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Kriterienkatalog - Verband der Prüfingenieure Sachsen-Anhalt

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Ministerialblattfür das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>(MBI. LSA Grundausgabe)16. Jahrgang Magdeburg, den 16. Oktober 2006 Nummer 41INHALT- Schriftliche Mitteilungen <strong>der</strong> Vert)ffentlichungen erfolgen nich/IF. KultusministeriumA. StaatskanzleiB. Misterium des InnernC. Ministerium <strong>der</strong> JustizD.. Ministerium <strong>der</strong> FinanzenE. Ministerium für Gesundheit und SozialesG. Ministerium für WiH. Ministerium für Landwirtschaft und UmweltI. Ministerium für Landesentwickiung und VerkehrBek. 11. 9. 2006, Bauaufsicht; Hinweise zur Anwendungdes <strong>Kriterienkatalog</strong>s nach 5 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 <strong>der</strong>Bauordnung des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> i. V. m. Anlage 2<strong>der</strong> Bauvorlagenverordnung ....................... 641I. Ministerium für Landesentwicklungund VerkehrBauaufsicht;Hinweise zur Anwendung des <strong>Kriterienkatalog</strong>snach 5 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 <strong>der</strong> Bauordnungdes Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> i. Y. m. Anlage 2<strong>der</strong> BauvorlagenverordnungBek. des MLV vom 11.9. 2006 - 44-24213-1I. Allgemeine HinweiseNach § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 <strong>der</strong> Bauordnung des Landes<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> LSAj vom 20. 12. 2005s, 769) ist bei den dort unter den Buchstaben bisgenannten Anlagen <strong>der</strong> Standsicherheitsnachweis von<strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde zu prüfen, wenn sich aus einem<strong>Kriterienkatalog</strong> ein entsprechendes Erfor<strong>der</strong>nis ergibt.Soweit eine Prüfung <strong>der</strong> Standsicherheit erfor<strong>der</strong>lich ist,erstreckt sich diese auf die gesamte Tragkonstruktion,auch wenn nur Teile davon dem <strong>Kriterienkatalog</strong> nicht entsprechen.Der vom Tragwerksplaner o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Tragwerksplanerinzur Feststellung <strong>der</strong> Pflicht zur bauaufsichtlichenPrüfung des Standsicherheitsnachweises anzuwendende<strong>Kriterienkatalog</strong> ist in Anlage 2 <strong>der</strong> Bauvorlagenverordnung(BauVorlVO) vom 8. 6. 2006 (GVBI. LSA S. 351)geregelt. FUr die Erklärung des Tragwerksplaners o<strong>der</strong><strong>der</strong> Tragwerksplanerinist das Muster <strong>der</strong> Anlage zu verwenden;das Muster <strong>der</strong> Anlage wird 'hiermit gemäß5 1 Abs. 3 BauVorlVO öffentlich bekannt gemacht.Der ordnungsgemäßen Anwendung des <strong>Kriterienkatalog</strong>skommt außerordentliche Bedeutung zu. Wer alsTragwerksplaner o<strong>der</strong> Tragwerksplanerin wi<strong>der</strong> besseresWissen unrichtige Angaben macht, handelt ordnungswidrigim Sinne des 5 83 Abs. 2 Nr. 1 BauO LSA.Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dazu beitragen,die Kriterien zu interpretieren und auf das jeweilige Bauvorhabensachgerecht anzuwenden. DieErläuterungensindzudem nurDie Erläuterungen gelten für die in 9 65 Abs. 3 Satz INr. 3 Buchst. a bis C BauO LSA genannten Anlagen.2. Erliiuterungen ZU den Kriterien2.1 Die Baugrundverhältnisse sind eindeutig und erlauben


