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TAB Soest - UDS, Uwe Ungeheuer

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Technische Anschlussbedingungenfür die Anschaltungvon Brandmeldeanlagen im Kreis <strong>Soest</strong>an die Empfangszentraleder Kreisleitstelle <strong>Soest</strong> in LippstadtStand März 2009


2Inhaltsverzeichnis1. Allgemeines1.1 Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbedingungen1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen1.3 Brandmeldeanlagen mit Anschluss an das öffentliche Brandmeldenetz1.4 Freiwillig betriebene Brandmeldeanlagen1.5 Zugänglichkeit für die Feuerwehr; Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Freischaltelement (FSE)2.0 Übertragungseinrichtung (ÜE)3.0 Brandmeldezentrale (BMZ) und Feuerwehrinformationszentrale (FIZ)4.0 Feuerwehrbedienfeld (FBF)5.0 Brandmelder5.1 Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder)5.2 Automatische Brandmelder5.2.1 Vermeidung von Falschalarmen5.2.2 Brandmelder in Zwischendecken5.2.3 Brandmelder in Zwischenböden5.2.4 Brandmelder in Schächten und Kanälen5.2.5 Rauchansaugsysteme5.2.6 Spezielle Meldersysteme5.2.7 Meldergruppen6.0 Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen6.1 Sprinkleranlagen6.2 Sonstige Löschanlagen7.0 Orientierungshilfen für die Feuerwehr7.1 Feuerwehr-Laufkarten7.2 Feuerwehrpläne8.0 Abnahme der BMA durch die Feuerwehr9.0 Wartung/Inspektion der BMA10.0 Betreiberpflichten11.0 Gebühren und Entgelte12.0 Weitere BedingungenAnlagen:A: KontakteB: Betreiber-Checkliste für die AbnahmeC: Beispiel Feuerwehrinformationszentrum (FIZ)D: Beispiel Flucht und RettungsplanE1-4: Beispiel FeuerwehrpläneF1-2: Beispiel Feuerwehr-LaufkartenG: AbnahmeprotokollTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


31. Allgemeines1.1 Geltungsbereich und Zweck der AnschlussbedingungenDie Leitstelle des Kreises <strong>Soest</strong> bietet Anwärtern von Brandmeldeanlagen die Aufschaltung an die Leitstellean, wenn die in diesen Bedingungen dargestellten Anforderungen eingehalten werden.Diese Anschlussbedingen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) im Kreis<strong>Soest</strong> mit direkter Aufschaltung zur Empfangseinrichtung derLeitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises <strong>Soest</strong>Geiststraße 4859555 LippstadtSie gelten für Neuanlagen und Änderungen bzw. Erweiterungen von bestehenden Anlagen.Sie gelten auch für bestehende Anlagen, wenn die Aufschaltung zur Leitstelle länger als 3 Monateaufgehoben war.Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik von BMA die Voraussetzungfür eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Falschalarmen weitgehendausschließen.Sie sollen den an der Errichtung, Abnahme und Betrieb von Brandmeldeanlagen Beteiligten sowie denFeuerwehren als Hilfe hinsichtlich wesentlicher technischer und organisatorischer Anforderungen anBrandmeldeanlagen dienen.Einheitliche Vorgaben zum Aufbau einer BMA einschließlich der Anordnung ihrer Bestandteile sollen derörtlichen Feuerwehr trotz der Vielzahl unterschiedlicher Objekte und verschiedener Brandmeldeanlagenin ihrem Zuständigkeitsgebiet eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifenermöglichen.Mit dem Antrag auf Anschaltung einer BMA erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlussbedingungenverbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


1.2 Allgemeine Anforderungen an BrandmeldeanlagenBei der Errichtung von BMA sind u.a. folgende Vorschriften und Bestimmungen zu beachten:VDE 0100Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 VVDE 0800-1 Fernmeldetechnik - AllgemeinDIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen: Allgemeine FestlegungenDIN VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen: Festlegung für BrandmeldeanlagenDIN EN 54 Teil 1-14 Automatische Brandmeldeanlagen -Bestandteile-DIN 14461Bedienfeld für BrandmeldeanlagenDIN 14462Feuerwehr-AnzeigetableauDIN 14675Brandmeldeanlagen -Aufbau-VdS-Richtlinie 2095 Richtlinien für automatische BrandmeldeanlagenVdS-Richtlinie 2092 Richtlinie für Sprinkleranlagen, Planung und EinbauVdS-Richtlinie 2105 Richtlinie für mechanische Sicherungseinrichtungen -Schlüsseldepots (FSD)-DIN 4066Hinweisschilder für die FeuerwehrDIN 33404-3 Gefahrensignale für ArbeitsstättenTPrüfVOTechnische PrüfverordnungAlle hier auszugsweise und beispielhaft genannten Normen und Richtlinien sind in der jeweils gültigenFassung anzuwenden.Brandmeldeanlagen müssen von einer technischen Überwachungsorganisation oder technischen Prüfstelle(z.B. VdS, TÜV) zugelassen sein.Brandmeldeanlagen müssen von Fachfirmen entsprechend DIN 14675 Ziffer 4.2 geplant, errichtet undgewartet werden.Der entsprechende Nachweis hierüber ist schriftlich zu führen.1.3 Brandmeldeanlagen mit Anschluss an das öffentliche BrandmeldenetzBrandmeldeanlagen mit Anschluss an das öffentliche Brandmeldenetz setzen sich grundsätzlich ausfolgenden Bestandteilen zusammen:- Übertragungseinrichtung- Brandmeldezentrale (BMZ) mit Ersatzstromversorgung- Feuerwehrbedienfeld (FBF)- Freischaltelement (FSE)- Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)- Brandmelder bzw. Löschanlagen- Feuerwehr-Laufkarten- Bereichs-, Lageplan- bzw. Anzeigetableau (bei Bedarf)- Beschilderung und Beschriftung- Sofortige Verfügbarkeit der Objektschlüssel durcheine ständig besetzte Stelle mit eingewiesenem Personal (Schlüsselgewalt) oderFeuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>4


