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Protokoll vom 23. Mai 2012 - Grellingen

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DN: GV<strong>2012</strong>0523PROTOKOLLüber die Gemeindeversammlung von Mittwoch, <strong>23.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong>, 19.30 Uhr im Gemeindesaal, Baselstrasse6.Am Mittwoch, <strong>23.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong>, 19.30 Uhr versammelten sich die stimmberechtigten Personen derEinwohnergemeinde <strong>Grellingen</strong> nach Publikation der Traktandenliste im Wochenblatt <strong>vom</strong> 10. <strong>Mai</strong><strong>2012</strong>, Information an alle Haushalte und Anschlag zur Behandlung folgenderTraktanden1. <strong>Protokoll</strong> der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember 2011.2. Genehmigung der Gemeinderechnung 2011.3. Vorstellung des Finanzplanes <strong>2012</strong> bis 2016.4. Genehmigung des Vertrages über die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde.5. Genehmigung der Mutationen Zonenplan Siedlung, Strassennetzplan sowie Bau- und Strassenlinienplan,Gebiet Martisacker/Reben.6. Bewilligung von Verpflichtungskrediten für folgende Projekte:a) Fr. 160 000.00 für den Ausbau des Rödlerweges, Abschnitt West,b) Fr. 80 000.00 für die Erneuerung der elektronischen Steuerung der Wasserversorgung.7. VerschiedenesStimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, und in <strong>Grellingen</strong>angemeldet sind.Änderungen oder Korrekturen zur Traktandenliste werden nicht verlangt.Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und bestätigt:Herr M. KoblerHerr HR. SpaarTeilnehmende:52 StimmberechtigteGäste: 2 PersonenEs wird festgestellt, dass die Versammlung nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes einberufenworden ist. Zur Gemeindeversammlung sind die Stimmbürger/-innen frühzeitig eingeladenworden.


Traktandum 1<strong>Protokoll</strong> der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 7. Dezember 2011.Das <strong>Protokoll</strong> ist in der Gemeindeverwaltung während 10 Tagen vor der Gemeindeversammlungaufgelegen – es war auch im Internet publiziert.Änderungen oder Ergänzungen werden nicht verlangt.Der Gemeinderat beantragt der Versammlung das <strong>Protokoll</strong> zu genehmigen.://: Das <strong>Protokoll</strong> wird ohne Gegenstimme genehmigt.


Traktandum 2Genehmigung der Gemeinderechnung 2011.Herr Meyer: Im Gesamtergebnis wird in der Laufenden Rechnung ein Überschuss ausgewiesen.Das Ergebnis ist folgendes:Aufwand Fr. 7 797 162.90Ertrag Fr. 7 806 880.25Ertragsüberschuss Fr. 9 717.35Eintreten wird nicht bestritten.Rechnungs-Grundlagen:Die Grundlagen, auf denen die Steuern und Gebühren erhoben worden sind, werden einzeln erläutert.Die Steueranlagen und die Gebührenansätze wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.Im Vergleich zum Budget 2011 sind die Steuererträge erfreulicherweise angestiegen; leider auchder Aufwand.Aufgrund einer Tabelle werden die Einnahmen im Bereich der Steuern und der Gebühren erläutert.Die Aufteilung zwischen den steuerfinanzierten und den gebührenfinanzierten Aufgaben ist gesetzlichvorgeschrieben. Höher ausgefallen sind die Steuereinnahmen wegen der Steuernachträge.Der Finanzausgleich war relativ hoch mit rund Fr. 1,5 Mio. Zusätzlich konnte die Gemeinde einenZusatzbeitrag von Fr. 200 000.00 abrechnen.<strong>2012</strong> wird der Finanzausgleich beachtlich tiefer ausfallen. Er wird stets aufgrund der Steuererträgeaus dem Vorjahr berechnet. 