eine übliche Flachgründung entsprechend DIN 1054.Ausgenommen sind Griindungen auf setzungsempfindlichemBaugrund (in <strong>der</strong> Regel mittelstark o<strong>der</strong>stark bindige Böden) o<strong>der</strong> in Hanglage bei Ausbildungciner Gleitschicht.,,Eindeutig6' sind die Baugrundverhältnisse, wenn irnbetreffenden Baufeld zweifelsfrei einfache und einheitlicheBaugrundverhältnisse vorhanden sind und die Beurteilung<strong>der</strong> Standsicherheit aufgrund gesicherter Erfahrungenerfolgen kann.Die Bcurteilung, ob eindeutige Baugrundverhiiltnissevorliegen o<strong>der</strong> nicht, obliegt dem Tragwerksplaner o<strong>der</strong><strong>der</strong> Tragwerksplanerin. Dazu muss er o<strong>der</strong> sie Erkundungenzur Beschaffenheit des Baugrundes vornehmen.Bestehen hinreichende Erkenntnisse von dritter Seite(z. B. nach Nachbarbauvorhaben), können für diePlanungsleistungenvor Baubeginn Annahmen über einfache Baugrundverhiiltnissegetroffen werden.Eindeutige Baugrundverhältnisse können an<strong>der</strong>nfallsvor Baubeginn (z. B. Aushub <strong>der</strong> Baugrube o<strong>der</strong> Herstellung<strong>der</strong> Gründungsebene) nur dann als gegeben angenommenwerden, wenn zur Erstellung des Standsicherheitsnachweisesein Baugrundgutachten vorliegt, in welchemdie relevanten Angaben (zulässige Baugrundpressungen,Angaben zu Setzungen, Angaben zu Grund- und Schichtenwasser,Angaben zur Baugrubensicherung) verbindlichvorgegeben werden und aus dem erkennbar ist, dass zweifelsfreieinfache und einheitliche Baugrundverhältnisseangenommen werden können.MBI. LSA Nr. 4112006 vom 16. 10.20061f) bindiger Boden weist eine mindestens steife Konsistenzau/Die Formulierung ,,setzungsempfindlicher Baugrund"ist in dem Sinn zu verstehen, dass Setzungsbeträge zuerwarten sind, die aufgrund <strong>der</strong> Baugrundbeschaffenheito<strong>der</strong> <strong>der</strong> mechanischen Eigenschaften <strong>der</strong> Tragkonstruktioneinen maßge@lichenEinfluss aufdie Standsicherheithaben.Beispiele für Fälle, in denen das Kriterium nicht erfiilltist:a) Tief- und Pfahlgriindungen,b) Flachgründungen mit erfor<strong>der</strong>lichen Nachweisen <strong>der</strong>Grundbruch- undlo<strong>der</strong> Geländebruchsicherheit,C) Flachgründungen mit erfor<strong>der</strong>lichen Nachweisen <strong>der</strong>Einhaltiing von Setzungsgrenzwerten,d) ungleichmäßige Baugrundverhältnisse (z. B. Wechsellagerungen,geneigteSchichtgrenzen, Einwirkungen ausBergsenkung o<strong>der</strong> Erdfall),e) dynamisch beanspruchte Flachgründungen.2.2 Bei erddruckbelasteten Gebäuden beträgt die Höhendifferenzzwischen Gründungssohlc und Erdoberflächemaximal 4 m. Einwirkungen aus Wasserdriickmüssen rechnerisch nicht berücksichtigt werden.Die „Höhendifferenz zwischen Gründungssohle undErdoberfläche", auf <strong>der</strong> die Erddruckbelastung anfällt,bezieht sich sowohl auf wesentliche tragende Einzelbauteileals auch auf das gesamte Gebäude (z. B. Hanglage).Unter ,,üblicher Flachgriindung nach DIN 1054" sindGründungen auf Einzel- und Streifenfundamenten sowietragende Bodenplatten zu verstehen, die unter Annahmeeiner linearen Sohldruckverteilung berechnet und mitzulässigen Bodenpressungen nachgewiesen werden (An-,nahmen zulässiger Bodenpressungen nach DIN 1054:1976-1 1 Tab. 1 bis 4 und 7 o<strong>der</strong> DIN 1054: 2003-01 Anh. A).Bei Bauvorhaben nach 5 65 Abs. 3 Buchst. a bis C Bau0LSA mit schwierigen Gründungsverhältnissen o<strong>der</strong> schwierigerNachweisführung muss <strong>der</strong> Standsicherheitsnachweis bauaufsichtlichgeprüft sein.Von nicht schwierigen Gründudgsverhältnissen kannausgegangen werden, wenn die folgenden Voraussetz~ingciiausnahmslos erfiillt sind:a) die Eigenschaften des Bodens können aufgrund vonBaugrun<strong>der</strong>kundungen zuverlässig eingeschätzt werden(Erkundungstiefe mindestens 6 m unter Gründungssohlc<strong>der</strong> Fundamente),b) die Baugrundvcrhältnissc sind mindestens bis in eineTicfe unter Griiiidungssolile, die <strong>der</strong> zweifachen Fundamentbreiteentspricht, annähernd gleichmäßig,C) Geläiideoberfiächc und Schichtgrenzcn verlaufen annähcrnclwaagerecht,d) die Fiindamentc wcrdeii nicht dynamisch l>eansp~.