Wettbewerb Neubau Gesamtschule Hürth, Sudetenstraße
Wettbewerb Neubau Gesamtschule Hürth, Sudetenstraße
Wettbewerb Neubau Gesamtschule Hürth, Sudetenstraße
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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Begrenzter, anonymer Realisierungswettbewerb nach VOF 2009 und RAW 2004<br />
September 2012
2<br />
Auslobungsbroschüre<br />
Ausloberin<br />
Stadt <strong>Hürth</strong><br />
Fachbereich IV, Planen, Bauen, Umwelt<br />
Friedrich-Ebert-Straße 40<br />
50354 <strong>Hürth</strong><br />
Ansprechpersonen<br />
Guido Scheufgen, Hauptamt, gscheufgen@huerth.de<br />
Raimund Behncke, Gebäudemanagement<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung<br />
neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung<br />
Bismarckstr. 60<br />
50672 Köln, Deutschland<br />
Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA<br />
Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIA<br />
info@neubighubacher.de<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Sudetenstraße</strong> in <strong>Hürth</strong><br />
Begrenzter, anonymer Realisierungswettbewerb nach VOF 2009 und RAW 2004<br />
Inhalt<br />
Teil I | Formaler Teil<br />
1. Bauherr, Ausloberin 5<br />
2. <strong>Wettbewerb</strong>smanagement 5<br />
3. <strong>Wettbewerb</strong>sart 5<br />
4. Kurzdarstellung des Vorhabens 5<br />
5. <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer 6<br />
6. <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen 8<br />
7. Rückfragen 8<br />
8. Geforderte Leistungen 8<br />
9. Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten 10<br />
10. Abgabetermine 10<br />
11. Vorprüfung 10<br />
12. Preisgericht 10<br />
13. Beurteilungskriterien 11<br />
14. <strong>Wettbewerb</strong>ssumme und Preise 11<br />
15. Zuschlag und weitere Beauftragung 11<br />
16. Bekanntgabe des Ergebnisse, Ausstellung der Arbeiten 12<br />
17. Eigentum und Urheberrecht 13<br />
18. Haftung und Rückgabe 13<br />
19. Terminübersicht 13<br />
20. Vergabeprüfstelle 13<br />
3
4<br />
Teil 2 | Planungsaufgabe<br />
1. Anlass und Ziele<br />
1.1. Ausgangslage/ Anlass 14<br />
1.2. Ziele 14<br />
2. Das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />
2.1. Abgrenzung 16<br />
2.2. Erschließung 17<br />
2.3. Topographie und Grünstrukturen 18<br />
2.4. Städtebauliches Umfeld 19<br />
3. Funktionale Vorgaben<br />
3.1. Die <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> 21<br />
3.2. Der <strong>Neubau</strong> 21<br />
3.3. Die Nutzungen 23<br />
3.3.1. Allgemeiner Unterrichtsbereich 23<br />
3.3.2. Naturwissenschaftlicher Bereich 24<br />
3.3.3. Hauswirtschaftlicher Bereich 24<br />
3.3.4- Technisch-musischer Bereich 24<br />
3.3.5. Sporthalle 25<br />
3.3.6 Außerunterrichtlicher Bereich 27<br />
3.3.7 Ganztagsbereich 28<br />
3.3.8. Verwaltungsbereich 29<br />
3.3.9 Verkehrsflächen 29<br />
3.3.10. Pausenhöfe 30<br />
3.3.11. Außensportanlagen 30<br />
4. Planerische Vorgaben und technische Anforderungen<br />
4.1. Planungs- und Baurecht 31<br />
4.2. Bauabschnitte und Gliederung 32<br />
4.3. Verkehrliche Erschließung/ Stellplätze 33<br />
4.4. Barrierefreiheit/ Inklusion 34<br />
4.5. Brandschutz 34<br />
4.6. Energetische Anforderungen 36<br />
4.7. Gebäudetechnische Anforderungen 37<br />
4.8. Wirtschaftlichkeit 39<br />
4.9. Baustoffe und ökologische Aspekte 39<br />
5. Vorschriften, Normen und Anlagen 40<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Teil I | Formaler Teil - Verfahren<br />
1. Bauherr, Ausloberin<br />
Stadt <strong>Hürth</strong><br />
Fachbereich IV, Planen, Bauen, Umwelt<br />
Friedrich-Ebert-Straße 40<br />
50354 <strong>Hürth</strong><br />
Ansprechpersonen<br />
Guido Scheufgen, Hauptamt,<br />
gscheufgen@huerth.de<br />
Raimund Behncke, Gebäudemanagement<br />
rbehncke@huerth.de,<br />
2. <strong>Wettbewerb</strong>smanagement<br />
neubighubacher<br />
Architektur Städtebau Strukturentwicklung, Köln<br />
Bismarckstraße 60, 50672 Köln<br />
Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA<br />
Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIA<br />
info@neubighubacher.de, T.: +49.221.519044<br />
www.neubighubacher.de<br />
3. <strong>Wettbewerb</strong>sart<br />
Der <strong>Wettbewerb</strong> wird im Rahmen der Vergabe von<br />
Planungsleistungen nach VOF als begrenzter einstufiger<br />
anonymer Realisierungswettbewerb nach<br />
den Regeln für die Auslobung von <strong>Wettbewerb</strong>en<br />
RAW 2004 mit vorgeschaltetem offenem Bewerbungsverfahren<br />
ausgeschrieben. Die Übereinstimmung<br />
des <strong>Wettbewerb</strong>s mit der RAW 2004 wurde<br />
von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen<br />
geprüft und bestätigt. Der <strong>Wettbewerb</strong> wurde unter<br />
der Nummer W 59/12 registriert. Die<br />
<strong>Wettbewerb</strong>ssprache ist Deutsch.<br />
4. Kurzdarstellung des Vorhabens<br />
Die Stadt <strong>Hürth</strong> beabsichtigt in Nachbarschaft des<br />
Schulzentrums an der <strong>Sudetenstraße</strong> in <strong>Hürth</strong>-<br />
Hermülheim den <strong>Neubau</strong> der <strong>Gesamtschule</strong> mit<br />
einer Dreifachsporthalle.<br />
Im Hinblick auf die Realisierung des <strong>Neubau</strong>s lobt<br />
die Stadt <strong>Hürth</strong> einen begrenzten, anonymen<br />
Realisierungswettbewerb gem. VOF 2009 und RAW<br />
2004 aus. Teilnehmende an dem <strong>Wettbewerb</strong> sind<br />
Architekten/-innen. Hierzu vergibt die Ausloberin<br />
Planungsleistungen von Gebäuden gem. HOAI 2009<br />
§ 33.<br />
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Teilnehmende begrenzt.<br />
10 Teilnehmende wurden zur Teilnahme eingeladen,<br />
weitere 20 Büros werden im Rahmen eines<br />
europaweit offenen Bewerberauswahlverfahrens<br />
gemäß VOF Ausgabe 2009 und RAW 2004 ermittelt.<br />
Die geplanten <strong>Neubau</strong>maßnahmen haben einen<br />
Umfang von ca. 14.500 m² Bruttogrundfläche BGF*<br />
für ca. 1.000 Schüler/-innen. Die Netto-Baukosten<br />
der Kostengruppe 300+400 des Projekts werden mit<br />
ca. 18.500.000 EUR veranschlagt.<br />
Hierzu sucht die Stadt <strong>Hürth</strong> als Auftraggeberin<br />
einen leistungsstarken Partner, der in der Lage ist,<br />
dieses Projekt unter hohem Zeitdruck und mit großer<br />
Kostensicherheit umzusetzen.<br />
(* aktualisierter Wert nach Überprüfung des Raumprogramms:<br />
ca. 15.200 m²)<br />
5
6<br />
5. <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer<br />
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des<br />
europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die<br />
Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens<br />
über das öffentliche Beschaffungswesen<br />
GPA.<br />
Teilnahmeberechtigung<br />
Teilnahmeberechtigt sind<br />
- Natürliche, im Zulassungsbereich ansässige<br />
Personen, die berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung<br />
der Auslobung nach geltendem<br />
Recht ihres Heimatstaates die Berufsbezeichnung<br />
Architekt/-in zu führen. Ist in dem<br />
Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich<br />
nicht geregelt, so erfüllt die Teilnahmeberechtigung<br />
als Architekt/-in, wer über ein Diplom<br />
oder sonstige Bestätigungsnachweise verfügt,<br />
dessen Anerkennung nach EU-Richtlinie 2005/<br />
36 EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet<br />
ist.<br />
- juristische Personen oder Partnerschaften, sofern<br />
ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf<br />
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der<br />
<strong>Wettbewerb</strong>saufgabe entsprechen. Juristische<br />
Personen haben (einen) bevollmächtigte(n)<br />
Vertreter zu benennen, der/die für die <strong>Wettbewerb</strong>sleistung<br />
verantwortlich ist/sind. Der oder<br />
die bevollmächtigte/n Vertreter und der oder<br />
die Entwurfsverfasser der juristischen Person<br />
oder Partnerschaften müssen die an natürliche<br />
Personen gestellten Anforderungen erfüllen.<br />
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer<br />
Personen sind zulässig, sofern diese insgesamt<br />
die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung<br />
erfüllen. Auch Bewerbergemeinschaften haben<br />
(einen) bevollmächtigte(n) Vertreter zu benennen,<br />
der/die für die <strong>Wettbewerb</strong>sleistung verantwortlich<br />
ist/sind.<br />
Teilnahmehindernisse:<br />
Ausgeschlossen von der Teilnahme und der Beteiligung<br />
sind natürliche und juristische Personen,<br />
- die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
und Durchführung des <strong>Wettbewerb</strong>s bevorzugt<br />
sein oder Einfluss auf die Entscheidung des<br />
Preisgerichts nehmen können;<br />
- die geschäftlichen Beziehungen unterhalten,<br />
die einen Interessenskonflikt begründen;<br />
- die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich<br />
verbundene Personen einen entsprechenden<br />
Vorteil oder Einfluss verschaffen<br />
können (VOF 2009 § 4 (5)).<br />
Mehrfachbewerbungen waren nicht zulässig und<br />
führten automatisch zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung<br />
ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher<br />
Niederlassungen beziehungsweise Filialen<br />
desselben Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft<br />
sowie von mehreren Mitgliedern ständiger<br />
Büro- und Arbeitsgemeinschaften (Partner,<br />
freie Mitarbeiter oder Angestellte).<br />
Beteiligung von Fachplanern und Sachverständigen:<br />
Die Zusammenarbeit mit Fachplanern ist den Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmern freigestellt. Fachplaner<br />
und andere Sachverständige sind in der Verfassererklärung<br />
aufzuführen.<br />
Anforderungen an die Bewerbung<br />
Die Zulassung zum <strong>Wettbewerb</strong> ist auf Teilnehmer/innen<br />
begrenzt die den Nachweis von Mindestanforderungen<br />
der Fachkunde sowie Eigenerklärungen<br />
zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />
sowie der Zuverlässigkeit erbringen.<br />
Die Bewerbung erfolgte in 2 Kategorien:<br />
a) etablierte Büros;<br />
b) 'Berufsanfänger'.<br />
In der Kategorie „Berufsanfänger“ konnten sich Bewerber<br />
bzw. Bewerbergemeinschaften bewerben,<br />
deren Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung<br />
Architekt/-in nach dem 1.1.2005 erfolgte.<br />
Voraussetzung war der Nachweis zur Führung der<br />
Berufsbezeichnung Architekt/-in für alle Büroinhaber<br />
bzw. Geschäftsführer. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft,<br />
einer juristischen Person oder einer<br />
Partnerschaft hatten alle Mitglieder die Anforde-
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
rungen an 'Berufsanfänger' zu erfüllen und dies<br />
entsprechend nachzuweisen.<br />
Die Mindestanforderungen der Zulassung zum<br />
<strong>Wettbewerb</strong> waren anhand eines Teilnahmeantrags<br />
nachzuweisen, mit folgenden Angaben:<br />
- Teilnahmeantrag 1: Teilnahmeerklärung,<br />
- Teilnahmeantrag 2: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit<br />
(§ 4 VOF 2009) sowie zur finanziellen<br />
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 5<br />
(4) VOF 2009),<br />
- Teilnahmeantrag 3.A und 3.B als Nachweis<br />
von 2 Referenzprojekten A und B, für die der/<br />
die Bewerber/in verantwortlich ist und über<br />
Urheberrechte verfügt, zuzüglich der Darstellung<br />
der Referenzprojekte auf je max. 2 DIN<br />
A4 Seiten.<br />
Für Bewerber in der Kategorie Berufsanfänger war<br />
die Abgabe des Teilnahmeantrags 3.A und der<br />
Nachweis des Referenzprojekts A nicht erforderlich.<br />
Form der Bewerbung:<br />
Für die Bewerbung war ausschließlich der Vordruck<br />
des Teilnahmeantrags zu verwenden. Der Vordruck<br />
des Teilnahmeantrags war unter folgender Adresse<br />
online verfügbar:<br />
http://www.huerth.de/rathaus/beschafferprofil/besch<br />
afferprofil_vof.php<br />
http://neubighubacher.de/aktuell.html<br />
Nicht geforderte Unterlagen wurden in der Prüfung<br />
der Zulassungsvoraussetzungen zum <strong>Wettbewerb</strong><br />
nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen<br />
werden nicht zurückgeschickt. Ein Anspruch auf<br />
Kostenerstattung besteht nicht.<br />
Alle Teilnahmeanträge waren durch Originalunterschrift<br />
zu validieren. Teilnahmeanträge mit gescannten<br />
Unterschriften wurden nicht gewertet.<br />
Nicht geforderte Unterlagen wurden nicht berücksichtigt.<br />
Frist der Bewerbung<br />
Die mit dem als Download abrufbaren Teilnahmekennzettel<br />
mit der Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Gesamtschule</strong>“<br />
versehenen Versandumschläge mussten<br />
bis Donnerstag 04.10.2012, 14.00 Uhr an folgender<br />
Adresse vorliegen (Eingang des Teilnahmeantrags,<br />
kein Poststempel).<br />
Stadtverwaltung <strong>Hürth</strong><br />
Zentrale Vergabestelle VOL<br />
Friedrich-Ebert-Straße 40<br />
50354 <strong>Hürth</strong><br />
Für die Bewerberauswahl wurden ausschließlich<br />
fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt.<br />
Per Fax oder per Email eingegangene Anträge<br />
wurden nicht berücksichtigt.<br />
Teilnehmerzahl<br />
Maximal 30 Teilnehmende<br />
Bereits ausgewählte Teilnehmer<br />
10 Teilnehmende wurden nach Prüfung ihrer Teilnahmeberechtigung<br />
zur Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong><br />
eingeladen. Im Einzelnen<br />
- Reinhard Angelis Planung Architektur Gestaltung,<br />
Köln<br />
- Arge Köneke Architekten GbR, Köln mit<br />
Haslob Kruse + Partner Architekten BDA, Bremen<br />
- JSWD Architekten GmbH & Co. KG, Köln<br />
- Nieto Sobejano Architects, Berlin/ Madrid, ESP<br />
- o5 architekten bda, raab hafke lang, Frankfurt a.<br />
Main<br />
- Pool 2 Architekten, Kassel<br />
- Schlattmeier Planungs GmbH &Co. KG, Herford<br />
- Prof. Peter Schmitz Architekten GmbH, Köln<br />
- Schneider + Schumacher Planungsgesellschaft<br />
mbH, Frankfurt a. Main<br />
- Walser + Werle Architekten ZT, Feldkirch, AT<br />
Weitere Teilnehmende<br />
Da mehr als 20 eingegangene Bewerbungen die<br />
Mindestanforderungen an die Teilnahmeberechtigung<br />
erfüllten, erfolgte die Auswahl unter diesen<br />
7
8<br />
Bewerbern unter rechtlicher Aufsicht durch das Los<br />
(§ 10 (3) VOF 2009). Dabei wurden zunächst die<br />
Teilnehmer/-innen der Kategorie "Berufsanfänger"<br />
ermittelt (max. 4 Teilnehmer, separater Lostopf).<br />
Danach erfolgte die Ermittlung der restlichen<br />
Teilnehmenden und von Nachrückern. Die Losziehung<br />
erfolgte unter rechtlicher Aufsicht durch eine<br />
vom Preisgericht und von der Ausloberin unabhängige<br />
Person.<br />
Sofern ein zur Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> eingeladenes<br />
Büro bis zum Montag, den 08.10.2012 von<br />
einer Teilnahme Abstand nimmt oder den förmlichen<br />
Beleg der Teilnahme-Berechtigung nicht erbringt, ist<br />
die Ausloberin berechtigt in der Reihenfolge der<br />
Losziehung Nachrücker zur Teilnahme aufzufordern,<br />
bis die Teilnehmerzahl von 30 Teilnehmenden erreicht<br />
ist.<br />
Benachrichtigung<br />
Die Liste der <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer wird bis zum<br />
24.10.2012 online auf dem Vergabeportal für öffentliche<br />
Ausschreibungen der Stadt <strong>Hürth</strong> http://www.<br />
huerth.de/rathaus/beschafferprofil/index.php veröffentlicht.<br />
Alle Bewerber wurden über die Veröffentlichung der<br />
Liste der <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer per E-Mail informiert.<br />
Schriftliche Absagen erfolgten per Post oder<br />
Telefax. Das Protokoll des Bewerberauswahlverfahrens<br />
wird auf Anfrage zur Kenntnis gegeben.<br />
6. <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen<br />
Den Teilnehmern des <strong>Wettbewerb</strong>s werden Planunterlagen<br />
ausschließlich digital auf CD-ROM zur<br />