2011 hat die Gemeinde doppelt profitiert durch höhere Steuererträgeund einen höheren Finanzausgleich. <strong>2012</strong> wird die Gemeinde rund Fr. 600 000.00 weniger Finanzausgleicherhalten.Der Gemeinderat beantragt deshalb eine Rückstellung zu Gunsten der Rechnung <strong>2012</strong> zu realisierenvon Fr. 400 000.00. Die Rückstellung ist nötig, um <strong>2012</strong> eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen.Bei der Wasserversorgung waren die Ausgaben höher als die Einnahmen. Bei der Abwasserbeseitigungwar der Effekt umgekehrt.Ein wichtiger Faktor für die Gemeinde ist die Selbstfinanzierung. Sie ergibt sich aus demsteuerfinanzierten und dem gebührenfinanzierten Bereich. Ideal ist ein Wert von rund 10 %. 2011wurde der Wert erreicht.Der Selbstfinanzierung stehen die ausgeführten Investitionen gegenüber. Realisiert wurden 2011Investitionen von rund Fr. 1,427 Mio. Abzüglich der Selbstfinanzierung resultiert ein negativer Finanzierungssaldovon Fr. 587 024.35.Im Bereich der Bildung ist der Aufwand am grössten. Angestiegen sind auch die Ausgaben bei derSozialen Wohlfahrt.Ausgearbeitet werden zwei Broschüren. Das schlanke Exemplar wird an alle Haushalte verteilt; diedetaillierte Fassung wird an die Behörden zugestellt.DetailangabenAllgemeine Verwaltung:2011 war ein Wahljahr, weshalb bei der Legislative höhere Kosten angefallen sind. Bei der Exekutiveblieben die Ausgaben unter dem Budget. Bei der Bauverwaltung hatte die Gemeinde einenAnteil von Fr. 63 493.05 zu tragen. Die Restkosten finanzierten die Mitgleidergemeinden.Öffentliche Sicherheit:Angestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Vormundschaft.Bildung:Über dem Budget abgerechnet wurden die Lohnkosten der Lehrerschaft. Während mehrerer Monatewar eine Lehrerin krankheitsbedingt ausgefallen. Bei den Kleinklassen waren die Kosten erfreulicherweiserückläufig.


Gesundheit:Als Folge der Aufgabenteilung im Kanton sind für die Gemeinde höhere Pflegekosten angefallen.Soziale Wohlfahrt:Im Bereich der Sozialhilfe sind die Kosten massiv angestiegen. Gegenüber dem Vorjahr sind sierund Fr. 300 000.00 höher ausgefallen.Im Bereich Asylwesen resultierte für die Gemeinde ein kleiner Überschuss.Verkehr:Seit vielen Jahren stellt die Gemeinde zwei SBB-Tageskarten zur Verfügung. Netto resultierte einkleiner Überschuss, der jedoch den Verwaltungsaufwand nur zum Teil abdeckt. Die Tageskartensind eine Dienstleistung an die Bevölkerung.Umwelt:Bei der Wasserversorgung resultierte ein Defizit, das weitgehend auf die Auslagerung der Brunnmeisteraufgabenund auf die Reparatur von Leitungsbrüchen zurück zu führen ist. Die Abwasserbeseitigunghat mit einem Überschuss abgeschlossen.Volkswirtschaft:Bei der Waldwirtschaft waren erstmals Abschreibungen beim Projekt Waldbewirtschaftung Büttenenraizu realisieren.Aus dem Betrieb des Bahnhofkiosks resultierte erfreulicherweise ein Ertragsüberschuss. In denletzten Jahren konnte pro Jahr jeweils ein Gewinn zwischen Fr. 10-20 000.00 erreicht werden.Steuern/FinanzenBei den natürlichen Personen resultierten Nachträge von über Fr. 300 000.00.<strong>2012</strong> wird die Gemeinde deshalb rund Fr. 600 000.00 weniger Finanzausgleich erhalten. Im Hinblickauf das neue Rechnungsmodell HRM2 wurden die Obergeschosse Gemeindehaus und das Sportgelände„Greslyhof“ <strong>vom</strong> Finanz- in das Verwaltungsvermögen übertragen.EventualverpflichtungenAufgrund der Turbulenzen bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse hat sich der Deckungsgradauf 74 % reduziert. An der Sanierung haben sich alle angeschlossenen Institutionen zu beteiligen.Für die Gemeinde wurde ein Anteil von rund Fr. 1,872 Mio. ausgewiesen für die Lehrerschaft unddie Mitarbeitenden. Auch bei den Mitarbeitenden der Sozialdienste Laufental ist ein Teil der Deckungslückezu finanzieren.Antrag Geschäfts- und RechnungsprüfungskommissionDie GRPK hat die Rechnung geprüft. Der Umfang der Akten beträgt etwa 20 Bundesordner. DerArbeitsaufwand ist beachtlich.Die GRPK beantragt der Versammlung die Rechnung zu genehmigen.AbstimmungDer Gemeinderat beantragt der Versammlung die Rechnung 2011 mit dem ausgewiesenenAufwand und Ertrag mit einem Überschuss von Fr. 9 717.35 zu genehmigen.://: Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu.


