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Informationen Nr.1 /2012 - VKM Bayern

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Angehörigen aus, erlischt es in Bezug auf diesen Angehörigen insgesamt. Das gilt auch dann,wenn der Höchstzeitraum von sechs Monaten nicht ausgeschöpft wird und - wie hier - nurwenige Tage Pflegezeit geltend gemacht werden.Der Arbeitnehmer konnte also keine erneute Freistellung zur Pflege verlangen (BAG, Urteil v.15.11.2011, 9 AZR 348/10).Facebook für Personaler nur mäßig geeignetUm Mitarbeiter zu gewinnen, suchen immer mehr Personaler auch im Social Web. Facebookscheint dabei aber nicht der beste Anlaufpunkt zu sein, zeigt das Ergebnis einer repräsentativenBefragung des Marktforschers Forsa nach im Auftrag von Jobware.Trotz wachsender Beliebtheit stehen Fach- und Führungskräfte Facebook kritisch gegenüber:Nur vier Prozent der Befragten glauben ihre persönlichen Daten bei dem Sozialen Netzwerk insicheren Händen. Bei der Jobsuche würden deshalb nur fünf Prozent auf Facebookzurückgreifen. Diese Skepsis steigt sogar noch mit Gehalt und Bildungsabschluss. Das Alterspielt dabei keine Rolle, obwohl sich schon jetzt zeigt, dass sich die allgemeine Skepsis in dennächsten Jahren abbauen wird.Auf Basis der Profile lassen sich Fach- und Führungskräfte für Unternehmen im SozialenNetzwerk deshalb auch kaum identifizieren, denn die hinterlegten Angaben sind meist privaterNatur; Aussagen über berufliche Qualifikationen sind daher schwer möglich.Anhebung der Altersgrenzen: Rente mit 67 startet schrittweiseIm Jahr <strong>2012</strong> startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung derAltersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente beginnt <strong>2012</strong> für diejenigen,die im Jahr 1947 geboren sind: Diese Altersgrenze beträgt nun 65 Jahre und 1 Monat. Fürdie folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiterenMonat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.Die Anhebung der Regelaltersgrenze wirkt sich auch auf andere Rentenarten aus.Bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren bleibt es beim frühestmöglichenRenteneintritt mit 63 Jahren. Allerdings wird die Altersgrenze für den abschlagsfreienBezug dieser Altersrente schrittweise erhöht. Entsprechend erhöhen sich die Abschläge bei vorzeitigemBezug von bisher maximal 7,2 % um 0,3 % für jeden Monat der Anhebung. Davon betroffensind Versicherte, die im Jahr 1949 geboren sind. Für die im Januar 1949 Geborenen wirddie Altersgrenze um einen Monat, für die im Februar 1949 Geborenen um zwei Monate und fürdie im März bis Dezember 1949 Geborenen um drei Monate angehoben. Mit dieser schnellerenAnhebung bei vorgezogenen Altersrenten wird die für die Jahrgänge 1947 und 1948 unterlasseneAnhebung ab <strong>2012</strong> für diese Rentenart nachgeholt und ein Gleichklang zur Anhebung derRegelaltersgrenze erreicht. Für Versicherte, die ab März 1949 geboren sind, erfolgt die Anhebungwieder parallel zur Regelaltersgrenzenanhebung.Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze sowohl für den vorzeitigenals auch für den abschlagsfreien Bezug angehoben. Betroffen ist der Geburtsjahrgang1952. Auch hier erfolgt die Anhebung anfangs beschleunigt, um die für die Jahrgänge 1947 bis1951 unterlassene Anhebung nachzuholen und den Gleichklang zur Anhebung der Regelaltersvkm-<strong>Bayern</strong>,Hooverstr. 1, 86156 Augsburg, Tel: 0821/54015-580 Fax: 0821/54015-582, info@vkm-bayern.de, www.vkm-bayern.de