Verfügung gestellt:<br />
1. Auslobungsbroschüre (*.pdf)<br />
2. Luftbild (*.pdf)<br />
3. Deutsche Grundkarte/Situationspläne (*.pdf)<br />
4. Verbindlicher Lageplan mit Höhenangaben und<br />
Baumeintragungen (*.dxf, *dwg *.pdf)<br />
5. Plan Neue Erschließungsstraße (*.dxf, .pdf)<br />
6. Unterlagen Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen<br />
7. Schemaskizzen zum <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet:<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Erschließung, Entwicklungsflächen und<br />
Freiraumstruktur im <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />
8. Karten des Umweltplans der Stadt <strong>Hürth</strong><br />
9. Planungshilfen<br />
10. Raumprogramm (xls)<br />
11. Bildarchiv<br />
12. Berechnungsbogen Raumprogramm<br />
13. Informationen zum Planlayout<br />
14. Vordruck Verfassererklärung<br />
15. Modelleinsatzplatte, M. 1:500<br />
Der Versand der Modelleinsatzplatte erfolgt im<br />
Nachgang zum Versand der Unterlagen.<br />
Die Nutzung der von der Stadt <strong>Hürth</strong> zur Verfügung<br />
gestellten digitalen Daten ist nur für den Zweck der<br />
Bearbeitung dieses <strong>Wettbewerb</strong>s gestattet. Die<br />
Weitergabe an Dritte darf nicht oder nur mit<br />
Genehmigung der Stadt <strong>Hürth</strong> erfolgen. Die Stadt<br />
<strong>Hürth</strong> behält sich vor, rechtlich gegen Verstöße<br />
gegen diese Nutzungsbeschränkung vorzugehen.<br />
7. Rückfragen<br />
Rückfragen sind schriftlich bis Donnerstag, den<br />
08.11.2012 an das Büro der <strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung<br />
neubighubacher, Bismarckstr. 60, 50672 Köln zu<br />
richten,- per Telefax +49.221.512819 oder über<br />
info@neubighubacher.de.<br />
Rückfragen haben sich auf die Ziffern und Seitenzahlen<br />
der Auslobung zu beziehen. Rückfragen<br />
werden mit dem Preisgericht erörtert und im<br />
Kolloquium beantwortet. Die Antworten auf die<br />
Rückfragen werden im Protokoll des Kolloquiums<br />
festgehalten und werden verbindlicher Bestandteil<br />
der Auslobung.<br />
8. Geforderte Leistungen<br />
Die Leistungen werden auf die für die Entscheidungsfindung<br />
erforderlichen Unterlagen beschränkt.<br />
Die geforderten Leistungen sind auf zwei Plänen<br />
H=max.180cm x B=90cm, Hochformat darzustellen.<br />
Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papieraus-
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
druck. Ein Vorschlag zum Planlayout und einheitlichen<br />
Nummerierung der Pläne liegt den Unterlagen<br />
bei. Die Pläne sind gerollt einzureichen. Darüber<br />
hinaus eingereichte Pläne werden nicht zum<br />
Preisgericht zugelassen. Beurteilt werden nur die<br />
verlangten Leistungen.<br />
Die Leistungen im Einzelnen:<br />
- Schwarzplan, mit Darstellung des <strong>Wettbewerb</strong>sgebiets<br />
inkl. weiterem Umgriff, M. 1:5.000,<br />
- Städtebauliche Einbindung M. 1:500, mit Angaben<br />
zur Erschließung, Lage und Anzahl der Pkw<br />
/Roller/Fahrrad-Stellplätze, Pausenhöfen und<br />
Sportanlagen sowie zu Eingängen, Geschosszahlen<br />
und Trauf-/Firsthöhen,<br />
- Funktionsschema der geplanten Erschließung<br />
der Schule, der Stellplätze, der Elternhaltestelle,<br />
der Anlieferung und Müllentsorgung sowie der<br />
Feuerwehrzufahrt(-en).<br />
- EG Grundriss M 1:200 und alle weiteren OG-<br />
Grundrisse sowie alle zum Verständnis der<br />
Arbeit erforderlichen Ansichten und Schnitte mit<br />
Geschosshöhen, M. 1:200<br />
- aussagekräftige kombinierte Ansicht (Ausschnitt)<br />
und Horizontal- und Vertikalschnitt durch<br />
die nach Süden orientierte Gebäudehülle mit<br />
Angaben zu Konstruktion, Material und gegebenenfals<br />
Sonnenschutz M. 1:50, (Lage des<br />
Schnitts in Grundrisse eintragen!)<br />
- Freie Darstellung der wesentlichen konzeptionellen<br />
Idee, der atmosphärischen Wirkungen<br />
und der vorgeschlagenen Bauabschnitte;<br />
- Isometrische Schemadarstellung der Gebäudeverschattung<br />
am 21.12.,12.00 Uhr.<br />
- Erläuterungstext zur Erschließung, funktionaler<br />
Lösung, Konstruktion und Material, Maßnahmen<br />
zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des<br />
Gebäudes in Erstellung, Betrieb und Unterhalt<br />
sowie zum vorgeschlagenen energetischen und<br />
gebäudetechnischen Lösungsansatz, max. 4<br />
DIN A4-Seiten.<br />
- Berechnungsbogen als Nachweis des Raumprogramms<br />
und der typischen Gebäudekennwerte<br />
(.xls und .pdf)<br />
- Verfassererklärung auf dem vorgegebenen Vordruck.<br />
- Einsatzmodell M 1: 500 als Massenmodell auf<br />
vorgegebener Modellplatte.<br />
Einzureichende Unterlagen in Papierform:<br />
1. 1-fach Präsentationspläne in Originalgröße gerollt,<br />
2. 1-fach Vorprüfpläne in Originalgröße mit Raumbezeichnungen<br />
gem. Raumprogramm und mit<br />
allen Angaben, die zur Prüfung der Plausibilität<br />
der Berechnungen erforderlich sind<br />
3. 2-fach Präsentationspläne als Verkleinerungen<br />
im DIN A3 Format,<br />
4. 3-fach Erläuterungsbericht auf max 4 DIN A4<br />
Seiten<br />
5. Berechnungsbogen zum Raumprogramm, zu<br />
Gebäudekennwerten und zum Energiekonzept,<br />
6. Verfassererklärung.<br />
*Die einzelnen Nutzungsbereiche des Raumprogramms<br />
sind mindestens auf den Vorprüfplänen<br />
einheitlich farbig zu kennzeichnen:<br />
- Blau = Unterrichtsbereiche und Nebenräume<br />
- Rot = Außerunterrichtlicher Bereich /Forum<br />
sowie Ganztagsbereich/ Küche/Speiseraum<br />
- Grün = Verwaltungsbereich<br />
- Gelb = Sportbereich<br />
- Grau = Toilettenbereich/Technik<br />
Einzureichende digitale Unterlagen auf CD-ROM<br />
/DVD oder USB-Stick:<br />
a. Präsentationspläne in Originalgröße, (*.pdf und<br />
*.jpg)<br />
b. Präsentationspläne als Verkleinerungen, DIN<br />
A3, (*.pdf und *.jpg)<br />
c. Ordner mit allen wesentlichen Einzelabbildungen<br />
der Präsentationspläne (*jpg,, Bildgröße geeignet<br />
für eine Dokumentation in DIN A4-Format<br />
und in printfähiger Auflösung z.B. 300 dpi)<br />
d. Erläuterungsbericht (*.doc und *pdf)<br />
e. Berechnungsbogen (*.xls und *.pdf)<br />
"Offene" Dateien, wie Vektordateien (z.B. CAD-Pläne),<br />
oder Dateien aus Layout-Programmen (z.B. In<br />
9
10<br />
-Design, QuarkXpress, Illustrator, etc.) werden nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Hinweis für MacIntosh-Nutzer<br />
In Ihrem eigenen Interesse überprüfen die Verfasser<br />
die Lesbarkeit ihres Datenträgers und Dateien an<br />
einem PC mit Windows als Betriebssystem.<br />
9. Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten<br />
Die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten sind anonym einzureichen.<br />
Die Pläne, Schriftstücke, Modelle und digitalen<br />
Datenträger sind mit derselben Kennzahl aus<br />
sechs Ziffern zu kennzeichnen. Auf den <strong>Wettbewerb</strong>splänen<br />
steht die Kennzahl ca. 6 cm breit und 2<br />
cm hoch in der rechten oberen Ecke. Der digitale<br />
Datenträger trägt als Titel nur die sechsstellige<br />
Kennzahl.<br />
Digitale Dateien werden wie folgt benannt: Der erste<br />
Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl,<br />
danach folgt ein Unterstrich und anschließend die<br />
Plantitel Plan1-Plan2 in der vom Teilnehmer gewünschten<br />
Reihenfolge. Die Dateibezeichnung des Berechnungsbogens<br />
und Erläuterngsberichts erfolgen<br />
analog: Kennzahl_Berechnungsbogen.xls bzw. Kennzahl_Erläuterungsbericht.<br />
doc oder .rtf.<br />
Die Verfassererklärung ist in einem undurchsichtigen,<br />
mit der Kennzahl und dem Vermerk „Realisierungswettbewerb<br />
<strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>“ beschrifteten<br />
neutralen Umschlag zusammen mit den Planunterlagen<br />
einzureichen.<br />
Das <strong>Wettbewerb</strong>smanagement garantiert die treuhänderische<br />
Verwahrung und Anonymität der digitalen<br />
Daten bis zum Abschluss des <strong>Wettbewerb</strong>s.<br />
10. Abgabetermine<br />
Die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten müssen bis Dienstag, den<br />
29.01.2013, 18.00 Uhr im Büro der <strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung<br />
neubighubacher, Bismarckstraße 60 (IHof,<br />
4.OG), 50672 Köln vorliegen.<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Das <strong>Wettbewerb</strong>smodell muss bis Dienstag, den<br />
05.02.2013, 18.00 Uhr im Büro der <strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung<br />
vorliegen. Das Modell ist in der gelieferten<br />
Modelltransportkiste einzuliefern.<br />
Die Teilnehmer sind für die fristgerechte Einlieferung<br />
auch durch Erfüllungsgehilfen (z.B. Post oder<br />
Kurierservice) verantwortlich. Die Einlieferung durch<br />
Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen<br />
soll porto- und zustellungsfrei für den Empfänger<br />
sein.<br />
11. Vorprüfung<br />
Die Vorprüfung erfolgt unter der Leitung des Büros<br />
der <strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung neubighubacher in enger<br />
Abstimmung mit den an der Ausschreibung beteiligten<br />
Fachdienststellen der Stadt <strong>Hürth</strong><br />
Die Einhaltung der in der Auslobung dargestellten<br />
Anforderungen an die Nutzung, der aufgeführten<br />
technischen und rechtlichen Vorgaben sowie der<br />
genannten Normen und Richtlinien wird im Rahmen<br />
der Vorprüfung auf Plausibilität hin geprüft.<br />
12. Preisgericht<br />
Preisrichter/-innen (in alphabetischer Reinehfolge)<br />
- Prof. i.V. Paul Böhm, Köln<br />
- Walther Boecker, Bürgermeister, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- Prof. Dörte Gatermann, Köln<br />
- Kaspar Kraemer, Köln<br />
- Jens Menzel, Schuldezernent, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- Prof. Christa Reicher, Aachen<br />
- Prof. Christine Remensperger, Stuttgart<br />
- Manfred Siry, Ltd. Stadtbaudirektor, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- Prof. Zvonko Turkali, Frankfurt am Main<br />
- Vertreter-/in SPD-Fraktion<br />
- Vertreter-/in CDU-Fraktion<br />
- Vertreter-/in FDP-Fraktion<br />
- Vertreter-/in Bündnis 90/GRÜNE-Fraktion<br />
- Vertreter-/in Fraktion Freie Wähler <strong>Hürth</strong>
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Stellvertretende Preisrichter/-innen<br />
- Herbert Aussem, Amtsleiter Bauverwaltungs- und<br />
Gebäudeamt, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- Dr. Markus Kilian, Köln<br />
- Carlo Kuckelkorn, Stv. Amtsleiter Planung, Bauleitung<br />
Baubetreuung<br />
- Wolfgang Peter-Isenbürger, Amt für Schule,<br />
Bildung und Sport, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- Wolfgang Raderschall, Köln<br />
- Vertreter-/in SPD-Fraktion<br />
- Vertreter-/in CDU-Fraktion<br />
- Vertreter-/in FDP-Fraktion<br />
- Vertreter-/in Bündnis 90/GRÜNE-Fraktion<br />
- Vertreter-/in Fraktion Freie Wähler <strong>Hürth</strong><br />
Die vorliegende Auslobung wurde dem Preisgericht<br />
vorgelegt und von diesem berichtigt und bestätigt.<br />
Sachverständige ohne Stimmrecht<br />
- Schulleiter Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />
- N.N., Brandschutzsachverständige/r<br />
- Guido Scheufgen, Hauptamt, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
Vorprüfung<br />
- Raimund Behncke, Gebäudemanagement der<br />
Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- Simon Hubacher, neubighubacher<br />
- Micheal Moll, Amt für Planung Vermessung und<br />
Umwelt, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- Jörg Neubig, neubighubacher<br />
- Felix Opfermann, neubighubacher<br />
- Angela Steinert, Amt für Schule, Bildung und<br />
Sport, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- N.N. Schulleiterin<br />
- Ulrich Werle, Amt für Planung Vermessung und<br />
Umwelt, Stadt <strong>Hürth</strong><br />
- Heribert Wolf, Amtsleiter Bauaufsichtsamt, Stadt<br />
<strong>Hürth</strong><br />
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Personen<br />
zur Vorprüfung hinzuzuziehen.<br />
13. Beurteilungskriterien<br />
Zur Beurteilung der eingereichten Entwürfe werden<br />
die folgenden Kriterien herangezogen:<br />
- Städtebauliche Einfügung<br />
- Funktionalität und Nutzungsqualität<br />
- Architekturqualität<br />
- Einhaltung Baurecht<br />
- Aufenthaltsqualität<br />
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Erstellung,<br />
Betrieb und Unterhalt<br />
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit<br />
keinen Einfluss. Beurteilt werden nur verlangte<br />
oder zugelassene Leistungen im angegebenen<br />
Umfang.<br />
14. <strong>Wettbewerb</strong>ssumme und Preise<br />
Für Preise und Anerkennungen steht insgesamt<br />
eine Summe von 110.000 EUR, netto exkl. Mehrwertsteuer<br />
zur Verfügung. Die Mehrwertsteuer ausländischer<br />
Preisträger wird von der Ausloberin abgeführt.<br />
Folgende Verteilung ist vorgesehen:<br />
1. Preis: 36.000,- € netto<br />
2. Preis: 26.000,- € netto<br />
3. Preis: 18.000,- € netto<br />
4. Preis: 12.000,- € netto<br />
2 Anerkennungen je 9.000,- € netto<br />
Über die Preise und Anerkennungen hinaus ist eine<br />
Kostenerstattung nicht vorgesehen. Preise und Anerkennungen<br />
werden nach der Entscheidung des<br />
Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges<br />
zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig auch<br />
eine andere als die vorgestellte Verteilung der Preise<br />
und Ankäufe beschließen.<br />
15. Zuschlag und weitere Beauftragung<br />
Der Umfang der Weiterbeauftragung unter den in Nr.<br />
8 (3) RAW 2004 genannten Voraussetzungen und<br />
unter der Berücksichtigung der Empfehlungen des<br />
Preisgerichts umfasst Planungsleistungen für Gebäude<br />
gem. §33 HOAI 2009 und Anlage 11 bis mindestens<br />
abgeschlossene LP 5./Ausführungsplanung.<br />
11
12<br />
Die Ausloberin beabsichtigt allerdings eine Beauftragung<br />
bis LP 8 bzw. LP 9 gem. §33 HOAI 2009.<br />
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Beteiligung<br />
der politischen Gremien erfolgt in der Regel eine<br />
stufenweise Beauftragung..<br />
Die Ausloberin behält sich eine abschnittsweise<br />
Realisierung vor: In einem ersten Bauabschnitt bis<br />
zu Beginn des Schuljahrs 2016/17 würden alle<br />
Hochbaumaßnahmen für den Betrieb der Sekundarstufe<br />
1 umgesetzt. Der Bezug des zweiten Bauabschnitts<br />
mit den ergänzenden Räumen der Sekundarstufe<br />
2 wäre dann spätestens für das<br />
Schuljahr 2018/19 geplant<br />
Die Stadt <strong>Hürth</strong> behält sich zudem vor, den Umfang<br />
des Bauvorhabens an die Entwicklung der Anmeldungen<br />
für die geplante <strong>Gesamtschule</strong> anzupassen<br />
und den <strong>Neubau</strong> gegebenenfalls als 4-zügige<br />
<strong>Gesamtschule</strong> umzusetzen.<br />
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im<br />
<strong>Wettbewerb</strong> bereits erbrachte Leistungen bis zur<br />
Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet,<br />
wenn der <strong>Wettbewerb</strong>sbeitrag in seinen wesentlichen<br />
Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung<br />
zugrunde gelegt wird.<br />
VOF-Verhandlungsverfahren und Zuschlagkriterien<br />
Alle Preisträger des <strong>Wettbewerb</strong>s werden zur Teilnahme<br />
am VOF-Verhandlungsverfahren aufgefordert.<br />
Wertungskriterien im VOF Verhandlungsverfahren:<br />
a) <strong>Wettbewerb</strong>sergebnis max. 70%<br />
b) Angaben zur Umsetzung max. 30%,<br />
Im Einzelnen:<br />
1. Qualität der Erklärungen und Erläuterung zur<br />
Weiterentwicklung des <strong>Wettbewerb</strong>sergebnisses<br />
auf Grundlage der Würdigung der Jury und der<br />
Empfehlungen des Preisgerichts, max. 8 %<br />
2. Qualität des Eindrucks der Erklärungen und Erläuterung<br />
zum Projektteam im Auftragsfall anhand<br />
der Benennung der strategischen und ope-<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
