Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) - Kandertalbahn
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Nach der Bereitstellung ist bei der Räumungsmeldung statt des Freiseins der<br />
Strecke der Ort der Streckenbelegung, die Zahl und Gattung der<br />
zurückgelassenen Wagen sowie die Art der Sicherung einzutragen.<br />
Zu § 30 (2) Fahrdienstliche Behandlung der Nebenfahrzeuge<br />
Fahrten mit Nebenfahrzeugen (auch Kleinwagen) sind wie Züge zu behandeln<br />
und durch den öBl mit einer Fahrplananordnung oder einer<br />
Fahrplanbekanntgabe einzulegen. Für Kleinwagenfahrten sind in den Fahrplan<br />
Weisungen für das Befahren der technisch gesicherten Bahnübergänge<br />
aufzunehmen.<br />
Neuausgabe 2010 Seite 16