51.4 Freiwillig betriebene BrandmeldeanlagenWill der Betreiber einer nicht baurechtlich erforderlichen BMA seine Anlage zur Kreisleitstelle aufschaltenlassen, muss er die dazu erforderlichen Maßnahmen gemäß dieser Anschlussbedingungen auf seine Kostenausführen.1.5 Zugänglichkeit für die Feuerwehr; Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Freischaltelement (FSE)Der Feuerwehr ist bei ihrem Eintreffen der gewaltlose Zugang zur Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) zuermöglichen.In Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sind ein vom Verband der Schadenversicherer (VdS)anerkanntes Feuerwehrschlüsseldepot FSD 3 (VdS-Richtlinie 2105) und ein ebenfalls VdS-anerkanntesFreischaltelement (FSE) zur manuellen Alarmauslösung zu installieren, wenn ein gewaltloser Zugang zuallen Räumen des Gebäudes auf andere Weise nicht sicher herstellbar ist.Das FSE ist in unmittelbarer Nähe des FSD anzubringen und an eine eigene Meldergruppe derBMA anzuschalten.Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen (d.h. keinAnsteuern von sicherheitstechnischen Einrichtungen).Der Generalschlüssel oder im Einzelfall mehrere im FSD zu deponierende Objektschlüssel (maximal 3)müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ/FIZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA undder an die BMA angeschlossenen Löschanlagen ermöglichen.Bei Hinterlegung mehrerer Schlüssel sind diese fest miteinander zu verbinden und einzeln zu beschriften.Objektschlüssel werden von der Feuerwehr nicht angenommen.Das FSD wird i.d.R. neben dem Feuerwehrzugang des Objektes an der Anfahrstelle für die Feuerwehrplatziert. Die diesbezügliche Abstimmung muss bereits in der Planungsphase mit der Brandschutzdienststelleerfolgen.Die Lage des FSD bzw. Zuganges für die Feuerwehr ist an der Außenseite des Objektes mit einerBlitzleuchte zu kennzeichnen. Die Farbe der Blitzleuchte ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.Die örtliche Feuerwehr entscheidet über das einzubauende System und die Schließung.Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


2.0 Übertragungseinrichtung für BrandmeldeanlagenDer Kreis <strong>Soest</strong> betreibt in seiner Kreisleitstelle in 59555 Lippstadt, Geiststraße 48, eine Empfangseinrichtungfür Brandmeldeanlagen auf Konzession, an welche Übertragungseinrichtungen (ÜE) für Brandmeldungenangeschlossen werden können. Der Betrieb der Empfangseinrichtung ist der Fa. Siemens AG alsKonzessionär übertragen.Die Einrichtung einer ÜE erfolgt auf Antrag.Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor Inbetriebnahme, schriftlich an folgenden Konzessionsträgerzu richten:Siemens GmbH & Co oHG GebäudesicherheitLöwenstraße 11a44127 DortmundTel.: 0231-5760Fax: 0231-5761206Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:1. Eigentümer der Liegenschaft (Name, Anschrift, Telefon)2. Zustimmung des Eigentümers (falls erforderlich)3. die Bezeichnung des Teilnehmers (Name, Anschrift, Telefon)4. den beabsichtigten Anbringungsort der Übertragungseinrichtung (ÜE)5. Art der anzuschaltenden Brandmelder und Brandschutzeinrichtungen6. Anzahl der anzuschaltenden Gruppen7. Lageplan des Objektes mit dem Standort der BMA8. gewünschter Zeitpunkt der InbetriebnahmeDie Übertragungseinheit ÜE wird vom Konzessionsträger der Empfangszentrale eingerichtet und instandgehalten. Sie bleibt dessen Eigentum.Die Nummer der ÜE (Vergabe erfolgt durch den Konzessionär) ist gut lesbar am Gehäuse des Hauptmeldersder ÜE anzubringen.Wenn sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der BMA zeigen, bleibender örtlichen Feuerwehr geeignete Maßnahmen vorbehalten wie- Verrechnung der Einsatzkosten- Überprüfung und Bestätigung der Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage durch Sachkundige- im Einzelfall Trennung der Brandmeldeanlage von der ÜE mit unverzüglicher Meldung an die untereBauaufsicht mit kostenpflichtiger WiederaufschaltungBei Störungen oder Revisionsarbeiten an der BMA sind die Druckknopfmelder mit Sperrschildern„Außer Betrieb, Notruf 112 wählen“ zu versehen.Das hauseigene Personal ist darüber zu unterrichten, dass der Notruf bei gestörter Übertragungseinrichtung(ÜE) über Telefon 112 erfolgen muss. Die ÜE ist für die Dauer der Störung mit einem Schild mit der Aufschrift„Übertragungseinrichtung abgeschaltet, Bei Alarm Notruf 112 wählen“ zu versehen.Die Meldung der Brandmeldeanlage muss im Einzelfall differenziert zur Leitstelle weitergeleitet werden. Beiausgedehnten Objekten mit mehr als einer Unterzentrale muss z.B. der konkrete Anfahrtspunkt an die Leitstellegemeldet werden, damit die Feuerwehr das betroffene Gebäude direkt anfahren kann.Weitere Differenzierungen können z.B. sein: verschiedene Nutzungs- oder Gefahrenbereiche.Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>6