rativen Projektleitung sowie der Bauleitung (max.<br />
4%) sowie anhand der Aussagen zur geplanten<br />
organisatorischen Abwicklung (Präsenz vor Ort,<br />
Kommunikation u.a.) (max. 4%)<br />
3. Qualität des Eindrucks der Darstellung der geplanten<br />
kosten- und terminsicheren Umsetzung<br />
bezogen auf das konkrete Projekt, anhand der<br />
Darstellung und Erläuterung der Methoden der Terminverfolgung<br />
und der geplanten Meilensteine des<br />
organisatorischen Ablaufs, max. 4%, sowie anhand<br />
der Darstellung und Erläuterung der Methoden<br />
der Kostenverfolgung und der Einhaltung<br />
des Kostenbudgets, max. 4%,<br />
4. Angaben zu Eckpunkte der Honorierung auf<br />
Grundlage des von der Ausloberin bereitgestellten<br />
Mustervertrages, max. 6 %<br />
Zu allen vier oben genannten Wertungsfeldern sind<br />
von den Teilnehmern am VOF-Verhandlungsverfahren<br />
ergänzende Erklärungen als Arbeitsunterlagen<br />
der Beurteilungskommission in 3-facher Ausfertigung<br />
einzureichen. Präzisierungen erfolgen im<br />
Zuge der Aufforderung zur Teilnahme am VOF-<br />
Verhandlungsverfahren.<br />
Der Zuschlag erfolgt an jene/n Preisträger/-in mit<br />
der insgesamt höchsten Punktzahl. Sofern die Vergabe<br />
der Planungsleistungen an den Gewinner des<br />
VOF-Verhandlungsverfahrens aus Gründen, die nicht<br />
die Ausloberin zu vertreten hat, nicht zustande<br />
kommt, behält sich die Stadt <strong>Hürth</strong> eine Vergabe<br />
der Planungsleistungen an den nächstrangierten<br />
Teilnehmer des VOF-Verhandlungsverfahrens vor.<br />
16. Bekanntgabe des Ergebnisse,<br />
Ausstellung der Arbeiten<br />
Die Teilnehmer werden über das <strong>Wettbewerb</strong>sergebnis<br />
informiert. Das Ergebnis des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />
wird der Öffentlichkeit über die Presse, über fachbezogene<br />
Online-Portale sowie im Supplement des<br />
Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften bekannt<br />
gegeben.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Alle <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten werden zeitnah nach der<br />
Sitzung des Preisgerichts ausgestellt. Die einzelnen<br />
Arbeiten werden mit den Namen der Verfasser, Mitarbeiter<br />
und Sonderfachleute versehen. Eröffnung,<br />
Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden allen<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sbeteiligten sowie der Presse bekannt<br />
gegeben.<br />
17. Eigentum und Urheberrecht<br />
Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten<br />
Arbeiten sowie die eingereichten Unterlagen<br />
auf CD-ROM/DVD aller <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer<br />
werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte,<br />
insbesondere der Schutz gegen Nachbauen<br />
und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe<br />
bleiben den Verfassern erhalten.<br />
Der Ausloberin steht das Recht der Erstveröffentlichung<br />
zu. Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten<br />
unter Nutzung der eingereichten digitalen<br />
Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens unter<br />
Angabe der Verfasser ohne weitere Prüfung und<br />
Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und gegebenenfalls<br />
auch über Dritte zu veröffentlichen.<br />
18. Haftung und Rückgabe<br />
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten<br />
Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall<br />
nachweisbar schuldhaften Verhaltens.<br />
Nicht prämierte <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten und Modelle<br />
können am letzten Tag der Ausstellung zwischen<br />
10.00 Uhr und 15.00 Uhr abgeholt werden. Die<br />
Ausloberin ist den Teilnehmenden am <strong>Wettbewerb</strong><br />
dankbar, wenn möglichst viele von dieser Möglichkeit<br />
Gebrauch machen. Ein Rückversand von<br />
Modellen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch<br />
der Verfasser/innen. Für die Beschädigung oder<br />
den Verlust der zurückgesandten Modelle haftet die<br />
Ausloberin nicht.<br />
Modelle, die nicht in den gelieferten Modellkisten<br />
verpackt sind, und Modelle, für die keine Rück-<br />
meldung der Verfasser/innen zum Verbleib erfolgt,<br />
werden nicht verschickt.<br />
Von der Rückgabe ausgenommen sind die eingereichten<br />
Datenträger und Papierunterlagen.<br />
19. Terminübersicht<br />
Di. 23.10.12 Versand der digitalen Unterlagen<br />
Do. 08.11.12 Schriftliche Rückfragen<br />
Do. 15.11.12 Vorbesprechung Preisgericht/Rückfragenkolloquium<br />
Di. 29.01.13 Abgabe der Pläne<br />
Di. 05.02.13 Abgabe der Modelle<br />
Do 14.03.13 Preisgericht<br />
Weitere voraussichtlich Termine:<br />
Di. 19.03.13 Ausstellung<br />
20. Vergabeprüfstelle<br />
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln,<br />
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln.<br />
13
14<br />
Teil 2 | Planungsaufgabe<br />
1. Anlass und Ziele<br />
1.1. Ausgangslage / Anlass<br />
Die <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> wird 2014 gegründet. Als<br />
inklusive <strong>Gesamtschule</strong> im Aufbau wird sie in den<br />
darauffolgenden Schuljahren jeweils ca. 140 Schüler/-innen<br />
aufnehmen. So wird die fünfzügige<br />
<strong>Gesamtschule</strong> von Jahr zu Jahr um einen Jahrgang<br />
mit fünf Klassen wachsen, Das Lehrerkollegium der<br />
<strong>Gesamtschule</strong> wird schrittweise auf über 80<br />
Personen wachsen.<br />
Der Start der neuen <strong>Gesamtschule</strong> wird mit dem<br />
Schuljahr 2014/15 in einem Containerprovisorium<br />
auf dem Grundstück unmittelbar südwestlich des<br />
Schulgeländes des benachbarten Schulzentrums<br />
erfolgen. Zu Beginn des Schuljahres 2016/17 ist der<br />
Einzug der ersten 3 Schuljahrgänge in den <strong>Neubau</strong><br />
der <strong>Gesamtschule</strong> geplant.<br />
Das Baugrundstück der neuen <strong>Gesamtschule</strong> liegt<br />
in unmittelbarer Nachbarschaft östlich des Schulkomplexes<br />
für das Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />
und die Gemeinschaftshauptschule <strong>Hürth</strong> aus den<br />
1960er Jahren. Die neue <strong>Gesamtschule</strong> soll allerdings<br />
nicht unmittelbar über die <strong>Sudetenstraße</strong><br />
erschlossen werden, sondern über eine neue<br />
Erschließungsstraße, ausgehend von der Einmündung<br />
des Nordrings in die <strong>Sudetenstraße</strong> (siehe<br />
Plan in der Anlage) Sie ist der erste Bauabschnitt<br />
der Entwicklung der eingezonten Flächen zwischen<br />
Horbeller Straße und den bestehenden Schulgebäuden.<br />
Ein Ziel der Standortwahl ist es, sinnvolle Synergien<br />
zwischen den zukünftig benachbarten Schulgeländen<br />
zu nutzen und zu entwickeln. Im Fokus<br />
stehen dabei die Sportanlagen, Aula („Forum“) und<br />
spezialisierte Fachräume.<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
1.2. Ziele<br />
Folgende übergeordnete Ziele werden mit dem<br />
<strong>Neubau</strong> der <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> angestrebt:<br />
Schulensemble<br />
Gesucht wird ein <strong>Neubau</strong>, der den bestehenden<br />
Schulstandort in städtebaulicher und architektonischer<br />
Weise prägnant ergänzt und als Schulensemble<br />
formuliert.<br />
Durchlässigkeit zum Landschaftsraum<br />
Die Besonderheiten des Standorts am Ortsrand am<br />
Übergang zur offenen Landschaft mit erhaltenswerten,<br />
ökologisch wertvollen Grünstrukturen soll<br />
berücksichtigt werden. Die Kette der solitären öffentlichen<br />
Bauten, die dem geschlossenen Wohngebiet<br />
jenseits der <strong>Sudetenstraße</strong> in durchlässiger<br />
Weise vorgelagert sind, soll weiterentwickelt werden.<br />
Klare Adressbildung<br />
Ziel ist, mit dem Schulneubau Maßstäbe für die<br />
städtebauliche Entwicklung des Bereichs zwischen<br />
dem bestehenden Schulzentrum und der Horbeller<br />
Straße zu setzen. Dieser Bereich wird durch den<br />
Schulneubau neu als Entwicklungsbereich erschlossen.<br />
Entlang der neuen Erschließungsstraße<br />
wird eine klare Adressbildung angestrebt.<br />
Inspirierendes Lernumfeld und Gebäude<br />
Schülerinnen und Schüler wie Lehrende an der <strong>Gesamtschule</strong><br />
werden mit der Umsetzung der geplanten<br />
Angebote der Übermittagsbetreuung über die<br />
eigentlichen Unterrichtszeiten hinaus einen wesentlichen<br />
Teil ihrer Zeit in der <strong>Gesamtschule</strong> verbringen.<br />
Der Schulneubau soll hierfür nicht nur die erforderlichen<br />
funktionalen Voraussetzungen schaffen,<br />
sondern vielseitig nutzbare Innen- und Außenräume<br />
von hoher Aufenthaltsqualität anbieten.<br />
Gesucht wird ein Lernumfeld und Gebäude, das<br />
zum Lernen anregt und das Lehren inspiriert.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Inklusive Schule<br />
Die <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> wird als inklusive Schule<br />
gegründet, d.h. dass Kinder mit Behinderungen in<br />
den Unterricht integriert werden. Angestrebt wird<br />
ein Gebäude, das sich aufgrund seiner durchgehenden<br />
Barrierefreiheit und räumlichen Disposition<br />
eignet, diesen Anspruch umzusetzen.<br />
Ökologische Verantwortung<br />
Ziel ist ein <strong>Neubau</strong>, der die Anforderungen an den<br />
angestrebten hochwertigen Energiestandard mit angemessenen<br />
baulichen Mitteln umsetzt mit hoher<br />
Architekturqualität verbindet. Die ökologisch attraktiven<br />
Grünbereiche und markanten Gehölzstrukturen<br />
im nordwestlichen Teil des <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks<br />
sollen in der Lage und Anordnung der Baukörper<br />
berücksichtigt und als bereits heute attraktive<br />
Freiräume in das städtebauliche und architektonische<br />
Gesamtkonzept integriert werden.<br />
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
Gesucht wird ein ganzheitlicher Lösungsansatz, für<br />
den Schulneubau der nicht nur mit Blick auf die Erstellungskosten<br />
sondern auch im Hinblick auf die<br />
laufenden Kosten eine hohe Wirtschaftlichkeit und<br />
niedrige Gesamtlebenszykluskosten verspricht.<br />
Der <strong>Neubau</strong> soll durch einen minimierten Aufwand für<br />
Pflege, Reinigung und die bauliche Unterhaltung,<br />
durch seine Anpassungsfähigkeit an zukünftige Bedürfnisse<br />
und durch seine geringen Energiekosten<br />
Maßstäbe setzen.<br />
Bauabschnitte<br />
Der <strong>Neubau</strong> der <strong>Gesamtschule</strong> wird bezogen, wenn<br />
der dritte Jahrgang eingeschult wird. Die Stadt<br />
<strong>Hürth</strong> erwägt daher, alternativ zur Realisierung in<br />
einem Bauabschnitt und der Nutzung des <strong>Neubau</strong>s<br />
als Ausweichschule (siehe unten), eine abschnittsweise<br />
Realisierung. Der <strong>Neubau</strong> ist daher so zu<br />
konzipieren, dass die Sekundarstufe 2 in einem<br />
eigenen, zeitlich getrennten zweiten Bauabschnitt<br />
umgesetzt werden kann, ohne dass dadurch<br />
erhebliche Mehrkosten, unvertretbare Belastungen<br />
durch die Baustellen-situation oder funktionale<br />
Nachteile (z.B. weite We-ge) entstehen.<br />
Flexible Nutzbarkeit<br />
Gesucht wird ein Gebäude das sich für unterschiedliche<br />
Nutzungssituationen eignet: Sofern der Schulneubau<br />
doch in einem einzigen Bauabschnitt<br />
umgesetzt wird, ist beabsichtigt, den Bereich der<br />
Sekundarstufe 2 in den ersten Jahren nach Einzug,zunächst<br />
als Ausweichschule für Schulen zu<br />
nutzen, während diese baulich saniert und modernisiert<br />
werden. Der Bereich der Sekundarstufe 2 soll<br />
hierfür als getrennt nutzbarer Gebäudeabschnitt<br />
konzipiert werden.<br />
15
16<br />
2. Das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />
2.1. Abgrenzung<br />
Das <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück liegt unmittelbar östlich<br />
anschließend an das Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />
und die Gemeinschaftshauptschule Hermülheim.<br />
Es umfasst einerseits den Bereich zwischen dem<br />
bestehenden Schulzentrum und dem baumgesäumten<br />
Geh- und Rad- und Wirtschaftsweg „Auf<br />
dem Klee“ Richtung Nordwesten. Zur <strong>Sudetenstraße</strong><br />
hin umfasst dieser Bereich den bestehenden<br />
öffentlichen Parkplatz, der heute über die<br />
Zufahrt zum bestehenden Schulgelände erschlossen<br />
wird. Daran nach Nordwesten anschließend<br />
befindet sich eine Grünfläche mit erhaltenswerten<br />
Einzelbäumen und einem Obsthain, angelegt als<br />
ökologische Ausgleichsfläche. Nordseitig ist dieser<br />
Teilbereich durch die bestehenden Sportanlagen<br />
des Sportzentrums begrenzt, die von der neuen<br />
<strong>Gesamtschule</strong> mit genutzt werden können.<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Der jenseits des Radwegs angrenzende derzeit<br />
landwirtschaftlich genutzte Grundstücksabschnitt<br />
wird nach Osten durch geplante neue Erschliessungsstraße<br />
begrenzt. Über den <strong>Wettbewerb</strong> wird<br />
die dargestellte Anordnung parallel zur Horbeller<br />
Strasse verifiziert. Die Lage der neuen Stichstraße<br />
kann ausgehend von der nicht veränderbaren<br />
Einmündung an der <strong>Sudetenstraße</strong> in geringem<br />
Maße entwurfsabhängig angepasst werden, sofern<br />
dadurch der Umfang der weiteren Entwicklungsflächen<br />
nicht wesentlich reduziert wird. Nach Nordwesten<br />
wird dieser Grundstücksabschnitt durch die<br />
Verlängerung des Wegs entlang der Einfriedung<br />
des Sportplatzes begrenzt. Parallel zur Sudentenstraße<br />
verläuft die Grenze des Planungsgebiets in<br />
der Verlängerung der straßenseitigen Grenze des<br />
Parkplatzes.<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück und Entwicklungsbereiche
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
2.2. Erschließung<br />
Die Erschließung der neuen <strong>Gesamtschule</strong> kann<br />
über die an den Knoten <strong>Sudetenstraße</strong>/Nordring<br />
angebundene neue Erschließungsstraße erfolgen.<br />
Die Erschließungsstraße soll in einem ersten Schritt<br />
nur auf jener Länge voll ausgebaut werden, die für<br />
den Bau und die Erschließung des neuen Schulgeländes<br />
erforderlich ist. Dabei ist von einer Wendemöglichkeit<br />
auszugehen die auch für Busse ausreichend<br />
dimensioniert ist. Die Lage des Wendekreises<br />
liegt daher nicht zwingend in der Nord-Ost-<br />
Ecke des zukünftigen Schulgeländes.<br />
Erschließungsprinzipien<br />
Anstelle der heutigen Geh-/Rad- und Wirtschaftsweg-Trasse<br />
„Auf dem Klee“ (mittig im <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück)<br />
wird sich der Geh- und Radweg von<br />
Nordwesten her kommend zukünftig am Schulgelände<br />
der neuen <strong>Gesamtschule</strong> gabeln. Er wird<br />
einerseits zum Parkplatz der bestehenden Schulen,<br />
andererseits zum Haupteingang der neuen <strong>Gesamtschule</strong><br />
an der neuen Erschließungsstraße geführt<br />
17
18<br />
2.3. Topographie und Grünstrukturen<br />
Das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet ist durch den mittig verlaufenden,<br />
als Radweg ausgebauten landwirtschaftlichen<br />
Wirtschaftsweg „Auf dem Klee“ zweigeteilt.<br />
Der heute als Ackerfläche genutzte Teil östlich des<br />
Wegs ist flach. Die öffentliche Grünfläche zwischen<br />
dem Radweg und dem bestehenden Schulgelände<br />
liegt am Parkplatz geringfügig höher. Das Gelände<br />
der nördlichen Hälfte dieses Grundstücksteils ist<br />
durch Aufschüttungen modelliert. Für den Zweck<br />
des <strong>Wettbewerb</strong>s kann das Grundstück bis auf die<br />
Aufschüttung im Nordosten als im Wesentlichen<br />
eben angenommen werden.<br />
Entlang des heutigen Radwegs verläuft als Grenze<br />
zur öffentlichen Grünfläche eine regelmäßige gepflanzte<br />
Baumreihe, die heute als visueller Abschluss<br />
des bebauten Bereichs wahrgenommen<br />