Traktandum 4Genehmigung des Vertrages über die Kinder- und ErwachsenenschutzbehördeHerr Meyer: Eintreten wird nicht bestritten.Das Kinder und Erwachsenenschutzrecht wurde auf Bundesebene neu geregelt. Die Kantone sindverpflichtet, das neue Bundesrecht per 1. Januar 2013 einzuführen. Bisher gab es Beistandschaften,Beiratschaften und Vormundschaften.Neu werden vier Arten von Beistandschaften definiert. Ziel ist eine bessere Abgrenzung untereinander.Neu wird ein Vorsorgeauftrag eingeführt und Patientenverfügungen. Der Aufgabenbereich wird anspruchsvollerund grösser. Nötig ist eine Professionalisierung. Das Laufental hat eine Vorreiterrolleübernommen.Auf Kantonsebene wurde erst im März <strong>2012</strong> das EG zum ZGB angepasst. Festgelegt ist, dass dieEinwohnergemeinden für die neue Behörde zuständig sind.Die KESB-Behörden müssen geografisch eine Einheit bilden.Im Laufental wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Grundlagen ausgearbeitet hat. Dabeikonnte sie sich auf einen Mustervertrag des Kantons abstützen.Im Vertrag sind folgende Bereiche geregelt:§ 1: Festgelegt sind die Gemeinden, die der Behörde angehören. Die Gemeinde Duggingen orientiertsich nach Aesch.§ 2: Ausführende Vereinbarung§ 3: Versammlung der Gemeindedelegierten§ 5: Spruchkörper: Bisher führte der Kanton eine Amtsvormundschaft. Neu haben die Gemeindendie Aufgabe zu übernehmen. Im Spruchkörper sind Personen mit einer qualifizierten Ausbildungvertreten sein.§ 6: Stellen§ 7: Anstellung§ 8: Personalrecht§ 9: Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission.§ 10: Kontrolle der Buchhaltungen§ 11: Grundsätze: 30 % der Kosten werden über die Anzahl Einwohner abgegolten. Die Restkostenwerden über die Fälle nach Zeitaufwand abgerechnet.§ 12: Investitionen§ 13: Laufende Kosten. Die anrechenbaren Kosten sind genau definiert.§ 14: Spezielle Kosten§ 15: Budget und Rechnung§ 16: Abschluss, Genehmigung und InkrafttretenDer Vertrag war ebenfalls im Internet aufgeschaltet und in der Verwaltung aufgelegt.BeratungHerr von Schroeder. Gibt es Vorstellungen zu den Kosten, welche durch die neue Organisation zuerwarten sind?A: Im Laufental werden die zusätzlichen Kosten weniger hoch ausfallen. Im übrigen Kantonsgebietist mit einer Verdoppelung zu rechnen. Die Leistungen müssen die Gemeinden selber finanzieren.Wegen der Professionalisierung werden höhere Kosten anfallen. Die Vormundschaft ist eine heikleund sensible Aufgabe. Die Entscheide führen für die Betroffenen zu einer direkten Einschränkung.AbstimmungDer Gemeinderat beantragt der Versammlung den Vertrag über die Kinder- und Erwachsenenschutzbehördezu genehmigen.://: Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu.


