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Wettbewerb Neubau Gesamtschule Hürth, Sudetenstraße

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Begrenzter, anonymer Realisierungswettbewerb nach VOF 2009 und RAW 2004<br />

September 2012


2<br />

Auslobungsbroschüre<br />

Ausloberin<br />

Stadt <strong>Hürth</strong><br />

Fachbereich IV, Planen, Bauen, Umwelt<br />

Friedrich-Ebert-Straße 40<br />

50354 <strong>Hürth</strong><br />

Ansprechpersonen<br />

Guido Scheufgen, Hauptamt, gscheufgen@huerth.de<br />

Raimund Behncke, Gebäudemanagement<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung<br />

neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung<br />

Bismarckstr. 60<br />

50672 Köln, Deutschland<br />

Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA<br />

Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIA<br />

info@neubighubacher.de<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Sudetenstraße</strong> in <strong>Hürth</strong><br />

Begrenzter, anonymer Realisierungswettbewerb nach VOF 2009 und RAW 2004<br />

Inhalt<br />

Teil I | Formaler Teil<br />

1. Bauherr, Ausloberin 5<br />

2. <strong>Wettbewerb</strong>smanagement 5<br />

3. <strong>Wettbewerb</strong>sart 5<br />

4. Kurzdarstellung des Vorhabens 5<br />

5. <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer 6<br />

6. <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen 8<br />

7. Rückfragen 8<br />

8. Geforderte Leistungen 8<br />

9. Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten 10<br />

10. Abgabetermine 10<br />

11. Vorprüfung 10<br />

12. Preisgericht 10<br />

13. Beurteilungskriterien 11<br />

14. <strong>Wettbewerb</strong>ssumme und Preise 11<br />

15. Zuschlag und weitere Beauftragung 11<br />

16. Bekanntgabe des Ergebnisse, Ausstellung der Arbeiten 12<br />

17. Eigentum und Urheberrecht 13<br />

18. Haftung und Rückgabe 13<br />

19. Terminübersicht 13<br />

20. Vergabeprüfstelle 13<br />

3


4<br />

Teil 2 | Planungsaufgabe<br />

1. Anlass und Ziele<br />

1.1. Ausgangslage/ Anlass 14<br />

1.2. Ziele 14<br />

2. Das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />

2.1. Abgrenzung 16<br />

2.2. Erschließung 17<br />

2.3. Topographie und Grünstrukturen 18<br />

2.4. Städtebauliches Umfeld 19<br />

3. Funktionale Vorgaben<br />

3.1. Die <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> 21<br />

3.2. Der <strong>Neubau</strong> 21<br />

3.3. Die Nutzungen 23<br />

3.3.1. Allgemeiner Unterrichtsbereich 23<br />

3.3.2. Naturwissenschaftlicher Bereich 24<br />

3.3.3. Hauswirtschaftlicher Bereich 24<br />

3.3.4- Technisch-musischer Bereich 24<br />

3.3.5. Sporthalle 25<br />

3.3.6 Außerunterrichtlicher Bereich 27<br />

3.3.7 Ganztagsbereich 28<br />

3.3.8. Verwaltungsbereich 29<br />

3.3.9 Verkehrsflächen 29<br />

3.3.10. Pausenhöfe 30<br />

3.3.11. Außensportanlagen 30<br />

4. Planerische Vorgaben und technische Anforderungen<br />

4.1. Planungs- und Baurecht 31<br />

4.2. Bauabschnitte und Gliederung 32<br />

4.3. Verkehrliche Erschließung/ Stellplätze 33<br />

4.4. Barrierefreiheit/ Inklusion 34<br />

4.5. Brandschutz 34<br />

4.6. Energetische Anforderungen 36<br />

4.7. Gebäudetechnische Anforderungen 37<br />

4.8. Wirtschaftlichkeit 39<br />

4.9. Baustoffe und ökologische Aspekte 39<br />

5. Vorschriften, Normen und Anlagen 40<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Teil I | Formaler Teil - Verfahren<br />

1. Bauherr, Ausloberin<br />

Stadt <strong>Hürth</strong><br />

Fachbereich IV, Planen, Bauen, Umwelt<br />

Friedrich-Ebert-Straße 40<br />

50354 <strong>Hürth</strong><br />

Ansprechpersonen<br />

Guido Scheufgen, Hauptamt,<br />

gscheufgen@huerth.de<br />

Raimund Behncke, Gebäudemanagement<br />

rbehncke@huerth.de,<br />

2. <strong>Wettbewerb</strong>smanagement<br />

neubighubacher<br />

Architektur Städtebau Strukturentwicklung, Köln<br />

Bismarckstraße 60, 50672 Köln<br />

Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA<br />

Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIA<br />

info@neubighubacher.de, T.: +49.221.519044<br />

www.neubighubacher.de<br />

3. <strong>Wettbewerb</strong>sart<br />

Der <strong>Wettbewerb</strong> wird im Rahmen der Vergabe von<br />

Planungsleistungen nach VOF als begrenzter einstufiger<br />

anonymer Realisierungswettbewerb nach<br />

den Regeln für die Auslobung von <strong>Wettbewerb</strong>en<br />

RAW 2004 mit vorgeschaltetem offenem Bewerbungsverfahren<br />

ausgeschrieben. Die Übereinstimmung<br />

des <strong>Wettbewerb</strong>s mit der RAW 2004 wurde<br />

von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen<br />

geprüft und bestätigt. Der <strong>Wettbewerb</strong> wurde unter<br />

der Nummer W 59/12 registriert. Die<br />

<strong>Wettbewerb</strong>ssprache ist Deutsch.<br />

4. Kurzdarstellung des Vorhabens<br />

Die Stadt <strong>Hürth</strong> beabsichtigt in Nachbarschaft des<br />

Schulzentrums an der <strong>Sudetenstraße</strong> in <strong>Hürth</strong>-<br />

Hermülheim den <strong>Neubau</strong> der <strong>Gesamtschule</strong> mit<br />

einer Dreifachsporthalle.<br />

Im Hinblick auf die Realisierung des <strong>Neubau</strong>s lobt<br />

die Stadt <strong>Hürth</strong> einen begrenzten, anonymen<br />

Realisierungswettbewerb gem. VOF 2009 und RAW<br />

2004 aus. Teilnehmende an dem <strong>Wettbewerb</strong> sind<br />

Architekten/-innen. Hierzu vergibt die Ausloberin<br />

Planungsleistungen von Gebäuden gem. HOAI 2009<br />

§ 33.<br />

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Teilnehmende begrenzt.<br />

10 Teilnehmende wurden zur Teilnahme eingeladen,<br />

weitere 20 Büros werden im Rahmen eines<br />

europaweit offenen Bewerberauswahlverfahrens<br />

gemäß VOF Ausgabe 2009 und RAW 2004 ermittelt.<br />

Die geplanten <strong>Neubau</strong>maßnahmen haben einen<br />

Umfang von ca. 14.500 m² Bruttogrundfläche BGF*<br />

für ca. 1.000 Schüler/-innen. Die Netto-Baukosten<br />

der Kostengruppe 300+400 des Projekts werden mit<br />

ca. 18.500.000 EUR veranschlagt.<br />

Hierzu sucht die Stadt <strong>Hürth</strong> als Auftraggeberin<br />

einen leistungsstarken Partner, der in der Lage ist,<br />

dieses Projekt unter hohem Zeitdruck und mit großer<br />

Kostensicherheit umzusetzen.<br />

(* aktualisierter Wert nach Überprüfung des Raumprogramms:<br />

ca. 15.200 m²)<br />

5


6<br />

5. <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer<br />

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des<br />

europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die<br />

Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens<br />

über das öffentliche Beschaffungswesen<br />

GPA.<br />

Teilnahmeberechtigung<br />

Teilnahmeberechtigt sind<br />

- Natürliche, im Zulassungsbereich ansässige<br />

Personen, die berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung<br />

der Auslobung nach geltendem<br />

Recht ihres Heimatstaates die Berufsbezeichnung<br />

Architekt/-in zu führen. Ist in dem<br />

Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich<br />

nicht geregelt, so erfüllt die Teilnahmeberechtigung<br />

als Architekt/-in, wer über ein Diplom<br />

oder sonstige Bestätigungsnachweise verfügt,<br />

dessen Anerkennung nach EU-Richtlinie 2005/<br />

36 EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet<br />

ist.<br />

- juristische Personen oder Partnerschaften, sofern<br />

ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf<br />

Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der<br />

<strong>Wettbewerb</strong>saufgabe entsprechen. Juristische<br />

Personen haben (einen) bevollmächtigte(n)<br />

Vertreter zu benennen, der/die für die <strong>Wettbewerb</strong>sleistung<br />

verantwortlich ist/sind. Der oder<br />

die bevollmächtigte/n Vertreter und der oder<br />

die Entwurfsverfasser der juristischen Person<br />

oder Partnerschaften müssen die an natürliche<br />

Personen gestellten Anforderungen erfüllen.<br />

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer<br />

Personen sind zulässig, sofern diese insgesamt<br />

die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung<br />

erfüllen. Auch Bewerbergemeinschaften haben<br />

(einen) bevollmächtigte(n) Vertreter zu benennen,<br />

der/die für die <strong>Wettbewerb</strong>sleistung verantwortlich<br />

ist/sind.<br />

Teilnahmehindernisse:<br />

Ausgeschlossen von der Teilnahme und der Beteiligung<br />

sind natürliche und juristische Personen,<br />

- die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

und Durchführung des <strong>Wettbewerb</strong>s bevorzugt<br />

sein oder Einfluss auf die Entscheidung des<br />

Preisgerichts nehmen können;<br />

- die geschäftlichen Beziehungen unterhalten,<br />

die einen Interessenskonflikt begründen;<br />

- die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich<br />

verbundene Personen einen entsprechenden<br />

Vorteil oder Einfluss verschaffen<br />

können (VOF 2009 § 4 (5)).<br />

Mehrfachbewerbungen waren nicht zulässig und<br />

führten automatisch zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung<br />

ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher<br />

Niederlassungen beziehungsweise Filialen<br />

desselben Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft<br />

sowie von mehreren Mitgliedern ständiger<br />

Büro- und Arbeitsgemeinschaften (Partner,<br />

freie Mitarbeiter oder Angestellte).<br />

Beteiligung von Fachplanern und Sachverständigen:<br />

Die Zusammenarbeit mit Fachplanern ist den Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern freigestellt. Fachplaner<br />

und andere Sachverständige sind in der Verfassererklärung<br />

aufzuführen.<br />

Anforderungen an die Bewerbung<br />

Die Zulassung zum <strong>Wettbewerb</strong> ist auf Teilnehmer/innen<br />

begrenzt die den Nachweis von Mindestanforderungen<br />

der Fachkunde sowie Eigenerklärungen<br />

zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

sowie der Zuverlässigkeit erbringen.<br />

Die Bewerbung erfolgte in 2 Kategorien:<br />

a) etablierte Büros;<br />

b) 'Berufsanfänger'.<br />

In der Kategorie „Berufsanfänger“ konnten sich Bewerber<br />

bzw. Bewerbergemeinschaften bewerben,<br />

deren Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung<br />

Architekt/-in nach dem 1.1.2005 erfolgte.<br />

Voraussetzung war der Nachweis zur Führung der<br />

Berufsbezeichnung Architekt/-in für alle Büroinhaber<br />

bzw. Geschäftsführer. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft,<br />

einer juristischen Person oder einer<br />

Partnerschaft hatten alle Mitglieder die Anforde-


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

rungen an 'Berufsanfänger' zu erfüllen und dies<br />

entsprechend nachzuweisen.<br />

Die Mindestanforderungen der Zulassung zum<br />

<strong>Wettbewerb</strong> waren anhand eines Teilnahmeantrags<br />

nachzuweisen, mit folgenden Angaben:<br />

- Teilnahmeantrag 1: Teilnahmeerklärung,<br />

- Teilnahmeantrag 2: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit<br />

(§ 4 VOF 2009) sowie zur finanziellen<br />

und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 5<br />

(4) VOF 2009),<br />

- Teilnahmeantrag 3.A und 3.B als Nachweis<br />

von 2 Referenzprojekten A und B, für die der/<br />

die Bewerber/in verantwortlich ist und über<br />

Urheberrechte verfügt, zuzüglich der Darstellung<br />

der Referenzprojekte auf je max. 2 DIN<br />

A4 Seiten.<br />

Für Bewerber in der Kategorie Berufsanfänger war<br />

die Abgabe des Teilnahmeantrags 3.A und der<br />

Nachweis des Referenzprojekts A nicht erforderlich.<br />

Form der Bewerbung:<br />

Für die Bewerbung war ausschließlich der Vordruck<br />

des Teilnahmeantrags zu verwenden. Der Vordruck<br />

des Teilnahmeantrags war unter folgender Adresse<br />

online verfügbar:<br />

http://www.huerth.de/rathaus/beschafferprofil/besch<br />

afferprofil_vof.php<br />

http://neubighubacher.de/aktuell.html<br />

Nicht geforderte Unterlagen wurden in der Prüfung<br />

der Zulassungsvoraussetzungen zum <strong>Wettbewerb</strong><br />

nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen<br />

werden nicht zurückgeschickt. Ein Anspruch auf<br />

Kostenerstattung besteht nicht.<br />

Alle Teilnahmeanträge waren durch Originalunterschrift<br />

zu validieren. Teilnahmeanträge mit gescannten<br />

Unterschriften wurden nicht gewertet.<br />

Nicht geforderte Unterlagen wurden nicht berücksichtigt.<br />

Frist der Bewerbung<br />

Die mit dem als Download abrufbaren Teilnahmekennzettel<br />

mit der Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Gesamtschule</strong>“<br />

versehenen Versandumschläge mussten<br />

bis Donnerstag 04.10.2012, 14.00 Uhr an folgender<br />

Adresse vorliegen (Eingang des Teilnahmeantrags,<br />

kein Poststempel).<br />

Stadtverwaltung <strong>Hürth</strong><br />

Zentrale Vergabestelle VOL<br />

Friedrich-Ebert-Straße 40<br />

50354 <strong>Hürth</strong><br />

Für die Bewerberauswahl wurden ausschließlich<br />

fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt.<br />

Per Fax oder per Email eingegangene Anträge<br />

wurden nicht berücksichtigt.<br />

Teilnehmerzahl<br />

Maximal 30 Teilnehmende<br />

Bereits ausgewählte Teilnehmer<br />

10 Teilnehmende wurden nach Prüfung ihrer Teilnahmeberechtigung<br />

zur Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong><br />

eingeladen. Im Einzelnen<br />

- Reinhard Angelis Planung Architektur Gestaltung,<br />

Köln<br />

- Arge Köneke Architekten GbR, Köln mit<br />

Haslob Kruse + Partner Architekten BDA, Bremen<br />

- JSWD Architekten GmbH & Co. KG, Köln<br />

- Nieto Sobejano Architects, Berlin/ Madrid, ESP<br />

- o5 architekten bda, raab hafke lang, Frankfurt a.<br />

Main<br />

- Pool 2 Architekten, Kassel<br />

- Schlattmeier Planungs GmbH &Co. KG, Herford<br />

- Prof. Peter Schmitz Architekten GmbH, Köln<br />

- Schneider + Schumacher Planungsgesellschaft<br />

mbH, Frankfurt a. Main<br />

- Walser + Werle Architekten ZT, Feldkirch, AT<br />

Weitere Teilnehmende<br />

Da mehr als 20 eingegangene Bewerbungen die<br />

Mindestanforderungen an die Teilnahmeberechtigung<br />

erfüllten, erfolgte die Auswahl unter diesen<br />

7


8<br />

Bewerbern unter rechtlicher Aufsicht durch das Los<br />

(§ 10 (3) VOF 2009). Dabei wurden zunächst die<br />

Teilnehmer/-innen der Kategorie "Berufsanfänger"<br />

ermittelt (max. 4 Teilnehmer, separater Lostopf).<br />

Danach erfolgte die Ermittlung der restlichen<br />

Teilnehmenden und von Nachrückern. Die Losziehung<br />

erfolgte unter rechtlicher Aufsicht durch eine<br />

vom Preisgericht und von der Ausloberin unabhängige<br />

Person.<br />

Sofern ein zur Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> eingeladenes<br />

Büro bis zum Montag, den 08.10.2012 von<br />

einer Teilnahme Abstand nimmt oder den förmlichen<br />

Beleg der Teilnahme-Berechtigung nicht erbringt, ist<br />

die Ausloberin berechtigt in der Reihenfolge der<br />

Losziehung Nachrücker zur Teilnahme aufzufordern,<br />

bis die Teilnehmerzahl von 30 Teilnehmenden erreicht<br />

ist.<br />

Benachrichtigung<br />

Die Liste der <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer wird bis zum<br />

24.10.2012 online auf dem Vergabeportal für öffentliche<br />

Ausschreibungen der Stadt <strong>Hürth</strong> http://www.<br />

huerth.de/rathaus/beschafferprofil/index.php veröffentlicht.<br />

Alle Bewerber wurden über die Veröffentlichung der<br />

Liste der <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer per E-Mail informiert.<br />

Schriftliche Absagen erfolgten per Post oder<br />

Telefax. Das Protokoll des Bewerberauswahlverfahrens<br />

wird auf Anfrage zur Kenntnis gegeben.<br />

6. <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen<br />

Den Teilnehmern des <strong>Wettbewerb</strong>s werden Planunterlagen<br />

ausschließlich digital auf CD-ROM zur<br />

Verfügung gestellt:<br />

1. Auslobungsbroschüre (*.pdf)<br />

2. Luftbild (*.pdf)<br />

3. Deutsche Grundkarte/Situationspläne (*.pdf)<br />

4. Verbindlicher Lageplan mit Höhenangaben und<br />

Baumeintragungen (*.dxf, *dwg *.pdf)<br />

5. Plan Neue Erschließungsstraße (*.dxf, .pdf)<br />

6. Unterlagen Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen<br />

7. Schemaskizzen zum <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet:<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Erschließung, Entwicklungsflächen und<br />