wird. Sie soll in das architektonische und räumliche<br />
Gesamtkonzept integriert werden.<br />
Bestehende Grünstrukturen<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Die öffentliche Grünfläche selbst ist zweigeteilt.<br />
zum Parkplatz hin befindet sich eine Bolzplatzähnliche<br />
Wiese, die durch eine dichte Hecke<br />
begrenzt ist. Hinter der Hecke liegt eine Streuobstwiese.<br />
Die Fläche wurde in den vergangenen Jahren<br />
genutzt, Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen der<br />
Stadt <strong>Hürth</strong> umzusetzen. Der alte Obsthain im nördlichen<br />
Teil des Grundstücks wurde hierfür durch<br />
Neupflanzungen von Obstbäumchen ergänzt. Möglichst<br />
alle neuen und alten Bäume der Streuobstwiese<br />
ebenso wie die Geländemodellierung sollen<br />
in die neuen Außenbereiche der Schule integriert<br />
werden, mindestens jedoch die älteren Obstbäume.<br />
Darüber hinaus stehen entlang der Ost- und Nordgrenze<br />
des <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks einige weitere<br />
markante erhaltenswerte Einzelbäume, die in das<br />
architektonische Gesamtkonzept integriert werden<br />
sollen.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Darunter eine Gruppe schöner Baum-Haseln (Corylus<br />
Colurna) und ein größerer Riesen-Lebensbaum<br />
(Thuja plicata) zum Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />
hin, eine ältere Eiche in der Nordwestecke sowie<br />
eine Gruppe Rosskastanien-Bäume in der Nordostecke<br />
des Grundstücks hinter den älteren Obstbäumen.<br />
Insgesamt wird ein rücksichtsvoller Umgang mit<br />
den dargestellten bestehenden Gehölzstrukturen<br />
angestrebt, zumal seitens des Schulverwaltungsamts<br />
das Einverständnis vorliegt, dass Pausenhöfe<br />
auch als Rasen-/Wiesenflächen ausgebildet und<br />
nachgewiesen werden können.<br />
2.4. Städtebauliches Umfeld<br />
Der <strong>Wettbewerb</strong>sstandort befindet sich im <strong>Hürth</strong>er<br />
Ortsteil Hermülheim, am nordwestlichen Rand der<br />
Ortsmitte <strong>Hürth</strong>s. Die Entfernung zum Zentrum beträgt<br />
ca. 2 km. Gegenüber dem <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück<br />
liegt ein bemerkenswertes städtebauliches<br />
Ensemble aus den 1960er und 1970er Jahren.<br />
In den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts expandierten<br />
die einzelnen Ortsteile der Vorgängergemeinde,<br />
der späteren Stadt <strong>Hürth</strong>, immer mehr, so<br />
dass sich die Frage stellte, wie diese zusammenwachsen<br />
sollten. Der Bereich <strong>Hürth</strong>-Mitte, in dessen<br />
Randbereich sich das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet befindet,<br />
war im Wesentlichen noch nicht bebaut.<br />
Auf Bestreben der Gemeindeverwaltung wurde eine<br />
neue städtische Mitte als Stadtentwicklungsgebiet<br />
zur Schaffung eines Zentrums und der Verbindung<br />
der einzelnen Stadtteile in den 60er und 70er Jahren<br />
geplant. Hierzu wurde ein städtebaulicher <strong>Wettbewerb</strong><br />
für den gesamten Bereich <strong>Hürth</strong>-Mitte<br />
durchgeführt. Die Gewinner des <strong>Wettbewerb</strong>s, die<br />
Planungsgemeinschaft Prof. Peter Poelzig/ Prof.<br />
Friedrich Spengelin, übernahm die weitere Planung<br />
und entwickelte sie weiter bis hin zur Umsetzung in<br />
einzelne Bebauungspläne.<br />
Es sollten große Flächen für Eigenheimbau, für Geschosswohnungsbau<br />
mit Eigentums- und Mietwohnungen<br />
und Gemeinschaftseinrichtungen wie Rathaus,<br />
Kirchen, ein Marktplatz und ein Einkaufszentrum<br />
zur Bildung einer neuen, verbindenden Stadtmitte<br />
entstehen.<br />
Um eine zeitgemäße Aufenthaltsqualität herzustellen,<br />
sollte eine Grünachse mit Park das Planungsgebiet<br />
als „Grüne Lunge“ durchziehen und aufgelockerte,<br />
durchgrünte Einfamilienhausbereiche an<br />
die Grünachse angebunden werden. Die Randbereiche<br />
der neuen Mitte <strong>Hürth</strong> sollten nach Außen<br />
hin mit einem höheren Rand, d.h. mit einer höhergeschoßigen,<br />
durchgehenden Randbebauung als<br />
„Stadtkante“ in aufgelockerter Geometrie geschlossen<br />
werden.<br />
19
20<br />
Ergebnis dieser Planungen sind die an das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />
südlich angrenzende Bebauung der<br />
<strong>Sudetenstraße</strong>, die sogenannten „Tatzelwürmer“,-<br />
im Bereich der Kreuzung Horbellerstraße als Altenwohnheim<br />
ausgebildet,- und die sich zum städtischen<br />
Innenbereich anschließende Einfamilienhausbebauung,<br />
die sich im Wesentlichen als<br />
Teppich- oder Gartenhofsiedlung mit einzelnen Solitären<br />
darstellt. Im Zentrum der einzelnen „Siedlungszellen“<br />
wurden großzügige PKW-Stellflächen<br />
angeordnet. Die <strong>Neubau</strong>ten dieses Planungsgebiets<br />
wurden Anfang bis Ende der 70er Jahre in<br />
mehreren Bauabschnitten durch Wohnungsbaugesellschaften<br />
fertiggestellt.<br />
Nach Norden sollte sich ein Gürtel aus Sport- und<br />
Bildungsstätten sowie der Gesundheitsvorsorgeeinrichtungen<br />
anschließen. Hier befindet sich im<br />
Nahbereich, westlich des <strong>Wettbewerb</strong>sgebiets das<br />
benachbarte Schulzentrum mit dem Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />
mit 1.090 Schülerinnen und Schü-<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
lern und die 2014 auslaufende Gemeinschaftsgesamtschule<br />
<strong>Hürth</strong> mit ca. 290 Schülerinnen und<br />
Schülern unter einem Dach, mit zugeordneten<br />
Sporthallen und Außensportanlagen.<br />
Inzwischen haben sich an dem „Gürtel“ weitere<br />
Einrichtungen für den Freizeit-, Sport- und Gesundheitsvorsorgebedarf<br />
sowie Einrichtungen zur Kinderbetreuung<br />
etabliert. Signifikant ist hier die erhaltenswerte,<br />
kammartige Öffnung und Auflockerung<br />
des Gürtels zum grünen Außenbereich hin mit<br />
durchgrünten Schneisen die bis an die Sudetenstr.<br />
heranreichen. Diese Struktur sollte bei weiteren<br />
Planungen aufgegriffen und weiter entwickelt werden.<br />
Östlich bzw. südöstlich des <strong>Wettbewerb</strong>sgebiets<br />
befinden sich der Bauernhof Gertrudenhof sowie<br />
das Bundessprachenamt, der Dienstleister für den<br />
fremdsprachlichen Bedarf der Bundeswehr.<br />
Ausschnitt Deutsche Grundkarte
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
3. Funktionale Vorgaben<br />
3.1. Die <strong>Gesamtschule</strong><br />
In einer <strong>Gesamtschule</strong> haben Kinder die Möglichkeit,<br />
alle Abschlüsse, die auch im dreigliedrigen<br />
Schulsystem möglich sind, zu erreichen. Das sind in<br />
der Sekundarstufe 1 nach der Klasse 10 der Hauptschulabschluss,<br />
der mittlere Bildungsabschluss<br />
(FOR) sowie der mittlere Bildungsabschluss mit<br />
Qualifikation (FORQ), der zum Besuch der gymnasialen<br />
Oberstufe berechtigt.<br />
In der Sekundarstufe 2 können die Fachhochschulreife<br />
(FHR), schulischer Teil nach Klasse 12 und<br />
die allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Klasse<br />
13 erreicht werden. Im Unterschied zum Gymnasium<br />
haben die Schülerinnen und Schüler an einer<br />
<strong>Gesamtschule</strong> 13 Jahre Zeit bis zum Abitur. Das<br />
System in einer <strong>Gesamtschule</strong> ist durchlässig. Die<br />
Leistungen der Schülerinnen und Schüler bestimmen,<br />
welchen Abschluss sie erreichen. Grund hierfür<br />
ist ein differenziertes Kurssystem, das sowohl<br />
eine Leistungs- als auch eine Neigungsdifferenzierung<br />
einbezieht.<br />
Die <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> wird als inklusive Schule<br />
gegründet, in denen alle Schülerinnen und Schüler<br />
nach ihren Bedürfnissen gefördert werden. Kinder<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im<br />
gemeinsamen Unterricht (GU) gefördert.<br />
3.2. Der <strong>Neubau</strong><br />
Allgemeine Anforderungen<br />
Gesucht wird ein Lösungsansatz, der die unterschiedlichen<br />
Nutzungen in einem architektonisch<br />
und räumlich schlüssigen Gesamtkonzept integriert<br />
und dabei die kindgerechte Sichtweise nicht aus<br />
den Augen verliert.<br />
Für ein positives Sicherheitsempfinden soll der<br />
<strong>Neubau</strong> ein helles, einsichtiges Bauwerk ohne<br />
dunkle Flure und Ecken sein und eine überschaubare<br />
Raumorganisation anbieten.<br />
Durch eine sinnvolle städtebauliche Ausrichtung<br />
des <strong>Neubau</strong>s sollen insbesondere Unterrichtsräume<br />
so angeordnet sein, dass insgesamt die natürliche<br />
Belüftung gewährleistet ist und keine aufwändigen<br />
Maßnahmen für Sonnenschutz erforderlich<br />
sind. Die Gebäudeeingänge sollen übersichtlich<br />
und gut auffindbar sein.<br />
Die Blickbeziehungen aus den Gebäuden sollten<br />
klare Bezugspunkte haben, die Orientierung und<br />
Überschaubarkeit fördern und dem Nutzer attraktive<br />
Ausblicke bieten. Innen- wie Außenbereiche sollen<br />
zugleich so angelegt sein, dass Kinder und Schüler<br />
leicht zu beaufsichtigen sind.<br />
Alle für den Unterricht nutzbaren Räume sollen natürlich<br />
belichtet und belüftet werden können. Senkrecht<br />
zur Fassade angeordnete Klassenraumzuschnitte<br />
ebenso wie Klassenraumtiefen über 7,20 m<br />
sind mit Blick auf die natürliche Belichtung und<br />
Belüftung dieser Räume problematisch und sollen<br />
deshalb vermieden werden.<br />
Die Räume sind insgesamt so zu planen, dass eine<br />
Einrichtung mit Standardmöbeln möglich ist, Nicht<br />
einrichtbare Flächengeometrien wie ‚Tortenspitzen’,<br />
aus der Senkrechten abweichende (geneigte) Fassaden<br />
und Flächenzuschnitte, die Sondermobiliar<br />
erfordern, sind zu vermeiden.<br />
Der Unterrichtsteil des Schulneubaus soll drei Geschosse<br />
nicht überschreiten. Für die Dimensionie-<br />
21
22<br />
rung der Erschließung der Obergeschosse sowie<br />
für die Lage und Anordnung der Erschließungskerne<br />
ist darauf zu achten, dass die Zahl der Schülerinnen<br />
und Schüler, die einem Fluchttreppenhaus<br />
zugeordnet werden, < 400 Schüler ist.<br />
Hinsichtlich der Geschosshöhen ist für Allgemeine<br />
Unterrichts- und Verwaltungsbereiche von einer Regelgeschosshöhe<br />
von 3,60 m auszugehen. Für das<br />
Forum ist auch eine höhere lichte Raumhöhe zulässig.<br />
Für die Turnhalle ist von einer lichten Raumhöhe<br />
von 7 m auszugehen.<br />
Langlebige und robuste, gesundheitlich unbedenkliche<br />
und ökologisch günstige Materialien, die geringe<br />
Reinigungs-, Unterhalts- und andere Folgekosten<br />
nach sich ziehen, sind im Innen- und Außenbereich<br />
wichtige Bausteine für die Nachhaltigkeit<br />
des Bauvorhabens. Im Innern sind zusätzlich<br />
brandschutztechnische Belange bei der Materialwahl<br />
zu berücksichtigen.<br />
Anregende Verkehrsflächen<br />
Die Flur- und Verkehrsflächen sollen Teil sein des<br />
„Lernraums Schule“ und beispielsweise auch neue<br />
Formen der Aneignung zulassen wie „lernen durch<br />
Bewegung“ oder Projektarbeit in Kleingruppen.<br />
Flure und Verkehrsflächen sollen daher soweit als<br />
möglich natürlich belichtet werden. Auch eine<br />
Transparenz zwischen Klassenzimmern und Fluren<br />
kann in die Überlegungen mit einbezogen werden.<br />
Jahrgangsinseln<br />
Die Unterrichtsbereiche der Sekundarstufe I sollen<br />
durch Jahrgangsinseln gegliedert werden. Hierbei<br />
bildet jeweils ein Doppeljahrgang eine Einheit. Eine<br />
Jahrgansstufe besteht aus fünf Klassen von denen<br />
jeweils drei Klassen mit dem „Gemeinsamen Unterricht“<br />
(GU) vorgesehen sind, in denen je drei bis<br />
maximal fünf Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen<br />
Behinderungen zusammen mit anderen<br />
Schüler/-innen unterrichtet werden.<br />
Die drei für den Gemeinsamen Unterricht (GU) vorgesehenen<br />
Klassenräume bilden dabei eine eigen-<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
ständige Raumgruppe, der jeweils zusätzlich ein 30<br />
m² großer Raum für den Gemeinsamen Unterricht<br />
(GU) zugeordnet ist. Dieser ist so anzuordnen, dass<br />
er im Unterricht als Ergänzungsraum möglichst mit<br />
direktem Zugang zu angrenzenden Klassenräumen<br />
mitgenutzt werden kann.<br />
Angestrebt wird zudem, dass jedem Jahrgang als<br />
Teil der Jahrgangsinseln attraktive und leicht überschaubare<br />
Verkehrsflächen zugeordnet sind,<br />
Sanitärbereiche<br />
Toilettenanlagen in Schulgebäuden gilt besondere<br />
Aufmerksamkeit. Sie sollen so dimensioniert und<br />
angeordnet werden, dass eine Übernutzung vermieden<br />
wird und soziale Kontrolle gewährleistet ist.<br />
Dem Unterrichtsbereich sind auf jedem Geschoss<br />
Stunden-WC-Anlagen in ausreichender Anzahl zuzuordnen.<br />
Im Erdgeschoss sind Pausen-WC-Anlagen<br />
vorzusehen.<br />
Übersicht Raumprogramm<br />
Das Raumprogramm des <strong>Neubau</strong>s der <strong>Gesamtschule</strong><br />
umfasst folgende Raumgruppen<br />
- Unterrichtsbereich<br />
- Sportbereich<br />
- Außerunterrichtlicher Bereich/Forum<br />
- Ganztagsbereich<br />
- Verwaltungsbereiche:<br />
- Toilettenbereich<br />
Das Raumprogramm orientiert sich strikt am Musterraumprogramm<br />
MRP für Schulbauten des Landes<br />
NRW. Der Flächenbedarf für einzelne Teilbereiche<br />
wurde anhand von Praxisbeispielen plausibilisiert.<br />
Für die Umsetzung des Raumprogramms<br />
wird auf nachfolgende Funktionalbeschreibungen<br />
und die digitalen Unterlagen verwiesen.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
3.3. Die Nutzungen<br />
3.3.1. Allgemeiner Unterrichtsbereich<br />
Unterrichtsräume<br />
Unterrichtsräume dienen zur Erteilung des allgemeinen<br />
Unterrichts und als Klassenräume. Individuelle<br />
Förderung von Schüler/innen ist ein Hauptziel<br />
des Unterrichts. Die Räume sollen mit Schülertischen<br />
und –stühlen für durchschnittlich 28 Schüler/-innen<br />
je Raum (à 60m²) in der Sekundarstufe 1<br />
und für durchschnittlich 18 Schüler/-innen je Raum<br />
(à 54 m²) in der Sekundarstufe 2 ausgestattet werden.<br />
Je Jahrgang in der SEK1 (sechs Jahrgänge)<br />
werden fünf Räume benötigt, je Jahrgang in der<br />
SEK 2 (3 Jahrgänge) jeweils 3 Räume.<br />
Die Ausstattung eines Klassenraums besteht entweder<br />
aus einer herkömmlichen Pilonentafel oder<br />
alternativ einem Aktivboard, einem Lehrerschreibtisch<br />
und –stuhl, sowie zwei Klassenschränken. Alle<br />
Klassenzimmer werden mit einem Zugang zum<br />
schulinternen Netzwerk und Internet ausgestattet.<br />
Als Besonderheit des Pädagogischen Konzepts ist<br />
die Anordnung von Räumen für den inklusiven<br />
Gemeinsamen Unterricht als eigenständige Raumgruppe<br />
in den jeweiligen Jahrgangsstufen (siehe<br />
oben: „Jahrgangsinseln“) zu berücksichtigen. In drei<br />
der fünf Klassen je Jahrgang sollen jeweils drei bis<br />
maximal fünf Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen<br />
Behinderungen zusammen mit anderen<br />
Schüler/-innen unterrichtet werden. Bei Bedarf<br />
sind in diesen Klassen mit „Gemeinsamen Unterricht“<br />
(GU) noch Begleitpersonen und eine zweite<br />
Lehrkraft anwesend. Die Lehrkräfte der GU-Klassen<br />
aller Jahrgänge bilden jeweils ein Team sowie die<br />
Lehrkräfte der übrigen zwei Klassen.<br />
Den drei Klassen mit dem „Gemeinsamen Unterricht“<br />
(GU) ist auf jeder Jahrgansstufe ein kleinerer<br />
„GU-Raum“ von ca. 30 m² zugeordnet, in dem die<br />
Schüler/-innen mit Behinderung von jeweils einem<br />
GU-Team neben der „normalen“ Unterrichtszeit besondere<br />
Fördermöglichkeiten erhalten können. GU-<br />
Räume werden in erster Linie für Gruppenarbeit<br />
ausgestattet, an denen neben Lehrkräfte und Schü-<br />
ler/-innen bei Bedarf auch Begleitpersonen dabei<br />
sind. In der Regel ist auch dieser Raum mit einer<br />
Tafel oder einem Aktivboard ausgestattet.<br />
Differenzierungsräume<br />
Im pädagogischen Konzept einer <strong>Gesamtschule</strong> ist<br />