73.0 Brandmeldezentrale (BMZ) bzw. Feuerwehrinformationszentrale (FIZ)Bei Verwendung von Brandmeldezentralen, an denen die Meldergruppen zentral durch eine gemeinschaftlicheDigitalanzeige angezeigt werden, ist zusätzlich eine Parallelanzeige mit Einzelmelderanzeige (Einzelidentifikation)anzubringen. Im Display muss eindeutig erkennbar sein, welche Meldergruppe und welcheMeldernummer ausgelöst haben.Ausnahmen (z.B. bei sehr kleinen Objekten) sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.Sofern Brandmeldezentrale (BMZ) und Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) getrennt untergebracht werden,ist eine redundante Ansteuerung erforderlich.Die Feuerwehrinformationszentrale (FIZ: s. Anlage C) ist in Absprache mit der Brandschutzdienststelle unmittelbarhinter dem Feuerwehrzugang im Eingangsbereich des Objektes (wenn vorhanden, an der Pforte,Anmeldung o.ä.) anzubringen.Befindet sich das FIZ in einem verschlossenen Raum, so muss der Schlüssel für diesen in der ständig besetztenStelle vorgehalten werden oder muss mit dem im Feuerwehrschlüsseldepot hinterlegten Schlüsselübereinstimmen.Das Feuerwehrbedienfeld (FBF) muss in unmittelbarer Nähe der Übertragungseinrichtung montiert werden.Die Bedienteile der BMZ wie Feuerwehrbedienfeld (FBF), Feuerwehranzeigetableau (FAT) und Behälter fürLaufkarten sind bei Neuanlagen frei zugänglich in einem Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) unterzubringen.Bei Altanlagen kann bei wesentlichen Änderungen an der BMA eine Nachrüstung eines FIZ gefordertwerden.Der Weg von der Feuerwehrzufahrt bis zum Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) ist fortlaufend mit Hinweisschildernnach DIN 4066 zu kennzeichnen.Der äußere Zugang zur BMZ ist durch eine bei Auslösung der BMA angesteuerte Blitzleuchte kenntlich zumachen. Die Farbe der Blitzleuchte ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.In der Brandschutzordnung ist festzulegen, dass ständig besetzte Stellen nur von unterwiesenem Personalbesetzt werden darf. Insbesondere muss es darin unterwiesen sein, wie bei Störungsmeldungen zu verfahrenist.Der Raum der BMZ und des FIZ (ggf. FIZ-Schrank) sind in die Brandmeldeüberwachung einzubeziehen.4.0 Feuerwehrbedienfeld (FBF)Die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes (FBF) nach DIN 14461 und eines Feuerwehranzeigetableaus(FAT) mit Klartextanzeige nach DIN 14462 ist grundsätzlich erforderlich. Ausnahmen sind mit der Brandschutzdienststelleim Vorfeld abzustimmen.Die Schließung für das FBF sowie der Erwerb des Halbzylinders werden von der örtlichen Feuerwehr vorgegeben.Der Halbzylinder für die Schließung wird im Rahmen der Abnahme der Brandmeldeanlage in Anwesenheitder Feuerwehr eingebaut.Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