Freiraumstruktur im <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />

8. Karten des Umweltplans der Stadt <strong>Hürth</strong><br />

9. Planungshilfen<br />

10. Raumprogramm (xls)<br />

11. Bildarchiv<br />

12. Berechnungsbogen Raumprogramm<br />

13. Informationen zum Planlayout<br />

14. Vordruck Verfassererklärung<br />

15. Modelleinsatzplatte, M. 1:500<br />

Der Versand der Modelleinsatzplatte erfolgt im<br />

Nachgang zum Versand der Unterlagen.<br />

Die Nutzung der von der Stadt <strong>Hürth</strong> zur Verfügung<br />

gestellten digitalen Daten ist nur für den Zweck der<br />

Bearbeitung dieses <strong>Wettbewerb</strong>s gestattet. Die<br />

Weitergabe an Dritte darf nicht oder nur mit<br />

Genehmigung der Stadt <strong>Hürth</strong> erfolgen. Die Stadt<br />

<strong>Hürth</strong> behält sich vor, rechtlich gegen Verstöße<br />

gegen diese Nutzungsbeschränkung vorzugehen.<br />

7. Rückfragen<br />

Rückfragen sind schriftlich bis Donnerstag, den<br />

08.11.2012 an das Büro der <strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung<br />

neubighubacher, Bismarckstr. 60, 50672 Köln zu<br />

richten,- per Telefax +49.221.512819 oder über<br />

info@neubighubacher.de.<br />

Rückfragen haben sich auf die Ziffern und Seitenzahlen<br />

der Auslobung zu beziehen. Rückfragen<br />

werden mit dem Preisgericht erörtert und im<br />

Kolloquium beantwortet. Die Antworten auf die<br />

Rückfragen werden im Protokoll des Kolloquiums<br />

festgehalten und werden verbindlicher Bestandteil<br />

der Auslobung.<br />

8. Geforderte Leistungen<br />

Die Leistungen werden auf die für die Entscheidungsfindung<br />

erforderlichen Unterlagen beschränkt.<br />

Die geforderten Leistungen sind auf zwei Plänen<br />

H=max.180cm x B=90cm, Hochformat darzustellen.<br />

Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papieraus-


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

druck. Ein Vorschlag zum Planlayout und einheitlichen<br />

Nummerierung der Pläne liegt den Unterlagen<br />

bei. Die Pläne sind gerollt einzureichen. Darüber<br />

hinaus eingereichte Pläne werden nicht zum<br />

Preisgericht zugelassen. Beurteilt werden nur die<br />

verlangten Leistungen.<br />

Die Leistungen im Einzelnen:<br />

- Schwarzplan, mit Darstellung des <strong>Wettbewerb</strong>sgebiets<br />

inkl. weiterem Umgriff, M. 1:5.000,<br />

- Städtebauliche Einbindung M. 1:500, mit Angaben<br />

zur Erschließung, Lage und Anzahl der Pkw<br />

/Roller/Fahrrad-Stellplätze, Pausenhöfen und<br />

Sportanlagen sowie zu Eingängen, Geschosszahlen<br />

und Trauf-/Firsthöhen,<br />

- Funktionsschema der geplanten Erschließung<br />

der Schule, der Stellplätze, der Elternhaltestelle,<br />

der Anlieferung und Müllentsorgung sowie der<br />

Feuerwehrzufahrt(-en).<br />

- EG Grundriss M 1:200 und alle weiteren OG-<br />

Grundrisse sowie alle zum Verständnis der<br />

Arbeit erforderlichen Ansichten und Schnitte mit<br />

Geschosshöhen, M. 1:200<br />

- aussagekräftige kombinierte Ansicht (Ausschnitt)<br />

und Horizontal- und Vertikalschnitt durch<br />

die nach Süden orientierte Gebäudehülle mit<br />

Angaben zu Konstruktion, Material und gegebenenfals<br />

Sonnenschutz M. 1:50, (Lage des<br />

Schnitts in Grundrisse eintragen!)<br />

- Freie Darstellung der wesentlichen konzeptionellen<br />

Idee, der atmosphärischen Wirkungen<br />

und der vorgeschlagenen Bauabschnitte;<br />

- Isometrische Schemadarstellung der Gebäudeverschattung<br />

am 21.12.,12.00 Uhr.<br />

- Erläuterungstext zur Erschließung, funktionaler<br />

Lösung, Konstruktion und Material, Maßnahmen<br />

zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des<br />

Gebäudes in Erstellung, Betrieb und Unterhalt<br />

sowie zum vorgeschlagenen energetischen und<br />

gebäudetechnischen Lösungsansatz, max. 4<br />

DIN A4-Seiten.<br />

- Berechnungsbogen als Nachweis des Raumprogramms<br />

und der typischen Gebäudekennwerte<br />

(.xls und .pdf)<br />

- Verfassererklärung auf dem vorgegebenen Vordruck.<br />

- Einsatzmodell M 1: 500 als Massenmodell auf<br />

vorgegebener Modellplatte.<br />

Einzureichende Unterlagen in Papierform:<br />

1. 1-fach Präsentationspläne in Originalgröße gerollt,<br />

2. 1-fach Vorprüfpläne in Originalgröße mit Raumbezeichnungen<br />

gem. Raumprogramm und mit<br />

allen Angaben, die zur Prüfung der Plausibilität<br />

der Berechnungen erforderlich sind<br />

3. 2-fach Präsentationspläne als Verkleinerungen<br />

im DIN A3 Format,<br />

4. 3-fach Erläuterungsbericht auf max 4 DIN A4<br />

Seiten<br />

5. Berechnungsbogen zum Raumprogramm, zu<br />

Gebäudekennwerten und zum Energiekonzept,<br />

6. Verfassererklärung.<br />

*Die einzelnen Nutzungsbereiche des Raumprogramms<br />

sind mindestens auf den Vorprüfplänen<br />

einheitlich farbig zu kennzeichnen:<br />

- Blau = Unterrichtsbereiche und Nebenräume<br />

- Rot = Außerunterrichtlicher Bereich /Forum<br />

sowie Ganztagsbereich/ Küche/Speiseraum<br />

- Grün = Verwaltungsbereich<br />

- Gelb = Sportbereich<br />

- Grau = Toilettenbereich/Technik<br />

Einzureichende digitale Unterlagen auf CD-ROM<br />

/DVD oder USB-Stick:<br />

a. Präsentationspläne in Originalgröße, (*.pdf und<br />

*.jpg)<br />

b. Präsentationspläne als Verkleinerungen, DIN<br />

A3, (*.pdf und *.jpg)<br />

c. Ordner mit allen wesentlichen Einzelabbildungen<br />

der Präsentationspläne (*jpg,, Bildgröße geeignet<br />

für eine Dokumentation in DIN A4-Format<br />

und in printfähiger Auflösung z.B. 300 dpi)<br />

d. Erläuterungsbericht (*.doc und *pdf)<br />

e. Berechnungsbogen (*.xls und *.pdf)<br />

"Offene" Dateien, wie Vektordateien (z.B. CAD-Pläne),<br />

oder Dateien aus Layout-Programmen (z.B. In<br />

9


10<br />

-Design, QuarkXpress, Illustrator, etc.) werden nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Hinweis für MacIntosh-Nutzer<br />

In Ihrem eigenen Interesse überprüfen die Verfasser<br />

die Lesbarkeit ihres Datenträgers und Dateien an<br />

einem PC mit Windows als Betriebssystem.<br />

9. Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten<br />

Die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten sind anonym einzureichen.<br />

Die Pläne, Schriftstücke, Modelle und digitalen<br />

Datenträger sind mit derselben Kennzahl aus<br />

sechs Ziffern zu kennzeichnen. Auf den <strong>Wettbewerb</strong>splänen<br />

steht die Kennzahl ca. 6 cm breit und 2<br />

cm hoch in der rechten oberen Ecke. Der digitale<br />

Datenträger trägt als Titel nur die sechsstellige<br />

Kennzahl.<br />

Digitale Dateien werden wie folgt benannt: Der erste<br />

Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl,<br />

danach folgt ein Unterstrich und anschließend die<br />

Plantitel Plan1-Plan2 in der vom Teilnehmer gewünschten<br />

Reihenfolge. Die Dateibezeichnung des Berechnungsbogens<br />

und Erläuterngsberichts erfolgen<br />

analog: Kennzahl_Berechnungsbogen.xls bzw. Kennzahl_Erläuterungsbericht.<br />

doc oder .rtf.<br />

Die Verfassererklärung ist in einem undurchsichtigen,<br />

mit der Kennzahl und dem Vermerk „Realisierungswettbewerb<br />

<strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>“ beschrifteten<br />

neutralen Umschlag zusammen mit den Planunterlagen<br />

einzureichen.<br />

Das <strong>Wettbewerb</strong>smanagement garantiert die treuhänderische<br />

Verwahrung und Anonymität der digitalen<br />

Daten bis zum Abschluss des <strong>Wettbewerb</strong>s.<br />

10. Abgabetermine<br />

Die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten müssen bis Dienstag, den<br />

29.01.2013, 18.00 Uhr im Büro der <strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung<br />

neubighubacher, Bismarckstraße 60 (IHof,<br />

4.OG), 50672 Köln vorliegen.<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Das <strong>Wettbewerb</strong>smodell muss bis Dienstag, den<br />

05.02.2013, 18.00 Uhr im Büro der <strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung<br />

vorliegen. Das Modell ist in der gelieferten<br />

Modelltransportkiste einzuliefern.<br />

Die Teilnehmer sind für die fristgerechte Einlieferung<br />

auch durch Erfüllungsgehilfen (z.B. Post oder<br />

Kurierservice) verantwortlich. Die Einlieferung durch<br />

Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen<br />

soll porto- und zustellungsfrei für den Empfänger<br />

sein.<br />

11. Vorprüfung<br />

Die Vorprüfung erfolgt unter der Leitung des Büros<br />

der <strong>Wettbewerb</strong>sbetreuung neubighubacher in enger<br />

Abstimmung mit den an der Ausschreibung beteiligten<br />

Fachdienststellen der Stadt <strong>Hürth</strong><br />

Die Einhaltung der in der Auslobung dargestellten<br />

Anforderungen an die Nutzung, der aufgeführten<br />

technischen und rechtlichen Vorgaben sowie der<br />

genannten Normen und Richtlinien wird im Rahmen<br />

der Vorprüfung auf Plausibilität hin geprüft.<br />

12. Preisgericht<br />

Preisrichter/-innen (in alphabetischer Reinehfolge)<br />

- Prof. i.V. Paul Böhm, Köln<br />

- Walther Boecker, Bürgermeister, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- Prof. Dörte Gatermann, Köln<br />

- Kaspar Kraemer, Köln<br />

- Jens Menzel, Schuldezernent, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- Prof. Christa Reicher, Aachen<br />

- Prof. Christine Remensperger, Stuttgart<br />

- Manfred Siry, Ltd. Stadtbaudirektor, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- Prof. Zvonko Turkali, Frankfurt am Main<br />

- Vertreter-/in SPD-Fraktion<br />

- Vertreter-/in CDU-Fraktion<br />

- Vertreter-/in FDP-Fraktion<br />

- Vertreter-/in Bündnis 90/GRÜNE-Fraktion<br />

- Vertreter-/in Fraktion Freie Wähler <strong>Hürth</strong>


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Stellvertretende Preisrichter/-innen<br />

- Herbert Aussem, Amtsleiter Bauverwaltungs- und<br />

Gebäudeamt, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- Dr. Markus Kilian, Köln<br />

- Carlo Kuckelkorn, Stv. Amtsleiter Planung, Bauleitung<br />

Baubetreuung<br />

- Wolfgang Peter-Isenbürger, Amt für Schule,<br />

Bildung und Sport, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- Wolfgang Raderschall, Köln<br />

- Vertreter-/in SPD-Fraktion<br />

- Vertreter-/in CDU-Fraktion<br />

- Vertreter-/in FDP-Fraktion<br />

- Vertreter-/in Bündnis 90/GRÜNE-Fraktion<br />

- Vertreter-/in Fraktion Freie Wähler <strong>Hürth</strong><br />

Die vorliegende Auslobung wurde dem Preisgericht<br />

vorgelegt und von diesem berichtigt und bestätigt.<br />

Sachverständige ohne Stimmrecht<br />

- Schulleiter Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />

- N.N., Brandschutzsachverständige/r<br />

- Guido Scheufgen, Hauptamt, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

Vorprüfung<br />

- Raimund Behncke, Gebäudemanagement der<br />

Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- Simon Hubacher, neubighubacher<br />

- Micheal Moll, Amt für Planung Vermessung und<br />

Umwelt, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- Jörg Neubig, neubighubacher<br />

- Felix Opfermann, neubighubacher<br />

- Angela Steinert, Amt für Schule, Bildung und<br />

Sport, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- N.N. Schulleiterin<br />

- Ulrich Werle, Amt für Planung Vermessung und<br />

Umwelt, Stadt <strong>Hürth</strong><br />

- Heribert Wolf, Amtsleiter Bauaufsichtsamt, Stadt<br />

<strong>Hürth</strong><br />

Die Ausloberin behält sich vor, weitere Personen<br />

zur Vorprüfung hinzuzuziehen.<br />

13. Beurteilungskriterien<br />

Zur Beurteilung der eingereichten Entwürfe werden<br />

die folgenden Kriterien herangezogen:<br />

- Städtebauliche Einfügung<br />

- Funktionalität und Nutzungsqualität<br />

- Architekturqualität<br />

- Einhaltung Baurecht<br />

- Aufenthaltsqualität<br />

- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Erstellung,<br />

Betrieb und Unterhalt<br />

Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit<br />

keinen Einfluss. Beurteilt werden nur verlangte<br />

oder zugelassene Leistungen im angegebenen<br />

Umfang.<br />

14. <strong>Wettbewerb</strong>ssumme und Preise<br />

Für Preise und Anerkennungen steht insgesamt<br />

eine Summe von 110.000 EUR, netto exkl. Mehrwertsteuer<br />

zur Verfügung. Die Mehrwertsteuer ausländischer<br />

Preisträger wird von der Ausloberin abgeführt.<br />

Folgende Verteilung ist vorgesehen:<br />

1. Preis: 36.000,- € netto<br />

2. Preis: 26.000,- € netto<br />

3. Preis: 18.000,- € netto<br />

4. Preis: 12.000,- € netto<br />

2 Anerkennungen je 9.000,- € netto<br />

Über die Preise und Anerkennungen hinaus ist eine<br />

Kostenerstattung nicht vorgesehen. Preise und Anerkennungen<br />

werden nach der Entscheidung des<br />

Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges<br />

zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig auch<br />

eine andere als die vorgestellte Verteilung der Preise<br />

und Ankäufe beschließen.<br />

15. Zuschlag und weitere Beauftragung<br />

Der Umfang der Weiterbeauftragung unter den in Nr.<br />

8 (3) RAW 2004 genannten Voraussetzungen und<br />

unter der Berücksichtigung der Empfehlungen des<br />

Preisgerichts umfasst Planungsleistungen für Gebäude<br />

gem. §33 HOAI 2009 und Anlage 11 bis mindestens<br />

abgeschlossene LP 5./Ausführungsplanung.<br />

11


12<br />

Die Ausloberin beabsichtigt allerdings eine Beauftragung<br />

bis LP 8 bzw. LP 9 gem. §33 HOAI 2009.<br />

Vor dem Hintergrund der erforderlichen Beteiligung<br />

der politischen Gremien erfolgt in der Regel eine<br />

stufenweise Beauftragung..<br />

Die Ausloberin behält sich eine abschnittsweise<br />

Realisierung vor: In einem ersten Bauabschnitt bis<br />

zu Beginn des Schuljahrs 2016/17 würden alle<br />

Hochbaumaßnahmen für den Betrieb der Sekundarstufe<br />

1 umgesetzt. Der Bezug des zweiten Bauabschnitts<br />

mit den ergänzenden Räumen der Sekundarstufe<br />

2 wäre dann spätestens für das<br />

Schuljahr 2018/19 geplant<br />

Die Stadt <strong>Hürth</strong> behält sich zudem vor, den Umfang<br />

des Bauvorhabens an die Entwicklung der Anmeldungen<br />

für die geplante <strong>Gesamtschule</strong> anzupassen<br />

und den <strong>Neubau</strong> gegebenenfalls als 4-zügige<br />

<strong>Gesamtschule</strong> umzusetzen.<br />

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im<br />

<strong>Wettbewerb</strong> bereits erbrachte Leistungen bis zur<br />

Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet,<br />

wenn der <strong>Wettbewerb</strong>sbeitrag in seinen wesentlichen<br />

Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung<br />

zugrunde gelegt wird.<br />

VOF-Verhandlungsverfahren und Zuschlagkriterien<br />

Alle Preisträger des <strong>Wettbewerb</strong>s werden zur Teilnahme<br />

am VOF-Verhandlungsverfahren aufgefordert.<br />

Wertungskriterien im VOF Verhandlungsverfahren:<br />

a) <strong>Wettbewerb</strong>sergebnis max. 70%<br />

b) Angaben zur Umsetzung max. 30%,<br />

Im Einzelnen:<br />

1. Qualität der Erklärungen und Erläuterung zur<br />

Weiterentwicklung des <strong>Wettbewerb</strong>sergebnisses<br />

auf Grundlage der Würdigung der Jury und der<br />

Empfehlungen des Preisgerichts, max. 8 %<br />

2. Qualität des Eindrucks der Erklärungen und Erläuterung<br />

zum Projektteam im Auftragsfall anhand<br />

der Benennung der strategischen und ope-<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

rativen Projektleitung sowie der Bauleitung (max.<br />

4%) sowie anhand der Aussagen zur geplanten<br />

organisatorischen Abwicklung (Präsenz vor Ort,<br />

Kommunikation u.a.) (max. 4%)<br />

3. Qualität des Eindrucks der Darstellung der geplanten<br />

kosten- und terminsicheren Umsetzung<br />

bezogen auf das konkrete Projekt, anhand der<br />

Darstellung und Erläuterung der Methoden der Terminverfolgung<br />

und der geplanten Meilensteine des<br />

organisatorischen Ablaufs, max. 4%, sowie anhand<br />

der Darstellung und Erläuterung der Methoden<br />

der Kostenverfolgung und der Einhaltung<br />

des Kostenbudgets, max. 4%,<br />

4. Angaben zu Eckpunkte der Honorierung auf<br />

Grundlage des von der Ausloberin bereitgestellten<br />

Mustervertrages, max. 6 %<br />

Zu allen vier oben genannten Wertungsfeldern sind<br />

von den Teilnehmern am VOF-Verhandlungsverfahren<br />

ergänzende Erklärungen als Arbeitsunterlagen<br />

der Beurteilungskommission in 3-facher Ausfertigung<br />

einzureichen. Präzisierungen erfolgen im<br />

Zuge der Aufforderung zur Teilnahme am VOF-<br />

Verhandlungsverfahren.<br />

Der Zuschlag erfolgt an jene/n Preisträger/-in mit<br />

der insgesamt höchsten Punktzahl. Sofern die Vergabe<br />

der Planungsleistungen an den Gewinner des<br />

VOF-Verhandlungsverfahrens aus Gründen, die nicht<br />

die Ausloberin zu vertreten hat, nicht zustande<br />

kommt, behält sich die Stadt <strong>Hürth</strong> eine Vergabe<br />

der Planungsleistungen an den nächstrangierten<br />

Teilnehmer des VOF-Verhandlungsverfahrens vor.<br />

16. Bekanntgabe des Ergebnisse,<br />

Ausstellung der Arbeiten<br />

Die Teilnehmer werden über das <strong>Wettbewerb</strong>sergebnis<br />

informiert. Das Ergebnis des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />

wird der Öffentlichkeit über die Presse, über fachbezogene<br />

Online-Portale sowie im Supplement des<br />

Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften bekannt<br />

gegeben.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Alle <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten werden zeitnah nach der<br />