die „äußere Differenzierung“ in Hauptfächern in der<br />
SEK 1 vorgegeben. Je nach Leistungs- und Wissensgrad<br />
werden dabei Schüler/-innen eines Jahrgangs<br />
in verschiedenen Gruppen zusammengefasst<br />
und unterrichtet. Hierfür wird je Jahrgang ein<br />
„Differenzierungsraum“ benötigt, der eine Grundausstattung<br />
wie ein Klassenraum erhält, jedoch nur<br />
eine Grundfläche von ca. 40 m² hat. Die Differenzierungsräume<br />
sind in geeigneter Form in die „Jahrgansinseln“<br />
im SEK 1 Bereich zu integrieren.<br />
Raum für neue Technologie<br />
In Räumen für neue Technologien werden in erster<br />
Linie der Erwerb von Medienkompetenzen und die<br />
Anwendung moderner IT-Technik unterrichtet. Die<br />
Räume sind mit internetfähigen Computerarbeitsplätzen<br />
für bis zu 30 Schüler/-innen und einen<br />
Masterarbeitsplatz für eine Lehrkraft sowie ausreichende<br />
Peripheriegeräten (Scanner, Drucker, Beamer)<br />
ausgestattet. Räume für neue Technologien<br />
dienen auch als Sprachlabore. Sie sollten antistatisch<br />
ausgestattet sein. Schüler/-innen mit den<br />
verschiedensten Behinderungen sollen Zugang zu<br />
den Räumen und zu den einzelnen Arbeitsplätzen<br />
haben.<br />
Testraum<br />
Der Testraum dient als Untersuchungs- und Testraum<br />
für die Einschätzung des Lernzustandes von<br />
Kindern mit besonderem Förderbedarf. Er wird mit<br />
pädagogischem Testmaterial ausgestattet. Er kann<br />
aber auch für allgemeine schul(zahn)ärztliche Untersuchungen<br />
genutzt werden. Tische und Stühle<br />
sowie therapeutische Hilfsmittel sind Bestandteile<br />
der Ausstattung.<br />
23
24<br />
Lehrmittelräume<br />
Lehrmittelräume dienen zur Unterbringung von Lehr-<br />
und Unterrichtsmaterial, so beispielsweise auch Kartenmaterial,<br />
Anschauungsmaterial und Ähnliches,<br />
besonders aber von Schulbüchern für alle Jahrgänge<br />
der Schule. Lehrmittelräume sind so aufzuteilen,<br />
dass jeder Klassenraum einen Lehrmittelraum in erreichbarer<br />
Entfernung hat (nicht über Aufzug). Der<br />
Nachweis der Flächen für Lehrmittelräume im Bereich<br />
offener Verkehrsflächen oder Flurzonen ist<br />
nicht statthaft. Lehrmittelräume sind abschließbar<br />
zu planen<br />
3.3.2. Naturwissenschaftlicher Bereich<br />
Chemie / große naturwissenschaftliche Räume<br />
Chemieräume und Physikräume sind in der Regel<br />
mit Arbeitsabzugshauben im Lehrerbereich ausgestattet.<br />
Tische und Fußböden müssen säurebeständig<br />
sein. Grundsätzlich sollen die insgesamt fünf<br />
Räume alternativ entweder die Funktion „Vorlesung“<br />
oder „Experimentieren, Versuchsräume“ erfüllen.<br />
Alle Räume sollen mit Tafeln oder Aktivboards<br />
ausgestattet werden, mit einem internetfähigen<br />
Computerarbeitsplatz, Gas, Wasser und Stromanschlüssen<br />
versehen sein. In den Versuchsräumen<br />
sollen die Schülerarbeitsplätze über Deckenkonstruktionen<br />
versorgt werden und damit multifunktional<br />
nutzbar sein.<br />
Naturwissenschaften<br />
Unterrichtsfächer wie elementare Physik und Biologie<br />
werden in den sonstigen naturwissenschaftlichen<br />
Räumen unterrichtet. Die Räume sollen wie<br />
„Versuchsräume“ der großen naturwisschenschaftlichen<br />
Räume ausgestattet werden: Tische, Stühle,<br />
je einen internetfähigen Computerarbeitsplatz, Tafel<br />
alternativ Aktivboard, Versorgung über Deckenkonstruktionen,<br />
so dass die „Versuchsräume“ multifunktional<br />
nutzbar sind.<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
3.3.3. Hauswirtschaftlicher Bereich<br />
Hauswirtschaft<br />
Die Fertigkeiten des täglichen Haushalts sollen erlernt<br />
werden: Lagerung von Nahrungsmitteln, Ko<br />
chen, Esskultur, Wäschepflege, Hygiene im Umgang<br />
mit Lebensmitteln und Reinigung von Räumen.<br />
Die für „Hauswirtschaft“ vorgesehene Gesamt-<br />
fläche wird in der Regel nach unterschiedlichen<br />
Funktionen unterteilt.<br />
Lehrküchen werden mit bis zu vier Kochmulden für<br />
Schülerkochen und einer Kochmulde für eine Lehrkraft<br />
mit elektrischen Geräten wie Haushaltsherd,<br />
eine Spülmaschine, Kühlschrank etc. ausgestattet.<br />
Zur Vermittlung des Lehrstoffs sind Tafeln alternativ<br />
Aktivboard und ein internetfähiger Computerarbeitsplatz<br />
erforderlich. Ein Raum ist für Hygienevorbereitungen<br />
vorzusehen, beispielsweise zum Anlegen<br />
von Schürzen, zum Ablegen von verschmutzter und<br />
Outdoorkleidung, Händewaschen etc. Ein Raum ist<br />
zur Lagerung von Lebensmitteln vorzusehen, einer<br />
für die Wäschepflege (Waschmaschine, Trockner,<br />
Bügelbrett und –eisen), sowie ein Raum für den<br />
Verzehr der gekochten Speisen mit Tischen und<br />
Stühlen. Die Kochutensilien sind griffbereit in der<br />
Lehrküche unterzubringen.<br />
3.3.4. Technisch-musischer Bereich<br />
Raum für textiles Gestalten<br />
In diesem Raum werden Fertigkeiten wie Nähen,<br />
Stricken, Sticken, Häkeln vermittelt, aber auch der<br />
kreative Umgang mit Textilien aller Art. Hilfsmittel<br />
sind z. B. Nähmaschinen, Web- und Stickrahmen,<br />
Zuschneidetische. Der Raum wird mit Arbeitstischen<br />
und Stühlen, Tafel (alternativ Aktivboard),<br />
Aufbewahrungsschränken für Kurzwaren und Stoffe<br />
sowie Regalen ausgestattet. Er umfasst zusätzlich<br />
einen internetfähigen Computerarbeitsplatz als Lehrerarbeitsplatz.<br />
Technikraum<br />
Der Technikraum dient multifunktional auch als<br />
Werkraum. Unterrichtsinhalte sind Arbeiten mit Metall,<br />
Holz, Elektronik, Kunststoff sowie die Vermitt-
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
lung von Theorie und Technisches Zeichnen. Die<br />
Ausstattung besteht aus Universalarbeitstischen auf<br />
denen Werkzeuge montiert werden können, flexiblen<br />
Stühlen, Werkzeugwagen, Schränken und Regalen,<br />
Tafel (alternativ Aktivboard) sowie einem internetfähiger<br />
PC-Arbeitsplatz. Die Fläche der Technikräume<br />
kann unterteilt werden in Raume in dem<br />
Arbeiten mit und ohne elektrische Werkzeuge unterrichtet<br />
werden. Räume mit elektrischen Werkzeugen<br />
haben erhöhte Sicherheitsansprüche (Elektrohauptschalter).<br />
Dieser „Maschinenraum“ sollte mit Absaugvorrichtungen<br />
für Holzstäube ausgestattet werden<br />
können. Ein Lehrerarbeitsplatz ist einzurichten.<br />
Kunstraum<br />
In Kunsträumen sollen Schüler/innen den Umgang<br />
mit Gestaltungsmitteln und verschiedensten Materialien<br />
für die Erstellung von Kunstwerken aller Art<br />
erlernen, angefangen beim Zeichnen, Malen, Drukken,<br />
Emaillebrennen, Töpfern, Kleben….<br />
Die Räume sind mit Arbeitstischen und Stühlen, Tafel<br />
und Projektionswand, alternativ Aktivboard, internetfähigem<br />
Computerarbeitsplatz, Beamer, Lehrerarbeitsplatz,<br />
Regale, Trockenregale für Aquarellmalereien<br />
und Schränken ausgestattet,<br />
Musikraum<br />
In Musikräumen sollen sowohl das Musizieren als<br />
auch die Vermittlung von Musiktheorie und das Hören<br />
von Musik möglich sein. Die Räume sind mit flexiblen<br />
Bestuhlungen (mit und ohne Heftablage), einigen<br />
wenigen Tischen und einem Lehrerarbeitsplatz<br />
ausgestattet. In Regalen und Schränken werden<br />
Noten und Instrumente sowie Tonträger gelagert.<br />
Der Raum sollte sowohl lärmgeschützt sein als<br />
auch den akustischen Anforderungen der Übertragung<br />
von elektronischer Musik einschließlich<br />
HiFi-Anlagen genügen.<br />
Mehrzweckraum<br />
Mehrzweckräume dienen als Fachräume (z. B. Religion,<br />
Erdkunde u.ä.) oder als „mobile“ Klassenräüme.<br />
Sie werden ausgestattet wie Klassen-räume.<br />
3.3.5. Sporthalle<br />
Sportbereich Dreifachsporthalle<br />
Geplant ist eine Dreifachsporthalle mit zugeordneten<br />
Geräte-, Umkleide- und Duschräumen.<br />
Die Turnhalle ist in das Gesamtkonzept und in die<br />
ihr zugeordneten Außenflächen zu integrieren. Kurze<br />
Wege und eine trockene Verbindung zwischen<br />
den Unterrichtsbereichen und der Turnhalle sind erwünscht.<br />
In der Lage und Anordnung ist zudem zu<br />
berücksichtigen, dass die nordwestlich anschliessenden<br />
Sportanlagen auch von der <strong>Gesamtschule</strong><br />
für den Außensport mit genutzt werden können.<br />
Hierzu kann in der Südostecke der Sportanlagen<br />
von einem neuen, zweiten Zugang ausgegangen<br />
werden.<br />
Der <strong>Neubau</strong> der Dreifachturnhalle wird den schulischen<br />
und vereinsmäßigen Sportbedarf abdecken.<br />
Sie wird außerhalb der Schulzeiten für den Vereinssport<br />
täglich bis 22.00 Uhr und am Wochenende<br />
genutzt werden.<br />
Eingang<br />
Die Schüler/-innen und die Sportler/-innen sollen<br />
ihren Umkleidebereich über einen eigenen Eingang<br />
erreichen. Dabei ist sicherzustellen, dass Garderoben<br />
und Turnhalle getrennt von den anderen Nutzungsbereichen<br />
des Schulgebäudes betreten werden<br />
können. Die Turnhalle soll auch außerhalb der<br />
Schulzeiten ohne Durchwegung des Schulbereichs<br />
zugänglich sein. Sofern die Erschließung der Turnhalle<br />
nicht über ein abtrennbares Hauptfoyer erfolgt,<br />
ist der Turnhalle ein eigener Eingangsbereich<br />
zuzuordnen. Dieser soll für Besucher vom Zugang<br />
zum Schulgelände wie auch von den Stellplätzen<br />
her einfach auffindbar sein.<br />
Umkleidebereiche<br />
Die Umkleidebereiche liegen zwischen Straßen-<br />
und Turnschuhgang. Für jeden der drei Hallenteile<br />
ist eine Schüler/-innen Umkleide-Einheit mit je zwei<br />
Umkleideräumen und zugeordneten, dazwischen<br />
liegenden eigenen Wasch-/Duschräumen und WC-<br />
25
26<br />
Bereichen zu planen. Das Raumprogramm spezifiziert<br />
die Inklusionsanforderungen.<br />
Regieraum/Lehrerumkleidebereiche<br />
Für das Lehrpersonal ist für jeden Hallenteil ein<br />
eigener Umkleideraum mit angeschlossenem<br />
Dusch-/WC-Bereich vorzusehen. Integriert in diesen<br />
Nutzungsbereich soll ein Regie-/Sanitätsbereich<br />
mit Sichtkontakt zur Turnhalle und Türverbindung<br />
zum Turnschuhgang realisiert werden.<br />
Turnhalle<br />
Kernstück dieses Gebäudeabschnitts ist die barrierefrei<br />
zugängliche Sporthalle. Auf einer Sportfläche<br />
von LxBxH= 45 m x 27 m x 7 m sollen für den<br />
Schulsportbetrieb neben Hallenfußball und Handball<br />
auch Basketball, Badminton, Volleyball und<br />
weitere Hallenspiel- und Sportmöglichkeiten zur<br />
Verfügung stehen, so dass auch ansässige Vereine<br />
hier die ideale Ergänzung finden. Nach Möglichkeit<br />
soll ein ebenerdiger Zugang nach Außen vorgesehen<br />
werden.<br />
Die Dreifachturnhalle soll durch einen elektrisch<br />
ausfahrbaren Trennvorhang in drei Hallenteile à 15<br />
m x 27 m Fläche teilbar sein, so dass drei Schulklassen<br />
oder Sportgruppen gleichzeitig die Halle<br />
nutzen können und alle drei Hallenteile auch bei der<br />
Teilung einzeln erreichbar sind.<br />
Für Wettkämpfe sind eingangsnah und möglichst<br />
platzsparend Tribünenplätze für 180 Personen vorzusehen.<br />
Angestrebt wird eine feste Tribüne über<br />
den funktional der Turnhalle zugeordneten Räumen<br />
(z.B. Geräteraum, Umkleiden, etc.). In der Turnhalle<br />
selbst sollen zusätzlich ca. 10 Zuschauerplätze für<br />
Rollstuhlfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen<br />
vorgesehen werden, die barrierefrei und auf<br />
kurzem Weg vom Foyer gut erreichbar sind, sofern<br />
die Tribüne vom Eingang her nur über eine Treppe<br />
erreicht wird.<br />
Die in der Turnhalle eingebauten Geräte sollten im<br />
Wand- und Deckenbereich montiert sein. Die im<br />
Deckenbereich montierten Geräte (z.B. Basketball-<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
anlage) sollen elektrisch auf Wunsch herunterfahr-<br />
und hochziehbar sein.<br />
In der Planung sollte eine gleichmäßig natürliche<br />
und blendfreie Belichtung im Tagbetrieb berücksichtigt<br />
werden. Auf eine gleichmäßige, energiesparende<br />
Beleuchtung wird Wert gelegt. Hinsichtlich<br />
der Wahl der Materialien und Oberflächen gilt<br />
der Raumakustik der Halle und dem Schallschutz<br />
zwischen parallel genutzten Hallenteilen besondere<br />
Aufmerksamkeit<br />
Geräteraum<br />
Als weitere Nebenräume sind für die parallele<br />
Nutzung aller Hallenteile ausreichend dimensionierter<br />
Geräteraume einschließlich eines Balllagers vorzusehen.<br />
Für jeden Hallenteil ist eine ausfahrbare<br />
Sprossenwand in die Geräteräume zu integrieren.<br />
Auch bei räumlicher Trennung in drei Hallenteile<br />
soll aus jedem Hallenteil ein Geräteraumdirekt<br />
zugänglich sein.<br />
Turnhallen-Nebenräume<br />
Im Bereich der Turnhalle soll auch ein Hausmeisterdienstraum,<br />
ein Rollstuhllager sowie ein eigener<br />
kleiner Umkleidebereich und Lagerraum für Reinigungskräfte<br />
vorgesehen werden.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
3.3.6. Außerunterrichtlicher Bereich<br />
Nebenräume<br />
Nebenräume dienen unterschiedlichen Funktionen.<br />
Sie sind funktional den Fachräumen zugeordnet.<br />
Hervorzuheben sind die Sammlungs- und Vorbereitungsräume<br />
für die Räume des Naturwissenschaftlichen<br />
Bereichs. Hier müssen alle Geräte für den<br />
Unterricht oder den Lehrerversuchsaufbau untergebracht<br />
werden z. T. in Schränken oder in Spezialschränken<br />
für Gifte und Chemikalien mit besonderen<br />
Abzügen. Lehrerarbeitsplätze für vorbereitende<br />
Experimente mit entsprechenden Waschbecken<br />
und Schutzvorrichtungen sind Bestandteil der Einrichtung.<br />
In jedem Raum ist ein internetfähiger<br />
Computerarbeitsplatz vorgesehen.<br />
Vorbereitungs- und Sammlungsräume im naturwissenschaftlichen<br />
Bereich haben eine Regelgröße<br />
von mindestens 80, maximal 120 m². Für Nebenräume<br />
im hauswirtschaftlichen, musischen, technischen<br />
Bereich ist von einer Größe von 20 m² auszugehen.<br />
In der Regel ist 2-3 Fachräumen jeweils<br />
ein Nebenraum zugeordnet. Auch für den Raum für<br />
neue Medien sowie für die beiden Mehrzweckräume<br />
sind Nebenräume von 20 m² vorzusehen.<br />
Schüleraufenthaltsraum<br />
Der Schüleraufenthaltsraum dient in erster Linie<br />
den Schüler/-innen der Oberstufe, kann aber auch<br />
multifunktional genutzt werden z. B. als Selbstlernraum,<br />
als Raum für die Schülerzeitung oder Schülermitverwaltung.<br />
Eine Ausstattung mit Stühlen und<br />
Tischen sowie mit einem internetfähigen Computeranschluss<br />
ist vorgesehen.<br />
Forum/Pädagogisches Zentrum<br />
Das Forum soll als Versammlungsraum der Schulgemeinschaft<br />
dienen. Eine Nutzung als öffentliche<br />
Versammlungsstätte ist nicht vorgesehen. Für grössere<br />
Versammlungen (> 400 Personen) wird die<br />
Aula des benachbarten Schulzentrums genutzt.<br />
Allerdings ist davon auszugehen, dass das Forum<br />
regelmäßig auch außerhalb der Schulzeiten ohne<br />
Durchwegung des Schulbereichs für Versammlun-<br />
gen genutzt wird. Es ist entsprechend vom Hauptzugang<br />
zum Schulgelände sowie von den Stellplätzen<br />
her gut auffindbar anzuordnen. Eine Kombination<br />
des Foyers mit dem Haupteingang ist nicht<br />
ausgeschlossen. Sofern die Allgemeinen Unterrichtsbereiche<br />
und Forum nicht über ein gemeinsames<br />
Foyer erreicht werden, ist dem Forum ein<br />
eigenes Foyer zuzuordnen. Ein kleiner Garderobenbereich<br />
ist wünschenswert.<br />
In der funktionalen Zuordnung des Forums werden<br />
über das vorgeschaltete Foyer Synergieeffekte<br />
zwischen Forum und Speiseraum des Ganztagsbereichs<br />
angestrebt. Die Möglichkeit, Versammlungen<br />
über die Vorbereitungsküche und Theke des Speisebereichs<br />
zu bewirten, ist erwünscht.<br />
Zwischen den Unterrichtsbereichen und dem Forum<br />
mit den diesem funktional zugeordneten Bereichen<br />
(Garderobe, Sanitäranlagen, eventuell auch Küche<br />
und Speiseraum) ist von einer abschließbaren,<br />
räumlichen Trennung auszugehen. Insgesamt soll<br />
