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Arbeit, Soziales und Steuern - EURES Bodensee

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36 I. Von der <strong>Arbeit</strong>ssuche zum <strong>Arbeit</strong>szeugnis<br />

<strong>Arbeit</strong>ssuche | <strong>Arbeit</strong>sbewilligung | Berufsabschlüsse | <strong>Arbeit</strong>srecht<br />

› Höhe des <strong>Arbeit</strong>sentgelts <strong>und</strong> etwaiger Zulagen,<br />

› Zeitpunkt sowie Art <strong>und</strong> Weise der Auszahlung,<br />

› Dauer des Urlaubs bzw. der Ferien,<br />

› Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- <strong>und</strong> Dienstvereinbarungen,<br />

› Bei <strong>Arbeit</strong>sverträgen in der Schweiz: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall<br />

bzw. Abschluss einer Krankentaggeldversicherung.<br />

Wann kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung?<br />

Dieses Thema soll der Vollständigkeit halber angesprochen werden,<br />

auch wenn es Sie im Normalfall persönlich nicht betrifft.<br />

Für jede außerordentliche, in der Regel fristlose Kündigung, ist ein wichtiger<br />

Gr<strong>und</strong> erforderlich, der die Fortsetzung des <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses<br />

für den Kündigenden unzumutbar macht.<br />

Wichtige Gründe, die eine Entlassung des <strong>Arbeit</strong>nehmers rechtfertigen,<br />

können sein:<br />

› Straftaten zum Nachteil des <strong>Arbeit</strong>gebers, von K<strong>und</strong>en oder anderen<br />

Mitarbeitern,<br />

› Unredliches Verhalten gegenüber der K<strong>und</strong>schaft,<br />

› Falsche Aussagen bei der Bewerbung über die eigenen Fähigkeiten,<br />

› Konkurrenztätigkeit,<br />

› <strong>Arbeit</strong>sverweigerung.<br />

Auch seitens des <strong>Arbeit</strong>nehmers kann bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Gr<strong>und</strong>es fristlos gekündigt werden, z.B. bei Zahlungsunfähigkeit des<br />

<strong>Arbeit</strong>gebers.<br />

I. Von der <strong>Arbeit</strong>ssuche zum <strong>Arbeit</strong>szeugnis 37<br />

<strong>Arbeit</strong>ssuche | <strong>Arbeit</strong>sbewilligung | Berufsabschlüsse | <strong>Arbeit</strong>srecht<br />

In den folgenden Abschnitten finden Sie Details zum<br />

<strong>Arbeit</strong>srecht in den 4 Staaten der <strong>Bodensee</strong>region.<br />

4.2 <strong>Arbeit</strong>srecht in Österreich<br />

In Österreich wird auf dem Gebiet des <strong>Arbeit</strong>srechts häufig noch zwischen<br />

<strong>Arbeit</strong>ern <strong>und</strong> Angestellten unterschieden.<br />

Ist ein schriftlicher <strong>Arbeit</strong>svertrag vorgeschrieben?<br />

Nein. Der <strong>Arbeit</strong>svertrag kann schriftlich oder mündlich zustande kommen.<br />

Ein Lehrvertrag muss schriftlich abgefasst werden.<br />

Wurde kein schriftlicher <strong>Arbeit</strong>svertrag abgeschlossen, muss der <strong>Arbeit</strong>geber<br />

(österreichisch auch: Dienstgeber) dem <strong>Arbeit</strong>nehmer (österreichisch<br />

auch: Dienstnehmer) unverzüglich nach Beginn des <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses<br />

einen sogenannten Dienstzettel aushändigen, in dem<br />

die wesentlichen Bedingungen des mündlichen <strong>Arbeit</strong>svertrags schriftlich<br />

festgehalten sind. Er muss mindestens die im vorhergehenden<br />

Abschnitt für den <strong>Arbeit</strong>svertrag angeführten Punkte beinhalten <strong>und</strong><br />

angeben, welche kollektivvertraglichen Regelungen anzuwenden sind.<br />

Was gilt als Probezeit?<br />

Die Probezeit kann höchstens für einen Monat vereinbart werden. Lehrlinge<br />

haben eine 3-monatige Probezeit.<br />

Während der Probezeit kann das <strong>Arbeit</strong>sverhältnis von beiden Seiten<br />

jederzeit ohne Angabe von Gründen <strong>und</strong> ohne Einhaltung einer Frist<br />

aufgelöst werden. Von Seiten des <strong>Arbeit</strong>gebers ist eine Auflösung in der<br />

Probezeit aufgr<strong>und</strong> von Schwangerschaft jedoch unzulässig.<br />

Wie viele St<strong>und</strong>en pro Woche darf man maximal arbeiten<br />

<strong>und</strong> wie viele St<strong>und</strong>en pro Woche sind üblich?<br />

Das Gesetz geht von einer Normalarbeitszeit von 8 St<strong>und</strong>en pro Tag bzw.<br />

40 St<strong>und</strong>en pro Woche aus. Unter bestimmten Voraussetzungen darf<br />

davon abgewichen werden. Beispielsweise kann eine längere tägliche<br />

<strong>Arbeit</strong>szeit von Montag bis Donnerstag vereinbart werden, damit der<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer am Freitagnachmittag früher ins Wochenende gehen kann.<br />

Mittlerweile erlaubt das österreichische <strong>Arbeit</strong>srecht auch flexiblere<br />

<strong>Arbeit</strong>szeiten: Durch Gleitzeitregelungen ist beispielsweise eine tägliche<br />

Normalarbeitszeit von bis zu 10 St<strong>und</strong>en möglich .<br />

Innerhalb bestimmter Grenzen dürfen Überst<strong>und</strong>en geleistet werden.<br />

Sie können durch Freizeit oder im Fall von angeordneten Überst<strong>und</strong>en<br />

durch einen Zuschlag von 50 % des Normallohns kompensiert werden.<br />

Für medizinisches <strong>und</strong> anderes Personal in Krankenhäusern gilt ein<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland

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