85.0 BrandmelderDie Auswahl und Installation von Brandmeldern muss nach den unter 1.2 dieser Anschlussbedingungengenannten Regelwerken erfolgen. Zudem sind die Vorgaben des VdS zu beachten.Für automatische Brandmelder und Handfeuermelder sind jeweils eigene Meldergruppen vorzusehen.Meldergruppen müssen unabhängig voneinander abschaltbar sein.Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldernummer in ausreichender Größe nach DIN1450 so zu beschriften, dass die deutliche Lesbarkeit vom Standpunkt des Betrachters aus gewährleistet ist(z.B. 10/1, 10/2, 10/3… ). Für jeden Melder ist eine Einzelidentifikation erforderlich.Tabelle 1: Erforderliche Schriftgröße in Abhängigkeit von der RaumhöheRaumhöhe (m) Schriftgröße (mm)2,5 103,3 154,5 255,8 357,4 5011,0 7513,5 10018,0 1505.1 Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder)Druckknopfmelder sind jeweils im Zuge von Rettungswegen an Ausgängen und vorwiegend an Stellen mitBrandschutzeinrichtungen wie Feuerlöschern, Rettungswegplänen, Wandhydranten und Brandschutzordnungenanzuordnen.Gehäuse von Druckknopfmeldern, die bei Betätigung des Melders unmittelbar die Übertragungseinheit(ÜE) auslösen, tragen zusätzlich zu anderen Symbolen die Aufschrift „Feuerwehr“ und sind in der Farbe rot(RAL 3000) auszuführen.An der Brandmeldezentrale sind jeweils mindestens 10 passende Ersatzgläser sowie eine ausreichendeZahl an Sperrschildern mit der Aufschrift „Außer Betrieb, Notruf 112 wählen“ griffbereit vorzuhalten.Hinweis:Gehäuse von Hausalarmanlagen sind in blau auszuführen.Gehäuse von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind in orange auszuführen.Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


95.2 Automatische Brandmelder5.2.1 Maßnahmen zur Vermeidung von FalschalarmenAutomatische Brandmelder, welche die Übertragungseinrichtung (ÜE) auslösen, sind unter Berücksichtigungfolgender Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen zu installieren:a) Zweimelderabhängigkeit oderb) Zweigruppenabhängigkeit oderc) Brandkenngrößen-VergleichRauchmelder müssen in Zweimelder- oder Zweigruppenabhängigkeit geschaltet werden.Werden automatische Brandmelder betriebsbedingt von Täuschungskriterien beeinflusst, so sind sie durchBrandmelder zu ersetzen, die auf diese Täuschungskriterien nicht reagieren.Alarmzwischenspeicherung ist nur im begründeten Einzelfall in Absprache mit der Brandschutzdienststellemöglich.5.2.2 Brandmelder in ZwischendeckenBrandmelder in Zwischendecken müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Unter jedem Meldermuss ein besonders gekennzeichnetes, herausnehmbares Deckenelement mit Meldernummer vorhandensein. Für die Kennzeichnung sind Hinweisschilder nach DIN 14623 zu verwenden.Das Mindestmaß der Revisionsklappen beträgt 400mmx400mm.Ist die Kennzeichnung an der Decke nicht möglich, ist die Installation eines Brandmelder-Lageplantableauserforderlich, auf dem jeder ausgelöste Melder angezeigt wird.Die Zugänglichkeit zum Zwischendeckenbereich muss gewährleistet sein. In Einzelfällen kann dieBrandschutzdienststelle oder die örtliche Feuerwehr Einstiegshilfen wie z.B. vorgehaltene Bockleiternfordern.5.2.3 Brandmelder in ZwischenbödenIn Zwischenböden sind Bodenplatten oberhalb der Melder entsprechend mit einem in den Boden eingelassenengelben Punkt (50mm-100mm) zu kennzeichnen. Die markierten Platten sind mit einer Kettegegen Vertauschen zu sichern.Für die Feuerwehr ist ein geeignetes Hebewerkzeug jederzeit gut sichtbar in der Nähe der Bodenmeldervorzuhalten.Sollen die Bodenheber in einem Behältnis untergebracht werden, so ist dieses nach DIN 4066 mit derBeschriftung „Hebevorrichtung Bodenplatten für Feuerwehr“ zu kennzeichnen.In Ausnahmefällen kann die Hebevorrichtung in Absprache mit der Brandschutzdienststelle auch an derBMZ/FIZ deponiert werden.Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


105.2.4 Brandmelder in Schächten und KanälenBrandmelder in Schächten und Kanälen sind sinngemäß Ziffer 5.2.2 zu behandeln.5.2.5 RauchansaugsystemeZum raschen Auffinden eines Brandherdes sind folgende Vorgaben einzuhalten:Raumüberwachung: maximale Fläche, die durch ein Rauchansaugsystem überwacht wird: 800m²Die gesamte Überwachungsfläche muss vom Zugang her frei einsehbar sein.Bei nicht frei einsehbaren Räumen darf die Fläche geschlossener Räume (auch Kombi-Büros) maximal400m² betragen.Bei Einbau in Zwischendecken und Doppelböden darf die Überwachungsfläche maximal 200m² betragen.Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind alle 30m² Erkundungsöffnungen vorzusehen.5.2.6 Spezielle MeldersystemeDie Verwendung spezieller Meldersysteme (Infrarotmessstrecken, Fühlerrohrsysteme, Rauchansaugsystemeu.ä.) sind grundsätzlich im Vorfeld mit der Brandschutzdienststelle und der zuständigen Feuerwehrabzusprechen bzw. zu planen.5.2.7 MeldergruppenInnerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder geschossweise zusammenzufassen.Doppelboden-, Zwischendecken sowie Sondermelder sind je nach Bereich auf eigene Meldergruppenzu schalten.Innerhalb einer Meldergruppe ist die Kombination automatischer und nichtautomatischer Brandmelderunzulässig.Automatische Melder, die ausschließlich zur Steuerung technischer Einrichtungen (z.B. Feststellanlagen)dienen, dürfen nicht auf die BMZ geschaltet werden.In Treppenräumen dürfen maximal 5 Druckknopfmelder senkrecht übereinander in einer Gruppezusammengefasst werden.6.0 Anschaltung von BrandschutzeinrichtungenSind ortsfeste automatische Löschanlagen vorhanden, sind diese an die Brandmeldeanlage anzuschließen,sofern in der Baugenehmigung nicht ausdrücklich anderes bestimmt wurde.Die Auslösung der Löschanlagen infolge eines Brandes muss die Auslösung der Übertragungseinrichtungbewirken.Andere Brandschutzeinrichtungen können über die Auslösung der Brandmeldeanlage angesteuert werden.Die Überprüfung der Funktionalität abhängiger Systeme, d.h. z.B. Ansteuerung von Löschanlagen, RauchundWärmeabzügen oder anderen brandschutztechnischen Einrichtungen durch die BMA ist durch einenstaatlich anerkannten Sachverständigen (gemäß Technischer Prüfverordnung) durchzuführen.Das Zusammenspiel der einzelnen Einrichtungen ist vom zuständigen Sachverständigen zu prüfen und derGenehmigungsbehörde schriftlich zu bestätigen.Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