Traktandum 5Genehmigung der Mutationen Zonenplan Siedlung, Strassennetzplan sowie BauundStrassenlinienplan, Gebiet Martisacker/RebenEintreten wird nicht bestritten.Herr Hänni: In den letzten Jahren wurden auf der Nordseite der Gemeinde, Gebiet Martisacker-Reben,bei den Planwerken mehrere Änderungen realisiert. Es wurden Baulandumlegungen durchgeführtoder Freiflächen für Erschliessungswege ausgeschieden, die jedoch nur zum Teil oder in abgeänderterForm realisiert worden sind. Das führte dazu, dass der Zonenplan Siedlung an mehrerenStellen auf die geänderte Situation anzupassen ist.Anhand eines Planausschnittes werden die gültige Situation und die vorgesehenen Anpassungenerläutert. Der Fussweg am Martisackerweg, ab Parzelle Nr. 248 wurde bei der Baulandumlegungaufgehoben. Im Bereich des Fussweges ist deshalb auch die Bauzone zu ergänzen.StrassennetzplanAm Martisackerweg, Bereich Parzellen Nr. 247/788/1005, wurde neu eine Stichstrasse ausgeschieden,um die Parzellen rechtskräftig erschliessen zu können. Im Strassennetzplan ist diese Änderungnicht enthalten. Deshalb ist der Strassennetzplan auf die Neugestaltung anzupassen. Für einederartige Mutation ist die Gemeindeversammlung zuständig.Bau- und StrassenlinienplanAufgrund der Situation muss ebenfalls der Bau- und Strassenlinienplan im Bereich der Parzellen Nr.247/788/1005 angepasst werden. Im Bereich der Stichstrasse ist eine Strassenbreite von 4,0 mfestgelegt, die Baulinie wurde auf 3,60 m ausgeschieden.Mit der Änderung werden die Parzellen Nr. 247/788/1005 vorschriftsgemäss erschlossen.MitwirkungsverfahrenVor der Gemeindeversammlung wurde ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt, bei dem die betroffenenGrundeigentümer über die Planungsmutationen informiert wurden. Gleichzeitig wurden sieeingeladen, Ergänzungen oder Anregungen einzureichen. Innerhalb der festgelegten Zeit sind jedochkeine Anträge an den Gemeinderat gerichtet worden.BeratungKeine WortmeldungenAbstimmung:Der Gemeinderat beantragt der Versammlung die Mutationen Zonenplan Siedlung, Strassennetzplansowie Bau- und Strassenlinienplan, Gebiet Martisacker/Reben zu genehmigen.://: Die Versammlung stimmt dem Antrag ohne Gegenstimme zu.


Traktandum 6Bewilligung von Verpflichtungskrediten für folgende Projektea) Fr. 160 000.00 für den Ausbau des Rödlerweges, Abschnitt West,Eintreten wird nicht bestritten.Herr Hänni: Das Projekt umfasst den Abschnitt Rödlerweg West im Bereich der Parzellen Nr. 1642bis 804. In den letzten Jahren wurden mehrere Neubauten realisiert. Das Baugebiet ist nun praktischüberbaut. Der Wegabschnitt hat durch die Bautätigkeit stark gelitten. Auf der einen Seite bestehtnoch ein Belag, auf der anderen Seite ist lediglich ein Schotterbelag vorhanden. Der Gemeinderatbeabsichtigt nun den Wegabschnitt auf die Standards in der Gemeinde auszubauen. Realisiertwürde ein neuer Strassenkoffer, eine Strassenbeleuchtung, Randabschlüsse und eine Strassenentwässerung.Mit den Grundeigentümern hat eine Besprechung stattgefunden. Sie sind grundsätzlichmit dem Ausbau einverstanden.Gleichzeitig würde auch die Werkleitung für die Kabelfernsehanlage realisiert. Die Werkleitungen fürWasser und Abwasser sind bereits vorhanden.Die Werkleitung für die Elektrizität ist realisiert. Auch die Swisscom wird ihre Werkleitung eventuellgleichzeitig einbauen.Der geplante Ausbau wird anhand