Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) - Kandertalbahn
Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) - Kandertalbahn
Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) - Kandertalbahn
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Teil D<br />
Zusätzliche Bestimmungen zur Vorschrift für die<br />
Bedienung von Signalanlagen für Nichtbundeseigene<br />
Eisenbahnen (SIG-VB-NE)<br />
Zu § 1 (1) Signalanlagen der <strong>Kandertalbahn</strong><br />
Zu den Signalanlagen der <strong>Kandertalbahn</strong> gehören die Sicherungsanlagen der<br />
Bahnübergänge Haltingen Rennemattenweg, Binzen Konrad-Zuse-Straße,<br />
Binzen B 3, Binzen Neue Fischinger Straße und Binzen Mühle sowie die<br />
Schlüsselwerke der Bahnhöfe Haltingen, Wollbach (Baden) und Kandern.<br />
Zu § 8 (5) Unterweisung und Prüfung des Personals<br />
Die theoretische Unterweisung und örtliche Einweisung in die Bedienung der<br />
Signalanlagen ist für die Zugleiter und das Zugpersonal Bestandteil der<br />
Ausbildung und Verwendungsprüfung.<br />
Zu § 9 (1) Arbeitsbuch<br />
Aufzeichnungen über Arbeiten und Unregelmäßigkeiten führt die<br />
signaltechnische Fachkraft im Störungs- und Prüfungsbuch der<br />
Blinklichtanlagen.<br />
Zu § 10 (2) Arbeiten<br />
Mit Arbeiten zur Instandhaltung oder Störungsbeseitigung durch die<br />
signaltechnische Fachkraft darf est begonnen werden, wenn der öBl<br />
unterrichtet wurde und zugestimmt hat. Das Ende der Arbeiten ist dem öBl<br />
unverzüglich mitzuteilen. Dabei ist anzugeben, ob betriebliche Maßnahmen<br />
weiterhin erforderlich sind.<br />
Neuausgabe 2010 Seite 27