Sitzung des Preisgerichts ausgestellt. Die einzelnen<br />

Arbeiten werden mit den Namen der Verfasser, Mitarbeiter<br />

und Sonderfachleute versehen. Eröffnung,<br />

Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden allen<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sbeteiligten sowie der Presse bekannt<br />

gegeben.<br />

17. Eigentum und Urheberrecht<br />

Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten<br />

Arbeiten sowie die eingereichten Unterlagen<br />

auf CD-ROM/DVD aller <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer<br />

werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte,<br />

insbesondere der Schutz gegen Nachbauen<br />

und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe<br />

bleiben den Verfassern erhalten.<br />

Der Ausloberin steht das Recht der Erstveröffentlichung<br />

zu. Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten<br />

unter Nutzung der eingereichten digitalen<br />

Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens unter<br />

Angabe der Verfasser ohne weitere Prüfung und<br />

Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und gegebenenfalls<br />

auch über Dritte zu veröffentlichen.<br />

18. Haftung und Rückgabe<br />

Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten<br />

Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall<br />

nachweisbar schuldhaften Verhaltens.<br />

Nicht prämierte <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten und Modelle<br />

können am letzten Tag der Ausstellung zwischen<br />

10.00 Uhr und 15.00 Uhr abgeholt werden. Die<br />

Ausloberin ist den Teilnehmenden am <strong>Wettbewerb</strong><br />

dankbar, wenn möglichst viele von dieser Möglichkeit<br />

Gebrauch machen. Ein Rückversand von<br />

Modellen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch<br />

der Verfasser/innen. Für die Beschädigung oder<br />

den Verlust der zurückgesandten Modelle haftet die<br />

Ausloberin nicht.<br />

Modelle, die nicht in den gelieferten Modellkisten<br />

verpackt sind, und Modelle, für die keine Rück-<br />

meldung der Verfasser/innen zum Verbleib erfolgt,<br />

werden nicht verschickt.<br />

Von der Rückgabe ausgenommen sind die eingereichten<br />

Datenträger und Papierunterlagen.<br />

19. Terminübersicht<br />

Di. 23.10.12 Versand der digitalen Unterlagen<br />

Do. 08.11.12 Schriftliche Rückfragen<br />

Do. 15.11.12 Vorbesprechung Preisgericht/Rückfragenkolloquium<br />

Di. 29.01.13 Abgabe der Pläne<br />

Di. 05.02.13 Abgabe der Modelle<br />

Do 14.03.13 Preisgericht<br />

Weitere voraussichtlich Termine:<br />

Di. 19.03.13 Ausstellung<br />

20. Vergabeprüfstelle<br />

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln,<br />

Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln.<br />

13


14<br />

Teil 2 | Planungsaufgabe<br />

1. Anlass und Ziele<br />

1.1. Ausgangslage / Anlass<br />

Die <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> wird 2014 gegründet. Als<br />

inklusive <strong>Gesamtschule</strong> im Aufbau wird sie in den<br />

darauffolgenden Schuljahren jeweils ca. 140 Schüler/-innen<br />

aufnehmen. So wird die fünfzügige<br />

<strong>Gesamtschule</strong> von Jahr zu Jahr um einen Jahrgang<br />

mit fünf Klassen wachsen, Das Lehrerkollegium der<br />

<strong>Gesamtschule</strong> wird schrittweise auf über 80<br />

Personen wachsen.<br />

Der Start der neuen <strong>Gesamtschule</strong> wird mit dem<br />

Schuljahr 2014/15 in einem Containerprovisorium<br />

auf dem Grundstück unmittelbar südwestlich des<br />

Schulgeländes des benachbarten Schulzentrums<br />

erfolgen. Zu Beginn des Schuljahres 2016/17 ist der<br />

Einzug der ersten 3 Schuljahrgänge in den <strong>Neubau</strong><br />

der <strong>Gesamtschule</strong> geplant.<br />

Das Baugrundstück der neuen <strong>Gesamtschule</strong> liegt<br />

in unmittelbarer Nachbarschaft östlich des Schulkomplexes<br />

für das Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />

und die Gemeinschaftshauptschule <strong>Hürth</strong> aus den<br />

1960er Jahren. Die neue <strong>Gesamtschule</strong> soll allerdings<br />

nicht unmittelbar über die <strong>Sudetenstraße</strong><br />

erschlossen werden, sondern über eine neue<br />

Erschließungsstraße, ausgehend von der Einmündung<br />

des Nordrings in die <strong>Sudetenstraße</strong> (siehe<br />

Plan in der Anlage) Sie ist der erste Bauabschnitt<br />

der Entwicklung der eingezonten Flächen zwischen<br />

Horbeller Straße und den bestehenden Schulgebäuden.<br />

Ein Ziel der Standortwahl ist es, sinnvolle Synergien<br />

zwischen den zukünftig benachbarten Schulgeländen<br />

zu nutzen und zu entwickeln. Im Fokus<br />

stehen dabei die Sportanlagen, Aula („Forum“) und<br />

spezialisierte Fachräume.<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

1.2. Ziele<br />

Folgende übergeordnete Ziele werden mit dem<br />

<strong>Neubau</strong> der <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> angestrebt:<br />

Schulensemble<br />

Gesucht wird ein <strong>Neubau</strong>, der den bestehenden<br />

Schulstandort in städtebaulicher und architektonischer<br />

Weise prägnant ergänzt und als Schulensemble<br />

formuliert.<br />

Durchlässigkeit zum Landschaftsraum<br />

Die Besonderheiten des Standorts am Ortsrand am<br />

Übergang zur offenen Landschaft mit erhaltenswerten,<br />

ökologisch wertvollen Grünstrukturen soll<br />

berücksichtigt werden. Die Kette der solitären öffentlichen<br />

Bauten, die dem geschlossenen Wohngebiet<br />

jenseits der <strong>Sudetenstraße</strong> in durchlässiger<br />

Weise vorgelagert sind, soll weiterentwickelt werden.<br />

Klare Adressbildung<br />

Ziel ist, mit dem Schulneubau Maßstäbe für die<br />

städtebauliche Entwicklung des Bereichs zwischen<br />

dem bestehenden Schulzentrum und der Horbeller<br />

Straße zu setzen. Dieser Bereich wird durch den<br />

Schulneubau neu als Entwicklungsbereich erschlossen.<br />

Entlang der neuen Erschließungsstraße<br />

wird eine klare Adressbildung angestrebt.<br />

Inspirierendes Lernumfeld und Gebäude<br />

Schülerinnen und Schüler wie Lehrende an der <strong>Gesamtschule</strong><br />

werden mit der Umsetzung der geplanten<br />

Angebote der Übermittagsbetreuung über die<br />

eigentlichen Unterrichtszeiten hinaus einen wesentlichen<br />

Teil ihrer Zeit in der <strong>Gesamtschule</strong> verbringen.<br />

Der Schulneubau soll hierfür nicht nur die erforderlichen<br />

funktionalen Voraussetzungen schaffen,<br />

sondern vielseitig nutzbare Innen- und Außenräume<br />

von hoher Aufenthaltsqualität anbieten.<br />

Gesucht wird ein Lernumfeld und Gebäude, das<br />

zum Lernen anregt und das Lehren inspiriert.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Inklusive Schule<br />

Die <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> wird als inklusive Schule<br />

gegründet, d.h. dass Kinder mit Behinderungen in<br />

den Unterricht integriert werden. Angestrebt wird<br />

ein Gebäude, das sich aufgrund seiner durchgehenden<br />

Barrierefreiheit und räumlichen Disposition<br />

eignet, diesen Anspruch umzusetzen.<br />

Ökologische Verantwortung<br />

Ziel ist ein <strong>Neubau</strong>, der die Anforderungen an den<br />

angestrebten hochwertigen Energiestandard mit angemessenen<br />

baulichen Mitteln umsetzt mit hoher<br />

Architekturqualität verbindet. Die ökologisch attraktiven<br />

Grünbereiche und markanten Gehölzstrukturen<br />

im nordwestlichen Teil des <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks<br />

sollen in der Lage und Anordnung der Baukörper<br />

berücksichtigt und als bereits heute attraktive<br />

Freiräume in das städtebauliche und architektonische<br />

Gesamtkonzept integriert werden.<br />

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

Gesucht wird ein ganzheitlicher Lösungsansatz, für<br />

den Schulneubau der nicht nur mit Blick auf die Erstellungskosten<br />

sondern auch im Hinblick auf die<br />

laufenden Kosten eine hohe Wirtschaftlichkeit und<br />

niedrige Gesamtlebenszykluskosten verspricht.<br />

Der <strong>Neubau</strong> soll durch einen minimierten Aufwand für<br />

Pflege, Reinigung und die bauliche Unterhaltung,<br />

durch seine Anpassungsfähigkeit an zukünftige Bedürfnisse<br />

und durch seine geringen Energiekosten<br />

Maßstäbe setzen.<br />

Bauabschnitte<br />

Der <strong>Neubau</strong> der <strong>Gesamtschule</strong> wird bezogen, wenn<br />

der dritte Jahrgang eingeschult wird. Die Stadt<br />

<strong>Hürth</strong> erwägt daher, alternativ zur Realisierung in<br />

einem Bauabschnitt und der Nutzung des <strong>Neubau</strong>s<br />

als Ausweichschule (siehe unten), eine abschnittsweise<br />

Realisierung. Der <strong>Neubau</strong> ist daher so zu<br />

konzipieren, dass die Sekundarstufe 2 in einem<br />

eigenen, zeitlich getrennten zweiten Bauabschnitt<br />

umgesetzt werden kann, ohne dass dadurch<br />

erhebliche Mehrkosten, unvertretbare Belastungen<br />

durch die Baustellen-situation oder funktionale<br />

Nachteile (z.B. weite We-ge) entstehen.<br />

Flexible Nutzbarkeit<br />

Gesucht wird ein Gebäude das sich für unterschiedliche<br />

Nutzungssituationen eignet: Sofern der Schulneubau<br />

doch in einem einzigen Bauabschnitt<br />

umgesetzt wird, ist beabsichtigt, den Bereich der<br />

Sekundarstufe 2 in den ersten Jahren nach Einzug,zunächst<br />

als Ausweichschule für Schulen zu<br />

nutzen, während diese baulich saniert und modernisiert<br />

werden. Der Bereich der Sekundarstufe 2 soll<br />

hierfür als getrennt nutzbarer Gebäudeabschnitt<br />

konzipiert werden.<br />

15


16<br />

2. Das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />

2.1. Abgrenzung<br />

Das <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück liegt unmittelbar östlich<br />

anschließend an das Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />

und die Gemeinschaftshauptschule Hermülheim.<br />

Es umfasst einerseits den Bereich zwischen dem<br />

bestehenden Schulzentrum und dem baumgesäumten<br />

Geh- und Rad- und Wirtschaftsweg „Auf<br />

dem Klee“ Richtung Nordwesten. Zur <strong>Sudetenstraße</strong><br />

hin umfasst dieser Bereich den bestehenden<br />

öffentlichen Parkplatz, der heute über die<br />

Zufahrt zum bestehenden Schulgelände erschlossen<br />

wird. Daran nach Nordwesten anschließend<br />

befindet sich eine Grünfläche mit erhaltenswerten<br />

Einzelbäumen und einem Obsthain, angelegt als<br />

ökologische Ausgleichsfläche. Nordseitig ist dieser<br />

Teilbereich durch die bestehenden Sportanlagen<br />

des Sportzentrums begrenzt, die von der neuen<br />

<strong>Gesamtschule</strong> mit genutzt werden können.<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Der jenseits des Radwegs angrenzende derzeit<br />

landwirtschaftlich genutzte Grundstücksabschnitt<br />

wird nach Osten durch geplante neue Erschliessungsstraße<br />

begrenzt. Über den <strong>Wettbewerb</strong> wird<br />

die dargestellte Anordnung parallel zur Horbeller<br />

Strasse verifiziert. Die Lage der neuen Stichstraße<br />

kann ausgehend von der nicht veränderbaren<br />

Einmündung an der <strong>Sudetenstraße</strong> in geringem<br />

Maße entwurfsabhängig angepasst werden, sofern<br />

dadurch der Umfang der weiteren Entwicklungsflächen<br />

nicht wesentlich reduziert wird. Nach Nordwesten<br />

wird dieser Grundstücksabschnitt durch die<br />

Verlängerung des Wegs entlang der Einfriedung<br />

des Sportplatzes begrenzt. Parallel zur Sudentenstraße<br />

verläuft die Grenze des Planungsgebiets in<br />

der Verlängerung der straßenseitigen Grenze des<br />

Parkplatzes.<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück und Entwicklungsbereiche


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

2.2. Erschließung<br />

Die Erschließung der neuen <strong>Gesamtschule</strong> kann<br />

über die an den Knoten <strong>Sudetenstraße</strong>/Nordring<br />

angebundene neue Erschließungsstraße erfolgen.<br />

Die Erschließungsstraße soll in einem ersten Schritt<br />

nur auf jener Länge voll ausgebaut werden, die für<br />

den Bau und die Erschließung des neuen Schulgeländes<br />

erforderlich ist. Dabei ist von einer Wendemöglichkeit<br />

auszugehen die auch für Busse ausreichend<br />

dimensioniert ist. Die Lage des Wendekreises<br />

liegt daher nicht zwingend in der Nord-Ost-<br />

Ecke des zukünftigen Schulgeländes.<br />

Erschließungsprinzipien<br />

Anstelle der heutigen Geh-/Rad- und Wirtschaftsweg-Trasse<br />

„Auf dem Klee“ (mittig im <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück)<br />

wird sich der Geh- und Radweg von<br />

Nordwesten her kommend zukünftig am Schulgelände<br />

der neuen <strong>Gesamtschule</strong> gabeln. Er wird<br />

einerseits zum Parkplatz der bestehenden Schulen,<br />

andererseits zum Haupteingang der neuen <strong>Gesamtschule</strong><br />

an der neuen Erschließungsstraße geführt<br />

17


18<br />

2.3. Topographie und Grünstrukturen<br />

Das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet ist durch den mittig verlaufenden,<br />

als Radweg ausgebauten landwirtschaftlichen<br />

Wirtschaftsweg „Auf dem Klee“ zweigeteilt.<br />

Der heute als Ackerfläche genutzte Teil östlich des<br />

Wegs ist flach. Die öffentliche Grünfläche zwischen<br />

dem Radweg und dem bestehenden Schulgelände<br />

liegt am Parkplatz geringfügig höher. Das Gelände<br />

der nördlichen Hälfte dieses Grundstücksteils ist<br />

durch Aufschüttungen modelliert. Für den Zweck<br />

des <strong>Wettbewerb</strong>s kann das Grundstück bis auf die<br />

Aufschüttung im Nordosten als im Wesentlichen<br />

eben angenommen werden.<br />

Entlang des heutigen Radwegs verläuft als Grenze<br />

zur öffentlichen Grünfläche eine regelmäßige gepflanzte<br />

Baumreihe, die heute als visueller Abschluss<br />

des bebauten Bereichs wahrgenommen<br />

wird. Sie soll in das architektonische und räumliche<br />

Gesamtkonzept integriert werden.<br />

Bestehende Grünstrukturen<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Die öffentliche Grünfläche selbst ist zweigeteilt.<br />

zum Parkplatz hin befindet sich eine Bolzplatzähnliche<br />

Wiese, die durch eine dichte Hecke<br />

begrenzt ist. Hinter der Hecke liegt eine Streuobstwiese.<br />

Die Fläche wurde in den vergangenen Jahren<br />

genutzt, Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen der<br />

Stadt <strong>Hürth</strong> umzusetzen. Der alte Obsthain im nördlichen<br />

Teil des Grundstücks wurde hierfür durch<br />

Neupflanzungen von Obstbäumchen ergänzt. Möglichst<br />

alle neuen und alten Bäume der Streuobstwiese<br />

ebenso wie die Geländemodellierung sollen<br />

in die neuen Außenbereiche der Schule integriert<br />

werden, mindestens jedoch die älteren Obstbäume.<br />

Darüber hinaus stehen entlang der Ost- und Nordgrenze<br />

des <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks einige weitere<br />

markante erhaltenswerte Einzelbäume, die in das<br />

architektonische Gesamtkonzept integriert werden<br />

sollen.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Darunter eine Gruppe schöner Baum-Haseln (Corylus<br />

Colurna) und ein größerer Riesen-Lebensbaum<br />

(Thuja plicata) zum Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />

hin, eine ältere Eiche in der Nordwestecke sowie<br />

eine Gruppe Rosskastanien-Bäume in der Nordostecke<br />

des Grundstücks hinter den älteren Obstbäumen.<br />

Insgesamt wird ein rücksichtsvoller Umgang mit<br />

den dargestellten bestehenden Gehölzstrukturen<br />

angestrebt, zumal seitens des Schulverwaltungsamts<br />

das Einverständnis vorliegt, dass Pausenhöfe<br />

auch als Rasen-/Wiesenflächen ausgebildet und<br />

nachgewiesen werden können.<br />

2.4. Städtebauliches Umfeld<br />

Der <strong>Wettbewerb</strong>sstandort befindet sich im <strong>Hürth</strong>er<br />