eines Planausschnittes im Detail vorgestellt. Die Kosten für dasProjekt sind folgende:Baumeisterarbeiten Fr. 92 000.00Beleuchtung Fr. 8 000.00Garteneinstandstellung/Nebenarbeiten Fr. 5 000.00Projekt und Bauleitung Fr. 19 000.00Diverses, Unvorhergesehenes Fr. 11 000.00Landerwerb, Vermarkung Fr. 15 000.00Total Wegbauprojekt inkl. MWSt. Fr. 150 000.00GGA: Werkleitung Fr. 10 000.00Total Projektkosten, inkl. MWSt. Fr. 160 000.00Der Ausbau ist auf 4,5 m vorgesehen. Die Strassenentwässerung würde im unteren Bereich auf derangrenzenden Landwirtschaftsfläche versickert. Im Gespräch mit den betroffenen Grundeigentümernkonnte eine Anpassung erreicht werden.PerimeterVor 30 Jahren wurde die zweite Etappe des Rödlerweges realisiert. Damals waren alle Parzelleneinbezogen worden, ebenfalls die im Abschnitt West. Ausgebaut wurde der Strassenabschnitt jedochlediglich bis zur Parzelle Nr. 1642.Damals war der Perimeter so angelegt, dass die Parzellen im hinteren Bereich mit einem höherenAnteil belastet worden sind.Beim Projekt Martisacker/Reben hat das Enteignungsgericht gewisse Parzellen aus dem Perimeterentlassen wegen der Doppelbelastung. Bei diesem Projekt ist die Situation vergleichbar. Es ist damitzu rechnen, dass die Gemeinde in einem Gerichtsfall unterliegen dürfte.BeratungHerr Pabst: Die Projektkosten betragen Fr. 150 000.00. Die Gemeindeversammlung hat bereits denLanderwerb von Fr. 35 000.00 beschlossen und festgelegt, dass die Kosten über den Perimeter zufinanzieren sind. Das Vorgehen entspricht nicht den Vorgaben.A: Im Vergleich zum Martisackerweg ist der Ausbau ebenfalls eine Neuanlage. Am Martisackerweghaben die Grundeigentümer schon früher Beiträge für das Mauerprojekt bezahlt. Diese Beiträgewurden mit dem Baukosten-Index als Zahlung für den späteren Ausbau festgehalten. GemässRechtssprechung ist heute eine Doppelbelastung nicht mehr zulässig.


Herr Pabst: Am Rödlerweg wurden zwei Ausbauetappen realisiert. Beim ersten Projekt wurden dieGrundeigentümer mit 70 % der Baukosten belastet. Das jetzige Projekt ist eine separate Vorlage.Beim Ausbau des Eichenweges wurden die Grundeigentümer ebenfalls zweimal belastet.A: Im zweiten Perimeter wurden abgestufte Beiträge festgelegt. Als das Land für den Wegbau erworbenwurde, bestand die Meinung, die Kosten über den Perimeter abrechnen zu können. BeimProjekt Martisackerweg wurde über die Perimeterpflicht diskutiert. Bei der Auflage haben GrundeigentümerBeschwerde erhoben. An der Gerichtsverhandlung hat das Gericht entschieden, dass beieinem Projekt eine Parzelle nicht zweimal mit Perimeterbeiträgen belastet werden darf. Es besteheein Verbot der Doppelbelastung.Beim zweiten Projekt hätte die Abstufung klar definiert werden müssen. Die juristischen Aussagensind oft unterschiedlich. Ein Perimeter kann heute in der Regel nur einmal erhoben werden.Herr Pabst: Faktoren sind der seitliche Abstand, Zufahrtmöglichkeit, Strassenlänge. Damals warendie hinteren Parzellen zu leidglich 50 % belastet worden. Es wurde berücksichtigt, dass der hintereWeg auszubauen ist. Die Grundeigentümer am Weg Hinter Hürnen und Eichenweg haben ebenfallszweimal Beiträge bezahlt.A.: Damals hat keine gerichtliche Beurteilung stattgefunden. Die Projektkosten betragen jetzt rundFr. 