darauf geachtet werden, dass von der Nutzung des<br />
Forums und des zugeordneten Foyers keine Schallimmissionen<br />
auf Unterrichtsbereiche ausgehen.<br />
Da das Forum für Veranstaltungen mit mehr als 200<br />
Personen genutzt wird, sind in der Planung Anforderungen<br />
der Verordnung über Bau und Betrieb<br />
von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBau<br />
VO vom 17.11.2009, Teil 1 Versammlungsstätten,<br />
zu beachten, siehe: http://www.mbv.nrw.de/<br />
Service/Downloads/Bauverwaltung/Sonderbauten/1<br />
-Sonderbau-SBauVO.pdf. Dies gilt insbesondere für<br />
die Flucht- und Rettungswege sowie die Dimensionierung<br />
der dem Forum zugeordneten WC-Anlage.<br />
Diese kann mit den geforderten Pausen-WC-Bereichen<br />
kombiniert werden.<br />
In der Regel wird der Raum mit einer Reihenbestuhlung<br />
genutzt. Ein kleiner Bühnenbereich soll mit<br />
mobilen Bühnenelementen aufgebaut werden können.<br />
Das Forum sollte mit Beschallungs-, Verdunklungsmöglichkeiten<br />
sowie Beleuchtungstechnik aus-<br />
27
28<br />
gestattet werden, mit dem der Bühnenbereich angesteuert<br />
werden kann. In funktionaler Beziehung<br />
zum Foyer sind ein Stuhl- und Bühnentechniklager<br />
sowie ein kleiner Regieraum in den Flächen des<br />
Forums zu integrieren.<br />
Selbstlernzentrum: Bibliothek/Mediathek<br />
An gut auffindbarer Stelle soll ein barrierefrei nutzbares<br />
Selbstlernzentrum umgesetzt werden, das<br />
sowohl von Schüler/-innen und Lehrenden genutzt<br />
wird. Die vorgesehene Schülerbibliothek und –mediathek<br />
kann hierzu mit der Lehrerbibliothek kombiniert<br />
werden. wobei eine räumliche Trennung der<br />
beiden Bereiche im Sinne der Anpassungsfähigkeit<br />
an zukünftige Entwicklungen gewährleistet sein<br />
sollte.<br />
Das Selbstlernzentrum soll so zugeschnitten sein,<br />
dass es in mehreren Zonen organisiert werden<br />
kann: Arbeitsbereiche mit mindestens 5 internetfähigen<br />
PC-Arbeitsplätzen, stillere Lern- und Lesebereiche,<br />
Regale für die zu verleihenden Bücher und<br />
Medien, eine Verschlusszone sowie der Ausleihebereich<br />
Diese wird über einen internetfähigen Ausleihterminal<br />
organisiert und verwaltet.<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
3.3.7. Ganztagsbereich<br />
Küche<br />
Die Küche soll als Cook & Chill-Küche ausgestattet<br />
werden. Neben Anlieferbereich und einem Lagerraum<br />
sind der (Vorbereitungs-) Küche die Essensausgabe,<br />
ein Büro für den Caterer, eine Personaltoilette<br />
sowie ein Müllraum mit direktem Außenzugang<br />
zugeordnet. Auf kurze Wege zwischen Küche,<br />
Müllraum und Müllcontainern wird Wert gelegt.<br />
Anliefer- und Entsorgungswege der Küche über<br />
Pausenhofflächen sind ebenso zu vermeiden wie<br />
die Anlieferung der Küche und Verbindungen zu<br />
Lagerflächen über einen Aufzug.<br />
Speiseraum<br />
Der Speiseraum ist mit ca. 240 m² für 200 Sitzplätze<br />
gleichzeitig auszulegen. an denen auch Freistunden<br />
verbracht werden können. Das Mittagessen<br />
erfolgt in zwei Schichten á 180 Essen. Küche<br />
und Ausgabetheke sollen auch einen Kioskbetrieb<br />
erlauben.<br />
Geprüft werden soll, ob der Speiseraum als offener<br />
Bereich gestaltet werden kann, der räumlich in geeigneter<br />
Weise und mit Blick auf eine Mehrfachnutzung<br />
in die multifunktionale Fläche des Foyer des<br />
Forums integriert wird, so dass über die Vorbereitungsküche<br />
auch Versammlungen im Foyer bewirtet<br />
werden können. Auf einen direkten, barrierefreien<br />
Ausgang ins Frei vom Speisebereich und aussenliegende<br />
Essplätze wird großen Wert gelegt.<br />
Vom Speisebereich aus sollen WC-Anlagen in ausreichender<br />
Größe auf kurzem Weg erreicht werden.<br />
Musik- und Aufenthaltsräume<br />
Spielräume, Musikräume und Aufenthaltsräume<br />
sind Bestandteil des Ganztagsbereichs, sie sollen<br />
zur sinnvollen (betreuten) Freizeitbeschäftigung und<br />
gleichzeitig als Ausweichräume für Differenzierungsunterricht<br />
(s. Unterrichts- und Differenzierungsräume)<br />
nutzbar sein. Dies wird möglichst mit flexiblen<br />
Ausstattungsgegenständen erreicht, die auf das<br />
noch zu erstellende pädagogische Konzept abzustimmen<br />
sind.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
3.3.8. Verwaltungsbereich<br />
Innere Schulverwaltung<br />
Den zentralen Verwaltungsbereich bildet die innere<br />
Schulverwaltung mit Büroräumen für Schulleitung,<br />
stellvertretende Schulleitung, das Sekretariat mit<br />
zwei Arbeitsplätzen, Stufenleitungen für Sek. I<br />
und Sek. II sowie einem Raum für ca. 10 Lehrerarbeitsplätze<br />
mit internetfähigen Computeranschlüssen.<br />
Sie ist eingangsnah und auch für Besucher<br />
gut und barrierefrei auffindbar anzuordnen.<br />
Diesem Bereich funktional zugeordnet sind Beratungsräume<br />
für Schüler- und Elterngespräche der<br />
Raum für die Berufsberatung sowie ein Raum für<br />
den/die Schulsozialarbeiter/in. Diese Räume sind<br />
jeweils mit einem kleinen Besprechungstisch sowie<br />
einem internetfähigen Computerarbeitsplatz und<br />
Regalen ausgestattet. Auch der vorgesehene Sanitätsraum<br />
ist Teil dieser Raumgruppe. Er wird mit<br />
einer Liege und Erste-Hilfe-Schränke ausgestattet.<br />
In funktionaler Nachbarschaft zum Sekretariat ist<br />
Kopierraum mit einem netzwerkfähigen Drucker<br />
vorzusehen. Außerdem sollte hier Papier gelagert<br />
werden können.<br />
Für das Aktenarchiv, ausgestattet mit Regalen und<br />
Schränken, in denen die Dokumente der Schule<br />
aufbewahrt werden, ist eine natürliche Belichtung<br />
nicht erforderlich. Es sollte vom inneren Verwaltungsbereich<br />
auf kurzem Wege erreicht werden<br />
können, wenn es nicht in diese Raumgruppe integriert<br />
wird.<br />
Lehrerbibliothek<br />
Angestrebt wird, die Lehrerbibliothek mit dem<br />
Selbstlernzentrum der <strong>Gesamtschule</strong> zu kombinieren.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lehrerbibliothek<br />
auch als eigenständiger Bereich genutzt<br />
werden kann. Die räumliche Anordnung soll kurze<br />
Wege zur Inneren Verwaltung und zu den Lehrerzimmern<br />
berücksichtigen. Die Lehrerbibliothek ist<br />
mit bis zu drei internetfähigen Computerarbeitsplätzen<br />
mit Fachliteratur und für die Vorbereitungsarbeiten<br />
von Unterricht ausgestattet.<br />
Lehrerzimmer<br />
Anstatt eines großen Lehrerzimmers sind drei kleinere<br />
vorgesehen und zwar zwei für die Teams der<br />
SEK1 und eines für die Lehrkräfte der SEK 2..<br />
Lehrerzimmer sind als Aufenthaltsraum und kleinere<br />
Konferenzräume vorzusehen. Größere Konferenzen<br />
werden im Forum oder in der Aula des<br />
benachbarten Schulzentrums abgehalten werden.<br />
Lehrerzimmer werden mit einer Teeküche mit<br />
Schränken für Geschirr, Mikrowellengerät, Kaffeemaschine<br />
ausgestattet. Die Zubereitung von Speisen<br />
ist nicht vorgesehen. Außerdem werden in jedem<br />
Lehrerzimmer individuell abschließbare Schrankfächer<br />
für das Eigentum von Lehrkräften eingebaut<br />
sowie Materialschränke und Regale.<br />
3.3.9. Verkehrsflächen<br />
Die Umsetzung des Pädagogischen Konzepts mit<br />
der jahrgangsweisen Gruppierung der Klassenzimmer<br />
sowie den jahrgangsübergreifenden Lehrinseln<br />
stellt besondere Anforderungen an die Qualität und<br />
Konzeption der Erschließung und Verkehrsflächen.<br />
Nach Möglichkeit sind auch die Verkehrsflächen<br />
natürlich zu belichten. Bei Arbeiten mit großen Gebäudetiefen<br />
oder Innen- und Lichthöfen soll der natürlichen<br />
Belichtung der innenliegenden Verkehrsflächen<br />
besondere Aufmerksamkeit gelten. Dies gilt<br />
im besonderen Maße für Erdgeschossbereiche.<br />
Für etwa ein Drittel der gesamten Schülerschaft sollen<br />
Schließfächer als Mietfächer für Ranzen und<br />
sonstiges Eigentum vorgesehen werden. Die Fächer<br />
sollen zur Vermeidung von Einbruchdiebstählen<br />
offen einsehbar in Flurzonen und Verkehrsflächen<br />
integriert werden Die Anordnung der geplanten<br />
Schließfächer an geeigneter Stelle im Bereich<br />
der Jahrgangsinseln kann berücksichtigt werden.<br />
Der Bedarf liegt bei 90-100 Schließfächern je Doppeljahrgang<br />
in der SEK 1 sowie bei 80-90 Schließfächern<br />
in der SEK 2.<br />
29
30<br />
3.3.10. Pausenhöfe<br />
Der Konzeption der Pausenhofflächen soll Teil<br />
eines architektonischen Ansatzes sein, der das gesamte<br />
Schulgrundstück umfasst.<br />
Für die Bemessung der Pausenhofflächen ist von<br />
5m²/je Schüler auszugehen. Die Pausenhofflächen<br />
sollen für die SEK I 4.200 m² sowie für die SEK II<br />
810 m² betragen. Pausenflächen können räumlich<br />
so gegliedert werden, dass eigene Pausenhofflächen<br />
für die Sekundarstufe 1 und die Sekundarstufe<br />
2 zur Verfügung stehen. Auch eine zusammenhängende<br />
Pausenhoffläche ist statthaft. Der<br />
Zugang zu den Pausenflächen soll zentral liegen<br />
und gut auffindbar sein. Pausenhöfe sollen über<br />
deren Hauptzugänge barrierefrei erreichbar sein.<br />
Die Pausenhofflächen sollen multifunktional sein<br />
und altersgerecht gestaltet werden. Sie sollen eine<br />
hohe Aufenthaltsqualität bieten. Sie sollen so angeordnet<br />
werden, dass sie den Schulbetrieb insbesondere<br />
im Erdgeschoss nicht beeinträchtigen.<br />
Pausenflächen sollen für die Pausenaufsicht überschaubar<br />
sein. Sie sollen als Spiel- und Bewegungsflächen<br />
genutzt werden können und gleichzeitig<br />
auch ruhigere Zonen und Rückzugbereiche<br />
umfassen. In jeden der beiden Pausenhofbereiche<br />
sollen 1 bis 2 Tischtennisplatten integriert werden.<br />
Der modellierte Grünbereich mit dem erhaltenswerten<br />
Baumbestand im nordwestlichen Bereich des<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks kann in die Gestaltung<br />
der Pausenhofflächen einbezogen werden. Pausenflächen<br />
können zumindest in Teilen auch als Rasen-/Wiesenflächen<br />
ausgebildet sein<br />
Dem Ganztagsbereich mit dem Speiseraum soll ein<br />
eigener Außenbereich zugeordnet werden, möglichst<br />
in Verbindung/Doppelnutzung mit dem Pausenhof<br />
der Sekundarstufe 1.<br />
Auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot. Dies<br />
führt in der Praxis dazu, dass Schüler/-innen vor<br />
allem der Oberstufe in den Pausen das Gelände<br />
zum Rauchen verlassen. Dieser Aspekt ist in der<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Neuordnung der Zugangssituation mit zu berücksichtigen.<br />
Falsche Anreize sind zu vermeiden.<br />
3.3.11. Außensportanlagen<br />
In der Entwicklung des Programms der Außensportanlagen<br />
für den Schulsport wurden mögliche<br />
Synergien mit dem benachbarten Schulzentrum mit<br />
berücksichtigt.<br />
Folgende Anlage für den Schulsport sollen auf dem<br />
zukünftigen Schulgelände, das heißt innerhalb des<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sgebiets mindestens vorgesehen werden:<br />
- 100m Laufbahn mit 4 Bahnen<br />
- Jogging-Parcours ca. 400m<br />
- Sprunggrube mit Anlauf<br />
- Hochsprunganlage mit Matte und Anlauf<br />
- 1 Kleinspielfeld 27 x 44 m, mit 2 parallelen<br />
Basketballfeldern (à 15 x 25 m)<br />
Darüber hinaus kann eine Kletterwand sowie ein<br />
Standort für ein/en zukünftigen Bewegungsparcours<br />
oder -feld mit verschiedenen Stationen (gleichzeitige<br />
Nutzung durch ca. 30 Personen), auch geeignet<br />
für Rollstuhlfahrer, in die Planung integriert<br />
werden.<br />
Von einer Anordnung des Kleinspielfelds und der<br />
Leichtathletikanlagen im Grünbereich mit dem erhaltenswerten<br />
Baumbestand im nordwestlichen Bereich<br />
des <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks ist abzusehen.<br />
Für die Lage und Anordnung dieser Anlagen sind<br />
folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />
- Sie sind in räumlicher Nähe zur Turnhalle anzuordnen.<br />
Deren Umkleiden und Garderoben werden<br />
auch für den Schulsport im Freien genutzt.<br />
- In die Dreifachturnhalle ist in räumlicher Nähe zu<br />
den Außensportangeboten ein Außensport-Geräteraum<br />
zu integrieren.<br />
- Es ist davon auszugehen, dass die Außensportangebote<br />
auch außerhalb der Schulzeiten, gegebenenfalls<br />
auch ohne die Nutzung der Um-
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
kleiden und Garderoben genutzt werden. Sie<br />
sind daher vom Zugangsbereich und den Stellplätzen<br />
her gut auffindbar und barrierefrei anzuordnen.<br />
Sie sollen so zugänglich sein, dass kein<br />
Durchgang durch das Schulgebäude oder die<br />
Turnhalle erforderlich ist.<br />
- Bei Außensportanlagen ist zudem die GUV SI<br />
8044 zu beachten: Auf folgende Anforderungen<br />
wird hinwegwiesen: Bodenbeläge sind ausreichend<br />
trittsicher zu gestalten, frei von Stolperstellen<br />
und größeren Unebenheiten. Auf eine<br />
ausreichende Wasserabführung insbesondere<br />
im Bereich versiegelter Flächen ist zu achten<br />
(Verschmutzung, Vermoosung und/oder Veralgung<br />
der Sportflächen).<br />
- Hinweise für eine mädchen- und frauengerechten<br />
Konzeption der Sportangebote finden<br />
sich in Unterlage 08 Planungshilfen.<br />
4. Planerische Vorgaben und technische<br />
Anforderungen<br />
4.1. Planungs- und Baurecht<br />
Planungsrechtliche Situation<br />
Für den größten Teil des <strong>Wettbewerb</strong>sgebietes gibt<br />
es keinen Bebauungsplan. Lediglich für die Flächen<br />
des bestehenden Schulzentrums westlich des Wirtschaftsweges<br />
„Auf dem Klee“ gibt es einen Bebauungsplan<br />
aus dem Jahre 1979 mit der Festsetzung<br />
„Fläche für Gemeinbedarf – Schulzentrum). Im Flächennutzungsplan<br />
wird der Bereich als Sonderbaufläche<br />
mit Zweckbestimmung „Medizinische Einrichtungen“<br />
dargestellt. Für die Errichtung der <strong>Gesamtschule</strong><br />
soll auf Grundlage des <strong>Wettbewerb</strong>sergebnisses<br />
das entsprechende Planungsrecht – Bebauungsplan<br />
und Änderung des Flächennutzungsplans<br />
- so schnell wie möglich geschaffen werden. Es<br />
sind also derzeit keine planungsrechtlichen Vorgaben<br />
zu berücksichtigen.<br />
Als städtebaulicher Orientierungsrahmen sollen folgende<br />
Besonderheiten des Standorts berücksichtigt<br />
werden:<br />
- die Umsetzung in den vergangenen Jahren<br />
von Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen auf dem<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück, die soweit möglich in<br />
das Bebauungskonzept zu integrieren sind;<br />
- die Nachbarschaft zum südwestlich angrenzenden<br />
Schulzentrum: FNP-Darstellung Sonderbaufläche<br />
„Schule“ und „Sporthalle“, im<br />
rechtskräftigen Bebauungsplan 034 vom<br />
23.12.1974 als Fläche für Gemeinbedarf mit<br />
Zweckbestimmung „Schulzentrum“ festgesetzt<br />
- die Lage am Stadtteilrand von Hermülheim<br />
- die Nachbarschaft zur nordöstlich, jenseits der<br />
Horbeller Straße liegenden landwirtschaftlichen<br />
Fläche, die im Landschaftsplan unter<br />
Landschaftsschutz steht<br />
- die Nachbarschaft zum südlich hinter der <strong>Sudetenstraße</strong><br />
gelegenen Wohngebiet aus den<br />
1960/70er Jahren.<br />
31
32<br />
Geschossigkeit<br />
Um möglichst wenig Grundfläche zu verbrauchen,<br />
ist das Gebäude möglichst 4-geschossig zu planen.<br />
Der <strong>Neubau</strong> soll zugleich 4 Geschosse nicht<br />
übersteigen.<br />
Mit Blick auf die beträchtliche Zahl der Kinder und<br />
Jugendlichen mit Behinderungen, die die neue<br />
inklusive <strong>Gesamtschule</strong> besuchen werden, gilt<br />
kurzen Wegen über die verschiedenen Geschosse<br />
im Gebäude besondere Aufmerksamkeit.<br />
Grundflächenzahl GRZ<br />
Hinsichtlich der Grundflächenzahl erfolgt keine<br />
Festlegung. Angestrebt wird allerdings, durch die<br />
Anordnung der Nutzungen in einem kompakten<br />
Baukörper einen hohen Umfang an Freiflächen zu<br />