Ortsteil Hermülheim, am nordwestlichen Rand der<br />

Ortsmitte <strong>Hürth</strong>s. Die Entfernung zum Zentrum beträgt<br />

ca. 2 km. Gegenüber dem <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück<br />

liegt ein bemerkenswertes städtebauliches<br />

Ensemble aus den 1960er und 1970er Jahren.<br />

In den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts expandierten<br />

die einzelnen Ortsteile der Vorgängergemeinde,<br />

der späteren Stadt <strong>Hürth</strong>, immer mehr, so<br />

dass sich die Frage stellte, wie diese zusammenwachsen<br />

sollten. Der Bereich <strong>Hürth</strong>-Mitte, in dessen<br />

Randbereich sich das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet befindet,<br />

war im Wesentlichen noch nicht bebaut.<br />

Auf Bestreben der Gemeindeverwaltung wurde eine<br />

neue städtische Mitte als Stadtentwicklungsgebiet<br />

zur Schaffung eines Zentrums und der Verbindung<br />

der einzelnen Stadtteile in den 60er und 70er Jahren<br />

geplant. Hierzu wurde ein städtebaulicher <strong>Wettbewerb</strong><br />

für den gesamten Bereich <strong>Hürth</strong>-Mitte<br />

durchgeführt. Die Gewinner des <strong>Wettbewerb</strong>s, die<br />

Planungsgemeinschaft Prof. Peter Poelzig/ Prof.<br />

Friedrich Spengelin, übernahm die weitere Planung<br />

und entwickelte sie weiter bis hin zur Umsetzung in<br />

einzelne Bebauungspläne.<br />

Es sollten große Flächen für Eigenheimbau, für Geschosswohnungsbau<br />

mit Eigentums- und Mietwohnungen<br />

und Gemeinschaftseinrichtungen wie Rathaus,<br />

Kirchen, ein Marktplatz und ein Einkaufszentrum<br />

zur Bildung einer neuen, verbindenden Stadtmitte<br />

entstehen.<br />

Um eine zeitgemäße Aufenthaltsqualität herzustellen,<br />

sollte eine Grünachse mit Park das Planungsgebiet<br />

als „Grüne Lunge“ durchziehen und aufgelockerte,<br />

durchgrünte Einfamilienhausbereiche an<br />

die Grünachse angebunden werden. Die Randbereiche<br />

der neuen Mitte <strong>Hürth</strong> sollten nach Außen<br />

hin mit einem höheren Rand, d.h. mit einer höhergeschoßigen,<br />

durchgehenden Randbebauung als<br />

„Stadtkante“ in aufgelockerter Geometrie geschlossen<br />

werden.<br />

19


20<br />

Ergebnis dieser Planungen sind die an das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />

südlich angrenzende Bebauung der<br />

<strong>Sudetenstraße</strong>, die sogenannten „Tatzelwürmer“,-<br />

im Bereich der Kreuzung Horbellerstraße als Altenwohnheim<br />

ausgebildet,- und die sich zum städtischen<br />

Innenbereich anschließende Einfamilienhausbebauung,<br />

die sich im Wesentlichen als<br />

Teppich- oder Gartenhofsiedlung mit einzelnen Solitären<br />

darstellt. Im Zentrum der einzelnen „Siedlungszellen“<br />

wurden großzügige PKW-Stellflächen<br />

angeordnet. Die <strong>Neubau</strong>ten dieses Planungsgebiets<br />

wurden Anfang bis Ende der 70er Jahre in<br />

mehreren Bauabschnitten durch Wohnungsbaugesellschaften<br />

fertiggestellt.<br />

Nach Norden sollte sich ein Gürtel aus Sport- und<br />

Bildungsstätten sowie der Gesundheitsvorsorgeeinrichtungen<br />

anschließen. Hier befindet sich im<br />

Nahbereich, westlich des <strong>Wettbewerb</strong>sgebiets das<br />

benachbarte Schulzentrum mit dem Albert-Schweitzer-Gymnasium<br />

mit 1.090 Schülerinnen und Schü-<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

lern und die 2014 auslaufende Gemeinschaftsgesamtschule<br />

<strong>Hürth</strong> mit ca. 290 Schülerinnen und<br />

Schülern unter einem Dach, mit zugeordneten<br />

Sporthallen und Außensportanlagen.<br />

Inzwischen haben sich an dem „Gürtel“ weitere<br />

Einrichtungen für den Freizeit-, Sport- und Gesundheitsvorsorgebedarf<br />

sowie Einrichtungen zur Kinderbetreuung<br />

etabliert. Signifikant ist hier die erhaltenswerte,<br />

kammartige Öffnung und Auflockerung<br />

des Gürtels zum grünen Außenbereich hin mit<br />

durchgrünten Schneisen die bis an die Sudetenstr.<br />

heranreichen. Diese Struktur sollte bei weiteren<br />

Planungen aufgegriffen und weiter entwickelt werden.<br />

Östlich bzw. südöstlich des <strong>Wettbewerb</strong>sgebiets<br />

befinden sich der Bauernhof Gertrudenhof sowie<br />

das Bundessprachenamt, der Dienstleister für den<br />

fremdsprachlichen Bedarf der Bundeswehr.<br />

Ausschnitt Deutsche Grundkarte


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

3. Funktionale Vorgaben<br />

3.1. Die <strong>Gesamtschule</strong><br />

In einer <strong>Gesamtschule</strong> haben Kinder die Möglichkeit,<br />

alle Abschlüsse, die auch im dreigliedrigen<br />

Schulsystem möglich sind, zu erreichen. Das sind in<br />

der Sekundarstufe 1 nach der Klasse 10 der Hauptschulabschluss,<br />

der mittlere Bildungsabschluss<br />

(FOR) sowie der mittlere Bildungsabschluss mit<br />

Qualifikation (FORQ), der zum Besuch der gymnasialen<br />

Oberstufe berechtigt.<br />

In der Sekundarstufe 2 können die Fachhochschulreife<br />

(FHR), schulischer Teil nach Klasse 12 und<br />

die allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Klasse<br />

13 erreicht werden. Im Unterschied zum Gymnasium<br />

haben die Schülerinnen und Schüler an einer<br />

<strong>Gesamtschule</strong> 13 Jahre Zeit bis zum Abitur. Das<br />

System in einer <strong>Gesamtschule</strong> ist durchlässig. Die<br />

Leistungen der Schülerinnen und Schüler bestimmen,<br />

welchen Abschluss sie erreichen. Grund hierfür<br />

ist ein differenziertes Kurssystem, das sowohl<br />

eine Leistungs- als auch eine Neigungsdifferenzierung<br />

einbezieht.<br />

Die <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong> wird als inklusive Schule<br />

gegründet, in denen alle Schülerinnen und Schüler<br />

nach ihren Bedürfnissen gefördert werden. Kinder<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im<br />

gemeinsamen Unterricht (GU) gefördert.<br />

3.2. Der <strong>Neubau</strong><br />

Allgemeine Anforderungen<br />

Gesucht wird ein Lösungsansatz, der die unterschiedlichen<br />

Nutzungen in einem architektonisch<br />

und räumlich schlüssigen Gesamtkonzept integriert<br />

und dabei die kindgerechte Sichtweise nicht aus<br />

den Augen verliert.<br />

Für ein positives Sicherheitsempfinden soll der<br />

<strong>Neubau</strong> ein helles, einsichtiges Bauwerk ohne<br />

dunkle Flure und Ecken sein und eine überschaubare<br />

Raumorganisation anbieten.<br />

Durch eine sinnvolle städtebauliche Ausrichtung<br />

des <strong>Neubau</strong>s sollen insbesondere Unterrichtsräume<br />

so angeordnet sein, dass insgesamt die natürliche<br />

Belüftung gewährleistet ist und keine aufwändigen<br />

Maßnahmen für Sonnenschutz erforderlich<br />

sind. Die Gebäudeeingänge sollen übersichtlich<br />

und gut auffindbar sein.<br />

Die Blickbeziehungen aus den Gebäuden sollten<br />

klare Bezugspunkte haben, die Orientierung und<br />

Überschaubarkeit fördern und dem Nutzer attraktive<br />

Ausblicke bieten. Innen- wie Außenbereiche sollen<br />

zugleich so angelegt sein, dass Kinder und Schüler<br />

leicht zu beaufsichtigen sind.<br />

Alle für den Unterricht nutzbaren Räume sollen natürlich<br />

belichtet und belüftet werden können. Senkrecht<br />

zur Fassade angeordnete Klassenraumzuschnitte<br />

ebenso wie Klassenraumtiefen über 7,20 m<br />

sind mit Blick auf die natürliche Belichtung und<br />

Belüftung dieser Räume problematisch und sollen<br />

deshalb vermieden werden.<br />

Die Räume sind insgesamt so zu planen, dass eine<br />

Einrichtung mit Standardmöbeln möglich ist, Nicht<br />

einrichtbare Flächengeometrien wie ‚Tortenspitzen’,<br />

aus der Senkrechten abweichende (geneigte) Fassaden<br />

und Flächenzuschnitte, die Sondermobiliar<br />

erfordern, sind zu vermeiden.<br />

Der Unterrichtsteil des Schulneubaus soll drei Geschosse<br />

nicht überschreiten. Für die Dimensionie-<br />

21


22<br />

rung der Erschließung der Obergeschosse sowie<br />

für die Lage und Anordnung der Erschließungskerne<br />

ist darauf zu achten, dass die Zahl der Schülerinnen<br />

und Schüler, die einem Fluchttreppenhaus<br />

zugeordnet werden, < 400 Schüler ist.<br />

Hinsichtlich der Geschosshöhen ist für Allgemeine<br />

Unterrichts- und Verwaltungsbereiche von einer Regelgeschosshöhe<br />

von 3,60 m auszugehen. Für das<br />

Forum ist auch eine höhere lichte Raumhöhe zulässig.<br />

Für die Turnhalle ist von einer lichten Raumhöhe<br />

von 7 m auszugehen.<br />

Langlebige und robuste, gesundheitlich unbedenkliche<br />

und ökologisch günstige Materialien, die geringe<br />

Reinigungs-, Unterhalts- und andere Folgekosten<br />

nach sich ziehen, sind im Innen- und Außenbereich<br />

wichtige Bausteine für die Nachhaltigkeit<br />

des Bauvorhabens. Im Innern sind zusätzlich<br />

brandschutztechnische Belange bei der Materialwahl<br />

zu berücksichtigen.<br />

Anregende Verkehrsflächen<br />

Die Flur- und Verkehrsflächen sollen Teil sein des<br />

„Lernraums Schule“ und beispielsweise auch neue<br />

Formen der Aneignung zulassen wie „lernen durch<br />

Bewegung“ oder Projektarbeit in Kleingruppen.<br />

Flure und Verkehrsflächen sollen daher soweit als<br />

möglich natürlich belichtet werden. Auch eine<br />

Transparenz zwischen Klassenzimmern und Fluren<br />

kann in die Überlegungen mit einbezogen werden.<br />

Jahrgangsinseln<br />

Die Unterrichtsbereiche der Sekundarstufe I sollen<br />

durch Jahrgangsinseln gegliedert werden. Hierbei<br />

bildet jeweils ein Doppeljahrgang eine Einheit. Eine<br />

Jahrgansstufe besteht aus fünf Klassen von denen<br />

jeweils drei Klassen mit dem „Gemeinsamen Unterricht“<br />

(GU) vorgesehen sind, in denen je drei bis<br />

maximal fünf Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen<br />

Behinderungen zusammen mit anderen<br />

Schüler/-innen unterrichtet werden.<br />

Die drei für den Gemeinsamen Unterricht (GU) vorgesehenen<br />

Klassenräume bilden dabei eine eigen-<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

ständige Raumgruppe, der jeweils zusätzlich ein 30<br />

m² großer Raum für den Gemeinsamen Unterricht<br />

(GU) zugeordnet ist. Dieser ist so anzuordnen, dass<br />

er im Unterricht als Ergänzungsraum möglichst mit<br />

direktem Zugang zu angrenzenden Klassenräumen<br />

mitgenutzt werden kann.<br />

Angestrebt wird zudem, dass jedem Jahrgang als<br />

Teil der Jahrgangsinseln attraktive und leicht überschaubare<br />

Verkehrsflächen zugeordnet sind,<br />

Sanitärbereiche<br />

Toilettenanlagen in Schulgebäuden gilt besondere<br />

Aufmerksamkeit. Sie sollen so dimensioniert und<br />

angeordnet werden, dass eine Übernutzung vermieden<br />

wird und soziale Kontrolle gewährleistet ist.<br />

Dem Unterrichtsbereich sind auf jedem Geschoss<br />

Stunden-WC-Anlagen in ausreichender Anzahl zuzuordnen.<br />

Im Erdgeschoss sind Pausen-WC-Anlagen<br />

vorzusehen.<br />

Übersicht Raumprogramm<br />

Das Raumprogramm des <strong>Neubau</strong>s der <strong>Gesamtschule</strong><br />

umfasst folgende Raumgruppen<br />

- Unterrichtsbereich<br />

- Sportbereich<br />

- Außerunterrichtlicher Bereich/Forum<br />

- Ganztagsbereich<br />

- Verwaltungsbereiche:<br />

- Toilettenbereich<br />

Das Raumprogramm orientiert sich strikt am Musterraumprogramm<br />

MRP für Schulbauten des Landes<br />

NRW. Der Flächenbedarf für einzelne Teilbereiche<br />

wurde anhand von Praxisbeispielen plausibilisiert.<br />

Für die Umsetzung des Raumprogramms<br />

wird auf nachfolgende Funktionalbeschreibungen<br />

und die digitalen Unterlagen verwiesen.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