~~cIit,C) niclitbindigcr Bo<strong>der</strong>i wcist eiiic mindesteiis rnitteldicliieLagei'ling auf,,,Wasserdruck muss rechnerisch berücksichtigt werden"bezieht sich sowohl auf wesentliche tragende Bauteile(Wände, Bodenplatten), StUtzwBnde, Baugrubenumschließungenals auch auf das Gesamtbauwerk (z. B. bei erfor<strong>der</strong>licherAuftriebssicherung).Beispiele fUr Fälle, in denen das Kriterium nicht erfülltist:a) Stiitzwände und Baugrubenumschließungen mit H > 4,O m,b) Gebäude mit zwei und mehr Untergeschossen,C) ein- und mehrfach verankerte Stützwiinde,d) Weiße Wannen, wasserundurchlässige Konstruktionen,e) Anlagen in rutschgefährdeien Hängen.2.3 Angrenzende Anlagen, öffentliche Verkehrsflächensowie die Tragfähigkeit des Baugrundes auf denNachbargrundstücken werden nicht beeinträchtigt.Nachzuweisende Unterfangungen o<strong>der</strong> Baugrubensicherungensind nicht errordcrlich.Das Kriterium <strong>der</strong> Beeinträchtigung von angrenzendenAnlagen o<strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsflächen bezieht sichausscliließlicli auf <strong>der</strong>en Standsicherheii.Erfor<strong>der</strong>liche Uiiterfang~ingen sincl aufgi-uiid DIN 4123Absclin. 4 Buchst. f und Absclin. 10.3 rechnerisch iiachzuwciseii.(End- ~iiid Zwisclienzustäiide) uiid iiacli DIN 4 133Absclin. 9 ausz~ifiilireii.


---P--Auf den rechnerischen Nachweis kann für Bauzuständenur dann verzichtet werden, wenn ausnahmslos alle Rendbcdingungennach DIN 4123 Abschn. 10.2 Buchst. d cingehaltensind.Beispiele für Fälle, in denen das Kriterium nicht erfiilltist:a) Unterfangungen von angrenzenden Fundamenten,b) Baugrubensicherungen zur Gewährleisiung <strong>der</strong> Standsicherheit<strong>der</strong> Nachbarbebauung,C) Aufstockungen, die an <strong>der</strong> Nachbarbebauung zusätzlicheSchneesackbildungen verursachen,d) Anlagen, welche die Nachbarbebauung durch zusätzlicheSetzlingen o<strong>der</strong> Schwingungen während <strong>der</strong> Bauzeitodcr im Endzustand beeinträchtigen,e) Grundwasserabsenkungen mit Einfluss auf die Nachbarbebauungwährend <strong>der</strong> Bauzeit o<strong>der</strong> im Endzustand.2.4 Die tragenden und aussteifenden Bauteile gehen imGrundsatz bis zu den Fundamenten unversetzt durch.Ein rechnerischer Nachweis <strong>der</strong> ~ebäbdeaussteifun~,auch für Teilbereiche, ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.Unter ,.tragenden und aussteifenden Bauteile" sindsolche Bauteile zu verstehen, die sowohl Vertikallastenabtragen als auch zur Stabilisierung des Bauwerks erfor<strong>der</strong>lichsind.Nur Vertikallasten tragende Bauteile dürfen von an<strong>der</strong>enBauteilen abgefangen werden. wenn zur Gewährleistungdes Gleichgewichts keine stützenden Horizontalkräfteerfor<strong>der</strong>lich sind, d. h. dadurch keine Belastungen <strong>der</strong> stabilisierendenBauteile verursacht werden. Dies ist beson<strong>der</strong>sbei Umbaumaßnahmen zu beachten, wenn infolge desUmbaus ursprünglich unversetzt bis zur Gründung durchgehendetragende und aussteifende Bauteile abgefangenwerden.Der Nachweis <strong>der</strong> Aussteifung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufnahme planmäßigerHorizontalkräfte ftir Gebäude und für