116.1 SprinkleranlagenBei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an derFeuerwehrinformationszentrale (FIZ) mit der Bezeichnung des jeweiligen Lösch- und Meldebereiches anzuzeigen.Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Lösch- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungenwie für Meldergruppen (Ziffer 5.2.7 dieser Anschlussbedingungen).Der Laufweg von der Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) zur Sprinklerzentrale (SPZ) ist mit Schildern gemäßDIN 4066 zu kennzeichnen und auf einer eigenen Feuerwehr-Laufkarte darzustellen.6.2 Sonstige LöschanlagenSonstige ortsfeste Löschanlagen (z.B. CO2-Löschanlagen oder Objektlöschanlagen) müssen an die BMZangeschaltet werden. Ausnahmen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.Die Anschaltung muss so erfolgen, dass das Auslösen der ortsfesten Löschanlage an der Feuerwehrinformationszentrale(FIZ) mit der Bezeichnung des jeweiligen Lösch- bzw. Meldebereichs angezeigt wird.Für die manuelle Auslösung der Löschanlagen sind Meldergehäuse nach DIN 14655 in gelber Farbe (RAL1012) mit schwarzer Schrift zu verwenden.Der Laufweg vom FIZ zur Zentrale der Löschanlage ist mit Schildern gemäß DIN 4066 zu kennzeichnen undauf einer eigenen Feuerwehr-Laufkarte darzustellen.Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


127.0 Orientierungshilfen für die Feuerwehr7.1 Feuerwehr-LaufkartenPro Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte in DIN A3 laminiert und mit fest angebrachten Reitern zurKennung der Meldergruppe gut sichtbar und stets griffbereit der Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) ineinem gegen unberechtigten Zugriff gesicherten Depot (FBF-Schließung) vertikal zu hinterlegen.Der Plankasten ist mit einem Schild „Feuerwehr-Laufkarten“ nach DIN 4066 in der Größe von105mm x 297mm zu kennzeichnen und in das Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) zu integrieren.Die Pläne sind auf Basis von Grundrissplänen doppelseitig zu erstellen und müssen mindestens folgendeInformationen enthalten (s. auch hierzu Anhänge F1-2):- Lage des FIZ- Standort- Laufweg als grüne Linie markiert- Lage der Melder- Melderart und Kennzeichnung- Lage der Meldergruppe rot unterlegt- Löschbereiche stationärer Löschanlagen blau schraffiert (mit Angabe des Löschmittels)- Legende und NordpfeilDie Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung ergeben sich aus DIN 14675 Ziffer 10.2 mit Anhang K.Der Plan ist grundsätzlich beidseitig zu beschriften, wobei die Vorderseite die Gesamtübersicht mit demStandort der Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) und ggf. die Rückseite die Detaildarstellung zeigt.Wird eine Detailansicht der betreffenden Meldergruppe erforderlich, so ist diese als Grundrissplan darzustellen.Im Einzelfall können auf Anforderung der Brandschutzdienststelle oder der örtlichen Feuerwehr zusätzlicheAngaben in den Feuerwehr-Laufkarten erforderlich werden.Vor der endgültigen Fertigstellung sind die Feuerwehr-Laufkarten der örtlichen Feuerwehr zur Prüfung undFreigabe vorzulegen.Die Laufkarten sind bei Änderungen auf Kosten des Betreibers zu aktualisieren.7.2 FeuerwehrpläneFür das Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen und ständig fortzuschreiben.Die Art und Ausführung bzw. wesentliche Inhalte sind mit der Brandschutzdienststelle und der örtlichenFeuerwehr abzustimmen (siehe auch hierzu Anhang E1-4).Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