3.3. Die Nutzungen<br />

3.3.1. Allgemeiner Unterrichtsbereich<br />

Unterrichtsräume<br />

Unterrichtsräume dienen zur Erteilung des allgemeinen<br />

Unterrichts und als Klassenräume. Individuelle<br />

Förderung von Schüler/innen ist ein Hauptziel<br />

des Unterrichts. Die Räume sollen mit Schülertischen<br />

und –stühlen für durchschnittlich 28 Schüler/-innen<br />

je Raum (à 60m²) in der Sekundarstufe 1<br />

und für durchschnittlich 18 Schüler/-innen je Raum<br />

(à 54 m²) in der Sekundarstufe 2 ausgestattet werden.<br />

Je Jahrgang in der SEK1 (sechs Jahrgänge)<br />

werden fünf Räume benötigt, je Jahrgang in der<br />

SEK 2 (3 Jahrgänge) jeweils 3 Räume.<br />

Die Ausstattung eines Klassenraums besteht entweder<br />

aus einer herkömmlichen Pilonentafel oder<br />

alternativ einem Aktivboard, einem Lehrerschreibtisch<br />

und –stuhl, sowie zwei Klassenschränken. Alle<br />

Klassenzimmer werden mit einem Zugang zum<br />

schulinternen Netzwerk und Internet ausgestattet.<br />

Als Besonderheit des Pädagogischen Konzepts ist<br />

die Anordnung von Räumen für den inklusiven<br />

Gemeinsamen Unterricht als eigenständige Raumgruppe<br />

in den jeweiligen Jahrgangsstufen (siehe<br />

oben: „Jahrgangsinseln“) zu berücksichtigen. In drei<br />

der fünf Klassen je Jahrgang sollen jeweils drei bis<br />

maximal fünf Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen<br />

Behinderungen zusammen mit anderen<br />

Schüler/-innen unterrichtet werden. Bei Bedarf<br />

sind in diesen Klassen mit „Gemeinsamen Unterricht“<br />

(GU) noch Begleitpersonen und eine zweite<br />

Lehrkraft anwesend. Die Lehrkräfte der GU-Klassen<br />

aller Jahrgänge bilden jeweils ein Team sowie die<br />

Lehrkräfte der übrigen zwei Klassen.<br />

Den drei Klassen mit dem „Gemeinsamen Unterricht“<br />

(GU) ist auf jeder Jahrgansstufe ein kleinerer<br />

„GU-Raum“ von ca. 30 m² zugeordnet, in dem die<br />

Schüler/-innen mit Behinderung von jeweils einem<br />

GU-Team neben der „normalen“ Unterrichtszeit besondere<br />

Fördermöglichkeiten erhalten können. GU-<br />

Räume werden in erster Linie für Gruppenarbeit<br />

ausgestattet, an denen neben Lehrkräfte und Schü-<br />

ler/-innen bei Bedarf auch Begleitpersonen dabei<br />

sind. In der Regel ist auch dieser Raum mit einer<br />

Tafel oder einem Aktivboard ausgestattet.<br />

Differenzierungsräume<br />

Im pädagogischen Konzept einer <strong>Gesamtschule</strong> ist<br />

die „äußere Differenzierung“ in Hauptfächern in der<br />

SEK 1 vorgegeben. Je nach Leistungs- und Wissensgrad<br />

werden dabei Schüler/-innen eines Jahrgangs<br />

in verschiedenen Gruppen zusammengefasst<br />

und unterrichtet. Hierfür wird je Jahrgang ein<br />

„Differenzierungsraum“ benötigt, der eine Grundausstattung<br />

wie ein Klassenraum erhält, jedoch nur<br />

eine Grundfläche von ca. 40 m² hat. Die Differenzierungsräume<br />

sind in geeigneter Form in die „Jahrgansinseln“<br />

im SEK 1 Bereich zu integrieren.<br />

Raum für neue Technologie<br />

In Räumen für neue Technologien werden in erster<br />

Linie der Erwerb von Medienkompetenzen und die<br />

Anwendung moderner IT-Technik unterrichtet. Die<br />

Räume sind mit internetfähigen Computerarbeitsplätzen<br />

für bis zu 30 Schüler/-innen und einen<br />

Masterarbeitsplatz für eine Lehrkraft sowie ausreichende<br />

Peripheriegeräten (Scanner, Drucker, Beamer)<br />

ausgestattet. Räume für neue Technologien<br />

dienen auch als Sprachlabore. Sie sollten antistatisch<br />

ausgestattet sein. Schüler/-innen mit den<br />

verschiedensten Behinderungen sollen Zugang zu<br />

den Räumen und zu den einzelnen Arbeitsplätzen<br />

haben.<br />

Testraum<br />

Der Testraum dient als Untersuchungs- und Testraum<br />

für die Einschätzung des Lernzustandes von<br />

Kindern mit besonderem Förderbedarf. Er wird mit<br />

pädagogischem Testmaterial ausgestattet. Er kann<br />

aber auch für allgemeine schul(zahn)ärztliche Untersuchungen<br />

genutzt werden. Tische und Stühle<br />

sowie therapeutische Hilfsmittel sind Bestandteile<br />

der Ausstattung.<br />

23


24<br />

Lehrmittelräume<br />

Lehrmittelräume dienen zur Unterbringung von Lehr-<br />

und Unterrichtsmaterial, so beispielsweise auch Kartenmaterial,<br />

Anschauungsmaterial und Ähnliches,<br />

besonders aber von Schulbüchern für alle Jahrgänge<br />

der Schule. Lehrmittelräume sind so aufzuteilen,<br />

dass jeder Klassenraum einen Lehrmittelraum in erreichbarer<br />

Entfernung hat (nicht über Aufzug). Der<br />

Nachweis der Flächen für Lehrmittelräume im Bereich<br />

offener Verkehrsflächen oder Flurzonen ist<br />

nicht statthaft. Lehrmittelräume sind abschließbar<br />

zu planen<br />

3.3.2. Naturwissenschaftlicher Bereich<br />

Chemie / große naturwissenschaftliche Räume<br />

Chemieräume und Physikräume sind in der Regel<br />

mit Arbeitsabzugshauben im Lehrerbereich ausgestattet.<br />

Tische und Fußböden müssen säurebeständig<br />

sein. Grundsätzlich sollen die insgesamt fünf<br />

Räume alternativ entweder die Funktion „Vorlesung“<br />

oder „Experimentieren, Versuchsräume“ erfüllen.<br />

Alle Räume sollen mit Tafeln oder Aktivboards<br />

ausgestattet werden, mit einem internetfähigen<br />

Computerarbeitsplatz, Gas, Wasser und Stromanschlüssen<br />

versehen sein. In den Versuchsräumen<br />

sollen die Schülerarbeitsplätze über Deckenkonstruktionen<br />

versorgt werden und damit multifunktional<br />

nutzbar sein.<br />

Naturwissenschaften<br />

Unterrichtsfächer wie elementare Physik und Biologie<br />

werden in den sonstigen naturwissenschaftlichen<br />

Räumen unterrichtet. Die Räume sollen wie<br />

„Versuchsräume“ der großen naturwisschenschaftlichen<br />

Räume ausgestattet werden: Tische, Stühle,<br />

je einen internetfähigen Computerarbeitsplatz, Tafel<br />

alternativ Aktivboard, Versorgung über Deckenkonstruktionen,<br />

so dass die „Versuchsräume“ multifunktional<br />

nutzbar sind.<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

3.3.3. Hauswirtschaftlicher Bereich<br />

Hauswirtschaft<br />

Die Fertigkeiten des täglichen Haushalts sollen erlernt<br />

werden: Lagerung von Nahrungsmitteln, Ko<br />

chen, Esskultur, Wäschepflege, Hygiene im Umgang<br />

mit Lebensmitteln und Reinigung von Räumen.<br />

Die für „Hauswirtschaft“ vorgesehene Gesamt-<br />

fläche wird in der Regel nach unterschiedlichen<br />

Funktionen unterteilt.<br />

Lehrküchen werden mit bis zu vier Kochmulden für<br />

Schülerkochen und einer Kochmulde für eine Lehrkraft<br />

mit elektrischen Geräten wie Haushaltsherd,<br />

eine Spülmaschine, Kühlschrank etc. ausgestattet.<br />

Zur Vermittlung des Lehrstoffs sind Tafeln alternativ<br />

Aktivboard und ein internetfähiger Computerarbeitsplatz<br />

erforderlich. Ein Raum ist für Hygienevorbereitungen<br />

vorzusehen, beispielsweise zum Anlegen<br />

von Schürzen, zum Ablegen von verschmutzter und<br />

Outdoorkleidung, Händewaschen etc. Ein Raum ist<br />

zur Lagerung von Lebensmitteln vorzusehen, einer<br />

für die Wäschepflege (Waschmaschine, Trockner,<br />

Bügelbrett und –eisen), sowie ein Raum für den<br />

Verzehr der gekochten Speisen mit Tischen und<br />

Stühlen. Die Kochutensilien sind griffbereit in der<br />

Lehrküche unterzubringen.<br />

3.3.4. Technisch-musischer Bereich<br />

Raum für textiles Gestalten<br />

In diesem Raum werden Fertigkeiten wie Nähen,<br />

Stricken, Sticken, Häkeln vermittelt, aber auch der<br />

kreative Umgang mit Textilien aller Art. Hilfsmittel<br />

sind z. B. Nähmaschinen, Web- und Stickrahmen,<br />

Zuschneidetische. Der Raum wird mit Arbeitstischen<br />

und Stühlen, Tafel (alternativ Aktivboard),<br />

Aufbewahrungsschränken für Kurzwaren und Stoffe<br />

sowie Regalen ausgestattet. Er umfasst zusätzlich<br />

einen internetfähigen Computerarbeitsplatz als Lehrerarbeitsplatz.<br />

Technikraum<br />

Der Technikraum dient multifunktional auch als<br />

Werkraum. Unterrichtsinhalte sind Arbeiten mit Metall,<br />

Holz, Elektronik, Kunststoff sowie die Vermitt-


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

lung von Theorie und Technisches Zeichnen. Die<br />

Ausstattung besteht aus Universalarbeitstischen auf<br />

denen Werkzeuge montiert werden können, flexiblen<br />

Stühlen, Werkzeugwagen, Schränken und Regalen,<br />

Tafel (alternativ Aktivboard) sowie einem internetfähiger<br />

PC-Arbeitsplatz. Die Fläche der Technikräume<br />

kann unterteilt werden in Raume in dem<br />

Arbeiten mit und ohne elektrische Werkzeuge unterrichtet<br />

werden. Räume mit elektrischen Werkzeugen<br />

haben erhöhte Sicherheitsansprüche (Elektrohauptschalter).<br />

Dieser „Maschinenraum“ sollte mit Absaugvorrichtungen<br />

für Holzstäube ausgestattet werden<br />

können. Ein Lehrerarbeitsplatz ist einzurichten.<br />

Kunstraum<br />

In Kunsträumen sollen Schüler/innen den Umgang<br />

mit Gestaltungsmitteln und verschiedensten Materialien<br />

für die Erstellung von Kunstwerken aller Art<br />

erlernen, angefangen beim Zeichnen, Malen, Drukken,<br />

Emaillebrennen, Töpfern, Kleben….<br />

Die Räume sind mit Arbeitstischen und Stühlen, Tafel<br />

und Projektionswand, alternativ Aktivboard, internetfähigem<br />

Computerarbeitsplatz, Beamer, Lehrerarbeitsplatz,<br />

Regale, Trockenregale für Aquarellmalereien<br />

und Schränken ausgestattet,<br />

Musikraum<br />

In Musikräumen sollen sowohl das Musizieren als<br />

auch die Vermittlung von Musiktheorie und das Hören<br />

von Musik möglich sein. Die Räume sind mit flexiblen<br />

Bestuhlungen (mit und ohne Heftablage), einigen<br />

wenigen Tischen und einem Lehrerarbeitsplatz<br />

ausgestattet. In Regalen und Schränken werden<br />

Noten und Instrumente sowie Tonträger gelagert.<br />

Der Raum sollte sowohl lärmgeschützt sein als<br />

auch den akustischen Anforderungen der Übertragung<br />

von elektronischer Musik einschließlich<br />

HiFi-Anlagen genügen.<br />

Mehrzweckraum<br />

Mehrzweckräume dienen als Fachräume (z. B. Religion,<br />

Erdkunde u.ä.) oder als „mobile“ Klassenräüme.<br />

Sie werden ausgestattet wie Klassen-räume.<br />

3.3.5. Sporthalle<br />

Sportbereich Dreifachsporthalle<br />

Geplant ist eine Dreifachsporthalle mit zugeordneten<br />

Geräte-, Umkleide- und Duschräumen.<br />

Die Turnhalle ist in das Gesamtkonzept und in die<br />

ihr zugeordneten Außenflächen zu integrieren. Kurze<br />

Wege und eine trockene Verbindung zwischen<br />

den Unterrichtsbereichen und der Turnhalle sind erwünscht.<br />

In der Lage und Anordnung ist zudem zu<br />

berücksichtigen, dass die nordwestlich anschliessenden<br />

Sportanlagen auch von der <strong>Gesamtschule</strong><br />

für den Außensport mit genutzt werden können.<br />

Hierzu kann in der Südostecke der Sportanlagen<br />

von einem neuen, zweiten Zugang ausgegangen<br />

werden.<br />

Der <strong>Neubau</strong> der Dreifachturnhalle wird den schulischen<br />

und vereinsmäßigen Sportbedarf abdecken.<br />

Sie wird außerhalb der Schulzeiten für den Vereinssport<br />

täglich bis 22.00 Uhr und am Wochenende<br />

genutzt werden.<br />

Eingang<br />

Die Schüler/-innen und die Sportler/-innen sollen<br />

ihren Umkleidebereich über einen eigenen Eingang<br />

erreichen. Dabei ist sicherzustellen, dass Garderoben<br />

und Turnhalle getrennt von den anderen Nutzungsbereichen<br />

des Schulgebäudes betreten werden<br />

können. Die Turnhalle soll auch außerhalb der<br />

Schulzeiten ohne Durchwegung des Schulbereichs<br />

zugänglich sein. Sofern die Erschließung der Turnhalle<br />

nicht über ein abtrennbares Hauptfoyer erfolgt,<br />

ist der Turnhalle ein eigener Eingangsbereich<br />

zuzuordnen. Dieser soll für Besucher vom Zugang<br />

zum Schulgelände wie auch von den Stellplätzen<br />

her einfach auffindbar sein.<br />

Umkleidebereiche<br />

Die Umkleidebereiche liegen zwischen Straßen-<br />

und Turnschuhgang. Für jeden der drei Hallenteile<br />

ist eine Schüler/-innen Umkleide-Einheit mit je zwei<br />

Umkleideräumen und zugeordneten, dazwischen<br />

liegenden eigenen Wasch-/Duschräumen und WC-<br />

25


26<br />

Bereichen zu planen. Das Raumprogramm spezifiziert<br />

die Inklusionsanforderungen.<br />

Regieraum/Lehrerumkleidebereiche<br />

Für das Lehrpersonal ist für jeden Hallenteil ein<br />

eigener Umkleideraum mit angeschlossenem<br />

Dusch-/WC-Bereich vorzusehen. Integriert in diesen<br />

Nutzungsbereich soll ein Regie-/Sanitätsbereich<br />

mit Sichtkontakt zur Turnhalle und Türverbindung<br />

zum Turnschuhgang realisiert werden.<br />

Turnhalle<br />

Kernstück dieses Gebäudeabschnitts ist die barrierefrei<br />

zugängliche Sporthalle. Auf einer Sportfläche<br />

von LxBxH= 45 m x 27 m x 7 m sollen für den<br />

Schulsportbetrieb neben Hallenfußball und Handball<br />

auch Basketball, Badminton, Volleyball und<br />

weitere Hallenspiel- und Sportmöglichkeiten zur<br />

Verfügung stehen, so dass auch ansässige Vereine<br />

hier die ideale Ergänzung finden. Nach Möglichkeit<br />

soll ein ebenerdiger Zugang nach Außen vorgesehen<br />

werden.<br />

Die Dreifachturnhalle soll durch einen elektrisch<br />

ausfahrbaren Trennvorhang in drei Hallenteile à 15<br />

m x 27 m Fläche teilbar sein, so dass drei Schulklassen<br />

oder Sportgruppen gleichzeitig die Halle<br />

nutzen können und alle drei Hallenteile auch bei der<br />

Teilung einzeln erreichbar sind.<br />

Für Wettkämpfe sind eingangsnah und möglichst<br />

platzsparend Tribünenplätze für 180 Personen vorzusehen.<br />

Angestrebt wird eine feste Tribüne über<br />

den funktional der Turnhalle zugeordneten Räumen<br />

(z.B. Geräteraum, Umkleiden, etc.). In der Turnhalle<br />

selbst sollen zusätzlich ca. 10 Zuschauerplätze für<br />

Rollstuhlfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen<br />

vorgesehen werden, die barrierefrei und auf<br />

kurzem Weg vom Foyer gut erreichbar sind, sofern<br />

die Tribüne vom Eingang her nur über eine Treppe<br />

erreicht wird.<br />

Die in der Turnhalle eingebauten Geräte sollten im<br />

Wand- und Deckenbereich montiert sein. Die im<br />

Deckenbereich montierten Geräte (z.B. Basketball-<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