grenze herzustellen. Die Altersgrenze wird daher von Januar bis Juni <strong>2012</strong> um insgesamt 6 Monateangehoben. Für Versicherte, die ab Juni 1952 geboren sind, erfolgt die Anhebung wiederparallel zur Regelaltersgrenzenanhebung.Besonderer Vertrauensschutz besteht für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2007 Vereinbarungenüber Altersteilzeitarbeit abgeschlossen haben. Für sie bleiben die bisherigen Altersgrenzengültig. Bei den auslaufenden Rentenarten Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeitoder nach Altersteilzeitarbeit werden die Altersgrenzen nicht angehoben. Diese Altersrentenkönnen allerdings nur noch Versicherte in Anspruch nehmen, die vor dem 1. Januar1952 geboren wurden.Zusätzlich wird zum 1. Januar <strong>2012</strong> eine neue Rentenart eingeführt: Die Altersrente für besonderslangjährig Versicherte. Liegen mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherteBeschäftigung, selbständige Tätigkeit oder Pflege sowie mit Zeiten der Kindererziehung biszum 10. Lebensjahr des Kindes vor, können diese Versicherten weiter mit 65 Jahren ohne Abschlägein Rente gehen.Vkm-<strong>Bayern</strong> Tagesseminar „Rentendurchblicker“ in Augsburg am 08. November <strong>2012</strong>Kosten: 90 Euro, bzw. 70 Euro f. Mitglieder; Anmeldung über die Geschäftsstelle; den Flyer finden Sie auf der HomepageInhalt:Ist die Rente denn noch sicher?Was können wir tun, um auch noch in höherem Alter für den kostspieligen Alltag genug finanzielle Reserven zu haben?Welche Möglichkeiten bietet uns speziell der Arbeitgeber „Kirche“ an und was können kirchliche Einrichtungen für ihre Mitarbeiter tun?Solche und ähnliche Fragen stehen für jeden an, der an die weitere Zukunft denkt und eine gewisse Planungssicherheit für das Alter haben will.Herr Börmel von der Evangelischen Zusatzversorgungskasse Darmstadt wird in diesem Seminar die Zusammenhänge erklären und steht fürFragen zur Verfügung.Folgende Schwerpunkte werden unter anderem behandelt:Rente und ErwerbsminderungDie ZusatzversorgungAltersrente, Zeitpunkt, Voraussetzungen, RegelungenAltersgrenzenNeues Steuerrecht für RentnerDelegiertenversammlung des Dachverbandes <strong>VKM</strong>-DAm Dienstag, den 24.01.<strong>2012</strong> findet im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessenund Waldeck in Kassel die Delegiertenversammlung der Vereinigung kirchlicher MitarbeitendenverbändeDeutschland (<strong>VKM</strong>-D) als Dachverband der vkm-Landesverbände statt. ZurDurchführung von Regularien und inhaltlicher Diskussion treffen sich die Delegierten aus denMitgliedsverbänden und Gäste aus anderen kirchlich-diakonischen Arbeitnehmer-Organisationen.Hauptthema der Veranstaltung wird neben der Neuwahl des Vorstandes die Entwicklungdes Arbeitsrechts in der Diakonie Deutschlands sein. Erwartet werden Erfahrungsberichte ausden Mitgliedsverbänden zur Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkesder EKD und Meinungsbilder zur Kundgebung der EKD-Synode in Magdeburg und der Einladungdes Rates der EKD zu einer paritätischen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Arbeitsrechtsin der Diakonie. Im Vorfeld der Versammlung bedauerte der amtierende Vorsitzendeder <strong>VKM</strong>-D, Kollege Paul-Werner Geis das der Rat der EKD sich mit seiner Einladung zur Teilnahmean der Arbeitsgruppe nicht an die Organisationen der Beschäftigten in der Diakonie gewandthabe, sondern nur an die „amtlichen" Mitarbeitervertreter/innen. Dies sei umso bedauerlicher,als gerade die Mitgliedsverbände der <strong>VKM</strong>-D die maßgeblichen Beteiligten des sogenannten„3. Weges" in der Diakonie auf Arbeitnehmerseite wären.vkm-<strong>Bayern</strong>, Hooverstr. 1, 86156 Augsburg, Tel: 0821/54015-580 Fax: 0821/54015-582, info@vkm-bayern.de, www.vkm-bayern.de


Der vkm-<strong>Bayern</strong> unterstützt und informiert SIE, zum Beispiel- durch diesen Newsletter,- durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.Der vkm-<strong>Bayern</strong> vertritt IHRE Interessen, zum Beispiel- durch die Mitgliedschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission <strong>Bayern</strong>- durch individuelle Rechtsberatung.Unterstützen SIE die Arbeit des vkm-<strong>Bayern</strong> und werden Sie Mitglied.Im Beitrag ist der Arbeits- und Sozialrechtschutz enthalten * siehe Rechtsschutzordnung des vkm.Weitere <strong>Informationen</strong> und den Aufnahmeantrag erhalten Sie über dieGeschäftsstelle info@vkm-bayern.de und auf der Homepage www.vkm-bayern.deFalls Sie diesen Newsletter bzw. das vkm-Info nicht mehr erhalten wollen, können Sie sichauf der Homepage bzw. auf der oben benannten mail-Adresse wieder abmeldenDer Newsletter wird herausgegeben vom:Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>Bayern</strong>Hooverstr. 186156 AugsburgTel.-Nr. (0821) 540 15 580Fax-Nr. (0821) 54015 582mail: info@vkm-bayern.dehome page www.vkm-bayern.de"Gemäß Telemediengesetz (TMG) sind wir ausschließlich nur für die eigenen Inhalte verantwortlich. Für Links auffremde Inhalte dritter Anbieter sind wir gemäß TMG nur verantwortlich, wenn wir von einem rechtswidrigen oderstrafbaren Gehalt positive Kenntnis haben und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.Auch sind wir nicht verpflichtet, in periodischen Abständen den Inhalt von Angeboten Dritter auf derenRechtswidrigkeit oder Strafbarkeit zu überprüfen. Sobald wir von dem rechtswidrigen Inhalt der Web-Seiten Drittererfahren, wird der entsprechende Link von unserer Seite entfernt. Weiterhin möchten wir ausdrücklich betonen, dasswir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir unshiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der gesamten Website inkl. aller Unterseiten. DieseErklärung gilt für alle auf der Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oderBanner führen. Sollten Inhalte dieser Internetangebote gegen geltendes Urheberrecht oder das Markengesetzverstoßen, werden diese auf Hinweis schnellstmöglich entfernt."vkm-<strong>Bayern</strong>, Hooverstr. 1, 86156 Augsburg, Tel: 0821/54015-580 Fax: 0821/54015-582, info@vkm-bayern.de, www.vkm-bayern.de

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