138.0 Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage durch die FeuerwehrVor Anschaltung der Brandmeldeanlage an die Übertragungseinrichtung erfolgt eine Abnahme durch dieörtliche Feuerwehr.Der Termin für die Abnahme ist der Feuerwehr mit einem Vorlauf von 14 Tagen durch den Konzessionärmitzuteilen. Der Betreiber bzw. Errichter der BMA muss den Konzessionär daher rechtzeitig seinerseitsinformieren. Der Konzessionär koordiniert die Abnahme.Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist der Feuerwehr durch den Betreiber insbesondere vorzulegen: das Prüfprotokoll eines staatlich anerkannten Sachverständigen gemäß Technischer Prüfverordnung(TPrüfVO) vom 05.12.1995, zuletzt geändert am 20.09.2002 über die Abnahme derBrandmeldeanlage Kopie des Wartungsvertrages für die Brandmeldeanlage bei an die BMA angeschlossenen stationären Löschanlagen, Rauchabzugsanlagen oderanderen Sicherheitseinrichtungen: Prüfprotokoll eines staatlich anerkannten Sachverständigengemäß TPrüfVO über die mängelfreie Funktion der Schnittstellen zwischen Brandmeldeanlageund SicherheitseinrichtungenDer Feuerwehr sind zum Zeitpunkt der Abnahme zu übergeben bzw. mitzuteilen: Feuerwehrpläne (ggf. auch Feuerwehr-Einsatzpläne), Laufkarten, Sprinklergruppenpläne,spätestens zur Abnahme bzw. Aufschaltung der BMA müssen zusammen mit der Feuerwehrder/die Objektschlüssel im FSD deponiert werden.Der/die Schlüssel gehen dadurch nicht in den Besitz der Feuerwehr über. Der Feuerwehr sind mindestens 3 auf die Brandmeldeanlage eingewiesene Ansprechpartnerfür den Alarmierungs- oder Störungsfall auch nach Betriebsschluss zu benennen bzw. imFeuerwehrplan zu hinterlegen (vom Betreiber ständig zu aktualisieren).Die Abnahme der Feuerwehr erfolgt stichpunktartig gemäß dem Inhalt dieser Anschlussbedingungen.Die Abnahme der Feuerwehr ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation der Brandmeldeanlage.Auch bei jeder wesentlichen Änderung der BMA ist eine Abnahme bezüglich der Einhaltung dieser Anschlussbedingungenerforderlich.Die Kreisleitstelle und die Brandschutzdienststelle sind über den Abnahmetermin zu unterrichten und sindberechtigt, sich an der Abnahme zu beteiligen.Werden beim ersten Inbetriebnahmetermin Mängel festgestellt, so werden diese in einem Inbetriebnahmeprotokolldurch die Feuerwehr schriftlich niedergelegt.Der Betreiber ist verpflichtet, diese Mängel umgehend beheben zu lassen. Die Anschaltung der Brandmeldeanlagean die Übertragungseinheit (ÜE) oder die Nutzungsaufnahme des Objekts kann hiervon abhängiggemacht werden. Nach Beseitigung der Mängel ist eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung erforderlich.Die Brandmeldeanlage wird nur dann zur Kreisleitstelle aufgeschaltet, wenn das von Konzessionär, Errichterund Feuerwehr unterzeichnete Abnahmeprotokoll der Kreisleitstelle vorliegt (s. Anlage G).Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


149.0 Wartung/Inspektion der BMA; BetriebEs ist ein Wartungsvertrag mit einer vom VdS zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Die vorgeschriebenenWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Das Betriebsbuch(gebunden, keine Loseblattsammlung) ist jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen.Bei aufgrund mangelhafter Wartung ausgelösten mehrfachen Falschalarmen ist die Feuerwehr berechtigt,die BMA zu überprüfen.Bei schweren Mängeln informiert die Feuerwehr die zuständige Bauaufsicht.Bauaufsichtlich nicht geforderte BMA können durch die Feuerwehr von der ÜE getrennt werden.Der Konzessionär gibt dem Betreiber die Möglichkeit, bei Revisionsarbeiten mit einem Passwort über dasRemote Center des Konzessionärs die Revision anzuzeigen.Der Betreiber bzw. die Wartungsfirmen regeln daher die Maßnahmen im Rahmen von Revisionsarbeiteneinschließlich der Prüfung der Übertragungseinheit mit dem Konzessionär, nicht mit derKreisleitstelle.10.0 BetreiberpflichtenDer örtlich zuständigen Feuerwehr sind drei Ansprechpartner mit Name und Telefonnummer (dienstlich undprivat) schriftlich zu benennen, die auch außerhalb der Dienstzeiten jederzeit erreichbar und in die Bedienungder BMA eingewiesen sind. Die Daten sind im Feuerwehrplan zu hinterlegen.Diese Ansprechpartner müssen schlüsselberechtigt und entscheidungsbefugt sein.Änderungen der Ansprechpartner oder deren Erreichbarkeit sind umgehend und eigenverantwortlich derörtlichen Feuerwehr schriftlich mitzuteilen.Es ist zu gewährleisten, dass auf Verlangen ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter in einem Zeitraumvon max. 40 Minuten am Objekt erscheint, um mit dem Einsatzleiter die Ursache der Alarmierung festzustellenund weitere Fehlalarmierungen zu unterbinden.Abweichungen von dieser Regelung sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.Die Brandmeldeanlage darf bei Brandalarm nicht vom Betreiber zurückgestellt werden.Eine Abschaltung der ÜE darf nur durch den Konzessionär oder die Feuerwehr erfolgen.11.0 Kostenersatz/EntgelteDie Abnahme der BMA durch die Feuerwehr kann je nach Gemeinde kostenpflichtig sein.Die durch Falschalarme entstehenden Kosten von Feuerwehreinsätzen können dem Betreiber in Rechnunggestellt werden.Die Höhe der Gebühren kann der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde entnommen werden.12.0 Weitere BedingungenDie örtliche Feuerwehr ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen abweichende Regelungen von diesen Anschlussbedingungenfestzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern.Diese Anschlussbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Konzessionär bzw. dem Kreis <strong>Soest</strong> unddem Teilnehmer geschlossenen Mietvertrages.Herausgeber: Brandschutzdienststelle des Kreises <strong>Soest</strong>, März 2009Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