erhalten.<br />
Abstandsflächen<br />
Bezüglich der Abstandflächen wird auf §6 der BauO<br />
NRW, gültiger Stand verwiesen.<br />
SBauVO, Teil 1 Versammlungsstätten<br />
Insbesondere das Forum der neuen <strong>Gesamtschule</strong><br />
Aula soll die Anforderungen gemäß Teil 1 Versammlungsstätten<br />
der SBauVO (Verordnung über Bau und<br />
Betrieb von Sonderbauten (vom 17.11.2009,<br />
http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauver<br />
waltung/Sonderbauten/1-Sonderbau-SBauVO.pdf)<br />
erfüllen.<br />
Dies gilt insbesondere für die Anzahl und die<br />
Bemessung der Flucht- und Rettungswege. Das<br />
Forum soll daher mindestens zwei möglichst weit<br />
auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge<br />
ins Freie oder zu Rettungswegen haben.<br />
Bei der Auslegung der Toilettenanlage wird auf § 12<br />
SBauVO (Teil 1) verwiesen. In der Nähe vorhandene<br />
Toiletten können angerechnet werden, wenn<br />
sie für die jeweiligen Nutzer zugänglich sind.<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Die Turnhalle mit einem Tribünenbereich für 180<br />
Personen wird nicht als Versammlungsstätte<br />
bewertet. Die Anzahl, Lage und Anordnung der<br />
Flucht und Rettungswege soll sich allerdings an<br />
den Anforderungen für Versammlungsstätten<br />
orientieren. Gleiches gilt für den Speiseraum des<br />
Gaztagsbereichs.<br />
4.2. Bauabschnitte und Gliederung<br />
Der <strong>Neubau</strong> der <strong>Gesamtschule</strong> wird bezogen, wenn<br />
der dritte Jahrgang eingeschult wird. Die Stadt<br />
<strong>Hürth</strong> beabsichtigt daher die Realisierung des<br />
Schulneubaus in zwei autonomen, zeitlich<br />
getrennten Bauabschnitten: Der <strong>Neubau</strong> ist somit<br />
so zu konzipieren, dass die Sekundarstufe 2<br />
zeitversetzt in einem zweiten Bauabschnitt<br />
umgesetzt werden kann, ohne dass dadurch<br />
erhebliche Mehrkosten, unvertretbare Belastungen<br />
durch die Baustellensituation oder funktionale<br />
Nachteile (z.B. weite Wege) entstehen.<br />
Alternativ werden die Realisierung in einem Bauabschnitt<br />
und die Nutzung des <strong>Neubau</strong>s in den<br />
ersten Jahren als Ausweichschule für andere<br />
Schulgebäude in <strong>Hürth</strong>, die bis 2020 einer baulichen<br />
Sanierung und Modernisierung unterzogen<br />
werden, erwogen. Die daraus abzuleitenden<br />
Anforderungen stimmen im Wesentlichen mit den<br />
Anforderungen an eine abschnittsweise<br />
Realisierung überein:<br />
Die Klassenräume des SEK 2 Bereichs, gegebenenfalls<br />
auch zusätzlich die Klassenräume der<br />
Doppeljahrgangsstufe 9 und 10 der SEK 1 sollen so<br />
angeordnet werden, dass sie als funktional eigenständige<br />
Bereiche genutzt werden können, solange<br />
die <strong>Gesamtschule</strong> sich im Aufbau befindet. Zugleich<br />
soll dadurch sichergestellt werden, dass der<br />
Schulneubau flexibel auf zukünftige Veränderungen<br />
der Schullandschaft, der Schulformen und der<br />
Anforderungen an den Unterricht reagieren kann.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
4.3. Verkehrliche Erschließung/ Stellplätze<br />
Äußere verkehrliche Erschließung<br />
Der geplante Standort der <strong>Gesamtschule</strong> (GS) befindet<br />
sich auf den Flächen nordwestlich angrenzend<br />
an die <strong>Sudetenstraße</strong> (L 183) mit ca. 7.800<br />
Fahrzeugen werktäglich und die Horbeller Straße (L<br />
92) mit ca. 8.500 Fahrzeugen werktäglich (Zählung<br />
2012). Beide Straßen sind Landesstraßen. Zuständig<br />
für diese Straßen ist der Landesbetrieb Straßen<br />
NRW mit Sitz in Euskirchen.<br />
Bei beiden Straßenabschnitten handelt es sich um<br />
sogenannte „Freie Strecken“, bei denen der LB<br />
hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung zu<br />
beteiligen ist. Es ist davon auszugehen, dass die<br />
Flächen östlich und nordöstlich des bestehenden<br />
Schulzentrums nicht über die Horbeller Straße angebunden<br />
werden. Im Bereich der <strong>Sudetenstraße</strong><br />
sind neue zusätzliche Anbindungen nur nach Abstimmung<br />
mit dem Landesbetrieb Straßen NRW<br />
möglich.<br />
Analog der Anbindung der westlich des <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks<br />
gelegenen Schulen (Gymnasium<br />
und Hauptschule) wird ein Anschluss des neuen<br />
Schulareals der <strong>Gesamtschule</strong> an einen schon vorhandenen<br />
Knotenpunkt der <strong>Sudetenstraße</strong>, nämlich<br />
gegenüber der Einmündung des Nordrings, angestrebt.<br />
Diese Einmündung ist ausreichend weit vom<br />
Knotenpunkt Horbeller Straße/<strong>Sudetenstraße</strong>/Lortzingstraße<br />
abgerückt. Die neue Erschließungsstraße<br />
ist geeignet, das Gesamtareal zwischen<br />
Horbeller Straße und dem bestehenden Schulzentrum<br />
in wirtschaftlicher Weise zu erschließen.<br />
Allerdings soll zunächst nur jener Teil der neuen<br />
Erschließungsstraße voll ausgebaut werden, der für<br />
die Erschließung des neuen Schulareals notwendig<br />
ist. Die daran anschließende Verbindung zum Geh-<br />
und Radweg nach Nordwesten erfolgt zunächst als<br />
Geh-/Rad- und Wirtschaftsweg.<br />
Entwurfsabhängig ist an geeigneter Stelle ist Wendekreis<br />
mit 25-30 m Durchmesser,- geeignet auch<br />
für Busse,- vorzusehen.<br />
Außerhalb des <strong>Wettbewerb</strong>s wird verkehrstechnisch<br />
geprüft, inwieweit bauliche Veränderungen<br />
des verkehrlichen Ausbaus und Gesamtstrassenprofils<br />
an der <strong>Sudetenstraße</strong> erforderlich sind.<br />
Dies gilt für die Flächen des Fahrzeugverkehrs<br />
durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und zusätzliche<br />
Abbiegeverkehre ebenso wie für die Nebenanlagen<br />
(Bürgersteig, Fahrradweg) auf der Nordseite<br />
der <strong>Sudetenstraße</strong>. Die dort vorhandenen Nebenanlagen<br />
erfüllen schon heute nicht mehr den gemäß<br />
Planungsrichtlinien geforderten Standard, insbesondere<br />
hinsichtlich der Breiten des Gehweges<br />
und des Radweges. Für den Zweck des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />
ist davon auszugehen, dass mindestens der<br />
Bürgersteig, eventuell auch der Radweg zukünftig<br />
nordseitig der Baumreihe entlang der <strong>Sudetenstraße</strong><br />
verläuft.<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Geprüft wird zudem, ob außerhalb des <strong>Wettbewerb</strong>s,<br />
ob zusätzlicher ÖPNV zukünftig die Schule<br />
erschließen soll. Außer der Regionalbuslinie 710<br />
(Frechen Rathaus > Gleuel > Stotz-heim > <strong>Hürth</strong>-<br />
Mitte (ZOB)) mit einem relativ geringen Fahrtenangebot<br />
und einer eher untergeordneten Relation gibt<br />
es zusätzlich keine näher gelegene ÖPNV-Anbindung.<br />
Die nächste stärker frequentierte Bushaltestelle<br />
ist die Haltestelle „Deutscher Ring“ in ca.<br />
500m Entfernung.<br />
Für den Zweck des <strong>Wettbewerb</strong>s kann von einer<br />
Verlängerung der bestehenden ÖPNV-Bushaltestelle<br />
„Komturring“ vor dem Parkplatz des Schulzentrums<br />
um eine Buslänge (ca. 15-18 m) Richtung<br />
Osten ausgegangen werden.<br />
Stellplatzanlagen<br />
Die Stellplatzanlagen der neuen <strong>Gesamtschule</strong> sind<br />
von der neuen Stichstraße aus zu erschließen. Dies<br />
gilt auch für die Motorroller- und Fahrradabstellplätze.<br />
Hinsichtlich Lage und Anordnung ist sicherzustellen,<br />
dass insbesondere bei Schulende längere<br />
Rückstaus in den Parkplatz mit kreuzenden Verkehren<br />
(Fahrräder/Fußgänger) vermieden werden.<br />
33
34<br />
Insgesamt sind Stellplätze in folgendem Umfang<br />
nachzuweisen:<br />
- 70 Pkw Stellplätze, davon 7 Behindertenstellplätze<br />
- 20 Motorrollerstellplätze<br />
- 600 Fahrradstellplätze<br />
Der heute im <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet liegende Pkw-<br />
Parkplatz mit 56 öffentlichen Stellplätzen muss<br />
nicht unbedingt erhalten bleiben. Sofern der Parkplatz<br />
entwurfsbedingt anderweitig für den <strong>Neubau</strong><br />
oder Außenbereiche der neuen <strong>Gesamtschule</strong> beansprucht<br />
wird, ist Ersatz mindestens in gleicher<br />
Anzahl an verkehrsgünstiger Lage auf dem <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück<br />
außerhalb des neuen Schulgeländes<br />
in die Planung zu integrieren.<br />
Für die Größe der Pkw-Stellplätze soll von einer Mindestbreite<br />
von 2,50 m ausgegangen werden.<br />
Die Stellplätze sollen möglichst flächensparend den<br />
Erschließungswegen zugeordnet werden. Der Anteil<br />
der versiegelten Flächen soll minimiert werden.<br />
Elternhaltestelle<br />
Der Bring- und Holverkehr kann in der neuen Erschließungsstraße<br />
abgewickelt werden. Hierzu wird<br />
in Fahrtrichtung <strong>Sudetenstraße</strong> eine Elternhaltestelle<br />
eingerichtet. Die entsprechende „Kiss & Ride“-<br />
Haltebucht ist in Ihrer Länge mit 54 m Standfläche<br />
so bemessen, dass sie als Warte- und Einsteigeplatz<br />
für bis zu 3 Busse (z.B. bei Klassenfahrten<br />
der <strong>Gesamtschule</strong> und des Schulzentrums) genutzt<br />
werden kann.<br />
Hinsichtlich ihrer Lage ist zu berücksichtigen, dass<br />
die neue Straße zunächst nur soweit in voller Breite<br />
ausgebaut wird, wie dies für den Bau und die Erschließung<br />
der Schule erforderlich ist.<br />
Radverkehr<br />
Über 50% der Schüler der drei Schulen werden im<br />
Regelfall das Fahrrad für den Schulweg nutzen, das<br />
heißt um die 1.300 Schüler/-innen und Lehrende<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
gleichzeitig. Die weitere Förderung des Radverkehrs<br />
hat zudem in <strong>Hürth</strong> einen hohen Stellenwert.<br />
Der Anordnung und einer ausreichenden Dimensionierung<br />
der Radwege gilt daher besonderes<br />
Augenmerk<br />
Der bestehende Geh- und Radweg von und zum<br />
bestehenden Schulzentrum, der das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />
mittig in Nord-Süd-Richtung quert, soll zukünftig<br />
entlang der westlichen Begrenzung des<br />
Schulgeländes der neuen <strong>Gesamtschule</strong> geführt<br />
werden, zwischen den beiden Schulgeländen. Im<br />
Bereich der Erschließungsstichstraße wird der Radverkehr<br />
auf der Fahrbahn der neuen Erschließungsstraße<br />
geführt.<br />
Verkehrssicherheit<br />
Über die beiden Zufahrten an der <strong>Sudetenstraße</strong><br />
gegenüber Nordring und Komturring werden zukünftig<br />
morgens innerhalb einer Stunde bis zu<br />
2.000 Schülerinnen und Schüler sowie um die 200<br />
Lehrerinnen und Lehrer auf die beiden Schulgelände<br />
strömen - die meisten mit dem Fahrrad, viele zu<br />
Fuß und eine beträchtliche Anzahl mit dem Auto.<br />
Der Verkehrssicherheit am Zugang zum Schulgelände,<br />
der Lenkung der einzelnen Ströme und der<br />
Wegeführung gilt daher im Zuge der Neuordnung<br />
des Zugangsbereichs besondere Aufmerksamkeit.<br />
Im Rahmen der Vorprüfung wird dokumentiert, inwiefern<br />
es den Verfassern gelingt eine möglichst<br />
kreuzungsfreie Konzeption anzubieten.<br />
Anlieferung und Abfallentsorgung<br />
Die Anlieferung der <strong>Gesamtschule</strong> und die Abfallentsorgung<br />
erfolgt ausschließlich über die neue<br />
Erschließungsstraße. Für die Belieferung von Küche<br />
und Mensa durch den Caterer ist auf eine einfache<br />
und kurze Zufahrtsmöglichkeit des Transporters<br />
zu achten. Die Zufahrt ist so anzuordnen, dass<br />
mit der Anlieferung keine Störung des Schulbetriebs<br />
einhergeht. Die Zufahrt soll von den Pausenhofflächen<br />
getrennt sein. Im Bereich der Anlieferung<br />
werden auch die Container der Müllentsorgung<br />
angeordnet.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Müllentsorgung<br />
Lage und Anordnung des Müllraums im Bereich der<br />
Küche und der Müllcontainerstellplätze sollen so<br />
erfolgen, dass sie von der Erschließungsstraße<br />
direkt oder auf kurzem Weg erreicht werden<br />
können. Für den Zweck des <strong>Wettbewerb</strong>s ist ein<br />
umfriedeter Müllcontainerstellplatz mit einer Stellfläche<br />
für 10 Rollcontainer à 1.100 l. nachzuweisen.<br />
4.4. Barrierefreiheit/ Inklusion<br />
Belange der Inklusion und die Integration von Schülerinnen<br />
und Schülern mit Behinderungen bilden<br />
einen wichtigen Baustein des pädagogischen Konzepts<br />
der <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>. Die <strong>Neubau</strong>maßnahmen<br />
sowie die Gestaltung des Freiraums sind<br />
nach Anforderung der BauO NRW § 55 in allen<br />
Funktionen barrierefrei zu gestalten.<br />
Eine barrierefreie Erreichbarkeit, bedeutet die Nutzbarkeit<br />
ohne fremde Hilfe. Die Anforderungen an<br />
die Barrierefreiheit beziehen sich auf die Schüler,<br />
Eltern, Besucher der Schule und der Sporthalle.<br />
Alle Übergänge auch im Außenbereich sollen barrierefrei<br />
gestaltet sein. Orientierung bieten die Anforderungen<br />
der DIN 18014 Teil 1 (innen) und Teil 2<br />
(Außen). Es wird zudem auf die besonderen Anforderungen<br />
an die Behindertengerechtigkeit in der<br />
Schulbau- und in der Sonderbaurichtlinie sowie im<br />
Sportstättenbau hingewiesen.<br />
4.5. Brandschutz<br />
Im Zuge der Vorprüfung werden auch brandschutzrechtliche<br />
Anforderungen betrachtet.<br />
Feuerwehrzufahrten sind für alle Gebäude sicherzustellen.<br />
Jeder Gebäudeteil soll von Rettungsfahrzeugen<br />
unmittelbar angefahren werden können. Dazu<br />
wird auf §5 BauO NRW, die vorgeschriebenen<br />
Mindestbreiten und -höhen für Durchfahrten sowie<br />
auf notwendige Aufstellflächen im Brandfall verwiesen.<br />
Kein Teil von Gebäuden soll mehr als 50 m<br />
von einer für Feuerwehrfahrzeuge erreichbaren Stelle<br />
entfernt liegen. Darüber hinaus wird auf folgende<br />
Brandschutzanforderungen hingewiesen:<br />
- Für jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss<br />
mit einem Aufenthaltsraum sind zwei Rettungswege<br />
vorzusehen. Sie dürfen innerhalb eines<br />
Geschosses über einen gemeinsamen notwendigen<br />
Flur führen.<br />
- Notwendige Treppenräume und Flure sind gemäß<br />
Schulbaurichtlinie/ § 37 (5) BauO NRW zu<br />
dimensionieren. Sie sollen über einen notwendigen<br />
Ausgang direkt ins Freie führen<br />
- Für Versammlungsbereiche (insb. Forum) sowie<br />
für den Speiseraum und die Tribüne der<br />
Sporthalle ist von einer verbindlichen Re-tungsweglänge<br />
von 30m auszugehen. Hier gilt: Werden<br />
Versammlungsräume von Fluren oder Foyers<br />
brandschutztechnisch getrennt, kann erleichternd<br />
jeweils für Versammlungsraum und<br />
Flur/Foyer das Maß von 30m angesetzt werden.<br />
Der Konzeption der Flucht- und Rettungswege<br />
gilt insbesondere bei unterirdischen Turnhallen<br />
besondere Aufmerksamkeit.<br />
- Hallen müssen zur Unterstützung der Brandbekämpfung<br />
entraucht werden können.<br />
- Anforderungen zur Verhinderung des Brandüberschlags<br />
sollen beachtet werden, an Gebäudeabschlusswände,<br />
im 3 m-Bereich von Innenecken,<br />
bei Dächern von niedrigen Anbauten<br />
im 5 m-Bereich sowie bei der Abschottung<br />
von Treppenräumen und Nutzungseinheiten.<br />
- Sofern stockwerkübergreifende Luft- oder Treppenräume<br />
vorgesehen werden, gilt den Anforderungen<br />
an den Brandschutz hohe Aufmerksamkeit.<br />
In diesem Fall sind für alle Räume in<br />
den Geschossen Rettungswege in einer Entfernung<br />
36<br />
4.6. Energetische Anforderungen<br />
Energiestandard<br />
Das neue Schulgebäude soll Anforderungen an den<br />
KfW 70 Standard erfüllen. Der Jahreswärmebedarf<br />
und weitere charakteristische Verbrauchswerte sollen<br />
somit mindestens 30% unter der geltenden Fassung<br />
der ENEV liegen. Für den Zweck des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />
ist davon auszugehen dass die maßgeblichen<br />
Kennwerte der geltenden Fassung der<br />