200 000.00. Bei einem Gerichtsfall ist mit Mehrkosten zu rechnen. Die Erfolgschancen liegenunter 50 %.Herr Comment: Bei der Abrechnung des zweiten Projektes wurden alle Parzellen in den Perimeteraufgenommen. In den letzten 20 Jahren wurden verschiedene Bauten realisiert. Die Grundeigentümermöchten nicht besser gestellt werden. Beim zweiten Projekt haben die Grundeigentümer Beiträgebezahlt ohne einen Vorteil zu erhalten. Die Werkleitungen haben teilweise die privaten Grundeigentümermiteinander realisiert. Der Sohn ist Jurist und der selben Meinung, dass nicht zweimalein Perimeter erhoben werden könne. Das Strassenwasser läuft teilweise auf Privatareal.Herr Pabst: Die Gemeinde sollte alle Grundeigentümer gleich behandeln. Geschaffen wird ein Präjudiz.Ein Antrag wird nicht gestellt.A.: Es ist im Interesse der Gemeinde, alle Grundeigentümer gleich zu behandeln. Die Entscheidedes Gemeinderates haben sich aber an die Gemeindereglemente und der durch die Rechtsprechungpraktizierte Interpretationspraxis zu orientieren.Herr von Schroeder: Die finanziellen Perspektiven der Gemeinde sind schlecht. Es sollte zugewartetwerden bis sich die finanzielle Situation verbessert hat. Erst dann sollte über das Projekt entschiedenwerden.Herr von Schroeder stellt den Antrag, das Projekt zurück zu stellen, bis die finanzielle Situationder Gemeinde wieder besser ist.Für den Antrag von Herrn Schroeder stimmen 7 Stimmberechtigte, für den Antrag des Gemeinderatesdas Projekt zu realisieren 33, Stimmberechtige; 7 enthalten sich der Stimme.Der Ordnungsantrag ist damit abgelehnt.Abstimmung:Der Gemeinderat beantragt der Versammlung den Verpflichtungskredit von Fr. 160 000.00 fürden Ausbau des Rödlerweges, Abschnitt West zu genehmigen.://: Die Versammlung stimmt dem Antrag mit 38 zu 6 Stimmen zu; 6 Stimmberechtigte enthaltensich der Stimme.Der Antrag ist damit genehmigt.


) Fr. 80 000.00 für die Erneuerung der elektronischen Steuerung der Wasserversorgung.Eintreten wird nicht bestritten.Frau Erbsmehl: Die Wasserversorgung wurde im Jahre 2002 mit einer neuen Steuerung ausgerüstet.Die Anlage ist im Laufe der Jahre mit einer automatischen Trübungsüberwachung und einerChlorierungsanlage ergänzt worden. Inzwischen ist die Anlage in die Jahre gekommen – sie ist störungsanfälliggeworden und auch technisch veraltet. In letzter Zeit ist sie immer wieder ausgefallenund musste deshalb regelmässig überholt werden, was zu mangelhaften Resultaten geführt hat,weshalb auch der Kontrollaufwand erheblich angestiegen ist. Wegen dem periodischen Ausfall derSteuerung mussten die betroffenen Anlagen teilweise täglich mehrmals kontrolliert und überwachtwerden.Die Ausfälle der Steuerelemente haben nun ein Ausmass angenommen, die aus der Sicht der Verantwortlichennicht mehr zu vertreten sind. Deshalb beabsichtigt der Gemeinderat die Anlage mit einerelektronischen Steuerung zu ersetzen. Es ist vorgesehen sowohl die technische Einrichtung zuersetzen wie auch die Betriebssysteme. Im Spätsommer dieses Jahres wird die Gemeinde dieWasserproduktion umstellen und einen Teil des Frischwassers von der Gemeinde Duggingen erwerben.Auch wird gegenwärtig das Reservoir „Alte Reben“ saniert. Aufgrund dieser Umstrukturierungensind auch die Überwachungselemente auf die geänderten Bedürfnisse auszurichten. Deshalbmöchte der Gemeinderat das alte Überwachungssystem mit einer neuen Anlage ersetzen, diefolgende Elemente umfasst:1. Automatisierungssystem mit