15Anhang AKontakte für die Abnahme / Aufschaltung von BMA in den Städten und Gemeinden im Kreis <strong>Soest</strong>Gemeinde AnröchteOrdnungsamtHauptstr. 72-74Tel: 02947/888-0Fax: 02947/888-180Feuerwehr: Thomas WieneckeTel: 02947/89-218Fax: 02947/89-219e-mail: t.wienecke@t-online.deGemeinde EnseFB2-OrdnungsamtAm Spring 459469 EnseTel: 02938/980-132Fax: 02938/980-4000Feuerwehr: Torsten KlenterTel: 0170/2105978Fax: 02938/485047Stadt GesekeFachbereich 3Martinsgasse 259590 GesekeTel: 02942/500-23Fax: 02942/500-88Feuerwehr: Malte WiesnerTel: 0162/2354471Fax: 02942/9749834e-mail: malte.wiesner@tele2.deStadt LippstadtOrdnungsamtOstwall 159555 LippstadtTel: 02941/980-0Fax: 02941/78111Fachdienst Brandschutz:Jürgen GnegelTel: 02941/980-207Fax: 02941/980-78207e-mail: juergen.gnegel@stadt-lippstadt.deKlaus KirchhofTel: 02941/980-206Fax: 02941/980-78206e-mail: klaus.kirchhof@stadt-lippstadt.deGemeinde Bad SassendorfEichendorffstraße 1Fachbereich 259505 Bad SassendorfTel: 02921/50-527Fax: 02921/50-559Feuerwehr: Olaf SchäferhoffTel: 02921/505-0e-mail: olaf.schaeferhoff@gmx.deStadt ErwitteFachbereich 2Am Markt 1359597 ErwitteTel: 02943/896-106Fax: 02943/896/370Feuerwehr: Ludwig StrunkTel: 02943/49810Fax: 02943/49811e-mail: ludwig.strunk@t-online.deGemeinde LippetalOrdnungsamtBahnhofstraße 759510 LippetalTel: 02923/980207Fax: 02923/980232Feuerwehr: Jürgen GärtigTel: 02923/972316e-mail: juergen.gaertig@gmx.deGemeinde MöhneseeOrdnung und SozialesHauptstraße 1959519 MöhneseeTel: 02924/981-171Fax: 02924/981-173Feuerwehr: Bernhard LoerTel: 02941/759250Fax: 02924/88686e-mail: b.loer@gmx.deTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


16Stadt RüthenOrdnungsamtHochstraße 1459602 RüthenTel: 02952/818-0Fax: 02952/818-170Feuerwehr: Klaus AdamsTel: 02952/816483Handy: 0172/2887411Fax:02952/81695483e-mail: klaus.adams@meisterwerke.comStadt WarsteinOrdnungsamtDieplohstraße 159581 WarsteinTel: 02902/81-337Fax: 02902/81-374Feuerwehr: Michael DöbenTel: 02902/81-343Fax: 02902/81-6343e-mail: m.doeben@warstein.deStadt WerlOrdnungsamtHedwig-Dransfeld-Straße 2359457 WerlTel: 02922/800-3201Fax: 02922/800-3298Feuerwehr: Ludwig PetersTel: 02922/800-3207Fax: 02922/800-3298e-mail: ludwig.peters@werl.deKreis <strong>Soest</strong>BrandschutzdienststelleHoher Weg 1-359494 <strong>Soest</strong>Herr BußmannTel: 02921/30-2434Fax: 02921/30-2395e-mail: matthias.bussmann@kreis-soest.deStadt <strong>Soest</strong>OrdnungsamtAbt. BrandschutzAm Seel 259494 <strong>Soest</strong>Eberhard MeierTel: 02921/103-2112Fax: 02921/103-2198e-mail: e.meier@soest.deGemeinde WelverOrdnungsamtAm Markt 459514 WelverTel: 02384/51-0Fax: 02384/51-230Feuerwehr: Rüdiger PannockTel: 02384/1010Fax: 02384/693338Handy: 0162/2518199e-mail: rpannock@t-online.deGemeinde WickedeOrdnungsamtHauptstraße 8158739 WickedeTel: 02377/915-125Fax: 02377/915-180Feuerwehr: Georg PtacekTel: 02377/915-170Fax: 02377/78120Handy: 0170/2142866e-mail: georgptacek@t-online.deKreis <strong>Soest</strong>BrandschutzdienststelleHoher Weg 1-359494 <strong>Soest</strong>Herr NagelmeierTel: 02921/30-2433Fax: 02921/30-2395e-mail: willi.nagelmeier@kreis-soest.deTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