anlage) sollen elektrisch auf Wunsch herunterfahr-<br />

und hochziehbar sein.<br />

In der Planung sollte eine gleichmäßig natürliche<br />

und blendfreie Belichtung im Tagbetrieb berücksichtigt<br />

werden. Auf eine gleichmäßige, energiesparende<br />

Beleuchtung wird Wert gelegt. Hinsichtlich<br />

der Wahl der Materialien und Oberflächen gilt<br />

der Raumakustik der Halle und dem Schallschutz<br />

zwischen parallel genutzten Hallenteilen besondere<br />

Aufmerksamkeit<br />

Geräteraum<br />

Als weitere Nebenräume sind für die parallele<br />

Nutzung aller Hallenteile ausreichend dimensionierter<br />

Geräteraume einschließlich eines Balllagers vorzusehen.<br />

Für jeden Hallenteil ist eine ausfahrbare<br />

Sprossenwand in die Geräteräume zu integrieren.<br />

Auch bei räumlicher Trennung in drei Hallenteile<br />

soll aus jedem Hallenteil ein Geräteraumdirekt<br />

zugänglich sein.<br />

Turnhallen-Nebenräume<br />

Im Bereich der Turnhalle soll auch ein Hausmeisterdienstraum,<br />

ein Rollstuhllager sowie ein eigener<br />

kleiner Umkleidebereich und Lagerraum für Reinigungskräfte<br />

vorgesehen werden.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

3.3.6. Außerunterrichtlicher Bereich<br />

Nebenräume<br />

Nebenräume dienen unterschiedlichen Funktionen.<br />

Sie sind funktional den Fachräumen zugeordnet.<br />

Hervorzuheben sind die Sammlungs- und Vorbereitungsräume<br />

für die Räume des Naturwissenschaftlichen<br />

Bereichs. Hier müssen alle Geräte für den<br />

Unterricht oder den Lehrerversuchsaufbau untergebracht<br />

werden z. T. in Schränken oder in Spezialschränken<br />

für Gifte und Chemikalien mit besonderen<br />

Abzügen. Lehrerarbeitsplätze für vorbereitende<br />

Experimente mit entsprechenden Waschbecken<br />

und Schutzvorrichtungen sind Bestandteil der Einrichtung.<br />

In jedem Raum ist ein internetfähiger<br />

Computerarbeitsplatz vorgesehen.<br />

Vorbereitungs- und Sammlungsräume im naturwissenschaftlichen<br />

Bereich haben eine Regelgröße<br />

von mindestens 80, maximal 120 m². Für Nebenräume<br />

im hauswirtschaftlichen, musischen, technischen<br />

Bereich ist von einer Größe von 20 m² auszugehen.<br />

In der Regel ist 2-3 Fachräumen jeweils<br />

ein Nebenraum zugeordnet. Auch für den Raum für<br />

neue Medien sowie für die beiden Mehrzweckräume<br />

sind Nebenräume von 20 m² vorzusehen.<br />

Schüleraufenthaltsraum<br />

Der Schüleraufenthaltsraum dient in erster Linie<br />

den Schüler/-innen der Oberstufe, kann aber auch<br />

multifunktional genutzt werden z. B. als Selbstlernraum,<br />

als Raum für die Schülerzeitung oder Schülermitverwaltung.<br />

Eine Ausstattung mit Stühlen und<br />

Tischen sowie mit einem internetfähigen Computeranschluss<br />

ist vorgesehen.<br />

Forum/Pädagogisches Zentrum<br />

Das Forum soll als Versammlungsraum der Schulgemeinschaft<br />

dienen. Eine Nutzung als öffentliche<br />

Versammlungsstätte ist nicht vorgesehen. Für grössere<br />

Versammlungen (> 400 Personen) wird die<br />

Aula des benachbarten Schulzentrums genutzt.<br />

Allerdings ist davon auszugehen, dass das Forum<br />

regelmäßig auch außerhalb der Schulzeiten ohne<br />

Durchwegung des Schulbereichs für Versammlun-<br />

gen genutzt wird. Es ist entsprechend vom Hauptzugang<br />

zum Schulgelände sowie von den Stellplätzen<br />

her gut auffindbar anzuordnen. Eine Kombination<br />

des Foyers mit dem Haupteingang ist nicht<br />

ausgeschlossen. Sofern die Allgemeinen Unterrichtsbereiche<br />

und Forum nicht über ein gemeinsames<br />

Foyer erreicht werden, ist dem Forum ein<br />

eigenes Foyer zuzuordnen. Ein kleiner Garderobenbereich<br />

ist wünschenswert.<br />

In der funktionalen Zuordnung des Forums werden<br />

über das vorgeschaltete Foyer Synergieeffekte<br />

zwischen Forum und Speiseraum des Ganztagsbereichs<br />

angestrebt. Die Möglichkeit, Versammlungen<br />

über die Vorbereitungsküche und Theke des Speisebereichs<br />

zu bewirten, ist erwünscht.<br />

Zwischen den Unterrichtsbereichen und dem Forum<br />

mit den diesem funktional zugeordneten Bereichen<br />

(Garderobe, Sanitäranlagen, eventuell auch Küche<br />

und Speiseraum) ist von einer abschließbaren,<br />

räumlichen Trennung auszugehen. Insgesamt soll<br />

darauf geachtet werden, dass von der Nutzung des<br />

Forums und des zugeordneten Foyers keine Schallimmissionen<br />

auf Unterrichtsbereiche ausgehen.<br />

Da das Forum für Veranstaltungen mit mehr als 200<br />

Personen genutzt wird, sind in der Planung Anforderungen<br />

der Verordnung über Bau und Betrieb<br />

von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBau<br />

VO vom 17.11.2009, Teil 1 Versammlungsstätten,<br />

zu beachten, siehe: http://www.mbv.nrw.de/<br />

Service/Downloads/Bauverwaltung/Sonderbauten/1<br />

-Sonderbau-SBauVO.pdf. Dies gilt insbesondere für<br />

die Flucht- und Rettungswege sowie die Dimensionierung<br />

der dem Forum zugeordneten WC-Anlage.<br />

Diese kann mit den geforderten Pausen-WC-Bereichen<br />

kombiniert werden.<br />

In der Regel wird der Raum mit einer Reihenbestuhlung<br />

genutzt. Ein kleiner Bühnenbereich soll mit<br />

mobilen Bühnenelementen aufgebaut werden können.<br />

Das Forum sollte mit Beschallungs-, Verdunklungsmöglichkeiten<br />

sowie Beleuchtungstechnik aus-<br />

27


28<br />

gestattet werden, mit dem der Bühnenbereich angesteuert<br />

werden kann. In funktionaler Beziehung<br />

zum Foyer sind ein Stuhl- und Bühnentechniklager<br />

sowie ein kleiner Regieraum in den Flächen des<br />

Forums zu integrieren.<br />

Selbstlernzentrum: Bibliothek/Mediathek<br />

An gut auffindbarer Stelle soll ein barrierefrei nutzbares<br />

Selbstlernzentrum umgesetzt werden, das<br />

sowohl von Schüler/-innen und Lehrenden genutzt<br />

wird. Die vorgesehene Schülerbibliothek und –mediathek<br />

kann hierzu mit der Lehrerbibliothek kombiniert<br />

werden. wobei eine räumliche Trennung der<br />

beiden Bereiche im Sinne der Anpassungsfähigkeit<br />

an zukünftige Entwicklungen gewährleistet sein<br />

sollte.<br />

Das Selbstlernzentrum soll so zugeschnitten sein,<br />

dass es in mehreren Zonen organisiert werden<br />

kann: Arbeitsbereiche mit mindestens 5 internetfähigen<br />

PC-Arbeitsplätzen, stillere Lern- und Lesebereiche,<br />

Regale für die zu verleihenden Bücher und<br />

Medien, eine Verschlusszone sowie der Ausleihebereich<br />

Diese wird über einen internetfähigen Ausleihterminal<br />

organisiert und verwaltet.<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

3.3.7. Ganztagsbereich<br />

Küche<br />

Die Küche soll als Cook & Chill-Küche ausgestattet<br />

werden. Neben Anlieferbereich und einem Lagerraum<br />

sind der (Vorbereitungs-) Küche die Essensausgabe,<br />

ein Büro für den Caterer, eine Personaltoilette<br />

sowie ein Müllraum mit direktem Außenzugang<br />

zugeordnet. Auf kurze Wege zwischen Küche,<br />

Müllraum und Müllcontainern wird Wert gelegt.<br />

Anliefer- und Entsorgungswege der Küche über<br />

Pausenhofflächen sind ebenso zu vermeiden wie<br />

die Anlieferung der Küche und Verbindungen zu<br />

Lagerflächen über einen Aufzug.<br />

Speiseraum<br />

Der Speiseraum ist mit ca. 240 m² für 200 Sitzplätze<br />

gleichzeitig auszulegen. an denen auch Freistunden<br />

verbracht werden können. Das Mittagessen<br />

erfolgt in zwei Schichten á 180 Essen. Küche<br />

und Ausgabetheke sollen auch einen Kioskbetrieb<br />

erlauben.<br />

Geprüft werden soll, ob der Speiseraum als offener<br />

Bereich gestaltet werden kann, der räumlich in geeigneter<br />

Weise und mit Blick auf eine Mehrfachnutzung<br />

in die multifunktionale Fläche des Foyer des<br />

Forums integriert wird, so dass über die Vorbereitungsküche<br />

auch Versammlungen im Foyer bewirtet<br />

werden können. Auf einen direkten, barrierefreien<br />

Ausgang ins Frei vom Speisebereich und aussenliegende<br />

Essplätze wird großen Wert gelegt.<br />

Vom Speisebereich aus sollen WC-Anlagen in ausreichender<br />

Größe auf kurzem Weg erreicht werden.<br />

Musik- und Aufenthaltsräume<br />

Spielräume, Musikräume und Aufenthaltsräume<br />

sind Bestandteil des Ganztagsbereichs, sie sollen<br />

zur sinnvollen (betreuten) Freizeitbeschäftigung und<br />

gleichzeitig als Ausweichräume für Differenzierungsunterricht<br />

(s. Unterrichts- und Differenzierungsräume)<br />

nutzbar sein. Dies wird möglichst mit flexiblen<br />

Ausstattungsgegenständen erreicht, die auf das<br />

noch zu erstellende pädagogische Konzept abzustimmen<br />

sind.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

3.3.8. Verwaltungsbereich<br />

Innere Schulverwaltung<br />

Den zentralen Verwaltungsbereich bildet die innere<br />

Schulverwaltung mit Büroräumen für Schulleitung,<br />

stellvertretende Schulleitung, das Sekretariat mit<br />

zwei Arbeitsplätzen, Stufenleitungen für Sek. I<br />

und Sek. II sowie einem Raum für ca. 10 Lehrerarbeitsplätze<br />

mit internetfähigen Computeranschlüssen.<br />

Sie ist eingangsnah und auch für Besucher<br />

gut und barrierefrei auffindbar anzuordnen.<br />

Diesem Bereich funktional zugeordnet sind Beratungsräume<br />

für Schüler- und Elterngespräche der<br />

Raum für die Berufsberatung sowie ein Raum für<br />

den/die Schulsozialarbeiter/in. Diese Räume sind<br />

jeweils mit einem kleinen Besprechungstisch sowie<br />

einem internetfähigen Computerarbeitsplatz und<br />

Regalen ausgestattet. Auch der vorgesehene Sanitätsraum<br />

ist Teil dieser Raumgruppe. Er wird mit<br />

einer Liege und Erste-Hilfe-Schränke ausgestattet.<br />

In funktionaler Nachbarschaft zum Sekretariat ist<br />

Kopierraum mit einem netzwerkfähigen Drucker<br />

vorzusehen. Außerdem sollte hier Papier gelagert<br />

werden können.<br />

Für das Aktenarchiv, ausgestattet mit Regalen und<br />

Schränken, in denen die Dokumente der Schule<br />

aufbewahrt werden, ist eine natürliche Belichtung<br />

nicht erforderlich. Es sollte vom inneren Verwaltungsbereich<br />

auf kurzem Wege erreicht werden<br />

können, wenn es nicht in diese Raumgruppe integriert<br />

wird.<br />

Lehrerbibliothek<br />

Angestrebt wird, die Lehrerbibliothek mit dem<br />

Selbstlernzentrum der <strong>Gesamtschule</strong> zu kombinieren.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lehrerbibliothek<br />

auch als eigenständiger Bereich genutzt<br />

werden kann. Die räumliche Anordnung soll kurze<br />

Wege zur Inneren Verwaltung und zu den Lehrerzimmern<br />

berücksichtigen. Die Lehrerbibliothek ist<br />

mit bis zu drei internetfähigen Computerarbeitsplätzen<br />

mit Fachliteratur und für die Vorbereitungsarbeiten<br />

von Unterricht ausgestattet.<br />

Lehrerzimmer<br />

Anstatt eines großen Lehrerzimmers sind drei kleinere<br />

vorgesehen und zwar zwei für die Teams der<br />

SEK1 und eines für die Lehrkräfte der SEK 2..<br />

Lehrerzimmer sind als Aufenthaltsraum und kleinere<br />

Konferenzräume vorzusehen. Größere Konferenzen<br />

werden im Forum oder in der Aula des<br />

benachbarten Schulzentrums abgehalten werden.<br />

Lehrerzimmer werden mit einer Teeküche mit<br />

Schränken für Geschirr, Mikrowellengerät, Kaffeemaschine<br />

ausgestattet. Die Zubereitung von Speisen<br />

ist nicht vorgesehen. Außerdem werden in jedem<br />

Lehrerzimmer individuell abschließbare Schrankfächer<br />

für das Eigentum von Lehrkräften eingebaut<br />

sowie Materialschränke und Regale.<br />

3.3.9. Verkehrsflächen<br />

Die Umsetzung des Pädagogischen Konzepts mit<br />

der jahrgangsweisen Gruppierung der Klassenzimmer<br />

sowie den jahrgangsübergreifenden Lehrinseln<br />

stellt besondere Anforderungen an die Qualität und<br />

Konzeption der Erschließung und Verkehrsflächen.<br />

Nach Möglichkeit sind auch die Verkehrsflächen<br />

natürlich zu belichten. Bei Arbeiten mit großen Gebäudetiefen<br />

oder Innen- und Lichthöfen soll der natürlichen<br />

Belichtung der innenliegenden Verkehrsflächen<br />

besondere Aufmerksamkeit gelten. Dies gilt<br />

im besonderen Maße für Erdgeschossbereiche.<br />

Für etwa ein Drittel der gesamten Schülerschaft sollen<br />

Schließfächer als Mietfächer für Ranzen und<br />

sonstiges Eigentum vorgesehen werden. Die Fächer<br />

sollen zur Vermeidung von Einbruchdiebstählen<br />

offen einsehbar in Flurzonen und Verkehrsflächen<br />

integriert werden Die Anordnung der geplanten<br />

Schließfächer an geeigneter Stelle im Bereich<br />

der Jahrgangsinseln kann berücksichtigt werden.<br />

Der Bedarf liegt bei 90-100 Schließfächern je Doppeljahrgang<br />

in der SEK 1 sowie bei 80-90 Schließfächern<br />

in der SEK 2.<br />

29


30<br />

3.3.10. Pausenhöfe<br />

Der Konzeption der Pausenhofflächen soll Teil<br />

eines architektonischen Ansatzes sein, der das gesamte<br />

Schulgrundstück umfasst.<br />

Für die Bemessung der Pausenhofflächen ist von<br />

5m²/je Schüler auszugehen. Die Pausenhofflächen<br />

sollen für die SEK I 4.200 m² sowie für die SEK II<br />

810 m² betragen. Pausenflächen können räumlich<br />

so gegliedert werden, dass eigene Pausenhofflächen<br />

für die Sekundarstufe 1 und die Sekundarstufe<br />

2 zur Verfügung stehen. Auch eine zusammenhängende<br />

Pausenhoffläche ist statthaft. Der<br />

Zugang zu den Pausenflächen soll zentral liegen<br />

und gut auffindbar sein. Pausenhöfe sollen über<br />

deren Hauptzugänge barrierefrei erreichbar sein.<br />

Die Pausenhofflächen sollen multifunktional sein<br />

und altersgerecht gestaltet werden. Sie sollen eine<br />

hohe Aufenthaltsqualität bieten. Sie sollen so angeordnet<br />

werden, dass sie den Schulbetrieb insbesondere<br />

im Erdgeschoss nicht beeinträchtigen.<br />

Pausenflächen sollen für die Pausenaufsicht überschaubar<br />

sein. Sie sollen als Spiel- und Bewegungsflächen<br />

genutzt werden können und gleichzeitig<br />

auch ruhigere Zonen und Rückzugbereiche<br />

umfassen. In jeden der beiden Pausenhofbereiche<br />

sollen 1 bis 2 Tischtennisplatten integriert werden.<br />

Der modellierte Grünbereich mit dem erhaltenswerten<br />

Baumbestand im nordwestlichen Bereich des<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks kann in die Gestaltung<br />

der Pausenhofflächen einbezogen werden. Pausenflächen<br />

können zumindest in Teilen auch als Rasen-/Wiesenflächen<br />

ausgebildet sein<br />

Dem Ganztagsbereich mit dem Speiseraum soll ein<br />

eigener Außenbereich zugeordnet werden, möglichst<br />

in Verbindung/Doppelnutzung mit dem Pausenhof<br />

der Sekundarstufe 1.<br />

Auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot. Dies<br />

führt in der Praxis dazu, dass Schüler/-innen vor<br />

allem der Oberstufe in den Pausen das Gelände<br />

zum Rauchen verlassen. Dieser Aspekt ist in der<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Neuordnung der Zugangssituation mit zu berücksichtigen.<br />

Falsche Anreize sind zu vermeiden.<br />

3.3.11. Außensportanlagen<br />

In der Entwicklung des Programms der Außensportanlagen<br />

für den Schulsport wurden mögliche<br />

Synergien mit dem benachbarten Schulzentrum mit<br />

berücksichtigt.<br />

Folgende Anlage für den Schulsport sollen auf dem<br />

zukünftigen Schulgelände, das heißt innerhalb des<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sgebiets mindestens vorgesehen werden:<br />

- 100m Laufbahn mit 4 Bahnen<br />

- Jogging-Parcours ca. 400m<br />

- Sprunggrube mit Anlauf<br />

- Hochsprunganlage mit Matte und Anlauf<br />

- 1 Kleinspielfeld 27 x 44 m, mit 2 parallelen<br />

Basketballfeldern (à 15 x 25 m)<br />

Darüber hinaus kann eine Kletterwand sowie ein<br />

Standort für ein/en zukünftigen Bewegungsparcours<br />

oder -feld mit verschiedenen Stationen (gleichzeitige<br />

Nutzung durch ca. 30 Personen), auch geeignet<br />

für Rollstuhlfahrer, in die Planung integriert<br />

werden.<br />

Von einer Anordnung des Kleinspielfelds und der<br />

Leichtathletikanlagen im Grünbereich mit dem erhaltenswerten<br />

Baumbestand im nordwestlichen Bereich<br />

des <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks ist abzusehen.<br />

Für die Lage und Anordnung dieser Anlagen sind<br />

folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />

- Sie sind in räumlicher Nähe zur Turnhalle anzuordnen.<br />

Deren Umkleiden und Garderoben werden<br />

auch für den Schulsport im Freien genutzt.<br />

- In die Dreifachturnhalle ist in räumlicher Nähe zu<br />

den Außensportangeboten ein Außensport-Geräteraum<br />

zu integrieren.<br />

- Es ist davon auszugehen, dass die Außensportangebote<br />

auch außerhalb der Schulzeiten, gegebenenfalls<br />

auch ohne die Nutzung der Um-


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

kleiden und Garderoben genutzt werden. Sie<br />

sind daher vom Zugangsbereich und den Stellplätzen<br />

her gut auffindbar und barrierefrei anzuordnen.<br />

Sie sollen so zugänglich sein, dass kein<br />

Durchgang durch das Schulgebäude oder die<br />

Turnhalle erforderlich ist.<br />

- Bei Außensportanlagen ist zudem die GUV SI<br />

8044 zu beachten: Auf folgende Anforderungen<br />

wird hinwegwiesen: Bodenbeläge sind ausreichend<br />

trittsicher zu gestalten, frei von Stolperstellen<br />

und größeren Unebenheiten. Auf eine<br />

ausreichende Wasserabführung insbesondere<br />

im Bereich versiegelter Flächen ist zu achten<br />

(Verschmutzung, Vermoosung und/oder Veralgung<br />

der Sportflächen).<br />

- Hinweise für eine mädchen- und frauengerechten<br />

Konzeption der Sportangebote finden<br />

sich in Unterlage 08 Planungshilfen.<br />

4. Planerische Vorgaben und technische<br />

Anforderungen<br />

4.1. Planungs- und Baurecht<br />

Planungsrechtliche Situation<br />

Für den größten Teil des <strong>Wettbewerb</strong>sgebietes gibt<br />

es keinen Bebauungsplan. Lediglich für die Flächen<br />

des bestehenden Schulzentrums westlich des Wirtschaftsweges<br />

„Auf dem Klee“ gibt es einen Bebauungsplan<br />

aus dem Jahre 1979 mit der Festsetzung<br />

„Fläche für Gemeinbedarf – Schulzentrum). Im Flächennutzungsplan<br />

wird der Bereich als Sonderbaufläche<br />

mit Zweckbestimmung „Medizinische Einrichtungen“<br />

dargestellt. Für die Errichtung der <strong>Gesamtschule</strong><br />

soll auf Grundlage des <strong>Wettbewerb</strong>sergebnisses<br />

das entsprechende Planungsrecht – Bebauungsplan<br />

und Änderung des Flächennutzungsplans<br />

- so schnell wie möglich geschaffen werden. Es<br />

sind also derzeit keine planungsrechtlichen Vorgaben<br />

zu berücksichtigen.<br />

Als städtebaulicher Orientierungsrahmen sollen folgende<br />

Besonderheiten des Standorts berücksichtigt<br />

werden:<br />

- die Umsetzung in den vergangenen Jahren<br />

von Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen auf dem<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück, die soweit möglich in<br />

das Bebauungskonzept zu integrieren sind;<br />

- die Nachbarschaft zum südwestlich angrenzenden<br />

Schulzentrum: FNP-Darstellung Sonderbaufläche<br />

„Schule“ und „Sporthalle“, im<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan 034 vom<br />

23.12.1974 als Fläche für Gemeinbedarf mit<br />

Zweckbestimmung „Schulzentrum“ festgesetzt<br />

- die Lage am Stadtteilrand von Hermülheim<br />

- die Nachbarschaft zur nordöstlich, jenseits der<br />

Horbeller Straße liegenden landwirtschaftlichen<br />

Fläche, die im Landschaftsplan unter<br />

Landschaftsschutz steht<br />

- die Nachbarschaft zum südlich hinter der <strong>Sudetenstraße</strong><br />

gelegenen Wohngebiet aus den<br />

1960/70er Jahren.<br />

31


32<br />

Geschossigkeit<br />

Um möglichst wenig Grundfläche zu verbrauchen,<br />

ist das Gebäude möglichst 4-geschossig zu planen.<br />

Der <strong>Neubau</strong> soll zugleich 4 Geschosse nicht<br />

übersteigen.<br />

Mit Blick auf die beträchtliche Zahl der Kinder und<br />

Jugendlichen mit Behinderungen, die die neue<br />

inklusive <strong>Gesamtschule</strong> besuchen werden, gilt<br />

kurzen Wegen über die verschiedenen Geschosse<br />

im Gebäude besondere Aufmerksamkeit.<br />

Grundflächenzahl GRZ<br />

Hinsichtlich der Grundflächenzahl erfolgt keine<br />

Festlegung. Angestrebt wird allerdings, durch die<br />

Anordnung der Nutzungen in einem kompakten<br />

Baukörper einen hohen Umfang an Freiflächen zu<br />

erhalten.<br />

Abstandsflächen<br />

Bezüglich der Abstandflächen wird auf §6 der BauO<br />

NRW, gültiger Stand verwiesen.<br />

SBauVO, Teil 1 Versammlungsstätten<br />

Insbesondere das Forum der neuen <strong>Gesamtschule</strong><br />

Aula soll die Anforderungen gemäß Teil 1 Versammlungsstätten<br />

der SBauVO (Verordnung über Bau und<br />

Betrieb von Sonderbauten (vom 17.11.2009,<br />

http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauver<br />

waltung/Sonderbauten/1-Sonderbau-SBauVO.pdf)<br />

erfüllen.<br />

Dies gilt insbesondere für die Anzahl und die<br />

Bemessung der Flucht- und Rettungswege. Das<br />

Forum soll daher mindestens zwei möglichst weit<br />

auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge<br />

ins Freie oder zu Rettungswegen haben.<br />

Bei der Auslegung der Toilettenanlage wird auf § 12<br />

SBauVO (Teil 1) verwiesen. In der Nähe vorhandene<br />

Toiletten können angerechnet werden, wenn<br />

sie für die jeweiligen Nutzer zugänglich sind.<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Die Turnhalle mit einem Tribünenbereich für 180<br />

