaltersgrenze wirkt sich auch auf andere Rentenarten aus.Bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren bleibt es beim frühestmöglichenRenteneintritt mit 63 Jahren. Allerdings wird die Altersgrenze für den abschlagsfreienBezug dieser Altersrente schrittweise erhöht. Entsprechend erhöhen sich die Abschläge bei vorzeitigemBezug von bisher maximal 7,2 % um 0,3 % für jeden Monat der Anhebung. Davon betroffensind Versicherte, die im Jahr 1949 geboren sind. Für die im Januar 1949 Geborenen wirddie Altersgrenze um einen Monat, für die im Februar 1949 Geborenen um zwei Monate und fürdie im März bis Dezember 1949 Geborenen um drei Monate angehoben. Mit dieser schnellerenAnhebung bei vorgezogenen Altersrenten wird die für die Jahrgänge 1947 und 1948 unterlasseneAnhebung ab <strong>2012</strong> für diese Rentenart nachgeholt und ein Gleichklang zur Anhebung derRegelaltersgrenze erreicht. Für Versicherte, die ab März 1949 geboren sind, erfolgt die Anhebungwieder parallel zur Regelaltersgrenzenanhebung.Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze sowohl für den vorzeitigenals auch für den abschlagsfreien Bezug angehoben. Betroffen ist der Geburtsjahrgang1952. Auch hier erfolgt die Anhebung anfangs beschleunigt, um die für die Jahrgänge 1947 bis1951 unterlassene Anhebung nachzuholen und den Gleichklang zur Anhebung der Regelaltersvkm-<strong>Bayern</strong>,Hooverstr. 1, 86156 Augsburg, Tel: 0821/54015-580 Fax: 0821/54015-582, info@vkm-bayern.de, www.vkm-bayern.de

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