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Friedhofsgebührensatzung - Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld

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§ 9<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

(1) Diese <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der<br />

öffentlichen Bekanntmachung.<br />

(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 35 der Friedhofssatzung der Kirchengemeinde<br />

vom 29. Oktober 2007.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> und alle Änderungen treten gemäß § 36 der Friedhofssatzung<br />

der Kirchengemeinde vom 29. Oktober 2007 am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> tritt die <strong>Friedhofsgebührensatzung</strong> vom<br />

8. Oktober 2007 außer Kraft.<br />

<strong>Bielefeld</strong>, den 29. Juni 2012<br />

Die Friedhofsträgerin<br />

Cornelia Mader, Vorsitzende des Presbyteriums<br />

Christel Todt, Kirchmeisterin<br />

Inga Oexmann, Presbyterin<br />

Kirchenaufsichtlich genehmigt<br />

Evangelische Kirche von Westfalen<br />

Das Landeskirchenamt<br />

Staatsaufsichtlich genehmigt<br />

Bezirksregierung Detmold

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