ENEV (2009) im kommenden Jahr um ca 30%<br />
verschärft werden.<br />
Das neue Gebäude soll somit die geltenden Kennwerte<br />
der ENEV 2009 um mindestens 50% unterschreiten.<br />
Eine kompakte Gebäudeform – geringes<br />
Verhältnis von Volumen zu Oberfläche- in Verbindung<br />
mit geeigneten Bauteilqualitäten der Gebäudehülle<br />
kann wesentlich zur Erreichung dieses<br />
Standards beitragen.<br />
Bei Gebäudetypen mit Innenhöfen oder Lichthöfen,<br />
ist zur besseren Beurteilung der Arbeiten darzustellen,<br />
ob die Hofbereiche innerhalb oder außerhalb<br />
der wärmeumfassenden Gebäudehülle liegen.<br />
Im Rahmen der Erläuterung des energetischen und<br />
gebäudetechnischen Lösungsansatzes sind allfällige<br />
klimatechnischen Funktionen bzw. die entsprechenden<br />
Auswirkungen dieser Bereiche zu<br />
skizzieren.<br />
Wärmeversorgung<br />
Laut dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien<br />
im Wärmebereich (EEWärmeG) sind Eigentümer<br />
von Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr<br />
als 50 m², die neu errichtet werden, verpflichtet, den<br />
Wärmeenergiebedarf des Gebäudes um mind. 15%<br />
aus regenerativen Energien zu decken.<br />
Diese Pflicht entfällt, wenn die bezogene Wärme, in<br />
diesem Fall die Fernwärme, aus hocheffizienten<br />
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gemäß Richtlinie<br />
2004/8/EG stammt. Die zwingende Deckung des<br />
anteiligen Wärmeenergiebedarfs mit regenerativen<br />
Energien würde entfallen, sofern der Schulneubau<br />
an das Fernwärmenetz im Versorgungsgebiet <strong>Hürth</strong><br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
angeschlossen wird. Der für die Fernwärme der<br />
Stadt <strong>Hürth</strong> erreichte Primärenergiefaktor gem. DIN<br />
V 4701-10 von f PE, WV = 0,306 entspricht den EU-<br />
Hocheffizienzkriterien gem. Richtlinie 2004/8/ EG.<br />
Der Fernwärmetrasse liegt in der <strong>Sudetenstraße</strong> so<br />
dass auf kurzem Wege auch ein Anschluss des<br />
neuen Schulgebäudes und die Erschließung der<br />
Entwicklungsflächen entlang der neuen Stichstraße<br />
realisiert werden kann. Für die neue <strong>Gesamtschule</strong><br />
bedeutet dies, dass von einer Wärmeversorgung<br />
mit Fernwärme ausgegangen werden soll.<br />
Sofern auf einen Fernwärmeanschluss verzichtet<br />
werden soll, sind die geforderten Anlagen zur Dekkung<br />
des Wärmeenergiebedarfs aus regenerativen<br />
Energien in geeigneter Form auch auf den Plänen<br />
darzustellen. Solaranlagen sind architektonisch zu<br />
integrieren. Insbesondere für Dachflächen ist die<br />
Bestückung mit Photovoltaik- und/oder Solarthermiepaneelen<br />
in die Planungsüberlegungen und die<br />
statische Auslegung der obersten Geschossdecken<br />
mit einzubeziehen<br />
Die Stadt <strong>Hürth</strong> wird parallel zum <strong>Wettbewerb</strong><br />
prüfen, ob für die Wäremversorgung ein Blockheizkraftwerk<br />
z.B. mit Einspeisung ins Fernwärmenetz<br />
und Mitversorgng des benachbarten Schulzentrums<br />
als PP-Projekt zu realisieren ist.<br />
Bauteil-Qualitäten:<br />
Bereits im Zuge der <strong>Wettbewerb</strong>sbearbeitung ist<br />
von geeigneten Bauteilqualitäten auszugehen. Für<br />
die Wärme übertragende Gebäudehülle ist von U-<br />
Werten auszugehen, mit denen die energetischen<br />
Anforderungen einer 50% Unterschreitung der<br />
geltenden ENEV 2009 erfüllt werden können. Dies<br />
gilt für massive Fassadenteile, verglaste Fassadenflächen<br />
sowie für das Dach.<br />
Passive solare Gewinne<br />
Erfahrungen aus in einem hohen Energiestandard<br />
realisierten Schulen zeigen, dass die Zahl der Tage<br />
mit einem Bedarf zur Kühlung die Tage mit einem<br />
Heizbedarf übersteigen. Ausschlaggebend hierfür<br />
sind die Schüler/-innen und Lehrer/-innen, die mit-
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
heizen. Die Belegungsdichte im Unterrichtsbereich<br />
von ca. 1 Person je 2 m² Klassenraumfläche, von 1<br />
Person je m² Nutzfläche im Speiseraum sowie von<br />
2 Personen je m² bei schulischen Veranstaltungen<br />
im Forum bedeuten während der Nutzungszeit beträchtliche<br />
interne Wärmequellen in geschlossenen<br />
Räumen. Dies ist im energetischen Lösungsansatz<br />
zu berücksichtigen. Passive solare Gewinne werden<br />
daher vor allem in der Heizperiode angestrebt.<br />
Schutz vor sommerlicher Überhitzung<br />
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz vor<br />
sommerlicher Überhitzung. In Südrichtung soll der<br />
Verglasungsanteil der Gebäudehülle von 70% nicht<br />
überschritten werden. Verglaste Flächen in S-/W-<br />
/O-Orientierung sind mit einem (gegebenenfalls<br />
temporären) außenliegenden Sonnenschutz auszustatten.<br />
Auf eine architektonische Integration sowie<br />
auf eine robuste, wartungsarme wirtschaftliche Lösung<br />
wird Wert gelegt. Die Verschattung durch bestehendes<br />
oder neues Grün soll mit berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die Nutzung des Grundwassers für klimatechnische<br />
Zwecke ebenso wie die Umsetzung geothermischer<br />
Konzepte erfordern eine wasserrechtliche<br />
Genehmigung, sind aber statthaft. Eine aktive<br />
Kühlung über die Lüftung/Klimaanlage ist ausgeschlossen.<br />
4.7. Gebäudetechnische Anforderungen<br />
Warmwasser<br />
Es ist davon auszugehen, dass ein Warmwasseranschluss<br />
nur für die Küche und für die Duschanlagen<br />
der Turnhalle realisiert wird. Klassenzimmer<br />
und Unterrichtsräume werden mit einem Wasseranschluss<br />
ohne Warmwasser ausgestattet.<br />
Lüftung und Lufthygiene in Schulen<br />
Der Lufthygiene in Schulen gilt seit Einführung der<br />
Energieeinsparverordnung besondere Beachtung.<br />
Mit der Umsetzung von Schulgebäuden mit einem<br />
hohen Energiestandard kommen neue Herausforderungen<br />
auf alle Beteiligten bei der Planung zu.<br />
Um die energetischen Vorgaben zu erfüllen, werden<br />
Gebäudehülle und Fenster bewusst luftdichter<br />
gemacht. Die Kehrseite kann bei unzureichender<br />
Lüftung eine Anreicherung von chemischen und<br />
biologischen Stoffen in der Raumluft sein. Zudem<br />
reagieren Kinder empfindlicher auf Schadstoffe als<br />
Erwachsene.<br />
Luftverunreinigungen in Innenräumen von Schulen<br />
stellen ein hygienisches Problem dar. Die Innenraumbelastungen<br />
können auf unterschiedliche Ursachen<br />
zurückzuführen sein, wie bauliche Mängel,<br />
Fehler in der Lüftungstechnik, Feinstaubbelastungen,<br />
unsachgemäßes Lüftungsverhalten, Ausdünstungen<br />
aus Baustoffen und Einrichtungsgegenständen<br />
oder die Verwendung bestimmter Reinigungsprodukte,<br />
die chemische Stoffe in die Raumluft<br />
abgeben. Auch mikrobielle Probleme (Schimmelbefall)<br />
spielen in Schulgebäuden eine Rolle.<br />
Aus diesem Grund soll einerseits auf bauökologische<br />
Materialien in den Klassenzimmern geachtet<br />
werden. Andererseits sind ein regelmäßiger Luftaustausch<br />
und eine dauerhaft niedrige Kohlendioxidkonzentration<br />
(CO2) entscheidend für das Wohlbefinden<br />
und die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit<br />
der Nutzer. Für die Festlegung der Luftwechselraten<br />
ist davon auszugehen, dass eine<br />
CO2-Konzentration von 1000 ppm/m³ in Räumen,<br />
die für den Unterricht genutzt werden, im Mittel der<br />
Nutzung nicht dauerhaft überschritten werden.<br />
37
38<br />
Mit Blick auf den umzusetzenden Energiestandard<br />
wird daher davon ausgegangen, dass die Anforderungen<br />
an die Luftqualität in Verbindung mit den<br />
energetischen Vorgaben nur durch eine kontrollierte<br />
Lüftung zu erreichen ist. Aufenthaltsräume sollen<br />
gleichwohl natürlich belüftet werden können und<br />
Fenster leicht zu öffnen sein.<br />
Mit Blick auf die Verkehrsbelastungen auf der Horbeller<br />
Straße und der <strong>Sudetenstraße</strong> im Nahbereich<br />
der Ost- und Südgrenze des Planungsgebiets wird<br />
auf den Konflikt zwischen natürlichen Lüftungs- und<br />
Lärmschutzbedürfnissen für dahin orientierte Räume<br />
hingewiesen.<br />
Besonderes Augenmerk gilt aufgrund der Auswirkungen<br />
einer kontrollierten Lüftung auf die Luftfeuchtigkeit<br />
und die CO2-Konzentration den Luftwechselraten<br />
in der Heizperiode. Luftfeuchtigkeitswerte<br />
von 30% sollten nicht unterschritten werden.<br />
Belichtung und Beleuchtung<br />
Eine ausreichende Beleuchtung durch Tageslicht<br />
und ergänzend durch künstliches Licht soll zu jeder<br />
Tageszeit und zu jeder Jahreszeit gewährleistet<br />
sein. Die Raumtiefe soll deshalb nicht mehr als das<br />
zwei bis dreifache der Raumhöhe betragen. Das<br />
Lichtreflexionsvermögen der Bauteilflächen (helle<br />
Farben an Wänden und Decken) sollte möglichst<br />
hoch sein.<br />
Auch Flurbereiche sollen mindestens teilweise<br />
durch Tageslicht belichtet sein. Insgesamt soll der<br />
Energieaufwand für Beleuchtung minimiert werden.<br />
Hierzu soll unter Kosten/Nutzen-Aspekten auch der<br />
Einsatz von besonders energiesparenden Leuchtmitteln<br />
geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit<br />
gilt der natürlichen Belichtung von Erdgeschossflächen,<br />
insbesondere bei großen Gebäudetiefen.<br />
Im Bereich der Turnhalle und im Forum gilt es die<br />
nutzungsspezifischen Anforderungen an die Beleuchtung<br />
zu beachten.<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
Schallschutz und Raumakustik<br />
Ein wirksamer baulicher Schallschutz soll Geräuschübertragungen<br />
hin zu Nachbarräumen, Fluren etc.<br />
verhindern. Die Qualität der Raumakustik hat sich<br />
zudem als wichtiger Teilaspekt der Inklusion erwiesen.<br />
Auf geringe Nachhallzeiten in den Klassenzimmern<br />
zur besseren Sprachverständlichkeit wird<br />
Wert gelegt. Die Vorgaben der DIN 18041 2004/<br />
2005 - Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen<br />
- sollen um 20% unterschritten werden. Besondere<br />
Aufmerksamkeit gilt auch der Raumakustik<br />
in der neuen Dreifachturnhalle.<br />
EDV Infrastruktur<br />
Es ist davon auszugehen, dass computergestütztes<br />
Lernen in Zukunft der Regelfall ist. Die Nutzung von<br />
Computern im Unterricht seitens der Lehrenden wie<br />
von Schülerinnen und Schülern wird zukünftig zum<br />
Schulalltag gehören. Dies gilt auch für die Bearbeitung<br />
von Schulaufgaben. In Gestalt digitaler und<br />
berührungssensibler Wandtafeln eröffnen sich derzeit<br />
Lehrenden neue Möglichkeiten, die derzeit<br />
schrittweise Eingang in Schule und Fachunterricht<br />
finden.<br />
Die aus entsprechenden Entwicklungen abzuleitenden<br />
Anforderungen sollen in der Auslegung der<br />
EDV-Infrastruktur und -anschlüsse so berücksichtigt<br />
werden, dass spätere Nachrüstungen und<br />
Leitungsverlegungen vermieden werden:<br />
Die verstärkte Einbindung digitaler Bildschirme haben<br />
zudem Auswirkungen auf die Lage und Orientierung<br />
unterschiedlicher Nutzungsbereiche. Mit<br />
Blick auf die Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
von bildschirmgestützten Lern- und Lehrsituationen<br />
durch Sonneneinwirkung wird auf die unterschiedlichen<br />
Nutzungszeiten von Unterrichts- und Übermittagsbetreuung<br />
hingewiesen.<br />
Leitungstrassen / technische Erschließung<br />
Alle wesentlichen Leitungstrassen einschließlich<br />
der Fernwärmeversorgung liegen in der <strong>Sudetenstraße</strong>.
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung<br />
4.8. Wirtschaftlichkeit<br />
Die Wirtschaftlichkeit des städtebaulichen und des<br />
architektonischen Konzepts sind ein wesentlicher<br />
Bestandteil der Beurteilungskriterien.<br />
Es wird einerseits darauf hingewiesen, dass die<br />
Realisierungskosten des Bauvorhabens gedeckelt<br />
sind. In der Entwicklung der Baukonzeption und in<br />
der Materialwahl soll andererseits nicht nur auf die<br />
Wirtschaftlichkeit in der Erstellung der <strong>Neubau</strong>ten<br />
geachtet werden. Gesucht wird ein Gebäude, das<br />
auch hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit in Pflege<br />
und Unterhalt vorbildlich ist.<br />
Besonderes Augenmerk der Jury gilt somit der Gesamtwirtschaftlichkeit<br />
der vorgeschlagenen Lösung.<br />
Folgende Aspekte fließen in diese Betrachtung ein:<br />
- wesentliche Flächenkennwerte,<br />
- die Einschätzung der Erstellungs- und Unterhaltskosten<br />
des Bauvorhabens auf Grundlage<br />
der Flächenkennwerte und unter Berücksichtigung<br />
der besonderen Bauteile,<br />
- die Einschätzung der Energiekosten und des<br />
Reinigungsaufwands als wesentliche Aspekte<br />
der Wirtschaftlichkeit im Betrieb über ihren<br />
gesamten Lebenszyklus sowie<br />
- die Einschätzung der Werthaltigkeit der Gebäudestruktur<br />
und ihrer Materialisierung über<br />
ihren gesamten Lebenszyklus.<br />
4.9. Baustoffe und ökologische Aspekte<br />
Insgesamt wird Wert auf die Verwendung gesundheitlich<br />
unbedenklicher und ökologisch günstiger<br />
Baumaterialien und -konstruktionen gelegt. Die umweltrelevanten<br />
Auswirkungen („ökologischer Fußabdruck“)<br />
der Beschaffung und der Herstellung der<br />
für das Gebäude notwendigen Materialien und Systeme,<br />
im Betrieb, bei späteren Modernisierungen<br />
und beim Rückbau sollen bereits in die Bearbeitung<br />
der <strong>Wettbewerb</strong>saufgabe einfließen. Auf folgende<br />
Aspekte wird hingewiesen:<br />
Baustoffe<br />
Baustoffe belasten die Umwelt bei ihrer Herstellung<br />
und Verarbeitung auf der Baustelle (Graue Energie).<br />
Mit einer kompakten Gebäudeform sowie Baustoffen<br />
mit geringer Umweltrelevanz sind Einsparungen<br />
an Grauer Energie möglich. Umweltbelastende<br />
Schadstoffe sollen weitgehend vermieden<br />
werden.<br />
Rückbau<br />
Gebäude haben oft klar absehbare Lebenszyklen,<br />
die nach heutigem Stand der Technik und des Wissens<br />
bereits bei der Erstellung in eine ganzheitliche<br />
Betrachtung mit einbezogen werden können. So ist<br />
die Wiederverwertung von Baustoffen beim Rückbau<br />
von Gebäuden weitgehend von ihrer Rückbaueignung<br />
abhängig: von der Trennbarkeit der Systeme,<br />
Komponenten und Materialien. Sie ist sowohl<br />
in der gebäude-technischen Konzeption als auch in<br />
der Materialwahl zu beachten.<br />
Gewässer- und Hochwasserschutz<br />
Flachdächer sollen begrünt werden, um den Regenwasserabfluss<br />
zu verzögern und zu vermindern.<br />
Dies gilt auch für Flachdächer, die durch technische<br />
Anlagen genutzt werden (z.B. Photovoltaikanlagen).<br />
Dachabwässer sollen auf dem Schulgelände über<br />
belebte Bodenschichten versickert werden. Der<br />
Umfang der versiegelten Flächen soll minimiert<br />
werden.<br />
Eine Hochwassergefährdung des Schulgeländes<br />
liegt nicht vor.<br />
39
40<br />
5. Vorschriften, Normen und Anlagen<br />
Auf folgende Allgemeinen Vorschriften und Normen<br />
wird hingewiesen. Sie bieten einen Fundus<br />
relevanter Planungshinweise:<br />
- BauO NRW, letzter Stand<br />
- BauGB<br />
- BNatSchG<br />
- LGNW (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen)<br />
- Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“<br />
- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen<br />
an Schulen (Schulbaurichtlinie – SchulBauR)<br />
vom 5.11.2010 und die Erläuterungen in der<br />
Anlage,<br />
http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bau<br />
verwaltung/schulen/SchulBauR_Homepage_20<br />
11.pdf,<br />
- Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten,<br />
Teil 1 Versammlungsstätten (Sonderbauverordnung<br />
– SBauVO) vom 17.11.2009,<br />
http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bau<br />
verwaltung/Sonderbauten/1-Sonderbau-<br />
SBauVO.pdf,<br />
- Sicherheit im Schulbau (DIN 58125)<br />
- Hygiene im Schulbau (DIN 18031)<br />
<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />
Auslobung