Personen wird nicht als Versammlungsstätte<br />

bewertet. Die Anzahl, Lage und Anordnung der<br />

Flucht und Rettungswege soll sich allerdings an<br />

den Anforderungen für Versammlungsstätten<br />

orientieren. Gleiches gilt für den Speiseraum des<br />

Gaztagsbereichs.<br />

4.2. Bauabschnitte und Gliederung<br />

Der <strong>Neubau</strong> der <strong>Gesamtschule</strong> wird bezogen, wenn<br />

der dritte Jahrgang eingeschult wird. Die Stadt<br />

<strong>Hürth</strong> beabsichtigt daher die Realisierung des<br />

Schulneubaus in zwei autonomen, zeitlich<br />

getrennten Bauabschnitten: Der <strong>Neubau</strong> ist somit<br />

so zu konzipieren, dass die Sekundarstufe 2<br />

zeitversetzt in einem zweiten Bauabschnitt<br />

umgesetzt werden kann, ohne dass dadurch<br />

erhebliche Mehrkosten, unvertretbare Belastungen<br />

durch die Baustellensituation oder funktionale<br />

Nachteile (z.B. weite Wege) entstehen.<br />

Alternativ werden die Realisierung in einem Bauabschnitt<br />

und die Nutzung des <strong>Neubau</strong>s in den<br />

ersten Jahren als Ausweichschule für andere<br />

Schulgebäude in <strong>Hürth</strong>, die bis 2020 einer baulichen<br />

Sanierung und Modernisierung unterzogen<br />

werden, erwogen. Die daraus abzuleitenden<br />

Anforderungen stimmen im Wesentlichen mit den<br />

Anforderungen an eine abschnittsweise<br />

Realisierung überein:<br />

Die Klassenräume des SEK 2 Bereichs, gegebenenfalls<br />

auch zusätzlich die Klassenräume der<br />

Doppeljahrgangsstufe 9 und 10 der SEK 1 sollen so<br />

angeordnet werden, dass sie als funktional eigenständige<br />

Bereiche genutzt werden können, solange<br />

die <strong>Gesamtschule</strong> sich im Aufbau befindet. Zugleich<br />

soll dadurch sichergestellt werden, dass der<br />

Schulneubau flexibel auf zukünftige Veränderungen<br />

der Schullandschaft, der Schulformen und der<br />

Anforderungen an den Unterricht reagieren kann.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

4.3. Verkehrliche Erschließung/ Stellplätze<br />

Äußere verkehrliche Erschließung<br />

Der geplante Standort der <strong>Gesamtschule</strong> (GS) befindet<br />

sich auf den Flächen nordwestlich angrenzend<br />

an die <strong>Sudetenstraße</strong> (L 183) mit ca. 7.800<br />

Fahrzeugen werktäglich und die Horbeller Straße (L<br />

92) mit ca. 8.500 Fahrzeugen werktäglich (Zählung<br />

2012). Beide Straßen sind Landesstraßen. Zuständig<br />

für diese Straßen ist der Landesbetrieb Straßen<br />

NRW mit Sitz in Euskirchen.<br />

Bei beiden Straßenabschnitten handelt es sich um<br />

sogenannte „Freie Strecken“, bei denen der LB<br />

hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung zu<br />

beteiligen ist. Es ist davon auszugehen, dass die<br />

Flächen östlich und nordöstlich des bestehenden<br />

Schulzentrums nicht über die Horbeller Straße angebunden<br />

werden. Im Bereich der <strong>Sudetenstraße</strong><br />

sind neue zusätzliche Anbindungen nur nach Abstimmung<br />

mit dem Landesbetrieb Straßen NRW<br />

möglich.<br />

Analog der Anbindung der westlich des <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstücks<br />

gelegenen Schulen (Gymnasium<br />

und Hauptschule) wird ein Anschluss des neuen<br />

Schulareals der <strong>Gesamtschule</strong> an einen schon vorhandenen<br />

Knotenpunkt der <strong>Sudetenstraße</strong>, nämlich<br />

gegenüber der Einmündung des Nordrings, angestrebt.<br />

Diese Einmündung ist ausreichend weit vom<br />

Knotenpunkt Horbeller Straße/<strong>Sudetenstraße</strong>/Lortzingstraße<br />

abgerückt. Die neue Erschließungsstraße<br />

ist geeignet, das Gesamtareal zwischen<br />

Horbeller Straße und dem bestehenden Schulzentrum<br />

in wirtschaftlicher Weise zu erschließen.<br />

Allerdings soll zunächst nur jener Teil der neuen<br />

Erschließungsstraße voll ausgebaut werden, der für<br />

die Erschließung des neuen Schulareals notwendig<br />

ist. Die daran anschließende Verbindung zum Geh-<br />

und Radweg nach Nordwesten erfolgt zunächst als<br />

Geh-/Rad- und Wirtschaftsweg.<br />

Entwurfsabhängig ist an geeigneter Stelle ist Wendekreis<br />

mit 25-30 m Durchmesser,- geeignet auch<br />

für Busse,- vorzusehen.<br />

Außerhalb des <strong>Wettbewerb</strong>s wird verkehrstechnisch<br />

geprüft, inwieweit bauliche Veränderungen<br />

des verkehrlichen Ausbaus und Gesamtstrassenprofils<br />

an der <strong>Sudetenstraße</strong> erforderlich sind.<br />

Dies gilt für die Flächen des Fahrzeugverkehrs<br />

durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und zusätzliche<br />

Abbiegeverkehre ebenso wie für die Nebenanlagen<br />

(Bürgersteig, Fahrradweg) auf der Nordseite<br />

der <strong>Sudetenstraße</strong>. Die dort vorhandenen Nebenanlagen<br />

erfüllen schon heute nicht mehr den gemäß<br />

Planungsrichtlinien geforderten Standard, insbesondere<br />

hinsichtlich der Breiten des Gehweges<br />

und des Radweges. Für den Zweck des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />

ist davon auszugehen, dass mindestens der<br />

Bürgersteig, eventuell auch der Radweg zukünftig<br />

nordseitig der Baumreihe entlang der <strong>Sudetenstraße</strong><br />

verläuft.<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Geprüft wird zudem, ob außerhalb des <strong>Wettbewerb</strong>s,<br />

ob zusätzlicher ÖPNV zukünftig die Schule<br />

erschließen soll. Außer der Regionalbuslinie 710<br />

(Frechen Rathaus > Gleuel > Stotz-heim > <strong>Hürth</strong>-<br />

Mitte (ZOB)) mit einem relativ geringen Fahrtenangebot<br />

und einer eher untergeordneten Relation gibt<br />

es zusätzlich keine näher gelegene ÖPNV-Anbindung.<br />

Die nächste stärker frequentierte Bushaltestelle<br />

ist die Haltestelle „Deutscher Ring“ in ca.<br />

500m Entfernung.<br />

Für den Zweck des <strong>Wettbewerb</strong>s kann von einer<br />

Verlängerung der bestehenden ÖPNV-Bushaltestelle<br />

„Komturring“ vor dem Parkplatz des Schulzentrums<br />

um eine Buslänge (ca. 15-18 m) Richtung<br />

Osten ausgegangen werden.<br />

Stellplatzanlagen<br />

Die Stellplatzanlagen der neuen <strong>Gesamtschule</strong> sind<br />

von der neuen Stichstraße aus zu erschließen. Dies<br />

gilt auch für die Motorroller- und Fahrradabstellplätze.<br />

Hinsichtlich Lage und Anordnung ist sicherzustellen,<br />

dass insbesondere bei Schulende längere<br />

Rückstaus in den Parkplatz mit kreuzenden Verkehren<br />

(Fahrräder/Fußgänger) vermieden werden.<br />

33


34<br />

Insgesamt sind Stellplätze in folgendem Umfang<br />

nachzuweisen:<br />

- 70 Pkw Stellplätze, davon 7 Behindertenstellplätze<br />

- 20 Motorrollerstellplätze<br />

- 600 Fahrradstellplätze<br />

Der heute im <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet liegende Pkw-<br />

Parkplatz mit 56 öffentlichen Stellplätzen muss<br />

nicht unbedingt erhalten bleiben. Sofern der Parkplatz<br />

entwurfsbedingt anderweitig für den <strong>Neubau</strong><br />

oder Außenbereiche der neuen <strong>Gesamtschule</strong> beansprucht<br />

wird, ist Ersatz mindestens in gleicher<br />

Anzahl an verkehrsgünstiger Lage auf dem <strong>Wettbewerb</strong>sgrundstück<br />

außerhalb des neuen Schulgeländes<br />

in die Planung zu integrieren.<br />

Für die Größe der Pkw-Stellplätze soll von einer Mindestbreite<br />

von 2,50 m ausgegangen werden.<br />

Die Stellplätze sollen möglichst flächensparend den<br />

Erschließungswegen zugeordnet werden. Der Anteil<br />

der versiegelten Flächen soll minimiert werden.<br />

Elternhaltestelle<br />

Der Bring- und Holverkehr kann in der neuen Erschließungsstraße<br />

abgewickelt werden. Hierzu wird<br />

in Fahrtrichtung <strong>Sudetenstraße</strong> eine Elternhaltestelle<br />

eingerichtet. Die entsprechende „Kiss & Ride“-<br />

Haltebucht ist in Ihrer Länge mit 54 m Standfläche<br />

so bemessen, dass sie als Warte- und Einsteigeplatz<br />

für bis zu 3 Busse (z.B. bei Klassenfahrten<br />

der <strong>Gesamtschule</strong> und des Schulzentrums) genutzt<br />

werden kann.<br />

Hinsichtlich ihrer Lage ist zu berücksichtigen, dass<br />

die neue Straße zunächst nur soweit in voller Breite<br />

ausgebaut wird, wie dies für den Bau und die Erschließung<br />

der Schule erforderlich ist.<br />

Radverkehr<br />

Über 50% der Schüler der drei Schulen werden im<br />

Regelfall das Fahrrad für den Schulweg nutzen, das<br />

heißt um die 1.300 Schüler/-innen und Lehrende<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

gleichzeitig. Die weitere Förderung des Radverkehrs<br />

hat zudem in <strong>Hürth</strong> einen hohen Stellenwert.<br />

Der Anordnung und einer ausreichenden Dimensionierung<br />

der Radwege gilt daher besonderes<br />

Augenmerk<br />

Der bestehende Geh- und Radweg von und zum<br />

bestehenden Schulzentrum, der das <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet<br />

mittig in Nord-Süd-Richtung quert, soll zukünftig<br />

entlang der westlichen Begrenzung des<br />

Schulgeländes der neuen <strong>Gesamtschule</strong> geführt<br />

werden, zwischen den beiden Schulgeländen. Im<br />

Bereich der Erschließungsstichstraße wird der Radverkehr<br />

auf der Fahrbahn der neuen Erschließungsstraße<br />

geführt.<br />

Verkehrssicherheit<br />

Über die beiden Zufahrten an der <strong>Sudetenstraße</strong><br />

gegenüber Nordring und Komturring werden zukünftig<br />

morgens innerhalb einer Stunde bis zu<br />

2.000 Schülerinnen und Schüler sowie um die 200<br />

Lehrerinnen und Lehrer auf die beiden Schulgelände<br />

strömen - die meisten mit dem Fahrrad, viele zu<br />

Fuß und eine beträchtliche Anzahl mit dem Auto.<br />

Der Verkehrssicherheit am Zugang zum Schulgelände,<br />

der Lenkung der einzelnen Ströme und der<br />

Wegeführung gilt daher im Zuge der Neuordnung<br />

des Zugangsbereichs besondere Aufmerksamkeit.<br />

Im Rahmen der Vorprüfung wird dokumentiert, inwiefern<br />

es den Verfassern gelingt eine möglichst<br />

kreuzungsfreie Konzeption anzubieten.<br />

Anlieferung und Abfallentsorgung<br />

Die Anlieferung der <strong>Gesamtschule</strong> und die Abfallentsorgung<br />

erfolgt ausschließlich über die neue<br />

Erschließungsstraße. Für die Belieferung von Küche<br />

und Mensa durch den Caterer ist auf eine einfache<br />

und kurze Zufahrtsmöglichkeit des Transporters<br />

zu achten. Die Zufahrt ist so anzuordnen, dass<br />

mit der Anlieferung keine Störung des Schulbetriebs<br />

einhergeht. Die Zufahrt soll von den Pausenhofflächen<br />

getrennt sein. Im Bereich der Anlieferung<br />

werden auch die Container der Müllentsorgung<br />

angeordnet.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Müllentsorgung<br />

Lage und Anordnung des Müllraums im Bereich der<br />

Küche und der Müllcontainerstellplätze sollen so<br />

erfolgen, dass sie von der Erschließungsstraße<br />

direkt oder auf kurzem Weg erreicht werden<br />

können. Für den Zweck des <strong>Wettbewerb</strong>s ist ein<br />

umfriedeter Müllcontainerstellplatz mit einer Stellfläche<br />

für 10 Rollcontainer à 1.100 l. nachzuweisen.<br />

4.4. Barrierefreiheit/ Inklusion<br />

Belange der Inklusion und die Integration von Schülerinnen<br />

und Schülern mit Behinderungen bilden<br />

einen wichtigen Baustein des pädagogischen Konzepts<br />

der <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>. Die <strong>Neubau</strong>maßnahmen<br />

sowie die Gestaltung des Freiraums sind<br />

nach Anforderung der BauO NRW § 55 in allen<br />

Funktionen barrierefrei zu gestalten.<br />

Eine barrierefreie Erreichbarkeit, bedeutet die Nutzbarkeit<br />

ohne fremde Hilfe. Die Anforderungen an<br />

die Barrierefreiheit beziehen sich auf die Schüler,<br />

Eltern, Besucher der Schule und der Sporthalle.<br />

Alle Übergänge auch im Außenbereich sollen barrierefrei<br />

gestaltet sein. Orientierung bieten die Anforderungen<br />

der DIN 18014 Teil 1 (innen) und Teil 2<br />

(Außen). Es wird zudem auf die besonderen Anforderungen<br />

an die Behindertengerechtigkeit in der<br />

Schulbau- und in der Sonderbaurichtlinie sowie im<br />

Sportstättenbau hingewiesen.<br />

4.5. Brandschutz<br />

Im Zuge der Vorprüfung werden auch brandschutzrechtliche<br />

Anforderungen betrachtet.<br />

Feuerwehrzufahrten sind für alle Gebäude sicherzustellen.<br />

Jeder Gebäudeteil soll von Rettungsfahrzeugen<br />

unmittelbar angefahren werden können. Dazu<br />

wird auf §5 BauO NRW, die vorgeschriebenen<br />

Mindestbreiten und -höhen für Durchfahrten sowie<br />

auf notwendige Aufstellflächen im Brandfall verwiesen.<br />

Kein Teil von Gebäuden soll mehr als 50 m<br />

von einer für Feuerwehrfahrzeuge erreichbaren Stelle<br />

entfernt liegen. Darüber hinaus wird auf folgende<br />

Brandschutzanforderungen hingewiesen:<br />

- Für jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss<br />

mit einem Aufenthaltsraum sind zwei Rettungswege<br />

vorzusehen. Sie dürfen innerhalb eines<br />

Geschosses über einen gemeinsamen notwendigen<br />

Flur führen.<br />

- Notwendige Treppenräume und Flure sind gemäß<br />

Schulbaurichtlinie/ § 37 (5) BauO NRW zu<br />

dimensionieren. Sie sollen über einen notwendigen<br />

Ausgang direkt ins Freie führen<br />

- Für Versammlungsbereiche (insb. Forum) sowie<br />

für den Speiseraum und die Tribüne der<br />

Sporthalle ist von einer verbindlichen Re-tungsweglänge<br />

von 30m auszugehen. Hier gilt: Werden<br />

Versammlungsräume von Fluren oder Foyers<br />

brandschutztechnisch getrennt, kann erleichternd<br />

jeweils für Versammlungsraum und<br />

Flur/Foyer das Maß von 30m angesetzt werden.<br />

Der Konzeption der Flucht- und Rettungswege<br />

gilt insbesondere bei unterirdischen Turnhallen<br />

besondere Aufmerksamkeit.<br />

- Hallen müssen zur Unterstützung der Brandbekämpfung<br />

entraucht werden können.<br />

- Anforderungen zur Verhinderung des Brandüberschlags<br />

sollen beachtet werden, an Gebäudeabschlusswände,<br />

im 3 m-Bereich von Innenecken,<br />

bei Dächern von niedrigen Anbauten<br />

im 5 m-Bereich sowie bei der Abschottung<br />

von Treppenräumen und Nutzungseinheiten.<br />

- Sofern stockwerkübergreifende Luft- oder Treppenräume<br />

vorgesehen werden, gilt den Anforderungen<br />

an den Brandschutz hohe Aufmerksamkeit.<br />

In diesem Fall sind für alle Räume in<br />

den Geschossen Rettungswege in einer Entfernung<br />


36<br />

4.6. Energetische Anforderungen<br />

Energiestandard<br />

Das neue Schulgebäude soll Anforderungen an den<br />

KfW 70 Standard erfüllen. Der Jahreswärmebedarf<br />

und weitere charakteristische Verbrauchswerte sollen<br />

somit mindestens 30% unter der geltenden Fassung<br />

der ENEV liegen. Für den Zweck des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />

ist davon auszugehen dass die maßgeblichen<br />

Kennwerte der geltenden Fassung der<br />

ENEV (2009) im kommenden Jahr um ca 30%<br />

verschärft werden.<br />

Das neue Gebäude soll somit die geltenden Kennwerte<br />

der ENEV 2009 um mindestens 50% unterschreiten.<br />

Eine kompakte Gebäudeform – geringes<br />

Verhältnis von Volumen zu Oberfläche- in Verbindung<br />

mit geeigneten Bauteilqualitäten der Gebäudehülle<br />

kann wesentlich zur Erreichung dieses<br />

Standards beitragen.<br />

Bei Gebäudetypen mit Innenhöfen oder Lichthöfen,<br />

ist zur besseren Beurteilung der Arbeiten darzustellen,<br />

ob die Hofbereiche innerhalb oder außerhalb<br />

der wärmeumfassenden Gebäudehülle liegen.<br />

Im Rahmen der Erläuterung des energetischen und<br />

gebäudetechnischen Lösungsansatzes sind allfällige<br />

klimatechnischen Funktionen bzw. die entsprechenden<br />

Auswirkungen dieser Bereiche zu<br />

skizzieren.<br />

Wärmeversorgung<br />

Laut dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien<br />

im Wärmebereich (EEWärmeG) sind Eigentümer<br />

von Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr<br />

als 50 m², die neu errichtet werden, verpflichtet, den<br />

Wärmeenergiebedarf des Gebäudes um mind. 15%<br />

aus regenerativen Energien zu decken.<br />

Diese Pflicht entfällt, wenn die bezogene Wärme, in<br />

diesem Fall die Fernwärme, aus hocheffizienten<br />

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gemäß Richtlinie<br />

2004/8/EG stammt. Die zwingende Deckung des<br />

anteiligen Wärmeenergiebedarfs mit regenerativen<br />

Energien würde entfallen, sofern der Schulneubau<br />

an das Fernwärmenetz im Versorgungsgebiet <strong>Hürth</strong><br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

angeschlossen wird. Der für die Fernwärme der<br />

Stadt <strong>Hürth</strong> erreichte Primärenergiefaktor gem. DIN<br />

V 4701-10 von f PE, WV = 0,306 entspricht den EU-<br />

Hocheffizienzkriterien gem. Richtlinie 2004/8/ EG.<br />

Der Fernwärmetrasse liegt in der <strong>Sudetenstraße</strong> so<br />

dass auf kurzem Wege auch ein Anschluss des<br />

neuen Schulgebäudes und die Erschließung der<br />

Entwicklungsflächen entlang der neuen Stichstraße<br />

realisiert werden kann. Für die neue <strong>Gesamtschule</strong><br />

bedeutet dies, dass von einer Wärmeversorgung<br />

mit Fernwärme ausgegangen werden soll.<br />

Sofern auf einen Fernwärmeanschluss verzichtet<br />

werden soll, sind die geforderten Anlagen zur Dekkung<br />

des Wärmeenergiebedarfs aus regenerativen<br />

Energien in geeigneter Form auch auf den Plänen<br />

darzustellen. Solaranlagen sind architektonisch zu<br />

integrieren. Insbesondere für Dachflächen ist die<br />

Bestückung mit Photovoltaik- und/oder Solarthermiepaneelen<br />

in die Planungsüberlegungen und die<br />

statische Auslegung der obersten Geschossdecken<br />

mit einzubeziehen<br />

Die Stadt <strong>Hürth</strong> wird parallel zum <strong>Wettbewerb</strong><br />

prüfen, ob für die Wäremversorgung ein Blockheizkraftwerk<br />

z.B. mit Einspeisung ins Fernwärmenetz<br />

und Mitversorgng des benachbarten Schulzentrums<br />

als PP-Projekt zu realisieren ist.<br />

Bauteil-Qualitäten:<br />

Bereits im Zuge der <strong>Wettbewerb</strong>sbearbeitung ist<br />

von geeigneten Bauteilqualitäten auszugehen. Für<br />

die Wärme übertragende Gebäudehülle ist von U-<br />

Werten auszugehen, mit denen die energetischen<br />

Anforderungen einer 50% Unterschreitung der<br />

geltenden ENEV 2009 erfüllt werden können. Dies<br />

gilt für massive Fassadenteile, verglaste Fassadenflächen<br />

sowie für das Dach.<br />

Passive solare Gewinne<br />

Erfahrungen aus in einem hohen Energiestandard<br />

realisierten Schulen zeigen, dass die Zahl der Tage<br />

mit einem Bedarf zur Kühlung die Tage mit einem<br />

Heizbedarf übersteigen. Ausschlaggebend hierfür<br />

sind die Schüler/-innen und Lehrer/-innen, die mit-


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

heizen. Die Belegungsdichte im Unterrichtsbereich<br />

von ca. 1 Person je 2 m² Klassenraumfläche, von 1<br />

Person je m² Nutzfläche im Speiseraum sowie von<br />

2 Personen je m² bei schulischen Veranstaltungen<br />

im Forum bedeuten während der Nutzungszeit beträchtliche<br />

interne Wärmequellen in geschlossenen<br />

Räumen. Dies ist im energetischen Lösungsansatz<br />

zu berücksichtigen. Passive solare Gewinne werden<br />

daher vor allem in der Heizperiode angestrebt.<br />

Schutz vor sommerlicher Überhitzung<br />

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz vor<br />

sommerlicher Überhitzung. In Südrichtung soll der<br />

Verglasungsanteil der Gebäudehülle von 70% nicht<br />

überschritten werden. Verglaste Flächen in S-/W-<br />

/O-Orientierung sind mit einem (gegebenenfalls<br />

temporären) außenliegenden Sonnenschutz auszustatten.<br />

Auf eine architektonische Integration sowie<br />

auf eine robuste, wartungsarme wirtschaftliche Lösung<br />

wird Wert gelegt. Die Verschattung durch bestehendes<br />

oder neues Grün soll mit berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Nutzung des Grundwassers für klimatechnische<br />

Zwecke ebenso wie die Umsetzung geothermischer<br />

Konzepte erfordern eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung, sind aber statthaft. Eine aktive<br />

Kühlung über die Lüftung/Klimaanlage ist ausgeschlossen.<br />

4.7. Gebäudetechnische Anforderungen<br />

Warmwasser<br />

Es ist davon auszugehen, dass ein Warmwasseranschluss<br />

nur für die Küche und für die Duschanlagen<br />

der Turnhalle realisiert wird. Klassenzimmer<br />

und Unterrichtsräume werden mit einem Wasseranschluss<br />

ohne Warmwasser ausgestattet.<br />

Lüftung und Lufthygiene in Schulen<br />

Der Lufthygiene in Schulen gilt seit Einführung der<br />

Energieeinsparverordnung besondere Beachtung.<br />

Mit der Umsetzung von Schulgebäuden mit einem<br />

hohen Energiestandard kommen neue Herausforderungen<br />

auf alle Beteiligten bei der Planung zu.<br />

Um die energetischen Vorgaben zu erfüllen, werden<br />

Gebäudehülle und Fenster bewusst luftdichter<br />

gemacht. Die Kehrseite kann bei unzureichender<br />

Lüftung eine Anreicherung von chemischen und<br />

biologischen Stoffen in der Raumluft sein. Zudem<br />

reagieren Kinder empfindlicher auf Schadstoffe als<br />

Erwachsene.<br />

Luftverunreinigungen in Innenräumen von Schulen<br />

stellen ein hygienisches Problem dar. Die Innenraumbelastungen<br />

können auf unterschiedliche Ursachen<br />

zurückzuführen sein, wie bauliche Mängel,<br />

Fehler in der Lüftungstechnik, Feinstaubbelastungen,<br />

unsachgemäßes Lüftungsverhalten, Ausdünstungen<br />

aus Baustoffen und Einrichtungsgegenständen<br />

oder die Verwendung bestimmter Reinigungsprodukte,<br />

die chemische Stoffe in die Raumluft<br />

abgeben. Auch mikrobielle Probleme (Schimmelbefall)<br />

spielen in Schulgebäuden eine Rolle.<br />

Aus diesem Grund soll einerseits auf bauökologische<br />

Materialien in den Klassenzimmern geachtet<br />

werden. Andererseits sind ein regelmäßiger Luftaustausch<br />

und eine dauerhaft niedrige Kohlendioxidkonzentration<br />

(CO2) entscheidend für das Wohlbefinden<br />

und die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit<br />

der Nutzer. Für die Festlegung der Luftwechselraten<br />

ist davon auszugehen, dass eine<br />

CO2-Konzentration von 1000 ppm/m³ in Räumen,<br />

die für den Unterricht genutzt werden, im Mittel der<br />

Nutzung nicht dauerhaft überschritten werden.<br />

37


38<br />

Mit Blick auf den umzusetzenden Energiestandard<br />

wird daher davon ausgegangen, dass die Anforderungen<br />

an die Luftqualität in Verbindung mit den<br />

energetischen Vorgaben nur durch eine kontrollierte<br />

Lüftung zu erreichen ist. Aufenthaltsräume sollen<br />

gleichwohl natürlich belüftet werden können und<br />

Fenster leicht zu öffnen sein.<br />

Mit Blick auf die Verkehrsbelastungen auf der Horbeller<br />

Straße und der <strong>Sudetenstraße</strong> im Nahbereich<br />

der Ost- und Südgrenze des Planungsgebiets wird<br />

auf den Konflikt zwischen natürlichen Lüftungs- und<br />

Lärmschutzbedürfnissen für dahin orientierte Räume<br />

hingewiesen.<br />

Besonderes Augenmerk gilt aufgrund der Auswirkungen<br />

einer kontrollierten Lüftung auf die Luftfeuchtigkeit<br />

und die CO2-Konzentration den Luftwechselraten<br />

in der Heizperiode. Luftfeuchtigkeitswerte<br />

von 30% sollten nicht unterschritten werden.<br />

Belichtung und Beleuchtung<br />

Eine ausreichende Beleuchtung durch Tageslicht<br />

und ergänzend durch künstliches Licht soll zu jeder<br />

Tageszeit und zu jeder Jahreszeit gewährleistet<br />

sein. Die Raumtiefe soll deshalb nicht mehr als das<br />

zwei bis dreifache der Raumhöhe betragen. Das<br />

Lichtreflexionsvermögen der Bauteilflächen (helle<br />

Farben an Wänden und Decken) sollte möglichst<br />

hoch sein.<br />

Auch Flurbereiche sollen mindestens teilweise<br />

durch Tageslicht belichtet sein. Insgesamt soll der<br />

Energieaufwand für Beleuchtung minimiert werden.<br />

Hierzu soll unter Kosten/Nutzen-Aspekten auch der<br />

Einsatz von besonders energiesparenden Leuchtmitteln<br />

geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit<br />

gilt der natürlichen Belichtung von Erdgeschossflächen,<br />

insbesondere bei großen Gebäudetiefen.<br />

Im Bereich der Turnhalle und im Forum gilt es die<br />

nutzungsspezifischen Anforderungen an die Beleuchtung<br />

zu beachten.<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

Schallschutz und Raumakustik<br />

Ein wirksamer baulicher Schallschutz soll Geräuschübertragungen<br />

hin zu Nachbarräumen, Fluren etc.<br />

verhindern. Die Qualität der Raumakustik hat sich<br />

zudem als wichtiger Teilaspekt der Inklusion erwiesen.<br />

Auf geringe Nachhallzeiten in den Klassenzimmern<br />

zur besseren Sprachverständlichkeit wird<br />

Wert gelegt. Die Vorgaben der DIN 18041 2004/<br />

2005 - Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen<br />

- sollen um 20% unterschritten werden. Besondere<br />

Aufmerksamkeit gilt auch der Raumakustik<br />

in der neuen Dreifachturnhalle.<br />

EDV Infrastruktur<br />

Es ist davon auszugehen, dass computergestütztes<br />

Lernen in Zukunft der Regelfall ist. Die Nutzung von<br />

Computern im Unterricht seitens der Lehrenden wie<br />

von Schülerinnen und Schülern wird zukünftig zum<br />

Schulalltag gehören. Dies gilt auch für die Bearbeitung<br />

von Schulaufgaben. In Gestalt digitaler und<br />

berührungssensibler Wandtafeln eröffnen sich derzeit<br />

Lehrenden neue Möglichkeiten, die derzeit<br />

schrittweise Eingang in Schule und Fachunterricht<br />

finden.<br />

Die aus entsprechenden Entwicklungen abzuleitenden<br />

Anforderungen sollen in der Auslegung der<br />

EDV-Infrastruktur und -anschlüsse so berücksichtigt<br />

werden, dass spätere Nachrüstungen und<br />

Leitungsverlegungen vermieden werden:<br />

Die verstärkte Einbindung digitaler Bildschirme haben<br />

zudem Auswirkungen auf die Lage und Orientierung<br />

unterschiedlicher Nutzungsbereiche. Mit<br />

Blick auf die Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

von bildschirmgestützten Lern- und Lehrsituationen<br />

durch Sonneneinwirkung wird auf die unterschiedlichen<br />

Nutzungszeiten von Unterrichts- und Übermittagsbetreuung<br />

hingewiesen.<br />

Leitungstrassen / technische Erschließung<br />

Alle wesentlichen Leitungstrassen einschließlich<br />

der Fernwärmeversorgung liegen in der <strong>Sudetenstraße</strong>.


<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung<br />

4.8. Wirtschaftlichkeit<br />

Die Wirtschaftlichkeit des städtebaulichen und des<br />

architektonischen Konzepts sind ein wesentlicher<br />

Bestandteil der Beurteilungskriterien.<br />

Es wird einerseits darauf hingewiesen, dass die<br />

Realisierungskosten des Bauvorhabens gedeckelt<br />

sind. In der Entwicklung der Baukonzeption und in<br />

der Materialwahl soll andererseits nicht nur auf die<br />

Wirtschaftlichkeit in der Erstellung der <strong>Neubau</strong>ten<br />

geachtet werden. Gesucht wird ein Gebäude, das<br />

auch hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit in Pflege<br />

und Unterhalt vorbildlich ist.<br />

Besonderes Augenmerk der Jury gilt somit der Gesamtwirtschaftlichkeit<br />

der vorgeschlagenen Lösung.<br />

Folgende Aspekte fließen in diese Betrachtung ein:<br />

- wesentliche Flächenkennwerte,<br />

- die Einschätzung der Erstellungs- und Unterhaltskosten<br />

des Bauvorhabens auf Grundlage<br />

der Flächenkennwerte und unter Berücksichtigung<br />

der besonderen Bauteile,<br />

- die Einschätzung der Energiekosten und des<br />

Reinigungsaufwands als wesentliche Aspekte<br />

der Wirtschaftlichkeit im Betrieb über ihren<br />

gesamten Lebenszyklus sowie<br />

- die Einschätzung der Werthaltigkeit der Gebäudestruktur<br />

und ihrer Materialisierung über<br />

ihren gesamten Lebenszyklus.<br />

4.9. Baustoffe und ökologische Aspekte<br />

Insgesamt wird Wert auf die Verwendung gesundheitlich<br />

unbedenklicher und ökologisch günstiger<br />

Baumaterialien und -konstruktionen gelegt. Die umweltrelevanten<br />

Auswirkungen („ökologischer Fußabdruck“)<br />

der Beschaffung und der Herstellung der<br />

für das Gebäude notwendigen Materialien und Systeme,<br />

im Betrieb, bei späteren Modernisierungen<br />

und beim Rückbau sollen bereits in die Bearbeitung<br />

der <strong>Wettbewerb</strong>saufgabe einfließen. Auf folgende<br />

Aspekte wird hingewiesen:<br />

Baustoffe<br />

Baustoffe belasten die Umwelt bei ihrer Herstellung<br />

und Verarbeitung auf der Baustelle (Graue Energie).<br />

Mit einer kompakten Gebäudeform sowie Baustoffen<br />

mit geringer Umweltrelevanz sind Einsparungen<br />

an Grauer Energie möglich. Umweltbelastende<br />

Schadstoffe sollen weitgehend vermieden<br />

werden.<br />

Rückbau<br />

Gebäude haben oft klar absehbare Lebenszyklen,<br />

die nach heutigem Stand der Technik und des Wissens<br />

bereits bei der Erstellung in eine ganzheitliche<br />

Betrachtung mit einbezogen werden können. So ist<br />

die Wiederverwertung von Baustoffen beim Rückbau<br />

von Gebäuden weitgehend von ihrer Rückbaueignung<br />

abhängig: von der Trennbarkeit der Systeme,<br />

Komponenten und Materialien. Sie ist sowohl<br />

in der gebäude-technischen Konzeption als auch in<br />

der Materialwahl zu beachten.<br />

Gewässer- und Hochwasserschutz<br />

Flachdächer sollen begrünt werden, um den Regenwasserabfluss<br />

zu verzögern und zu vermindern.<br />

Dies gilt auch für Flachdächer, die durch technische<br />

Anlagen genutzt werden (z.B. Photovoltaikanlagen).<br />

Dachabwässer sollen auf dem Schulgelände über<br />

belebte Bodenschichten versickert werden. Der<br />

Umfang der versiegelten Flächen soll minimiert<br />

werden.<br />

Eine Hochwassergefährdung des Schulgeländes<br />

liegt nicht vor.<br />

39


40<br />

5. Vorschriften, Normen und Anlagen<br />

Auf folgende Allgemeinen Vorschriften und Normen<br />

wird hingewiesen. Sie bieten einen Fundus<br />

relevanter Planungshinweise:<br />

- BauO NRW, letzter Stand<br />

- BauGB<br />

- BNatSchG<br />

- LGNW (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen)<br />

- Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“<br />

- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen<br />

an Schulen (Schulbaurichtlinie – SchulBauR)<br />

vom 5.11.2010 und die Erläuterungen in der<br />

Anlage,<br />

http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bau<br />

verwaltung/schulen/SchulBauR_Homepage_20<br />

11.pdf,<br />

- Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten,<br />

Teil 1 Versammlungsstätten (Sonderbauverordnung<br />

– SBauVO) vom 17.11.2009,<br />

http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bau<br />

verwaltung/Sonderbauten/1-Sonderbau-<br />

SBauVO.pdf,<br />

- Sicherheit im Schulbau (DIN 58125)<br />

- Hygiene im Schulbau (DIN 18031)<br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Hürth</strong>, <strong>Sudetenstraße</strong><br />

Auslobung

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