Funkuhrempfänger2. Alarmierungseinheit3. Notstromversorgung4. Prozessleitsystem5. FernzugriffKostenLeitstelle Fr. 54 000.00Dienstleistungen Fr. 9 000.00Elektrische Anpassungen Fr. 11 000.00Total Fr. 74 000.008,0 % MWSt. Fr. 5 920.00Total inkl. MWSt. Fr. 80 000.00Aufgrund der Lebensmittelverordnung gilt heute Trinkwasser als Lebensmittel, weshalb die Wasserversorgungmit ihren Anlagen, einschliesslich der Überwachungssysteme eine hohe Bedeutunghaben.BeratungFrau Hatebur: Wer steht hinter der FA Rittmeyer? Wurde eine Zweitofferte verlangt?A.: Die Erneuerung der Steuerung ist auch wegen dem Wasserverbund nötig. Angefordert wurdeeine Konkurrenzofferte, die jedoch nicht vergleichbar ist. Die Offerte wird von einer Drittfirma geprüft.Anschiessend wird entschieden, ob eine Submission durchzuführen ist.Wichtig ist, dass eine Konkurrenzofferte verlangt wird und alle Schnittstellen abgedeckt werden. Mitdem Kredit wird der Budgetrahmen definiert. Der Gemeinderat wird dann über das beste Angebotentscheiden.Herr Raithofer: Rund 50 % der Steuerung bleibt bestehen. Wenn das Konkurrenzangebot berücksichtigtwird müsste die gesamte Steuerung ersetzt werden. Die Kosten wären etwa Fr. 200 000.00.Frau Martin: Welche Aufgaben werden mit der Steuerung übernommen?A.: Mit der Steuerung werden alle Elemente abgedeckt. Die Schnittstellen werden gewährleistet. Esist der gesamte Steuerbereich, die sogenannte Kernsteuerung betroffen.


Abstimmung:Der Gemeinderat beantragt der Versammlung den Verpflichtungskredit von Fr. 80 000.00 fürdie Erneuerung der elektronischen Steuerung der Wasserversorgung zu genehmigen.://: Die Versammlung stimmt dem Antrag in der Mehrheit bei einer Enthaltung zu.


Traktandum 7Verschiedenes.Heute geht die Aera als Gemeindepräsident zu Ende. Damit besteht die Gelegenheit Danke zu sagen.Beim Gemeinderat und auch bei verschiedenen Kommissionen läuft die Amtszeit aus.Vor 14 Jahren ist eine Amtszeitbeschränkung eingeführt worden.Auf Ende der Amtszeit werden zurücktreten:Geschäfts- und RechnungsprüfungskommissionHerr Spaar, seit 2004 und seit 2008 Präsident; Herr Pabst, seit 2008.SchulratFrau Arpagaus, seit 2002WahlbüroMacel Cattaruzza, seit 2000Walter Feller, seit 1997Marcel Kobler, seit 2000Rosmarie Pabst, seit 1993Gemeinderat:Auf Ende der Amtszeit werden aus dem Gemeinderat ausscheiden:Marcel Leutwyler, Mitglied seit 2000, acht Jahre im Ressort Ver- und Entsorgung und vier Jahre imRessort Kultur.Antonia Erbsmehl, Mitglied seit 2008, Ver- und Entsorgung.Franz Meyer: Präsident der BauKo 1993 bis 1996; Gemeinderat ab 1997 und Ressortleiter Bildung;2004-<strong>2012</strong> Gemeindepräsident. Er hat in verschiedenen Projekten mitgearbeitet. Umbau MZH,Gemeindehaus; Realisierung Alterswohnungen, verschiedene Erschliessungsprojekte. Bezugspersonzu vielen Bürgern. 2010 erfolgte die Wahl in den Landrat. Franz Meyer gebührt Dank und Anerkennungfür die hohe Leistungsbereitschaft.Franz Meyer bedankt sich für das grosse Vertrauen, das er erfahren durfte, von den Ratsmitgliedernwie von den Mitarbeitenden. Wichtig ist, dass dem neuen GR und dem neuen Präsidenten ebenfallsdas Vertrauen und die Unterstützung entgegen gebracht wird.Im Anschluss ist die Versammlung zum Apéro eingeladen.Schluss der Versammlung: 21.45 UhrFür das <strong>Protokoll</strong>: Der Versammlungsleiter Der Verwalter

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