17Anhang BCheckliste für die Abnahme/Aufschaltung der BMA zur Kreisleitstelleo Fachbauleiterbescheinigung mit der verbindlichen Erklärung, dass die BMA gemäß DIN 14675 Ziffer4.2 errichtet wurde. Der Feuerwehr ist eine Kopie auszuhändigen.o Inbetriebsetzungsprotokoll des ErrichtersDer Feuerwehr ist eine Kopie auszuhändigeno Wartungsvertrag (Kopie)o Aufkleber mit Daten der Wartungsfirma an der BMZo Bescheinigung über die durchgeführte Prüfung nach TPrüfVO (Kopie)o Bestätigung des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Person, dass gemäß 10.0 der <strong>TAB</strong>die erforderliche Anzahl von Personen auf die Bedienung der Anlage eingewiesen isto Auflistung der Ansprechpartner mit Telefonnummer oder Bereitschaftshandyo Unterschriebene privatrechtliche Vereinbarung über den Einbau eines Feuerwehrschlüsseldepots (wennerforderlich)o Halbzylinder Feuerwehrbedienfeld FBF bzw. Feuerwehrinformationszentrale FIZo Schließung Feuerwehrschlüsseldepot FSD und Freischaltelement FSE (wenn erforderlich)o Generalschlüssel bzw. Objektschlüssel zur Unterbringung im Feuerwehrschlüsseldepot FSDo Feuerwehrpläneo Feuerwehr-Laufkarteno Hinweisschilder für Druckknopfmelder „Außer Betrieb“o Passende Ersatzgläser für Druckknopfmeldero Kennzeichnung der Brandmeldezentrale BMZ bzw. Feuerwehrinformationszentrale FIZ ggf.Sprinklerzentrale SPZo Blitzleuchteo Nummer der Übertragungseinrichtung am Gehäuse des Hauptmelders angebrachtTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


18Anhang C:Beispiel eines Feuerwehrinformationszentrums (FIZ)Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


19Anhang D:Flucht- und RettungswegplanTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


20Anlage E1:FeuerwehrplanTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


21Anlage E 2:FeuerwehrplanTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


22Anlage E3:FeuerwehrplanTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


23Anlage E4:FeuerwehrplanTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


24Anlage F1:Feuerwehrlaufkarte VorderseiteTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


25Anlage F2:Feuerwehrlaufkarte RückseiteTechnische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


26Anlage G:AbnahmeprotokollZurück an:Kreisleitstelle <strong>Soest</strong>Ansprechpartner:Geiststrasse 48 Telefon: 0 29 41/740-123Telefax: 0 29 41/740-11559555 LippstadtAbnahmeprotokoll für dieAufschaltungAbschaltungÄnderung Grund :von Hauptmeldern und Brandmeldeanlagen im Kreis <strong>Soest</strong>Brandmeldeanlage Nr:ObjektName des Objektes :Strasse :PLZ und Ort :Telefon : Fax:BMA - Errichter : Wartungsfirma :FSDNebenmeldertableauFSE Feuerwehrplan DIN 14095FBFBlitzleuchteFIZLöschanlageFATLaufkarteRWABetriebsbuchSpezielle MeldersystemeEigentümer / BetreiberName, Vorname :Strasse :PLZ und Ort :Telefon : Fax:Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


27Seite 2 zu BMA-Nr.:________Verantwortlicher 1 (Unterwiesener) Verantwortlicher 2 (Unterwiesener)Name, Vorname : Name, Vorname :Strasse : Strasse :PLZ und Ort : PLZ und Ort :Telefon Tag : Telefon Tag :Telefon Nacht : Telefon Nacht :Verantwortlicher 3(Unterwiesener)Name, Vorname :Strasse :PLZ und Ort :Telefon Tag :Telefon Nacht :Die BMA kann aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes aufgeschaltet werden (Feuerwehr):Datum/Klartext-Unterschrift:Die technischen Anschlussbedingungen des Kreises <strong>Soest</strong> sind eingehalten (Errichter):Datum/Klartext-Unterschrift:Die BMA kann aus Sicht des Leitungsmanagement aufgeschaltet werden (Siemens):Datum/Klartext-Unterschrift:Ohne dieses Protokoll wird keine Brandmeldeanlage in der Leitstelle aufgeschaltet,abgeschaltet oder geändert. Es sind immer drei Unterschriften erforderlich.IHRE KREISLEITSTELLE SOESTVerteiler Zuständige Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>: Stadt Lippstadt:örtlich zuständiger Brandschutztechniker:örtliche Feuerwehr:Kreisleitstelle:Technische Anschlussbedingungen Kreis <strong>Soest</strong>Stand März 2009Brandschutzdienststelle Kreis <strong>Soest</strong>


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