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das argument - Berliner Institut für kritische Theorie eV

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654 Catherine Hoskyns<br />

Die Ausführung. Die Ernsthaftigkeit einer Gesetzgebung läßt sich weitestgehend<br />

an ihren Ausführungsbestimmungen messen. Hierbei ist vor allem wichtig,<br />

welche verwaltungsmäßigen Verfahrensweisen gewählt werden;<br />

welche Personen, Gruppen und <strong>Institut</strong>ionen handlungsermächtigt sind;<br />

welche Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten gegeben. sind;<br />

womit Behörden gezwungen werden können, die bestehende Praxis zu<br />

kontrollieren und zu überwachen;<br />

welche Sanktionen und Strafen bei Nicht-Befolgung auferlegt werden.<br />

Es gibt die unterschiedlichsten Verfahrensweisen zur Ausführung von Gesetzen;<br />

welche Maßnahmen am effektivsten sind, wird in der Regel von den jeweiligen<br />

nationalen Traditionen und spezifischen Umständen her bestimmt<br />

sein. Die besten Gesetze können spielend leicht durch unangemessene oder<br />

überkomplizierte Ausführungsbestimmungen untergraben werden.<br />

Sind die gesetzlichen Bestimmungen in einigen oder allen diesen Punkten<br />

günstig, dann kann die Gleichheitsgesetzgebung von einem formalen Instrument<br />

in ein Mittel verwandelt werden, <strong>das</strong> zumindest ansatzweise die tatsächliche<br />

Lebenssituation von Frauen tangiert. Außerdem aber bieten die Gleichstellungsgesetze,<br />

da sie sich in erster Linie auf die Berufstätigkeit beziehen, auch<br />

Schutz <strong>für</strong> <strong>das</strong> Recht von Frauen auf Arbeit, <strong>das</strong> in Zeiten von Arbeitslosigkeit<br />

und Rezession gefahrdet ist. Unter diesen Umständen lohnt sich die Überlegung,<br />

ob wir einer Gleichheitsgesetzgebung im Kampf um die Verbesserung<br />

der Lage der Frauen nicht mehr Priorität einräumen sollten - egal, wie mangelhaft<br />

sie ist und wo sie herkommt. Dies gilt sowohl im Sinne einer besseren<br />

Anwendung bestehender Gesetze als auch <strong>für</strong> eine Kampagne zur Weiterentwicklung<br />

und Ausweitung der Gesetzgebung.<br />

Ein Anfang scheint bereits gemacht. Als die britische Regierung gezwungen<br />

wurde, den »Equal Pay Act« von 1970 über den Anspruch auf gleichen Lohn<br />

<strong>für</strong> gleichwertige Arbeit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes anzugleichen,<br />

gab es einigen öffentlichen Wirbel und intensive Lobby-Arbeit seitens<br />

der betroffenen Frauengruppen. Was an Bestimmungen dabei herausgekommen<br />

ist, ist zwar unnötig kompliziert, aber durch die öffentliche Diskussion<br />

doch besser geworden als ohne sie. Und in einem der ersten Urteile auf<br />

Grundlage dieser neuen Gesetzgebung gewann J ulie Hayward, eine Angestellte<br />

in der Kantine der Cammell Laird's Merseyside Schiffswerft, die Angleichung<br />

ihres Lohnes an den der Werftschreiner - was <strong>für</strong> sie eine wöchentliche<br />

Lohnerhöhung von 31 f. bedeutete) Dieses Urteil eröffnete zum ersten Mal die<br />

Möglichkeit, die Forderung nach Lohngleichheit durch einen Vergleich von<br />

männlicher und weiblicher Arbeit mit unterschiedlichen Tätigkeiten zu begründen.<br />

Ähnlich hat auch in Frankreich die neue Gleichheitsgesetzgebung der<br />

sozialistischen Regierung, die sowohl <strong>das</strong> Ausmaß der bestehenden Bestimmungen<br />

ausweitete als auch zusätzliche Durchsetzungsmittel zur Verfügung<br />

stellte, neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Sie führte auch dazu, daß innerhalb<br />

der französischen Frauenbewegung dieses Thema wieder neu diskutiert<br />

wurde. 4<br />

In diesem Zusammenhang sind politische Interventionen und Aktionen auf<br />

DAS ARGUMENT 159/1986 ©

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