Bauwerksteile(z. B. Wändeo<strong>der</strong> Decken) ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, wennaufgrund <strong>der</strong> Anzahl und <strong>der</strong> konstruktiven Ausbildung <strong>der</strong>aussteifenden Bautcile zweifelsfrei die horizontalen Belas-. tungen und Stabilisierungskräfte sicjr in die Gründungabgeleitet werden können. Nachweise zur Gebäudeaussteifungund zur Stabilität von Einzelbauteilen nach denbetreffenden DIN-Normen, z. B. nach DIN 1053-1, DIN1045-1 o<strong>der</strong> DIN 18800. sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.Beispiele fiir Fälle, in denen das Kriterium nicht erfülltist:a) Tragwerke zur Abfangung sowohl tragen<strong>der</strong> als auchaussteifen<strong>der</strong> Stützen, Wände o<strong>der</strong> Decken,b) Tragwerke, .für die ein Nachweis <strong>der</strong> Aussteifung zuführen ist, z. B. eingeschossigc Hallen o<strong>der</strong> Skelettbautenmit aussteifenden vertikalen iind horizontalenVerbänden, Rahmen, Scheiben o<strong>der</strong> Kernen.2.5 Die Geschossdecken sind linienförmig gelagert linddürfen für gleichmäßig vcrtcilte Lasten (kN/m2) undMRI. LSA Nr. 4 1, '2006 vom 16. 10. 2006IIIILinienlasten aus niclii tragenden Wänden (kN/m)bcmessen werden. Geschossdecken ohne ausreichendeQuerverteilung erhalten keine Einzellasten.Decken mit ausreichen<strong>der</strong> Querverteilung (z. B. Stahlbetondecken)fallen unter dieses Kriterium, wenna) eine linienförmige, starre Lagerung in <strong>der</strong> Berechnungangenommen werden darf,b) nur Flächenlasten inklusive Trennwandzuschlag zuberiicksichtigen sind undC) bei vorhandenen Einzel- und Linienlasten <strong>der</strong> Nachweis<strong>der</strong> Standsicherheit mit einfachen Methoden (z. B.Tragstreifen nach Heft 240 des Deutschen Ausschussesfür Stahlbeton) erfolgt.Decken ohne ausreichende Querverteilung (z. B. Holzbalkendecken,Ziegeldecken) fallen unter dieses Kriterium,wenna) eine linienförmige, starre Lagerung in <strong>der</strong> Berechnungangenommen werden darf,b) nur Flächenlasten inklusive Trennwandzuschlag zuberücksichtigen sind undC) <strong>der</strong> Nachweis von Einzel- und Linienlasten mit geson<strong>der</strong>tbemessenen Bauteilen erfolgt.Beispiele für Fälle, in den das Kriterium nicht ermllt ist:a) Decken mit Einzel- o<strong>der</strong> Linienlasten, die nicht ohneeinfache, nachvollziehbare Methoden berechnet werden,b) Decken mit Einzellasten, die eine Durchstanzbewehrungerfor<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> punktgestützte Decken,C) Vollmontagedecken unter Einzellasten.2.6 Die Bauteile <strong>der</strong> baulichen Anlage o<strong>der</strong> die baulicheAnlage selbst könncn mit einfachen Verfahren <strong>der</strong>Baustatik berechnet o<strong>der</strong> konstruktiv festgelegtwerden, und räumliche Tragstrukturen müssen rechnerischnicht nachgewiesen werden. Beson<strong>der</strong>eStabilitäts-, Verformungs- und Schwingungsuntersuchungensind nicht erfor<strong>der</strong>lich.Zu „einfachen Verfahren <strong>der</strong> Baustatik" gehört z. B.die Anwendung von einfachen Formeln und Tabellen fiirStab-, Platten- und Scheibentragwerke. Werden Rechen-Programme (Stabwerksprogramme, FEM-Programme fürPlatten o<strong>der</strong> Scheibentragwerke) angewendet, so mtissendie Bemessung wesentlicher Bauteile o<strong>der</strong> die Bemessungsschnittgrößendurch einfache Vergleichsrechnungen kontrolliertund dokumentiert werden.Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn räuinlichc Systemedurch Zerlegung in einfache ebene Systemc nachgewiesenwerden. Dazu zählen z. B. übliche Dachkonstriiktionen(Pfetten- und Walmdächer).,.Beson<strong>der</strong>e Stabilitäts~ntcrsuchunpen~ sind nicht:I a) Knicknachweise an einer Pendelstütze.b) Kippnachweise an Einfeldträgern, die mit dem zulässigenAbstand <strong>der</strong> Kippaiissteifiingen geführt wcrden unddie aufgrund <strong>der</strong> Randbedingungen keine weitere Verfolgiing<strong>der</strong> Stabilisierungskräfte anfor<strong>der</strong>n.- - - - - - ------643


