23.11.2012 Aufrufe

Friedhofsgebührensatzung - Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld

Friedhofsgebührensatzung - Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld

Friedhofsgebührensatzung - Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(2) Besondere Gebühren<br />

- 4 -<br />

a) Benutzung der Friedhofskapelle anlässlich der<br />

Trauerfeier<br />

b)<br />

c)<br />

230,00 Euro<br />

Benutzung der Leichenkammer / Kühleinrichtung 65,00 Euro<br />

Orgelspiel 60,00 Euro<br />

d) Orgelbenutzung, wenn kein Organist gestellt wird 30,00 Euro<br />

e) Träger (je Träger) 38,00 Euro<br />

f)<br />

Benutzung Kranz- und Bahrwagen ohne Trauerfeier 15,00 Euro<br />

(1) Umbettung auf demselben Friedhof<br />

§ 7<br />

Gebühren für Umbettungen<br />

a) Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt je Umbettung<br />

b) Erdbestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />

je Umbettung<br />

c) Erdbestattung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an<br />

je Umbettung<br />

100,00 Euro<br />

420,00 Euro<br />

1.700,00 Euro<br />

d) Urnenbeisetzung je Umbettung 490,00 Euro<br />

(2) Ausbettung bei Überführung auf einen fremden Friedhof<br />

a) Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt je Grab<br />

b) Erdbestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />

je Grab<br />

c) Erdbestattung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an<br />

je Grab<br />

80,00 Euro<br />

400,00 Euro<br />

1.110,00 Euro<br />

d) Urnenbeisetzung je Grab 274,00 Euro<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!