MBI. LSA Nr. 4 112006 vom I G. 10. 2006Zulrcffendcs bitte zinkreuzcn wo<strong>der</strong> ausfüllen.7. Beurteiliing des Bauvorhabens in ßeziig auf die Kriterien nach Anlage 2 <strong>der</strong> i3nuvorlngenvcrordnungjanein7.1 a) Die Baugrundverhältnisse sind eindeutig und erlauben eine übliche Flachgründung entsprechendDIN 1054.b) Das Bauvorhaben wird auf setzungsempfindlichem Baugrund (in <strong>der</strong> Regcl nicht mittelstarko<strong>der</strong> stark bindige Böden) und nicht in Hanglage bei Ausbildung einer Gleitschichtgegründet.7.2 a) Bei erddruckbclasteten Gcbäuden betragt die Höhendifferenz zwischen Gründungssohleund Erdoberflrche maximal 4 m.b) Einwirkungen aus Wasserdruck müssen rechnerisch nicht berücksichtigt werden.0-7.3 a) Angrenzende Anlagen, öffentliche Verkehrsflächen sowie die Tragfähigkeit des Baugrundesauf den Nachbargrundstücken werden nicht beeinträchtigt.17b) Nachzuweisende Unterfangungen o<strong>der</strong> Baugrubensicherungen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.7.4 a) Die tragenden und aussteifenden Bauteile gehen im Wesentlichen bis zu den Fundamentenunversetzt durch.b) Ein rechnerischer Nachweis <strong>der</strong> Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.7.5 a) Die Geschossdecken sind linienftrrmig gelagert und dürfen für gleichmäßig verteilte Lasten(kN/m2) und Linienlasten (kN/m) aus nichttragenden Wänden bemessen werden.Ub) Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten keine Einzellasten (kN).7.6 a) Die Bauteile <strong>der</strong> Anlage o<strong>der</strong> die Anlage selbst können mit einfachen Verfahren <strong>der</strong>Baustatik berechnet o<strong>der</strong> konstruktiv festgelegt werden.b) Räumliche Tragstmkturen müssen rechnerisch nicht nachgewiesen werden.C) Beson<strong>der</strong>e Stabilitäts-, Verformungs- und Schwingungsuntersuchungen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.7.7 a) Außergewöhnliche sowie dynamische Einwirkungen sind nicht vorhanden.b) Beanspruchungen aus Erdbeben müssen rechnerisch nicht verfolgt werden.U•7.8 Beson<strong>der</strong>e Bauarten, wie Spannbetonbau, Verbundbau, Leimholzbau und geschweißte Alu- .mini~imkonstruktionen, werden nicht angewendet.-Hiermit erkläre ich als nachweisberechtigte Person im Sinne des 5 65 Abs. 2 Satz 1 Bau0 LSA, dass im Ergebnis<strong>der</strong> Beurteilung des Bauvorhabens nach Nummer 7 alle Kriterienerfüllt sind. Eine Priifung <strong>der</strong> Standsicherheitsnachweise ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.nicht ausnahmslos erfüllt sind. Einc Priifung <strong>der</strong> Standsicherheitsnachweise ist erfor<strong>der</strong>lich.9. HinweiseOrdnungswidrig im Sinne des 5 83 Abs. 2 Nr. 1 <strong>der</strong> Bauordnung des Larfdes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> handelt, wci- wi<strong>der</strong>besseres Wisscn falsche Angaben zur Erfüllung <strong>der</strong> Krilerien o<strong>der</strong> zur Erlangung einer Prüfung <strong>der</strong> Standsicherhcitsnachweisedurch dic Ba~~aufsichtsbeliöi-de inacht.10. UnterschriftDa111111Uiiiersclil-i(t <strong>der</strong> n;c~ll\\~eisbel-rcl1tigIcr1 Person

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